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Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung?

Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung
Wer kann Grundsicherung bekommen? – Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

Welchem Rentner steht Grundsicherung zu?

Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, können Sie die Grundsicherung beantragen. Dabei wird grundsätzlich nicht auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen. Erst bei einem Einkommen von mehr als 100 000 Euro im Jahr kommt es dazu.

Was sind die Voraussetzungen für die Grundsicherung?

Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten und wer nicht? – 1. Wer hat Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung? Leistungen der sozialen Grundsicherung werden zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt. Anspruchsberechtigt sind bei Bedürftigkeit Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

das 65.Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Auch bei Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstätte für behinderte Menschen wird von einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ausgegangen.

Anspruch auf Leistungen haben Personen (auch Bewohner von Heimeinrichtungen),

die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen (z.B. aus Haus- und Grundbesitz, Sparvermögen) bzw aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

Ein Anspruch besteht erst zu dem Zeitpunkt, wo festgestellt worden ist, dass die volle Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Solange nur eine vorübergehende volle Erwerbsminderung festgestellt worden ist oder vom Rententräger nur eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt wird, besteht auch bei Sozialhilfebedürftigkeit kein Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Nur bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder nach einer für einen Gesamtzeitraum von 9 Jahren bezogenen Erwerbsminderungsrente auf Zeit besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt. Die Leistung muss beantragt werden! 2.

Wer ist nicht anspruchsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung? Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung ist neben Sozialhilfebedürftigkeit die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist eingeschränkt auf ältere Menschen mit dem vollendeten 65.

  1. Lebensjahr und auf dauerhaft voll Erwerbsgeminderte mit dem vollendetem 18.
  2. Lebensjahr bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik.
  3. Personen, die nicht zu diesem Kreis gehören, erhalten bei Sozialhilfebedürftigkeit keine Leistungen der Grundsicherung, sondern Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen des Arbeitslosengeldes II nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch,

Auch bei Vorliegen einer Sozialhilfebedürftigkeit erhalten folgende Personenkreise keine Leistungen der sozialen Grundsicherung:

Personen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Kinder bzw. Eltern über 100.000 Euro liegt. Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (z.B. bei Schenkungen ohne Gegenleistungen), ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Wie erfahre ich ob ich Anspruch auf die Grundrente habe?

Wie wird das Einkommen angerechnet? – Zum 1. Juli eines Jahres und bei Rentenbeginn wird das anzurechnende Einkommen ermittelt und die Höhe des auszuzahlenden Anteils des Grundrentenzuschlags ausgerechnet: Liegt das Einkommen bei einer alleinstehenden Person unter 1.317 Euro (dem 36,56-fachen des aktuellen Rentenwerts) und bei Eheleuten das gemeinsame Einkommen unter 2.055 Euro (das 57,03-fache des aktuellen Rentenwerts), wird der Grundrentenzuschlag in voller Höhe ausgezahlt.

Einkommen oberhalb dieses Betrags wird zu 60 Prozent angerechnet. Pro 10 Euro über der Einkommensgrenze wird vom Grundrentenzuschlag 6 Euro weniger ausgezahlt. Der Rest wird ruhend gestellt – das heißt, dieser wird nicht mehr ausgezahlt. Liegt das Einkommen bei einer alleinstehenden Person über 1.685 Euro (46,78-fache des aktuellen Rentenwerts) oder bei Eheleuten über 2423 Euro (67,27-fache des aktuellen Rentenwerts), dann mindert jeder darüber hinaus gehende Euro die Grundrente um einen Euro (100 Prozent Anrechnung).

Ab einem bestimmten Einkommen ruht die Grundrente komplett, es wird also kein Grundrententeilbetrag mehr ausgezahlt. Das Einkommen wird jedes Jahr überprüft und die Höhe des auszuzahlenden Teils der Grundrente neu festgestellt. Eine teilweise oder ganz ruhende Grundrente kann dann auch wieder ganz oder teilweise gezahlt werden.

Wie viel Geld darf man haben um Grundsicherung zu bekommen?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

  • Hier erfahren Sie, wer diese Leistung vom Sozialamt bekommen kann und welche Neuregelungen in Kraft getreten sind.
  • Das Bürgergeld-Gesetz ist am 20.12.2022 im (Nr.51, Seite 2328 ff.) veröffentlicht worden.
  • Es enthält auch Neuregelungen für die Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.

Diese Regelungen sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Überblick über die zentralen Änderungen des SGB XII: Neue Regelsätze ab 01.01.2023:

Regelbedarfsstufe 1: 502 Euro Regelbedarfsstufe 2: 451 Euro Regelbedarfsstufe 3: 402 Euro Regelbedarfsstufe 4: 420 Euro Regelbedarfsstufe 5: 348 Euro Regelbedarfsstufe 6: 318 Euro

Hinweis: Welche Regelbedarfsstufe (RBS) ist für welche Leistungsberechtigten die richtige? Antworten gibt es, Außerdem steigt das Geld für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 34 Abs.3a SGB XII:

Für das erste Schulhalbjahr sind 116 Euro vorgesehen, für das zweite Schulhalbjahr steigt der Betrag auf 58 Euro.

Neuer Mehrbedarf: Für Leistungsberechtigte wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann und ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art der Bedarfe nicht möglich ist, vgl.

In dem ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen (sogenannte Karenzzeit ). Erst ab dem 2. Jahr des Leistungsbezugs geht es ­nach ca. sechs Monaten um die Angemessenheit der Kosten (vgl. § 35 Abs.1 SGB XII neu). Eine Absenkung der ggf. unangemessen hohen Kosten wird unter bestimmten Voraussetzungen nicht verlangt (z.B. bei Unwirtschaftlichkeit).

Beachte: Diese Neuregelung gilt nicht für Menschen, die in besonderen Wohnformen leben. Beachte: Diese Neuregelung (Karenzzeit) betrifft nicht die Kosten für das Heizen. Gut zu wissen: Für Menschen, die schon jahrelang Leistungen beziehen, bleiben die Zeiten des Leistungsbezugs bis 31.12.2022 bei der Karenzzeit unberücksichtigt. Allerdings steht diesem Personenkreis trotzdem keine Karenzzeit zu, wenn in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden (vgl. § 140 SGB XII neu).

Anhebung des Vermögensschonbetrages: Bisher durften 5.000 Euro pro Person unberücksichtigt bleiben. Ab 01.01.2023 gilt:

Jeder leistungsberechtigte Mensch darf 10.000 Euro Vermögen behalten. Auch der erwachsene Lebenspartner/Ehepartner darf sich nunmehr auf einen Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro berufen. Ebenso darf sich eine minderjährige alleinstehende Person auf 10.000 Euro berufen, wenn sie nicht vom Unterhalt der erwachsenen Leistungsberechtigten abhängt. Personen, die von einer der oben genannten Personen überwiegend unterhalten werden, haben wie bisher nur einen Schonbetrag in Höhe von 500 Euro. Neuerdings bleibt außerdem ein angemessenes Kraftfahrzeug (bis Verkehrswert von 7.500 Euro) von der Anrechnung verschont (vgl. § 90 Abs.2 Nr.10 SGB XII neu).

Beachte: Die noch höheren Schonbeträge nach dem SGB II (bisher «Hartz 4»; nunmehr Bürgergeld) gelten nicht für Leistungen nach dem SGB XII. Änderungen bei den Regelungen zum Einkommen:

Ab 01.01.2023 gelten Erbschaften nicht mehr als Einkommen, sondern werden als Vermögen bewertet (vgl. § 82 Abs.2 Nr.9 SGB XII neu). Auch Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nr.12, Nr.26 oder Nr.26a Einkommensteuergesetz steuerfrei sind, zählen nicht mehr als Einkommen, soweit sie einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen (vgl. § 82 Abs.1 Nr.8 SGB XII neu). Damit sind auch Übungsleiterpauschalen bis zu der o.g. Grenze nicht mehr als Einkommen zu berücksichtigen. Anmerkung: § 3 Nr.12 EstG regelt Bezüge aus einer Bundes- oder Landeskasse, die als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind; § 3 Nr.26 EstG regelt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder ähnlichen Tätigkeiten; § 3 Nr.26a EstG regelt nebenberufliche Einkünfte bis zu 840 Euro (Ehrenamtspauschale). Außerdem kein Einkommen mehr: Mutterschaftsgeld nach § 19 Mutterschaftsgesetz; Einnahmen von Schülern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Betrag in Höhe von 520 Euro monatlich bei Leistungsberechtigten, die eine förderungsfähige Ausbildung durchlaufen oder während der Schulzeit erwerbstätig sind. Abzusetzen vom Einkommen sind seit 01.01.2023 bis zu 250 Euro monatlich, wenn sie als Taschengeld nach dem Bundesfreiwilligendienst- oder Jugendfreiwilligendienstgesetz gezahlt wurden (vgl. § 82 Abs.2 S.2 SGB XII neu).

Hinweis: Die und die hatten im Gesetzgebungsverfahren jeweils am 23.08.2022 Stellungnahmen abgegeben. Die zum 01.01.2023 in Kraft tretende Wohngeld-Reform beinhaltet auch eine Regelung zur Grundsicherung bzw. zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach § 131 SGB XII neu gilt, dass ­–abweichend vom Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe –­ anstelle von Wohngeld auch Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden darf. Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung Wer erhält überhaupt Grundsicherung? Und ab welchem Alter erhält man Grundsicherung? Wir möchten zunächst die grundlegenden Fragen zum Thema Grundsicherung beantworten. Folgende Menschen können einen Anspruch haben:

Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Menschen, die im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt sind. Menschen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen. Menschen im Rentenalter.

Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in Deutschland sein. Sie dürfen nicht genug Einkommen/Vermögen haben, um den notwendigen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Bedürftigkeit). Es muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden.

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann, ist dauerhaft voll erwerbsgemindert, sofern unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung aufgehoben werden kann.

Seit 01.01.2020 gibt es das Budget für Ausbildung; seine Nutzung kann einen Anspruch auf Grundsicherung begründen. Weitere Informationen dazu im Recht auf Teilhabe, 5. Aufl., 2020, Seite 139 f. und 1/2020, Seite 38 ff.

