Wann Darf Man BäUme FäLlen?
Josemaria
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Schonzeit beachten! – Beim Fällen oder Rückschneiden des Baumes ist unbedingt die Schonzeit zu beachten. Fäll- und Rückschnittarbeiten dürfen grundsätzlich nur zwischen dem 30. September und 1. März durchgeführt werden. Der Antrag sollte daher rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. So ist gewährleistet, dass der Baum noch vor Beginn der Schonzeit bearbeitet werden kann.
Wann braucht man eine Genehmigung um einen Baum zu fällen?
Voraussetzungen – Wann muss ich einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen?
Zwischen dem 01.03. und 30.09. generell für jegliche Gehölzfällungen Ganzjährig für einzelnstehende Bäume ab einem Stammdurchmesser von 50 cm. Ausgenommen sind nicht-heimische Nadelbäume wie z.B. Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko. Ganzjährig für die Fällungen flächiger Gehölzbestände (Feldgehölz, Hecke, Hofgehölz, Siedlungsgehölze) ab einer Fläche von 30 m 2
Als Entscheidungshilfe finden sie hier einen Entscheidungsbaum. Es ist kein Antrag für Pflege- oder Formschnitte im Garten oder der freien Landschaft sowie für Durchforstungsarbeiten im Wald erforderlich. Für Anträge auf Waldumwandlung ist die Untere Waldbehörde (Herr Bühsing) zuständig.
Wenn die Gehölzbeseitigung im Rahmen eines Bauantrags oder eines anderen Genehmigungsverfahrens erforderlich ist, ist hierfür kein gesonderter Antrag nach Naturschutzrecht zu stellen. Die Prüfung wird im Rahmen des Bauantrags durchgeführt. Muss ich für die Fällung Ausgleichspflanzungen vornehmen und wie müssen diese aussehen? Wenn für die Fällung der Gehölze ein Antrag erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass i.d.R.
auch Ausgleichspflanzungen vorzunehmen sind. Je nach Stammumfang, Vitalität und Ausprägung der Gehölze kann der Ausgleich zwischen 1:1 bis 1:5 betragen. Ein Merkblatt zu dem erforderlichen Umfang der Ausgleichspflanzungen sowie den zu verwendenden Arten und Pflanzqualitäten finden Sie hier.
Was braucht man um Bäume fällen zu dürfen?
Genehmigung: Wo bekomme ich die Erlaubnis zum Baumfällen? – Zum Fällen großer Bäume wird eine Genehmigung benötigt. Um einen Baum in Ihrem Garten zu fällen, benötigen Sie, aufgrund der Baumschutzverordnung, zuerst eine Genehmigung zum Baumfällen vom Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Dies gilt für Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1 m bis zu 1,30 m.
Diese Angaben unterscheiden sich jedoch von Gemeinde zu Gemeinde. Die Kosten für die Genehmigung liegen, je nach Gemeinde, zwischen 25 und 85 Euro. Eine Investition, die sich lohnt, denn der Preis für das Fällen ohne Erlaubnis ist hoch: Bis zu 50.000 Euro kann Sie ein solches Vergehen kosten. Fälle von diesen extrem hohen Bußgeldern sind zwar nicht sehr häufig, jedoch ist auch eine Strafe in Höhe von mehreren Tausend Euro sehr ärgerlich.
Für Obstbäume gelten hingegen andere Vorschriften, die durch das Bundeskleingartengesetz geregelt sind. Hat Ihnen die zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, gilt es im Folgenden zu prüfen, um welche Baumart es sich handelt : Je nach Art der Fasern haben Bäume unterschiedliche Fallverhalten.
Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen Hessen?
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Erstellt: 28.03.2018 Aktualisiert: 05.01.2019, 16:59 Uhr Kommentare Teilen Das Grünflächenamt prüft, ob ein Baum weg muss. © Christoph Boeckheler Nicht jeder Baum, den ein Grundstückseignern fällen will, darf am Ende wirklich weg. Volker Rothenburger von der Unteren Naturschutzbehörde erklärt die Rechtslage. Herr Rothenburger, was muss ich tun, um auf meinem Grundstück einen Baum fällen zu dürfen? Zunächst muss man den Stammumfang messen.
- Bei Nadelbäumen unter 90 Zentimetern und bei Laubbäumen unter 60 Zentimetern Umfang darf man ohne Genehmigung fällen.
