Aufgaben für Praktikanten Kinder dürfen nur mit leichten Tätigkeiten beschäftigt werden, bei Jugendlichen gibt es ebenfalls Einschränkungen. Schweres Heben, psychische Belastungen, Akkordarbeiten und Arbeiten, die mit Gefahren für die Gesundheit verbunden sind, sind verboten.
Was darf ich als Praktikant machen?
Wenn du unter 15 Jahre alt bist, darfst du höchstens 7 Stunden pro Tag und maximal 35 Stunden pro Woche arbeiten. Bist du 15 oder älter, darfst du maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Als minderjähriger Praktikant darfst du nicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr arbeiten.
Wie viele Stunden darf man bei einem Praktikum arbeiten?
Arbeitszeit Praktikum: Wie viele Stunden darf ich als Praktikant arbeiten? – Was deine Arbeitszeit im Praktikum betrifft, gelten dieselben Regeln wie für andere Arbeitnehmer und Auszubildende: Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf deine durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden am Tag nicht überschreiten.
Was ist bei einem Praktikum zu beachten?
Kriterien für ein gutes Praktikum.
Schon im Vorfeld des Praktikums lässt sich abwägen, ob die jeweilige Praktikumsstelle zu dir passt, oder eher nicht. Gibt es ein Vorstellungsgespräch (auch per Telefon oder Videochat möglich), in dem man sich Zeit für dich nimmt? Informiert sich der Arbeitgeber umfangreich über deine Qualifikation und Motivation? Und vor allem: Kannst du dir vorstellen, eine gewisse Zeit als Praktikant in dem Unternehmen mitzuwirken? Wenn du diese Fragen mit ‚Ja’ beantworten kannst, dann ist das schon mal ein gutes Zeichen. Es gibt einen schriftlichen Praktikumsvertrag, der die Dauer deines Praktikums beinhaltet, deinen Betreuer sowie Lernziele benennt, Angaben über die Vergütung sowie zur Arbeitszeit, Urlaubs- und Krankheitsregelungen enthält. Die Praktikumsdauer beträgt in der Regel drei bis maximal sechs Monate. Diesbezüglich kann es jedoch Abweichungen geben, die sich aus der aktuellen Lebens- bzw. Ausbildungssituation des Praktikanten ergeben. Beispielsweise bleiben in den Semesterferien häufig nur acht Wochen, um ein Praktikum zu absolvieren. Das Praktikum sollte leistungsgerecht vergütet werden. Bei freiwilligen Praktika ist der Arbeitgeber laut gesetzlich verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. Pflichtpraktika hingegen müssen nicht vergütet werden – jedoch sollten dir in diesem Fall zumindest keine Mehrkosten entstehen. Ähnlich verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch. Freiwillige Praktika verpflichten das Praktikumsunternehmen, dem Praktikanten anteiligen Urlaub zuzusprechen. Handelt es sich jedoch um ein Pflichtpraktikum, ist der Urlaub ebenfalls Verhandlungssache
Am ersten Arbeitstag wirst du über deine Rechte und Pflichten im Unternehmen aufgeklärt. Dazu gehören Arbeits- und Ruhezeiten, die Verschwiegenheitspflicht sowie die Weisungsgebundenheit. Im Idealfall ist ein Großteil dieser Dinge bereits in deinem Praktikumsvertrag aufgeführt. Dir steht ab dem ersten Tag ein persönlicher Mentor zu Seite, der dir hilft, dich mit deinem Tätigkeitsbereich vertraut zu machen und bei Fragen als erster Ansprechpartner dient. Du erhältst zu Beginn deines Praktikums einen Überblick über den Unternehmensaufbau und die verschiedenen Prozesse. Eine fundierte Einführung in deinen Aufgabenbereich sowie die Vorstellung deiner Kollegen sollten nicht fehlen.
Im Verlauf deines Praktikums lernst du verschiedene Aufgabenbereiche kennen. Dabei ist es wichtig, dass deine Tätigkeiten vielseitig und anspruchsvoll sind. Selbstverständlich muss jeder Praktikant auch mal eine Datei pflegen, aber generell dient das Praktikum dem Erwerb komplexer Fertigkeiten. Aus diesem Grund solltest du keinesfalls mehrere Wochen mit einer schnell erlernbaren, eintönigen Tätigkeit zubringen. Nach einer gewissen Einarbeitungszeit sollte der Praktikant auch eigenverantwortliche Projekteumsetzen können und dürfen. So sollte das Praktikumsunternehmen in die Kompetenzen seines Praktikanten vertrauen und ihm die Gelegenheit bieten, sich auszuprobieren und mit seiner Arbeit zu überzeugen. Im Idealfall kann der Praktikant an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, die vom Praktikumsunternehmen oder einer externen Organisation angeboten werden. Dazu zählen beispielsweise Workshops und Seminare.
