Zum Inhalt springen Eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erwartet einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige in Deutschland. Im September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro: die sogenannte «Energiepreispauschale».
So sieht es das Steuerentlastungsgesetz 2022 des Bundes vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Energiepreispauschale mit ihrem Arbeitslohn für den Monat September ausbezahlt. Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bezieht, erhält die Energiepreispauschale über eine Verringerung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
Dafür werden 300 Euro bei den Vorauszahlungen zum 10. September 2022 abgezogen. Wenn die Vorauszahlungen weniger als 300 Euro betragen, dann sind sie auf 0 Euro herabzusetzen. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei. Wenn sie mit dem Arbeitslohn ausbezahlt wird, dann wird sie mit dem Lohnsteuerabzug versteuert.
Wann genau wird die 300 Euro ausgezahlt?
Energiepreispauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Aufgrund der Energiekrise in Deutschland erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgte über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.
- Selbstständigen wurde über die Senkung ihrer Steuervorauszahlung ein Vorschuss gewährt.
- Die Energiepreispauschale ist sozial ausgestaltet.
- Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.
- Wir entlasten Deutschland Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro.
Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. : Energiekosten: Zuschuss von bis zu 300 Euro | Bundesregierung
Was bleibt von den 300 Euro Energiepauschale übrig?
300 Euro Energiepauschale: Einmalzahlung ist steuerpflichtig – Brutto-Netto-Vergleich zeigt Staffelung – Für alle Arbeitnehmer in Deutschland ist die Steuerabgabe auf die ausgezahlte Einmalzahlung gestaffelt – je nach Bruttojahreseinkommen. Im Schnitt bleiben den meisten Bezieher von den 300 Euro brutto am Ende nur 193 Euro netto übrig.
Wie viel sind 300 € Brutto in Netto?
Dein Einkommen 2023
Monatliches Gehalt | Jährliches Einkommen | |
---|---|---|
Brutto | 300,00 € | 4.200,00 € |
Sozialversicherung | 0,00 € | 0,00 € |
Lohnsteuer | 0,00 € | 0,00 € |
Netto | 300,00 € | 4.200,00 € |
Bis wann muss die Energiepauschale gezahlt werden?
Energiepreispauschale im September auf dem Gehaltszettel Den Betrag gibt es einmalig als zu versteuernden Bonus auf das Gehalt, der durch die Arbeitgeber im September ausgezahlt werden soll. Bei Selbstständigen soll die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um diesen Betrag gesenkt werden.
Wie lange muss man arbeiten um die Energiepauschale zu bekommen?
Wer bekommt die Energiepauschale von 300 Euro? – Das Geld bekommt jede Bürgerin und jeder Bürger, die erwerbstätig sind. Also alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Neben Personen, die einen unbefristeten Vollzeitvertrag haben, gilt das auch für:
Teilzeitbeschäftigte Minijobber Personen in Elternzeit Selbständige Personen in AltersteilzeitAlle Personen, die 2022 grundsätzlich mal gearbeitet haben, aber im September nicht mehr arbeiten
Jede Person, die also grundsätzlich in diesem Jahr mal eine Arbeit hatte – egal wie lange und wie viele Stunden – hat Anspruch auf das Geld. Es ändert sich lediglich, wie man das Geld bekommt.
Wie werden die 300 Euro gezahlt?
Warum muss man darauf Steuern zahlen? – Die 300 Euro werden brutto ausgezahlt, Es werden Lohn- und Einkommensteuer abgezogen, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Damit will die Ampel eine soziale Staffelung erreichen: Menschen mit wenig Einkommen bekommen mehr Geld raus als Topverdiener.