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Wann Meldet Sich Das Nachlassgericht?

Wann Meldet Sich Das Nachlassgericht
Wie Lange Dauert Es Bis Sich Das Nachlassgericht Meldet? –

  • Vicente
  • 11.05.2023
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Wann Meldet Sich Das Nachlassgericht Wann schreibt das Nachlassgericht die Erben an? – Wie lange dauert es bis das Nachlassgericht sich meldet? – Es hängt sehr stark vom Einzelfall ab, wann der Erbe vom Nachlassgericht angeschrieben wird. Sofern das Nachlassgericht alle Daten zur Verfügung hat, also Name und Anschrift der Erben, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, nach Testamentseröffnung.

  1. Es haben jedoch nicht alle Erblasser ihr Testament so übersichtlich gestaltet, so dass es teilweise Monate dauern kann, bis die Adresse der Erben ermittelt werden kann.
  2. Achtung: Die Frist zur Erbausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.
  3. Bei gesetzlichen Erben ist das die Kenntnis vom Todesfall.

Testamentarische Erben werden direkt vom Nachlassgericht über die Frist informiert. Wird man vom Nachlassgericht informiert, beginnt spätestens dann die Frist zu laufen.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Nachlassgericht?

Wie lange dauert die Beantragung eines Erbscheins? – Wie lange die Beantragung eines Erbscheins dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten. In der Regel beträgt sie nur wenige Wochen. Der Erbschein wird Ihnen nach der Beantragung per Post zugesendet.

In einigen Fällen kann es aber auch durchaus länger dauern, bis Sie den Erbschein erhalten. Die Dauer ist vor allem vom Zeitpunkt abhängig, zu dem Sie den Erbschein beantragen. Fällt die Beantragung beispielsweise in die Ferien- und Urlaubszeit, kann sie auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, da hier beim zuständigen Amt unter Umständen Mitarbeiter fehlen.

Der Prozess lässt sich grundsätzlich beschleunigen, indem Sie alle erforderlichen Unterlagen bereits mit dem Antrag einreichen.

Wie erfolgt die Benachrichtigung der Erben durch das Nachlassgericht?

Das zuständige Nachlassgericht wird von dem Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet, über den tot einer Person benachrichtigt. In der so genannten Todesanzeige teilt das Standesamt dem Nachlassgericht die ihm bekannten Namen und Anschriften von Angehörigen des Verstorbenen mit.

Wie informiert das Nachlassgericht die Erben?

Nachlassverfahren | Nds. Landesjustizportal Was ist das Nachlassgericht und welche Aufgaben hat es? Als Nachlassgerichte werden die Amtsgerichte tätig. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk die oder der Verstorbene den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Orts- und Gerichtsverzeichnis finden Sie, Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören insbesondere:

Entgegennahme und Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen. Erteilung von Erbscheinen. Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungen.

Was passiert im Erbfall? Verstirbt ein Mensch, stellt sich die Frage, von wem er oder sie beerbt wird, denn auf den Erben geht das gesamte Hab und Gut einschließlich der Schulden über. Wer Erbe ist, bestimmt sich entweder nach den von der Erblasserin oder dem Erblasser getroffenen Regelungen (etwa in einem Testament) oder, falls solche nicht getroffen wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen der,

Die gesetzliche Erbfolge In den, hat der Gesetzgeber bestimmt, wer erbt, wenn die oder der Verstorbene keinerlei wirksame Regelung hinsichtlich des Nachlasses getroffen hat. Grundsätzlich erben dann Verwandte und der Ehegatte des Verstorbenen. Näheres finden Sie dazu in der Broschüre „». Welche Möglichkeiten bestehen, um meinen Nachlass zu regeln? Die gesetzliche Erbfolge greift nur dann ein, wenn die oder der Verstorbene keine anderen Regelungen getroffen hat.

Es steht jedem Menschen frei, Bestimmungen darüber zu treffen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Die hierfür zur Verfügung stehenden Formen sind insbesondere das handschriftliche oder notarielle Testament und der notarielle Erbvertrag.

Ein Testament kann alleine oder gemeinsam mit dem Ehegatten bzw. Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft errichtet werden. Es kann entweder eigenhändig, also handschriftlich mit Datum und Unterschrift errichtet oder vor einem Notar beurkundet werden. Der Erbvertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien vor einem Notar geschlossen werden.