Es darf keine Substituierung von Vollzeitstellen durch Praktikanten erfolgen! Das heißt, das Unternehmen darf dich nicht als volle Arbeitskraft einsetzen, sondern muss gewährleisten, dass dein Praktikum seinen eigentlichen Zweck erfüllt. So dienen Praktika der beruflichen Orientierung und nicht dazu, die Kosten für das Unternehmen zu senken. Ebenso solltest du als Praktikant nicht mit der vagen Option auf eine anschließende Festanstellung gelockt werden. Spätestens nach der Hälfte des Praktikumsdauer solltest du in einem persönlichen Feedbackgespräch von deinem Mentor beurteilt werden. Dies ist auch der richtige Zeitpunkt, um über eventuelle Übernahmechancen zu sprechen. Nach Beendigung des Praktikums hat der Praktikant Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das vom Praktikumsunternehmen ausgestellt wird. Das Praktikumszeugnis sollte Angaben über die Stellenbezeichnung, die Dauer, Inhalte und das Ziel des Praktikums enthalten. Ebenso sollten die erworbenen Fertigkeiten des Praktikanten sowie fachbezogene und persönliche Kompetenzen dargestellt werden.
Genug der Theorie? Starte jetzt ins Praktikum! WAS WILLST DU ALS NÄCHSTES LESEN? : Kriterien für ein gutes Praktikum.
Wann sollte man ein Praktikum abbrechen?
Wenn es dir wirklich gar keinen Spaß mehr macht, und du keinen Mehrwert für dich und deine berufliche Laufbahn darin siehst, ist es besser, das Praktikum abzubrechen, als deine Zeit zu vergeuden.
Wer haftet für Praktikanten?
Verursachen Sie einen Schaden, so ist dieser in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Praktikumgebers bzw. Ihre eigene Haftpflichtversicherung gedeckt. Dies gilt aber nicht bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
Ist ein Praktikant ein Mitarbeiter?
Praktikanten als Arbeitnehmer – Praktikanten gelten im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) als Arbeitnehmer und haben daher Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro je Zeitstunde (§ 1 u.2 MiLoG). Danach ist Praktikant, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.
für die das Praktikum auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie verpflichtend ist, die ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten, die ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, oder die an einer Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung (§§ 68 bis 70 BBiG) teilnehmen (§ 22 Abs.1 S.1 MiLoG).
Können Praktikanten Überstunden machen?
Überstunden für den Volontär – Endlich Feierabend! Doch halt, diese oder jene Aufgabe ist zwingend noch zu erledigen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass auch für einen Volontär gilt, dass dieser maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten sollte. Jede Arbeitszeit, die darüber hinaus geht, zählt zu den Überstunden bzw.
- Fällt in den Bereich der Mehrarbeit.
- Wie viele Arbeitsstunden im Praktikum abzuleisten sind, ist individuell im Arbeitsvertrag geregelt.
- Schülerpraktikanten müssen meist nur sechs Stunden am Tag arbeiten und dürfen keine Überstunden machen.
- Wenn bei ihnen endlich Feierabend ist, müssen daher andere Volontäre, die bereits älter als 18 Jahre sind, noch arbeiten.
An Sonn- und Feiertagen müssen Volontäre nicht arbeiten, Ausnahmen gibt es lediglich im medizinischen und pflegerischen Bereich, bei den Medien oder auch bei der Feuerwehr. Kurzum: Wer sein Praktikum dort ableistet, wo generell rund um die Uhr gearbeitet wird, muss auch mit einer Arbeit an Sonn- und Feiertagen rechnen.
Kann ein Praktikum eine kurzfristige Beschäftigung sein?
Lohnabrechnung beim freiwilligen Praktikum – Wird beim freiwilligen Praktikum ein Entgelt gezahlt, gelten folgende Regeln: Freiwilliges Vor- oder Nachpraktikum Beim freiwilligen Vor- oder Nachpraktikum handelt es sich um ein ganz normales Beschäftigungsverhältnis. Für die Entgeltabrechnung heißt das:
Ist das Praktikum auf 3 Monate bzw.70 Arbeitstage begrenzt, ist eine Abrechnung als kurzfristige Beschäftigung möglich.Das Praktikum kann als Minijob abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.Liegt der Verdienst über der Minijobgrenze, sind Sozialversicherungsbeiträge wie bei jedem anderen Mitarbeiter abzuführen.
Freiwilliges Zwischenpraktikum Beim freiwilligen Zwischenpraktikum gelten die Vorschriften für die Beschäftigung von Studierenden, In der Regel können nur Beiträge zur Rentenversicherung anfallen. Voraussetzung ist, dass das Studium im Vordergrund steht.
Kann man ein Praktikum kündigen?
Ja, du hast als Praktikant:in das Recht, dein Praktikum vorzeitig zu beenden. Möchtest du ein freiwilliges Praktikum abbrechen, stehen dir grundsätzlich drei Wege zur Verfügung: der Aufhebungsvertrag. die ordentliche Kündigung.
Was ist ein Praktikumsknigge?
Praktikums-Knigge: Universität Hohenheim Sie haben Ihren Praktikumsvertrag in der Tasche? Alle Vorbereitungen sind abgeschlossen und nun steht der erste Tag in der neuen Firma vor der Tür. Mit dem Praktikumsknigge möchten wir Ihnen eine Hilfestellung mit auf den Weg geben um Ihr Praktikum zum Erfolg werden zu lassen.Grundsätzlich gelten alle Tipps genauso für ein Praktikum in Deutschland.
