Doppelte Staatsbürgerschaft: Für welche Länder ist sie 2022 möglich? – Mit welchen Ländern lässt sich aktuell relativ leicht eine doppelte Staatsbürgerschaft in Kombination mit der deutschen erreichen, weil die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht verpflichtend ist? Neben den EU-Ländern und der Schweiz ist das vor allem bei Staaten der Fall, die ihren Bürgern die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern,
AfghanistanAlgerienEritreaIranKubaLibanonMarokkoSyrienTunesien
Darüber hinaus mag aber auch bei anderen Ländern eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn die Rahmenbedingungen dafür sprechen. Das kann wie oben beschrieben zum Beispiel bei anerkannten Flüchtlingen so sein. Wer unsicher ist, sucht am besten vorab juristischen Rat,
- Auch für die Fälle, in denen ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern von der Optionspflicht befreit ist, gilt keine bestimmte Liste von Ländern,
- Es kommt hier nur darauf an, dass die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt sind, zum Beispiel der Schulbesuch in Deutschland.
- Gleiches gilt ohnehin für Kinder eines deutschen und eines ausländischen Elternteils.
Wenn es darum geht, die doppelte Staatsangehörigkeit zu beantragen, gilt immer: Die Rechtslage in Deutschland ist die eine Sache, es kann aber auch Bestimmungen des zweiten Landes geben, die eine Mehrstaatigkeit verhindern. So kann das andere Land zum Beispiel die Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit verlangen, während in Deutschland keine Optionspflicht besteht.
Die doppelte Staatsbürgerschaft können Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil bekommen – unabhängig von ihrem Geburtsort. In Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern erhalten ebenfalls die doppelte Staatsangehörigkeit, müssen sich aber in einigen Fällen als Erwachsene für eine davon entscheiden. Auch durch Einbürgerung in Deutschland ist ein Doppelpass möglich, allerdings dürfen Neubürger nicht immer ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise,
Wer darf in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft haben?
Kinder, die nach dem Abstammungsprinzip deutsche Staatsangehörige sind, haben mit ihrer Geburt auch die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils bekommen. Nach deutschem Recht können sie auf Dauer mehrere Staatsangehörigkeiten behalten.
Wann wurde die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland abgeschafft?
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 wurde u.a. diese Inlandsklausel im neuen § 25 Abs.1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) abgeschafft. ausländischen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag automatisch der Verlust der deut- schen ein.
Warum steht auf dem Personalausweis Deutsch und nicht Deutscher?
Dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht liegt im Gegensatz zum chilenischen hauptsächlich das Abstammungsprinzip zu Grunde. Nur wer deutsche Vorfahren hat, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Geburtsort in Deutschland dagegen vermittelt alleine noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wie viele Menschen haben in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft?
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- Statistisches Bundesamt. (20.
- April, 2023).
- Deutsche Doppelstaatler: Anzahl der deutschen Staatsbürger mit zweiter Staatsangehörigkeit in Deutschland nach ausländischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 (in 1.000),
In Statista, Zugriff am 30. Juni 2023, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/654839/umfrage/deutsche-staatsbuerger-mit-zweiter-staatsangehoerigkeit-in-deutschland-nach-herkunftslaendern/ Statistisches Bundesamt. «Deutsche Doppelstaatler: Anzahl der deutschen Staatsbürger mit zweiter Staatsangehörigkeit in Deutschland nach ausländischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 (in 1.000).» Chart.20.
- April, 2023. Statista.
- Zugegriffen am 30.
- Juni 2023.
- Https://de.statista.com/statistik/daten/studie/654839/umfrage/deutsche-staatsbuerger-mit-zweiter-staatsangehoerigkeit-in-deutschland-nach-herkunftslaendern/ Statistisches Bundesamt. (2023).
- Deutsche Doppelstaatler: Anzahl der deutschen Staatsbürger mit zweiter Staatsangehörigkeit in Deutschland nach ausländischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 (in 1.000),
Statista, Statista GmbH. Zugriff: 30. Juni 2023. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/654839/umfrage/deutsche-staatsbuerger-mit-zweiter-staatsangehoerigkeit-in-deutschland-nach-herkunftslaendern/ Statistisches Bundesamt. «Deutsche Doppelstaatler: Anzahl Der Deutschen Staatsbürger Mit Zweiter Staatsangehörigkeit In Deutschland Nach Ausländischer Staatsangehörigkeit Im Jahr 2022 (In 1.000).» Statista, Statista GmbH, 20.
Apr.2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/654839/umfrage/deutsche-staatsbuerger-mit-zweiter-staatsangehoerigkeit-in-deutschland-nach-herkunftslaendern/ Statistisches Bundesamt, Deutsche Doppelstaatler: Anzahl der deutschen Staatsbürger mit zweiter Staatsangehörigkeit in Deutschland nach ausländischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 (in 1.000) Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/654839/umfrage/deutsche-staatsbuerger-mit-zweiter-staatsangehoerigkeit-in-deutschland-nach-herkunftslaendern/ (letzter Besuch 30.
Juni 2023) Deutsche Doppelstaatler: Anzahl der deutschen Staatsbürger mit zweiter Staatsangehörigkeit in Deutschland nach ausländischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 (in 1.000), Statistisches Bundesamt, 20. April, 2023. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/654839/umfrage/deutsche-staatsbuerger-mit-zweiter-staatsangehoerigkeit-in-deutschland-nach-herkunftslaendern/ : Deutsche Doppelstaatler in Deutschland nach ausländischer Staatsangehörigkeit 2022
Wird Deutschland doppelte Staatsbürgerschaft erlauben?
