Welches Gesetz Regelt Den Umgang Mit Personenbezogenen Daten Von Menschen?

Welches Gesetz Regelt Den Umgang Mit Personenbezogenen Daten Von Menschen
Basiswissen zum Datenschutz – Die Grundlagen des Datenschutzrechts Durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz werden die personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger geschützt. Quelle: ©Tiko – stock.adobe.com Der Datenschutz wurde 2018 auf ein neues Fundament gestellt. Seit dem 25. Mai 2018 gelten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ). Als europäische Verordnung gilt die DSGVO unmittelbar. Jeder Betroffene kann sich auf ihre Vorschriften berufen und die Verpflichteten (insbesondere Behörden und Unternehmen) müssen sich an die Vorgaben aus der DSGVO halten.

Was sind personenbezogene Daten Gesetz?

Was sind personenbezogene Daten? Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar.

Personenbezogene Daten, die anonymisiert, verschlüsselt oder pseudonymisiert wurden, aber zur erneuten Identifizierung einer Person genutzt werden können, bleiben personenbezogene Daten und fallen in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann, gelten nicht mehr als personenbezogene Daten.

Damit die Daten wirklich anonymisiert sind, muss die Anonymisierung unumkehrbar sein. Die Datenschutz-Grundverordnung schützt personenbezogene Daten unabhängig von der zur Datenverarbeitung verwendeten Technik – sie ist technologieneutral und gilt für die automatisierte wie die manuelle Verarbeitung, sofern die Daten nach vorherbestimmten Kriterien (z.B.

  1. Alphabetische Reihenfolge) geordnet sind.
  2. Es ist ebenfalls nicht entscheidend, wie die Daten gespeichert werden – in einem IT-System, mittels Videoüberwachung oder auf Papier.
  3. In all diesen Fällen fallen die personenbezogenen Daten unter die in der Datenschutz-Grundverordnung dargelegten Datenschutzklauseln.

Beispiele für personenbezogene Daten:

Name und Vorname;eine Privatanschrift;eine E-Mail-Adresse wie ;eine Ausweisnummer;Standortdaten (z.B. die Standortfunktion bei Mobiltelefonen)*;eine IP-Adresse;eine Cookie-Kennung*;die Werbekennung Ihres Telefons;Daten, die in einem Krankenhaus oder bei einem Arzt vorliegen, die zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person führen könnten.

* Beachten Sie, dass in einigen Fällen eine besondere sektorale Rechtsvorschrift z.B. die Nutzung von Standortdaten oder die Verwendung von Cookies regelt – die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ( Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.

Wie nennt man den Umgang mit personenbezogenen Daten?

Profiling ist eine Art der Verarbeitung – Im Artikel 4/4 DSGVO wird der Begriff Profiling definiert. Bei Profiling handelt es sich um bestimmte personenbezogene Daten, die persönliche Aspekte einer natürlichen Person betreffen. Das sind im Wesentlichen Bewertungen und Einschätzungen.

Das kann ein bestimmtes Verhalten oder Neigung sein, Auskunft darüber, wie zuverlässig die Person ist, und Ähnliches. Profiling dient dazu, um Personen einzuschätzen und richtig einzuschätzen. Diese Daten werden eingesetzt um Leute entsprechend einzusetzen, oder um ein Risiko abzuschätzen, das mit ihnen verbunden ist.

Diese Daten ermöglichen es, eine Analyse der Person zu machen. Ein Beispiel wo das interssant ist, ist die Versicherungsbranche. Es ist für den Versicherer sicher gut zu wissen, dass er einen „Risiko-Kunden» hat. Profiling ist nicht generell verboten, aber die automatisierte Auswertung und Handhabung von personenbezogenen Daten, die sich möglicherweise zum Nachteil des Betroffenen auswirken können, sind weitgehend untersagt, wenn der Betroffene nicht vorher zugestimmt hat.

Welche Gesetze regeln den Datenschutz in Deutschland 34a?

Was ist Datenschutz? Was ist Datenschutz? Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich aus der Kombination von Artikel 2 (Freiheit der Person) und Artikel 1 (Würde des Menschen) ein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die sogenannte „informationelle Selbstbestimmung».

Neben dieser „informationellen Selbstbestimmung» unseres Grundgesetzes wurde in Artikel 8 der Grundrechtecharta der Europäischen Union ausdrücklich der „Schutz personenbezogener Daten» festgelegt. Dort steht unmittelbar geschrieben, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogener Daten hat.

Der Datenschutz dient dem Schutz personenbezogener Daten einer jeden Person und umfasst Maßnahmen die dem unbefugten Einblick oder einem Missbrauch der Daten verhindern sollen. Der Datenschutz wird durch bestimmte Gesetze genauer reguliert und ausgestaltet.

In Deutschland gilt die „Datenschutz-Grundverordnung» der Europäischen Union (DS-GVO), welche für alle EU-Länder gilt. Zusätzlich aber auch ein eigenes, deutsches Gesetz das „Bundesdatenschutzgesetz» (BDSG) sowie in jedem Bundesland auch eine eigenes „Landesdatenschutzgesetz» (LDSG). An die Datenschutzgesetze müssen sich sowohl öffentliche Stellen (z.B.

Ämter, Behörden) aber auch nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen) halten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Das Ziel und der Anwendungsbereich all dieser Gesetze ist der Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen (Menschen) gegen missbräuchliche Verwendung.

Gesetzliche Bestimmungen des Datenschutzes:– EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – Bundesdatenschutzgesetz (neu) (BDSG-neu) – Landesdatenschutzgesetze (LDSG)

: Was ist Datenschutz?

Was besagt 4 BDSG?

§ 4 BDSG – Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume | BDSG (neu) 2018

1 Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen.2 Bei der Videoüberwachung von

öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen, oder Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs

gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse. Der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. 1 Die Speicherung oder Verwendung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen.2 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.3 Für einen anderen Zweck dürfen sie nur weiterverarbeitet werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. 1 Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, so besteht die Pflicht zur Information der betroffenen Person über die Verarbeitung gemäß den und der Verordnung (EU) 2016/679.2 gilt entsprechend. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

: § 4 BDSG – Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume | BDSG (neu) 2018

Was ist das Grundrecht auf Datenschutz?

