Wieviel Unterhalt Muss Ich Zahlen Bei 1300 Netto?

Wieviel Unterhalt Muss Ich Zahlen Bei 1300 Netto
Absenkung des Selbstbehalts, wenn Sie erneut heiraten – Der Selbstbehalt bei einer Unterhaltszahlung an Bedürftige kann allerdings abgesenkt werden, wenn der Unterhaltspflichtige sich in anderen Lebensumständen befindet als bei der ersten Unterhaltsberechnung.

Dies ist allerdings nur denkbar, wenn der Unterhaltspflichtige neu verheiratet ist. Zudem muss der neue Ehe- oder Lebenspartner wesentlich mehr Geld verdienen, So kann es nämlich gewährleistet sein, dass der neue Ehegatte dem Unterhaltspflichtigen einen gewissen Betrag an Ehegattenunterhalt zahlen muss.

Wie sich dies auf den Selbstbehalt und den Unterhalt auswirkt, kann am besten an einem Beispiel erklärt werden: Peter Müller hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.300 Euro. Für sein 13-jähriges Kind müsste er einen Kindesunterhalt 397 Euro zahlen. Sein Selbstbehalt liegt bei 1.370 Euro. Der Selbstbehalt für den Kindesunterhalt kann sich bei erneuter Heirat ändern. Grundsätzlich sind die Kinder aus mehreren Ehen auch gleichrangig bezüglich des Unterhalts zu betrachten. Sollten Sie sich in der neuen Ehe hauptberuflich um die Betreuung eines Kindes kümmern, müssen Sie trotzdem dafür Sorge tragen, dass andere minderjährige und privilegierte volljährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch beziehen können.

Sie müssen in diesem Fall also leistungsfähig sein. Unterlassen Sie es einer Tätigkeit nachzugehen, müssen Sie damit rechnen, dass für die Unterhaltsberechnung ein fiktives Einkommen ermittelt wird. Dabei handelt es sich um einen Betrag, den Sie theoretisch verdienen könnten, wenn Sie eine Vollzeitstelle hätten.

In den ersten drei Lebensjahren des Kindes muss der betreuende Elternteil allerdings keiner Erwerbstätigkei t nachgehen. So hat das Familiengericht die Möglichkeit, Sie zur Zahlung des Kindesunterhalts zu verurteilen. Auch bei der Berechnung anhand des fiktiven Einkommens spielt der Selbstbehalt eine Rolle.

Nachteil dessen ist allerdings, dass der Kindesunterhalt vollstreckt werden kann, sollten Sie der Zahlung nicht nachkommen. Auch eine Zwangsvollstreckung von Vermögenswerten ist dabei denkbar. Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass eine Verringerung oder Erhöhung vom Selbstbehalt immer vom Einzelfall abhängig ist.

Verschiedene Faktoren werden dabei berücksichtigt. Sollten Sie sich bei der Berechnung des Unterhalts und der Höhe Ihres Selbstbehaltes unsicher sein, kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht helfen. ➥ Literatur zum Thema Unterhalt

Wie viel darf ich verdienen damit ich kein Unterhalt zahlen muss?

Was ist, wenn ich we­ni­ger als den Selbst­be­halt ver­die­ne? – Um Ihren eigenen Lebensunterhalt zu gewährleisten, haben Sie Anspruch auf einen Selbstbehalt (Eigenbedarf). Dieser beträgt 1.370 EUR, wenn Sie berufstätig sind und 1.120 EUR, wenn Sie nicht arbeiten.

  • Liegt Ihr Einkommen unter diesen Selbstbehalten, dürfen Sie den Kindesunterhalt verweigern,
  • Ungeachtet dessen sind Sie aber verpflichtet, im Interesse des Wohles Ihres Kindes jedwede Anstrengung zu unternehmen, um die Zahlung des Kindesunterhalts zu ermöglichen.
  • Wichtig zu wissen: Sie sollten es nicht auf eine Strafanzeige wegen einer Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB ankommen lassen.