- Der Umfang wird immer in einem Meter Höhe gemessen.
- Ist der Stammumfang größer, muss man bei der Unteren Naturschutzbehörde einen Antrag stellen.
- Wie viele solcher Anträge bekommen Sie pro Jahr? Im vergangenen Jahr waren es knapp 1500 solcher Anträge mit insgesamt mehr als 3000 Bäumen.
Von den Anträgen wurden etwa 1400 genehmigt. Die hohe Quote kommt zustande, weil in den allermeisten Fällen dem Antrag eine Baugenehmigung zugrunde liegt oder es sich um alte und kranke Bäume handelt. Das heißt, gegen eine Baugenehmigung kommt kein Baum an? Sozusagen.
- Wächst beispielsweise der Baum in einem sogenannten Baufenster eines Bebauungsplanes, können wir – wenn die Bauaufsicht eine Baugenehmigung erteilt – die Fällung nicht versagen, weil der Antragsteller nun mal das Recht hat zu bauen.
- Das Baurecht wiegt hier immer schwerer.
- Und so werden die Bäume mit einem kurzen Blick einfach zur Fällung abgenickt? Nein.
Jeder Baum wird von uns vor Ort fachlich bewertet. Das ist vor allem wichtig, wenn Bäume gefällt werden sollen, weil sie alt oder krank sein sollen. Da sind unsere Mitarbeiter sehr gut geschult. Nicht jeder alte Baum wird einfach von uns freigegeben. Da müssen schon Merkmale vorliegen, die zeigen, dass der Baum nicht mehr standsicher oder bruchgefährdet ist.
Welche Schritte folgen nach der Fällung eines Baumes? In der städtischen Baumschutzsatzung ist festgelegt, dass für jeden gefällten Baum auch ein neuer Baum nachgepflanzt wird. Somit bietet nur die Baumschutzsatzung die Garantie, dass der private Baumbestand in Frankfurt nicht abnimmt. Die Nachpflanzungen sollen primär auf dem betroffenen Grundstück erfolgen.
Ist das nicht möglich, kann auch auf einem anderen Grundstück in der Stadt gepflanzt werden. Das kommt aber ganz selten vor. Die dritte Möglichkeit ist eine Ersatzzahlung. Und was passiert mit dem eingenommenen Geld? Es dient dazu, das Programm „Der geschenkte Baum» zu finanzieren.
- Jeder Bürger kann sich aus dem Programm einen Baum im Wert von bis zu 500 Euro schenken lassen und ihn auf seinem Grundstück pflanzen.
- Allerdings haben wir Jahr für Jahr zu wenige Anträge.
- Es wäre gut, wenn sich noch mehr Menschen von uns einen Baum schenken lassen würden.
- Im vergangenen Jahr haben wir beispielsweise 100.000 Euro durch Ersatzzahlungen eingenommen, aber es wurden nur etwa 70.000 Euro abgerufen.
Welche Bäume werden nachgepflanzt? Es muss nicht exakt dieselbe Art nachgepflanzt werden, aber es sollte ein Baum aus derselben Ordnung sein. Die erste Ordnung umfasst ganz große Bäume wie Buche oder Linde. Die zweite Ordnung beinhaltet mittelgroße Bäume wie Birke, Feldahorn oder Amberbaum.
- Nadelhölzer dürfen nicht nachgepflanzt werden.
- Nach der Baumschutzsatzung sind nur Laubbäume zur Nachpflanzung erlaubt.
- Und wenn ich meinen Baum einfach illegal umhaue? Die Wahrscheinlichkeit, dass das auffällt, ist riesig.
- Die Nachbarn sind in Frankfurt sehr aufmerksam.
- Wir bekommen regelmäßig Anrufe mit Nachfragen, ob eine Fällung genehmigt war.
Finden wir heraus, dass dies nicht der Fall war, werden Nachpflanzverfügungen und Bußgeldverfahren eingeleitet. Nerven die Anrufe der Bürger irgendwann? Überhaupt nicht. Wir sind für jeden dankbar, der aufmerksam ist. Auch Nachfragen, wie die Nachpflanzung vorangeht, sind wichtig.