In dem Erbvertrag werden Verfügungen von Todes wegen mit rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten verbunden. Näheres finden Sie dazu in der Broschüre „». Wo kann mein Testament aufbewahrt werden? Das vor einem Notar beurkundete Testament oder ein Erbvertrag wird von dem Notar direkt bei dem zuständigen Nachlassgericht hinterlegt und im zentralen registriert.

Die entsprechenden Anträge finden Sie : Antrag auf besondere amtliche Verwahrung eines eigenhändigen Testaments () und Antrag auf besondere amtliche Verwahrung eines gemeinschaftlichen Testaments ()]

Die beim Nachlassgericht hinterlegten Testamente können jederzeit persönlich – bei gemeinschaftlichen Testamenten von beiden Ehegatten/Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) nur gemeinsam – aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen werden.

Hierfür entstehen keine gesonderten Gebühren. Die notariellen Testamente verlieren durch die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung ihre Wirksamkeit; hingegen bleiben eigenhändig geschriebene Testamente wirksam. Das zentrale Testamentsregister Die Bundesnotarkammer führt ein zentrales Testamentsregister für Testamente, Erbverträge und sonstige Urkunden, die für die Erbfolge von Bedeutung sind.

In diesem Testamentsregister werden alle Urkunden erfasst, die von einem Gericht oder einem Notar amtlich verwahrt werden. Weitere Informationen zu dem zentralen Testamentsregister und auch zu den bei der Eintragung anfallenden Kosten finden Sie, Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen Das Nachlassgericht ist verpflichtet, jedes Schriftstück, das Regelungen über den Nachlass enthält, ohne Rücksicht auf seine Gültigkeit zu eröffnen.

  1. Nach der Testamentseröffnung informiert das Nachlassgericht alle Personen, die im Testament benannt sind, sowie die Angehörigen der verstorbenen Person, die bei Nichtvorhandensein eines Testaments erben würden (die sog.
  2. Gesetzlichen Erben).
  3. Sie alle erhalten eine Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls.

Aus der Information über die Eröffnung kann jedoch nicht geschlossen werden, dass das Testament gültig ist. Denn das Nachlassgericht prüft im Eröffnungsverfahren die Gültigkeit des Testaments nicht. Jede Person, die ein Schriftstück mit Regelungen zum Nachlass einer oder eines Verstorbenen in Besitz hat, ist gemäß verpflichtet, das Schriftstück – ohne besondere Aufforderung – im Original beim Nachlassgericht abzuliefern.

  1. Ein gemeinschaftliches Testament ist bereits nach dem Tod des zuerst verstorbenen Ehegatten bzw.
  2. Lebenspartners nach dem LPartG einzureichen und vom Nachlassgericht zu eröffnen.
  3. Die eines nicht in amtlicher Verwahrung befindlichen Testaments oder Erbvertrages ist schriftlich zu beantragen.
  4. Die Eröffnung amtlich verwahrter Testamente und Erbverträge erfolgt in der Regel automatisch.
See also:  Wann BäUme Schneiden?

Ein Antrag ist nicht nötig. Erbschein – was ist das und wie wird er erteilt? Ein Erbschein dient der Erbin oder dem Erben als Nachweis des Erbrechts. Er bescheinigt also, dass die in dem Erbschein aufgeführten Personen Erben des Erblassers/der Erblasserin geworden sind.

Banken, Grundbuchämter und anderen Behörden verlangen in bestimmten Fällen von den Erben die Vorlage. Beruht die Erbfolge auf einem Erbvertrag oder einem vor einem Notar oder einer Notarin erreichten Testament, ist ein Erbschein in der Regel nicht erforderlich, weil die Erben ihr Erbrecht durch das Testament/den Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll nachweisen können.

Das Nachlassgericht stellt den Erbschein nur auf Antrag eines der Erben aus. Der Antrag muss von einem Notar/ einer Notarin oder dem Nachlassgericht beurkundet werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie sich bei dem zuständigen Nachlassgericht nach Sprechzeiten, Terminen und mitzubringenden Unterlagen erkundigen.

Annahme einer Erbschaft Die Erbschaft fällt mit dem Tod des Erblassers bei der Erbin oder dem Erben an. Man wird also „automatisch» Erbe, sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments/Erbvertrages. Sie haben aber die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Das könnte etwa in Betracht kommen, wenn der Nachlass überschuldet ist.

Ausschlagung einer Erbschaft Wenn Sie sich dafür entschieden haben, eine Erbschaft nicht anzunehmen, müssen Sie die Erbschaft ausdrücklich ausschlagen. Die Ausschlagungserklärung muss entweder bei einem Notar/einer Notarin oder persönlich vor dem Nachlassgericht erklärt werden.