Voraussetzung ist, dass Sie durch Ihre Unterhaltsverweigerung vorsätzlich den Lebensbedarf des Kindes gefährdet haben. Soweit Sie weniger als den Selbstbehalt verdienen, fehlt es regelmäßig am Vorsatz. Dennoch setzen Sie sich zumindest Strafermittlungsmaßnahmen aus und werden gegebenenfalls von den Justizbehörden per Auflage verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.

Wie hoch muss das Einkommen sein um Unterhalt zu zahlen?

Muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil auch dann den vollen Kindesunterhalt zahlen, wenn der betreuende Elternteil ein höheres Einkommen hat? – Hat derjenige Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, ein wesentlich höheres Einkommen als der andere Elternteil, so muss sich der betreuende Elternteil in bestimmten Fällen am Unterhalt beteiligen.

In einem solchen Fall schuldet der andere Elternteil möglicherweise sogar gar keinen Kindesunterhalt mehr. Vorausgesetzt wird aber immer, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner normalen Erwerbspflicht nachkommt, d.h. vollschichtig erwerbstätig ist. Von dieser Erwerbspflicht gibt es nur dann Ausnahmen, wenn dieser Elternteil nachweisbar keinen Vollzeitarbeitsplatz finden kann, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht uneingeschränkt erwerbsfähig ist, oder wenn er ein Kind unter drei Jahren zu betreuen hat.

Es kommen folgende Fälle in Betracht: 1. Fall: Das anrechenbare Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils ist mindestens dreimal so hoch wie das anrechenbare Einkommen des an sich allein barunterhaltspflichtigen Elternteils. Dann kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der betreuende Elternteil den Kindesunterhalt selbst allein tragen muss (BGH FamRB 2013,382).

  • Beispiel 1: Das 10-jährige Kind lebt bei der Mutter.
  • Der unterhaltspflichtige Vater verdient netto 1.300,- Euro.
  • Die Mutter verdient netto 4.100,- Euro.
  • Sie gibt monatlich 200,- Euro für Kinderbetreuung aus.
  • Zieht man vom Einkommen der Mutter die 200,- Euro Betreuungskosten ab, dann bleibt ihr ein Nettoeinkommen von 3.900,- Euro.

Dieses Einkommen ist dreimal so hoch wie das Einkommen des Vaters. Deshalb muss die Mutter allein für den Kindesunterhalt aufkommen. Dieser Fall tritt also nur bei sehr guten Einkünften des betreuenden Elternteils ein. Wichtig: Ist der betreuende Elternteil neu verheiratet, so zählt zu seinem Einkommen auch ein eventueller Taschengeldanspruch gegen den besser verdienenden neuen Ehegatten.

  1. Dieser Taschengeldanspruch beläuft sich auf 6% des Netto-Einkommensunterschieds.2.
  2. Fall: Das anrechenbare Einkommen des betreuenden Elternteils ist zwar nicht dreimal so hoch wie das Einkommen des anderen Elternteils, aber trotzdem wesentlich höher (mindestens um netto 500,- Euro, vgl.
  3. OLG Schleswig NZFam 2014,712; OLG Brandenburg NZFam 2015,1013) und dem anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil würden weniger als 1.400,- Euro («angemessener Selbstbehalt») übrig bleiben, wenn er den Kindesunterhalt allein zahlen müsste.

In einem solchen Fall muss sich der betreuende Elternteil i.d.R. am Barunterhalt beteiligen. Man geht in diesem Fall weiterhin von demjenigen Betrag aus, den der andere Ehegatte eigentlich nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hätte. Die Einkommen der Eltern werden also nicht zusammenaddiert (BGH FamRB 2013,382).

  1. Beispiel 2: Der Vater hat ein anrechenbares Nettoeinkommen von 1.500,- Euro.
  2. Er müsste seinem 5-jährigen Kind, das bei der Mutter lebt, eigentlich 252,- Euro Kindesunterhalt zahlen.
  3. Dann wäre aber sein angemessener Selbstbehalt von 1.400,- Euro unterschritten.
  4. Wenn die Mutter des Kindes, bei der das Kind lebt, ein anrechenbares Nettoeinkommen von 2.000,- Euro oder mehr hat, muss sie sich deshalb am Barunterhalt beteiligen.
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In einem solchen Fall muss der barunterhaltspflichtige Elternteil insoweit Unterhalt zahlen, als sein Einkommen über 1.400,- Euro liegt. Im Beispielsfall müsste der Vater also 100,- Euro zahlen. Den Rest muss die Mutter übernehmen. Man muss aber darauf achten, dass dem betreuenden Elternteil auch nach seiner Inanpruchnahme noch ein wesentlich höheres Einkommen zur Verfügung stehen muss als dem anderen Elternteil.

