Welche Räume Zählen Nicht Zur Wohnfläche?

Welche Räume Zählen Nicht Zur Wohnfläche
Die richtige Wohnflächen­berechnung Welche Räume Zählen Nicht Zur Wohnfläche Rund ums Wohnen Bei der Besichtigung der Wohnung scheint alles zu passen: Die Zimmeraufteilung ist perfekt, der Balkon ein Traum, sogar Speisekammer und Kellerraum sind schön geräumig. Doch ist die Wohnung tatsächlich so groß wie im Vertrag angegeben und damit die Miethöhe gerechtfertigt? Nachrechnen lohnt sich, denn neben der eventuell zu hohen Miete spielt die Wohnflächenangabe aus dem Mietvertrag auch bei der Nebenkostenabrechnung eine wichtige Rolle.

Schließlich ist die Wohnungsgröße die Berechnungsgrundlage vieler Posten in der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung – und die ist umso höher, je größer die Wohnung ist. Umso ärgerlicher, wenn die angegebene Wohnungsgröße nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt. Beispielsweise fällt bei einer Dachgeschosswohnung, die Mieter nach der ausmessen, die Wohnfläche deutlich größer aus als bei einer Berechnung nach der seit 2004 geltenden Wohnflächenverordnung – es können Abweichungen von bis zu 40 Prozent entstehen.

Der Grund dafür ist, dass die Raumhöhe eine entscheidende Rolle spielt: Bei der Wohnflächenverordnung werden Räume, die zwischen einem und 1,99 Meter hoch sind, nur zu 50 Prozent gezählt. Die Fläche unter einer Schräge bis zu einem Meter Raumhöhe wird gar nicht mit eingerechnet. Bevor Mieter den Zollstock zur Hand nehmen, sollte ihnen bereits im Vorfeld klar sein, welche Berechnungsgrundlage im Mietvertrag festgehalten ist. Dabei lassen sich zwei Wege zum Ermitteln der Wohnfläche unterscheiden: die DIN-Normen und die Wohnflächenverordnung. Die beiden Berechnungsarten unterscheiden sich in vielen Punkten voneinander. Wohnflächenberechnung: Was zählt zur Wohnfläche und was nicht? Die Größe einer Dachwohnung mit zwei Zimmern, Küche und Bad mit Schrägen, einem Balkon mit 6 m² und einem Kellerraum mit 8 m² kann nach DIN-Norm 277 mit einer Größe von 74 m² angegeben werden, nach der Wohnflächenverordnung jedoch nur mit 52 m². Bei einem Mietpreis von 8 Euro pro m² beträgt die Miete je nach Berechnungsgrundlage entweder 592 Euro oder 416 Euro – das ist schon ein gravierender Unterschied.

  • Bis 2015 haben die Gerichte eine Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen von bis zu zehn Prozent toleriert (so genannte 10-Prozent-Regel ).
  • Das hieß konkret: Mieter konnten früher nichts dagegen unternehmen, wenn im Mietvertrag beispielsweise eine Wohnfläche von 85 m² angegeben war, die Wohnung aber in Wirklichkeit nur 78 m² groß war.

Nach einem neueren ist dies nun ausgeschlossen. Entscheidend für Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhungen ist heute ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche, Gerichte wenden als Berechnungsgrundlage immer dann die Wohnflächenverordnung an, wenn im Mietvertrag keine andere Berechnungsmethode vereinbart wurde. Geht es darum, ganz exakt nachzurechnen, lohnt es sich, einen Gutachter damit zu beauftragen. Gerade beim Kauf einer Immobilie ist das eine sinnvolle Investition bevor der Vertrag unterschrieben ist. Denn einen bereits geleisteten Kaufpreis im Nachhinein zu mindern, Schadenersatz zu verlangen oder vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, ist schwierig. Eine große Rolle spielt es, welche Räume zur Wohnfläche gezählt werden. Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.

Ist der Flur eine Wohnfläche?

ROOMHERO-Wiki | Wohnflächenberechnung Welche Räume Zählen Nicht Zur Wohnfläche Die Wohnflächenberechnung nimmt man meistens entweder nach DIN 277 oder nach der gesetzlichen Wohnflächenverordnung vor. Zwischen den Berechnungsmethoden kann es zum Beispiel bei Einfamilienhäusern zu Unterschieden von bis zu 20 Quadratmetern kommen. Das ist von Bedeutung, weil unterschiedliche Ergebnisse bei der Berechnung der Wohnfläche von Auswirkungen auf verschiedene Bereiche haben:

Die Berechnung der Wohnfläche spielt eine Rolle bei der Werteinschätzung einer Immobilie, beispielsweise beim Kauf oder Verkauf des Objekts. Die Versicherungsprämie einer Hausratversicherung orientiert sich oft an der zugrunde liegenden Wohnfläche. Auch die Mietnebenkosten werden regelmäßig nach Wohnflächen aufgeschlüsselt. Bei einem zu hoch angesetzten Wert steigen auch die Nebenkosten entsprechend. Bei der Baufinanzierung schätzen Planer die Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens anhand der Wohnfläche ein. Für einen Bauantrag spielt die Wohnfläche und damit die richtige Berechnung auch eine wichtige Rolle. Für die Bestimmung des Anteils jedes Eigentümers am Hausgeld der ist die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen ebenfalls relevant.

Die einer Immobilie ist die Fläche, die mit dem Boden verbunden ist, also die bebaute Fläche. Die Wohnfläche dagegen bezieht sich auf die Gesamtheit der anrechenbaren Fläche der Räume, die zu einem Haus oder einer Wohnung zählen. Das bedeutet, dass diese Flächen bewohnbar sind. Welche Räume Zählen Nicht Zur Wohnfläche Quelle: anncapictures/Pixabay Ein ideales Beispiel, um die Unterschiede zwischen Nutzfläche und Verkehrsfläche zu veranschaulichen, ist ein Einfamilienhaus: Im Untergeschoss befinden sich typischerweise Nutzflächen. Dazu gehören Keller, Lagerbereiche, der Heizungsraum sowie die Waschküche und der Trockenraum.

  1. Flure, Dielen, Windfang und Treppenräume eines Einfamilienhauses gehören dagegen zu den Verkehrsflächen.
  2. Zur Wohnfläche in einem Haus oder in einer Wohnung gehören vor allem die Flächen von Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer.
  3. Die Küche, das Esszimmer, Fluren und Diele, Badezimmer und WCs sowie Abstell- und Nebenräume sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen.

Daneben gibt es noch weitere Flächen, die man in die Flächenberechnung einbezieht:

Verkleidungen von Türen und Fenstern, Rahmenumrandungen (z.B. von Türen), Fuß-, Schramm- und Sockelleisten, der Untergrund von fest eingebauten Gegenständen wie Heiz- und Klimageräten, Einbaumöbeln, Dusch- und Badewannen, versetzbare Raumteiler.

In die Wohnflächenberechnung nicht einbezogen werden

Flächen von Vormauerungen, Schornsteinen und Verkleidungen, Flächen von Säulen und Pfeilern, sofern sie höher als 1,50 m sind und ihre Grundfläche größer als 0,1 m 2 ist Treppen, die mehr als drei Stufen aufweisen, sowie die Treppenabsätze, Fenster- und Wandnischen, die nicht bis zum Boden reichen und die eine geringere Tiefe als 0,13 m aufweisen.

Ob und in welchem Umfang Dachschrägen zur Wohnfläche gehören, ist abhängig von der jeweiligen Berechnungsmethode. Gleiches gilt für Terrassen, Loggien und Balkone, die man ganz oder anteilig berücksichtigt. Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (Wo FIV) kommt am häufigsten zum Einsatz.

Dachschrägen muss man gemäß der Wohnflächenberechnung nach WoFIV erst ab einer bestimmten Raumhöhe (1 m) als Wohnfläche berücksichtigen. Dieselbe Berechnungsmethode wendet man auch für Flächen unterhalb von Treppen an. Pfeiler und Säulen, die eine Grundfläche von mehr als 0,1 m 2 aufweisen, werden nicht in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Nischen darf man nur dann in die Wohnflächenberechnung nach WoFIV einbeziehen, wenn sie bis zum Boden reichen und eine Mindesttiefe von mehr als 0,13 m aufweisen.

