Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen? – Rein rechtlich können Kinder und Babys jeden Alters vorne auf dem Beifahrersitz sitzen. Kinder, die unter 12 Jahre alt oder kleiner als 150 Zentimeter sind, müssen aber in einem passenden Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesichert werden, so wie es die vorschreibt.
Wann darf mein Kind ohne Sitz sitzen?
Das ist gesetzlich vorgeschrieben – Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, bis zu welcher Größe und welchem Alter der Kindersitz vorgeschrieben ist. Kinder dürfen ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie größer als 1,50 m sind, ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren – natürlich mit entsprechendem Sicherheitsgurt.
Selbstverständlich gelten diese Regeln auch auf kurzen Fahrten. Verantwortlich für die korrekte Sicherung von Kindern im Fahrzeug ist immer die Person am Steuer, entsprechend haftet sie auch bei Unfällen. Bei einer Sicherung nur mit dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt können dabei schwere Verletzungen im Bauchbereich der Kinder auftreten – alleine wegen der ungünstigen Lage des Beckengurts.
Es empfiehlt sich deshalb, Kindersitze immer im Fahrzeug mitzuführen, damit Kinder auch spontan mitgenommen werden können. Sitzerhöher ohne Rückenstützen sind eine Notlösung. Sie können z.B. dann verwendet werden, wenn drei Personen sonst auf dem Rücksitz nicht genügend Platz finden.
Bis wann braucht man eine Sitzerhöhung im Auto?
Ab wann brauchen Kinder eine Sitzerhöhung im Auto? Ab wann brauchen Kinder eine Sitzerhöhung im Auto? Baby & Kleinkind Veröffentlicht am: 30.05.2022 3 Minuten Lesedauer Eine Sitzerhöhung sorgt dafür, dass Kinder im Auto richtig angeschnallt sind und sicher mitfahren. Ab wann und wie lange Kinder eine Sitzerhöhung brauchen und welche Modelle den besten Schutz bieten, erfahren Sie hier. © iStock / Drazen_ Von der Babyschale in den Kindersitz: Je größer ein Kind wird, desto weniger ist es auf Hilfsmittel angewiesen, die ihm im Auto Halt geben. Nachdem ein Kind das Babyschalen-Alter hinter sich gelassen hat, kann es auf einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung umsteigen.
Welcher Sitz für welches Alter infrage kommt, legt die Kindersitznorm der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN ECE) fest. Die neueste Form der Regulation (UN ECE Reg.129) nimmt nicht mehr das Gewicht, sondern die Größe des Kindes zur Grundlage. Die Hersteller der Kindersitze geben vor, für welche Körpergröße die jeweilige Sitzerhöhung geeignet ist,
Grundsätzlich gilt: Das Kind sollte nicht zu früh vom Kindersitz auf die Sitzerhöhung umsteigen. Ist der Sitz zu groß, sitzt der Gurt nicht optimal und kann das Kind nicht richtig schützen. Eltern sind gut beraten, im Zweifelsfall etwas länger mit der Umstellung zu warten. Die Sitzerhöhung sorgt dafür, dass die Kinder so im Fahrzeug sitzen, dass der Gurt sie optimal hält. Verschiedene Modelle schützen unterschiedlich gut: Eine einfache Sitzerhöhung ohne Gurtführung oder Lehne funktioniert wie ein, das das Kind einfach höher setzt.
Sie bietet keinen Puffer für das Becken, die Schulter oder den, Da sie keine Führungen für den Sicherheitsgurt hat, besteht die Gefahr, dass der Gurt bei einem Unfall verrutscht und das Kind nicht ausreichend sichert, Einfache Sitzerhöhungen bieten keinen guten Schutz und werden von Sicherheitsexperten nicht empfohlen.
Bei einer Sitzerhöhung mit Gurtführung sorgen zwei Führungshörner dafür, dass der Beckengurt sitzt und nicht verrutschen kann. Dadurch gibt diese Art der Kinder-Sitzerhöhungen etwas mehr Sicherheit als Modelle ohne Gurtführung. Allerdings schützen auch sie bei einem Unfall nicht den Kopf und den Oberkörper, © iStock / miniseries Welche Sitzerhöhung in welchem Alter die Richtige ist, richtet sich nach der Körpergröße des Kindes. Kinder, die zwölf Jahre alt oder mindestens 1,50 Meter groß sind, benötigen nach dem Gesetz keine Sitzerhöhung mehr und dürfen ohne zusätzlichen im Auto mitfahren.