Wer vor dem 1. Januar 1947 geboren wurde, erreicht die Altersgrenze an seinem 65. Geburtstag. Für die anderen Jahrgänge gibt es, Grundsicherung im Alter können auch Menschen bekommen, die keine Rente erhalten, oder auch als ergänzende Leistung (Aufstockung). Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der,

Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung Grundsicherung kann nur erhalten, wer nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Manchmal kommt es auch noch auf die finanziellen Mittel z.B. der Eltern oder Lebenspartner*in an. Wir erklären, worauf es zu achten gilt. Generell gilt: Wer ein eigenes Einkommen hat, hat keinen oder nur einen niedrigeren Anspruch auf Grundsicherung,

Beispiel: Da die Erwerbsminderungsrente Einkommen darstellt, wird die Grundsicherung in diesen Fällen nur als Aufstockung benötigt. Das Gesetz bestimmt für bestimmte Einnahmen, dass diese nicht als Einkommen zählen. Manche Einnahmen sind zwar Einkommen, aber werden trotzdem bei der Berechnung nicht berücksichtigt bzw.

sind sie vom Einkommen «abzusetzen» (weitere Ausführungen folgen). (Mehr zu den Neuregelungen durch das Bürgergeld-Gesetz siehe oben unter «».) Die folgenden Beträge werden nicht als Einkommen bewertet oder sind nach den gesetzlichen Vorgaben vom Einkommen abzusetzen:

30% des Einkommens aus selbständiger oder nicht selbständiger Tätigkeit (maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1), ein bestimmter Betrag aus einer zusätzlichen Altersvorsorge und auch Schmerzensgeld (das ein Geschädigter z.B. nach einem Unfall von dem Unfallverursacher erhält). Bei Werkstattbeschäftigten: Sie können 1/8 der Regelbedarfsstufe 1 und weitere 50% des diesen Betrag übersteigenden Entgelts absetzen. Das Pflegegeld, das der pflegebedürftige Mensch von der Pflegeversicherung erhält, wird nicht angerechnet.

Als Einkommen werden hingegen berücksichtigt:

Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld (LSG Hamburg, Urteil vom 08.09.2016 – Az: L 4 AS 569/15; in Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/2017, Seite 11 f.), wenn es dann um SGB XII-Leistungen für die Pflegeperson geht. Das Pflegeunterstützungsgeld, das die Pflegeperson bekommt (vgl. § 13 Abs.5 SGB XI). Der an einen bedürftigen Menschen gezahlte Unterhalt (BSG, Urteil vom 08.12.2022 – Az: B 8 SO 4/21 R: Ablehnung der beantragten Grundsicherung wegen Unterhaltszahlungen durch den Vater; Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2006 – Az: XII ZR 84/04). Im Verhältnis zu dem geleisteten Unterhalt reduziert sich dann die Höhe der Grundsicherung. Beachte: Nur tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen führen dazu, dass weniger Geld als Grundsicherung gezahlt wird. Dagegen hat der bloße Unterhaltsanspruch (ohne dass gezahlt wird) nicht zur Folge, dass die Grundsicherung nur in niedrigerer Höhe gewährt wird. Zum Einkommen, das angerechnet werden darf, gehört auch das Mindestelterngeld (BSG, Urteil vom 01.12.2016 – Az: B 14 AS 8/15 R; in RdLh 2/2017, S.65: Entscheidung gilt nicht nur für SGB II- Leistungen, sondern auch für SGB XII-Leistungen). Probleme bereiten manchmal die sogenannten einmaligen Einnahmen, Das kann zum Beispiel eine Schenkung sein (Erbschaften sind seit 01.01.2023 keine Einkommen mehr, sondern Vermögen, s.o. unter «»). Dann kann es passieren, dass das Geld auf sechs Monate verteilt als Einkommen angerechnet wird (§ 82 Absatz 7 Sozialgesetzbuch XII). Die Folge: Es gibt dann keine Grundsicherung oder nur reduzierte Leistungen. Um das zu vermeiden, sollte sich jeder, der einem Grundsicherungsempfänger einen Geldbetrag zukommen lassen möchte, vorher beraten lassen.

Beachte: Ist der Erbfall vor der Antragstellung eingetreten, handelt es sich bei der Erbschaft um Vermögen und nicht um Einkommen.

Unklar kann auch sein, wie mit Nachzahlungen umzugehen ist. Beispiel: Herr P. hat erfolgreich auf Zahlung von Grundsicherung geklagt und erwartet nun hohe Nachzahlungen. Er fragt, ob diese Nachzahlungen wie Einkommen angerechnet werden. Antwort: Nein, die Nachzahlung darf nicht als Einkommen angerechnet werden. Denn auch die Nachzahlung wird als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII angesehen, die ausdrücklich von einer Anrechnung als Einkommen ausgeschlossen ist (vgl. § 82 Abs.1 Satz 1 SGB XII). Falls der Träger der Grundsicherung die Nachzahlung als Einkommen berücksichtigt, sollte Widerspruch eingelegt werden. Ein wichtiger Hinweis: Auch das Kindergeld führt immer wieder zum Streit. Das Kindergeld für Minderjährige ist in der Regel Einkommen des Kindes (§ 82 Abs.1 S.3 SGB XII). Das Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen, das auf das Elternkonto gezahlt und nicht an das Kind weitergeleitet wird, zählt in der Regel nicht zum Einkommen des erwachsenen Kindes. Es stellt einen Lastenausgleich für die Eltern für persönliche Betreuung und sonstige Aufwendungen in diesem Zusammenhang dar, welche auch bei einer Betreuung im Wohnheim noch gegeben sind. Freibetrag für Menschen, die 33 Jahre Grundrentenzeiten vorzuweisen haben (§ 82a SGB XII): Grundrentenzeiten sind vor allem Zeiten von Pflichtbeiträgen, wie sie auch bei einer Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen entrichtet werden. Über die Grundrentenzeiten informiert die, Es muss kein Antrag gestellt, aber dem Träger der Grundsicherung angezeigt werden, dass die Voraussetzungen für den Freibetrag vorliegen (rückwirkende Berechnung). Höhe des Freibetrags: maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1.

Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Einkommen, das z.B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Das liegt daran, dass die Regelungen im Bereich der Eingliederungshilfe großzügiger sind – also mehr Einkommen verschont wird als bei der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt.

Der Anspruch auf Grundsicherung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, Früher entfiel der Anspruch ab einem bestimmten Einkommen der Eltern, aber das ist jetzt nicht mehr so. Ab einem bestimmten Verdienst müssen die Eltern einen monatlichen Betrag in Höhe von 28,43 Euro (2021) für die Grundsicherungs-Leistung für ihr erwachsenes Kind zahlen. Genauer gesagt: Verdient ein Elternteil mehr als 100.000 Euro jährlich, dann muss monatlich ein Betrag in Höhe von 28,43 Euro an das Sozialamt überwiesen werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Unterhaltsanspruch des erwachsenen behinderten Kindes gegen seine Eltern, der in Höhe von 28,43 Euro monatlich auf den Träger der Sozialhilfe übergeht (§ 94 SGB XII).

Wichtig zu wissen: Entscheidend ist das Einkommen eines Elternteils. Der Betrag in Höhe von 28,43 Euro ist nicht schon dann zu zahlen, wenn beide Elternteile gemeinsam mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen. Das Bürgergeld-Gesetz hat neu bestimmt, dass Erbschaften kein Einkommen sind, sondern Vermögen (vgl.

Das Vermögen der Eltern wirkt sich nicht auf die Grundsicherung ihres erwachsenen Kindes aus. Das bedeutet, dass auch die Kinder von Eltern mit hohem Vermögen Grundsicherung bekommen können. Die folgenden Ausführungen gelten deshalb nur für das eigene Vermögen: Wer eigenes Vermögen hat, hat keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Grundsicherung, Grundsätzlich gilt, dass das vorhandene Vermögen zu verwerten ist (deshalb keine Grundsicherung für Ehepaar mit zwei Autos zu einem Gesamtwert i.H.v.31.000 Euro, vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 03.04.2020 – Az: L 4 SO 46/18; Besprechung im RdLh 4/2020, S.189 f.). Allerdings wird das Vermögen nicht komplett angerechnet; es gibt auch sogenannte Vermögensschonbeträge bzw. Vermögenswerte, die nicht verwertet werden dürfen.

Geldbeträge (Vermögensschonbeträge)

Neu seit 01.01.2023: Jede volljährige Person und jede alleinstehende minderjährige Person darf zum Beispiel Geld bis zu 10.000 Euro besitzen, Trotzdem besteht ein Anspruch auf Grundsicherung (s.o. unter «»). Darüber hinaus wird ein weiterer Schonbetrag für jede Person gewährt, für die Unterhalt geleistet werden muss. Das gilt zum Beispiel für Kinder von Leistungsberechtigten. Dieser beträgt einheitlich jeweils 500 Euro.

Beachte: In dem gerichtlichen Eilverfahren, das die zeitnahe (vorläufige) Bewilligung von Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt zum Ziel hat, wird der Vermögensschonbetrag so behandelt, als ob es keinen Schonbetrag gibt. Vorhandenes Schonvermögen wird in diesem Zusammenhang also voll berücksichtigt und gerade nicht verschont! Angespartes Pflegegeld ist Vermögen und als solches für die Betreuervergütung einzusetzen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.01.2020 – Az: XII ZB 500/19; Besprechung in RdLh 3/2020, S.140 f.). Das Pflegegeld ist zwar nicht Einkommen des pflegebedürftigen Menschen (s.o.), aber kann durchaus als Vermögen zu berücksichtigen sein. Der Verwertung stand jedenfalls in dem konkreten Fall keine Härte entgegen.