Leider haben wir nicht genügend Personal, um jeden Kommunikationsanspruch zu erfüllen. Das Problem ist aber, dass viele Leute nicht verstehen, dass auch Bäume ein natürliches Lebensende haben. Man glaubt uns oder dem Gutachter dann nicht, dass der Baum krank war. Und es herrscht der Irrglaube, dass die Baumsatzung ungeliebte Bauprojekte verhindern kann.
Aber das ist nicht so. Interview: Steven Micksch
Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen Wien?
Geltungsbereich des Baumschutzgesetzes – Alle Laub- und Nadelhlzer, deren Stammumfang – gemessen in 1 Meter Hhe – mindestens 40 Zentimeter betrgt, fallen unter die Bestimmungen des Wiener Baumschutzgesetzes. Diese Bume drfen Sie nur mit einer behrdlichen Bewilligung entfernen. Das gilt auch auf privaten Grundstcken. Ausgenommen vom Wiener Baumschutzgesetz sind unter anderem:
Obstbume Bume, die in Kleingarten-Anlagen im Sinne des Wiener Kleingartengesetzes 1996 wachsen Bume, die forstrechtlichen Bestimmungen unterliegen, zum Beispiel in Wldern
Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden NRW?
Beispiel: Baumschutzsatzung Aachen – Einen Einblick in die handfesten Vorgaben einer Baumschutzsatzung gibt die zusammenfassende Darstellung der Stadt Aachen. In NRW ist der Deutsche Naturschutzbund (NABU) besonders aktiv, was sich in regionalen Satzungen niederschlägt.
Geltungsbereich : bebaute Ortsteile, Bebauungs-/Erschließungspläne außerhalb land- und forstwirtschaftlicher Nutzung Laubbäume : Fällung verboten ab Stammumfang 80 cm mehrstämmige Laubbäume : keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Durchmesser aufweist Nadelbäume : Fällung verboten ab Stammumfang 100 cm mehrstämmige Nadelbäume : keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 60 cm Durchmesser aufweist Obstbäume : genehmigungspflichtig ab Stammdurchmesser 1,50 m
Gemessen wird der Stammdurchmesser ab dem Stammfuss in einer Höhe von 100 Zentimetern. Befindet sich der Kronenansatz unterhalb von 100 Zentimetern Stammhöhe, gilt dieser als Messpunkt. Ausgenommen vom Verbot einer Fällung sind Birken, Fichten, Pappeln, Lebensbäume, Korkenzieherweiden, Scheinzypressen sowie Wacholder.
Wann darf ich Bäume fällen in NRW?
Nicht alles ist erlaubt im privaten Garten – Viele Vogelarten sind auf Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze als Nist- und Brutplatz angewiesen. Für bestimmte Gehölze besteht daher im Zeitraum 1. März bis 30. September ein zeitlich befristetes Fäll- beziehungsweise Beseitigungsverbot.
Welche Bäume sind geschützt NRW?
Die Baumschutzsatzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern einer der einzelnen Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern und mehr hat.
- Der Umfang ist dabei jeweils in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden zu messen.
- Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.
- Nicht unter die Vorschrift dieser Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien.
Eine Ausnahme von dieser Satzung wird erteilt: Von den Verboten des §2 der Baumschutzsatzung kann eine Befreiung erteilt werden, wenn das Verbot nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Befreiung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Wie lange dauert es einen Baum zu fällen?
Wie lange dauert es, einen Baum zu fällen? – Das reine «Baum fällt» dauert nur wenige Sekunden, aber schon die Vorbereitung und Durchführung einer sicheren Baumfällung dauert mindestens eine Stunde, das Zerteilen und abtransportieren des gefällten Baumes dauert schnell den Rest des Tages an! Planen Sie also genug Zeit für das Baumfällen ein, denn Zeitnot und Hektik gefährden Ihre Sicherheit und führen in der Regel nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen.
Wann ist ein Baum ein Baum?
Eine außergewöhnliche Pflanze – Ein Baum ist, botanisch gesehen, eine langlebige Pflanze mit ausgeprägt verholztem Stamm. In der Regel verzweigt er sich ab einer bestimmten Höhe und bildet eine sogenannte Krone aus belaubten Zweigen. Es gibt Bäume, deren Blätter zu langen spitzen Nadeln geformt sind.
Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden Schleswig Holstein?