Staatsbürgerschaft in Deutschland – In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie soll jedoch nicht der Regelfall sein. Gesetzlich ist sie durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Im Jahr 2014 wurde das StAG umfassend geändert.
Wo ist mein Herkunftsland?
Das Geburtsortsprinzip Ergänzend zum Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 auch das Geburtsortsprinzip. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtsort.
Auch wenn beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt: Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte erfüllt sind.Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig.
Das Kind wird automatisch bei Geburt Deutsche oder Deutscher. Es gilt jedoch eine Besonderheit: Das Kind wird in vielen Fällen mit der Geburt über das Abstammungsprinzip jene Staatsangehörigkeit(en) erwerben, die die Eltern als Ausländer besitzen. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten.
es sich um Staatsangehörigkeiten von Mitgliedstaaten der EU oder der Schweiz handelt oderdas Kind in Deutschland aufgewachsen ist. Das ist der Fall, wenn das Kind bis zum 21. Geburtstag > mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat oder > mindestens sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder> in Deutschland einen Schulabschluss oder einen Berufsabschluss erworben hat oder> vergleichbare Bindungen an Deutschland hat und die Optionspflicht eine besondere Härte bedeuten würde.
Wenn das Kind nicht in Deutschland aufgewachsen ist, entsteht die Optionspflicht. Der oder die junge Erwachsene muss es sich dann nach dem 21. Geburtstag entscheiden, ob er oder sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit(en) behalten will. : Das Geburtsortsprinzip
Kann man die türkische und die deutsche Staatsbürgerschaft haben?
Staatsangehörigkeit Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Sie leben seit längerem in der Türkei, sind vielleicht hier verheiratet und wollen die türkische Staatsangehörigkeit annehmen oder wieder annehmen? Vorsicht! Grundsätzlich verliert ein Deutscher gem.
- § 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er auf Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit – wie zum Beispiel die türkische – erwirbt.
- Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungs genehmigung beantragt und erhalten haben,
Daher sollte der Beibehaltungsantrag immer zuerst gestellt werden, also noch vor dem Einbürgerungsantrag in die türkische Staatsangehörigkeit. Erst wenn Sie die Beibehaltungsgenehmigung in den Händen halten, sollten Sie die Einbürgerung in die türkische Staatsangehörigkeit beantragen.
- Wenn Sie in der Türkei wohnen, dann beantragen Sie die Beibehaltungsgenehmigung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
- Von dort wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt (Abteilung SII) in Köln weitergeleitet.
- Im Verfahren müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie weiterhin Bindungen an Deutschland haben.
Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung. Weiterführende Infos und das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes: An dieser Stelle sind nur grundsätzliche Angaben möglich.
Wenn Sie nach dem 01.01.2000 die türkische Staatsangehörigkeit auf Ihren eigenen Antrag hin erworben oder wiedererworben haben, ohne zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung (s.o.) eingeholt zu haben, dann haben Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit am Tag des Erwerbs oder Wiedererwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit gemäß § 25 I des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) automatisch verloren.
Sollten die Voraussetzungen für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung im Zeitpunkt des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit vorgelegen haben, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen wieder eingebürgert werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Beide vorherigen Absätze gelten grundsätzlich nicht für Kinder, die zum Zeitpunkt des Erwerbs- oder Wiedererwerbs minderjährig waren.Falls Sie nicht mehr deutscher Staatsangehöriger sind, sind Sie auch nicht mehr berechtigt Ihren deutschen Bundespersonalausweis und Ihren deutschen Reisepass zu behalten, sondern müssen diese Dokumente bei der für Ihren Wohnort in der Türkei zuständige deutsche Auslandsvertretung abgeben. Für weiterführende Informationen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort in der Türkei zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Ab dem 01.01.2008 treten die ersten Fälle der Optionspflicht nach § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ein. Betroffen sind in der Regel diejenigen Kinder, deren Eltern ausländisch sind und die selbst die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland nach dem 31.
Dezember 1999 gem. § 4 Abs.3 StAG oder durch Einbürgerung nach § 40b StAG erworben haben. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamts: Die wichtigen Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern, deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden, finden Sie unter der Überschrift „Nichterwerb bei Geburt im Ausland» im Bereich,
An dieser Stelle nur einige grundlegende Hinweise zur Einbürgerung: Gewöhnlich werden nur Personen eingebürgert, die schon längere Zeit in Deutschland wohnen. Ermessenseinbürgerungen von Personen, die im Ausland wohnen, sind sehr selten und setzen ein besonderes staatliches Interesse voraus.
- Bei ehelich geborenen Kindern deutscher Mütter, welche vor dem 01.01.1975 geboren wurden, besteht die Möglichkeit einer Einbürgerung gemäß § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz.
- Diese ist kostenpflichtig.
- Ausnahmen sind die Anspruchseinbürgerungen, die zur Wiedergutmachung von Ausbürgerungen während des nationalsozialistischen Regimes durchgeführt werden.
Zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Wenn Sie in der Türkei leben ist das Bundesverwaltungsamt Köln die Behörde, die für die Feststellung, ob Sie deutscher Staatsangehöriger sind oder nicht, zuständig ist. Dazu müssen Sie bei der für Ihren Wohnort in der Türkei zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises stellen.
Wie viel kostet die Einbürgerung in Deutschland?
Was kostet die Einbürgerung? Grundsätzlich sind pro Person 255,00 € zu bezahlen. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51,00 € zu bezahlen. Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255,00 €.
Wie viele Türken haben die deutsche Staatsbürgerschaft?
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Kann man die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren Wenn man im Ausland lebt?
Bestimmungen für Deutsche im Ausland – Die Staatsangehörigkeitsrechtsreform betrifft nicht nur ausländische Staatsangehörige in Deutschland, sondern in gleicher Weise Deutsche im Ausland. Diejenigen Bestimmungen, die für Deutsche im Ausland am wichtigsten sind, werden nachfolgend skizziert: Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw.
- Deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 ebenfalls im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit – der sogenannte Generationenschnitt (§ 4 Abs.4 StAG).
- Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister gestellt wird (§ 36 Personenstandsgesetz).
Diese Frist ist auch gewahrt, wenn die Geburtsanzeige innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingeht. Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Von dieser Regelung können alle Deutschen (Expats und Auswanderer) betroffen sein, die selbst im Ausland geboren wurden und ein Kind im Ausland bekommen, unabhängig vom Grund und der Dauer ihres Auslandaufenthaltes, und unabhängig davon, ob sie zwischenzeitlich im Inland gelebt haben.
Nur wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im Geburtenregister stellen, erwirbt das Kind rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie können den Antrag auf Beurkundung der Geburt Ihres Kindes auch schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich. Zur Fristwahrung reicht zunächst auch eine formlose Geburtsanzeige per Post, Fax oder Mail aus.
Ein förmlicher Antrag ist dann zeitnah nachzureichen. Vom Generationenschnitt ausgenommen sind Abkömmlinge eines/r deutschen Staatsangehörigen, der/die die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund des Art.116 Abs.2 Satz 1 GG oder § 15 StAG im Rahmen der staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung erworben hat.
Es gilt weiterhin, dass deutsche Staatsangehörige grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine fremde Staatsangehörigkeit (außer EU -Staaten und Schweiz) auf eigenen Antrag hin erwerben (§ 25 Abs.1 StAG), ohne vorher eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt und erhalten zu haben.
Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können jedoch seit dem 01.01.2000 unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs.2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen.
Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Außerdem müssen sie glaubhaft darstellen, weshalb der Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit in ihrer konkreten Situation für sie vorteilhaft ist oder bestehende Nachteile beseitigt.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit ausgehändigt worden sein muss. Seit dem 28.08.2007 verlieren Deutsche, die eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder der Schweiz erwerben, nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 25 Abs.1 S.2 StAG).
Hierzu bedarf es keiner Beibehaltungsgenehmigung. Deutsche, die freiwillig ohne Zustimmung der zuständigen deutschen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes (§ 28 Abs.1 Nr.1 StAG).
- Diese Regelung gilt seit dem 06.07.2011 nicht, wenn freiwilliger Dienst in den Streitkräften eines EU -Mitgliedsstaates, eines NATO -Mitgliedstaates, eines EFTA -Landes oder in Australien, Neuseeland, Israel oder der Republik Korea geleistet wird.
- Seit dem 09.08.2019 verliert ein Deutscher die Staatsangehörigkeit, wenn er sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt, es sei denn, er würde sonst staatenlos (§ 29 Abs.1 Nr.2 StAG).
Ehemalige Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag verloren haben (§ 25 Abs.1 StAG), weil sie versäumt haben, zuvor eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit wiedererwerben, wenn weiterhin enge Bindungen an Deutschland bestehen (§ 13 StAG).
Wie lange darf man als Deutscher Deutschland verlassen?
Die Ausreisepflicht – Es gibt mehrere Gründe dafür, dass ein Mensch Deutschland verlassen muss: Manchmal steht eine behördliche Entscheidung dahinter, manchmal ist der Aufenthaltstitel abgelaufen. Gerade Letzteres lässt sich in vielen Fällen verhindern, wenn man bei der zuständigen Ausländerbehörde frühzeitig eine Verlängerung beantragt.
- Doch es ist nicht immer so einfach.
- Auch durch eine Ausreise aus dem Bundesgebiet von mehr als sechs Monaten kann ein Aufenthaltstitel erlöschen.
- Zudem kann eine Ausländerbehörde eine Ausweisungsverfügung erlassen.
- Nämlich dann, wenn der Aufenthalt einer ausländischen Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.
Der bestehende Aufenthaltstitel erlischt dann.
Bin ich als Deutscher staatenlos?
Sie sind staatenlos, wenn Sie kein Land als seine Staatsangehörige oder seinen Staatsangehörigen anerkennt. Sie können das mit Ihrem Reiseausweis für Staatenlose belegen. Sie haben trotzdem die gleichen Möglichkeiten für eine Einbürgerung wie Menschen mit einer Staatsangehörigkeit.
Wann bin ich Deutscher?
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Abstammungsprinzip. Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit vor allem aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben wird. Seit dem Jahr 2000 ist zusätzlich ein Erwerb bei Geburt im Inland und ausländischen Eltern möglich.
Wie viele Deutsche gibt es noch in Deutschland?
Wie viel Menschen in Deutschland sind älter als 100 Jahre? – Zahl der mindestens Hundertjährigen im Jahr 2021 auf neuem Höchststand WIESBADEN – Verbesserte Lebensumstände, steigender Wohlstand und medizinischer Fortschritt – das alles sind Gründe, die dazu beitragen, dass die Bevölkerung in Deutschland immer älter wird.
Im Jahr 2021 lebten hierzulande gut 23 500 Menschen, die mindestens 100 Jahre alt waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 3 000 Personen mehr als noch im Jahr zuvor. Die Zahl der mindestens Hundertjährigen lag damit auf dem höchsten Stand der vergangenen zehn Jahre. Dieselbe Entwicklung lässt sich für den Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung beobachten: Auch dieser erreichte mit 0,028 % im Jahr 2021 einen neuen Höchstwert.2011 hatte der Anteil noch 0,018 % betragen.