Das bedeutet nicht, dass Eltern die Sitzerhöhung nach dem zwölften Geburtstag sofort ausrangieren sollten. Wenn Kinder noch kleiner als 1,50 Meter sind, profitieren sie weiterhin von der Sitzerhöhung. Bei Kindern mit einer geringeren Körpergröße besteht die Gefahr, dass der normale Beckengurt bei einem Unfall in den Bauchraum des Kindes rutscht und dort die Organe quetscht,
Daher ist es ratsam, die Sitzerhöhung etwas länger zu benutzen als sie vorzeitig auszusortieren. Wann brauche ich in welchem Fahrzeug eine Sitzerhöhung und wo montiere ich sie am besten? Diese Tipps helfen Eltern, wichtige Fragen zur Sitzerhöhung zu klären:
Kinder sollten im Auto auf dem Rücksitz mitfahren, Grundsätzlich dürfen nach vorne gerichtete Kindersitze und Sitzerhöhungen aber auf dem Beifahrersitz montiert werden. In diesem Fall sollten Eltern den Beifahrersitz jedoch in die hinterste Position bringen, damit das Kind nicht zu nah am Airbag sitzt. Bei rückwärts angebrachten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz (z.B. Babyschalen oder Reboarder) muss der aktive Beifahrerairbag ausgeschaltet werden. Die sichersten Plätze für Kinder sind hinter dem Beifahrer und in der Mitte der Rückbank. Nur in Ausnahmefällen sollten Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren. Isofix-Verankerungen im Auto sorgen dafür, dass der Kindersitz besonders fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Isofix ist ein standardisiertes Befestigungssystem für Kindersitze. Wohnmobile sind in der Regel mit Fahrzeuggurten ausgestattet, Hier müssen Kinder, die jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 1,50 Meter sind, mit einer Sitzerhöhung gesichert werden. Dabei darf der Kindersitz nur auf vorwärts gerichtete Sitze installiert werden. Auf keinen Fall dürfen sich Kinder während der Fahrt im Schlafbereich von Wohnmobilen aufhalten.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Wann Airbag aus Kind?
Für Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm greift das Kindersitz-Gesetz. Laut StVO dürfen Kinder bereits ab der Geburt auf dem Beifahrersitz befördert werden, wenn ein geeigneter Kindersitz vorhanden ist. Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Front-Airbag der Beifahrerseite ausgeschaltet werden.
Welcher Kindersitz ab 120 cm?
Die ECE-Klassen im Überblick
Kindersitz -Klasse (ECE-R 44/04) | Gewicht/Größe des Kindes | Sitzposition |
---|---|---|
Klasse II | 15 – 25 kg | Sitzerhöhung vorwärts oder Reboarder rückwärtsgerichtet |
Klasse III | 22 – 36 kg | Sitzerhöhung vorwärtsgerichtet |
i-Size (ECE-R 129) | bis 105 cm | rückwärts- oder vorwärtsgerichtet |
Welchen Kindersitz ab 125 cm?
Auf dieser Info-Seite lesen Sie: – Vom Gewicht zur Größe: die Neueinteilung der Kindersitz-Gruppen Kindersitz-Gruppen nach ECE R 44/04: Einteilung nach Gewicht Kindersitz-Einteilung nach ECE R 129: Einteilung nach Größe Welche Kindersitz-Größe ist denn nun die richtige für mein Kind? Aktuell gibt es in der EU zwei, welche die Größeneinteilung der Kindersitze regeln : die Normen ECE R 44/04 sowie ECE R 129.
Die „ältere» Norm ECE R 44/04 gilt seit dem Jahr 2005, die neueste Norm ECE R 129 wird seit 2013 in 3 Phasen eingeführt. Diese Normen legen die Vorschriften und Kriterien fest, die ein Kindersitz erfüllen muss, damit er in der EU verkauft und verwendet werden darf. Dazu gehören auch die Kriterien, nach welchen die Größeneinteilung erfolgt.
Die Einführung der Norm ECE R 129 brachte dabei eine grundlegende Änderung : bei allen bisherigen Kindersitz-Normen (einschließlich ECE R 44/04) erfolgte die Zulassung und Einteilung der Sitze nach dem Körpergewicht des Kindes. Das bedeutet: ob ein Sitz für ein Kind verwendet werden durfte, war vom Gewicht des Kindes abhängig.