(1) – Geschützt sind:
- Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm;
- langsamwachsende Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm. Als langsamwachsende Arten gelten Eibe (Taxus spec.), Mehlbeere (Sorbus spec.), Weißdorn (Crataegus spec.), Rotdorn (Crataegus spec.), Schwarzdorn (Prunus spinosa), Stechpalme (Ilex) und Feldahorn (Acer campestre).
- mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 1 m beträgt;
- Baumgruppen, wenn deren Einzelbäume auf einer Fläche von höchstens 3 m Durchmesser stehen, wenn der Umfang der einzelnen Bäume mindestens 30 cm und die Summe der Umfänge mindestens 1,20 m betragen.
- Ersatzpflanzungen nach § 8 ohne Rücksicht auf den Stammumfang Maßgebend ist der Stammumfang in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz niedriger als 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes ausschlaggebend.
Nicht geschützt sind:
- Weiden, Pappeln und Birken,
- Obstbäume, mit Ausnahme von Schalenobstbäumen, wie Eßkastanien und Nußbäumen;
- Nadelgehölze, mit Ausnahme der Eibe und des Ginkgo-Baumes,
- Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die dem Erwerbszweck dieser Betriebe dienen;
- auf natürliche Weise abgestorbene Bäume.
Wie weit muss ein Baum vom Nachbargrundstück entfernt sein Hessen?
Hessen – Das Nachbarrechtsgesetz in Bundesland Hessen schreibt vor, dass der Eigentümer beim Pflanzen eines Baumes oder Strauches auf seinem Grundstück folgenden Grenzabstand zum Nachbargrundstück einhalten muss:
- sehr stark wachsende Park- und Alleebäume: mindestens 4,00 m Abstand
- stark wachsende Allee- und Parkbäume: 2,00 m
- Kernobstbäume auf stark wachsender Unterlage, Süßkirschen und veredelte Walnussbäume: 2,00 m
- alle übrigen Baumarten: 1,50 m
- stark wachsende Ziersträucher: 1,00 m
- Brombeersträucher: 1,00 m
- Hecke über 2 m Höhe: 0,75 m
- Hecke bis zu 2 m Höhe: 0,50 m
- sonstige Ziersträucher: 0,50 m
- Hecke bis zu 1,2 m: 0,25 m
Wie hoch dürfen Bäume im Wohngebiet werden Hessen?
Wie hoch dürfen Bäume im Garten eigentlich sein? – Wentzel Dr. – Immobilien seit 1820 Ein Haus mit eigenem Garten ist der Wohntraum vieler Deutschen. Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen ihren Garten prinzipiell so bepflanzen, wie es ihnen beliebt. Das gilt auch für Bäume.
- Die aber werfen häufig Schatten oder ragen ins benachbarte Grundstück hinein.
- Da stellt sich die Frage: Wie hoch dürfen Bäume im Garten eigentlich sein? Die Gartenexpertin Iris Steinweller hat die Antwort.
- Abstand zur Grundstücksgrenze relevant Eine Obergrenze für die Höhe von Bäumen in privaten Gärten existiert grundsätzlich nicht.
Allerdings gilt es einige Regelungen zu beachten. Denn eine – zumindest in den meisten Bundesländern – relevante Kennzahl ist der Abstand zum Nachbargarten. Je nach Bundesland gelten ab einem Mindestabstand zwischen einem und vier Metern zum Nachbargarten keine Limitierungen der Baumhöhe – darunter schon.
- Bei einem geringeren Abstand haben Nachbarinnen und Nachbarn einen Anspruch darauf, dass ein dort wachsender Baum gestutzt wird.
- Allerdings muss ein Einspruch gegen die Existenz eines solchen, zu nah am eigenen Grundstück stehenden Baumes, innerhalb von fünf Jahren erfolgen.
- Unterlässt man dies, ist der Anspruch auf eine Begrenzung der Baumhöhe verjährt.
Pech hat man, wenn man sich in Bremen, Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern von nachbarlichen Bäumen gestört fühlt: In diesen Ländern gelten keine Regelungen für Mindestabstände. Bundesländer regulieren unterschiedlich Neben den Mindestabständen gelten noch andere Regelungen für die Bepflanzung des eigenen Gartens.
Beispielsweise dürfen Bäume und Sträucher, die bis zu einem halben Meter Abstand zur Grenze haben, in den meisten Bundesländern maximal zwei Meter hoch werden. Weiteres Beispiel: Ragen Äste oder Ähnliches über die Grundstücksgrenze hinaus und somit auf den eigenen Garten, darf man diese zwar abschneiden.