Frauenanteil bei 80 % Von den gut 23 500 Menschen in der Altersgruppe 100 plus waren zuletzt knapp 18 900 weiblich. Frauen machten damit einen Anteil von 80,2 % der Personen in dieser Altersgruppe aus. Gründe für den hohen Frauenanteil sind unter anderem die höhere Lebenserwartung von Frauen sowie die starken Männerverluste durch den Zweiten Weltkrieg.
Der Anteil der Männer an den mindestens Hundertjährigen ist in den vergangenen zehn Jahren jedoch kontinuierlich gestiegen – von 13,0 % im Jahr 2011 auf 19,8 % im Jahr 2021. Methodischer Hinweis: Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einem Jahr ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Zu- und Fortzügen, die die Standesämter beziehungsweise Meldebehörden den Statistischen Ämtern mitteilen.
Zudem fließen Korrekturen in die Berechnung ein. Korrekturen entstehen, wenn Meldebehörden oder Standesämter zuvor mitgeteilte Datensätze vervollständigen oder berichtigen. Einzeldaten zu der Zahl der Personen im Alter von 100 Jahren und älter liegen seit 2011 vor.
Wie viele Menschen haben keine deutsche Staatsbürgerschaft?
Wie viele «Ausländerinnen» und «Ausländer» leben in Deutschland? – Ende 2022 lebten nach vorläufigen Ergebnissen aus dem «Ausländerzentralregister» ( AZR ) rund 13,4 Millionen «Ausländer*innen» in Deutschland. Damit stieg die Zahl im Jahresverlauf um 13,3 Prozent (rund 1.566.000 Personen).
Die größten Zuwächse verzeichnete das AZR im Jahr 2022 aus der Ukraine (+ 1.008.890 Personen), Afghanistan (+ 67.420 Personen) und Syrien (+ 56.220 Personen). Quelle Statistisches Bundesamt (31. Januar 2023): Rohdatenauszählung ausländische Bevölkerung Die Zahl der «Ausländer*innen» – also der Einwohner*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit – variiert je nach Erhebung.
Für das Jahr 2021 lagen die Angaben zwischen 10,6 und 11,8 Millionen.
Laut «Ausländerzentralregister» ( AZR ) lebten Ende 2021 rund 11,8 Millionen «Ausländer*innen» in Deutschland. Damit stieg die Zahl im Jahresverlauf um 3,4 Prozent (rund 386.000 Personen). Die größten Zuwächse verzeichnete das AZR im Jahr 2021 aus Syrien (+ 49.000 Personen), Rumänien (+ 45.000 Personen) und Afghanistan (+ 38.000 Personen). Quelle Statistisches Bundesamt (Juni 2022): Ausländische Bevölkerung – Fachserie 1 Reihe 2 – 2021, Tabellen 1 und 3 Die » Bevölkerungsfortschreibung » zählte für Ende 2021 rund 10,9 Millionen «Ausländer*innen». Anders als das AZR beruht die «Bevölkerungsfortschreibung» auf dem «Zensus 2011», der bis dato aktuellsten Volkszählung in Deutschland. Quelle Statistisches Bundesamt (Juni 2022): Ausländische Bevölkerung – Fachserie 1 Reihe 2 – 2021, Tabellen 1 und 3 Laut Mikrozensus lebten 2022 rund 11,6 Millionen ausländische Staatsbürger*innen in Deutschland. Quelle Statistisches Bundesamt (2023): Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Erstergebnisse des Mikrozensus 2022, LINK
Welche Zahl am verlässlichsten ist, lässt sich nicht eindeutig sagen. Expert*innen vermuten jedoch, dass die Zahlen des AZR zu hoch sind. Der Grund: Das AZR wurde zuletzt im Jahr 2004 «bereinigt», das heißt mit den Daten der regionalen Ausländerbehörden abgeglichen.
Damals musste die Zahl der «Ausländer*innen» stark nach unten korrigiert werden. Auch ein Abgleich des AZR mit dem Zensus 2011 war bislang nicht möglich – aus «technischen und rechtlichen Gründen», wie das Statistische Bundesamt erklärt. Das Ausländerzentralregister ist eine umfangreiche Datensammlung zu allen Personen, die in Deutschland leben und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Viele Behörden haben Zugriff auf die Datenbank, darunter Polizei, Jobcenter und Gerichte. In den letzten Jahren hat die Bundesregierung das AZR einige Male erweitert, zuletzt im Juli 2021, Fachleute kritisieren das AZR aus verschiedenen Gründen: Sensible Daten schlecht geschützt: Das AZR speichert unter anderem asyl- und aufenthaltsrechtliche Gerichtsurteile im Volltext, also auch Angaben zur Fluchtgeschichte wie sexuelle Orientierung und politische Einstellungen.
- Tausende Behördenmitarbeiter*innen können die Daten einsehen und potenziell missbrauchen,
- Diskriminierende Datenerhebung : Das AZR gehört zu den umfangreichsten Datenbanken in Deutschland und soll unter anderem der Bekämpfung von Kriminalität dienen.
- Es erfasst jedoch nur Ausländer*innen,
- Fehlerhafte Daten : Die Zahlen des AZR sind teilweise veraltet oder enthalten Fehler,
Diese können wiederum zu Fehlentscheidungen in Asylverfahren führen.
Was passiert wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft abgibt?
Was passiert, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit verliere? Dann werden Sie rechtlich (wieder) zum Ausländer. Selbst dann, wenn Sie noch einen deutschen Pass besitzen. Den Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie der Passbehörde melden.
Wie viele Staatsbürgerschaften kann man in den USA haben?
Doppelte Staatsbürgerschaft USA Die doppelte Staatsbürgerschaft in den USA ist Ihr Ziel. Viele deutsche und österreichische Staatsbürger denken darüber nach, in die USA auszuwandern und dort den amerikanischen Traum zu leben. Für Personen, die bereits dauerhaft in den USA leben, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft, also die Staatsbürgerschaft in den USA zu erlangen und zugleich die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft beizubehalten.