Am Vorabend des ersten Praktikumstages noch mal ordentlich auf den Putz hauen? Besser nicht.Am ersten Tag sollten Sie ausgeschlafen, gut vorbereitet und in einem passenden Outfit erscheinen. Nehmen Sie sich am Vorabend noch einmal Ihre Unterlagen über die Firma zur Hand und gehen diese in Ruhe durch.Legen Sie sich auch Ihr Outfit für den ersten Tag zurecht. Ob sie im Anzug erscheinen oder eher modisch und lässig hängt von der Firma ab. Idealerweise sind sie auch den Weg von Ihrer Unterkunft zur Praktikumsstelle im Vorfeld schon einmal abgefahren, so dass Sie wissen welche U-Bahn Sie nehmen müssen und wie lange sie in etwa brauchen. So laufen Sie keine Gefahr an Ihrem ersten Tag zu spät zu kommen
Es klingt zwar abgedroschen, aber der erste Eindruck zählt. Begrüßen Sie Ihre neuen Kollegen mit einem freundlichen Lächeln. Wenn Sie von Ihrem Betreuer durch die Firma geführt werden, stellen Sie sich mit Namen vor. Seien Sie offen und interessiert Ihren neuen Kollegen gegenüber.
Jede Firma tickt anders. Es gibt ungeschriebene Regeln, die Sie zu Beginn noch nicht kennen. Beobachten Sie die Gespräche und Verhaltensweisen der Mitarbeiter ohne sich gleich einzumischen. Stellen Sie Fragen. Niemand verlangt von ihnen, dass Sie bereits alles wissen. Wenn Sie kompetente Fragen stellen ist das ein Zeichen von Interesse und wird Ihnen positiv angerechnet.Nehmen Sie die Möglichkeit war mit anderen Kollegen die Mittagspause zu verbringen. Hier erfahren Sie oft viele wichtige informelle Dinge.
Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken, was Sie im Praktikum lernen möchten. Welche Abteilungen bzw. Prozesse interessieren Sie? Klären Sie ab, was von Ihnen erwartet wird und welche Aufgaben Sie haben – das verhindert Missverständnisse.Klar niemand möchte während seines Praktikums dauerhaft Kaffee kochen. Aber seien sie sich auch für einfache Aufgaben wie kopieren oder Botengänge nicht zu schade. So zeigen Sie Engagement. Außerdem entlasten Sie so oftmals die anderen Mitarbeiter. Aber Achtung: Passen Sie auf, dass Sie auch höherwertige Aufgaben erledigen dürfen.Ergreifen Sie selbst die Initiative und verstecken sich nicht hinter Ihrem PC bis Ihnen jemand eine Aufgabe übergibt. Bitten sie aktiv um Aufgaben oder schlagen Sie eigene Ideen vor. Sollte tatsächlich einmal Leerlauf herrschen, können Sie Mitarbeiter fragen, ob Sie ihnen über die Schulter schauen dürfen. Akzeptieren Sie aber auch, wenn ein Mitarbeiter das nicht wünscht. Zeigen Sie Interesse an der Arbeit Ihrer Kollegen. Sie sollten aktiv zuhören und Fragen stellen. Auf keinen Fall sollten Sie aber als Besserwisser auftreten und jahrelange Mitarbeiter mit guten Ratschlägen versorgen. Verpacken Sie Verbesserungsvorschläge lieber in Fragen: „Warum wird das hier so und so gehandhabt?»
Mal schnell die privaten Mails checken und schauen was der Lieblingsverein gerade so macht? Besser nicht. Auch Ihre eigenen Gedanken über den seltsamen Mitarbeiter aus der Abteilung nebenan sollten Sie besser für sich behalten. Lästern kann schnell gefährlich werden, wenn man neu ist und sich in der internen Unternehmenshierarchie noch nicht auskennt.
Holen Sie sich regelmäßig Feedback von Ihrem Praktikumsbetreuer. Nehmen Sie Verbesserungsvorschläge an und seien sie bei Kritik nicht beleidigt. Schließlich sind Sie ja in der Firma um etwa zu lernenSuchen Sie aber auch das Gespräch mit Ihrem Praktikumsbetreuer, wenn Sie das Gefühl haben, über einen längeren Zeitraum beispielsweise nur kopieren müssen. Manchmal handelt es sich um Missverständnisse, die ausgeräumt werden können.Sollten Sie über einen längeren Zeitraum unzufrieden sein und sich an ihrer Situation trotz wiederholten Aussprachen nichts ändern, sollten Sie auch einen Abbruch des Praktikums in Erwägung ziehen.
: Praktikums-Knigge: Universität Hohenheim
Was ist ein freiwilliges Praktikum?
Freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum? – Ein Freiwilliges Praktikum kannst du zum Beispiel in den Ferien, vor einer Ausbildung oder vor einem Studium absolvieren. Es hilft dir, dich zu orientieren, die Zeit sinnvoll zu überbrücken und berufliche Erfahrungen zu sammeln. Die Dauer verhandelst du selbst mit dem Arbeitgeber.