Häufiger Streitpunkt und besonders relevant bei der Wohnflächenberechnung nach WoFIV ist die Berücksichtigung von ganzen Räumen. Keller- und Bodenräume, Heizungsräume, Waschküchen sowie Garagen gehören dabei garnicht zur Wohnfläche. Mit voller Quadratmeterzahl muss man beheizte Wintergärten berücksichtigen, während man nicht beheizte und deshalb nur temporär genutzte Wintergärten lediglich zu 50 % zur Wohnfläche hinzurechnet. Welche Räume Zählen Nicht Zur Wohnfläche Quelle: Life-Of-Pix/Pixabay Die zweite populäre Methoden, um eine Wohnflächenberechnung durchzuführen, richtet sich nach DIN 277, die die „Rauminhalte und Grundflächen von Bauwerken im Hochbau» beschreibt. Der Vorteil der Berechnung nach DIN 277 ist, dass man nicht direkt Wohnflächen, sondern Nutz-, Funktions- und Verkehrsflächen ermittelt.

In einem ersten Schritt bestimmt man die Brutto-Grundfläche, Von diesem Brutto-Wert werden die sogenannten Konstruktionsflächen abgezogen, unter anderem vorhandene Schornsteine, Wände, Pfeiler und Nischen. Daraus ergibt sich die Netto-Grundfläche, die man nochmals in Nutzfläche, Verkehrs- und Funktionsfläche unterteilt. Die Wohnfläche errechnet sich nach DIN 277 dann aus der Netto-Grundfläche abzüglich der Funktionsfläche, wozu unter anderem Heizungsräume sowie alle Räume der Haustechnik gehören.

Diese Art der Wohnflächenberechnung ist für den Verkäufer einer Immobilie regelmäßig besser, da sie im Vergleich zu anderen Berechnungsmethoden im Ergebnis zu einer höheren Quadratmeterzahl kommt. Im Gegensatz zur Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung werden Balkone, Terrassen und Loggien separat ausgewiesen und zu 100 Prozent angerechnet.

Was zählt alle zur Wohnfläche?

Wohnfläche Immer wieder streiten Mieter und Vermieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes über die Frage, wie viele Quadratmeter die Wohnung tatsächlich groß ist. Die Fläche der Mietwohnung kann nach Angaben der Mieterorganisation exakt berechnet werden.

  • Gemessen werden müssen alle Räume der Mietwohnung, also auch Küche und Flur.
  • So genannte Zubehörräume, wie Keller, Waschküche, Trockenraum, Dachboden oder Garage, zählen dagegen nicht mit, wenn es um die Wohnfläche geht.
  • Bei den eigentlichen Wohnräumen wird die Grundfläche voll angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile mindestens 2 m hoch sind.

Die Grundfläche wird nur zur Hälfte angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile zwischen 1 und 2 m hoch sind. Räume oder Raumteile, die weniger als 1 m hoch sind, zählen bei der Wohnflächenberechnung überhaupt nicht mit. Bei Sozial- oder preisgebundenen Wohnungen zählt die Grundfläche von Balkon oder Loggia zur Hälfte mit.

  • Bei frei finanzierten Wohnungen kommt es auf den Wohnwert an.
  • Balkonflächen in guten Lagen zählen zu einem Viertel, und in Ausnahmefällen kann der Balkon auch mit der Hälfte der Fläche angerechnet werden.
  • Ist die Wohnfläche der angemieteten Wohnung tatsächlich kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter allenfalls dann die Miete mindern, wenn die Abweichung mehr als 10 Prozent beträgt.

Jedes Prozent Abweichung rechtfertigt 1 Prozent Mietminderung (OLG Karlsruhe 17 U 176/00). : Wohnfläche

Welche Räume gelten als Wohnräume?

Nach der Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes des Statistischen Bundesamtes: Zu den Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m² Wohnfläche) und Küchen. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten. Gesundheitsberichterstattung des Bundes 30.06.2023

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

Berechnung nach DIN 277 – Die Alternative zur Wohnflächenberechnung liefert die DIN 277 unter dem Titel «Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau». Während die Wohnflächenverordnung als mieterfreundlich gilt, greifen vor allem Eigentümer bevorzugt auf die DIN 277 zurück – und das aus einem guten Grund: Balkon, Terrasse und Loggia, aber auch Dach- und Kellerräume werden nach dieser Vorschrift komplett der Wohnfläche hinzugerechnet – die Mieteinnahmen fallen also im Vergleich zur DIN 277 deutlich höher aus.

Grundsätzlich wird die Wohnfläche nämlich in Verkehrs-, Funktions- und Nutzfläche aufgeteilt. So ist für Mieter von Wohnungen im Dachgeschoss besondere Vorsicht geboten: Mit der DIN 277 summieren sich die Quadratmeter und damit der Mietpreis vergleichsweise erheblich. Auf den Punkt gebracht: Nutzfläche = nicht bewohnte Fläche Die DIN 277;2005 enthält auch alle Kriterien, die bei der Nutzflächenberechnung heranzuziehen sind.

Hier die wichtigsten Grundsätze im Überblick:

Treppenhäuser, Eingangsbereiche, Aufzüge und Flure gelten als Verkehrsfläche. Sobald betriebstechnische Anlagen in Keller- oder Hauswirtschaftsräumen untergebracht sind, gelten diese Flächen ebenso als technische Funktionsfläche wie spezielle Betriebs- oder Maschinenräume. Nutzflächen sind wiederum nutzbare, aber nicht bewohnte Flächen, wie beispielsweise Büro- oder Praxisräume oder Schulungsräume. Dachboden- und Kellerflächen gelten ebenso als Nutzflächen, sofern sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Als Nutzfläche gilt der Teil der Grundfläche eines Gebäudes, der entsprechend seiner Zweckbestimmung zu nutzen ist. Im Gegensatz dazu versteht man unter Wohnfläche die Gesamtheit der zu einer Wohnung oder zu einem Haus zählenden, relevanten Raumgrundfläche.

Ist das Bad eine Wohnfläche?

Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFIV) – Eigentlich wird nur die Wohnfläche von öffentlich gefördertem Wohnbau mit der WoFIV berechnet. Diese Verordnung ist seit dem 1. Januar 2004 gültig. Nach der Wohnflächenverordnung setzt sich die Wohnfläche aus der Grundfläche der Wohnräume zusammen.

  1. Doch die Grundfläche gleicht nicht der Wohnfläche.
  2. Denn bestimmte Flächen werden bei der Berechnung abgezogen.
  3. Räume wie Badezimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Küche, Schlafzimmer, Toiletten, Wohnzimmer sowie Flure und Abstellräume zählen zur Wohnfläche.
  4. Aber auch Einbaumöbel, Fenster, Türrahmen oder Badewannen werden berücksichtigt.

Der entscheidende Faktor ist hier die Raumhöhe. Flächen mit einer Raumhöhe von einem bis zwei Meter zählen zu 50 Prozent, alle Flächen über einer Höhe von zwei Metern zählen zu 100 Prozent. Ein Sonderfall sind Dachschrägen. Ist die Fläche unter der Schräge bis zu einem Meter hoch? Dann müssen Sie diese bei der Berechnung nicht berücksichtigen.

  • Heizungsräume, Waschküchen, Garagen oder Schornsteine und (freistehende) Pfeiler zählen bei der Wohnflächenverordnung nicht zur Wohnfläche.
  • Gerichte berufen sich im Streitfall oft auch bei frei finanziertem Wohnraum, der zum Wohnen genutzt werden kann, auf diese Methode.
  • Sie benötigen Hilfe bei der Berechnung? Gerne erstellen unsere Finanzexperten eine qualifizierte Wohnflächenberechnungen nach WoFlV für Sie,

Aufgrund der unterschiedlichen Ergebnisse der Methoden sind Missverständnisse und verschiedene Quadratmeterzahlen vorprogrammiert. Erschwerend kommt hinzu, dass im Grunde alle genannten Verordnungen nach wie vor gelten – eine Verordnung wird nur häufiger oder seltener verwendet.