- Die USA verlangen nicht, dass man sich für nur eine einzige Staatsbürgerschaft entscheidet, sondern erlauben Deutschen und Österreichern die doppelte Staatsbürgerschaft.
- Für Dauervisumsinhaber wie beispielsweise Green Card Inhaber bietet sich diese Möglichkeit, sobald sie 5 Jahre einen Wohnsitz in den USA hatten.
Dies setzt allerdings nicht voraus, dass sie sich 100% dieser Zeit in den USA aufgehalten haben. Es genügt, wenn 50% der 5 Jahre in den USA verbracht wurden. Weitere Voraussetzung sind außerdem gute Grundkenntnisse in Englisch. Im Falle einer Eheschließung mit einem amerikanischen Staatsbürger kann die doppelte Staatsbürgerschaft in den USA schon 3 Jahre nach Aufnahme eines Wohnsitzes dort beantragt werden.
Wichtig ist allerdings, dass vorher ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen oder österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt und eine Genehmigung erteilt wurde. Ansonsten verliert man die ursprüngliche Staatsbürgerschaft, sobald man in den USA eingebürgert wird. Die doppelte Staatsbürgerschaft in den USA gewährt deutschen und österreichischen Staatsbürgern den Vorteil, dass sie uneingeschränkt reisen können ohne dabei gegebenenfalls ihre Green Card zu verlieren.
Und auch der Arbeitsmarkt steht ihnen vollumfänglich offen.
Kann man einen deutschen und russischen Pass haben?
Aktueller Hinweis: – Automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in der Russischen Föderation auf eigenen Antrag Am 24.07.2020 ist eine Änderung des russischen Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten, nach der Ausländer die russische Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit erwerben können.
- Bitte beachten Sie: Mit dem Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren, falls nicht zuvor eine deutsche Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde, siehe § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz.
- Um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern, sollte die Einbürgerung in der Russischen Föderation erst beantragt werden, wenn die deutsche Beibehaltungsgenehmigung bereits ausgehändigt wurde.
Nur eine ausgehändigte und zum Zeitpunkt (Tag) der Einbürgerung noch gültige Beibehaltungsgenehmigung schützt vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.Da die Beibehaltungsgenehmigung zwei Jahre gültig ist (ab Tag der Ausstellung), bleibt in der Regel ausreichend Zeit, das Einbürgerungsverfahren im Gastland im Anschluss zu betreiben.
- Auch für minderjährige Kind muss unter bestimmten Umständen eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern:1.
- Wenn beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind und die elterliche Sorge innehaben und beide zusammen mit dem Kind die ausländische Staatsangehörigkeit beantragen wollen, oder2.
wenn dem deutschen Elternteil die alleinige Sorge für das Kind zusteht und er/sie zusammen mit dem Kind die ausländische Staatsangehörigkeit beantragen will. Die Hinweise des BVA zur Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung und die Antragsformulare finden Sie
Was sind die meisten Ausländer in Deutschland?
Im Jahr 2021 lebten in Deutschland mehr als 22 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Etwa die Hälfte hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Wichtigste Herkunftsländer sind die Türkei, Polen, Russland und Kasachstan. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist zwischen 2005 und 2021 von 15,3 auf 22,3 Millionen gewachsen. Mehr als jeder vierte Einwohner Deutschlands hat heute einen Migrationshintergrund. Dazu zählen Personen, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden.
- Fast 40 Prozent aller Menschen mit Migrationshintergrund sind in Deutschland geboren.
- Für die meisten Personen mit Migrationshintergrund lässt sich das „Herkunftsland» eindeutig bestimmen.
- Dafür wird bei Personen, die im Ausland geboren sind, ihr Geburtsstaat ausgewiesen.
- Bei Personen, die in Deutschland geboren sind, wird das Geburtsland der Eltern für die Zuordnung herangezogen.
Nicht möglich ist die eindeutige Bestimmung der Herkunft für in Deutschland geborene Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren Eltern unterschiedliche nichtdeutsche Geburtsländer haben. Werden die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (unter anderem Russland, Kasachstan, Ukraine) zusammengefasst, stellen sie mit rund 3,5 Millionen Personen die größte Gruppe innerhalb der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Meist handelt es sich um Aussiedler oder Spätaussiedler und deren Nachkommen. Viele Menschen mit Migrationshintergrund sind zudem ehemalige Gastarbeiter oder stammen von ihnen ab. Unter den einzelnen Herkunftsländern kommt ein türkischer Migrationshintergrund am häufigsten vor, gefolgt von Polen. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund unterscheidet sich nach sozialstrukturellen Merkmalen deutlich von der ohne Migrationshintergrund.
Die Menschen mit einem Migrationshintergrund sind im Durchschnitt 36 Jahre alt, ohne Migrationshintergrund haben sie ein durchschnittliches Alter von 47 Jahren. Sie sind häufiger ledig, leben in größeren Haushalten und haben öfter keinen schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss.
Welche Nationalitäten gibt es in Deutschland?
Von den 11,4 Millionen Ausländern, die Ende 2020 in Deutschland lebten, hatten sehr viele eine EU-Staatsbürgerschaft: 42,8 Prozent oder auch 4,9 Millionen Personen. Dabei war die polnische (867 Tsd.), die rumänische (799 Tsd.) sowie die italienische (648 Tsd.) Staatsangehörigkeit am häufigsten vertreten.
- Die nach Staatsangehörigkeit größte ausländische Gruppe sind die knapp 1,5 Millionen Türken.
- Dabei lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der türkischen Staatsangehörigen Ende 2020 bei 31 Jahren.