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Sonstige Vermögenswerte

Neu ab 01.01.2023: Verschont bleibt auch ein angemessenes Kraftfahrzeug bis zu einem Verkehrswert in Höhe von 7.500 Euro (vgl. § 90 Abs.2 Nr.10 SGB XII neu). Auch das eigene Haus oder die Eigentumswohnung sind unter Umständen geschützt, Wichtig ist, dass der Mensch mit Beeinträchtigung dort selbst lebt (ggf. mit Angehörigen). Außerdem muss das Haus oder die Wohnung „angemessen» sein (also keine Villa). Gleiches gilt, wenn der Einsatz des Vermögens eine Härte wäre, also dem Antragsteller nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB XII). Das haben Gerichte zum Beispiel für angespartes Blindengeld und für Schmerzensgeld so entschieden. Außerdem ist auch eine Opferentschädigungsrente nicht anzurechnen. Zwar sei es normalerweise unerheblich, woher das Vermögen stamme. In Ausnahmefällen führe die Herkunft des Vermögens aber dazu, dass sich eine Berücksichtigung als Vermögen verbiete (so das Opfer einer Gewalttat, das deshalb eine Opferrente bezieht, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 30.04.2020 – B 8 SO 12/18 R; vgl. Besprechung in RdLh 4/2020, S.182 ff.). Nachzahlungen von Grundsicherung sind nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Ihre Berücksichtigung würde eine Härte gem. § 90 Abs.3 SGB XII darstellen (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 17.07.2006 – Az: L 5 B 71/06). Vergleiche dazu auch Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2021, S.147 f. Auch keine Berücksichtigung als Einkommen (siehe oben). Darüber hinaus kommt eine Härte auch bei Bestattungsvorsorgeverträgen in Betracht, sofern die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind (vgl. Rechtsdienst der Lebenshilfe, 4/2019, Seite 186 f. und Beitrag im Heft 3/2020):

1. Der Vertrag wurde vor dem Bezug der SGB XII-Leistungen abgeschlossen. Mitunter werden auch Verträge anerkannt, die später – also erst während des schon laufenden Bezugs von SGB XII Leistungen – abgeschlossen wurden. Hier sollte man sich beraten lassen, falls der zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossene Vertrag nicht als Härtefall akzeptiert wird, also der Wert des Vertrages als Vermögen angerechnet werden soll (und deshalb weniger oder gar keine Grundsicherung bewilligt wird). Gegebenenfalls ist gegen den Bescheid mit der entsprechenden Vermögensberechnung Widerspruch einzulegen. 2. Verbindliche Deckung der Bestattungskosten durch den Vertrag (z.B. Sterbegeldversicherung; Bestattungsvorsorgevertrag). Die Auszahlung zu Lebzeiten muss ausgeschlossen sein. 3. Angemessene Höhe der Verbindlichkeit: Nur ein angemessener Vertrag bleibt unberücksichtigt. Ist die Beisetzung anderweitig abgesichert, werden die vertraglich hinterlegten Beträge berücksichtigt, ohne dass dies eine Härte bedeutet. Hinweis: Bestattungsvorsorgeverträge gehören auf jeden Fall immer dann zum Schonvermögen, wenn ihr Wert 10.000 Euro nicht übersteigt und kein sonstiger Vermögenswert vorhanden ist (wie oben beschrieben).

Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Vermögen, das z.B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung Welche Leistungen der Grundsicherungen gibt es? Und was sollte man tun, wenn einem diese Leistungen verwehrt werden?

Die folgenden Leistungen der Grundsicherung gibt es:

Regelleistungen, Leistungen für den Mehrbedarf, Leistungen für einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung), Leistungen für Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung (ausführlich dazu unten). Diese Leistungen werden Menschen, die allein, mit Partner, in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern leben, auf ihr Konto überwiesen. Das Gleiche gilt für die Bewohner*innen besonderer Wohnformen.

Ausnahme: Das Geld wird direkt vom Sozialamt auf das Konto der Wohneinrichtung überwiesen (sog. Direktüberweisung). Das geht in der Regel aber nur dann, wenn die Verwendung des Geldes für die Zahlung der Unterkunft nicht sichergestellt ist oder wenn der Bewohner dies wünscht.

Regelleistungen

Es gibt sogenannte Regelleistungen der Grundsicherung. Dabei handelt es sich sozusagen um Grundleistungen des Sozialhilfeträgers. Wer sie in welcher Höhe bekommt, ergibt sich aus den Regelsätzen. Die neue Regelsätze ab 01.01.2023 finden Sie oben unter, Menschen, die in besonderen Wohnformen leben, sind der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet (vorher Regelbedarfsstufe 3). Bewohner einer besonderen Wohnform, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben, erhalten deshalb monatlich einen Regelbetrag in Höhe von 404 Euro (2022). Dazu kommen ggf. Mehrbedarfe und Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch Menschen, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 2. Wer allein lebt oder bei den Eltern, ist der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet; das Gleiche gilt für Menschen mit Beeinträchtigung im sogenannten begleiteten Wohnen, einer Leistung der Eingliederungshilfe zur Betreuung in einer Pflegefamilie (Sozialgericht Marburg, Urteil vom 21.10.2020 – Az: S 9 SO 34/20). Die Regelbedarfsstufe 1 ist ferner anzuwenden, wenn sich jemand in einem psychiatrischen Krankenhaus aufhält (Sozialgericht Detmold, Urteil vom 27.02.2020 – AZ: S 11 SO 59/18; Besprechung in RdLh 3/2020, S.133 f.). In seltenen Fällen kann eine höhere Regelsatzfestsetzung gerechtfertigt sein (z.B. für Pflegebedarf, wenn ein pflegebedürftiger Mensch keinen Pflegegrad hat); dann kann der bestehende Pflegebedarf ggf. über eine abweichende Regelsatzfestsetzung bewilligt werden. Das wurde in einzelnen Fällen schon gerichtlich so entschieden.

Abgelehnt wird die höhere Regelsatzfestsetzung regelmäßig für sogenannte OTC-Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel), vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.04.2020 – Az: L 18 SO 153/18 NZB; Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2020, S.131 f.). Die höhere Regelsatzfestsetzung wurde ebenfalls abgelehnt für eine erotische Ganzkörpermassage (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2020 – Az: L 8 SO 163/17; Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2020, S.129 f.).

Ab Juli 2022 gibt es einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Minderjährigem (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), der einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat (Regelbedarfsstufe 4, 5 oder 6; vgl.), Außerdem gibt es diese monatliche Zahlung auch für Minderjährige, die einen Anspruch nach § 34 SGB XII haben (Bildung und Teilhabe) oder die nur deshalb keinen Anspruch auf den Sofortzuschlag haben, weil Kindergeld berücksichtigt wird (vgl. § 82 Abs.1 S.4 SGB XII).

Mehrbedarfe

Neu ab 01.01.2023: Mehrbedarf für einmaligen, unabweisbaren, besonderen Bedarf nach § 30 Abs.10 SGB XII neu (siehe oben unter «»). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch weitere Zahlungen möglich. Ein Beispiel ist der sog. Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent der Regelbedarfsstufe für behindere Menschen ab 18 Jahren, die schul- oder ausbildungsbezogene Eingliederungshilfe erhalten (§ 42b Abs.3 SGB XII). Beachte: Diesen Mehrbedarf gibt es im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt auch schon für Leistungsberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (§ 30 Abs.4 SGB XII).

Neu seit 1. Januar 2021 der ernährungsbedingte Mehrbedarf: Diesen Mehrbedarf gab es schon vor 2021, aber nun wurde er neu formuliert. Der neue Gesetzestext lässt hoffen, dass jetzt auch Verdickungsmittel als Mehrbedarf geltend gemacht werden können, was bisher nicht der Fall war. Leider kommt der ernährungsbedingte Mehrbedarf neuerdings aber nur noch aus „medizinischen Gründen» in Betracht.

Auch die Kosten für das oder bei einem anderen Leistungsanbieter sind als Mehrbedarf zu beantragen (3,80 Euro pro Mahlzeit in 2023). Die Einzelheiten dazu können Sie nachlesen. Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Ab 2023 gibt es für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe diese Leistung: Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr auf 116 Euro und für das zweite Schulhalbjahr auf 58 Euro.

Bedarf auf Erstausstattung

Einen Bedarf auf eine Erstausstattung mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen kann es auch geben, wenn der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt die Möbel während einer psychischen Krise auf die Straße gestellt hat und nach einem längeren Aufenthalt in der Psychiatrie wieder in seine (nunmehr leere) Wohnung zurückkehrt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2020 – Az: L 7 SO 3313/18; Besprechung im RdLh 1/2021, S.27 f.). Das Gleiche kann nach einem Wohnungsbrand oder einer Inhaftierung gelten.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Neu ab 01.01.2023: Für Menschen, die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen und allein, mit Partner oder in einer Wohngemeinschaft leben bzw. mit Mietvertrag bei den Eltern / Geschwistern wohnen, kommt eine einjährige Karenzzeit in Betracht, innerhalb der die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen werden (siehe oben unter ). Auch wer Grundsicherung bekommt und ohne Mietvertrag bei seinen Eltern lebt, kann anteilige Unterkunftskosten beanspruchen. Eine Karenzzeit kommt in diesen Fällen aber nicht in Betracht. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich Kosten an die Eltern abgeführt wurden. Allerdings werden häufig mehr Kosten vom Sozialamt übernommen, wenn es einen Untermietvertrag gibt. Solche Verträge zwischen den Eltern und dem behinderten Kind, vertreten durch einen Ergänzungsbetreuer, halten die Sozialhilfeträger und auch die Gerichte meistens für unwirksam. Das gilt vor allem dann, wenn das mitwohnende Kind mit Beeinträchtigung tatsächlich keine Miete zahlt und trotzdem keine Kündigung (von Seiten der Eltern gegenüber ihrem Kind) befürchten muss. In diesen Fällen wird dann sehr regelmäßig der sogenannte Rechtsbindungswille verneint.