See also:  Welche Beschwerden Macht Eine Spinalkanalstenose?

Wie messe ich die Wohnfläche aus?

Laut Wohnflächenverordnung ist der freie Raum zwischen zwei Wänden zu messen – auch wenn sie gefliest oder vertäfelt sind. Fuß- und Scheuerleisten zählen zur Wohnfläche, gemessen wird also darüber. Auf dem Balkon gilt das Geländer als Begrenzung.

Was zählt zur Wohnfläche schräge?

Wie viele m² muss man abziehen bei einer Dachschräge? – Laut aktueller Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Flächen, die unterhalb einer Dachschräge von weniger als einem Meter Höhe liegen, nicht als Wohnfläche gewertet. Beträgt die Raumhöhe zwischen einem und zwei Metern, wird die Fläche nur zu 50 Prozent angerechnet.

Wann ist ein Raum ein Wohnraum?

Statistik – Das Statistische Bundesamt geht zum Zwecke der Erstellung seiner Wohnungsstatistiken indes vom Zimmern aus. „Zu den Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m² Wohnfläche) und Küchen. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten.» Nach DIN 277 zählen jedoch auch Flure, Abstellräume und Balkone zur Wohnfläche, die in dieser Norm mit dem allgemeiner gehaltenen Begriff der Nutzfläche umschrieben ist.

Ist ein Hauswirtschaftsraum Wohnfläche?

Der Hauswirtschaftsraum als Teil der Wohnung – Ein Hauswirtschaftsraum ist im Regelfall dann der Wohnfläche zuzurechnen, wenn er relativ unstrittig ein Teil davon ist und sich von anderen Wohnräumen baulich nicht unterscheidet. Davon ist auszugehen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

der Raum liegt innerhalb der Wohnung er verfügt über eigene Fenster er ist wie der Rest der Wohnung ausgebaut und beheizt

Die reine Deklaration als Hauswirtschaftsraum oder das Vorhandensein entsprechender Anschlüsse für Geräte wie eine Waschmaschine würde in einem solchen Fall nicht per se rechtfertigen, eine Berechnung als Wohnfläche laut Mietvertrag zu verneinen.

Welche Räume müssen nicht angegeben werden?

Grundsteuer: Räume, die weder Wohn- noch Nutzfläche sind, müssen Sie nicht angeben – Doch nicht alle Räume und Flächen müssen in die Grundsteuererklärung eingetragen werden. Zimmer, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, müssen nicht berücksichtigt werden. Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert:

  • Kellerräume
  • Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
  • Waschküchen
  • Bodenräume
  • Trockenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen

Auch Dachböden zählen nicht zur Wohnfläche. Das Gleiche gilt für die Grundfläche von Treppenhäusern. Werden zwei Ebenen durch ein bis zwei Stufen voneinander getrennt, zählt dies als Wohnfläche. Drei Stufen zählen als Treppenhaus und können von der Wohnfläche abgezogen werden.

Ist die Küche ein Wohnraum?

In der Wohnflächenverordnung von 2004 (WoFIV 2004) ist geregelt, dass alle Räumlichkeiten, die innerhalb der Wohnung liegen und ausschließlich zu ihr gehören, zur Wohnfläche zählen. Somit ist klar, dass die Küche und das Badezimmer selbstverständlich in die Wohnflächenberechnung mit einbezogen werden.

Was gehört zur Nutzfläche bei der Grundsteuer Bayern?

Wohnflächen sind Flächen, die zu Wohnzwecken dienen. Als Nutzflächen werden Flächen bezeichnet, die insbesondere betrieblichen Zwecken dienen und die keine Wohnflächen sind. Dazu zählen zum Beispiel Werkstätten, Verkaufsräume, Büros. Ein häusliches Arbeitszimmer (Homeoffice) gilt als Wohnfläche.

Die Wohnfläche ergibt sich aus der Wohnflächenberechnung. Liegt eine Wohnflächenberechnung nicht vor, ist die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFIV) zu ermitteln. Für die Nutzfläche kommt DIN 277 zur Anwendung. Das Verhältnis von Wohnfläche zur Nutzfläche ist insbesondere bei der Nutzungsart von Bedeutung.

Gerade bei der Abgrenzung von Wohnflächen, Nutzflächen und Zubehörräumen kann es zu Fehlern kommen. Das liegt insbesondere an dem Begriff „Nutzfläche». Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man zum Beispiel die Flächen von Kellerräumen, Wasch- und Trockenkellern und anderen Zubehörräumen gerne als Nutzflächen – im Rahmen der Grundsteuer sind das aber gar keine Nutzflächen.

  1. Wer hier versehentlich Flächen in der Feststellungserklärung falsch deklariert, zahlt unter Umständen am Ende eine zu hohe Grundsteuer.
  2. Das gilt es natürlich zu vermeiden.
  3. Deshalb hier eine Klarstellung, welcher Begriff wofür steht: Wohnfläche : Das sind Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden.

Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad usw. Auch die Fläche eines häuslichen Arbeitszimmers zählt als Wohnfläche. Nutzfläche : Damit sind die Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind.

  • Die Nutzflächen zählen zur Wohnfläche dazu, wenn sie sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohneigentum befinden. Bei Mietwohngrundstücken werden die Nutzflächen separat in der Feststellungserklärung angegeben.
  • Die Flächen von Zubehörräumen/Nebenräumen erhöhen jedoch nicht die Wohnfläche von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Wohneigentum. Diese Flächen werden bei der Ermittlung der Wohnfläche deshalb auch nicht mitgerechnet und nicht in der Feststellungserklärung angegeben. Bei Mietwohngrundstücken sind sie auch nicht separat zu deklarieren. Ist z.B. ein Keller als Wohnung ausgebaut, gilt dieser natürlich als Wohnfläche.
  • Nur dann, wenn die Flächen von Zubehörräumen zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören, sind sie zu berücksichtigen.

Anleitung: Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung Die Wohnflächenverordnung regelt genau, welche Räume und Flächen Mieter und Eigentümer bei der Wohnflächenberechnung in welchem Umfang berücksichtigen müssen. In die Berechnung gehen alle Räume ein, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Dazu zählen etwa:

  • Schlafzimmer
  • Esszimmer
  • Kinderzimmer
  • Wohnzimmer
  • Küche
  • Bad
  • Flure
  • Nebenräume wie Speisekammer oder Abstellräume, wenn sie sich innerhalb der Wohnung befinden.

Für andere Räume und Flächen gelten Sonderregelungen: Wintergarten und Schwimmbäder:

  • Wenn sie zu allen Seiten geschlossen sind: 50 Prozent Wohnfläche
  • Wenn sie beheizt sind: 100 Prozent Wohnfläche

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen:

  • in der Regel: 25 Prozent Wohnfläche
  • bei sehr hochwertiger Ausstattung (je nach Einzelfall): 50 Prozent Wohnfläche

Keller und Garage:

Da diese außerhalb der Wohnung liegen: keine Wohnfläche.

Geschäftsräume:

  • in der Regel: keine Wohnfläche.
  • Ausnahme: Wenn der Mieter einen der Räume seiner Wohnung als Arbeitszimmer nutzt, muss die Fläche einbezogen werden: 100 Prozent Wohnfläche.

Öfen, Badewannen, Heiz- und Klimageräte, freiliegende Installationen wie z.B. Wasserboiler, versetzbare Raumteiler sowie Einbaumöbel:

Müssen nicht von der Gesamtfläche des Raumes abgezogen werden. Quasi also: 100 Prozent Wohnfläche.

Nischen:

Sofern sie nicht bis zum Boden herunterreichen oder weniger als 13 Zentimeter tief sind: keine Wohnfläche, müssen gegebenenfalls abgezogen werden.

Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen (sobald sie höher als 1,5 Meter sind und einen Flächeninhalt von mindestens 0,1 Quadratmeter haben):

keine Wohnfläche, müssen gegebenenfalls von der Grundfläche abgezogen werden.

Treppen:

  • abhängig von der Treppenhöhe. Bei Treppen mit mehr als drei Stufen: keine Wohnfläche, müssen abgezogen werden.
  • Treppen mit weniger als drei Stufen: 100 Prozent Wohnfläche.