- Hingegen ist zum Beispiel der hohe Anteil von Ausländern mit syrischer Staatsangehörigkeit relativ neu.
Die rund 818.500 Syrer hatten Ende 2020 einen Anteil von 7,2 Prozent an allen Ausländern, hielten sich dabei aber erst seit durchschnittlich knapp fünf Jahren in Deutschland auf.
Kann man an der DNA die Herkunft feststellen?
Fragen und Antworten – Mit Spucke einen Vorfahren finden? DNA-Analysen zur Herkunftsforschung erfreuen sich großer Beliebtheit. Datenschützer und Biologen sind allerdings nicht gerade begeistert. Ein wenig Speichel auf einem Teststäbchen soll die eigene Herkunft enthüllen – funktioniert das? Die Tests erfreuen sich jedenfalls großer Beliebtheit. Foto: A3472 Frank May Die Geschichten gehen ans Herz: Geschwister, durch Adoption getrennt, liegen sich zum ersten Mal in den Armen, ein überzeugter Brite, der nach eigenem Bekunden die Deutschen nicht mag, wird geläutert als er erfährt, dass er zu fünf Prozent deutsche Wurzeln hat und eine junge Kurdin erhält Kenntnis davon, dass einer der vielen Unbekannten im Raum, ihr türkischer Cousin ist. Im Internet finden sich solche Videos zuhauf. Sie werben für DNA-Tests zur Erforschung der eigenen Herkunft. In den USA, Australien und vielen anderen klassischen Einwanderungsländern sind derartige Herkunftsanalysen sehr beliebt. Aber auch in Deutschland wächst der Markt.
- Wie funktionieren die Tests, was kosten sie und welche Vor- und Nachteile haben sie? Diesen Fragen geht unser Redaktionsmitglied Sibylle Kranich hier nach.
- Wie funktioniert so ein Test? Wer sich für einen Anbieter entschieden hat, bestellt via Internet sein Set zur Probenahme.
- Nach wenigen Tagen ist die kleine Box dann im Briefkasten.
Darin enthalten sind die nötigen Utensilien und sehr einfache Gebrauchsanweisungen. Je nach Firma schickt man dann ein Wattestäbchen mit einem Abstrich der Mundschleimhaut oder ein Reagenzglas, in das man etwas Speichel gegeben hat, zurück. Die Rücksendung ist bereits frankiert.
Welche Anbieter gibt es? Weltweit gibt es sehr viele unterschiedliche Unternehmen. Auf dem deutschsprachigen Markt sind vor allem zwei aktiv: „Myheritage» und „Ancestry». Natürlich ist es auch möglich, ein Test-Kit von anderen Unternehmen zu kaufen. Deren Webseiten sind aber meist nur auf Englisch und es gibt noch ein paar andere Unterschiede.
Welche zum Beispiel? In Amerika und anderen Ländern bieten die Unternehmen auch Untersuchungen der kompletten DNA eines Probanden an. Er kann dann zum Beispiel auch Auskunft über genetische Defekte oder Veranlagungen zu bestimmten Krankheiten erfahren.
- In Deutschland ist das nicht erlaubt.
- Im Gendiagnostikgesetz ist genau geregelt, welche Untersuchungen erlaubt sind und welche nur unter ärztlicher Betreuung gemacht werden dürfen.
- Was kostet so ein Test? Das ist sehr unterschiedlich.
- Man kann aber mit Kosten zwischen 50 und 100 Euro rechnen.
- Häufig – gerade jetzt zur Weihnachtszeit – gibt es spezielle Sonderangebote.
Tests aus dem Ausland, die umfangreichere Analysen bieten, können bis zu 1.000 Euro kosten. Was passiert dann mit meiner Probe? Im Labor wird das Erbgut aus den Zellen isoliert und mittels sehr genauer Verfahren die Abfolge der chemischen Buchstaben gelesen, aus denen alle Gene aufgebaut sind.
- Durch den Vergleich der Buchstabenabfolge lassen sich unterschiedliche Gene und Veränderungen in einem Gen genau erkennen.
- Wie lange dauert die Auswertung? Das kommt auf den Anbieter an.
- Der eine spricht von drei bis vier Wochen, der andere von sechs bis acht.
- Die Analyse übernimmt ein Labor.
- Nach der Auswertung sind die Ergebnisse online einsehbar.
Dazu muss man sich mit dem bereits zur Bestellung erstellten Profil einloggen. Wie sieht das Ergebnis aus? Sehr übersichtlich bekommt der Nutzer eine Aufschlüsselung nach Prozenten präsentiert. Da steht dann beispielsweise: Deutschsprachige Regionen Europas 64 Prozent, England und Nordwesteuropa 18 Prozent, Norditalien 12 Prozent und so weiter.
Auf einer Weltkarte sind zudem die Herkunftsregionen farbig markiert. Was beinhaltet das Paket sonst noch? Beim Test werden zwei Dinge untersucht. Mittels einer Herkunftsanalyse wird versucht, herauszufinden, woher die Vorfahren der Kunden stammen und wo auf der Welt mögliche Verwandte leben. Zusätzlich wird überprüft, ob es weitere Übereinstimmungen mit anderen DNA-Proben gibt, die in der Datenbank des Anbieters vorhanden sind.
Wenn sich signifikante Ähnlichkeiten im Erbgut erkennen lassen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um einen direkten Verwandten handelt. Wie aussagekräftig sind die Tests? Genetiker warnen davor, die Ergebnisse allzu ernst zu nehmen. Die Tests analysieren ausgewählte DNA-Segmente und gleichen sie mit Referenzdaten ab.