Diese Auffassung ist nicht überzeugend. Es sollte deshalb Widerspruch eingelegt werden, wenn der Sozialhilfeträger bei der Berechnung der Unterkunftskosten den Vertrag ignoriert und dementsprechend nur weniger Unterkunftskosten als Leistung bewilligt. Hier finden Sie einen, Gut zu wissen: Das Bundessozialgericht hat am 23.03.2021 entschieden (Az: B 8 SO 14/19 R): Die Kosten für die Unterkunft und Heizung werden auch dann vom Sozialhilfeträger übernommen, wenn es keinen Mietvertrag zwischen den Eltern und dem Kind mit Beeinträchtigung gibt und die Familienmitglieder in dem abbezahlten Eigenheim der Eltern zusammenleben. Die Besonderheit an der Entscheidung ist, dass es also auch dann Leistungen der Grundsicherung geben kann, wenn die Eltern z.B. gar keine Miete bezahlen müssen oder für sonstige (nennenswerte) Unterkunftskosten zu zahlen haben. Vgl. dazu die Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 4/2021. Beachte: Für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, gibt es ohne Mietvertrag bzw. ohne die Verpflichtung, für das Wohnen zu bezahlen, keine Leistungen für die Unterkunft und Heizung. Die Leistungen für die Unterkunft und Heizung für die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt bestimmen sich nach anderen Regelungen und setzen Zahlungsverpflichtungen, also einen Mietvertrag, für das Wohnen voraus (§ 35 SGB XII).

Kosten für Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen

Für Menschen in besonderen Wohnformen werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung ebenfalls von der Grundsicherung abgedeckt (gilt auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt) und an die Leistungsberechtigten, also den Bewohner, ausgezahlt (Ausnahme: Direktzahlung vereinbart, siehe oben). Die mit dem Bürgergeld-Gesetz neu eingeführte Karenzzeit kommt für sie aber nicht in Betracht. Das ist ausdrücklich im Gesetz geregelt (vgl. § 42a Abs.1 S.2 SGB XII neu i.V.m. § 42a Abs.5 und Abs.6 SGB XII). Diese Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung erfolgt auf jeden Fall dann, wenn die Miete oder das Entgelt für das Wohnen angemessen ist. Maßgebend sind die Kosten für einen Einpersonenhaushalt gem. § 45a SGB XII. Weiterhin werden diese Kosten von der Grundsicherung übernommen, wenn die Kosten 25 % höher als das angemessene Entgelt liegen (vgl. § 42a Abs.5 SGB XII). Voraussetzung dafür ist aber, dass in dem Vertrag über das Wohnen (in der Regel Wohn- und Betreuungsvertrag) ein Zuschlag vereinbart wurde, der die höhere Miete bzw. das höhere Entgelt rechtfertigt (z.B. für Möblierung). Was gilt, wenn die Kosten über diesen 25 % liegen? Dann kommt wegen dieses erhöhten Kostenanteils am Wohnen (also der Kosten, die 25 % der angemessenen Wohnkosten übersteigen) die Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht, vgl. § 42a Abs.6 S.2 SGB XII. Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe kann sich aus § 113 Abs.5 SGB IX ergeben. Unklar ist derzeit noch, ob eine Kostenbeteiligung der Eingliederungshilfe in Betracht kommt, wenn ein Bewohner möglicherweise keine Grundsicherung (oder Hilfe zum Lebensunterhalt) bezieht (z.B. Selbstzahler). Der informiert ebenfalls über die Veränderungen bei den ehemals stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Weitere Informationen dazu im Recht auf Teilhabe (5. Aufl., 2020, Seite 100 ff. und Seite 265 ff.). Weitere Informationen auch im 3/2021, S.142 ff.: Jenny Axmann, Die Kosten der Unterkunft im Kontext der Trennung der Leistungen – Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19.03.2021 – Az: S 198 SO 59/20.

Wer sich länger als vier Wochen ohne Unterbrechung im Ausland aufhält, bekommt nach Ablauf der vierten Woche keine Leistungen mehr.

Dabei ist es egal, ob sich jemand innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union befindet. Weitere Leistungen gibt es erst dann wieder, wenn die Rückkehr nachgewiesen wurde.

Falls es trotz der gesetzlichen Klarstellung noch zu einer Ablehnung wegen der Beschäftigung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich kommt, sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden, In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Muster-Widerspruch des hinweisen, den Sie unter «Argumentationshilfen» abrufen können. Sollte die Ablehnung aus anderen Gründen erfolgen, die nicht nachzuvollziehen sind, sollte im Zweifel ebenfalls Widerspruch eingelegt werden. Zu beachten ist die Widerspruchsfrist. Eine Begründung ist zwar nicht erforderlich, aber unbedingt zu empfehlen. Die Begründung hilft der Behörde, die Argumente zu verstehen, weshalb eine Leistung beansprucht wird. Die Begründung kann auch nachgereicht werden. Wichtig ist als Erstes, dass innerhalb der Monatsfrist Widerspruch – wenigstens fristwahrend, also ohne Begründung – eingereicht wird. Muster: «Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom, zugegangen am, zum Geschäftszeichen, Widerspruch gegen die Ablehnung der beantragten Grundsicherung ein. Die Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben. »

Beachte: Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.

Klage oftmals (fast) kostenfrei

Wer für derartige Rechtsstreitigkeiten rechtsschutzversichert ist, muss sich wegen der Kosten keine Sorgen machen. Natürlich sollten Sie vorher den möglichen Anteil Ihrer Selbstbeteiligung klären. Für alle anderen gilt: Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für Menschen mit Behinderung als Kläger*innen oder auch Beklagte grundsätzlich gerichtskostenfrei, sofern es in dem Rechtsstreit um die Belange von Menschen mit Behinderung geht (§ 183 Absatz 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz; vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 24.04.2020 – Az: B 5 SF 6/20 S.). Kosten können aber für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen. Allerdings lassen sich diese Kosten reduzieren, beziehungsweise entfallen sie, wenn das Amtsgericht (das auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten insoweit zuständig ist) einen Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Beratung ausstellt und/oder im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern und die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Zu beachten ist, dass die Prozesskostenhilfe nur die Kosten für den eigenen Anwalt abdeckt. Ist die Gegenseite (Beklagter) anwaltlich vertreten (bei einer Behörde eher selten der Fall), trägt der Kläger diese Kosten, falls seine Klage abgewiesen wird.

Zögern Sie nicht, Ihren Anwalt auf diese Punkte anzusprechen. Letztlich kommt es stets auf den Einzelfall an. Wichtig: Unsere allgemeinen Ausführungen zu den Kosten können keine konkrete Beratung ersetzen. : Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hat jeder ein Recht auf Grundsicherung?

Grundsicherungsleistungen nach SGB XII erhalten Personen, die entweder das Regel rentenalter bereits erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Was zahlt das Sozialamt Wenn die Rente nicht reicht?

Grundsicherung im Alter: Wenn das Geld später nicht reicht Abge­zählt. Die Grund­sicherung im Alter unterstützt Menschen, bei denen das Geld kaum zum Leben reicht. © Shutterstock Die staatliche Grund­sicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht.

Test.de erklärt, wie der Staat hilft und beant­wortet häufige Fragen zum Thema. Lesen Sie auf dieser Seite: Reicht das Geld im Alter nicht, um den Lebens­unterhalt zu decken, über­nimmt der Staat in gewissem Umfang Kosten für Lebens­unterhalt, Miete, Heizung. Diese spezielle Sozial­hilfe im Alter nennt sich Grund­sicherung.

Sie gibt es nur auf Antrag. Der durch­schnitt­liche Bruttobedarf bei der Grund­sicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundes­amts bei 831 Euro. Bevor die Ämter zahlen, müssen Antrag­steller ihre Vermögens­verhält­nisse offen legen. Nur Bedürftige sollen die Leistung erhalten.

  1. Neben der Voraus­setzung, auf Dauer den Lebens­unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, müssen Antrag­steller ihr Renten­alter erreicht haben, bevor sie Grund­sicherung bekommen können.
  2. Gesetzlich geregelt ist das im vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetz­buch.
  3. Zuständig für die Auszahlung sind kommunale Behörden – meist die örtlichen Träger der Sozial­hilfe.

Aber auch die gesetzlichen Renten­versicherungs­träger sind verpflichtet, über Leistungs­voraus­setzungen zu informieren und bei der Antrag­stellung zu helfen. Auf Grund­sicherung angewiesen sind oft Menschen, die während des Berufs­lebens keine ausreichenden Renten­ansprüche erwerben konnten etwa aufgrund eines nied­rigen Einkommens oder großen Lücken im Erwerbs­leben.

  • In Deutsch­land spiegelt das gesetzliche Renten­system stark das eigene Erwerbs­leben wider.
  • Wer lange gut verdient hat, bekommt eine hohe Rente, wer wenig verdient oder aufgrund von Krankheit, Arbeits­losig­keit, Familien­arbeit oder Selbst­ständig­keit immer wieder große Lücken im Renten­versicherungs­verlauf hat, bekommt eine nied­rigere Rente.

Zwar erhöht auch unentgeltliche Arbeit wie die eigenen Renten­ansprüche. Aber mit lang­fristig hohen Beiträgen aus einem sozial­versicherungs­pflichtigen Job kann unentgeltliche Fürsorgearbeit nicht mithalten. Seit Januar 2021 gibt es die, Aufgrund des großen Verwaltungs­aufwands hat die Renten­versicherung aber erst im Juli 2021 mit deren Auszahlung begonnen.

Wer im Januar bereits einen Anspruch hatte, bekommt eine Nach­zahlung. Die Grund­rente soll Verbesserung für Menschen mit nied­rigen Löhnen und langen Beitrags­zeiten bringen. Wer auf mindestens 33 Jahre mit «Grund­renten­zeiten» kommt, kann einen Renten­zuschlag bekommen. Laut Renten­versicherung wird der Zuschlag im Durch­schnitt bei 75 Euro liegen.

Damit ist er aber bei vielen Menschen nicht hoch genug, um unabhängig von der staatlichen Hilfe zu werden. Andere erfüllen die Voraus­setzung für die Grund­rente erst gar nicht. Alters­armut ist auch im reichen Deutsch­land ein Thema – weniger für heutige Rentner als für Jüngere mit wenig Einkommen.

  1. Was kommt auf diese Personengruppe zu? Hier beant­worten wir elf wichtige Fragen und erklären, wie der Staat später hilft.
  2. Wenn Sie im Alter Ihren Lebens­bedarf nicht selbst decken können, beantragen Sie „Grund­sicherung im Alter».
  3. Das ist eine steuer­finanzierte Sozial­leistung.
  4. Grund­sicherung beantragen Sie beim Sozial­hilfeträger.

