Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen 2021, 2022 und 2023 Mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl.2022 I S.911) hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 um drei Monate, für 2022 um zwei Monate und für 2023 um einen Monat für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige verlängert.
Veranlagungszeitraum | Frist |
2021 | 31. Oktober 2022 |
2022 | 30. September 2023 |
2023 | 31. August 2024 |
2024 | 31. Juli 2025 |
Die vorgenannten Fristen gelten aber nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
auf deren elektronischer Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag), die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben oder die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte.
Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro für 2021 übersteigen. Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, haben Sie bis zum Ablauf des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres Zeit, den Antrag durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen (Antragsveranlagung).
Von den zuvor genannten Fristverlängerungen ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht berührt. Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter abgeben.
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Wie früh kann man die Steuererklärung abgeben?
– Antworten (2) Das laufende Jahr muss beendet sein. Der Arbeitgeber erstellt dann die Jahreslohnabrechnung bzw. hat zum 31.12.des Jahres letztmalig die Lohnsteuern ans Finanzamt abgeführt. Meist sind auch die amtlichen Formulare erst zum Jahresanfang erhältich.
- Sie können also theoretisch am 1.1.des Folgejahres loslegen.
- Der Lohnsteuerjahresausgleich kann frühestens ab dem 01.01.
- Des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden.
- Wichtig ist, dass alle eigenen Bescheinigungen für abzusetzende Ausgaben vorliegen.Vorher ist ein Einreichen nicht möglich, da das Finanzamt noch keine komplette Übersicht über die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer hat.
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Woher weiß ich ob ich eine Steuererklärung machen muss?
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, oder muss ich nicht? Eine Frage, die viele Menschen beschäftigt. Wir klären Sie rund um das Thema „Pflichtveranlagung» auf. Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben.
Kann man mehr erstattet bekommen als man bezahlt hat?
#1
hallo zusammen, ich bin wiso-sparbuch neuling.und habe auch direkt mal eine frage. Nachdem ich unter dem Menüpunkt «Löhne, gehälter, pensionen.» meine Infos zur Lohnsteuerbescheinigung eingegeben habe, bekomme ich prompt eine Steuererstattung von 1.240,62€ !!! mit dem hinweis: Da nach den bisherigen Angaben für XXX keine Steuer anfällt, wirken sich weitere Ausgaben von Marcel nicht auf die Erstattung aus! ich habe festgestellt, dass sich meine Fahrtkosten (egal wie hoch ich sie ansetze) nicht mehr auf den Betrag von 1240,62 € auswirken.
#2
Mehr Erstattung als was bezahlt (bei der Lohnabre abgezogen) wurde, geht nicht. Wenn nur 1240,62 € LSt+Soli+Kist einbehalten wurde, kann auch nicht mehr erstattet werden.
#3
Mehr Erstattung als was bezahlt (bei der Lohnabre abgezogen) wurde, geht nicht. Wenn nur 1240,62 € LSt+Soli+Kist einbehalten wurde, kann auch nicht mehr erstattet werden. oh.ok. und da ist die pendlerpauschale egal ? sowie sämtliche auslandsreisen (reisekostenabrechnungen) ? kommt das nicht noch obendrauf ?
#4
Hallo, wie Clematis schon schrieb, kann höchstens der Betrag erstattet werden, der ursprünglich an den Fiskus abgeführt wurde. Dabei spielen auch höhere Werbungskosten (egal, welcher Art) keine Rolle mehr. Grüße, Hermann
#5
Hallo! Erstmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich diesen alten Beitrag wieder auskrame, aber er ist der einzige, der ein ähnliches Problem enthält. Ich bin sowohl Wiso- als auch generell Steuererklärungsneuling. Da ich den größten Teil von 2010 Student war und nur die letzten Monate gearbeitet habe, bekomme auch ich – laut Wiso – die Lohnsteuer komplett wieder (wie hoch sind da eigentlich die Grenzen, d.h.
Wieviel darf ich im Jahr verdienen, um die Lohnsteuer komplett zurückzubekommen?). Nun frage ich mich allerdings, ob ich nun die Hände in den Schoß legen kann und keine weiteren Ausgaben mehr angeben brauch, d.h. kann ich alle Punkte unterhalb der «Allgemeinen Ausgaben» im Wiso-Interview unbeantwortet lassen, auch wenn ich z.B.
Spendenausgaben hat? Ich schätze, dass führt jetzt nicht zu einer fehlerhaften Steuererklärung, wenn ich Ausgaben weglasse, da dem Finanzamt das sicher herzlich egal ist, wenn ich _Ausgaben_ weglasse!? Ich schätze aber, andere Punkte des Interviews darf/kann ich aufgrund dieses Hinweises nicht weglassen, korrekt? Vielen Dank im Voraus! Die ganze Steuersache ist für mich echt ein Buch mit Sieben Siegeln und ich freue mich, dass mit Wiso wenigstens halbwegs durchsehe und es mich gut an die Hand nimmt.