- Für enge Verwandtschaftsverhältnisse – bis zu einer Cousine vierten Grades etwa – funktioniert das sehr gut.
- Wenn es allerdings darum geht zu erkennen, wo genau die eigene DNA in der Vergangenheit unterwegs war, wird es schwierig.
- Man kann nämlich nur sehen, wo bestimmte Varianten wie häufig vorkommen und so zuordnen, welchen Regionen das eigene heutige Genom wie sehr entspricht.
„Wir ordnen es so zu, wie es am wahrscheinlichsten ist. Die Prozentangaben sind nur eine ungefähre Einschätzung», erklärte es der Humangenetiker Mark Stoneking in einem Interview. Mark Thomas, Professor für evolutionäre Genetik am University College London, wird noch deutlicher: In einem Artikel für den englischen „Guardian» vergleicht er die Aussagekraft der Tests zur Ahnenforschung mit der von Horoskopen.
- Wer profitiert von den Tests? Das Geschäft mit der genetischen Herkunftsforschung ist für die Anbieter sehr lukrativ.
- Dabei sehen sie sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt, doppelt zu kassieren.
- In dem sie nämlich die Daten ihrer Kunden sammeln und dann an andere Firmen verkaufen.
- Mindestens eine amerikanische Firma stellt die Daten auch der Polizei zur Verfügung.
In ihren Datenschutzbestimmungen versichern MyHeritage und Ancestry, dass persönliche Daten bei ihnen sicher sind. Deutsche Datenschützer haben da erhebliche Zweifel.
Wann hat man Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft?
Geburtsortsprinzip (sogenannte Optionsregelung) – Daneben erwerben seit dem 1. Januar 2000 in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21.
Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besitzt. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres kann die Verpflichtung bestehen, sich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden.
Dies gilt nicht, wenn der/die Betroffene in Deutschland aufgewachsen ist oder als weitere Staatsangehörigkeit die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt. Weitere Informationen siehe „Optionsregelung ab dem 20. Dezember 2014″.
- In Deutschland seit dem 1.
- Januar 2000 geborene Kinder ausländischer Eltern, die unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sind seit Inkrafttreten der „neuen Optionsregelung» nicht mehr optionspflichtig, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind.
- Dies bedeutet, sie müssen sich nicht mehr für eine ihrer Staatsangehörigkeiten entscheiden, sondern können die deutsche und ihre ausländische Staatsangehörigkeit behalten.
Dies gilt auch für Kinder ausländischer Eltern, die bis zum 31. Dezember 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch Einbürgerung erworben haben. Das Merkmal „im Inland aufgewachsen» erfüllt, wer bis zur Vollendung des 21.
- sich acht Jahre gewöhnlich im Inland aufgehalten hat oder
- sechs Jahre im Inland eine Schule besucht hat oder
- über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder
- über eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Als im Inland aufgewachsen gilt auch, wer im Einzelfall einen vergleichbar engen Bezug zu Deutschland hat und für den die Optionspflicht nach den Umständen des Falles eine besondere Härte bedeuten würde. Ebenfalls nicht optionspflichtig ist, wer neben der deutschen nur die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz hat.
Für alle anderen, die das Merkmal „im Inland aufgewachsen» nicht erfüllen oder neben der deutschen nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz haben, gilt grundsätzlich weiterhin die Optionspflicht. Die Betroffenen werden mit Vollendung des 21. Lebensjahres bis zum 22.
Lebensjahr angeschrieben (Optionshinweis) und um Erklärung gebeten, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen. Wenn sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit erklärt haben, verlieren sie diese nicht, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit spätestens zwei Jahre nach Zustellung des Optionshinweises erfolgt.
Maßgeblich ist dabei das Datum des Ausscheidens aus der ausländischen Staatsangehörigkeit. Ansonsten geht mit dem Ablauf der Frist die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verloren, wenn die ausländische fortbesteht und entweder nicht rechtzeitig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt oder ihre Erteilung bereits bestandskräftig abgelehnt worden ist.
Die Einbürgerung ist nicht nur ein formaler Akt, sie ist eine bewusste Entscheidung, durch die Sie Rechte und Pflichten erwerben. Sie können mitentscheiden und mitgestalten.
- Sie haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden (sogenanntes aktives und passives Wahlrecht).
- Sie haben freien Zugang zu allen Berufen.
- Wenn Sie nicht bereits eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, erhalten Sie mit der Einbürgerung das „Recht auf Freizügigkeit» und damit auch die Möglichkeit zur freien Ein- und Ausreise innerhalb der Europäischen Union.
- Sie genießen Reise- und Visumserleichterungen für viele nichteuropäische Staaten.
- Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel mehr für die Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis: Das Staatsangehörigkeitsrecht ist so komplex, dass hier nur dessen Grundzüge dargestellt werden können. Gerne berät Sie die zuständige Einbürgerungsbehörde, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegen.
- Stellen des Antrags Wenn Sie 16 Jahre alt oder älter sind, können Sie die Einbürgerung selbst beantragen. Für jüngere Ausländer müssen die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – den Antrag stellen.
- Zuständige Einbürgerungsbehörde Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen, ist die Stadtverwaltung für Sie zuständig. Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, ist es das Landratsamt.
- Form des Antrags Sie müssen einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Einbürgerungsbehörde.
- Erforderliche Unterlagen Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
- Kosten Die Einbürgerung kostet grundsätzlich 255 Euro pro Person. Für miteinzubürgernde Minderjährige ohne eigene Einkünfte fallen 51 Euro Einbürgerungsgebühr an. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr. Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich seit acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland auf.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis.
- Wenn Sie bei der Einbürgerung 16 Jahre und älter sind: Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Inanspruchnahme von öffentlichen „Mittel» (z.B. Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende).