Privatsphäre – ein Grundrecht – Fast alle Länder der Welt erkennen das Recht auf Privatsphäre in irgendeiner Form in ihrer Verfassung oder anderen Bestimmungen an. Darüber hinaus wird die Privatsphäre als allgemeines Menschenrecht anerkannt, der Datenschutz jedoch nicht – zumindest noch nicht.

Was sind personenbezogene Daten nach Art 4 Nr 1 DSGVO?

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das Eingangstor zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und wird in Art.4 Nr.1 definiert. Danach sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Personen sind.

In der Praxis fallen darunter also sämtliche Daten, die auf jedwede Weise einer Person zugeordnet werden oder zugeordnet werden können. Beispielsweise zählen die Telefonnummer, die Kreditkarten- oder Personalnummern einer Person, die Kontodaten, ein Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, die Kundennummer oder die Anschrift zu den personenbezogenen Daten.

  • Da sich in der Definition der Ausdruck „alle Informationen» findet, ist davon auszugehen, dass der Begriff „personenbezogene Daten» möglichst weit auszulegen ist.
  • Dies geht auch aus der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hervor.
  • So fallen auch weniger eindeutige Informationen wie Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, welche die Angabe der Uhrzeit, zu der ein Arbeitnehmer seinen Arbeitstag beginnt und beendet, sowie der Pausen bzw.

der nicht in die Arbeitszeit fallenden Zeiten enthalten, in die Kategorie personenbezogene Daten. Auch die schriftlichen Antworten eines Prüflings und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten sind „personenbezogene Daten», wenn der Prüfling theoretisch identifiziert werden kann.

Selbiges gilt auch für IP-Adressen. Hat der Verarbeitende die rechtliche Möglichkeit den Provider zur Herausgabe weiterer Zusatzinformationen zu verpflichten, welche den hinter der IP-Adresse stehenden Nutzer identifizieren können, so ist diese ein personenbezogenes Datum. Zudem ist darauf zu achten, dass nicht nur objektive Informationen personenbezogen sein können.

Auch subjektive Informationen wie Meinungen, Beurteilungen oder Einschätzungen können personenbezogene Daten sein. So etwa die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person oder die Einschätzung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers. Zu guter Letzt besagt das Gesetz, dass die Informationen für einen Personenbezug sich auf eine natürliche Person beziehen müssen.

  1. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Datenschutz für Angaben über juristische Personen wie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten nicht greift.
  2. Für natürliche Person hingegen beginnt und erlischt der Schutz mit ihrer Rechtsfähigkeit.
  3. Grundsätzlich erlangt ein Mensch diese Fähigkeit mit seiner Geburt und verliert sie mit seinem Tod.

Für einen Personenbezug müssen Daten daher bestimmten oder bestimmbaren lebenden Personen zuzuordnen sein. Neben den allgemeinen personenbezogenen Daten sind vor allem die besonderen Kategorien personenbezogener Daten von hoher Relevanz, da sie ein höheres Schutzniveau genießen.

Wann dürfen Personen auf personenbezogene Daten zugreifen?

Wann dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden? Ihr Unternehmen/Ihre Organisation darf nur unter folgenden Umständen personenbezogene Daten verarbeiten:

mit Einwilligung der betroffenen Personen;bei Bestehen einer vertraglichen Verpflichtung (ein Vertrag zwischen Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation und einem Kunden);zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (nach EU- oder nationalem Recht);wenn die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (nach EU- oder nationalem Recht) erforderlich ist;zum Schutz lebenswichtiger Interessen einer Person;aus berechtigten Interessen Ihrer Organisation, aber nur, nachdem sichergestellt wurde, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person bei der Datenverarbeitung nicht ernsthaft beeinträchtigt werden. Wenn die Rechte der Person die Interessen Ihrer Organisation überwiegen, scheidet das berechtigte Interesse Ihrer Organisation als Grundlage für die Datenverarbeitung aus. Die Bewertung, ob das berechtigte Interesse Ihres Unternehmens/Ihrer Organisation an der Verarbeitung die Interessen der betroffenen Personen überwiegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Was sind personenbezogene Daten 34a?

34a GeWo-App Datenschutz – Datenschutzerklärung für die Registrierung des ACCOUNTs bei der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH (nachfolgend „DIHK-Bildungs-gGmbH») Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Nutzung unserer IHK.34a GeWo App.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:

DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK- Weiterbildung gGmbH Holbeinstr.13-15 53175 Bonn Tel: +49/ 228-6205101 [email protected]

Datenschutzbeauftragter

Unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) erreichen Sie wie folgt: Scheja und Partner Rechtsanwälte mbB Rechtsanwalt Boris Reibach Adenauerallee 136 53113 Bonn Telefon: 0228/2272260 Kontakt: https://www.scheja-partner.de/kontakt/kontakt.html

Gegenstand des Datenschutzes

Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Diese sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (sog. betroffene Person) beziehen. Hierunter fallen z.B. Angaben wie Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

Sicherheit.

Die DIHK-Bildungs-gGmbH trifft geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Löschung, Veränderung oder Verlust, und gegen unberechtigte Weitergabe oder unberechtigten Zugriff zu schützen.

Die Daten werden bei der Übermittlung (SSL) und der Speicherung (verschlüsselte Datenbanken) besonders geschützt. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass die Regeln des Datenschutzes und die o.g. Sicherungsmaßnahmen von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von uns liegenden Personen oder Institutionen nicht beachtet werden.

Insbesondere können unverschlüsselt übertragene Daten von Dritten mitgelesen werden. Wir haben technisch hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers, die von ihm zur Verfügung gestellten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen unzulässige Kenntnisnahme Dritter auf dem Transportweg zu schützen.»

  1. Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie die Speicherdauer
    1. Bei der Registrierung werden die angegebenen Bestandsdaten (E-Mailadresse und Passwort) gespeichert. Bei der aktiven Nutzung – insbesondere der Synchronisation von Inhalten zwischen mehreren Arbeitsplätzen (Endgeräten des Nutzers) werden weitere personenbezogene Daten des Nutzers erhoben, verarbeitet und genutzt:
  • E-Mailadresse
  • Passwort (als Hash)
  • IMEI (HardwareID)
  • Daten zu Anwendung und Ergebnissen des E-Learning: Anzahl richtiger/falscher Antworten, Anzahl gelernter Fragen, Lernzeit, Zeitpunkt der letzten Anmeldung.