Die Differenz sollte bei mindestens 300,- Euro liegen (OLG Hamm FamRZ 2008,1271, vgl. auch BGH FamRZ 2913,1558). Geht es um den Unterhalt für ein Kind unter drei Jahren, so muss beachtet werden, dass der betreuende Elternteil eigentlich gar nicht berufstätig sein müsste. Denn die Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils beginnt erst mit dem dritten Geburtstag des Kindes.

KINDESUNTERHALT – Wann und wie viel ist zu zahlen? [NLa Rechtstipp]

Ist der betreuende Elternteil dennoch berufstätig, so ist dies «überobligatorisch». Sein Einkommen darf daher beim Einkommensvergleich der Eltern allenfalls teilweise berücksichtigt werden (Scholz, FamRZ 2006,1730). Page load link

Welches netto für Kindesunterhalt?

Um den Unterhaltsanspruch zu beziffern, ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner oder beider Elternteile zu berücksichtigen. Als Ehepartner erhalten Sie nur Unterhalt, wenn Sie bedürftig sind. Ob Sie bedürftig sind, bestimmt sich nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen.

Wie umgehe ich es Unterhalt zu zahlen?

Minderjähriges Kind – Ihr minderjähriges Kind kann seinen Unterhaltsanspruch nicht dadurch „verwirken», dass Sie ihm eine schwere Verfehlung vorwerfen. § 1611 Abs. II BGB stellt ausdrücklich klar, dass in diesem Fall die Unterhaltspflicht von Eltern auch gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern fortbesteht.

Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat. Wegen des Verbots von Kinderarbeit in Deutschland und der Pflicht zur allgemeinen Schulbildung kann ein minderjähriges Kind erst ab einem Alter von ca.16 Jahren eine Lehre beginnen, mit der es ein eigenes Einkommen hat.

Auch wenn ein minderjähriges Kind ein Lehrlingsgehalt bezieht, reicht dieses nicht aus, um den Unterhaltsanspruch entfallen zu lassen. Zwar muss sich ein Kind sein Lehrlingsgehalt zumindest zum Teil anrechnen lassen. Die Eltern sind jedoch weiterhin verpflichtet, den darüber hinaus bestehenden Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle ergänzend zu zahlen.

Minderjährige Kinder sind erhöht schutzwürdig, da sie sich in der Regel selbst nicht unterhalten können. Sie genießen damit bezüglich ihres Verhaltens eine gewisse Narrenfreiheit, so dass sie durch ihr Verhalten den Unterhaltsanspruch nicht verlieren, d.h. juristisch nicht «verwirken» können. Auch wenn sich minderjährige Kinder gegenüber dem zahlenden Elternteil undankbar verhalten oder den Kontakt ganz verweigern, führt dieses nicht dazu, dass kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.

Expertentipp: Ein Kind ist berechtigt, selbst zu wählen, welchen Beruf es ergreifen möchte. Deshalb können Sie Ihr Kind nicht dazu verpflichten, die Schule vorzeitig abzubrechen oder den Traum von einem Studium aufzugeben, um eine bezahlte Arbeit aufzunehmen.

Ihre Unterhaltspflicht kann entfallen, wenn der das Kind betreuende Elternteil ein höheres Einkommen erzielt als Sie selbst. Gleiches ist anzunehmen, wenn Ihr Kind über ein so hohes Vermögen verfügt, dass es sich selbst unterhalten kann (z.B. Erbschaft, Einnahmen aus einer Mietimmobilie). Es braucht jedoch keinesfalls auf den Stamm des Vermögens zurückzugreifen und das Vermögen verbrauchen. Sie können es jedoch darauf verweisen, dass es aus dem Vermögen Erträge erzielt, die auf Ihre Barunterhaltszahlungen anzurechnen sind. Bezieht der betreuende Elternteil Kindergeld, ermäßigt sich Ihre Barunterhaltspflicht insoweit, als die Hälfte des Kindergeldes anzurechnen ist (§ 1612b BGB).