Mit ECE R 129 ändert sich diese Bezugsgröße. Für Kindersitze der R 129-Norm ist nicht mehr das Körpergewicht bedeutend, sondern die Körpergröße. Denn ob ein Sitz für ein Kind gut passt, hängt eher von der Länge des Kindes ab als von seiner Leibesfülle. Das Alter des Kindes spielt bei beiden Normen keine Rolle und ist auch in der Praxis für die Sicherheit nicht entscheidend.
Da bis auf weiteres Kindersitze beider Normen zulässig sind, kann der Kindersitz-Kauf derzeit besonders verwirrend sein. Auf einigen Sitzen ist die Gewichtsklasse angegeben, auf anderen finden sich unterschiedlichste Größenangaben. Wir sortieren die beiden Normen und geben einen Überblick über die grundlegenden Einteilungen.
- Die Sicherheitsnorm ECE R 44/04 gibt eine feste Einteilung der Kindersitze in sogenannte „ Kindersitz-Gruppen » vor.
- Welcher Sitz für das Kind geeignet und zugelassen ist, hängt bei ECE 44/04 vom Körpergewicht des Kindes ab.
- Auch eine gruppenübergreifende Zulassung für sogenannte „mitwachsende Kindersitze» ist möglich (und inzwischen Standard).
Die Grenzwerte der Gewichtsklassen sind dabei verbindlich und dürfen nicht über- oder unterschritten werden. Das Rückwärtsfahren schreibt die Norm 44/04 für Babys bis zu einem Körpergewicht von 9 kg zwingend vor.
Kindersitz-Gruppe | Kindersitz-Art | Körpergewicht Kind | Gurtsystem |
---|---|---|---|
Gruppe 0 | Babyschalen | 0 – 10 kg | sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) |
Gruppe I | Reboarder und vorwärts gerichtete Kindersitze | 9 – 18 kg | sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) |
Gruppe II | Reboarder und vorwärts gerichtete Kindersitze | 15 – 25 kg | sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) |
Gruppe III | Sitzerhöhungen ohne Rückenteil und Seitenaufprallschutz | 22 – 36 kg | Sicherheitsgurt Fahrzeug |
ul>
- Kindersitz-Art: Reboarder und vorwärts gerichtete Kindersitze
- Körpergewicht Kind: 9 bis 18 kg
- Sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt)
- Kindersitz-Art: Reboarder und vorwärts gerichtete Kindersitze
- Körpergewicht Kind: 15 bis 25 kg
- Sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt)
- Kindersitz-Art: Sitzerhöhungen ohne Rückenteil und Seitenaufprallschutz
- Körpergewicht Kind: 22 bis 36 kg
- Sicherheitsgurt Fahrzeug
Kindersitz-Gruppen | Kindersitz-Arten | Körpergewicht Kind | Gurtsystem |
---|---|---|---|
Gruppe 0+ | Babyschalen | 0 bis 13 kg | sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) |
Gruppe 0(+)/I | sog. «Pseudo-Reboarder» und Reboarder | 0 bis 18 kg | sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) |
Gruppe I/II | Reboarder und vorwärts gerichtete Kindersitze | 9 bis 25 kg | sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) |
Gruppe I/II/III | Reboarder und vorwärts gerichtete Kindersitze | 9 bis 36 kg | sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt), anschließend Sicherheitsgurt des Fahrzeuges |
Gruppe II/III | Vorwärts gerichtete Kindersitze | 15 bis 36 kg | Sicherheitsgurt Fahrzeug |
ul>
Kindersitz-Art: sog. Pseudo-Reboarder (werden ab einem Gewicht von 10 bzw.13 kg nach vorne gedreht) und Reboarder Körpergewicht Kind: 0 bis 18 kg Sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt)
- Kindersitz-Art: Reboarder und vorwärts gerichtete Kindersitze
- Körpergewicht Kind: 9 bis 25 kg
- Sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt)
Kindersitz-Gruppe I/II/III
- Kindersitz-Art: Reboarder und vorwärts gerichtete Kindersitze
- Körpergewicht Kind: 9 bis 36 kg
- sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) und anschließend Sicherheitsgurt des Fahrzeuges
- Kindersitz-Art: Vorwärts gerichtete Kindersitze
- Körpergewicht Kind: 15 bis 36 kg
- Sicherheitsgurt des Fahrzeuges
Neugeborene und Babys werden in Kindersitzen der Gruppe 0 transportiert. Diese Gruppe umfasst und Babywannen. Babyschalen werden immer rückwärtsgerichtet ins Auto eingebaut, Babywannen, wie beispielsweise der Maxi Cosi Jade, werden quer zur Fahrtrichtung montiert.