Diese Daten sind für den Betrieb, den Zugang und die Funktionalität der App erforderlich und werden von der DIHK-Bildungs-gGmbH zur

  • Überprüfung der Einhaltung der Lizenzbestimmungen (betreffend Lizenzbestimmungen der kostenpflichtigen Lerninhalte und ACCOUNT) durch den Nutzer,
  • Optimierung des Leistungsangebots des ACCOUNTs (Fehlerbeseitigung, Optimierung der Abläufe, der Bedienbarkeit, der Bewertung des Leistungsangebots etc.), erhoben, verarbeitet und genutzt. Rechtsgrundlage ist Art.6 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO. Wir löschen die Registrierungsdaten spätestens vier Wochen nach Vertragsbeendigung. Die weiteren Daten löschen wir, wenn sie für die von uns verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine anderweitigen Rechtsgrundlagen, insbesondere gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen, eingreifen.

Die DIHK-Bildungs-gGmbH wird die Daten im Rahmen der Vertragserfüllung ausschließlich zu den oben genannten Zwecken verwenden.

    1. Logfiles Bei dem Besuch und der Nutzung unserer Webseite speichert unser Webserver über diesen Vorgang bestimmte Protokollinformationen in einer Datei (Logfile). Logfiles enthalten über die unter 3.1.1. hinaus insbesondere folgende Angaben:
  • aufgerufene URL,
  • IP-Adresse des Nutzers,
  • Uhrzeit und Datum des Zugriffs,
  • übertragene Datenmenge,
  • Internetseite, von der der Nutzer auf die angeforderte Seite gekommen ist (sog. „Referrer»),
  • Internetseite, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden,
  • http-Status,
  • Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version,
  • Betriebssystem des Nutzers,
  • Internet-Service-Provider des Nutzers

Die IP-Adressen der Nutzer werden kurze Zeit nach Beendigung der Verbindung zur Webseite anonymisiert. Wir werten diese Datensätze nur zu statistischen Zwecken, zur Verbesserung der Webseite, zu Systemsicherheitsgründen (z.B. Verhinderung von Missbrauch) und zur Fehlerdiagnose aus.

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Die vorübergehende Speicherung der Daten (und der Logfiles) erfolgt zu Wahrung unserer berechtigten Interessen, wie der Sicherstellung des technischen Betriebs unserer Website, Gewährleistung der Datenverfügbarkeit, Beseitigung von Fehlern und Störungen und der Verbesserung unseres Angebots.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles werden diese nach spätestens nach 14 Tagen gelöscht. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

  • Art des Endgeräts,
  • die Funktionen, die Sie nutzen,
  • Menge der gesendeten Daten,
  • Art des Ereignisses,
  • Domain Name.
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Diese Daten werden zur Bereitstellung des Dienstes, zur Sicherstellung des technischen Betriebs sowie zum Zwecke der Ermittlung und Beseitigung von Störungen verarbeitet. Dies dient der Verfügbarkeit unserer Website und ermöglicht die technische Funktionsfähigkeit.

    1. Cookies
  1. Empfänger personenbezogener Daten

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Innerhalb unserer Organisation haben nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der in dieser Erklärung dargestellten Zwecke benötigen. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur an externe Empfänger außerhalb der DIHK-Bildungs-gGmbH weiter, wenn dies zur Abwicklung oder Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich ist, eine andere gesetzliche Erlaubnis besteht oder uns hierfür Ihre Einwilligung vorliegt.

Ihre Rechte

Als betroffene Person haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) folgende Rechte, soweit deren jeweilige gesetzliche Voraussetzungen vorliegen:

  • Auskunft: Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten Daten zu erhalten.
  • Berichtigung: Sie können die Berichtigung unrichtiger Daten zu Ihrer Person verlangen. Darüber hinaus können Sie die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen.
  • Löschung: In bestimmten Fällen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
  • Einschränkung der Verarbeitung: Sie können in bestimmten Fällen verlangen, dass wir die Verarbeitung Ihrer Daten einschränken.
  • Datenübertragbarkeit: Sollten Sie uns Daten auf Basis eines Vertrages oder einer Einwilligung bereitgestellt haben, so können Sie verlangen, dass Sie die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder dass wir diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

Geltendmachung Ihrer Rechte: Wenden Sie sich zur Ausübung aller Ihrer zuvor genannten Rechte bitte an DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH, Holbeinstr.13-15, 53175 Bonn, [email protected] oder Fax 0228 6205 5163 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.

Für welche Art von Daten ist ein besonderer Schutz gesetzlich vorgeschrieben?

Löschungsanspruch von Betroffenen – Betroffene Personen können selbstständig einen entsprechenden Antrag auf Löschung ihrer Daten beim Unternehmen stellen, Es wird empfohlen, diesen Antrag in Textform (z.B. E-Mail) zu verfassen. Einher geht der Antrag mit einer entsprechenden Identitätsprüfung des Antragstellers.

  • Dieser Löschungsanspruch ist auch im Kontext von Art.15 DSGVO zu sehen, nachdem Auskunftsrechte zu gesammelten und gespeicherten Daten bestehen.
  • Sollte eine Löschung abgelehnt werden, hat die datenverarbeitende Stelle diese Ablehnung zu begründen.
  • Was sind personenbezogene Daten? Alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen ( Artikel 4 Nr.1 DSGVO ).

Eine Person wird identifizierbar durch die Zuordnung einer Kennung oder durch die Kombination mehrerer Informationen. Es genügt dabei, wenn die Daten die Identifizierung der betroffenen Person theoretisch ermöglichen. Was sind besonders schützenswerte personenbezogene Daten? Unter den personenbezogenen Daten definieren BDSG (§ 46 Nr.14 a-e BDSG-neu) und DSGVO ( Artikel 4, 9 DSGVO ) einige Daten als besonders schützenswert.

Besonders schützenswert sind demzufolge Daten, welche Angaben zur rassischen und ethnischen Herkunft, zu politischen Meinungen, zu religiösen oder weltanschauliche Überzeugungen, zu einer Gewerkschaftszugehörigkeit, zur Gesundheit, zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung machen, oder bei welchen es sich um genetische und biometrische Daten handelt.