Das sind meist die Kommunalbehörden, also Städte, Kreise, Land­schafts­verbände, Bezirke oder Landes­sozial­ämter. Sie können den Antrag aber auch bei der Deutschen Renten­versicherung stellen. Die leitet ihn dann an die zuständige Stelle weiter. Zum Renten­eintritt informiert die Renten­versicherung Sie mit dem Renten­bescheid auch über die Leistungen der Grund­sicherung.

See also:  Wann Fangen Kinder An Zu Laufen?

Es gibt nicht einen für alle gleichen Grund­sicherungs­betrag. Das Sozial­amt legt vielmehr fest, wie hoch Ihr Bedarf im Einzel­fall ist. Im September 2020 lag er nach Angaben des Bundes­amts für Statistik im Durch­schnitt bei 831 Euro brutto im Monat. Einen Teil des Lebens­unter­halts wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körper­pflege, Strom zahlt das Sozial­amt Ihnen als Pauschale – den Regel­satz.

Er liegt 2022 für Allein­stehende bei 449 Euro und für Paare bei 404 Euro im Monat pro Partner. Über den Regel­satz hinaus bekommen Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Hier zahlt das Sozial­amt die tatsäch­lichen Kosten, wenn sie angemessen sind.

Sie haben die Regel­alters­grenze erreicht. Die steigt für jeden Jahr­gang bis zum Jahr 2031 stetig auf 67 Jahre an (nach dem Klick auf den Link bitte etwas herunter­scrollen zur Tabelle). Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren notwendigen Bedarf etwa für Lebens­mittel, Kleidung, Heizung und Miete selbst zu decken. Das Einkommen und Vermögen Ihres Part­ners ist nicht so hoch, dass er damit auch noch Ihren Lebens­unterhalt bestreiten könnte. Wenn Sie mit einem Partner zusammenleben, bilden Sie eine Bedarfs­gemeinschaft – auch wenn Sie nicht verheiratet oder verpart­nert sind.

Das Sozial­amt rechnet fast alle Einkommens­arten auf die Grund­sicherung an: Miet- und Pacht­einnahmen, Einkünfte aus Kapital­vermögen wie Zinsen, Unter­halts­zahlungen eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepart­ners. Nur bei Renten bleibt seit 2018 mindestens ein Betrag von 100 Euro monatlich anrechnungs­frei.

Die Regelung gilt für alle Formen der zusätzlichen Alters­vorsorge: private Renten, Riester- und Rürup-Renten oder freiwil­lige Beitrags­zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse. Über­steigt Ihre Riester-Rente diese 100 Euro, werden zusätzlich 30 Prozent des darüber­liegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt.

Bei einer Riester-Rente von 200 Euro im Monat blieben also 130 Euro anrechnungs­frei. Wichtig: Der Gesamt­frei­betrag darf höchs­tens 50 Prozent des Eckregel­satzes von derzeit 449 Euro im Jahr betragen. Das sind 224,50 Euro im Jahr 2022. Auch berück­sichtigt das Sozial­amt nicht Ihr volles Brutto­einkommen.

  1. Steuern und Beiträge zur Sozial­versicherung zieht es ab.
  2. Auch private Haft­pflicht−, Hausrat− und bestimmte Ster­begeld­versicherungen können ange­rechnet werden.
  3. Die wird nicht voll ange­rechnet.
  4. Auch hier gibt es einen Frei­betrag, der je nach Einkommen individuell berechnet wird (siehe Frage 5).
  5. Fast alles.

Behalten können Sie ein angemessenes Haus mit Grund­stück (siehe Frage 11), wenn Sie selbst dort alleine oder mit Angehörigen wohnen. Auch das sogenannte Schon­vermögen lässt Ihnen der Staat. Seit April 2017 beträgt es 5 000 Euro. Im Sozialrecht gehört neben Bargeld fast alles andere zum Vermögen, was Sie theoretisch irgendwie zu Geld machen könnten: Bank­guthaben, Wert­papiere, Bauspar­verträge, Ansprüche aus Kapital­lebens­versicherungen, Schenkungen, Erbansprüche, Haus− und Immobilien­besitz, aber auch Erbbau− und Nieß­brauchs­rechte sowie Gemälde, Schmuck und Ihr Auto.

Das Sozial­amt prüft, ob und welche Ihrer Vermögens­gegen­stände über­haupt verwert­bar sind und dann, ob es nicht zum Schon­vermögen (siehe Frage 7) gehört. Geprüft wird auch, ob der der Verkauf eine besondere Härte für Sie darstellen würde. Das kann etwa bei einem Familien- und Erbstück der Fall sein.

Auch Gegen­stände zur Befriedigung geistiger, wissenschaftlicher oder künst­lerischer Bedürf­nisse, etwa Musik­instru­mente, können Sie unter Umständen behalten. Ein Auto kann zum Schon­vermögen gehören, wenn der Verkaufs­wert unter dem Frei­betrag liegt.

Nein. Bei der Grund­sicherung im Alter verzichten die Behörden auf den sogenannten Unter­halts­rück­griff auf die Kinder. Auch Erben müssen keine Kosten erstatten. Ist das Einkommen eines Ihrer Kinder allerdings sehr hoch (mindestens 100 000 Euro jähr­lich), entfällt der Grund­sicherungs­anspruch für Sie.

In diesem Fall haben Sie aber Anspruch auf eine andere Sozial­leistung: Hilfe zum Lebens­unterhalt. Diese können sich die Sozial­ämter allerdings von Ihren Kindern wieder zurück­erstatten lassen. Aber auch hier gibt es recht hohe Frei­grenzen. Ja, solange Kosten für Unterkunft und Heizung dem Sozial­amt angemessen erscheinen.

45 bis 50 Quadrat­meter für eine Person 60 Quadrat­meter oder zwei Zimmer für zwei Personen 75 Quadrat­meter oder drei Zimmer für drei Personen 85 bis 90 Quadrat­meter oder vier Zimmer für vier Personen.

Erachtet das Sozial­amt Ihre Wohnung als unan­gemessen, könnten Sie aufgefordert werden, sich eine andere Bleibe zu suchen oder Ihre Zahlungen könnten gekürzt werden. Allerdings muss der Umzug für Sie zumut­bar sein. Hier müssen Aspekte wie soziale Bindungen oder Infrastruktur berück­sichtigt werden.

  • Nein, solange es in den Augen der Behörden angemessen ist und Sie es selbst bewohnen.
  • Häuser dürfen in der Regel bis 130 Quadrat­meter groß sein, Wohnungen bis 120 Quadrat­meter.
  • Sie können bis zu einem Monat nach Erhalt Ihres Bescheids Wider­spruch bei der Behörde einlegen.
  • Diese entscheidet dann erneut und schickt Ihnen einen Wider­spruchs­bescheid.

Hier haben Sie dann wieder einen Monat Zeit, um vor dem Sozialge­richt dagegen zu klagen. Verfahrens­gebühren fallen dafür nicht an. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.

Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung 18.04.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renten­eintritts­alter. Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung 31.08.2020 – Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbst­ständige. Die Alters­vorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente. Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung 08.04.2019 – Sparen fürs Alter – aber wie? Ob Immobilienkauf, Pfle­geabsicherung oder Vermögens­aufbau – wir zeigen, wie Sie auch mit über 50 noch finanzielle Weichen stellen können.

: Grundsicherung im Alter: Wenn das Geld später nicht reicht

Was kann ich als Rentner alles beantragen?

Rente und Wohngeld: Zusätzlich mehr Geld für Rentner vom Staat – Die Inflation hat Deutschland im Griff, seit Monaten schon und auch weiterhin. Doch: Was steht mir eigentlich als Rentner zu, um die sich summierenden Mehrkosten aufzufangen? Eine Frage, die besonders in aktuellen Zeiten beschäftigt. Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung Die Babyboomer nehmen das Angebot der „Rente mit 63″ gerne an. (Symbolbild) © IMAGO/Simona Pilolla Mal kommt es vom Staat, mal von der Kranken- oder Pflegekasse. Der Staat stellt für Rentner etwa einen Zuschuss in Form des Wohngeldes in Aussicht. Eine Entlastung, die die monatliche Miete bzw.

  1. Finanzierung des eigenen Hauses sichern soll.
  2. Wie Focus Online berichtet, haben Berechtigte Anspruch auf eine zwölfmonatige Auszahlung.
  3. Das Wohngeld muss im Vorfeld beantragt werden, nach Ablauf des Jahres, ein weiteres Mal.
  4. Faktoren, die die Höhe der Auszahlung bestimmen: Einkommen, monatliche Miete und Mietniveau.

Eine Maßnahme, die in Großstädten besonders relevant wird: Mietpreise steigen in die Höhe – das notorisch teure Hamburg kann hier als Negativbeispiel dieser Entwicklung genannt werden, Wie viel Wohngeld gibt es denn für Rentnerinnen und Rentner? Eine Beantwortung dieser Frage hängt wesentlich mit der Bruttorente zusammen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?

Während es sich bei der Grundsicherung um eine Sozialleistung handelt, ist die neue Grundrente eine gezielte Aufstockung ganz bestimmter Renten. Wer das eine bekommt, kriegt noch lange nicht auch das andere.

Wie viel Geld steht mir zum Leben zu?

10. Wie hoch ist das Existenzminimum in der Schweiz bzw. in Österreich? – Wer legal in der Schweiz lebt, hat Anspruch auf Sozialhilfe zur Deckung des Existenzminimums. Die Kantone und Gemeinden rechnen dabei leicht unterschiedlich. In der Regel erhält ein Ein-Personen-Haushalt rund 1.000 Schweizer Franken, ein Zwei-Personen-Haushalt 1.500 Schweizer Franken im Monat.

Was ändert sich 2023 bei der Grundsicherung im Alter?

Meldungen | Grundsicherung oder Wohngeld Wer einen Anspruch auf Sozialleistungen wie beispielsweise Grundsicherung oder Wohngeld hat und mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht hat, erhält einen zusätzlichen Freibetrag bei diesen Leistungen. Das führt dazu, dass bei den Anspruchsberechtigten monatlich weniger Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet wird.