#6
Erstmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich diesen alten Beitrag wieder auskrame, aber er ist der einzige, der ein ähnliches Problem enthält. Nö, das Thema kommt öfter zur Sprache (z.B. hier ), weil viele Anfänger dem Irrtum verfallen sind, daß sie Ausgaben erstattet bekommen.
Das ist aber nicht so. Nun frage ich mich allerdings, ob ich nun die Hände in den Schoß legen kann und keine weiteren Ausgaben mehr angeben brauch, d.h. kann ich alle Punkte unterhalb der «Allgemeinen Ausgaben» im Wiso-Interview unbeantwortet lassen, auch wenn ich z.B. Spendenausgaben hat? Wenn es in unnötige Arbeit ausartet und es keine Posten gibt, die vielleicht vom Finanzamt nicht anerkannt werden könnten (Du könntest ja auch etwas falsch eingetragen haben und dann fehlt das in der Gesamtheit), dann ja.
Wenn Du aber eh alles beisammen hast, dann würde ich es trotzdem eintragen. Ist Deine freie Entscheidung. Ich bin sowohl Wiso- als auch generell Steuererklärungsneuling. Da ich den größten Teil von 2010 Student war und nur die letzten Monate gearbeitet habe, bekomme auch ich – laut Wiso – die Lohnsteuer komplett wieder (wie hoch sind da eigentlich die Grenzen, d.h.
Wieviel darf ich im Jahr verdienen, um die Lohnsteuer komplett zurückzubekommen?). Das kann man so nicht sagen. Wenn Du Werbungskosten in ausreichender Höhe hast, dann kannst Du immer alles zurückbekommen (wobei die WK begründet sein müssen). Ich schätze aber, andere Punkte des Interviews darf/kann ich aufgrund dieses Hinweises nicht weglassen, korrekt? Sicher.
Name, Steuernummer etc. müssen schon sein. Darauf wirst Du aber vom Programm hingewiesen, wenn etwas zwingend erforderlich ist. Laß Dich einfach vom Steuer-Sparbuch leiten und lies die Hinweise und Informationen aufmerksam. Gruß Dirk
#7
Hallo zusammen ich möchte dieses alte Thema noch einmal aufgreifen weil ich leider in der Suche nichts ähnliches gefunden habe. Das hier besprochene Thema bedeutet ja, dass man mehr Ausgaben hatte die sich nicht mehr Steuer mindernd wirksam machen. soweit so klar, man kann nun einmal nur die Steuern zurück bekommen die man auch gezahlt hat.
#8
Verlustvortrag geht nur bei Überschusseinkünften, nicht bei unselbständiger Tätigkeit (also überall, wo eine EÜR oder Bilanz gemacht wird sowie bei Spekulationsgeschäften)
#9
Wo willst Du denn das gelesen haben? Rücktrags-/Vortragsfähig ist nach § 10d EStG der negative Gesamtbetrag der Einkünfte und somit werden alle Einkunftsarten berücksichtigt.
#10
Hi zusammen, ich schließe mich auch hier an. Warum die bezahlten Steuer das Maximum sind, was man zurückbekommen kann, habe ich kapiert Ich habe jedoch gelesen, dass Werbungskosten bei Studenten positiv in den nächsten Jahren auswirken können: Werbungskosten im Studium müssen nicht wie Sonderausgaben im gleichen Steuerjahr verrechnet werden, sondern werden in Form einer Steuergutschrift auf die folgenden Jahre umgelegt.
#11
Ich habe jedoch gelesen, dass Werbungskosten bei Studenten positiv in den nächsten Jahren auswirken können: Werbungskosten im Studium müssen nicht wie Sonderausgaben im gleichen Steuerjahr verrechnet werden, sondern werden in Form einer Steuergutschrift auf die folgenden Jahre umgelegt.
- Dein großer Vorteil startet, wenn Du ins Berufsleben einsteigst mystipendium.de/studienfinanzierung/steuererklaerung-student Das WiSo Software, was ich habe, sagt so was nicht.
- Wird das trotzdem von Finanzamt anerkannt und bekomme ich diese Steuergutschrift? Oder soll ich mir wie in den Artikel einen anderen Software besorgen, den konkret für Stundenten-Fälle gedacht ist? Einfach mal unter dem hier erwähnten § 10d EStG lesen bzw.
auch unter Verlustrücktrag oder Verlustvortrag. Die erweiterte Forumssuche liefert da wirklich abschließende Infos.