Wer sagt mir wieviel Unterhalt ich zahlen muss?

So viel Unterhalt bekommen Kinder: Düsseldorfer Tabelle 2023 – Kommt es zu einer Trennung der Eltern, gibt die Düsseldorfer Tabelle Aufschluss darüber, wie viel Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Familiengerichte und Jugendämter können sich an ihr jedoch lediglich orientieren, eine Gesetzeskraft besteht nicht.

Die in der Tabelle festgehaltenen Werte weisen den Bedarf pro Monat für ein Kind aus. Werden Minderjährige betreut, bekommt das Elternteil, bei dem sie leben, den Kindesunterhalt vom anderen. Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt sind jeweils das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder.

Verdient der oder die Unterhaltspflichtige zum Beispiel monatlich 2.000 Euro netto und hat ein vier- und ein zehnjähriges Kind, so liegt der Richtwert für den Unterhaltssatz bei 459 Euro + 528 Euro = 987 Euro. Jedes Kind hat Anspruch auf monatlichen Unterhalt durch seine Eltern, bis seine Ausbildung beendet ist.

Derjenige, bei dem der Nachwuchs lebt, kommt seinen Verpflichtungen durch Pflege, Betreuung und Erziehung nach. Der andere zahlt den Barunterhalt. Doch das ändert sich mit der Volljährigkeit. Vorsicht : Die Düsseldorfer Tabelle gibt lediglich Aufschluss über den Kindesunterhalt, nicht jedoch über den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Über Unterhalt für den Ehepartner entscheidet das Gericht, Fragen hierzu können dir am besten ein Anwalt oder eine Anwältin beantworten. Zum 1. Januar 2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder wurden dabei erhöht. © Oberlandesgericht Düsseldorf

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Was ist der niedrigste Kindesunterhalt?

Die wichtigsten Fakten –

Die Düsseldorfer Tabelle ist maßgebend bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts für Kinder nach einer Trennung beider Elternteile Unterhaltspflichtige müssen ab dem 1. Januar 2022 mehr für ihre minderjährigen und auch volljährigen Kinder zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle ist auf dem Stand vom 1. Januar 2022 Der Kindesunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle kann nicht als verbindlicher Zahlbetrag gehalten werden. Die Höhe des Unterhalts ergibt sich nach Abzug bestimmter Freibeträge und des monatlich gezahlten Kindergeldes Der aktuelle Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige liegt für Kinder bis zum 21. Lebensjahr bei 1.160 Euro, Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige gilt ein Selbstbehalt von 960 Euro, Bei volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1.400 Euro, Ein Unterhaltsrechner kann zur Ermittlung des Unterhalts herangezogen werden. Trennung Unterhalt kostenlos berechnen funktioniert nur mit Tabellen und einer eigenständigen Berechnung anhand eines Unterhaltsrechners. Dieser liefert jedoch nur Richtwerte. Der Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2022 bei 8.388 Euro für beide Elternteile. Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich im Jahr 2022 auf 9.984 Euro.

Was muss ein Vater zusätzlich zum Unterhalt zahlen?

Regelmäßige Kosten – Sollten zusätzliche Kosten für das Kind regelmäßig anfallen, so spricht man vom Mehrbedarf. Mehrbedarf kann zusätzlich zum Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden, wenn besondere Aufwendungen benötigt werden. Mehrbedarf sind z.B.: Kosten für Privatschulen, Tagesheimschulen, Internate, Nachhilfeunterricht, Kindergartenkosten, aber auch krankheitsbedingte Kosten für ein dauernd pflegebedürftiges, behindertes Kind.

Diese Mehrkosten können dann zusätzlich zum Unterhalt nach der Düsselorfer Tabelle gefordert werden, wenn für die Kosten triftige (pädagogische, schulische oder krankheitsbedingte) Gründe vorliegen und die anteiligen Mehrkosten dem anderen Elternteil wirtschaftlich zumutbar sind. Der Mehrbedarf sollte im Voraus gefordert werden.