Hinweis : Eine Babywanne benötigt immer zwei Sitzplätze, um sicher im Auto befestigt zu werden. Die Gruppe 0+ umfasst Babyschalen, die ausnahmslos entgegen der Fahrtrichtung eingebaut werden dürfen. In diesen Babyschalen dürfen Kinder bis zu einem Körpergewicht von 13 kg transportiert werden. In Gruppe 1 gibt es erstmals auch Kindersitze, die in Fahrtrichtung montiert werden können.
Daneben umfasst Gruppe 1 auch Reboarder und Fangkörpersitze. Reboarder, also rückwärtsgerichtete Kindersitze, sind dabei fünf Mal sicherer als Sitze, in denen Kinder vorwärtsgerichtet transportiert werden. Kindersitze der Gruppe 1 sind für Kinder zwischen 9 und 18 kg zugelassen.
Einige Hersteller haben auch gruppenübergreifende Sitze im Repertoire: in Reboardern der Gruppe 0/1 können Kinder ab Geburt bis 18 kg rückwärts fahren. In dieser Gruppe gibt es auch sogenannte „Pseudo-Reboarder»: Kindersitze, die ab Geburt rückwärts genutzt werden, die aber ab einem Gewicht von 10 bzw.13 kg nach vorne gedreht werden müssen, wenn das Kind bis zur Gewichtsgrenze von 18 kg darin mitfahren soll.
Die Kindersitzgruppe 2 gilt für Kinder zwischen 15 und 25 kg. Sie umfasst vorwärts gerichtete Kindersitze, in denen Kinder mit dem Fahrzeuggurt gesichert werden, und Reboarder. Die Reboarder haben dabei immer ein sitzeigenes Gurtsystem. Achtung: Ein Sitz, in dem das Kind mit dem Autogurt gesichert wird, bietet nur dann eine gute Schutzwirkung, wenn das Kind jederzeit perfekt in seinem Sitz sitzen bleibt und sich nicht bewegt.
- Beachten Sie dazu auch unsere im Blog.
- Reine Gruppe-2-Sitze sind im Handel nicht mehr erhältlich.
- In der Praxis bieten die Hersteller „mitwachsende» Kindersitze an, die mehrere Gruppen umfassen: Sitze der Gruppe 1/2 eigenen sich für Kinder zwischen 9 und 25 kg und Sitze der Gruppe 2/3 sind für Kinder mit einem Körpergewicht von 15 bis 36 kg zugelassen.
Es sind darüber hinaus Sitze der Gruppe 1/2/3 auf dem Markt, die offiziell für Kinder von 9 bis 36 kg geeignet sind. Von diesen Sitzen raten wir ab. Da diese Sitze einen sehr langen Zeitraum passen sollen, passen sie die meiste Zeit nicht wirklich gut: für die kleineren bzw.
- Leichteren Kinder sind sie lange Zeit zu groß, für die großen bzw.
- Schweren Kinder zu früh zu klein.
- Viele Kindersitze der Gruppe 3 sind gruppenübergreifende Sitze der Kindersitzgruppen 2 und 3 und können bis zum Ende der Kindersitzzeit genutzt werden.
- Auf dem Markt sind sowohl Sitze mit als auch ohne Rückenlehne.
In der alleinigen Gruppe 3 werden inzwischen ausschließlich reine Sitzerhöhungen verkauft. Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bieten keinen Seitenaufprallschutz und sind nicht sicher. Beachten Sie, dass auch ein größeres Kind unbedingt in einem Kindersitz mit Rückenlehne und einem angemessenen Seitenaufprallschutz transportiert werden sollte.
- Alle Kindersitze bis zu einer Körpergröße von 105 cm sind sogenannte „integrale Kindersitze». Das heißt, das Kind wird mit einem eigenen, in den Kindersitz integrierten Gurtsystem gesichert („Hosenträgergurt»).
- Die Sitze für größere Kinder von 100 – 150 cm Größe dagegen haben keine eigenen Gurte. Hier schnallen sich die kleinen Insassen mit dem Sicherheitsgurt des Autos an („nicht-integrale Kindersitze»).