- Sie geben Ihre bisherige Staatsangehörigkeit auf. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen, können Sie diese Staatsangehörigkeit behalten. Darüber hinaus enthält das Staatsangehörigkeitsgesetz eine Reihe von Ausnahmen für die Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit.
- Sie haben grundsätzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurden, sind einbürgerungsunschädlich.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
- Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie haben sich in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet, das heißt Sie akzeptieren die elementaren Grundsätze der in Deutschland geltenden gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung.
Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen. Besteht kein Anspruch auf Einbürgerung, kann eine sogenannte Ermessenseinbürgerung in Betracht kommen. Genaue Auskünfte dazu erteilen die Einbürgerungsbehörden. Die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit setzt grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit/en voraus.
- Beim Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz, kann diese Staatsangehörigkeit beibehalten werden.
- Das Staatsangehörigkeitsgesetz lässt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch bei anderen Staatsangehörigkeiten ausnahmsweise Mehrstaatigkeit zu.
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache liegen vor, wenn die Einbürgerungsbewerber die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens in mündlicher und schriftlicher Form erfüllen oder durch einen entsprechenden Schulbesuch oder Schulabschluss ausreichende Deutschkenntnisse erworben haben.
Die Einbürgerungsbewerber müssen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese können durch einen erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest oder das Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule (mindestens Hauptschule) nachgewiesen werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet, Adressen und Termine der Volkshochschulen in Baden-Württemberg, an denen der Einbürgerungstest abgelegt werden kann, finden sich Deutsche Staatsangehörige verlieren automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie auf eigenen Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.
- Dies gilt nicht, wenn die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz angenommen wird.
- In anderen Fällen kann der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nur vermieden werden, wenn die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vorher genehmigt worden ist.
- Ob die Voraussetzungen zur Erteilung einer sogenannten Beibehaltungsgenehmigung vorliegen, entscheidet die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit verliert und in Deutschland bleiben möchte, muss bei der zuständigen Ausländerbehörde rechtzeitig einen Aufenthaltstitel beantragen. : Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
Kann man die deutsche und türkische Staatsbürgerschaft haben?
Sehr geehrter Herr Demir, ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft, jedoch musste ich aufgrund der früheren und noch heute geltender Gesetzeslage meine türkische Staatsbürgerschaft abgeben. Ich möchte Lieber Herr C., vielen Dank für Ihre Nachricht. Mehrstaatigkeit wird mit der Reform für alle Menschen möglich sein.
Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen – Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Eine Sache muss man natürlich bedenken: Die Mehrstaatigkeit kann auch am Herkunftsstaat scheitern, wenn dieser eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in Deutschland nicht anerkennt. Dadurch wird es auch weiterhin Menschen geben, die sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, z.B.
- Aus Indien oder Äthiopien, die keine Mehrfachstaatsangehörigkeiten zulassen.
- Aber wo die Hürden in Deutschland liegen, werden wir sie beseitigen.
- Stand jetzt sind die zuständigen Einbürgerungsbehörden an das gegenwärtig geltende Recht gebunden, welches noch keine Mehrstaatigkeit vorsieht.
- Bei Annahme der türkischen Staatsangehörigkeit müssten Sie Ihre deutsche aufgeben.
Wenn Sie die türkische Staatsbürgerschaft annehmen, nachdem die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt, so behalten Sie dann die deutsche Staatsangehörigkeit und sind somit Doppelstaatler. Wie lange die Prozesse beim türkischen Konsulat dauern, müssen Sie vor Ort erfragen.
Die sicherste Variante ist, dass Sie die türkische Staatsangehörigkeit erst beantragen, bzw. annehmen, wenn die Reform abgeschlossen ist. Geplant ist, dass die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer beschlossen wird und damit in Kraft tritt. Spätestens dann sind mehrere Staatsangehörigkeiten möglich.
Mit freundlichen GrüßenHakan Demir : Sehr geehrter Herr Demir, ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft, jedoch musste ich aufgrund der früheren und noch heute geltender Gesetzeslage meine türkische Staatsbürgerschaft abgeben. Ich möchte
Wie viel kostet die Einbürgerung in Deutschland?
Was kostet die Einbürgerung? Grundsätzlich sind pro Person 255,00 € zu bezahlen. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51,00 € zu bezahlen. Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255,00 €.
Kann man einen deutschen und russischen Pass haben?
Aktueller Hinweis: – Automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in der Russischen Föderation auf eigenen Antrag Am 24.07.2020 ist eine Änderung des russischen Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten, nach der Ausländer die russische Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit erwerben können.
- Bitte beachten Sie: Mit dem Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren, falls nicht zuvor eine deutsche Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde, siehe § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz.
- Um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern, sollte die Einbürgerung in der Russischen Föderation erst beantragt werden, wenn die deutsche Beibehaltungsgenehmigung bereits ausgehändigt wurde.
Nur eine ausgehändigte und zum Zeitpunkt (Tag) der Einbürgerung noch gültige Beibehaltungsgenehmigung schützt vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.Da die Beibehaltungsgenehmigung zwei Jahre gültig ist (ab Tag der Ausstellung), bleibt in der Regel ausreichend Zeit, das Einbürgerungsverfahren im Gastland im Anschluss zu betreiben.
Auch für minderjährige Kind muss unter bestimmten Umständen eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern:1. Wenn beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind und die elterliche Sorge innehaben und beide zusammen mit dem Kind die ausländische Staatsangehörigkeit beantragen wollen, oder2.
wenn dem deutschen Elternteil die alleinige Sorge für das Kind zusteht und er/sie zusammen mit dem Kind die ausländische Staatsangehörigkeit beantragen will. Die Hinweise des BVA zur Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung und die Antragsformulare finden Sie