Rückwirkend kann er nicht mehr durchgesetzt werden.

Wie lange muss ein Vater für sein Kind Unterhalt zahlen?

Kindesunterhalt ab 18 – Eltern bleiben in der Verantwortung – Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nicht mit der Volljährigkeit der Kinder. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Eltern, den Lebensunterhalt ihrer Kinder so lange zu sichern, bis diese auf eigenen Beinen stehen können.

  1. Das ist in der Regel erst nach einer beruflichen Ausbildung der Fall.
  2. Daher muss Kindesunterhalt ab 18 Jahren weiter geleistet werden, wenn das Kind eine (schulische) Ausbildung oder ein Studium absolviert.
  3. Ist ein Kind z.B.
  4. Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht in der Lage, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, besteht das Recht auf Unterhalt auch nach Erreichen des 18.

Lebensjahres unbegrenzt weiter.

Kann zu wenig gezahlter Unterhalt nachgefordert werden?

Kann der Kin­des­un­ter­halt nach­ge­for­dert wer­den? – Wer Kindesunterhalt nachfordern möchte, hat eher selten Erfolg, Denn Unterhalt für die Vergangenheit gibt es nur in Ausnahmefällen. Und selbst wenn einer dieser Ausnahmefälle vorliegt, droht bereits nach einem Jahr die Verwirkung,

Zur Unterhaltsberechnung

Wird ein Autokredit beim Kindesunterhalt angerechnet?

Kredite und sonstige Schulden bei Unterhaltsrechnung Kredite und sonstige Schulden sind grundsätzlich bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. In der Rechtsprechung gibt es hier jedoch eine umfassende Einzelfall-Beurteilung. Grundsätzlich muss wie folgt differenziert werden: Kindesunterhalt: Minderjährige Kinder leiten ihren Lebensbedarf von der Lebensstellung ihrer Eltern ab – genauer genommen von der Lebensstellung des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Das bedeutet, je mehr Einkommen der unterhaltspflichtige Elternteil hat, desto höher fällt der Kindesunterhalt aus. Lebten die Eltern früher zusammen mit dem Kind in einem Haushalt und war das damalige Einkommen bereits durch Schulden belastet, so hat dies bereits die damalige Lebensstellung des Kindes beeinträchtigt.

Auch nach der Trennung müssen daher diese Zahlungen für Kredite und sonstige Schulden weiter berücksichtigt werden und schmälern daher den Kindesunterhalt. Sind die Kredite jedoch nach der Trennung und in Kenntnis der Unterhaltsverpflichtung aufgenommen worden, so gilt ein strengerer Maßstab.

Dies gilt grundsätzlich auch bei volljährigen Kindern. Allerdings ist beim Unterhalt für volljährige Kinder kein so strenger Maßstab wie bei der Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern anzulegen. Solange ein volljähriges Kind jedoch noch zur Schule geht, noch nicht 21 Jahre alt ist und noch im Haushalt eines Elternteils lebt, gilt es als privilegiert und wird einem minderjährigen Kind gleichgestellt.

Solange bleibt es bei dem strengen Maßstab. Ehegattenunterhalt Beim Ehegattenunterhalt werden Schulden berücksichtigt, wenn diese bereits in der Ehe angelegt waren. Gleiches gilt für Kreditverbindlichkeiten, die bereits vor der Eheschließung begründet waren.

Sind die Verbindlichkeiten jedoch nach der Trennung oder gar nach der Scheidung entstanden, werden diese ausnahmsweise nur dann berücksichtigt, wenn die Aufnahme der Schulden unumgänglich war und nicht leichtfertig verursacht wurde. Dies gilt übrigens auch für Kredite, die wegen der Neuanschaffung von Hausrat aufgenommen werden: Diese sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, da es dem ausziehenden Ehegatten freisteht, die Verteilung des bisherigen Hausrats zu verlangen, anstatt sich neuen Hausrat mit Kreditmitteln anzuschaffen.

Beim Ehegattenunterhalt ist weiter zu unterscheiden, ob es sich um vermögensbildende Ausgaben handelt oder um reine Konsumskredite: Wird z.B. bei Immobilienkrediten mit der Abzahlung auch Vermögen gebildet, so partizipiert der andere Ehegatte daran, wenn das Immobilieneigentum auch beiden gemeinsam gehört.