  • Dadurch erhöhen sich die tatsächlichen Sozialleistungen.
  • Auch kann dadurch erstmalig ein Leistungsanspruch entstehen.
  • Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
  • Höhe des Freibetrags Bei der Einkommensanrechnung werden auf die Sozialleistungen wie beispielsweise Grundsicherung oder Wohngeld 100 Euro von der monatlichen Bruttorente nicht angerechnet.

Dazu kommen noch 30 Prozent der über dem Freibetrag liegenden Rente. Maximal werden jedoch 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung nicht angerechnet. Der Freibetrag kann damit im Jahr 2023 maximal 251 Euro monatlich betragen. Beispiel: Der Rentner hat mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht und seine monatliche Bruttorente beträgt 800 Euro.

Von seiner Bruttorente in Höhe von 800 Euro sind 100 Euro anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 700 Euro werden weitere 30 Prozent nicht angerechnet. Das sind 210 Euro. Es ergibt sich also ein nicht anzurechnendes Einkommen in Höhe von 310 Euro. Mit diesem Betrag werden jedoch 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung (= 251 Euro) überschritten.

Der Freibetrag für die Grundsicherung oder das Wohngeld ist daher auf 251 Euro zu begrenzen. Das bedeutet: Von der Rente in Höhe von 800 Euro werden nur 549 Euro (= 800 Euro abzüglich 251 Euro) auf die Sozialleistung wie die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet.33 Jahren Grundrentenzeiten Bei Rentnerinnen und Rentnern, die seit Juli 2021 einen Rentenbescheid erhalten haben, enthält dieser bereits eine Aussage, ob die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt sind.

Als Grundrentenzeiten berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung neben Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung, Selbständigkeit, Kindererziehung und Pflege, auch Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege. Für den Freibetrag zählen nicht nur die Grundrentenzeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Zeiten aus verschiedenen Sicherungssystemen wie beispielsweise vergleichbare Zeiten in der Alterssicherung der Landwirte oder in einem berufsständischen Versorgungswerk.

Automatische Prüfung des Freibetrags Bei Rentnerinnen und Rentnern, die bereits im Juli 2021 Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld bezogen, prüfte die zahlende Stelle bei der Berechnung ihrer Leistungen von sich aus den zusätzlichen Freibetrag. Ein Antrag bei der zahlenden Stelle ist nicht zu stellen.

Was ändert sich 2023 in der Grundsicherung?

Bürgergeld – Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit – Bürgergeld – so heißt jetzt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie löst das so genannte Hartz IV ab. Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können.

Wer bekommt die Grundrente von 850 €?

Grundrente 2023: Das Wichtige über Höhe & Voraussetzungen in der Übersicht – Die volle Grundrente bekommt, wer mindestens 35 Jahre gearbeitet hat. Kindererziehungszeiten und die Pflege Angehöriger gelten auch. Etwas weniger erhält, wer 33 Jahre vorweisen kann. Dein Brutto-Lohn muss während deiner Erwerbstätigkeit zwischen 30 und 80 Prozent des deutschen Durchschnittsverdienstes betragen haben.2023 sind das über 1.079 Euro und unter 2.876 Euro brutto pro Monat. Dein aktuelles Einkommen (aus Rente, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen etc.) muss unter 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw.1.950 (Paare) liegen. Ist es mehr, wird ein Teil der Grundrente abgezogen. Die Höhe der Grundrente liegt im Schnitt bei rund 75 Euro im Monat. Bis zu 420 Euro brutto sind möglich. Beantragen musst du die Grundrente nicht. Sie wird seit Juli 2021 automatisch von der Rentenversicherung geprüft und ausbezahlt.

Was wenn kein Anspruch auf Grundrente?

Beispiel für Paare: – Es wurde ein Grundrentenzuschlag von 343 Euro ermittelt. Einkommensanrechnung: Das zu versteuernde Einkommen des Paares inklusive der steuerfrei gestellten Anteile der Renten (Rentenfreibetrag) beträgt 29.880 Euro im Jahr ( 2.490 Euro im Monat).

  • Insgesamt wird der Freibetrag von 2.055 Euro um 435 Euro ( 2.490 Euro – 2.055 Euro ) überschritten.
  • Davon entfallen 369 Euro ( 2.424 Euro – 2.055 Euro ) auf den Bereich zwischen 2.055 und 2.424 Euro, sodass dieses Einkommen zu 60 Prozent (0,6 x 369 Euro = 221,40 Euro, rund 221 Euro ) auf den Grundrentenzuschlag anzurechnen ist.

Des Weiteren übersteigt das Einkommen aber auch die Einkommensgrenze von 2.424 Euro um 66 Euro ( 2.490 Euro – 2.424 Euro ). Dieser Betrag ist vollständig auf den Grundrentenzuschlag anzurechnen. Durch die Einkommensanrechnung wird der Grundrentenzuschlag somit auf 56 Euro abgeschmolzen ( 343 Euro – 221 Euro – 66 Euro = 56 Euro ).

Muss ich meinem Rentenversicherungsträger mein Einkommen melden? Eine möglichst bürgerfreundliche Einkommensprüfung erfolgt durch einen weitgehend automatisierten Datenabgleich zwischen der Renten- und Finanzverwaltung. Das vom Finanzamt ermittelte zu versteuernde Einkommen wird der Deutschen Rentenversicherung auf ihre Anfrage hin automatisch mitgeteilt.

Aber auch die zu berücksichtigenden Renten- und Versorgungsbezüge kann die Rentenversicherung abrufen. Werden weitere Nachweise benötigt, meldet sich Ihr Rentenversicherungsträger bei Ihnen. So werden Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages mit dem Rentenbescheid abgefragt werden.

  • Ihre Angaben können von der Rentenversicherung überprüft werden.
  • Im Rentenbescheid werden Kapitalerträge abgefragt, was muss ich melden? Mit dem Grundrentenbescheid werden Einkünfte aus Kapitalvermögen abgefragt, die über dem Sparerfreibetrag (ab 2023 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete) liegen.

Die von Banken oder Finanzdienstleistern versteuerten Kapitalerträge können der jährlich zur Verfügung gestellten Steuerbescheinigung entnommen werden. Welche Nachweise die Deutsche Rentenversicherung von Ihnen benötigt, wird Ihnen im Rentenbescheid mitgeteilt.

  • Das Einkommen für die Grundrente sollte doch automatisch geprüft werden, warum muss ich trotzdem Kapitalerträge melden? Kapitalerträge werden abgeltend versteuert.
  • Das bedeutet, dass Banken und Finanzdienstleister die Steuern auf Erträge oberhalb des Sparerfreibetrages direkt an das Finanzamt abführen.

Daher ist ein automatisierter Datenabgleich hierfür nicht möglich. Was passiert, wenn ich mich nicht bei der Deutschen Rentenversicherung zurückmelde? Werden meine Angaben zu den Kapitalerträgen überprüft? Sie müssen nur antworten, wenn Sie tatsächlich Kapitalerträge zu versteuern hatten.

  • Die von Banken oder Finanzdienstleistern versteuerten Kapitalerträge können der jährlich zur Verfügung gestellten Steuerbescheinigung entnommen werden.
  • Sie sind dann gesetzlich dazu verpflichtet mitzuwirken und die abgefragten Kapitalerträge mitzuteilen.
  • Denn das kann zu einer Minderung des Grundrentenzuschlags führen.

Ihre Angaben − auch wenn Sie nichts gemeldet haben − können von der Deutschen Rentenversicherung überprüft werden. Dies erfolgt per Zufallsauswahl. Ergibt eine Überprüfung, dass zu berücksichtigende Kapitalerträge nicht oder unzureichend angegeben wurden, wird der Rentenbescheid aufgehoben.

  • Eventuell zu viel gezahlte Beträge werden zurückgefordert und sind vom Rentenberechtigten zurück zu erstatten.
  • Wird ausländisches Einkommen angerechnet? Wenn Sie in Deutschland leben, meldet das Finanzamt automatisch auch das ausländische Einkommen an den Rentenversicherungsträger.
  • Dies ist jedoch nicht möglich, wenn Sie im Ausland leben.

In diesen Fällen fordert die Deutsche Rentenversicherung die erforderlichen Angaben zum Einkommen an. Ohne eine Auskunft zum Einkommen ist keine Zahlung des Grundrentenzuschlags möglich. Wird der Grundrenten-Zuschlag auch ins Ausland gezahlt? Da der Zuschlag ein Bestandteil der eigenen Rente ist, wird er − wie die Rente selbst − auch ins Ausland gezahlt.

Gibt es Auswirkungen auf die Grundrente, wenn ich ein Haus habe? Wohneigentum ist bei der Einkommensprüfung ausgenommen, so wie anderes Vermögen. Ich vermiete eine Wohnung in meinem Mehrfamilienhaus, kann ich trotzdem die Grundrente bekommen? Mieteinnahmen zählen zum Einkommen und sind als Teil des zu versteuernden Einkommens auf den Grundrentenzuschlag anzurechnen, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden.

Was ist ein Freibetrag, und wie funktioniert er? Wird ein Freibetrag gewährt, bedeutet dies, dass ein vollständig auf die Sozialleistung anzurechnendes Einkommen in Höhe eines festgelegten Geldbetrags von der Anrechnung ausgenommen wird. Nur der einen solchen Freibetrag übersteigende Betrag wird dann für die Anrechnung bzw.

Berechnung berücksichtigt. Im Ergebnis verbleibt mit dem Freibetrag eine höhere Sozialleistung, sodass insgesamt mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Warum und ab wann wird es einen Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem sozialen Entschädigungsrecht geben? Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben hat und trotzdem bedürftig ist, wird einen (zusätzlichen) Freibetrag bei der Einkommensanrechnung in der Leistungsberechnung erhalten.

Bei diesen Personen wird monatlich weniger Einkommen angerechnet, so dass sich dadurch die tatsächlichen Sozialleistungen erhöhen. Im Ergebnis kann dadurch ein Leistungsanspruch sogar erstmalig entstehen. Wer und unter welchen Voraussetzungen bekommt den Freibetrag? Wer einen Anspruch auf Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem sozialen Entschädigungsrecht hat und mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht hat, erhält einen (zusätzlichen) Freibetrag bei der Anrechnung seines Einkommens.