Ein Pflichtpraktikum ist in vielen Ausbildungs- oder Studiengängen vorgeschrieben. Bei manchen Bildungsgängen musst du ein verpflichtendes Praktikum schon vor dem Ausbildungs- oder Studienbeginn absolvieren, bei anderen ist es Bestandteil des Bildungsganges. Die Dauer ist dabei oft festgelegt. Tipp: Ob freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum – vor Beginn solltest du einen Praktikumsvertrag mit dem Arbeitgeber abschließen.
Musterverträge findest du im Internet.
Ist es sinnvoll ein Praktikum zu machen?
Themen-Kanäle Berufsorientierung Praktikum Überfachliche Kompetenzen Berufe & Arbeitgeber Stellensuche & Bewerbung Suchwege Volltextsuche Schlagworte
© Streamline Ein elementarer Bestandteil zur berufsbiographischen Profilbildung während des Studiums ist das Praktikum. Praktika bieten nicht nur eine hervorragende Möglichkeit zum Kennenlernen relevanter Berufsfelder und zum Sammeln von Praxiserfahrung, sondern fördern auch die frühzeitige Auseinandersetzung mit der beruflichen Perspektive nach dem Studium.
Was tun wenn man im Praktikum ausgenutzt wird?
Wie kann man sich als Praktikant vor Missbrauch schützen? – Ein wirklicher Schutz vor Missbrauch kann natürlich erst dann initiiert werden, wenn das Praktikum bereits aufgenommen wurde. Praktikanten, die das Gefühl haben, als billige oder gar kostenfreie Arbeitskräfte ausgenutzt zu werden, können sich vor allem dadurch wehren, indem sie diesen Missstand ansprechen und sich vehement Gehör verschaffen,
- In größeren Unternehmen ist der Betriebsrat der erste vertrauensvolle Ansprechpartner für Probleme.
- Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann sollte der Betreuer/Arbeitgeber direkt auf die Situation angesprochen werden, z.B.
- Dass der Arbeitsanteil den Lernanteil überwiegt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub nicht gewährt wird, dass regelmäßig Überstunden anfallen usw.
Stößt die Beschwerde auf taube Ohren und wird bspw. mit dem Hinweis abgetan, «dass dies ganz normale Usancen dieser Branche seien», kann man für sich entscheiden, das Praktikum vorzeitig zu beenden und einen weiteren Versuch in einem anderen, dann hoffentlich Praktikanten freundlicheren Unternehmen starten.
Aber man hat auch die Möglichkeit, sich auch vor Gericht zu wehren, Bei Verstößen gegen die Rechte als Arbeitnehmer genießen Gewerkschaftsmitglieder Rechtsschutz, d.h. kostenlose Rechtsvertretung bei arbeitsrechtlichen Problemen. Das gilt auch für Praktikanten, Tipp: Studenten wird immer wieder angeraten Praktika zu machen.
Mehr Infos rund ums Praktikum für Studenten findest du bei uns!
Wie lange darf man ein Praktikum machen?
Probearbeitsverhältnis – Unter einem Probearbeitsverhältnis versteht man ein zum Zwecke der Erprobung abgeschlossenes Arbeitsverhältnis, das unter dem Vorbehalt der Beendigung steht, sofern sich herausstellt, dass eine Zusammenarbeit auf Dauer nicht in Betracht kommt.
Damit kann ein doppelter Zweck erreicht werden. Der Arbeitgeber kann so prüfen, ob der Bewerber für die in Aussicht genommene Stelle dauerhaft geeignet erscheint und dem Bewerber wird vor Augen gehalten, dass er sich erst bewähren muss, wenn er auf Dauer beschäftigt bleiben will. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Probezeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), die den persönlichen Anwendungsbereich des KSchG von der sechsmonatigen Bestandsdauer abhängig macht.
Ein solches Probearbeitsverhältnis steht dem normalen Arbeitsverhältnis nahezu gleich. Es ergeben sich dieselben Rechte und Pflichten einschließlich der Pflicht zur üblichen Vergütung. Einzige rechtliche Besonderheit ist die Möglichkeit der leichteren Vertragsbeendigung durch die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Als Faustformel für die maximale Dauer gelten sechs Monate. Bei längerer Probezeit besteht die verkürzte Kündigungsfrist nur in den ersten sechs Monaten. Die Befristung zur Erprobung ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Sachgrund anerkannt. Tipp: In diesem Zusammenhang gilt es unbedingt zu beachten, dass die Befristung zwingend schriftlich vereinbart werden muss und zwar vor Arbeitsantritt.
Eine mündlich vereinbarte Befristung ist unwirksam. Hat der Arbeitnehmer ohne die schriftliche Befristungsvereinbarung auch nur ganz kurz gearbeitet, entsteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der nur unter Beachtung des normalen Kündigungsrechts wieder beendet werden kann!
Wie sagt man höflich ein Praktikum ab?