Die DSGVO verbietet die Verarbeitung dieser Daten und reglementiert besondere Ausnahmefälle, in welchen die Verarbeitung dieser Daten gestattet ist, beispielsweise die Verarbeitung aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung durch den Betroffenen nach Art.9 Abs.2a DSGVO,

  1. Warum sind personenbezogene Daten schützenswert? Personenbezogene Daten ermöglichen die Identifikation einer Person und lassen Rückschlüsse auf deren Lebensführung zu.
  2. Gleichzeitig ist Big Data zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor geworden, für viele Unternehmen sind personenbezogene Daten die Grundlage ihres Geschäftsmodells.

Marketing- und Verkaufsstrategien können auf den Einzelnen angewandt werden, beispielsweise durch personalisierte Werbung. Parallel dazu steigt bei den Verbrauchern die Wahrnehmung zunehmend zum gläsernen Menschen zu werden, und Fälle von Datenklau und Datenmissbrauch durch Phishing führen zu Besorgnis.

  • Die DSGVO legt daher Grundsätze und Spielregeln fest, die Unternehmen und Behörden in die Pflicht nehmen, den Schutz der Daten ihrer Kunden zu gewährleisten.
  • Was fällt nicht unter personenbezogene Daten? Informationen über juristische Personen wie Gesellschaften, Vereine und Stiftungen werden nicht durch die DSGVO geschützt.

Des Weiteren lassen vollständig anonymisierte Daten keinen Rückschluss auf eine Person zu, sind daher keine personenbezogenen Daten und fallen nicht unter den Anwendungsbereich der DSGVO. Problematisch können pseudonymisierte Daten sein, die mit Zusatzwissen die Bestimmung einer Person ermöglichen – in aller Regel handelt es sich dabei um personenbezogene Daten und die Vorgaben der DSGVO müssen auch für diese pseudonymisierten Daten beachtet werden.

  • Jedoch müssen bei pseudonymisierten Daten häufig nicht ganz so strikte Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden, da die Pseudonymisierung an sich schon eine solche Schutzmaßnahme ist.
  • Wann müssen personenbezogene Daten gelöscht werden? Personenbezogene Daten dürfen von Unternehmen nur für eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden – dies besagt die sogenannte Zweckbindung,

Das heißt konkret, dass die erhobenen Daten gelöscht werden müssen, sobald der Zweck, für den Sie erhoben wurden – zum Beispiel eine Reklamation – erfüllt wurde. Liegt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist (z.B. aus dem Steuerrecht) für die personenbezogenen Daten vor, müssen diese erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.

Wie kann ich die Löschung meiner Daten verlangen? Wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sind, dann können Sie von Ihrem Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO Gebrauch machen. Schreiben Sie dazu einfach dem betreffenden Unternehmen, von dem Sie z.B. einen Newsletter abonniert haben, dass Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen und die Löschung der Daten fordern.

Bitten Sie zudem um eine Bestätigung der Aktion. Das entsprechende Unternehmen muss dann innerhalb eines Monats Ihrer Anfrage nachkommen. Wird die Löschung abgelehnt, so muss das Unternehmen dies stichhaltig, z.B. mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung, begründen.

Welchen Zweck hat das Strafrecht 34a?

Was ist eine 34a-Sachkundeprüfung? – 34a Schein.de Bei der 34a-Sachkundeprüfung erwirbt man einen Nachweis darüber, ob eine Person für die vielfältigen Aufgaben der Sicherheitsbrache – z.B. als Sicherheitsfachkraft, persönlich geeignet ist und über das notwendige rechtliche und fachliche Wissen verfügt.

Der Erwerb dieses Nachweises ist durch § 34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben, wenn Leben und Eigentum fremder Personen, bewacht werden sollen und diese Aufgaben als Arbeitnehmer oder als Unternehmer übernommen werden. Speziell bei der Durchführung von Kontrollgängen im öffentlichen Bereich, beim Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive) oder bei der Bewachung von Einlassbereichen (Türstehern), ist eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erforderlich.

Auch weil mögliche Arbeitgeber im Bewachungsgewerbe, gemäß § 34 Gewerbeordnung, nur geprüfte Personen mit diesen Aufgaben betrauen dürfen. Der Grund für die geforderte Prüfung, liegt in der Tatsache begründet, dass die Tätigkeit auch mit Risiken behaftet ist.

Der Umgang mit fremden Menschen, oder die Möglichkeit angegriffen zu werden, erfordert besondere Kompetenzen über Handlungsweisen und erweiterte Kenntnisse. Zeitweise ist es als Sicherheitsfachkraft auch erforderlich, im Rahmen der Aufgaben, in Rechte Dritter einzugreifen. Spezielles Fachwissen, insbesondere über die Grenzen der eigenen Befugnisse, ist deshalb dringend erforderlich.

Um den 34a-Schein zu erlangen, ist eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer erforderlich. Der Inhalt der IHK-Prüfung umfasst dabei rechtliche Vorschriften, wie Datenschutz, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht, Gewerberecht, Unfallverhütung, aber auch fachliche Pflichten und Befugnisse wie der Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalations- und Sicherheitstechnik.

In der Regel geht der IHK-Prüfung ein Unterrichtsverfahren von 40 Stunden für Arbeitnehmer und 80 Stunden für Unternehmer voraus. Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person, kann der Erwerb des 34a-Scheins und damit die Tätigkeit auch untersagt werden. Zweifel liegen in der Regel dann vor, wenn der Antragsteller Mitglied einer verfassungswidrigen Partei ist oder einschlägige Vorstrafen bestehen.

Die Sachkundeprüfung eröffnet aber auch neue berufliche Perspektiven. Nach bestandener IHK-Prüfung erhält man ein anerkanntes Zertifikat, wodurch der Teilnehmer künftig als geprüfter Sicherheitsmitarbeiter bzw. Sicherheitsfachkraft tätig sein kann. Es erwarten ihn vielfältige Möglichkeiten und Aufgaben, im Werkschutz, bei Veranstaltungen, beim Geldtransport, oder Streifendienst.

  • Zudem bestehen besonders in Ballungsräumen gute Verdienstmöglichkeiten mit Schichtzulagen und entsprechende Arbeitsangeboten.
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  • Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

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Wie lange ist die 34a gültig?

Übersicht des Prüfungsablaufs bei der IHK – Ablauf schriftlicher Teil Wird der schriftliche Teil der Prüfung NICHT bestanden, so kann der Teilnehmer diese zu einem neuen Termin erneut ablegen. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung ist nicht möglich, bevor der schriftliche Teil bestanden ist. Welches Gesetz Regelt Den Umgang Mit Personenbezogenen Daten Von Menschen

Was besagt 3a BDSG?