Verkleidungen und Leisten:

müssen in Wohnflächenberechnung einbezogen werden: 100 Prozent Wohnfläche. Praktisch heißt das, dass der Zollstock oder der Laserentfernungsmesser oberhalb beziehungsweise neben den Verkleidungen und Leisten angesetzt werden müssen.

Sonderfall Dachgeschosswohnungen Wer in einer Dachgeschosswohnung lebt, hat aufgrund der Schrägen häufig eine geringere Fläche zur Verfügung. Dies wird in der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung berücksichtigt. Erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern geht die Wohnfläche vollständig in die Berechnung ein.

  • Ist die Raumhöhe aufgrund der Dachschrägen niedriger als einen Meter, wird die Fläche nicht berücksichtigt.
  • Alles dazwischen zählt zur Hälfte.
  • Nutzfläche bzw.
  • Wohnflächenberechnung nach DIN 277 Die DIN 277 funktioniert in der Berechnung etwas anders als die WoFlV.
  • Denn dabei wird keine Wohnfläche ermittelt, sondern Nutz- und Verkehrsflächen.

Dabei kommt unterm Strich eine höhere Grundfläche heraus. So funktioniert die Berechnung nach DIN 277:

  1. Zuerst wird die Brutto-Grundfläche der Immobilie ermittelt, Grundlage hierfür sind die Außenmaße des Gebäudes oder der Wohnung.
  2. Von dieser Quadratmeterzahl wird dann die sogenanntenKonstruktionsflächen abgezogen. Dazu zählen zum Beispiel Wände, Nischen, Pfeiler oder Ähnliches. Das ergibt dann die Netto-Grundfläche der Immobilie.
  3. Diese Netto-Grundfläche teilt sich in Nutz-, Verkehrs und Funktionsfläche auf.Letztere wird hiervon abgezogen. Dazu zählen zum Beispiel Maschinen-, Betriebs- und Heizungsraum. Dies ergibt die Wohnfläche nach DIN 277.

Besonderheiten hierbei:

  • Die Raumhöhe hat keine Auswirkungen auf die Wohnflächenberechnung (Ausnahme Dachschrägen)
  • Terrassen, Loggien und Balkonen zählen vollständig zur Wohnfläche
  • Wintergärten und Schwimmbäder zählen als Wohnfläche
  • Räume außerhalb der Wohnung zählen ebenfalls zur Wohnfläche, etwa Keller, Waschküche oder Heizungsraum

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Kaufvertrag
  • Bauplan
  • Beauftragtes Architektenbüro

Über wen kann ich die Wohn- / Nutzflächen berechnen lassen:

  • Vermessungsingenieure
  • Architekten

Was zählt bei einem Haus zur Nutzfläche?

Nutzfläche Unter Nutzfläche versteht man die Räume in einem Gebäude, die zu einem bestimmten Zweck genutzt, jedoch nicht zwingend bewohnt werden können. Die Nutzfläche umfasst somit immer auch die Wohnfläche. Wir erläutern Ihnen, was genau zur Nutzfläche zählt, wie sie berechnet wird und warum es für die Ermittlung von Miet- oder Kaufpreisen so wichtig ist, zwischen Nutzfläche und Wohnfläche zu unterscheiden.

Räume können als Nutzfläche, technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche genutzt werden. Für die Berechnung werden die Flächen aller zugehörigen Räume addiert. Erfahren Sie welchen Einfluss die Nutzfläche auf den Immobilienwert hat mit der kostenlosen von immoverkauf24

In einem Gebäude werden die einzelnen Räume in drei bestimmte Nutzungsgruppen unterteilt, und zwar in Nutzfläche, technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche, Festgelegt ist diese Unterteilung über die DIN-Norm DIN 277, die zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken dient. Zur Nutzfläche zählen Räumlichkeiten mit folgenden Funktionen :

Wohnen und Aufenthalt (Wohn-, Warte- oder Speiseräume) Büroarbeit (Büro-, Besprechungs- oder Schalterräume) Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente (Küchen, Werkhallen oder Labore) Lagern, Verteilen, Verkaufen (Lager-, Kühl- oder Verkaufsräume) Bildung, Unterricht, Kultur (Unterrichts-, Bibliotheks- oder Sporträume) Heilen und Pflegen (Operationsräume, Räume für Physiotherapie oder Strahlentherapie) Sonstige Nutzflächen (Sanitärräume, Garderoben oder Abstellräume)

Die technische Funktionsfläche hingegen beherbergt betriebstechnische Anlagen wie Heizung, Strom- und Wasserversorgung oder Aufzüge, während zur Verkehrsfläche Treppen, Flure oder Hallen gehören. immoverkauf24 Info: Neben der Nutzfläche einer Wohnung oder eines Hauses gibt es außerdem die landwirtschaftliche Nutzfläche,

Damit sind Wiesen, Weiden oder Äcker gemeint, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören und bewirtschaftet werden. Wenn Sie weitere Informationen zur Nutzfläche oder Unterstützung bei der für Ihren oder benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen passenden Experten. Kontaktieren Sie uns einfach! Die beiden Begriffe Nutzfläche und werden häufig synonym verwendet, jedoch haben sie eine unterschiedliche Bedeutung.

Generell lässt sich sagen, dass die Wohnfläche immer Teil der Nutzfläche ist, weshalb die Nutzfläche in der Regel auch eine größere Gesamtfläche als die Wohnfläche aufweist. Zur Wohnfläche einer Wohnung gehören die Grundflächen der Räume, die ausschließlich dieser Wohnung zuzurechnen sind, während bei der Nutzfläche auch außerhalb der Wohnung gelegene Räume wie Keller, Dachboden oder Heizungsräume mitzählen.

  1. Balkone, Terrassen oder Loggien werden bei der Wohnfläche zu einem Viertel oder maximal zur Hälfte angerechnet – bei der Nutzfläche zählen sie voll mit.
  2. Die rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Wohnfläche bildet die am 01.01.2004 in Kraft getretene,
  3. Auf diese sollten Sie auch zurückgreifen, wenn Sie die Grundfläche Ihrer privat genutzten Wohnung ermitteln wollen.

Die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 findet vor allem bei gewerblich genutzten Bauten Anwendung. immoverkauf24 Info: Für die spielen außerdem die Deckenhöhen eine wichtige Rolle, Bei Räumen, die eine Deckenhöhe von mehr als zwei Metern aufweisen, werden die Grundflächen voll angerechnet, bei ein bis zwei Metern hingegen nur zur Hälfte.

Raum Nutzfläche nach DIN 277 Wohnfläche nach WoFlV
Wohn-Esszimmer Ja Ja
Küche Ja Ja
Kinderzimmer Ja Ja
Schlafzimmer Ja Ja
Bad Ja Ja
Flur Nein Ja (wenn in Wohnung)
Abstellraum Ja Ja (wenn in Wohnung)
Balkon Ja anteilig
Dachboden Ja Nein

Um die Nutzfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses zu berechnen, müssen Sie lediglich die Quadratmeter aller Räume, die gemäß DIN 277 der Nutzfläche zuzuordnen sind, miteinander addieren, Wenn Sie beispielsweise eine Eigentumswohnung besitzen, kann die Nutzflächenberechnung anhand der bereits in aufgeführten Räume folgendermaßen aussehen:

Raum Größe
Wohn/-Esszimmer 22 Quadratmeter
Küche 9 Quadratmeter
Kinderzimmer 12 Quadratmeter
Schlafzimmer 15 Quadratmeter
Bad 8 Quadratmeter
Flur 8 Quadratmeter
Abstellraum 6 Quadratmeter
Balkon 6 Quadratmeter
Dachboden 10 Quadratmeter
Nutzfläche gesamt 96 Quadratmeter – Flur = 88 Quadratmeter

Hier ist lediglich der Flur als Verkehrsfläche nicht mitzurechnen, so dass die Größe der Nutzfläche bei insgesamt 88 Quadratmetern liegt. immoverkauf24 Info: In Immobilieninseraten wird die Größe einer Immobilie häufig mit „Wohn- und Nutzfläche» bezeichnet.