7. Absage der Bewerbung für ein Praktikum – Praktikanten werden oft belächelt – ein Fehler, denn nicht selten stellen sie sich als ungenutzter Talentpool heraus, Widmen Sie also den Praktikumsabsagen ebenso viel Aufmerksamkeit, wie Sie es für eine feste Stelle tun würden.
Man weiß nie: Vielleicht sagen Sie gerade einem Talent von morgen ab und verspielen die Chance darauf, dass diese Person sich in Zukunft noch einmal bewirbt! Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau, vielen Dank für Ihre Bewerbungsunterlagen – es freut uns, dass Sie sich für ein Praktikum bei interessieren.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt keinen Praktikumsplatz anbieten können. Bitte verstehen Sie unsere Absage nicht als Abwertung Ihrer Fähigkeiten. Wir sind uns sicher, dass Sie viel zu bieten haben und würden uns freuen, Sie in unseren Talent Pool aufzunehmen.
Haben Praktikanten Anspruch auf Geld?
Wie viel verdiene ich im Praktikum? – Wenn du im Praktikum Anspruch auf Bezahlung hast, steht dir wie jedem Arbeitnehmer in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn zu. Dieser beträgt derzeit 12 Euro pro Stunde (Stand: Mai 2023).
Ist man bei einem Praktikum krankenversichert?
Ein Zwischenpraktikum ist versicherungsfrei, wenn es von der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben wird. Dann zahlen der Praktikant und der Arbeitgeber keine Beiträge zur Sozialversicherung. Wichtig: Der Praktikant muss dabei krankenversichert sein – zum Beispiel als Student oder in der Familienversicherung.
Wann handelt es sich bei einem Praktikum nicht um ein Arbeitsverhältnis?
Praktikum gilt meistens als Arbeitsverhältnis Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.05.2016, Aktenzeichen 6 Sa 1787/15 Ein Praktikum ist fast immer ein Arbeitsverhältnis, das entsprechend zu entlohnen ist. Nur wenn der Ausbildungszweck eindeutig im Vordergrund steht, handelt es sich nicht um ein Scheinpraktikum.
- Eine Modejournalistin wurde als Redaktionspraktikantin eingestellt.
- Der Zweck des Praktikums wurde wie folgt beschrieben: Erwerb von Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich der Redaktion und Realisation als Autor.
- Betreuung und Durchführung redaktioneller Projekte.
- Der Praktikumseinsatz wurde für einen Zeitraum von einem Jahr mit 25 Urlaubstagen und einer monatlichen Vergütung von 400 Euro vereinbart.
Die ersten drei Praktikumsmonate fielen noch in den Zeitraum vor Abschluss des Studiums. Die Modejournalistin begehrte wenige Monate nach ihrem Praktikum eine Differenzvergütung für den Praktikumszeitraum. Die begehrte Vergütung stelle die Differenz zwischen der Vergütung während des Praktikums und der Vergütung, die einer Redakteurin als Berufsanfängerin entspricht, dar.
Die Modejournalistin erklärte, sie habe den Online-Auftritt komplett betreut, einschließlich Social-Media Kanäle wie Facebook, Twitter und andere. Sie sei für Foto-Shootings verantwortlich gewesen und habe Promotions-Gespräche mit potentiellen neuen Kunden geführt. Sie sei als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt worden.
Betreuung oder Ausbildung durch Mitarbeiter habe sie nicht erhalten. Der Ausbildungszweck sei völlig in den Hintergrund geraten. Die Arbeitgeberin habe ihre im Studium erworbenen Fähigkeiten genutzt. Sie habe täglich mindestens 8 Stunden gearbeitet zuzüglich Überstunden und Wochenendarbeit.
Die Arbeitgeberin erwiderte, der Praktikumsvertrag sei umgesetzt worden. Mitwirkung der Praktikantin habe jeweils unter Aufsicht und Schulung stattgefunden. Regelmäßige Überstunden und Wochenendarbeit sei nicht geleistet worden. Der Praktikumsvertrag enthalte keine Anwesenheitspflicht. Die Praktikantin sei als Berufsanfängerin keine vollwertige Arbeitskraft gewesen.
Der sehr eingeschränkte Unterstützungseffekt durch die Tätigkeit der Praktikantin sei durch den Zeitaufwand für Schulung und Überwachung aufgehoben worden. Die Praktikantin habe während des Praktikums nie eine höhere Vergütung verlangt. Ihre Forderung verstoße gegen Treu und Glauben.
- Das Arbeitsgericht Berlin gab der Klage statt.
- Der Anspruch der Praktikantin folge aus § 612 Absatz 2 in Verbindung mit § 138 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
- Die mit der Praktikantin vereinbarte Vergütung sei sittenwidrig nach § 138 BGB.
- Das Vertragsverhältnis sei ein Arbeitsverhältnis gewesen.
- Ein Ausbildungszweck habe nie im Vordergrund gestanden.