- Babyschalen und drehbare Sitze ab Geburt müssen mindestens bis zu einer Körpergröße von 83 cm rückwärts nutzbar sein.
- Kindersitze dürfen frühestens ab einer Körpergröße von 70 cm für den vorwärts gerichteten Transport zugelassen sein.
- Sitzerhöhungen ohne Rückenteil sind erst für Kinder ab 125 cm Körpergröße und einem Körpergewicht von 22 kg erlaubt.
Diese Vorgaben sind zwingend. Darüber hinaus gibt es bei der neuesten Norm keine gesetzlich vorgeschriebenen „Gruppen» oder „Klassen» mehr. Jeder Kindersitz-Hersteller kann für jedes Modell einen individuellen Größenbereich festlegen. Die Größenzulassung und damit die Nutzungsdauer der einzelnen Sitze fällt daher sehr unterschiedlich aus.
Kindersitz-Arten | Körpergröße Kind* | Vergleichsgruppe nach ECE R 44/04** | Gurtsystem |
---|---|---|---|
Babyschalen | ca.40 bis mind.83 cm | Gruppe 0+ | sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) |
Reboarder und drehbare Kindersitze «ab Geburt» | ca.45 bis 105 cm | Gruppe 0/I | sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) |
Reboarder und drehbare Kindersitze «nach der Geburt» | ca.60 bis 105 cm | Gruppe I | sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) |
Vorwärts gerichtete Kindersitze (Folgesitze) | 100 bis 150 cm | Gruppe II/III | Sicherheitsgurt Fahrzeug |
Sitzerhöhungen ohne Rückenteil und Seitenaufprallschutz | ab 125 cm | Gruppe III | Sicherheitsgurt Fahrzeug |
Für welche Körpergröße ein Sitz genau zugelassen wird, entscheidet der Hersteller für jeden Sitz individuell. ** Nur annähernd, nicht 1:1 vergleichbar. Körpergröße Kind: ca.40 bis mind.83 cm* Vergleichsgruppe nach ECE R 44/04: Gruppe 0+** Sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) Reboarder und drehbare Kindersitze „ab Geburt»
- Körpergröße Kind: ca.45 bis 105 cm*
- Vergleichsgruppe nach ECE R 44/04: Gruppe 0/1**
- Sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt)
Reboarder und drehbare Kindersitze „nach der Babyschale»
- Körpergröße Kind: ca.60 bis 105 cm*
- Vergleichsgruppe nach ECE R 44/04: Gruppe 1**
- Sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt)
Vorwärts gerichtete Kindersitze (Folgesitze)
- Körpergröße Kind: 100 bis 150 cm*
- Vergleichsgruppe nach ECE R 44/04: Gruppe 2/3**
- Sicherheitsgurt Fahrzeug
Sitzerhöhungen ohne Rückenteil und Seitenaufprallschutz
- Körpergröße Kind: ab 125 cm*
- Vergleichsgruppe nach ECE R 44/04: Gruppe 3**
- Sicherheitsgurt Fahrzeug
* Für welche Körpergröße ein Sitz genau zugelassen wird, entscheidet der Hersteller für jeden Sitz individuell. ** Nur annähernd, nicht 1:1 vergleichbar. Für Neugeborene und Babys gibt es weiterhin Babyschalen. Diese Babyschalen dürfen ausnahmslos entgegen der Fahrtrichtung eingebaut werden.
- Sie sind für die gesamte Zeit des verpflichtenden Rückwärtsfahrens geeignet, also ab Geburt bis mindestens zum 16.
- Lebensmonat.
- Die obere Grenze variiert jedoch von Schale zu Schale um bis zu 10 cm, die gesetzliche Mindestanforderung liegt bei 83 cm.
- Diese Sitze gibt es nach der i-Size-Norm mit ISOFIX.
Die Befestigung mit dem Fahrzeuggurt darf jedoch vom Hersteller zusätzlich erlaubt werden. Diese Kindersitze entsprechen in etwa den Sitzen der „alten» Gruppen 0/1. Die Hersteller bieten lange nutzbare Reboarder, in welchen das Kind von Geburt bis zu einer Körpergröße von 105 cm ausschließlich rückwärts fährt.