  1. Dabei sind dann zum Beispiel auch die Flure oder Flächen unter Dachschrägen mit einbezogen.
  2. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie natürlich genau wissen, wie groß ihre Fläche ist.
  3. Äufer und Mieter haben ein Anrecht darauf, korrekt informiert zu werden und falsche Angaben können zum Beispiel zu Mietminderungen führen,
See also:  Welche Gewerbe Sind Freie Gewerbe?

Umso wichtiger ist es in diesem Zusammenhang, zwischen Nutzfläche und Wohnfläche zu unterscheiden. Auch wenn bei der für den üblicherweise die Wohnfläche die zentrale Rolle spielt, kann diese je nach Art der Nutzfläche sehr unterschiedlich eingewertet werden.

  • Ein trockener Keller, der auch zu Wohnzwecken genutzt werden kann, ist beispielsweise sehr viel höher zu bewerten als ein feuchter Keller, in dem sogar die Lagermöglichkeiten aufgrund der Feuchtigkeit eingeschränkt sind.
  • Die Regel: Eine Immobilie ist so viel Wert, wie ein anderer dazu bereit ist für sie zu zahlen, ist gerade bei Objekten mit einer besonderen Nutzfläche wichtig.

Eine Wertermittlung anhand der Wohnfläche x Quadratmeterpreis kann zu einer Unterbewertung führen. Neben der Berechnung der korrekten Wohn- und Nutzfläche sind beim viele weitere Dinge zu beachten. Nutzen Sie deshalb unsere individuelle Immobilienbewertung für alle relevanten Informationen.

Ist das Treppenhaus eine Nutzfläche?

Die Nutzfläche – Wie der Begriff vermuten lässt, bezieht sich die Nutzfläche auf alle nutzbaren Gebäudebereiche. Das Treppenhaus und der Heizungsraum zählen hier nicht dazu: Das Treppenhaus ist eine Verkehrsfläche, der Heizungsraum eine Funktionsfläche.

Abstellräume (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung) Keller Dachboden Balkone Wintergärten

Was ist die Nutzfläche bei einem Einfamilienhaus?

Unter der Nutzfläche eines Hauses versteht man alle Flächen, die in der Wohnung oder im Haus beansprucht werden. Auch die Wohnfläche zählt zur Nutzfläche.

Ist ein Flur eine Nutzfläche?

Mit der Nutzfläche (kurz: NF) wird der Teil der Gebäudegrundfläche bezeichnet, der gemäß der jeweiligen Zweckbestimmung genutzt werden kann. Welche Räume als Nutzfläche zählen und welche nicht, erfährst Du in diesem Beitrag.

Was Nutzfläche (NF) ist und was nicht, regelt die DIN-Norm DIN 277. Flure sowie Treppenhäuser zählen nicht als Nutzfläche, sondern als Verkehrsfläche. Sind im Keller oder im Hauswirtschaftsraum betriebstechnische Anlagen verortet, zählen sie nicht als Nutzfläche, sondern als technische Funktionsfläche (TF).

Funktionsflächen wie Heizungsräume, technische Betriebsräume oder Maschinenräume werden ebenso wenig zur Nutzfläche gezählt wie Verkehrsflächen. Zu letzteren gehören beispielsweise Treppenräume, Eingänge, Flure oder Aufzüge. Welche Nutzflächen unterschieden werden können, ist in der Norm DIN 277:2005 geregelt.

Aufenthalt und Wohnen Büroarbeit Maschinen- und Handarbeit, Produktion, Experimente Verteilen und Verkaufen, Lagern Kultur und Unterricht, Bildung Pflegen und Heilen sonstige Nutzungen

Während mit der Nutzfläche der Anteil der Grundfläche bezeichnet wird, der entsprechend der Zweckbestimmung genutzt werden kann, bezieht sich die Wohnfläche auf die Gesamtheit der anrechenbaren Raumgrundflächen, die zu einer Wohnung oder einem Haus zählen.

  1. Der Unterschied besteht somit darin, ob die betreffenden Flächen genutzt oder bewohnt werden können.
  2. Welche Grundflächen als Wohnfläche gelten, ist in der Wohnflächenverordnung geregelt.
  3. Nicht zur Wohnfläche zählen die Grundflächen von Zubehörräumen wie etwa Dachräumen und Kellern, Wirtschafts- und Geschäftsräumen oder Räumen, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts entsprechen.

Als Grundfläche eines Gebäudes wird wiederum diejenige Fläche bezeichnet, die ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes auf dem Boden zeichnet, also die Begrenzungsfläche des Gebäudes bzw. Raumes. Am Beispiel eines Einfamilienhauses lässt sich diese Unterscheidung zwischen Nutzfläche, Wohnfläche und Grundfläche besonders gut verdeutlichen: Umfasst beispielsweise der Keller einen Vorratsraum, einen Öllagerraum, einen Flur und einen Treppenraum, dann ist laut Wohnflächenverordnung keine der Grundflächen dieser Räume als Wohnfläche einzustufen.

Welcher Raum? Art der Fläche nach DIN 277 Art der Fläche nach Wohnflächenverordnung
Küche Nutzfläche Wohnfläche
Bad Nutzfläche Wohnfläche
Gäste-WC Nutzfläche Wohnfläche
Wohnzimmer Nutzfläche Wohnfläche
Esszimmer Nutzfläche Wohnfläche
Kinderzimmer Nutzfläche Wohnfläche
Arbeitszimmer Nutzfläche keine Wohnfläche
Keller Nutzfläche (ggfs. Funktionsfläche) keine Wohnfläche
Vorratsraum Nutzfläche keine Wohnfläche
Flur Verkehrsfläche Wohnfläche
Dachboden Nutzfläche keine Wohnfläche
Treppenräume Verkehrsfläche Wohnfläche
Hauswirtschaftsraum Nutzfläche (ggfs. Funktionsfläche) keine Wohnfläche
Balkon Nutzfläche max. zu 50 % Wohnfläche
Terrasse Nutzfläche max. zu 50 % Wohnfläche

Wird der Abstellraum zur Wohnfläche gerechnet?

Was zählt alles zur Wohnfläche für die Grundsteuererklärung und was ist als Nutzfläche anzugeben? Wie bei vielen Themen bei dieser Grundsteuerreform kann man auch auf diese Frage zunächst antworten; das kommt drauf an. Als Erstes ist zu unterscheiden, ob die zu erklärende Immobilie in einem Bundesland mit einem eigenen Bewertungsmodell liegt oder in einem der übrigen Länder, die das Bundesmodell anwenden.

Bundesländer mit eigenen Modellen sind Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. In diesem ersten Blogbeitrag gehen wir nur auf die Regelung im Bundesmodell ein. Informationen zu der Vorgehensweise in den anderen Modellen folgen in einem weiteren Beitrag. Wohn- und Nutzfläche im Bundesmodell: Im Bundesmodell ist zunächst wichtig, um welchen Gebäudetyp handelt es sich.

Bei Einfamilien-/Zweifamilienhäusern wie auch bei Eigentumswohnungen zählen alle Flächen generell als Wohnflächen, wenn sie denn zu berücksichtigen sind. Eine Nutzfläche ist bei diesen Gebäudetypen daher als Eintragung in der Erklärung nicht vorgesehen.

  • Das gilt selbst für solche Flächen im Gebäude, die zu beruflichen oder geschäftlichen Zwecken genutzt werden.
  • Räume wie z.B.
  • Das Büro bzw.
  • Das häusliche Arbeitszimmer oder andere Geschäfts-, Verkaufsräume oder Werkstätten im eigenen Haus zählen demnach ausnahmsweise mit zur Wohnfläche, obwohl es sich eigentlich um Nutzflächen handelt.