§ 3a – Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.2 Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers. Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften G.v.14.08.2009 BGBl.

I S.2814, des Bundes, Soldatinnen und Soldaten sowie Zivildienstleistende.» 3. § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit,3. § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung,

Was besagt Paragraph 5 BDSG?

§ 5 BDSG – Datengeheimnis Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis).

Was besagt 26 BDSG?

§ 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses | BDSG (neu) 2018

1 Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.2 Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind. 1 Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten auf der Grundlage einer Einwilligung, so sind für die Beurteilung der Freiwilligkeit der Einwilligung insbesondere die im Beschäftigungsverhältnis bestehende Abhängigkeit der beschäftigten Person sowie die Umstände, unter denen die Einwilligung erteilt worden ist, zu berücksichtigen.2 Freiwilligkeit kann insbesondere vorliegen, wenn für die beschäftigte Person ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil erreicht wird oder Arbeitgeber und beschäftigte Person gleichgelagerte Interessen verfolgen.3 Die Einwilligung hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist.4 Der Arbeitgeber hat die beschäftigte Person über den Zweck der Datenverarbeitung und über ihr Widerrufsrecht nach Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in Textform aufzuklären. 1 Abweichend von Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses zulässig, wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt.2 Absatz 2 gilt auch für die Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten; die Einwilligung muss sich dabei ausdrücklich auf diese Daten beziehen.3 Absatz 2 gilt entsprechend. 1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten von Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, ist auf der Grundlage von Kollektivvereinbarungen zulässig.2 Dabei haben die Verhandlungspartner Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 zu beachten. Der Verantwortliche muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass insbesondere die in der Verordnung (EU) 2016/679 dargelegten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden. Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt. Die Absätze 1 bis 6 sind auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, von Beschäftigten verarbeitet werden, ohne dass sie in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Verhältnis zum Entleiher, zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung (Rehabilitandinnen und Rehabilitanden), in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigte, Freiwillige, die einen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, Beamtinnen und Beamte des Bundes, Richterinnen und Richter des Bundes, Soldatinnen und Soldaten sowie Zivildienstleistende.

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2 Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist, gelten als Beschäftigte.

: § 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses | BDSG (neu) 2018

Wer ist für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich?

Was ist und wer ist ein Auftragsdatenverarbeiter? – Liegt keine gemeinsame Verantwortlichkeit vor, weil die beteiligten Stellen nicht gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden, ist an das Vorliegen einer Auftragsdatenverarbeitung zu denken: Der Auftragsdatenverarbeiter agiert als „verlängerter Arm» des Verantwortlichen.

Er verarbeitet Daten also weisungsgebunden ohne eigenen Entscheidungsspielraum hinsichtlich Zwecken und Mitteln der Verarbeitung. Der klassische Fall der Auftragsdatenverarbeitung ist das Outsourcing bestimmter Verarbeitungsvorgänge an externe Dienstleister. Da der Auftragsdatenverarbeiter nur als „verlängerter Arm» des Verantwortlichen agiert, muss sich der Verantwortliche die Handlungen des Auftragsdatenverarbeiters in der Regel so zurechnen lassen, als wären es seine eigenen Handlungen.

Ferner muss der Verantwortliche darauf achten, den Auftragsdatenverarbeiter sorgfältig auszuwählen und ggf. zu kontrollieren. Darüber hinaus treffen den Auftragsdatenverarbeiter auch eine Reihe eigener Pflichten. So muss er etwa ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen (vgl.

In welchem Gesetz ist das Grundrecht auf Datenschutz informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben?

Was wird heute darunter gefasst? – Mittlerweile wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch als Datenschutzgrundrecht bezeichnet. Generell ist der Schutzbereich weit zu verstehen. Erfasst werden sowohl Erhebung, Speicherung, Verwendung als auch Weitergabe persönlicher Daten.

Das BVerfG machte darüber hinaus auch deutlich, dass ein scheinbar belangloses Datum durch z. Bsp. Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Informationstechnologien einen erheblichen Wert haben kann. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nach Meinung des Europäischen Parlaments zudem in Art.8 Abs.1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Dieses garantiert das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz einer jeden Person.

Was ist 13 DSGVO?

13 DSGVO – Direkte Erhebung bei der betroffenen Person: Wenn Sie personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erheben, verlangt Art.13 DSGVO, dass Sie der betroffenen Person die Datenschutzinformationen zum Zeitpunkt der Erhebung zukommen lassen.

Was sind nicht personenbezogene Daten 5 Beispiele?

4. Was sind besondere Kategorien personenbezogener Daten? – Einige Arten personenbezogener Daten sind in höherem Maße schützenswert, weil sie besonders sensibel sind. Dazu sagt Artikel 9 Absatz 1 DSGVO: Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.

  • Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen,
  • genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
  • Gesundheitsdaten oder
  • zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person

Artikel 4 Nr.14 definiert «biometrische Daten» : Diese sind mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten.

Welche Daten fallen unter Art 9 DSGVO?

Art.9 – EU-DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

  • g) die Verarbeitung ist erforderlich, um auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene Garantien zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, eine Aufgabe zu erfüllen, an der ein hohes öffentliches Interesse besteht; oder
  • j) die Verarbeitung von Daten über Strafurteile oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln erfolgt entweder unter behördlicher Aufsicht oder aufgrund einer gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtung, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, oder zur Erfüllung einer Aufgabe, der ein wichtiges öffentliches Interesse zugrunde liegt, soweit dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das angemessene Garantien vorsehen muss, zulässig ist. Ein
  • vollständiges Strafregister darf nur unter behördlicher Aufsicht geführt werden.
  • j) die Verarbeitung von Daten über verwaltungsrechtliche Sanktionen, Urteile, Straftaten, Verurteilungen oder damit zusammenhängende

Sicherungsmaßregeln erfolgt entweder unter behördlicher Aufsicht oder aufgrund einer gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtung, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, oder zur Erfüllung einer Aufgabe, der ein wichtiges öffentliches Interesse zugrunde liegt, soweit dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das angemessene Garantien für die Grundrechte und die Interessen der betroffenen Person vorsehen muss, zulässig ist.

Strafregister dürfen nur unter behördlicher Aufsicht geführt werden. j) (entfällt) j) die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Absatz 1 erforderlich.