In diesen Fällen sind sowohl der Zinsanteil wie auch der Tilgungsanteil bei den Krediten bei der Einkommensberechnung abzuziehen. Gehört die Immobilie jedoch nur einem der Ehegatten, so partizipiert der andere Ehegatte von der Vermögensbildung nur solange, bis der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Solange fällt der Schuldenabbau als Vermögensmehrung in den Zugewinnausgleich – beide Ehegatten haben etwas davon.

Solange wird daher neben den Zinsen auch der Tilgungsanteil berücksichtigt. Ab Zustellung des Scheidungsantrages endet jedoch der Güterstand und der weitere Schuldenabbau wird nicht mehr im Zugewinnausgleich zugunsten beider Ehegatten berücksichtigt. Daher ist ab diesem Zeitpunkt nur noch der Zinsanteil der Immobilienkredite abzuziehen und nicht mehr der Tilgungsanteil! Wird nach diesen Grundsätzen der Tilgungsanteil der Immobilienkredite nicht berücksichtigt, kann eine andere Überlegung ins Spiel kommen: Im Unterhaltsrecht besteht die Möglichkeit, 4 % des Bruttoeinkommens als zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben (gleich ob in Form einer Riester-Rente, Kapitallebensversicherung oder Ähnliches).

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Ist dieser zulässige Betrag an zusätzlicher Altersvorsorge noch nicht ausgeschöpft, so kann auch der Tilgungsanteil an den Immobilienkrediten insoweit berücksichtigt werden: Bis zu 4 % des Bruttoeinkommens kann also der nach den obigen Grundsätzen wegfallende Tilgungsanteil an den Immobilienkrediten doch wieder berücksichtigt werden, sofern nicht anderweitig zusätzliche Altersvorsorge in dieser Höhe betrieben wird.

Sind Schulden im Einzelfall zu berücksichtigen, ist weiter zu prüfen, ob auch die konkrete Höhe des Schuldenabtrag zu akzeptieren ist: Wird z.B. beim Kindesunterhalt der gesetzliche Mindestunterhalt unterschritten, da das Einkommen wegen Schuldenabtrag nicht ausreicht, wird vom Unterhaltspflichtigen verlangt, die Schulden in einem angemessenen Tilgungsplan abzutragen.

Das bedeutet, dass die Schulden anstelle einer kurzfristigen Laufzeit umgeschuldet werden mit einer langen Laufzeit und niedrigeren Monatsraten. Hier besteht ein strenger Maßstab. Dasselbe gilt grundsätzlich auch beim Ehegattenunterhalt. Liegt ein Fall der Überschuldung vor, muss der Unterhaltspflichtige ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten.

Dies gilt jedoch nur beim Kindesunterhalt, hier insbesondere beim Unterhalt für minderjährige Kinder. Denn dort besteht eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Beim Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt) besteht grundsätzlich keine Obliegenheit, ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen.

Woher weiß ich wieviel Unterhalt mir zusteht?

So viel Unterhalt bekommen Kinder: Düsseldorfer Tabelle 2023 – Kommt es zu einer Trennung der Eltern, gibt die Düsseldorfer Tabelle Aufschluss darüber, wie viel Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Familiengerichte und Jugendämter können sich an ihr jedoch lediglich orientieren, eine Gesetzeskraft besteht nicht.

Die in der Tabelle festgehaltenen Werte weisen den Bedarf pro Monat für ein Kind aus. Werden Minderjährige betreut, bekommt das Elternteil, bei dem sie leben, den Kindesunterhalt vom anderen. Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt sind jeweils das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder.

Verdient der oder die Unterhaltspflichtige zum Beispiel monatlich 2.000 Euro netto und hat ein vier- und ein zehnjähriges Kind, so liegt der Richtwert für den Unterhaltssatz bei 459 Euro + 528 Euro = 987 Euro. Jedes Kind hat Anspruch auf monatlichen Unterhalt durch seine Eltern, bis seine Ausbildung beendet ist.