Nähere Angaben zu Aufsicht und Schulung habe die Arbeitgeberin nicht erbracht. Kontrolle und Korrektur der Arbeiten schlössen ein Arbeitsverhältnis nicht aus. Die vertragsgemäße Anwesenheitspflicht, von täglich mindestens 8 Stunden, ließe die Feststellung zu, die Praktikantin habe in Vollzeit gearbeitet.
- Die Vergütungsvereinbarung sei nichtig, da die Praktikumsvergütung nicht einmal zwei Drittel der im Wirtschaftszweig üblichen Vergütung betragen habe.
- Die Arbeitgeberin legte gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) ein.
- Vor dem LAG vertiefte die Arbeitgeberin ihre Argumente.
- Die Praktikantin habe keine verwertbare Arbeitsleistung erbracht.
Eine Redakteurin fertige Texte in fünffacher Geschwindigkeit. Die Praktikantin sei durch ihre immense Vergesslichkeit aufgefallen. Der im Praktikumsvertrag genannte Ausbildungsvertrag sei der Praktikantin erläutert worden. Der beanspruchte Tarifvertrag erfasse nur geringe Teile des Wirtschaftszweiges.
- Im Verlagswesen würden in allen Bereichen Praktikanten beschäftigt, um die vielfältigen Bereiche erst durch praktische Erfahrungen kennenzulernen.
- Erst danach sei eine leistungsorientierte Beschäftigung möglich.
- Die geleistete Vergütung der Praktikantin sei angemessen und üblich.
- Das Landesarbeitsgericht (LAG) bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts.
Die Modejournalistin habe Anspruch auf die Differenzvergütung, die sich auf die branchenübliche Bezahlung von Redakteuren in Anfangsposition von rund 3 000 Euro brutto im Monat bezieht. Es liege ein wucherähnliches Geschäft im Sinne von § 138 BGB vor.
Es bestehe ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Das Missverhältnis sei auffällig, wenn es einem Kundigen, eventuell nach Aufklärung des Sachverhaltes, ohne Weiteres ins Auge springt. Eine nicht mehr hinnehmbare Abweichung bestehe bereits, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel des in der Industrie üblicherweise gezahlten Entgelts betrage.
Das Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sei im vorliegenden Fall sehr auffällig. Vereinbart waren 400,-€. Der geschuldete verkehrsübliche Tariflohn für eine Redakteurin nach dem Tarifvertrag GTV Zeitschriften betrage 3 000,- € brutto monatlich.
Das Praktikumsverhältnis der Parteien sei ein Arbeitsverhältnis im Sinne von § 611 BGB. Danach sind Personen Arbeitnehmer, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zu weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen.
Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) § 84 Absatz 1 Satz 2 Absatz 2 sind diejenigen Mitarbeiter Arbeitnehmer, die nicht im Wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit frei bestimmen können. Die persönliche Abhängigkeit hänge auch vom Grad der Tätigkeit ab.
- Es komme auf die Gesamtwürdigung aller Umstände des betreffenden Falls an.
- Bei einem Praktikum müsse der Ausbildungszweck im Vordergrund stehen.
- Das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen müsse deutlich überwiegen.
- Sogenannte Praktika von Absolventen eines einschlägigen Studiums, die lediglich dem Einstieg in den Arbeitsmarkt dienen, jedoch mit üblichen Arbeitsaufgaben eines Arbeitnehmers verbunden sind, seien keine echten Praktika.
Wird das Vertragsverhältnis, wie im Falle eines Praktikums als Nicht-Arbeitsverhältnis deklariert, ist der wirkliche Geschäftsinhalt maßgebend. Widersprechen sich Vereinbarung und Durchführung des Vertrages, ist die Durchführung maßgebend. Der schriftliche Praktikumsvertrag enthalte typische Arbeitnehmerpflichten.
- Die Modejournalistin musste täglich 8 Stunden in der fremdbestimmten Niederlassung der Arbeitgeberin tätig sein, war verpflichtet den Weisungen der Arbeitgeberin zu folgen, Arbeitsunfähigkeit musste sie anhand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen.
- Es wurden Tätigkeitspflichten, eine Vergütung und Urlaubsregelung vereinbart.
All das sei typisch für Vertragsgestaltungen mit Arbeitnehmern. Der schriftliche Vertrag enthalte Ausbildungspflichten, die nicht das Überwiegen des Ausbildungszweckes erkennen ließen. Der im Vertrag benannte Ausbildungsplan lag nicht bei. Der in der Berufungsbegründung näher beschriebene Ausbildungsplan entspreche nicht den Anforderungen eines Ausbildungsplans.
- Im Ausbildungsplan müsste festgelegt sein, welche Lernschritte in welcher Zeit, durch welchen Ausbilder, welche Ausbildungsmethoden in welchen Zusammenhängen an welchem Arbeitsplatz angewandt werden.
- Eine überwiegende Ausbildungsabsicht sei schwer erkennbar, wenn weder zeitlich noch qualitativ erkennbar sei, was die behauptete Ausbildung von der Einarbeitung einer Berufsanfängerin unterscheide.
Begriffe wie permanentes Kommunikationstraining, Kommunikationsausbildung und mediale Kommunikation seien Schlagwörter und Allgemeinplätze. Ein Praktikum ist nach Definition des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vorübergehend. Nach dem Mindestlohngesetz kann es bis zu drei Monate betragen.