Daneben gibt es eine wachsende Zahl an Sitzen, die in beide Fahrtrichtungen genutzt werden können: in ihnen fahren die Kinder als Babys rückwärts; ab dem 16. Lebensmonat dürfen sie in diesen Sitzen dann gedreht werden. Das heißt, das Kind kann dann entweder rückwärts oder vorwärts fahren. Die genaue Körpergröße, ab wann ein vorwärts gerichteter Transport für Kinder über 15 Monate zugelassen ist, wird vom Hersteller festgelegt.
Die gesetzliche Regelung verlangt eine Körpergröße von mindestens 71 cm für den vorwärts gerichteten Transport. Das bedeutet, dass ein Kind mindestens 15 Monate alt sein und eine bestimmte Körpergröße erreicht haben muss, um in diesen drehbaren Sitzen vorwärts fahren zu dürfen.
Kindersitze bis 105 cm haben immer ein integriertes Gurtystem, mit welchem das Kind angeschnallt wird („integrale Kindersitze»). Bislang gibt es in dieser Kategorie ausschließlich Sitze, die mit ISOFIX im Auto befestigt werden. Integrale Kindersitze der Norm R 129, die mit dem Fahrzeuggurt eingebaut werden, können erst auf den Markt kommen, wenn Phase 3 der Verordnung („ECE R 129-03″) in Kraft getreten ist.
Auch unter der neuen Norm gibt es Kindersitze, die erst nach der Babyzeit geeignet sind. Und auch unter diesen Sitzen gibt es reine Reboarder sowie Sitze mit Drehfunktion. Hinzu kommen Sitze, die nur vorwärts genutzt werden. Sitze für die Zeit nach der Babyschale beginnen oft (aber nicht immer) bei einer Körpergröße von etwa 61 cm und können in der Regel bis 105 cm genutzt werden.
Auch hier legt der Hersteller jeweils fest, für welche Körpergröße der Sitz rückwärts bzw. vorwärts genutzt werden darf. Die Sicherung des Kindes erfolgt in all diesen Sitzen mit einem sitzeigenen Gurtsystem oder einem sitzeigenen Fangkörper („integrale Kindersitze»). Auch diese Sitze sind derzeit nur zum Einbau mit ISOFIX erhältlich.
Sitze für den Einbau mit dem Fahrzeuggurt werden erst auf den Markt kommen, wenn Phase 3 von ECE R 129 in Kraft getreten ist. Sitze für größere Kinder, in welchen das Kind mit dem Fahrzeuggurt angeschnallt wird, beginnen nach R 129 bei einer Körpergröße von 100 cm.
Diese „nicht-integralen Kindersitze» (Sitze ohne eigenes Gurtsystem) können ISOFIX aufweisen, müssen es aber nicht. Wenn diese Folgesitze eine ISOFIX-Befestigung haben, dann müssen die ISOFIX-Rastarme versenkbar sein, so dass der Sitz auch nur mit dem Sicherheitsgurt des Autos befestigt werden kann. Diese Kindersitze sind bis zum Ende der Kindersitzpflicht-Zeit nutzbar, also bis zu einer Körpergröße von 150 cm.
Da die genauen Vorschriften für diese Sitze bis kurz vor Inkrafttreten der Phase 2 im Juni 2017 unklar waren, haben viele Hersteller die Entwicklung neuer Modelle hinausgezögert. Der erste Kindersitz dieser Art kam im März 2018 auf den Markt: der, Reine Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne und Kopfstütze sind nach ECE R 129 nur noch für Kinder ab einer Körpergröße von 125 cm und einem Körpergewicht von 22 kg erlaubt.
Da diese Sitze keine ausreichende Sicherung des Kindes bieten können, raten wir immer – auch bei großen Kindern – zu vollwertigen Kindersitzen mit Rückenlehne und Kopfstütze. Ein Kindersitz nach ECE R 129 oder nach ECE R 44/04? Im Handel sind Kindersitze meist noch nach den alten Gewichtsklassen sortiert, selbst wenn sie nach ECE R 129 zugelassen wurden.
Ob Sie einen Kindersitz mit Größeneinteilung oder mit Gewichtseinteilung wählen, ist letztlich auch gar nicht so entscheidend. Viel wichtiger für die Wahl eines passenden Kindersitzes sind folgende Punkte:
- Wählen Sie ein Modell, das, erstens, eine gute Bewertung bei einem der Kindersitztests von ADAC & Co. erhalten hat
- und das, zweitens, zur Statur (Körpergröße, Schulterbreite) ihres Kindes passt, Autokindersitze müssen vom ersten Tag der Nutzung an passen. Bitte nie auf Zuwachs kaufen, damit verfehlt der Sitz seinen Zweck!