Generell gilt also in diesen Fällen, alle Flächen des Hauses bzw. der Wohnung (bei Eigentumswohnungen) sind Wohnfläche mit folgenden Ausnahmen :

Fläche der Garage (nur die Anzahl der Stellplätze ist anzugeben)Kellerräume (es sei denn der Keller ist zum vollwertigen Wohnraum ausgebaut)Waschküchen und TrockenräumeHeizungsräumeBodenräume (z.B. Dachboden, jedoch nur wenn nicht zum Aufenthalt von Personen vorgesehen, d.h. die Fläche ausgebauter Dachböden gehören zur Wohnfläche)Zubehör-/Abstellräume außerhalb des Hauses (z.B. Werkzeugschuppen im Garten)Gartenhaus, wenn dieses nicht genehmigungspflichtig warRäume mit Raumhöhe von weniger als 1 MeterBei Eigentumswohnungen: Flächen, die gemeinschaftlich genutzt werden (z.B. Treppenhaus) und nicht ausschließlich zu der eigenen Wohnung gehören (z.B. Gemeinschaftsterrassen)

Diese Flächen brauchen nicht angegeben werden, auch nicht als Nutzfläche. Man kann diese komplett aus der Steuererklärung rauslassen. Bei einer Garage ist aber zu beachten, dass die Anzahl an Stellplätzen anzugeben ist; die tatsächliche Fläche der Garage ist aber unerheblich. Dann gibt es Flächen, die nur zu einem Teil angesetzt werden müssen bei der Bestimmung der gesamten Wohnfläche.

Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten brauchen nur zu einem Viertel (bis maximal zur Hälfte)Nicht beheizbare, aber nach allen Seiten geschlossene Schwimmbäder und Wintergärten sind nur zur Hälfte,Und Räume, deren Raumhöhe zwischen 1 bis 2 Meter müssen auch nur zur Hälfte (z.B. Dachschrägen) angesetzt werden.

Häufige Zweifelsfälle: Bei manchen Räumen bestehen häufiger Unsicherheiten, ob diese zur Wohnfläche mitzuzählen sind oder nicht. Dies ist z.B. bei Hauswirtschaftsräumen der Fall oder auch bei Kellerräumen, die nicht nur zum Lagern oder Abstellen, sondern umfangreicher z.B.

  • Als Hobbyraum genutzt werden.
  • Ein Hauswirtschafts- oder Abstellraum gehört nur dann zur Wohnfläche, wenn er innerhalb der Wohnung liegt und sich baulich vom Rest der Wohnung nicht unterscheidet (insbesondere ausgebaut und beheizt ist).
  • Bei Räumlichkeiten in Kellern gibt es häufig die größten Abgrenzungsschwierigkeiten.

Hier gilt allgemein, dass solche Räume in Kellern dann zur Wohnfläche dazuzählen, wenn sie zu einem vollwertigen Wohnraum ausgebaut sind. Unter folgenden Bedingungen zählt ein ausgebauter Keller zum Wohnraum:

Die Wohnraumhöhe im Keller von min.2,40 m von Oberkante-Fertigboden bis zur Unterkante-Fertigdecke muss erfüllt sein. Das Rohbaumaß vom Fenster entspricht mindestens 10 % der Grundfläche des Raums (in Bezug auf die Belichtung und Belüftung). Der geschaffene Wohnraum, Aufenthaltsraum im Keller weist trockene Außenwände auf. Das Zimmer muss komplett ausgebaut, Wände und Böden nach den Vorgaben wärmeisoliert, sowie mit einer Heizung versehen sein. Das Zimmer im Keller muss baurechtlich als Wohnraum, Aufenthaltsraum bzw. Wohnfläche genehmigt sein.

Mehrfamilienhäuser: Im Unterschied zu den zuvor genannten Typen von Wohnimmobilien zählt bei einem Mehrfamilienhaus nicht alles automatisch als Wohnfläche. Hier kann es auch Flächen geben, die als Nutzfläche zu erfassen sind. Zu den Nutzflächen eines Mehrfamilienhauses (Mietwohngrundstücks) zählen alle solche Flächen, die betrieblichen (z.B.

  • Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B.
  • Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind.
  • Hierzu zählen z.B.
  • Die Flächen eines Ladenlokals im Erdgeschoss oder einzelner gewerblicher Mieter in einem ansonsten zu Wohnzwecken genutzten Objekt.
  • Auch bei Bestimmung der Nutzfläche zählen die Flächen von Zubehörräumen (Kellerräume etc.) wie schon bei der Wohnfläche nicht dazu.

Innerhalb einer Wohnung zählen jedoch weiterhin alle Flächen als Wohnfläche. So zählt die Fläche des häuslichen Arbeitszimmers in der Eigentumswohnung zur Wohnfläche und ist nicht als Nutzfläche anzugeben. Auswirkung auf die Berechnung der Grundsteuer und andere Grundstückstypen: Für die Berechnung der Grundsteuer ist es sehr entscheidend, ob es sich um eine Immobilie handelt, die ausschließlich oder überwiegend der Wohnnutzung dient oder nicht.

Die vier hier angesprochenen Grundstückstypen (Einfamilien-/Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnung und Mietwohngrundstücke) werden nach dem gleichen Verfahren bewertet. Alle anderen bebauten Grundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke etc.) werden nach einem anderen Verfahren bewertet.

Da über unser Portal auf nur unbebaute Grundstücke und die vier Typen von Wohnimmobilien erklärt werden können, gehen wir auf die Bestimmung der Flächen bei den Nicht-Wohngrundstücken hier nicht weiter ein.

Ist Bodenfläche gleich Wohnfläche?

Spielregeln richten sich nach der Wohnflächenverordnung – Bewährt haben sich dabei folgende Spielregeln, in Anlehnung an die aktuelle Wohnflächenverordnung:

Nicht zur Wohnfläche gehören Keller mit wenigen Fenstern, nicht ausgebaute Dachböden, Waschkeller, Heizungsräume, Trockenräume und Garagen, also alle mitvermieteten Räume, die außerhalb der eigentlichen Wohnung liegen.Zur Wohnfläche gehören sämtliche Räume innerhalb der Wohnung, also auch Bäder und Toiletten, Flure und Dielen, Speisekammern und Abstellräume.Maßgeblich ist die Bodenfläche.Flächen mit einer Raumhöhe von mindestens zwei Metern zählen zu 100 Prozent, zwischen einem und zwei Meter Höhe zu 50 Prozent und unter einem Meter gar nicht.Türnischen und Fensternischen werden normalerweise nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet. Ausnahme: bodentiefe Fenster/Balkontüren, wenn die Fensterlaibung mehr als 13 Zentimeter tief ist.Die Stellflächen für Öfen, Badewannen/Duschen, Einbaumöbel, Türrahmen und die Fußleisten gehören zur Wohnfläche, werden also hinzugerechnet.Deckenhohe (!) Mauervorsprünge, Schornsteine, Pfeiler und Säulen mit einer Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmetern gehören nicht zur Wohnfläche, müssen also abgezogen werden.Verkleidungen und Vorsprünge (zum Beispiel im Bad) mit einer Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmetern gehören zur Wohnfläche, wenn sie maximal 1,50 Meter hoch sind. Sind sie höher, wird die Fläche nicht hinzugerechnet.Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zählen zwischen 25 und maximal 50 Prozent. Weit verbreitet ist die hälftige Anrechnung. Wintergärten werden vollständig hinzugerechnet, wenn sie beheizbar sind, ansonsten zur Hälfte.

Die Infos auf aktiv sind verlässlich und von Arbeitgeberverbänden empfohlen.

Werden Quadratmeter aufgerundet?

Celle Stadt. Wie genau müssen Wohnflächenangaben im Mietvertrag sein? Viele Vermieter runden die Quadratmeterzahl etwas auf. Statt 79,2 Quadratmeter steht dann da 80. Das ist gängige Praxis. Das ist insofern in Ordnung, wenn es nur um die Berechnung der Nebenkosten für die Wohnung geht, um die Angabe für Versicherung und Ähnliches.

Dafür muss die Angabe nicht auf den Millimeter genau sein. Will der Vermieter allerdings die Miete den ortsüblichen Vergleichsmieten anpassen, dann muss die genaue Quadratmeterzahl zu Grunde liegen. Da hat der Vermieter die Pflicht eine ganz genaue Angabe als Grundlage zu nutzen und nicht einen geschätzten Wert anzunehmen.

Im Streitfall kann sonst der Mieter ab dem Zeitpunkt der Erhöhung gerichtlich eine Mietminderung erwirken. Kann der Mieter im Nachhinein weniger Miete einklagen, wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist als im Vertrag angegeben? Hier besagt die Rechtsprechung regelmäßig, dass die meisten Mieter sich ihre Wohnung ja vor Vertragsabschluss anschauen und so entscheiden, ob ihnen diese den angegebenen Mietpreis wert ist.