Zuvor muss man der Eigentümerin oder dem Eigentümer aber die Gelegenheit gegeben haben, diese innerhalb eines annehmbaren Zeitraums selbst zu stutzen. Bei weiteren Fragen rund um Mieten, Kaufen und Wohnen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zahlreichen bereit.
Wann darf ich in Hessen einen Baum fällen?
Seiteninhalt Aber richtig! Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind die Fällung und/oder radikale Rückschnitte in der sogenannten Brutzeit vom 1. März bis zum 30. September verboten. Davon ausgenommen sind gärtnerisch genutzte Flächen. Doch für diese gelten die Regelungen des Artenschutzes und die Eingriffsregelung, die völlig unabhängig davon, ob Brutzeit ist oder nicht, gelten.
- Die Untere Naturschutzbehörde entscheidet, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt.
- Dies kann beispielsweise auch bei einer Baumfällung im Privatgarten der Fall sein und nicht nur bei einem Naturdenkmal.
- Auch wenn Gefahr in Verzug ist, ist die Untere Naturschutzbehörde in jedem Fall über eine notwendige Fällung aufgrund akuter Gefährdung zu informieren.
Verstöße gegen diese Regelungen können Sanktionen, beispielsweise ein Bußgeld nach sich ziehen. Die geltende Rechtslage und alle wichtigen Schritte beziehungsweise Informationen sind in dem Flyer der Unteren Naturschutzbehörde »Baumfällungen in der bebauten Ortslage« zusammengefasst.
Aufgrund der vielschichtigen Rechtslage ist eine Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde in jedem Fall sinnvoll. Meist lässt sich das Anliegen zur Baumfällung bereits am Telefon klären. Eine rechtzeitige Anfrage – vor allem gegen Ende des Winterhalbjahres – wird dennoch empfohlen. Nicht zu empfehlen ist hingegen, den Baum einfach entgegen geltender Gesetze fällen zu lassen.
Die meisten Anzeigen über ungenehmigte Baumfällungen erreichen die Untere Naturschutzbehörde von wachsamen Nachbarn. Im Normalfall wird der Verursacher beziehungsweise Baumeigentümer zur Rechenschaft gezogen. In Einzelfällen – zum Beispiel bei wiederholter Falschinformation – kann ein Bußgeld aber auch den ausführenden Betrieb beziehungsweise das Gartenbauunternehmen treffen.
Wie hoch dürfen Bäume im Garten sein NÖ sein?
Was tun wenn Äste über Nachbars Gartenzaun ragen? –
Überhängendes Obst darf geerntet werden.
Laubfall im Herbst kann nicht beanstandet werden
Überhängende Äste und ins Nachbargrundstück wachsende Wurzeln dürfen vom beeinträchtigten Nachbarn entfernt werden – jedoch auf eigene Kosten.
Schattenwurf durch Bäume auf dem Nachbargrundstück ist grundsätzlich zu dulden. Es gibt in Niederösterreich keine Vorschriften bezüglich der maximalen Höhe von Pflanzen und dem Pflanzabstand zur Grundstücksgrenze.
Baumeigentümerin bzw. -eigentümer ist jene Person, auf deren Grundstück der Stamm des Baumes entspringt. Für Bäume die auf der Grundstücksgrenze stehen, ist eine Einigung beider Parteien notwendig.
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Wie schneidet man einen Baum richtig?
Darauf kommt es beim Schneiden von Bäumen und Sträuchern an – Überschätzen Sie sich nicht. Gehölzschnitt ist anstrengend und gefährlich. Bevor Sie ein Risiko eingehen, lieber einen Fachmann beauftragen.
Nehmen Sie sich Zeit für eine Bestandsaufnahme. Beratschlagen Sie sich dabei gern mit einer weiteren Person, vier Augen sehen mehr. Entfernen Sie alle Äste, die entfernt werden sollen, auf einmal. Schneiden Sie beim Absetzen von Ästen immer erst die Borke und die Rinde von unten ein. So verhindern Sie lange Wunden am Stamm. Auch wenn es anstrengend ist: Schneiden Sie vor allem große Äste Stück für Stück vom Baum. Das vermindert das Verletzungsrisiko durch herabfallenden Baumschnitt.Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit. Klettern Sie nicht in den Baum. Verwenden Sie, Arbeiten Sie nicht mit der Motorsäge, es sei denn, Sie stehen mit beiden Füßen fest auf dem Boden oder im Korb eines Hubsteigers. Nur ausgebildete Baumkletterer dürfen eine Motorsäge mit in den Baum nehmen.