- Ein einjähriges Praktikum in Vollzeit für eine Absolventin des Modejournalismus sei nicht vorübergehend.
- Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine studierte Modejournalistin ein einjähriges Praktikum für permanentes Kommunikationstraining, für eine Kommunikationsausbildung oder für das Verfassen von Texten oder Recherchieren benötige.
Bereits der schriftliche Vertrag indiziere insbesondere wegen der einjährigen weisungsgebundenen Vollzeittätigkeit ohne Überwiegen einer Ausbildungstätigkeit ein Arbeitsverhältnis. Die Arbeitgeberin treffe die Beweislast dazulegen, dass es kein Arbeitsverhältnis war.
- Der unsubstanziierte Vortrag der Arbeitgeberin habe das bestehen eines Arbeitsverhältnisses nicht infrage gestellt.
- Selbst wenn ein Ausbildungsplan unterstellt werde, mangele es diesem an Strukturierung und zeitlichen Angaben.
- Ein Überwiegen des Ausbildungsverhältnisses sei vor dem Hintergrund des einjährigen Vertragsverhältnisses nicht entnehmbar.
Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses werde nicht durch behauptete weitgehend wirtschaftliche Unbrauchbarkeit der Arbeitsergebnisse sowie Vergesslichkeit und Langsamkeit der Modejournalistin infrage gestellt. Die Kontrolle und Korrektur durch einen Vorgesetzten sei auch in einem Arbeitsverhältnis für Berufsanfänger möglich.
- Die Modejournalistin war in Vollzeit und damit vollberuflich bei der Arbeitgeberin fest angestellt.
- Der Ausbildungszweck fehlte.
- Sie war nicht zur Vorbereitung auf den Beruf einer Redakteurin, sondern in ihrem Beruf für die Arbeitgeberin tätig.
- Die Modejournalistin trug mit eigenen Wort- und Bildbeiträgen zum redaktionellen Inhalt der Zeitschrift bei.
Bereits der Wortlaut des Vertrages lege dar, dass die Modejournalistin überwiegend redaktionell tätig werden sollte. Als Redakteurin mindestens in der Gehaltsgruppe 1 stand der Modejournalistin im ersten Berufsjahr gemäß § 2 GTV (Gehaltstarifvertrag) ein Bruttomonatsgehalt von über 3 000,- € zu.
- Der GTV Zeitschriften sei verkehrsüblich, wenn mehr als 50% der Arbeitgeber eines Tarifgebietes tarifgebunden sind oder die organisierten Arbeitgeber mehr als 50% der Arbeitnehmer eines Tarifgebietes beschäftigen.
- Die Arbeitgeberin habe mit verwerflicher Gesinnung im Sinne von § 138 BGB gehandelt.
- Dafür spreche das besonders grobe Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
Die Arbeitgeberin habe die Vermutung einer verwerflichen Gesinnung nicht widerlegt. Die behauptete tausendfache Verbreitung von Praktikumsverhältnissen wie dem vorliegenden, beseitige nicht die verwerfliche Gesinnung der Arbeitgeberin. Der Verweis auf die Üblichkeit solcher Praktikumsverträge sei nur Ausdruck einer Schein-Naivität.
- Die verwerfliche Gesinnung werde auch nicht dadurch beseitigt, dass die Arbeitgeberin mit dem Angebot eines Scheinpraktikums möglicherweise die Chancen für den Berufseinstieg der Modejournalistin erleichtert habe.
- Die Ausnutzung einer schlechten Arbeitsmarktlage für Journalisten berechtige nicht zur Zahlung von rund 13% der üblichen Vergütung.
Die Arbeitgeberin habe der Modejournalistin die Differenz zum Tariflohn für Redakteure gemäß GTV Zeitschriften zumindest in der geltend gemachten Höhe zu zahlen. Die Modejournalistin handele nicht treuewidrig und zeige kein widersprüchliches Verhalten, indem sie erst nach der Zeit des Scheinpraktikums eine höhere Vergütung geltend mache.
Die Arbeitgeberin habe die Vertragsbedingungen diktiert. Als Berufsanfängerin befand sich die Modejournalistin in einer Zwangslage. Es sei typisch für ein Scheinpraktikum, dass während der Vertragszeit keine höhere Vergütung verlangt werde, in der Hoffnung nach dem Scheinpraktikum ein offizielles Arbeitsverhältnis angeboten zu bekommen oder zumindest ein gutes Praktikumszeugnis.
Diese Ausgangslage habe die Arbeitgeberin versucht auszunutzen. Deshalb ist die Arbeitgeberin nicht schützenswert. Die Entscheidung hat keine grundsätzliche Bedeutung und beruht auf den Besonderheiten des Einzelfalles.
Ist der Betriebsrat für Praktikanten zuständig?
Haufe.de Shop Akademie Service & Support Grundsätzlich können auch Praktikanten Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sein. Der Begriff der «Berufsausbildung» in § 5 Abs.1 Satz 1 BetrVG deckt sich nicht mit demjenigen des BBiG, sondern ist weiter gefasst.