Dann kann sich der Mieter nicht auf die Quadratmeterzahl berufen, denn die war ja auch für den Mietvertrag nicht ausschlaggebend. Hat der Mieter die Wohnung nur aufgrund der Quadratmeterzahl gemietet, ohne sie vorher in Augenschein genommen zu haben und kann das auch beweisen, dann besteht eine Chance, den zu viel gezahlten Betrag einzuklagen.

Wo ist festgelegt, wie sich die Wohnfläche berechnet? Es gibt die Wohnflächenverordnung. Hier ist aufgeführt, was als Wohnfläche gilt. So gehören beispielsweise zur Wohnfläche nicht nur die Grundfläche der Räume, sondern auch Balkone und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der einen Wohnung gehören.

Kellerräume werden zum Beispiel nicht mit angerechnet. Auch die Berechnungsweise der Quadratmeterzahlen ist in dieser Verordnung festgeschrieben. Räume von mindestens zwei Metern Höhe, werden vollständig berechnet und zwar indem man das lichte Maß zwischen den Wänden ermittelt. Schornsteine, Säulen und Ähnliches – zumindest wenn diese eine Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmetern betragen – werden abgezogen.

Bei Dachschrägen wird unter einem Meter nichts angerechnet, ab einem bis zwei Metern die Hälfte der eigentlichen Fläche. Sind hier zehn Quadratmeter ausgemessen worden, werden nur fünf gezählt. Seit wann ist diese Art der Berechnung in Deutschland eingeführt? Die Berechnung war früher in der DIN-Norm 283 geregelt, die bis 1983 gültig war.

See also:  Welche Milch Hat Am Meisten Protein?

Wie berechnet man die Quadratmeter einer Wohnung mit Dachschrägen?

Was ist die Wohnfläche? – Die Wohnfläche wird in Quadratmetern angegeben. Zu ihr zählen alle Flächen, auf denen man tatsächlich wohnt bzw. die zu Wohnzwecken dienen.

Wohnzimmer Schlafzimmer Kinderzimmer Küche Bad WC Vorzimmer

alle diese Räume sind Wohnfläche. Balkone und Terrassen zählen nur mit 25 % ihrer Quadratmeterzahl zur Wohnfläche. Für die Zurechnung der Fläche von Wintergärten ist entscheidend, ob diese beheizbar sind oder nicht. Ist die Frage mit einem „Nein» zu beantworten, zählen sie auch nicht zur Wohnfläche.

Beginnt die Dachschräge erst oberhalb von einem Meter Raumhöhe, zählen 50 % der darunter liegenden Fläche zur Wohnfläche. Beginnt eine Dachschräge unter dieser Grenze, wird keine Fläche der Wohnfläche zugerechnet.

Achtung: Hier gibt es eine Unterscheidung zur Nutzfläche! Dazu kommen wir gleich. Räume im Keller, das Stiegenhaus, Waschküchen, Fahrradräume, Abstellräume oder auch die Garage zählen nicht zur Wohnfläche.

Was gehört zu einer Terrasse?

Definition – Dazu hat das LG Landau in einem neuen Urteil entschieden, dass eine Terrasse einen ebenerdigen Platz voraussetzt, der ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet ist. Dieser muss mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet sein.

Eine Fläche, auf der lediglich Bruchsandsteinplatten mit unterschiedlichen Maßen lose verlegt und auch nicht fest verfugt sind und deren Fugen unterschiedliche Abstände von 2 bis 5 Zentimeter aufweisen, sodass Gras und Unkraut darin wächst, genügt daher nicht den Anforderungen an eine Terrasse und kann somit nicht zur Wohnfläche gerechnet werden.

(LG Landau, Urteil v.21.10.2014, 1 S 67/14, WuM 2014 S.740) : Wohnfläche – Strenge Anforderungen an «Terrasse» | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht,

Ist ein Flur eine Nutzfläche?

Nutzfläche – FAQ – Was ist die Nutzfläche? Als Nutzfläche werden in Deutschland die Flächen der Immobilie bezeichnet, die zwar zu einem bestimmten Zweck genutzt, aber nicht unbedingt bewohnt werden. Die Wohnfläche ist jedoch immer Teil der Nutzfläche.

  1. Die Nutzfläche wird in der DIN-Norm DIN 277 geregelt und in sieben Kategorien eingeteilt.
  2. Unter anderem zählen demnach Warteräume, Lagerhallen, Klassenzimmer und Räume für beispielsweise Physiotherapie dazu.
  3. Mehr zu den Kategorien Wie erfolgt die Nutzflächenberechnung nach DIN 277? Vor der Berechnung muss ermittelt werden, welche Räume der Immobilie zur Nutzfläche gehören.

Bei Wohnungen und Häusern sind das im Regelfall alle, die nicht zu Verkehrs- oder Funktionsfläche gezählt werden. Um die Nutzfläche des Hauses oder der Wohnung zu ermitteln, werden die Quadratmeterzahlen der einzelnen Flächen miteinander addiert. Die Summe ergibt die Nutzfläche des Gebäudes, der Wohnung oder des Hauses.

  1. Andere Faktoren wie die Deckenhöhe sind im Gegensatz zur Wohnfläche nicht relevant.
  2. Zur Beispielrechnung Welchen Einfluss hat die Nutzfläche auf den Immobilienwert? Da falsche Angaben über die Wohn- oder Nutzfläche den Miet- oder Kaufpreis beeinflussen, ist es wichtig, die Nutzfläche genau zu bestimmen.

Auch wenn Räume nur zur Nutzfläche, nicht aber offiziell zur Wohnfläche gehören, können sie wertsteigernd sein. Ein ausgebauter Dachboden ist sehr viel mehr wert als ein feuchter Keller. Berechnet man hier den Preis nur anhand der Quadratmeter der Wohnfläche, wird die Immobilie mitunter zu niedrig eingewertet und es werden zu geringe Kosten veranschlagt.

Mehr dazu Was ist der Unterschied zwischen Nutzfläche, Wohnfläche und Grundfläche? Unter der Grundfläche versteht man die Fläche eines Gebäudes, die den Boden berührt. Im weiteren Sinne umfasst die Grundfläche auch die Fußbodenflächen der oberen Stockwerke. Als Wohnfläche bezeichnet man die Flächen der Immobilie, die bewohnt werden können.

Klassischerweise gehören dazu die Wohn- und Schlafzimmer, Küchen, Bäder, Kinder- und Arbeitszimmer. Um Nutzfläche eines Hauses oder einer Wohnung handelt es sich, wenn die Räume zwar einen bestimmten Nutzen haben, allerdings nicht zwangsweise bewohnt werden.

Was zählt bei einem Haus als Nutzfläche? Bei einem Haus zählen alle Flächen, welche zu einem bestimmten Zweck genutzt, aber nicht unbedingt bewohnt werden, zur Nutzfläche. Zusätzlich ist die Wohnfläche laut Definition immer ein Teil der Nutzfläche. Bei einem Haus können z.B. Schlafzimmer, Küchen, Bäder, Büro Räume, aber auch Speisekammern und Keller zur Nutzfläche gehören.

Die Treppen einer Immobilie gehören jedoch nicht zur Nutzfläche. Ist ein Flur Wohnfläche oder Nutzfläche? Der Flur kann ein Teil der Wohnfläche sein und somit zur Nutzfläche gehören. Bei einem Flur ist jedoch ein wichtiger Unterschied zu beachten. Nur wenn der Flur sich innerhalb des Wohnbereiches befindet, zählt er als Wohnfläche.

Befindet er sich außerhalb des Wohnbereiches gehört er zur Verkehrsfläche. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z.B.

Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.

Was zählt als Zimmer Flur?

Die Flächenberechnung nach DIN 277 – Ein Flur innerhalb einer einzelnen Mietwohnung wird laut den Regeln der DIN 277 mit seiner Quadratmeterzahl nicht als Wohnfläche, sehr wohl aber als Nutzfläche gezählt. Allerdings sind Flächenberechnungen nach den Regeln der DIN 277 auch üblicherweise nicht mit einer Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung von 2004 vergleichbar.