Weitere Informationen Ein frostfreier Tag im Winter ist der ideale Zeitpunkt, um Obstbäume zu verjüngen. Welche Äste werden geschnitten? Nur zwischen Oktober und Februar dürfen Gehölze stark beschnitten werden. Das Verbot dient dem Schutz brütender Vögel. Für Olivenbäume kommen zwei Schnitttechniken infrage: Form- oder Fruchtholzschnitt. Der ideale Zeitpunkt ist im Frühjahr. 22 Min Wie, jetzt schon wieder schneiden? Allerdings! Denn durch den Winterschnitt bereiten wir manche Pflanzen optimal auf die neue Wachstumsphase vor. Dieses Thema im Programm:
Wie hoch darf ein Baum im Garten sein Wien?
© Werner Dieterich / Westend61 / picturedesk.com/Werner Dieterich/Westend61/Picturedesk.com Ob es für Gartenhütten eine Genehmigung braucht und was gegen den übel riechenden Komposthaufen des Nachbarn getan werden kann. Auch auf dem eigenen Rasen sind Verordnungen und Gesetze zu beachten. © Bild: Getty Images/iStockphoto/mtreasure/IStockphoto.com Dürfen Hecken, Zäune oder Mauern auf der Grundstücksgrenze stehen? Der Teufel steckt bei dieser Antwort im Detail. Peter Hauswirth erklärt, dass es keine Regelung gibt, die Hecken oder Sträucher an der Grundstücksgrenze verbieten. © Bild: Michael Staudt / Visum / picturedesk.com/Michael Staudt/Visum/Picturedesk.com Dasselbe gilt für Zäune und Mauern. Hauswirth : „Ob ein Mindestabstand eingehalten werden muss, ergibt sich aus den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer.» Der Bau ist zudem meist auch an Maximalhöhen gebunden.
Hauswirth : „In Wien darf eine Höhe von 2,50 Metern nicht überschritten werden.» Der Rechtsexperte rät, das zuständige Gemeindeamt zu befragen. Wie viel Abstand muss zwischen neu gepflanzten Bäume und dem Nachbargrundstück liegen? Pitzek: „Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass Bäume oder Sträucher nicht an der Grundgrenze gepflanzt werden dürfen.» Äste und Wurzeln dürfen die Grundstücksgrenze auch überschreiten.
Trägt der Baum Früchte, darf der Nachbar sie ernten. Verursachen Baumschnitte Kosten, muss der Eigentümer der Pflanze bezahlen. Pitzek fügt hinzu: „Abgeschnittene Äste dürfen laut OGH-Urteil aber nicht auf das Baumgrundstück, geworfen werden.» Dürfen Bäume ohne Genehmigung gefällt werden? Nein.
- Hauswirth erklärt: „Die gesetzliche Regelung, ob Bäume im eigenen Garten gefällt werden dürfen, ist Ländersache.» In Wien gilt das Wiener Baumschutzgesetz, das alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 Zentimetern einschließt.
- Wer einen Baum fällen will, benötigt die Bewilligung des Bezirksamts.