- Erforderlich ist jedoch ein privatrechtlicher Vertrag, der die Beschäftigung zum Zwecke der Berufsausbildung zum Inhalt hat.
- Sie sind daher bei der Zahl der Arbeitnehmer nach § 9 BetrVG zu berücksichtigen und können im Einzelfall, je nach Länge des Praktikums, nach §§ 7, 8 BetrVG wahlberechtigt und wählbar sein.
Der Einsatz von Praktikanten bedarf der Zustimmung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG, Die Aufnahme von Schülerpraktikanten stellt hingegen keine Einstellung i.S.d. § 99 Abs.1 BetrVG dar. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin,
Wann darf man Praktikanten einstellen?
Wer darf Praktikanten einstellen? Wenn du ein Praktikum anbieten willst, musst du als Arbeitgeber keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Denn anders als für Ausbildungen gibt es für Praktika keine gesetzlichen Regelungen, was die Qualifikationen und Ansprüche an einen Betrieb angeht.
Welcher Tätigkeitsschlüssel bei Praktikanten?
August 2012 – Seit 1999 sind Praktikanten, die ein in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum absolvieren, in den Meldungen zur Sozialversicherung mit dem Personengruppenschlüssel 105 zu kennzeichnen.
Wie lange darf man ein Praktikum machen?
Probearbeitsverhältnis – Unter einem Probearbeitsverhältnis versteht man ein zum Zwecke der Erprobung abgeschlossenes Arbeitsverhältnis, das unter dem Vorbehalt der Beendigung steht, sofern sich herausstellt, dass eine Zusammenarbeit auf Dauer nicht in Betracht kommt.
Damit kann ein doppelter Zweck erreicht werden. Der Arbeitgeber kann so prüfen, ob der Bewerber für die in Aussicht genommene Stelle dauerhaft geeignet erscheint und dem Bewerber wird vor Augen gehalten, dass er sich erst bewähren muss, wenn er auf Dauer beschäftigt bleiben will. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Probezeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), die den persönlichen Anwendungsbereich des KSchG von der sechsmonatigen Bestandsdauer abhängig macht.
Ein solches Probearbeitsverhältnis steht dem normalen Arbeitsverhältnis nahezu gleich. Es ergeben sich dieselben Rechte und Pflichten einschließlich der Pflicht zur üblichen Vergütung. Einzige rechtliche Besonderheit ist die Möglichkeit der leichteren Vertragsbeendigung durch die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Als Faustformel für die maximale Dauer gelten sechs Monate. Bei längerer Probezeit besteht die verkürzte Kündigungsfrist nur in den ersten sechs Monaten. Die Befristung zur Erprobung ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Sachgrund anerkannt. Tipp: In diesem Zusammenhang gilt es unbedingt zu beachten, dass die Befristung zwingend schriftlich vereinbart werden muss und zwar vor Arbeitsantritt.
Eine mündlich vereinbarte Befristung ist unwirksam. Hat der Arbeitnehmer ohne die schriftliche Befristungsvereinbarung auch nur ganz kurz gearbeitet, entsteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der nur unter Beachtung des normalen Kündigungsrechts wieder beendet werden kann!
Wird ein Praktikum angerechnet?
Welchen Einfluss hat ein Praktikum auf das Bafög? – Solltest Du in einem Pflichtpraktikum ein Gehalt bekommen, wird das aufs Bafög angerechnet. Du musst also ausrechnen, ob sich das lohnt. Alternativ könntest Du während eines bezahlten Pflichtpraktikums mit dem Bafög aussetzen und nach dem Praktikum wieder einsteigen.
Was ist ein freiwilliges Praktikum?
Freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum? – Ein Freiwilliges Praktikum kannst du zum Beispiel in den Ferien, vor einer Ausbildung oder vor einem Studium absolvieren. Es hilft dir, dich zu orientieren, die Zeit sinnvoll zu überbrücken und berufliche Erfahrungen zu sammeln. Die Dauer verhandelst du selbst mit dem Arbeitgeber.
- Ein Pflichtpraktikum ist in vielen Ausbildungs- oder Studiengängen vorgeschrieben.
- Bei manchen Bildungsgängen musst du ein verpflichtendes Praktikum schon vor dem Ausbildungs- oder Studienbeginn absolvieren, bei anderen ist es Bestandteil des Bildungsganges.
- Die Dauer ist dabei oft festgelegt.
- Tipp: Ob freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum – vor Beginn solltest du einen Praktikumsvertrag mit dem Arbeitgeber abschließen.
Musterverträge findest du im Internet.
Ist es sinnvoll ein Praktikum zu machen?
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© Streamline Ein elementarer Bestandteil zur berufsbiographischen Profilbildung während des Studiums ist das Praktikum. Praktika bieten nicht nur eine hervorragende Möglichkeit zum Kennenlernen relevanter Berufsfelder und zum Sammeln von Praxiserfahrung, sondern fördern auch die frühzeitige Auseinandersetzung mit der beruflichen Perspektive nach dem Studium.