Derjenige, bei dem der Nachwuchs lebt, kommt seinen Verpflichtungen durch Pflege, Betreuung und Erziehung nach. Der andere zahlt den Barunterhalt. Doch das ändert sich mit der Volljährigkeit. Vorsicht : Die Düsseldorfer Tabelle gibt lediglich Aufschluss über den Kindesunterhalt, nicht jedoch über den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Über Unterhalt für den Ehepartner entscheidet das Gericht, Fragen hierzu können dir am besten ein Anwalt oder eine Anwältin beantworten. Zum 1. Januar 2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder wurden dabei erhöht. © Oberlandesgericht Düsseldorf

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen bei 1800 € netto?

Wie viel Kindesunterhalt muss für welches Alter gezahlt werden? – Stand: 2023

Einkommen (in Euro) Alter: 0 bis 5 Alter: 6 bis 11 Alter: 12 bis 17 Alter: Ab 18 Jahre
bis 1900 437 Euro 502 Euro 588 Euro 628 Euro
1901 bis 2300 459 Euro 528 Euro 618 Euro 660 Euro
2301 bis 2700 481 Euro 553 Euro 647 Euro 691 Euro
2701 bis 3100 503 Euro 578 Euro 677 Euro 723 Euro
3101 bis 3500 525 Euro 603 Euro 706 Euro 754 Euro
3501 bis 3900 560 Euro 643 Euro 753 Euro 804 Euro
3901 bis 4300 595 Euro 683 Euro 800 Euro 855 Euro
4301 bis 4700 630 Euro 723 Euro 847 Euro 905 Euro
4701 bis 5100 665 Euro 764 Euro 894 Euro 955 Euro
5101 bis 5500 700 Euro 804 Euro 941 Euro 1.005 Euro
6201 bis 7000 770 Euro 884 Euro 1.035 Euro 1.106 Euro
7001 bis 8000 805 Euro 924 Euro 1.082 Euro 1.156 Euro
8001 bis 9500 840 Euro 964 Euro 1.129 Euro 1.206 Euro
9501 bis 11000 874 Euro 1.004 Euro 1.176 Euro 1.256 Euro

Die vollständige Tabelle finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle

Wie errechne ich meinen Unterhalt?

Wie be­rech­ne ich mein be­rei­nig­tes Net­to­ein­kom­men? – Sie berechnen Ihr bereinigtes Nettoeinkommen, indem Sie Ihr Bruttoeinkommen um bestimmte Abgaben und Verbindlichkeiten bereinigen. Im Detail:

Ihr Bruttoeinkommen ergibt sich aus Ihren Gehaltsabrechnungen. Maßgebend sind Ihre Abrechnungen der letzten zwölf Monate, Sind Sie selbstständig, sollte sich Ihr Bruttoeinkommen aus Ihren Einkommensteuerbescheiden der letzten Jahre ergeben.Von diesem Bruttoeinkommen sind Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen, Im Ergebnis entnehmen Sie das sich ergebende Nettoeinkommen aus Ihrer Gehaltsabrechnung.Darüber hinaus dürfen Sie 5 % Ihres Nettoeinkommens, mindestens aber 50 EUR und höchstens 150 EUR im Monat als berufsbedingte Aufwendungen einkommensmindernd berücksichtigen, Sollten Sie höhere berufsbedingte Ausgaben haben, wären diese im Detail nachzuweisen.Haben Sie ehebedingte Verbindlichkeiten, dürfen Sie diese in angemessener Höhe berücksichtigen. Beispiel: Sie haben Waschmaschine und Fernseher Ihrem Ehepartner überlassen und zahlen den dafür aufgenommenen Ratenkredit ab.Zusätzlich dürfen Sie angemessene Altersvorsorgeleistungen in Höhe von etwa 5 % Ihres Bruttolohns berücksichtigen.Sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig (z.B., weil Sie selbstständig sind) dürfen Sie 20 % Ihrer Bruttoeinnahmen für die Verwendung Ihrer privaten Altersversorgung berücksichtigen,

Im Ergebnis ergibt sich Ihr bereinigtes Nettoeinkommen. Dieses Nettoeinkommen ist Grundlage, nach der die Einordnung in eine der zehn Gehaltsstufen der Düsseldorfer Tabelle erfolgt.