Auch in der DSGVO gibt es Daten die besonders schutzwürdig sind. Es sind einige Neuerungen mitenthalten, wie z.B. Änderungen durch die Datenschutzfolgenabschätzung. Eine weitere Neuerung zeigt sich im Gesetzeswortlaut des Artikel 9, welcher sich um die genetischen und biometrischen Daten erweitert hat.

  1. Verantwortlichen ist nun zu raten, den Auswirkungen der hinzukommenden Einordnungen zu folgen.
  2. Die Regelungen der Sozialgesetzbücher bleiben jedoch auch nach 2018 erhalten.
  3. Finden Sie eine kurze Übersicht des BayLDA.
  4. Inwieweit eine Videoüberwachung mit Nutzung biometrischer Gesichtserkennung tatsächlich unmöglich ist (vgl.

Statement der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk bei, bleibt hinsichtlich der vielen Ausnahmen vom „grundsätzlichen Verbot» nach Art.1 fraglich, insbesondere wenn ein nationales Gesetz dies erlauben sollte.

Stand: 25.01.2012 Stand: 12.03.2014 Stand: 15.06.2015 Stand: 27.04.2016
Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten Verarbeitung besonderer Datenkategorien Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Überzeugungen, die Religions- oder Glaubenszugehörigkeit oder die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft hervorgehen, sowie von genetischen Daten, Daten über die Gesundheit oder das Sexualleben oder Daten über Strafurteile oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln ist untersagt. 1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität oder die Mitgliedschaft und Betätigung in einer Gewerkschaft hervorgehen, sowie von genetischen oder biometrischen Daten, Daten über die Gesundheit oder das Sexualleben oder Daten über verwaltungsrechtliche Sanktionen, Urteile, Straftaten oder mutmaßliche Straftaten, Verurteilungen oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln ist untersagt. 1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie von genetischen Daten und Daten über Gesundheit oder Sexualleben ist untersagt. 1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
2. Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen: 2. Absatz 1 gilt nicht, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft: 2. Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen: 2. Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen:
a) Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten vorbehaltlich der in den Artikeln 7 und 8 genannten Bedingungen eingewilligt, es sei denn, nach den Rechtsvorschriften der Union oder eines Mitgliedstaats kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden, oder a) Die betroffene Person hat für einen oder mehrere spezifische Zwecke in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten vorbehaltlich der in den und genannten Bedingungen eingewilligt, es sei denn, nach den Rechtsvorschriften der Union oder eines Mitgliedstaats kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden, oder aa) die Verarbeitung ist erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Verlangen der betroffenen Person erfolgt; a) Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten (.) ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach den Rechtsvorschriften der Union oder eines Mitgliedstaats kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden, oder aa) (entfällt) a) Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden,
b) die Verarbeitung ist erforderlich, damit der für die Verarbeitung Verantwortliche seine ihm aus dem Arbeitsrecht erwachsenden Rechte ausüben und seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach den Vorschriften der Union oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das angemessene Garantien vorsehen muss, zulässig ist, oder b) die Verarbeitung ist erforderlich, damit der für die Verarbeitung Verantwortliche seine ihm aus dem Arbeitsrecht erwachsenden Rechte ausüben und seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach den Vorschriften der Union, dem Recht der Mitgliedstaaten, oder Kollektivvereinbarungen, die angemessene Garantien der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person, wie etwa des Rechts auf Nichtdiskriminierung, vorbehaltlich der Bedingungen und Garantien des, vorsehen, zulässig ist; oder b) die Verarbeitung ist erforderlich, damit der für die Verarbeitung Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten oder einem Kollektivvertrag nach dem Recht eines Mitgliedstaats, das angemessene Garantien vorsieht, zulässig ist, oder b) die Verarbeitung ist erforderlich, damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten oder e iner Kollektivvereinbarung nach dem Recht der Mitgliedstaaten, das geeignete Garantien für die Grundrechte und die Interessen der betroffenen Person vorsieht, zulässig ist,
c) die Verarbeitung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen oder einer anderen Person erforderlich und die betroffene Person ist aus physischen oder rechtlichen Gründen außerstande, ihre Einwilligung zu geben, oder c) (keine Änderung) c) (keine Änderung) c) die Verarbeitung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erforderlich und die betroffene Person ist aus körperlichen oder rechtlichen Gründen außerstande, ihre Einwilligung zu geben,
d) die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage angemessener Garantien durch eine politisch, philosophisch, religiös oder gewerkschaftlich ausgerichtete Stiftung, Vereinigung oder sonstige Organisation ohne Erwerbszweck im Rahmen ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten und unter der Voraussetzung, dass sich die Verarbeitung nur auf die Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Organisation oder auf Personen, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeitszweck regelmäßige Kontakte mit ihr unterhalten, bezieht und die Daten nicht ohne Einwilligung der betroffenen Personen nach außen weitergegeben werden, oder d) (keine Änderung) d) die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage angemessener Garantien durch eine politisch, weltanschaulich, religiös oder gewerkschaftlich ausgerichtete Stiftung, Vereinigung oder sonstige Organisation ohne Erwerbszweck im Rahmen ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten und unter der Voraussetzung, dass sich die Verarbeitung nur auf die Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Organisation oder auf Personen, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeitszweck regelmäßige Kontakte mit ihr unterhalten, bezieht und die Daten nicht ohne Einwilligung der betroffenen Personen nach außen weitergegeben werden, oder d) die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage geeigneter Garantien durch eine politisch, weltanschaulich, religiös oder gewerkschaftlich ausgerichtete Stiftung, Vereinigung oder sonstige Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten und unter der Voraussetzung, dass sich die Verarbeitung ausschließlich auf die Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Organisation oder auf Personen, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeitszweck regelmäßige Kontakte mit ihr unterhalten, bezieht und die personenbezogenen Daten nicht ohne Einwilligung der betroffenen Personen nach außen offengelegt werden,
e) die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offenkundig öffentlich gemacht hat, oder e) (keine Änderung) e) (keine Änderung) e) die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat,
f) die Verarbeitung ist zur Begründung, Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich oder f) (keine Änderung) f) die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte in ihrer gerichtlichen Eigenschaft erforderlich oder f) die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte in ihrer gerichtlichen Eigenschaft erforderlich,
g) die Verarbeitung ist erforderlich, um auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das angemessene Garantien zur Wahrung der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsieht, eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zu erfüllen, oder g) die Verarbeitung ist erforderlich, um auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene Garantien zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, eine Aufgabe zu erfüllen, an der ein hohes öffentliches Interesse besteht; oder g) die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das angemessene und besondere Garantien zur Wahrung der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsieht, aus Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich oder g) die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses erforderlich,
h) die Verarbeitung betrifft Gesundheitsdaten und ist vorbehaltlich der Bedingungen und Garantien des für Gesundheitszwecke erforderlich oder h) (keine Änderung)
  1. h) die Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten der Gesundheits- oder Sozialfürsorge auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats oder aufgrund eines Vertrags mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs und vorbehaltlich der in Absatz 4 genannten Bedingungen und Garantien erforderlich oder
  2. (ha) entfällt
  3. (hb) die Verarbeitung ist aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das angemessene und besondere Garantien zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person vorsieht, erforderlich oder
h) die Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats oder aufgrund eines Vertrags mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs und vorbehaltlich der in Absatz 3 genannten Bedingungen und Garantien erforderlich,
i) die Verarbeitung ist vorbehaltlich der Bedingungen und Garantien des für historische oder statistische Zwecke oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erforderlich oder i) die Verarbeitung ist vorbehaltlich der Bedingungen und Garantien des für historische oder statistische Zwecke oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erforderlich oder ia) die Verarbeitung ist – vorbehaltlich der in genannten Bedingungen und Garantien – für Archivdienste erforderlich, oder i) die Verarbeitung ist vorbehaltlich der im Unionsrecht oder im mitgliedstaatlichen Recht festgelegten Bedingungen und Garantien, einschließlich derjenigen des Artikels 83, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für historische, statistische oder wissenschaftliche Zwecke erforderlich, ia) (entfällt) i) die Verarbeitung ist aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts – und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person, insbesondere des Berufsgeheimnisses, vorsieht, erforderlich, oder
j) die Verarbeitung von Daten über Strafurteile oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln erfolgt entweder unter behördlicher Aufsicht oder aufgrund einer gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtung, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, oder zur Erfüllung einer Aufgabe, der ein wichtiges öffentliches Interesse zugrunde liegt, soweit dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das angemessene Garantien vorsehen muss, zulässig ist. Ein vollständiges Strafregister darf nur unter behördlicher Aufsicht geführt werden. j) die Verarbeitung von Daten über verwaltungsrechtliche Sanktionen, Urteile, Straftaten, Verurteilungen oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln erfolgt entweder unter behördlicher Aufsicht oder aufgrund einer gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtung, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, oder zur Erfüllung einer Aufgabe, der ein wichtiges öffentliches Interesse zugrunde liegt, soweit dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das angemessene Garantien für die Grundrechte und die Interessen der betroffenen Person vorsehen muss, zulässig ist. Strafregister dürfen nur unter behördlicher Aufsicht geführt werden. j) (entfällt) j) die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Absatz 1 erforderlich.
3. Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte nach Maßgabe von zu erlassen, um die Modalitäten sowie angemessene Garantien für die Verarbeitung der in Absatz 1 genannten besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten und die in Absatz 2 genannten Ausnahmen näher zu regeln. 3. Der Europäische Datenschutzausschuss wird beauftragt, Leitlinien, Empfehlungen und bewährte Praktiken für die Verarbeitung der in Absatz 1 genannten besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten und die in Absatz 2 genannten Ausnahmen nach Maßgabe von näher zu regeln. 3. (entfällt) 3. Die in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten dürfen zu den in Absatz 2 Buchstabe h genannten Zwecken verarbeitet werden, wenn diese Daten von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet werden und dieses Fachpersonal nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen dem Berufsgeheimnis unterliegt, oder wenn die Verarbeitung durch eine andere Person erfolgt, die ebenfalls nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen einer Geheimhaltungspflicht unterliegt.
4. Die in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten können auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats zu den in Absatz 2 Buchstabe h (.) genannten Zwecken verarbeitet werden, wenn diese Daten von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung (.) verarbeitet werden und dieses Fachpersonal nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen dem Berufsgeheimnis unterliegt, oder wenn die Verarbeitung durch eine andere Person erfolgt, die ebenfalls nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen einer Geheimhaltungspflicht unterliegt. 4. Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Bedingungen, einschließlich Beschränkungen, einführen oder aufrechterhalten, soweit die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten betroffen ist.
5. Die Mitgliedstaaten können spezifischere Bestimmungen in Bezug auf genetische Daten oder Gesundheitsdaten beibehalten oder einführen. Dies schließt die Möglichkeit ein, dass die Mitgliedstaaten (.) weitere Bedingungen für die Verarbeitung dieser Daten vorsehen.
See also:  Welches Obst Hilft Gegen Pickel?