Es reicht nicht, wenn Sie eine privatschriftlich verfasste Erklärung vorlegen. Die Ausschlagung muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen dem Nachlassgericht vorliegen. Hatte die Erblasserin oder der Erblasser den letzten Wohnsitz im Ausland oder befand sich die Erbin oder der Erbe zum Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft im Ausland beträgt die Frist 6 Monate.

Die Frist beginnt, sobald die berufene Person vom Anfall der Erbschaft erfährt und davon Kenntnis erlangt, dass sie zur Erbfolge berufen ist. Bei Vorliegen eines Testaments ist der Zugang des nach Eröffnung übersandten Testaments maßgeblich. Für minderjährige Kinder kann nur der gesetzliche Vertreter die Erbschaft ausschlagen.

Gesetzlicher Vertreter ist derjenige, der das Sorgerecht für das Kind besitzt (z.B. die Eltern, der alleinsorgeberechtigte Elternteil, der Vormund). Steht das Sorgerecht beiden Elternteilen zu, können sie nur gemeinschaftlich die Erbschaft für ihr Kind wirksam ausschlagen. Wurde die Erbschaft wirksam ausgeschlagen, wird die oder der Ausschlagende so behandelt, als ob die Erbschaft nie angefallen wäre.

Die Erbschaft kann grundsätzlich nicht mehr ausgeschlagen werden, wenn die Erbin oder der Erbe die Erbschaft angenommen, also durch ihr oder sein Verhalten gezeigt hat, dass sie oder er seine Stellung als Nachfolger der Erblasserin oder des Erblassers annimmt.

Wie lange dauert es nach dem Tod bis zur Testamentseröffnung?

Brauche ich einen Rechtsanwalt für die Eröffnung des Testaments? – In der Regel benötigen Sie für die Eröffnung eines Testaments keinen Rechtsanwalt und die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts hilft ihnen auf Anfrage auch gerne weiter. Wenn es allerdings Hinweise darauf gibt, dass das Testament unwirksam ist (z.B.

Wie lange nach dem Tod wird das Testament eröffnet?

Wann erfolgt die Testamentseröffnung? – Nach § 348 Abs.1 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ist das Nachlassgericht zur Testamentseröffnung verpflichtet, sobald es vom Tod des Erblassers beziehungsweise von der Existenz seines Testaments erfahren hat.

Beim Tode des Erblassers gibt das Standesamt die Todesnachricht an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer weiter. Dort wird geprüft, ob auf den Erblasser ein amtlich verwahrtes Testament eingetragen ist. Ist auf den Erblasser ein amtlich verwahrtes Testament eingetragen, informiert das Testamentsregister das zuständige Nachlassgericht über die Verfügung. Dies nimmt in der Regel wenige Tage in Anspruch. Anschließend wird das Testament laut deutschem Erbrecht so bald wie möglich durch das Nachlassgericht eröffnet.

Wann Meldet Sich Das Nachlassgericht

Wann ermittelt Nachlassgericht Erben?

Wie erfährt das Nachlassgericht, dass ein Testament oder Erbvertrag existiert? – Finden Angehörige in den Unterlagen des Verstorbenen ein Testament, sind sie verpflichtet, die Urkunde im Original unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern ( § 2259 BGB ).

Ist zu vermuten, dass in den Unterlagen des Erblassers ein Testament existiert, kann das Nachlassgericht von Angehörigen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib der Urkunde verlangen. Verweigert jemand die Ablieferung, kann das Nachlassgericht Ordnungstrafen verhängen und Zwang anwenden.

Die Ablieferung darf auch dann nicht verweigert werden, wenn der Angehörige das Testament für unwirksam oder zeitlich veraltet hält oder von einer Fälschung ausgeht. Wer ein Testament unterdrückt, macht sich wegen Urkundenunterdrückung strafbar ( § 274 StGB ) und den Erben gegenüber schadensersatzpflichtig.

  • Wird das Testament beim Nachlassgericht abgeliefert oder hat der Verstorbene ein handschriftlich verfasstes Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, wird das Nachlassgericht von sich aus tätig.
  • Es eröffnet das hinterlegte Testament und informiert die Angehörigen schriftlich über die Testamentseröffnung.

Die Information erfolgt an alle Angehörigen, die als Erben in Betracht kommen, auch solche, die im Testament möglicherweise von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Gleiches gilt, wenn der Erblasser ein notarielles Testament verfasst oder einen Erbvertrag notariell beurkundet hat.