Hauswirth : „Ein Verstoß ist mit Geld- und – in Ausnahmefällen – sogar mit Freiheitsstrafen sanktioniert. Vom Gesetz ausgenommen, sind Obstbäume und Bäume in Kleingartenanlagen. © Bild: Getty Images/iStockphoto/fotokostic/iStockphoto.com Dürfen Glashaus, Gartenhütte oder Teich einfach gebaut werden? Bei Glashäusern sind die einzelnen Landesgesetze zu beachten. In allen Bundesländern gelten andere Maße, die eine Bewilligungspflicht des Glashauses veranlassen. © Bild: Werner Dieterich / Westend61 / picturedesk.com/Werner Dieterich/Westend61/Picturedesk.com Für das Anlegen von Teichen oder Biotopen ist keine Bewilligung erforderlich. Die Rechtsexpertin: „Dieser muss aber mittels öffentlicher Wasserversorgung oder einem bewilligungsfreien Hausbrunnen, und nicht mit dem Grundwasser, gespeist werden.» Zudem dürfen die Wassermengen die Grenzen des Haus- und Wirtschaftsbedarfs nicht überschreiten. Wo darf der Komposthaufen des Nachbarn (nicht) stehen? Ein gelegentlich stinkender Luftzug ist hinzunehmen. Pitzek: „Der Nachbar kann sich wehren, wenn er durch den Geruch oder Ungeziefer unzumutbar belästigt wird.» Gegen den bloßen unschönen Anblick ist der Nachbar machtlos. Pitzek: „Das gilt im Übrigen auch für die nach wie vor sehr beliebten Gartenzwerge.» ( kurier.at, jb ) | 04/22/2020, 03:00 AM
Wie hoch darf der Nachbar seine Bäume wachsen lassen NRW?
Sonderregelungen für Hecken – Eine Besonderheit in der Grenzbepflanzung ist die Abstandsregelung bei Hecken. Hier wird der Abstand nicht von der Mitte der Pflanze berechnet, sondern von der zu erwartenden Ausdehnung. Bei Hecken bis zwei Meter Höhe ist der Abstand zuzüglich einem halben Meter zu beachten; bei Hecken über zwei Meter Höhe zuzüglich einem Meter.
Wie fällt man einen großen Baum?
So fällt jeder Baum: Setzen Sie auf der Seite, zu der der Baum fallen soll, die Motorsäge zweimal an und schneiden unter Vollgas der Kettensäge eine 45-Grad-Kerbe in den Stamm. Spaltkeile oder ähnliche Hilfsmittel aus der Forstwirtschaft sind für den Hausgebrauch nicht nötig.
Bis wann darf man Bäume schneiden NRW?
Schonzeit beachten! – Beim Fällen oder Rückschneiden des Baumes ist unbedingt die Schonzeit zu beachten. Fäll- und Rückschnittarbeiten dürfen grundsätzlich nur zwischen dem 30. September und 1. März durchgeführt werden. Der Antrag sollte daher rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. So ist gewährleistet, dass der Baum noch vor Beginn der Schonzeit bearbeitet werden kann.
Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen Köln?
Geschützte Bäume – Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern mindestens 2 Einzelstämme einen Umfang von 50 Zentimeter und mehr haben. Gemessen wird grundsätzlich in einer Höhe von 1 Meter ab dem Erdboden.
Auch Alleen, Baumreihen und Baumgruppen sind geschützt, wenn mindestens drei Bäume einen Stammumfang von über 50 Zentimeter haben. In diesen Alleen, Baumreihen und -gruppen sind alle Bäume geschützt, die einen Stammumfang von mindestens 30 Zentimeter haben. Zudem fallen unter den Schutz der Satzung alle baumförmig gewachsenen Sträucher, wie zum Beispiel der Weissdorn, sofern auch hier der Mindeststammumfang von 100 Zentimeter in einem Meter Höhe gegeben ist.
Unabhängig vom Stammumfang fallen folgende Bäume nicht unter den Schutz der Satzung:
SäulenpappelnKoniferen (wie zum Beispiel Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche, Zeder) mit Ausnahme der Eibe, die ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter geschützt ist sowiealle Obstbäume mit einem Kronenansatz unter 1,60 Meter mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien, die ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter geschützt sind.
Welche Bäume darf man in Schleswig Holstein ohne Genehmigung fällen?
(1) – Geschützt sind:
- Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm;
- langsamwachsende Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm. Als langsamwachsende Arten gelten Eibe (Taxus spec.), Mehlbeere (Sorbus spec.), Weißdorn (Crataegus spec.), Rotdorn (Crataegus spec.), Schwarzdorn (Prunus spinosa), Stechpalme (Ilex) und Feldahorn (Acer campestre).
- mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 1 m beträgt;
- Baumgruppen, wenn deren Einzelbäume auf einer Fläche von höchstens 3 m Durchmesser stehen, wenn der Umfang der einzelnen Bäume mindestens 30 cm und die Summe der Umfänge mindestens 1,20 m betragen.
- Ersatzpflanzungen nach § 8 ohne Rücksicht auf den Stammumfang Maßgebend ist der Stammumfang in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz niedriger als 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes ausschlaggebend.