Um die Lebensleistung von Menschen möglichst umfassend anzuerkennen, können sich die mindestens 33 Jahre auch durch das Zusammenrechnen von Zeiten in unterschiedlichen verpflichtenden Alterssicherungssystemen ergeben. Beispielsweise kann jemand 25 Jahre Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und zehn Jahre Beitragszeiten in der Alterssicherung der Landwirte gesammelt haben.

Auch Empfängerinnen und Empfänger einer Hinterbliebenenrente erhalten den Freibetrag, wenn sie bedürftig sind und sie selbst und/oder die verstorbene Person 33 Jahre Grundrenten- oder vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben hat.

  • Bekommt man den Freibetrag nur, wenn man auch einen Anspruch auf die Grundrente hat? Nein, Voraussetzung für den Freibetrag sind 33 Jahre Grundrentenzeiten.
  • Es ist nicht notwendig, dass die leistungsbeziehende Person auch tatsächlich Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag hat.
  • Was sind vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen? Vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen hat erworben, wer aufgrund einer Versicherungspflicht als Beschäftigte/r oder Selbstständige/r Beiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse oder in eine berufsständische Versicherungs- und Versorgungseinrichtung eingezahlt hat.

Wie hoch ist der Freibetrag? Wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erfüllt sind, bleiben von der gesetzlichen Rente monatlich 100 Euro bei der Einkommensanrechnung auf die Sozialleistung unberücksichtigt. Ist die Rente höher als 100 Euro, werden vom übersteigenden Betrag zusätzlich 30 Prozent als Freibetrag berücksichtigt.

  • Der Freibetrag ist auf einen Betrag von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 gedeckelt.
  • Seit dem 1.
  • Januar 2023 sind das 251 Euro monatlich.
  • Was muss ich machen, wenn ich noch keine Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem sozialen Entschädigungsrecht beziehe, jedoch davon ausgehe, dass ich nun aufgrund des Freibetrags berechtigt bin? Wichtig: Wenn man es für möglich hält, dass ich aufgrund der Einführung des neuen Freibetrags einen Anspruch auf Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt habe, muss ich zunächst einen Antrag auf diese Sozialleistung beim zuständigen Träger stellen.

Erst ab dem Monat der Antragstellung kann der Freibetrag berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente, wenn die Voraussetzungen des Freibetrags erfüllt sind und bisher noch keine der genannten Leistungen bezogen werden.

  • Wird der erstmalige Antrag zunächst ohne Berücksichtigung des Freibetrages abgelehnt oder droht eine Ablehnung, weil ein Nachweis (noch) nicht vorliegt, kann der für die jeweilige Sozialleistung zuständige Träger vom Rententräger einen Nachweis über die Grundrentenzeiten anfordern.
  • Sofern nach Eingang des Nachweises 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt sind, wird der Leistungsanspruch von Amts wegen rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragsstellung erneut überprüft bzw.
See also:  Seit Wann Gibt Es Deutschland?

bewilligt. Vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen sind durch den/die Antragsteller/in nachzuweisen. Genaue Informationen zur Antragstellung und zu dem laufenden Antragsprozess kann Ihnen nur Ihr zuständiger Träger geben. Welche Verbesserungen gibt es beim Wohngeld? Für viele Rentnerinnen und Rentner sind die steigenden Wohnkosten eine große finanzielle Belastung.

Zum 1. Januar 2023 ist daher die größte Reform in der Geschichte des Wohngeldes umgesetzt worden. Rund drei Mal so viele Menschen wie bisher sind nun wohngeldberechtigt. Statt 600.000 können nun rund zwei Mio. Haushalte Wohngeld erhalten. Auch die Höhe des Wohngeldes verdoppelt sich im Durchschnitt für die bisherigen Wohngeldhaushalte.

Ein durchschnittlicher Empfängerhaushalt erhält nun statt rund 180 Euro insgesamt rund 370 Euro, Auch wurden eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente im Wohngeld eingeführt, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern und den Klimaschutz zu fördern.

  1. Seit dem Jahr 2022 wird das Wohngeld spätestens alle zwei Jahre an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.
  2. Damit wird das Wohngeld als Leistung dauerhaft gestärkt.
  3. Hiervon profitieren auch alle Rentnerinnen und Rentner, die Wohngeld beziehen.
  4. Ein weiterer wirksamer Schritt ist nun die Einführung eines Freibetrags beim Wohngeld für diejenigen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in anderen verpflichtenden Alterssicherungssystemen haben, damit die Grundrente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird.

Freibeträge gab es im Wohngeldrecht bereits vorher, zum Beispiel für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder für Alleinerziehende. Mit dem neuen Freibetrag wird erreicht, dass Rentnerinnen und Rentner die Verbesserung durch die Grundrente nicht durch eine vollständige Anrechnung als wohngeldrechtliches Einkommen teilweise wieder verlieren.

Wie hoch ist der Freibetrag beim Wohngeld? Wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erfüllt sind, werden mindestens 1.200 Euro von der Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abgezogen. Ist die jährliche gesetzliche Rente höher als 1.200 Euro, können vom übersteigenden Betrag zusätzlich 30 Prozent als Freibetrag berücksichtigt werden.

Auch hier wird auf 50 Prozent des Jahresbetrages der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt ( 251 Euro x 12 = 3.012 Euro im Jahr 2023). Ab wann gibt es den Freibetrag und muss er beantragt werden? Wenn Sie schon seit längerer Zeit Wohngeld beziehen, wurden Ihre Grundrentenzeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch abgefragt und bei Vorliegen der erforderlichen 33 Jahre die Freibeträge berücksichtigt.

Beziehen Sie noch kein Wohngeld, haben aber einen Anspruch darauf oder werden durch die neuen Freibeträge einen Anspruch auf Wohngeld haben, dann müssen Sie bei den Wohngeldbehörden einen Antrag stellen. Denn die Freibeträge können erst ab Antragstellung berücksichtigt werden. Auch wenn Sie selbst keinen Anspruch auf die Grundrente haben, können Sie die Freibeträge in Anspruch nehmen.

Sie gelten für alle, die mindestens 33 Jahre in gesetzlich verpflichtenden Alterssicherungssystemen versichert waren. Hierzu zählen die Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch vergleichbare Zeiten zum Beispiel in der Alterssicherung der Landwirte oder in einem berufsständischen Versorgungswerk.

Wie wird die Grundrente finanziert? Wenn die Menschen spüren, dass ihre Lebensleistung anerkannt wird, weil sie jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, stärkt dies auch den Zusammenhalt in Deutschland und das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung.

Die Grundrente hat also für die ganze Gesellschaft einen hohen Wert. Darum wird die Grundrente steuerfinanziert. Wann wird überprüft, wie sich die Grundrente ausgewirkt hat? Bis zum 31. Dezember 2025 prüft die Bundesregierung, ob die beabsichtigten Ziele mit der Einführung der Grundrente erreicht wurden, unter anderem die Berücksichtigung der Erwerbsbiografien von Frauen, die besonderen Lebenslagen in den neuen Bundesländern sowie die Auswirkungen der Einkommensanrechnung.

Warum bekomme ich keine Grundsicherung?

Wer bekommt keine Grundsicherung? Wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor sätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, kann keine Grundsicherung erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Personen, die ihr Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben, ohne für das Alter vorzu sorgen.

Wer bekommt die 5000 Euro für Rentner?

DDR-Zusatzrenten: Einmalzahlung bis zu 5000 Euro für Rentner auf Antrag möglich – Ehemalige Bürger der DDR, die im Jahr 2023 bedürftig sind, können jetzt Hilfen von mindestens 2500 Euro (ggf sogar 5000 Euro) aus einem sogenannten Härtefallfonds beantragen. Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung Fahrzeuge des Modells „Trabant 601″ auf einem Ostmobil-Meeting. © Peter Gercke/dpa Laut dpa sollen die Hilfen aus dem Härtefallfonds vor allem für „Zusatzrenten zum Beispiel für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen» gedacht sein.

Was bekommen Rentner vom Staat?

Einmalzahlung vom Staat bei geringer Rente: Wie viel Geld Rentner aus dem Härtefallfonds bekommen – Vom Bund wird eine Einmalzahlung in Höhe von 2500 Euro gewährt. Aber es können auch 5000 Euro werden, wenn sich die Bundesländer beteiligen und die andere Hälfte übernehmen.

Wie berechnet sich die Grundsicherung für Rentner?

Was andere Leser auch gelesen haben – Rechner ↑ Inhalt ↑ Bevor die Berechnung der Grundsicherung im Detail erklärt wird, möchten wir einen kurzen Überblick über ein paar grundlegende Punkte geben. Rechner ↑ Inhalt ↑ Für folgende Antragsteller besteht kein Anspruch auf Grundsicherung:

Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. (Zum Beispiel Personen, die ihr Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben, ohne für das Alter vorzusorgen. Personen, die im Ausland wohnen oder in Deutschland Leistungen für Asylbewerber beantragt haben.

Rechner ↑ Inhalt ↑ Bei der Grundsicherung werden grundsätzlich die gleichen Leistungen, wie bei der Sozialhilfe erbracht. Anders als bei der Sozialhilfe wird aber bei der Grundsicherung grundsätzlich nicht auf das Einkommen der Kinder oder Eltern zurückgegriffen.

Erst bei einem Jahreseinkommen der Kinder von jeweils mehr als 100.000 Euro bzw. des gemeinsamen Einkommens der Eltern von mehr als 100.000 Euro kommt es dazu. Das Vermögen der Kinder oder Eltern eines Grundsicherungs-Empfängers spielt keine Rolle. Rechner ↑ Inhalt ↑ Vorhandenes Vermögen des Antragstellers muss zunächst aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung beansprucht werden kann.

Dazu zählt Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Haus- und Grundvermögen (außer angemessene selbstbewohnte Immobilie und angemesener Hausrat) oder z.B ein Pkw. Genauso wie beim Einkommen, zählt auch das Vermögen des Partners, mit dem der Antragsteller auf Grundsicherung zusammenlebt, bei der Anrechnung auf die Grundsicherungsleistung mit.