  • Auch diese letztwilligen Verfügungen befinden sich in amtlicher Verwahrung beim Nachlassgericht.
  • Alle letztwilligen Verfügungen, die das Nachlassgericht in Verwahrung genommen hat, werden elektronisch an das Zentrale Testamentsregister gemeldet.
  • Das Nachlassgericht kann zur Testamentseröffnung einen Termin bestimmen und die beteiligten Erben zum Termin laden.
See also:  P-Konto Freibetrag üBerschritten Wann VerfüGbar?

In der Praxis begnügen sich die Gerichte aber regelmäßig damit, den im Testament genannten Erben und denjenigen Personen, die als Ehegatte oder Verwandte zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören, den Inhalt der Verfügung von Todes wegen schriftlich bekanntzugeben.

  • Hinterlässt der Erblasser keine letztwillige Verfügung, benachrichtigt das Nachlassgericht die gesetzlichen Erben von Amts wegen, soweit allem Anschein nach ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist.
  • Mit einschränkenden Ausnahmen in Bayern und Baden-Württemberg ist das Nachlassgericht aber nicht verpflichtet, die Erben von Amts wegen zu ermitteln.

Der Benachrichtigung ist die Belehrung beigefügt, dass die Erben unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Form und Frist die Erbschaft auch ausschlagen können. Befindet sich eine letztwillige Verfügung seit mehr als 30 Jahren in amtlicher Verwahrung, so soll das Nachlassgericht von Amts wegen ermitteln, ob der Erblasser noch lebt.

Wer verteilt das Erbe nach Testamentseröffnung?

Welche Kosten fallen an, wenn das Testament eröffnet wird? – Die Testamentseröffnung ist ein amtlicher Vorgang, der für das Nachlassgericht mit Aufwand und somit Kosten verbunden ist. Diese sind von den Erben bzw. der Erbengemeinschaft zu tragen. Folgende Kosten gehören dazu:

Kosten für den BearbeitungsaufwandGebühren nach Anlagenverzeichnis 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG)Kosten für Porto und Versand

Zunächst wird das Testament intern vom Nachlassgericht eröffnet. Mit der Eröffnung werden alle Inhalte des Testaments gesichtet und dokumentiert. In der Regel erfolgt die interne Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht ohne die Anwesenheit der Erben oder anderer Beteiligter.

Die Testamentseröffnung wird vom Nachlassgericht protokolliert. Anschließend erhalten alle Beteiligten vom Gericht schriftlich eine Benachrichtigung über die Eröffnung des Testaments, in Form des angefertigten Protokolls und einer Kopie des Testaments. mehr erfahren Im Anschluss an die Testamentseröffnung wird das Original-Testament sicher vom Nachlassgericht verwahrt und zu den Nachlassakten gelegt.

Das Dokument kann von den Erben eingesehen werden, wenn ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt wird. mehr erfahren

Was schickt das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht führt eine Nachlassakte, in der sich alle Schriftstücke befinden, die mit der Person des Erblassers in Verbindung stehen. Dazu gehören insbesondere ältere und vielleicht widerrufene Testamente oder sonstige erbrechtliche Verfügungen des Erblassers.

Wird man benachrichtigt wenn man erbt?

Häufige Fragen zur Abwicklung von Sterbefällen 1. Wohin muss ich mich wenden, wenn ich wissen will, wer nach dem Tod Erbe wird? 2. Was muss ich nach dem Tod mit einem mir vorliegenden Testament machen? 3. Bekomme ich nach dem Tod eines Angehörigen automatisch Post vom Nachlassgericht? 4.

Erhalte ich beim Nachlassgericht Auskunft über den Bestand des Nachlasses? 5. Was ist eigentlich ein Erbschein? 6. Wird ein Erbschein nach einem jeden Erbfall benötigt? 7. Wie komme ich zu einem Erbschein? 8. Was ist ein Pflichtteil und hilft mir das Nachlassgericht bei seiner Geltendmachung? 9. Was ist, wenn ich das Erbe gar nicht will? 10.

Was muss ich beachten, wenn sich Grundvermögen im Nachlass befindet? 11. zu den Vorbereitungsbögen Erbschein / Erbausschlagung 1. Wohin muss ich mich wenden, wenn ich wissen will, wer nach dem Tod Erbe wird? Zuständig für die Klärung der Erbfolge ist das Nachlassgericht,

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Amtsgericht Wangen ist für Sterbefälle von Personen zuständig, die ihren letzten Aufenthalt in den nachgenannten Städten und Gemeinden (je mit allen Teilorten) hatten: Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Isny, Kisslegg, Leutkirch und Wangen.

Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts Wangen ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Zum Seitenanfang 2. Was muss ich nach dem Tod mit einem mir vorliegenden Testament machen? Ein privatschriftliches Testament muss zwingend nach dem Tod beim Nachlassgericht abgegeben werden.

Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Sofern der Verstorbene in einer der bei Frage 1 genannten Gemeinden seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, geben Sie bitte ein Ihnen vorliegendes, privatschriftliches Testament während der Geschäftszeiten beim Amtsgericht Wangen, Lindauer Str.28, 88239 Wangen, ab.

Zum Seitenanfang 3. Bekomme ich nach dem Tod eines Angehörigen automatisch Post vom Nachlassgericht? Nein! Nur wenn ein Testament oder Erbvertrag dem Nachlassgericht vorliegt, werden die darin begünstigten Personen und die gesetzlichen Erben automatisch vom Nachlassgericht benachrichtigt.

Liegt dem Nachlassgericht kein Testament oder kein Erbvertrag vor, erhalten Sie keine Post. Zum Seitenanfang 4. Erhalte ich beim Nachlassgericht Auskunft über den Bestand des Nachlasses? Nein! Das Nachlassgericht weiß nicht, welche Gegenstände dem Verstorbenen gehört haben, darf diese nicht ermitteln und verteilt diese auch nicht.

Zum Seitenanfang 5. Was ist eigentlich ein Erbschein? Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, welches beweist, wer nach dem Tod einer Person deren Erben wurden. Zum Seitenanfang 6. Wird ein Erbschein nach einem jeden Erbfall benötigt? Ob ein Erbschein benötigt wird oder nicht, kann nicht allgemein gültig beantwortet werden.

  • Sofern der Verstorbene ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag errichtet hat und in diesen Urkunden die Erben mit ihrem Namen benannt sind, wird in der Regel kein Erbschein benötigt.
  • Wenn kein solches notarielles Testament oder kein solcher notarieller Erbvertrag vorhanden ist, wird ein Erbschein benötigt, wenn der Verstorbene Immobilien hatte; eine Änderung im Grundbuch erfordert in diesem Fall einen Erbschein.
See also:  Wann Bekommt Man Einen Schufa Eintrag?

In der Regel fordern auch Banken/Sparkassen/Versicherungen einen Erbschein, wenn kein notarielles Testament und auch kein notarieller Erbvertrag vorhanden sind. Zum Seitenanfang 7. Wie komme ich zu einem Erbschein? Der Erbschein wird durch das Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt.

Antragsberechtigt ist jeder (Mit-) Erbe. Der Antrag muss bei einem Notar gestellt werden oder in einem Termin beim Nachlassgerichts gestellt werden. Wenden Sie sich daher bitte an einen Notar Ihrer Wahl. Sofern Sie den Erbscheinsantrag in einem Termin beim Nachlassgericht stellen möchten, laden Sie bitte den Vorbereitungsbogen (unten auf dieser Siete) herunter oder holen Sie diesen während der gewöhnlichen Geschäftszeiten im Amtsgericht Wangen, Lindauer Str.28, 88239 Wangen ab.

Füllen Sie diesen bitte aus und senden ihn an die vorgenannte Adresse zurück. Sie erhalten dann einen Termin zur Aufnahme des Erbscheinsantrags. Bitte beachten Sie, dass Termine für Erbscheinsanträge beim Nachlassgericht nicht kurzfristig vergeben werden können.

  • Ein Erbschein verursacht Kosten; beantragen Sie daher nur dann einen Erbschein, wenn Sie ihn benötigen (siehe Frage 6).
  • Lären Sie dies gegebenenfalls mit Ihrer Bank/Sparkasse/Versicherung ab.
  • Zum Seitenanfang 8.
  • Was ist ein Pflichtteil und hilft mir das Nachlassgericht bei seiner Geltendmachung? Nahen Angehörige (z.B.

Kindern oder Ehegatte sowie bei kinderlos Verstorbenen den Eltern) kann ein Pflichtteil zustehen, wenn sie durch ein Testament oder einen notariellen Erbvertrag enterbt wurden. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, berechnet vom Nachlass nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten.