Nicht geschützt sind:
- Weiden, Pappeln und Birken,
- Obstbäume, mit Ausnahme von Schalenobstbäumen, wie Eßkastanien und Nußbäumen;
- Nadelgehölze, mit Ausnahme der Eibe und des Ginkgo-Baumes,
- Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die dem Erwerbszweck dieser Betriebe dienen;
- auf natürliche Weise abgestorbene Bäume.
Bis wann dürfen Bäume gefällt werden RLP?
Fragen zum Thema Baumfällung und Heckenschnitt – Warum werden Bäume und Hecken oft so drastisch geschnitten? Der Rückschnitt von Hecken und Bäumen im öffentlichen Raum erfolgt vorrangig um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Hierunter fällt auch das Freischneiden des Lichtraumprofils.
Bei Hecken kann in größeren Zeitabständen ein starker Verjüngungsschnitt („auf den Stock setzen») notwendig sein. Wann werden diese Arbeiten überwiegend durchgeführt? In der Zeit vom 01.Oktober bis zum 28.Februar. Wann sind solche Arbeiten verboten? Nach § 39 Abs.5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Bäume (außerhalb von Wald, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Grundflächen), Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze, in der Zeit vom 1.März bis zum 30.September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Zu den Bäumen in gärtnerisch genutzten Grundflächen gehören auch Bäume in Hausgärten, Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen. Somit entfällt hier ein zeitlich befristetes Fällverbot. Die Bäume können auch zwischen 1.März und 30.September ohne Genehmigung gefällt und zurück geschnitten werden, wenn sich keine Lebensstätten wild lebender Tierarten darin befinden und wenn keine andere rechtlichen Vorschriften (z.B.
- Festsetzungen in Bebauungsplänen, Auflagen in Baugenehmigungen, Erhaltungsfestsetzungen in Kaufverträgen) entgegenstehen.
- Der Artenschutz ist aber in jedem Fall zu beachten.
- Zulässig bei Hecken und lebenden Zäunen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Die zuständige Behörde kann auf Antrag das Fällen eines Baumes auch nach dem 1.März zulassen, aus Gründen eines genehmigten Eingriffs in die Natur oder zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Warum gilt dieses Verbot ausgerechnet vom 1.März bis zum 30.September? Das Verbot von Baumfällungen und Heckenschnitten dient hauptsächlich dem Schutz der einheimischen Tierwelt. Was sind mögliche Ursachen für eine Baumfällung?
- Schaden im Wurzelbereich, Stamm oder Krone, z.B. durch Faulstellen
- Besiedlung durch Baumpilze
- Baumaßnahmen
Was passiert, wenn ein Baum nicht nachgepflanzt werden kann, weil Gas-, Wasser-, Stromleitungen im Untergrund liegen? Sollte dies aus den oben genannten Gründen nicht möglich sein, ist der Verursacher verpflichtet, standortgerechte Bäume bestimmter Größe an anderer Stelle zu pflanzen (sog.
- Ersatzmaßnahmen).
- Jedoch kann der Verursacher aber auch verpflichtet werden, den erforderlichen Geldbetrag der Stadt Kaiserslautern zur Durchführung dieser Maßnahme zur Verfügung zu stellen,
- Gibt es Möglichkeiten auch zwischen dem 1.3.
- Und dem 30.10.
- Eines Jahres einen Baum zu fällen? Für Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, dazu zählen auch Haus-und Kleingärten gilt kein zeitlich befristetes Fällverbot.
Jedoch sind die Vorschriften des Artenschutzes zu beachten Für alle anderen Baumstandorte in der Stadt muss zuvor eine Ausnahme bzw. Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung beantragt werden. Wie muss ich mich verhalten, wenn in meinem Baum eine (Brut-)höhle sichtbar ist oder ein Nest/Horst ist? Ist dies der Fall, müssen die Baumfällarbeiten oder Schnittmaßnahmen auf die Zeit nach der Vegetationsperiode verschoben werden,
Wann darf man in NRW Bäume fällen?
Nicht alles ist erlaubt im privaten Garten – Viele Vogelarten sind auf Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze als Nist- und Brutplatz angewiesen. Für bestimmte Gehölze besteht daher im Zeitraum 1. März bis 30. September ein zeitlich befristetes Fäll- beziehungsweise Beseitigungsverbot.