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  • Auch in der DSGVO gibt es Daten die besonders schutzwürdig sind. Es sind einige Neuerungen mitenthalten, wie z.B. Änderungen durch die Datenschutzfolgenabschätzung. Eine weitere Neuerung zeigt sich im Gesetzeswortlaut des Artikel 9, welcher sich um die genetischen und biometrischen Daten erweitert hat.

    Verantwortlichen ist nun zu raten, den Auswirkungen der hinzukommenden Einordnungen zu folgen. Die Regelungen der Sozialgesetzbücher bleiben jedoch auch nach 2018 erhalten. finden Sie eine kurze Übersicht des BayLDA. Inwieweit eine Videoüberwachung mit Nutzung biometrischer Gesichtserkennung tatsächlich unmöglich ist (vgl.

    Statement der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk bei, bleibt hinsichtlich der vielen Ausnahmen vom „grundsätzlichen Verbot» nach Art.1 fraglich, insbesondere wenn ein nationales Gesetz dies erlauben sollte. (Visited 150.016 times, 27 visits today)

    Was sind Personenbeziehbare Daten?

    Die Datenschutzgrundverordnung spricht von ‘personenbezogenen Daten’ und meint damit alle Daten, die irgendwie (ggf. über Umwege) auf konkrete Personen beziehbar sind. Der Umgang mit sogenannten personenbezogenen Daten erfordert ein verantwortungsbewusstes Verständnis von dem Zugang zu Daten.

    Was sind personenbezogene Daten 34a?

    34a GeWo-App Datenschutz – Datenschutzerklärung für die Registrierung des ACCOUNTs bei der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH (nachfolgend „DIHK-Bildungs-gGmbH») Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Nutzung unserer IHK.34a GeWo App.

    Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:

    DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK- Weiterbildung gGmbH Holbeinstr.13-15 53175 Bonn Tel: +49/ 228-6205101 [email protected]

    Datenschutzbeauftragter

    Unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) erreichen Sie wie folgt: Scheja und Partner Rechtsanwälte mbB Rechtsanwalt Boris Reibach Adenauerallee 136 53113 Bonn Telefon: 0228/2272260 Kontakt: https://www.scheja-partner.de/kontakt/kontakt.html

    Gegenstand des Datenschutzes

    Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Diese sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (sog. betroffene Person) beziehen. Hierunter fallen z.B. Angaben wie Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

    Sicherheit.

    Die DIHK-Bildungs-gGmbH trifft geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Löschung, Veränderung oder Verlust, und gegen unberechtigte Weitergabe oder unberechtigten Zugriff zu schützen.

    1. Die Daten werden bei der Übermittlung (SSL) und der Speicherung (verschlüsselte Datenbanken) besonders geschützt.
    2. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass die Regeln des Datenschutzes und die o.g.
    3. Sicherungsmaßnahmen von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von uns liegenden Personen oder Institutionen nicht beachtet werden.

    Insbesondere können unverschlüsselt übertragene Daten von Dritten mitgelesen werden. Wir haben technisch hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers, die von ihm zur Verfügung gestellten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen unzulässige Kenntnisnahme Dritter auf dem Transportweg zu schützen.»

    1. Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie die Speicherdauer
      1. Bei der Registrierung werden die angegebenen Bestandsdaten (E-Mailadresse und Passwort) gespeichert. Bei der aktiven Nutzung – insbesondere der Synchronisation von Inhalten zwischen mehreren Arbeitsplätzen (Endgeräten des Nutzers) werden weitere personenbezogene Daten des Nutzers erhoben, verarbeitet und genutzt:
    • E-Mailadresse
    • Passwort (als Hash)
    • IMEI (HardwareID)
    • Daten zu Anwendung und Ergebnissen des E-Learning: Anzahl richtiger/falscher Antworten, Anzahl gelernter Fragen, Lernzeit, Zeitpunkt der letzten Anmeldung.

    Diese Daten sind für den Betrieb, den Zugang und die Funktionalität der App erforderlich und werden von der DIHK-Bildungs-gGmbH zur

    • Überprüfung der Einhaltung der Lizenzbestimmungen (betreffend Lizenzbestimmungen der kostenpflichtigen Lerninhalte und ACCOUNT) durch den Nutzer,
    • Optimierung des Leistungsangebots des ACCOUNTs (Fehlerbeseitigung, Optimierung der Abläufe, der Bedienbarkeit, der Bewertung des Leistungsangebots etc.), erhoben, verarbeitet und genutzt. Rechtsgrundlage ist Art.6 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO. Wir löschen die Registrierungsdaten spätestens vier Wochen nach Vertragsbeendigung. Die weiteren Daten löschen wir, wenn sie für die von uns verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine anderweitigen Rechtsgrundlagen, insbesondere gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen, eingreifen.

    Die DIHK-Bildungs-gGmbH wird die Daten im Rahmen der Vertragserfüllung ausschließlich zu den oben genannten Zwecken verwenden.

      1. Logfiles Bei dem Besuch und der Nutzung unserer Webseite speichert unser Webserver über diesen Vorgang bestimmte Protokollinformationen in einer Datei (Logfile). Logfiles enthalten über die unter 3.1.1. hinaus insbesondere folgende Angaben:
    • aufgerufene URL,
    • IP-Adresse des Nutzers,
    • Uhrzeit und Datum des Zugriffs,
    • übertragene Datenmenge,
    • Internetseite, von der der Nutzer auf die angeforderte Seite gekommen ist (sog. „Referrer»),
    • Internetseite, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden,
    • http-Status,
    • Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version,
    • Betriebssystem des Nutzers,
    • Internet-Service-Provider des Nutzers

    Die IP-Adressen der Nutzer werden kurze Zeit nach Beendigung der Verbindung zur Webseite anonymisiert. Wir werten diese Datensätze nur zu statistischen Zwecken, zur Verbesserung der Webseite, zu Systemsicherheitsgründen (z.B. Verhinderung von Missbrauch) und zur Fehlerdiagnose aus.

    Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Die vorübergehende Speicherung der Daten (und der Logfiles) erfolgt zu Wahrung unserer berechtigten Interessen, wie der Sicherstellung des technischen Betriebs unserer Website, Gewährleistung der Datenverfügbarkeit, Beseitigung von Fehlern und Störungen und der Verbesserung unseres Angebots.

    Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles werden diese nach spätestens nach 14 Tagen gelöscht. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

    • Art des Endgeräts,
    • die Funktionen, die Sie nutzen,
    • Menge der gesendeten Daten,
    • Art des Ereignisses,
    • Domain Name.

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    1. Empfänger personenbezogener Daten

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    • Löschung: In bestimmten Fällen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
    • Einschränkung der Verarbeitung: Sie können in bestimmten Fällen verlangen, dass wir die Verarbeitung Ihrer Daten einschränken.
    • Datenübertragbarkeit: Sollten Sie uns Daten auf Basis eines Vertrages oder einer Einwilligung bereitgestellt haben, so können Sie verlangen, dass Sie die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder dass wir diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

    Geltendmachung Ihrer Rechte: Wenden Sie sich zur Ausübung aller Ihrer zuvor genannten Rechte bitte an DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH, Holbeinstr.13-15, 53175 Bonn, [email protected] oder Fax 0228 6205 5163 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.

    Was sind Personenbeziehbare Daten?

    Die Datenschutzgrundverordnung spricht von ‘personenbezogenen Daten’ und meint damit alle Daten, die irgendwie (ggf. über Umwege) auf konkrete Personen beziehbar sind. Der Umgang mit sogenannten personenbezogenen Daten erfordert ein verantwortungsbewusstes Verständnis von dem Zugang zu Daten.

    Was ist 13 DSGVO?

    13 DSGVO – Direkte Erhebung bei der betroffenen Person: Wenn Sie personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erheben, verlangt Art.13 DSGVO, dass Sie der betroffenen Person die Datenschutzinformationen zum Zeitpunkt der Erhebung zukommen lassen.