#12
Hi, sorry, wenn ich nicht so fit mit Gesetz-Texte bin, aber mir war es schwierig zu nachvollziehen, was ich wissen sollte. Also jetzt mit einem Beispiel die Frage, eine Antwort ja/nein wäre top! Im Jahr 20XX war ich Studentin, hatte Minijob und habe beim Praktikum was verdient und Lohnsteuer gezahlt.
#13
Die Frage: bedeutet es, wenn ich mit einem positiven Wert am Ende lande, dass ich keinen Verlustvortrag fürs nächste Jahr in Anspruch nehmen kann? Obwohl die Einkünfte auch ohne die Werbungskosten nicht zu versteuern waren? Ja, bezogen allerdings auf den Gesamtbetrag der Einkünfte (G.d.E.).
#14
Dankeschön! Nun ist es klar. Schade, dass ich nicht mehr aus den Steuern in den nächsten Jahren sparen kann, aber so ist es
Wie viele Jahre prüft das Finanzamt zurück?
Ganz allgemein kann man aber sagen, dass die Einkommenssteuer bis zu 4 Jahre rückwirkend eingefordert werden kann, immer bezogen auf das Kalenderjahr, in welchem die Steuerschuld entstanden ist. Innerhalb der gesamten 4 Jahre darf das Finanzamt dann zurück prüfen.
Was passiert wenn man keine Steuererklärung gemacht hat?
Ja, das sind genau die Fragen, über die ich mich immer so freue. Als ich meinem alten Schulfreund Christoph darauf völlig ernst antwortete, dass bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren fällig wird, war Schluss mit lustig.
Denn: Er glaubte mir das aufs Wort (obwohl es natürlich gelogen war). Für mich Grund genug, mich noch mal genauer mit Abgabefristen, dem Stichtag und Abgabeverpflichtungen zu beschäftigen – und damit, was wirklich bei verspäteter Abgabe droht. Wer ist eigentlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Wohl fast jeder hat schon mal vom 31.
Juli als Stichtag für die Steuererklärung gehört. Und das ist auch laut Abgabenordnung richtig so, jedoch hat der Gesetzgeber aufgrund der Corona-Krise die Frist verlängert. Für die Steuererklärung 2022 ist die Abgabefrist nun der 30. September 2023, (weil der 30.
- September in diesem Jahr ein Samstag ist, reicht auch noch der 2.
- Oktober.) Aber: Der Stichtag gilt nur für die, die auch zur Abgabe verpflichtet sind.
- Und wer ist das nun? Prinzipiell erstmal jeder, der als Single mehr als den Freibetrag von aktuell 10.908 Euro (Ehepaare 21.816 Euro) im Jahr einnimmt.
Aber keine Angst, es gibt jede Menge Ausnahmen, klar doch, wir sind ja im Steuerrecht So sind Arbeitnehmer zur Abgabe verpflichtet, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (Kurzform):
Ehepaare mit den Steuerklassen III und V oder IV-Faktor und IV-Faktor Lohn von mehreren Arbeitgebern vom Finanzamt eingetragene Freibeträge außerordentliche Einkünfte (etwa eine Abfindung ) Erhalt von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld) über 410 Euro neben dem Gehalt Geschiedene, die wieder heiraten Verlustvortrag aus Vorjahren
Zudem werden immer mehr Rentner vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Übrigens: Das Thema Rentner und Steuern greife ich in meinem nächsten Blog-Beitrag ausführlich auf. Wer darf sich mehr Zeit lassen? Ich habe es hier schon geschrieben.
Auch wer keine Erklärung abgeben muss, sollte es trotzdem tun. „Freiwillige» können bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben – und müssen dabei nicht mal mit einer Nachzahlung rechnen. Sollte das Finanzamt diese nämlich fordern, ziehen Sie einfach die Erklärung zurück. Fertig. „Abgabepflichtige» können den Abgabetermin nach hinten schieben, indem sie das entweder beim Finanzamt beantragen oder einen Steuerberater nehmen.
Der hat dann für die Steuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024 Zeit. Allerdings können Sie in diesem Fall Ihre Steuererklärung nicht mehr mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen. Wäre doch schade, oder? Strafe muss sein Und nun zur Eingangsfrage: Wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur das Leben.
- Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird.
- Maximal werden 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig.
- Berücksichtigen sollen die Finanzbeamten dabei unter anderem die Dauer der Fristüberschreitung.
Wer denkt, dann gebe ich doch lieber jetzt gar nichts ab und warte, bis das Finanzamt mich darum bittet, denkt übrigens falsch. Das Finanzamt kann Ihr Einkommen schätzen, die Steuer berechnen und oben drauf den Verspätungszuschlag setzen. Lassen Sie es lieber nicht dazu kommen. Franziska begeistert nicht nur mit ihrem Temperament, sie beeindruckt auch mit ihrem Fachwissen Kunden und Partner. Durch ihr Studium des internationalen Informationsmanagements schafft sie es, die komplexe Steuermaterie spannend aufzubereiten und für Kunden und Presse perfekt in Szene zu setzen.