Pflichtteilsrechte verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Erbfall, der ihn ausschließenden bzw. beschränkenden Verfügung von Todes wegen und vom Rechtsnachfolger erlangt. Der Pflichtteil ist gegenüber den Erben geltend zu machen; eine Mitwirkung des Nachlassgerichts ist nicht möglich.

Gegebenenfalls wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Zum Seitenanfang 9. Was ist, wenn ich das Erbe gar nicht will? Da ein Erbe für Nachlassverbindlichkeiten nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem Eigenvermögen haftet, kann zur Haftungsvermeidung die Ausschlagung des Erbes in Betracht kommen.

  1. Jeder hat die Möglichkeit die Erbschaft auszuschlagen.
  2. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Ausschlagung frist- und formgebunden ist.
  3. Die Ausschlagung ist nur innerhalb einer sechswöchigen Frist möglich.
  4. Diese Frist beginnt, sobald Sie vom Tod und dem Anfall der Erbschaft an Sie erfahren haben; die Frist ist gesetzlich vorgeschrieben.

Auch muss eine Ausschlagung vor einem Notar erklärt werden (und innerhalb der Frist dem Nachlassgericht zugehen) oder in einem Termin beim Nachlassgericht erklärt werden. Wenden Sie sich daher möglichst früh an einen Notar Ihrer Wahl oder laden Sie den Vorbereitungsbogen unten auf dieser Seite herunter und schicken Sie ihn uns schnellstmöglich zu.

  1. Bitte beachten Sie, dass sowohl der Notar als auch das Nachlassgericht einen gewissen zeitlichen Vorlauf für eine Terminvergabe benötigen; Sie müssen sich daher rechtzeitig vor Fristablauf an Ihren Notar oder an das Nachlassgericht wenden.
  2. Sofern der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der bei Frage 1 genannten Gemeinden hatte, kann die Ausschlagung dann gegenüber dem Amtsgericht Wangen (Nachlassgericht) oder zu dessen Niederschrift erfolgen, wenn der Ausschlagende in einer der bei Frage 1 genannten Gemeinden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Auch hier gelten die genannten Frist- und Formerfordernisse. Auch für minderjährige Kinder kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung für minderjährige Kinder erfolgt durch die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) bzw. den alleine Sorgeberechtigten.

Gegebenenfalls ist auch die Genehmigung des Amtsgerichts (Familiengericht) erforderlich. Auch bei der Ausschlagung gelten die vorgenannten Frist- und Formerfordernisse. Zum Seitenanfang 10. Was muss ich beachten, wenn sich Grundvermögen im Nachlass befindet? Gehören zum Nachlass Grundstücke, ist die Grundbuchberichtigung einmalig gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt beantragt wird.

Zwar wird das Grundbuchamt von der Erbfolge informiert, eine Umschreibung der Eigentumsverhältnisse erfolgt jedoch nur auf Antrag. Für die Berichtigung des Grundbuches ist entweder eine notarielle Verfügung von Todes wegen oder ein Erbschein erforderlich.

Zum Seitenanfang -.-.- HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass es sich bei vorstehenden Antworten nur um allgemeine Hinweise handelt, welche eine Beratung im Einzelfall nie ersetzen. Wenden Sie sich bei Fragen und/oder Unklarheiten bitte an einen Rechtsanwalt. Eine Beratung durch das Amtsgericht ist nicht möglich.

Vorbereitungsbögen Erbschein Ausschlagung

Wer verteilt das Erbe nach Testamentseröffnung?

Testamentseröffnung im Beisein der Erben – In besonderen Fällen kann das Nachlassgericht auch einen Termin für die Eröffnung der letztwilligen Verfügung festlegen. Dann eröffnet ein Rechtspfleger als Vertreter des zuständigen Nachlassgerichts das Testament im Beisein der geladenen Erben und verkündet es.

Für die Eingeladenen ist es meist sinnvoll, den Termin wahrzunehmen. Die Anwesenden können selbst Einsicht in das Testament nehmen und bei Bedarf eine vom Gericht beglaubigte Abschrift des Testaments in Empfang nehmen. Diese Abschrift kann bei der Nachlassordnung vor allem im Zusammenhang mit Banken oder Versicherungen hilfreich sein.

Sogar der Erbschein kann durch die gemeinsame Vorlage der beglaubigte Testamentsabschrift und des Eröffnungsprotokolls ersetzt werden. Ein persönliches Erscheinen zum Eröffnungstermin ist aber keine Pflicht. Bei Abwesenheit informiert das Nachlassgericht den Erben schriftlich über den Teil des Testaments, der ihn betrifft.