- Wechseln Sie nicht zu früh zur nächsten Sitzklasse! Als Faustregel gilt: die Babyschale ist dann zu klein, wenn das Köpfchen des Babys über den oberen Rand der Kopfstütze hinausragt. Ein Blick in die des eigenen Modells gibt exakt Auskunft darüber, bis wann die Babyschale passt und genutzt werden darf. Wenn die Beine des Kindes aus der Schale heraushängen und an die Rücksitzbank stoßen, ist das völlig unproblematisch und kein Grund, bereits auf die nächste Sitzgröße zu wechseln.Ein Folgesitz wird dann nötig, wenn die Schultern des Kindes etwa 2 cm über die oberste Durchführung für die Schultergurte ragen und die Kopfstütze komplett ausgefahren werden muss.
- Gruppenübergreifende, mitwachsende Sitze sind zweifellos sehr praktisch und können Geld sparen. Damit diese Sitze Ihren Schatz aber auch gut schützen, sollten Sie zwei Regeln beherzigen: Kaufen Sie keine Sitze, die für eine besonders große Zeitspanne zugelassen sind (z.B. Gruppen 1/2/3). Diese Sitze nach dem „Baukastenprinzip» passen die meiste Zeit nicht wirklich gut. Und verwenden Sie immer den vollwertigen Kindersitz mit Rückenlehne und Kopfstütze, auch wenn sich das Rückenteil für größere Kinder theoretisch abnehmen lässt.
- bis sie entweder 12 Jahre (in Österreich: 14 Jahre) alt oder 150 cm groß sind. Auch wenn das Kind die angegebene Gewichtsgrenze von 36 kg überschreitet, muss es grundsätzlich weiterhin mit Kindersitz fahren, bis es die Alters- oder Größengrenze erreicht hat. Diese Gewichtsgrenze ist nur dem Gewicht des größten Crash-Test-Dummies geschuldet. Die Sitze der Gruppe 3 (bzw.2/3) sind aber auch für Kinder über 36 kg geeignet und zugelassen! (Ausnahme: die Kindersitze der Firma Cybex)
- Achten Sie bei Folgesitzen darauf, dass der Sicherheitsgurt sich nach einer Vorwärtsbewegung des Kindes von alleine wieder aufrollt. Wenn der Sicherheitsgurt nicht eng am Kind anliegt, kann er es im Falle einer Vollbremsung oder eines Unfalles nicht halten, Ihr Kind schleudert ungebremst nach vorne!
- Nutzen Sie die Verstellmöglichkeit am Fahrzeug, um den Verlauf des Sicherheitsgurtes bestmöglich an die Größe ihres Kindes anzupassen, Der Gurt darf am Hals nicht einschneiden!
- Suchen Sie sich für Ihren Kindersitz-Kauf eine ausführliche Beratung, Bauen Sie jeden für Sie in Frage kommenden Sitz probeweise in Ihr(e) Fahrzeug(e) ein und lassen Sie Ihr Kind angeschnallt probesitzen.
- Sehr wichtig für die Sicherheit ist auch der vorschriftsmäßige Einbau des Kindersitzes. Studien belegen, dass über die Hälfte aller Kindersitze nicht korrekt montiert ist. Der beste Sitz aber kann Ihr Kind nicht schützen, wenn er bei einem Unfall durchs Auto geschleudert wird. Lassen Sie sich daher den Einbau beim Kauf genau zeigen und lesen Sie zwischendurch immer mal wieder die Anweisungen im Handbuch nach.
Kinder-Autositze sollen unseren Nachwuchs schützen. Bestmöglich. Doch das Angebot ist riesig. Kommen Sie zu einem unserer Spezialisten in Ihrer Nähe. Wir zeigen Ihnen die geeigneten Modelle. Gemeinsam finden wir den für Ihr Kind, Ihr Auto und Ihre Bedürfnisse optimalen Kindersitz. Damit Ihr Schatz mit Sicherheit im passenden Sitz Auto fährt!
Was zählt als Sitzerhöhung?
Lieber Kindersitz als Sitzerhöhung – Genau genommen handelt es sich bei der Sitzerhöhung um eine Sitzschale, die dafür sorgen soll, dass das kleine Kind der Körpergröße eines Erwachsenen näherkommt, sodass der Dreipunktgurt des Fahrzeugs verwendet werden kann.