Was passiert wenn man einmal keine Steuererklärung macht?
Ja, das sind genau die Fragen, über die ich mich immer so freue. Als ich meinem alten Schulfreund Christoph darauf völlig ernst antwortete, dass bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren fällig wird, war Schluss mit lustig.
- Denn: Er glaubte mir das aufs Wort (obwohl es natürlich gelogen war).
- Für mich Grund genug, mich noch mal genauer mit Abgabefristen, dem Stichtag und Abgabeverpflichtungen zu beschäftigen – und damit, was wirklich bei verspäteter Abgabe droht.
- Wer ist eigentlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Wohl fast jeder hat schon mal vom 31.
Juli als Stichtag für die Steuererklärung gehört. Und das ist auch laut Abgabenordnung richtig so, jedoch hat der Gesetzgeber aufgrund der Corona-Krise die Frist verlängert. Für die Steuererklärung 2022 ist die Abgabefrist nun der 30. September 2023, (weil der 30.
- September in diesem Jahr ein Samstag ist, reicht auch noch der 2.
- Oktober.) Aber: Der Stichtag gilt nur für die, die auch zur Abgabe verpflichtet sind.
- Und wer ist das nun? Prinzipiell erstmal jeder, der als Single mehr als den Freibetrag von aktuell 10.908 Euro (Ehepaare 21.816 Euro) im Jahr einnimmt.
Aber keine Angst, es gibt jede Menge Ausnahmen, klar doch, wir sind ja im Steuerrecht So sind Arbeitnehmer zur Abgabe verpflichtet, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (Kurzform):
Ehepaare mit den Steuerklassen III und V oder IV-Faktor und IV-Faktor Lohn von mehreren Arbeitgebern vom Finanzamt eingetragene Freibeträge außerordentliche Einkünfte (etwa eine Abfindung ) Erhalt von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld) über 410 Euro neben dem Gehalt Geschiedene, die wieder heiraten Verlustvortrag aus Vorjahren
Zudem werden immer mehr Rentner vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Übrigens: Das Thema Rentner und Steuern greife ich in meinem nächsten Blog-Beitrag ausführlich auf. Wer darf sich mehr Zeit lassen? Ich habe es hier schon geschrieben.
Auch wer keine Erklärung abgeben muss, sollte es trotzdem tun. „Freiwillige» können bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben – und müssen dabei nicht mal mit einer Nachzahlung rechnen. Sollte das Finanzamt diese nämlich fordern, ziehen Sie einfach die Erklärung zurück. Fertig. „Abgabepflichtige» können den Abgabetermin nach hinten schieben, indem sie das entweder beim Finanzamt beantragen oder einen Steuerberater nehmen.
Der hat dann für die Steuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024 Zeit. Allerdings können Sie in diesem Fall Ihre Steuererklärung nicht mehr mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen. Wäre doch schade, oder? Strafe muss sein Und nun zur Eingangsfrage: Wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur das Leben.
- Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird.
- Maximal werden 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig.
- Berücksichtigen sollen die Finanzbeamten dabei unter anderem die Dauer der Fristüberschreitung.
Wer denkt, dann gebe ich doch lieber jetzt gar nichts ab und warte, bis das Finanzamt mich darum bittet, denkt übrigens falsch. Das Finanzamt kann Ihr Einkommen schätzen, die Steuer berechnen und oben drauf den Verspätungszuschlag setzen. Lassen Sie es lieber nicht dazu kommen. Franziska begeistert nicht nur mit ihrem Temperament, sie beeindruckt auch mit ihrem Fachwissen Kunden und Partner. Durch ihr Studium des internationalen Informationsmanagements schafft sie es, die komplexe Steuermaterie spannend aufzubereiten und für Kunden und Presse perfekt in Szene zu setzen.
Was tun wenn man keine Steuererklärung mehr machen will?
Eine Befreiung zur Abgabe der Steuerpflicht ist möglich, wenn – – Ihr gesamtes Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt Viele Finanzämter handhaben das relativ unbürokratisch: Eine Aufstellung derEinnahmen und der dazugehörigenWerbungskosten und Freibeträge reicht oft aus, um die Beamten zu überzeugen.
- Ist abzusehen, dass Ihre Einnahmen in den nächsten Jahren nicht nennenswert steigen, können Sie auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
- Mit ihr kommen Sie bis zu drei Jahre lang um die Abgabepflicht der Steuererklärung herum – natürlich nur, solange Sie tatsächlich keine Steuern zahlen müssen.
Die Bescheinigung können Sie auch bei der Bank einreichen, damit erübrigt sich der Freistellungsauftrag für Zinserträge.