Vielmehr wird die Gesamtfläche einer Immobilie nach der DIN 277 aus der Zusammensetzung von Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche ermittelt. Wenn in einem Miet- oder Kaufvertrag nicht ausdrücklich auf eine Berechnung nach DIN 277 verwiesen wird, beziehen sich Gerichte in Streitfällen in der Regel bevorzugt auf die Wohnflächenverordnung (WflVO) von 2004.

Dabei ergeben sich für das selbe Objekt in der Regel niedrigere Quadratmeterzahlen.

Wird der Abstellraum zur Wohnfläche gerechnet?

Was zählt alles zur Wohnfläche für die Grundsteuererklärung und was ist als Nutzfläche anzugeben? Wie bei vielen Themen bei dieser Grundsteuerreform kann man auch auf diese Frage zunächst antworten; das kommt drauf an. Als Erstes ist zu unterscheiden, ob die zu erklärende Immobilie in einem Bundesland mit einem eigenen Bewertungsmodell liegt oder in einem der übrigen Länder, die das Bundesmodell anwenden.

Bundesländer mit eigenen Modellen sind Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. In diesem ersten Blogbeitrag gehen wir nur auf die Regelung im Bundesmodell ein. Informationen zu der Vorgehensweise in den anderen Modellen folgen in einem weiteren Beitrag. Wohn- und Nutzfläche im Bundesmodell: Im Bundesmodell ist zunächst wichtig, um welchen Gebäudetyp handelt es sich.

Bei Einfamilien-/Zweifamilienhäusern wie auch bei Eigentumswohnungen zählen alle Flächen generell als Wohnflächen, wenn sie denn zu berücksichtigen sind. Eine Nutzfläche ist bei diesen Gebäudetypen daher als Eintragung in der Erklärung nicht vorgesehen.

Das gilt selbst für solche Flächen im Gebäude, die zu beruflichen oder geschäftlichen Zwecken genutzt werden. Räume wie z.B. das Büro bzw. das häusliche Arbeitszimmer oder andere Geschäfts-, Verkaufsräume oder Werkstätten im eigenen Haus zählen demnach ausnahmsweise mit zur Wohnfläche, obwohl es sich eigentlich um Nutzflächen handelt.

Generell gilt also in diesen Fällen, alle Flächen des Hauses bzw. der Wohnung (bei Eigentumswohnungen) sind Wohnfläche mit folgenden Ausnahmen :

Fläche der Garage (nur die Anzahl der Stellplätze ist anzugeben)Kellerräume (es sei denn der Keller ist zum vollwertigen Wohnraum ausgebaut)Waschküchen und TrockenräumeHeizungsräumeBodenräume (z.B. Dachboden, jedoch nur wenn nicht zum Aufenthalt von Personen vorgesehen, d.h. die Fläche ausgebauter Dachböden gehören zur Wohnfläche)Zubehör-/Abstellräume außerhalb des Hauses (z.B. Werkzeugschuppen im Garten)Gartenhaus, wenn dieses nicht genehmigungspflichtig warRäume mit Raumhöhe von weniger als 1 MeterBei Eigentumswohnungen: Flächen, die gemeinschaftlich genutzt werden (z.B. Treppenhaus) und nicht ausschließlich zu der eigenen Wohnung gehören (z.B. Gemeinschaftsterrassen)

Diese Flächen brauchen nicht angegeben werden, auch nicht als Nutzfläche. Man kann diese komplett aus der Steuererklärung rauslassen. Bei einer Garage ist aber zu beachten, dass die Anzahl an Stellplätzen anzugeben ist; die tatsächliche Fläche der Garage ist aber unerheblich. Dann gibt es Flächen, die nur zu einem Teil angesetzt werden müssen bei der Bestimmung der gesamten Wohnfläche.

Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten brauchen nur zu einem Viertel (bis maximal zur Hälfte)Nicht beheizbare, aber nach allen Seiten geschlossene Schwimmbäder und Wintergärten sind nur zur Hälfte,Und Räume, deren Raumhöhe zwischen 1 bis 2 Meter müssen auch nur zur Hälfte (z.B. Dachschrägen) angesetzt werden.

Häufige Zweifelsfälle: Bei manchen Räumen bestehen häufiger Unsicherheiten, ob diese zur Wohnfläche mitzuzählen sind oder nicht. Dies ist z.B. bei Hauswirtschaftsräumen der Fall oder auch bei Kellerräumen, die nicht nur zum Lagern oder Abstellen, sondern umfangreicher z.B.

als Hobbyraum genutzt werden. Ein Hauswirtschafts- oder Abstellraum gehört nur dann zur Wohnfläche, wenn er innerhalb der Wohnung liegt und sich baulich vom Rest der Wohnung nicht unterscheidet (insbesondere ausgebaut und beheizt ist). Bei Räumlichkeiten in Kellern gibt es häufig die größten Abgrenzungsschwierigkeiten.

Hier gilt allgemein, dass solche Räume in Kellern dann zur Wohnfläche dazuzählen, wenn sie zu einem vollwertigen Wohnraum ausgebaut sind. Unter folgenden Bedingungen zählt ein ausgebauter Keller zum Wohnraum:

Die Wohnraumhöhe im Keller von min.2,40 m von Oberkante-Fertigboden bis zur Unterkante-Fertigdecke muss erfüllt sein. Das Rohbaumaß vom Fenster entspricht mindestens 10 % der Grundfläche des Raums (in Bezug auf die Belichtung und Belüftung). Der geschaffene Wohnraum, Aufenthaltsraum im Keller weist trockene Außenwände auf. Das Zimmer muss komplett ausgebaut, Wände und Böden nach den Vorgaben wärmeisoliert, sowie mit einer Heizung versehen sein. Das Zimmer im Keller muss baurechtlich als Wohnraum, Aufenthaltsraum bzw. Wohnfläche genehmigt sein.

Mehrfamilienhäuser: Im Unterschied zu den zuvor genannten Typen von Wohnimmobilien zählt bei einem Mehrfamilienhaus nicht alles automatisch als Wohnfläche. Hier kann es auch Flächen geben, die als Nutzfläche zu erfassen sind. Zu den Nutzflächen eines Mehrfamilienhauses (Mietwohngrundstücks) zählen alle solche Flächen, die betrieblichen (z.B.

  1. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B.
  2. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind.
  3. Hierzu zählen z.B.
  4. Die Flächen eines Ladenlokals im Erdgeschoss oder einzelner gewerblicher Mieter in einem ansonsten zu Wohnzwecken genutzten Objekt.
  5. Auch bei Bestimmung der Nutzfläche zählen die Flächen von Zubehörräumen (Kellerräume etc.) wie schon bei der Wohnfläche nicht dazu.

Innerhalb einer Wohnung zählen jedoch weiterhin alle Flächen als Wohnfläche. So zählt die Fläche des häuslichen Arbeitszimmers in der Eigentumswohnung zur Wohnfläche und ist nicht als Nutzfläche anzugeben. Auswirkung auf die Berechnung der Grundsteuer und andere Grundstückstypen: Für die Berechnung der Grundsteuer ist es sehr entscheidend, ob es sich um eine Immobilie handelt, die ausschließlich oder überwiegend der Wohnnutzung dient oder nicht.

Die vier hier angesprochenen Grundstückstypen (Einfamilien-/Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnung und Mietwohngrundstücke) werden nach dem gleichen Verfahren bewertet. Alle anderen bebauten Grundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke etc.) werden nach einem anderen Verfahren bewertet.

Da über unser Portal auf nur unbebaute Grundstücke und die vier Typen von Wohnimmobilien erklärt werden können, gehen wir auf die Bestimmung der Flächen bei den Nicht-Wohngrundstücken hier nicht weiter ein.

Was zählt bei einem Haus zur Nutzfläche?

Unter der Nutzfläche eines Hauses versteht man alle Flächen, die in der Wohnung oder im Haus beansprucht werden. Auch die Wohnfläche zählt zur Nutzfläche. Aber nicht jede Nutzfläche ist eine Wohnfläche.