- Doch anders als beim «richtigen» Kindersitz ist der Oberkörper des Kindes gänzlich ungeschützt: Es gibt weder Kopfstütze noch Rückenlehne, geschweige denn einen Seitenaufprallschutz – bei einem Seitenaufprall knallt Ihr Kind ungeschützt gegen die Scheibe.
- Ein Kindersitz mit Rücken- und Seitenteilen würde die Energie des Aufpralls teilweise absorbieren und die Folgen für Ihr Kind abmildern.
Ein weiter Kritikpunkt an der Sitzerhöhung: Die Gurtführung ist oft nicht ausreichend. Im Oberkörperbereich gibt es meist gar keine Gurtführung – der Gurt verläuft dadurch in den meisten Fällen falsch und schneidet am Hals ein. Und leider gibt es auf dem Markt auch immer noch Sitzerhöhungen, die darüber hinaus keine Beckengurtführung bieten.
Kann ich mein Kind mit meinem Auto fahren lassen?
So können junge Fahrer sorglos das Auto der Eltern fahren Häufig nutzen Führerscheinneulinge das oder die Autos der Familie mit. Was diesbezüglich zu beachten ist. Eltern, die ihren Sohn oder ihre Tochter mit ihrem Auto fahren lassen möchten, sollten dies vorab mit der Kfz-Versicherung abklären, denn in manchen Policen gibt es Einschränkungen, wer das Auto fahren darf.
- Oftmals haben Führerscheinneulinge kein eigenes Auto und nutzen deshalb den Wagen der Eltern mit.
- Bevor man jedoch sein Kind mit dem eigenen Pkw fahren lässt, sollte man vorher bei der Kfz-Versicherung nachfragen, ob dafür nicht eine Vertragsänderung notwendig ist.
- In vielen Kfz-Versicherungsverträgen kann nämlich vereinbart sein, dass entweder nur der Versicherungsnehmer, nur der Versicherungsnehmer und sein Ehegatte oder nur ein Fahrer, der ein bestimmtes Mindestalter hat – beispielsweise mindestens 23 oder 25 Jahre alt ist – das Auto fahren darf.
Denn für eine solche Einschränkung des Fahrerkreises räumen die Versicherer häufig beachtliche Prämienrabatte ein.
Wie lange darf man ein 7 jähriges Kind alleine lassen?
Genaue Absprachen sind wichtig – Können Sie einen groben Rahmen geben, was in welchem Alter möglich ist? Eltern empfehlen wir: Bis zum 3. Lebensjahr sollte ein Kind immer beaufsichtigt werden und niemals allein zu Hause sein. Ab dem 4. Lebensjahr kann das Kind schon mal 15 bis 30 Minuten alleine sein.
sich an Absprachen hält, Hilfe holt, wenn es welche braucht, Verantwortungsbewusstsein zeigt, Risiken oder Gefahren erkennt: Wie würde es beispielsweise reagieren, wenn jemand an der Haustür klingelt, oder anruft?
Wenn Eltern das Gefühl haben, dass ihr Kind alle diese Voraussetzungen mitbringt, können sie es alleine lassen. Sie sollten aber mit dem Kind genau absprechen, wie lange es alleine ist, und wann die Eltern spätestens wiederkommen. An diese Absprache sollten sich die Eltern unbedingt halten.
Was muss ein 8 jähriger können?
Kognitive Entwicklung. – Die Aufmerksamkeitsspanne von 8-Jährigen ist deutlich gestiegen und kann durchaus schon bei einer Stunde liegen. Sie werden vielleicht überrascht darüber sein, wenn Ihr Kind jetzt einen tieferen Gedankengang äußert. Kinder mit 8 Jahren beobachten detailliert und versuchen alles einzuordnen und zu verstehen.
Es werden oft Dinge hinterfragt und auch kritische Gedanken geäußert. Auch entwickelt sich jetzt vielleicht eine besondere Leidenschaft für ein Thema oder für eine bestimmte Sportart. Geld wird ebenfalls ein Thema und so beobachtet man häufig, dass 8-Jährige dieses auch gern verdienen möchten, z.B. mit einem kleinen Straßenflohmarkt.
Ihr Kind kann nun flüssig lesen und beginnt sich für Bücher zu interessieren. : Eigene Meinung haben: Meilensteine in der Entwicklung von 8-Jährigen.