Rechner ↑ Inhalt ↑ Bei der Vermögensanrechnung gibt es allerdings ein sogenanntes Schonvermögen. Schonvermögen ist ein Überbegriff für bestimmte Vermögenswerte, die nicht bei der Beantragung von Sozialleistungen berücksichtigt werden. Der Begriff Schonvermögen steht also für ein Vermögen, das geschont, also nicht angetastet wird.

Bei alleinstehenden Grundsicherungsempfängern beträgt das Schonvermögen 5 000 Euro, bei Verheirateten oder Partnern insgesamt 10 000 Euro. Rechner ↑ Inhalt ↑ Als Bezieher von Grundleistung haben Sie die Möglichkeit, weitere Vergünstigungen zu erhalten.

  1. Zum Beispiel können Sie sich auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ-Gebühren) befreien lassen.
  2. Vergünstigte Stromtarife, Sozialrabatte oder z.B.
  3. Medikamente auf Antrag sind weitere Möglichkeiten, die entsprechenden Bedarfe zu decken.
  4. Rechner ↑ Inhalt ↑ Ein Antrag auf Grundsicherung muss bei dem für die betroffene Person zuständigen Sozialamt eingereicht werden.

Dabei müssen unter anderem die gesamten Vermögensverhältnisse sowie das Einkommen offen gelegt werden. Informieren Sie sich gerne auch mit Hilfe unserer Kurzanleitung zum Antrag auf Grundsicherung, Rechner ↑ Inhalt ↑ Grundsätzlich können Sie entweder Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.

Berechnen Sie daher auch alternativ Ihren Anspruch auf Wohngeld, Fällt dieses – auch unter Beachtung des Wegfalls der oben genannten Zusatzleistungen zur Grundsicherung – höher aus, sollten Sie die Beantragung von Wohngeld in Erwägung ziehen. Zudem wird bei Wohngeld das Vermögen erst ab einem Richtwert von 60 000 Euro für eine Einzelperson angerechnet.

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen kommen 30 000 Euro hinzu. Insofern ist dieses gerade für Bedürftige, die ein paar Rücklagen gebildet haben, einer eventuell höheren Grundsicherung vorzuziehen. Geben Sie bitte an, ob Sie mit einem Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenleben. In diesem Fall geben Sie bitte Ihre gemeinsamen Unterkunftskosten an. Den übrigen Bedarf sowie Ihre Einkünfte geben Sie bitte individuell unter «Antragsteller» bzw.

  • Partner» ein, so dass der Grundsicherungs­rechner dies entsprechend berücksichtigten kann.
  • Denn auch wenn der Partner keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt hat und nicht zum leistungs­berechtigten Personenkreis zählt, werden sein Bedarf und seine Einkünfte mit den gleichen Freibeträgen wie beim Antragsteller einander gegenüber gestellt, um einen eventuellen Überschuss des Partners zur Bedarfsdeckung des Antragstellers zu verrechnen.

Wenn Ihr Partner Bürgergeld (vormals ALG II) bezieht, geben Sie bitte für den Partner im Folgenden nichts ein, denn sein Einkommen wird in diesem Fall nicht auf Ihre Grundsicherung angerechnet.2023 werden für Alleinstehende mit eigenem Haushalt 502 Euro als Regelbedarfssatz berücksichtigt.

Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge, Vorsorgebeiträge und Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie z.B. Behinderte, Schwangere und Alleinerziehende.

All diese Aufwendungen bzw. die jeweiligen Mehrbedarfe werden im Grundsicherungs­rechner erfasst. Sofern Sie angeben, mit einem Partner zusammenzuleben, geht der Rechner davon aus, dass Sie nicht alleinerziehend sind und daher kein Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende besteht. Geben Sie bitte die monatliche Miete inkl. Neben- und Heizkosten an. Bei der Grundsicherung werden für Ihre Unterkunft – anders als bei den pauschalierten Beträgen der Regelbedarfsstufen – die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten berücksichtigt.

  • Dazu gehören zum Beispiel Miete, Nebenkosten und Heizung.
  • Allerdings entscheidet der Sozialhilfeträger, was angemessen ist.
  • Oft gilt hierbei der örtliche Mietspiegel.
  • Für Eigenheimbesitzer gelten andere Unterkunftskosten.
  • Hierzu zählen dann eventuell zu zahlende Kreditzinsen, Steuern, Gebühren oder notwendige Reparaturkosten.

Übersteigen die Aufwendungen für die Unterkunft den angemessenen Umfang, sind sie vorübergehend vom Sozialhilfeträger anzuerkennen. Und zwar so lange, wie es den betreffenden Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Geben Sie bitte an, ob die Kosten für Warmwasser noch zusätzlich zu Ihren oben eingegebenen Unterkunfts- und Heizkosten anfallen. Wird nämlich Warmwasser dezentral aufbereitet, also mittels eines Durchlauferhitzers, Warmwasserboilers, Gastherme etc., sind die Kosten hierfür nicht in den für die Grundsicherung zu berücksichtigenden Unterkunftskosten enthalten.

Stattdessen bilden diese Kosten einen Mehrbedarf, welcher zusätzlich zur Regelleistung gezahlt wird. Ansonsten würden Sie nämlich als Leistungsbezieher die Kosten für die Warmwasserbereitung aus dem Regelbedarf bestreiten, da in diesem Strom und Gas bereits eingerechnet sind. Der Mehrbedarf für Warmwasser wird pauschal berechnet und beträgt für jede im Haushalt lebende leistungs­berechtigte Person entsprechend ihrer Regelbedarfsstufe 2,3 Prozent von 502 Euro bzw.451 Euro (2023).

Damit die Kosten der Warmwasseraufbereitung als Mehrbedarf berücksichtigt werden, bedarf es eines schriftlichen Antrags, bei dem auch eine Bescheinigung des Vermieters beigelegt wird, dass die Warmwasseraufbereitung in der Wohnung dezentral und nicht über die Zentralheizung erfolgt. Geben Sie bitte an, ob Sie alleine mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und alleine für die Pflege und Erziehung der Kinder sorgen. Trifft dies zu, dann bekommen Sie einen Mehrbedarf für Alleinerziehende. Dessen Höhe richtet sich danach, wie viele Kinder es sind und wie alt die Kinder sind.

Geben Sie bitte daher in der bei Alleinerziehung angezeigten Folgezeile die Anzahl der Kinder in der jeweiligen Altersgruppe ein. Sie erhalten einen Mehrbedarf von 36 Prozent von 502 Euro (Regelbedarfsstufe 1) für ein Kind unter sieben Jahren oder für zwei oder drei Kinder unter sechzehn Jahren. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, erhalten Sie 12 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 für jedes Kind.

Maximal werden jedoch höchstens 60 Prozent als Mehrbdedarf für Alleinerziehende anerkannt. Sie bekommen diesen Mehrbedarf, wenn das Kind bei Ihnen wohnt und Sie alleine für das Kind sorgen – auch wenn Sie nicht die Mutter oder der Vater sind. Diesen Mehrbedarf gibt es also auch für Verwandte und auch Nicht-Verwandte, wenn das Kind bei ihnen lebt und von Ihnen versorgt und erzogen wird. Geben Sie bitte an, ob eine Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht. Werdende Mütter vom Beginn der 13. Schwangerschaftswoche erhalten einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent der für Sie geltenden Regelbedarfsstufe. Durch diesen Mehrbedarf wird der Kauf von Schwangerschaftsbekleidung (Umstandsmoden), Schwangerschaftsvorbereitung, aber auch erhöhte Ernährungskosten abgedeckt. Geben Sie bitte an, ob eine Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG vorliegt. Gehbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G oder aG) erhalten einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent der für Sie geltenden Regelbedarfsstufe. Der Regelbedarf wird grundsätzlich von Haushalten geprägt, denen die Nutzung von Fahrrädern oder die Bewältigung kürzerer Strecken zu Fuß zugemutet werden kann. Geben Sie bitte an, ob Sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten gemäß des ab 2021 in Kraft tretenden § 76g Absatz 2 SGB VI erreicht haben. Denn für Personen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten (Pflichtbeitragszahlungen, Kindererziehung, Pflegetätigkeit oder Zeiten mit Leistungen für Krankheit und Reha) erreicht haben, wird die gesetzliche Rente nicht in vollen Umfang auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet.

Seit dem 1. Januar 2021 bleibt dann ein Betrag der gesetzlichen Bruttorente von 100 Euro monatlich anrechnungsfrei. Übersteigt die gesetzliche Bruttorente diese 100 Euro, werden zusätzlich 30 Prozent des darüberliegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt. Das dürfen 2023 aber höchstens 251 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) sein.

Sofern Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten aufweisen, geben Sie bitte Ihre monatlichen Brutteinkünfte aus gesetzlichen Rentenzahlungen an. Dieser Eintrag dient lediglich der Bestimmung eines Freibetrags. Zu Berechnung Ihres Gesamteinkommens ist auf jeden Fall auch noch die Eingabe der gesetzlichen Nettorente notwendig.

  • Anhand der Bruttorente wird ein Freibetrag für die gesetzliche Rente berechnet, der nicht als Einkommen negativ auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet wird (siehe oberer Abschnitt «Grundrentenzeiten erfüllt»).
  • Trotz der Eingabe der Bruttorente, werden Sie im nächsten Schritt noch zur Eingabe Ihrer Nettorente gebeten.

Denn während die Bruttorente zur Berechnung des Freibetrags dient, wird die Nettorente als Einkommen zur Anrechung auf die Grundsicherungsleistungen benötigt. Ziehen Sie bitte den Teil der gesetzlichen Rente, der aus freiwilligen Beitragszahlungen resultiert ab. Geben Sie bitte Ihre monatlichen Nettoeinkünfte aus Rentenzahlungen, also abzüglich der Kranken- und Pflege­versicherung­beiträge sowie etwaiger Steuern an. Sofern Sie privat krankenversichert sind, bringen Sie bitte die Beiträge in Höhe des Basistarifs in Abzug.

Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter bringen Sie bitte Ihren Beitrag in Abzug. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind von der Grundsicherung abgedeckt. Diese Beiträge werden also durch den Träger der Sozialversicherung übernommen. Dieser Eintrag dient der Bestimmung Ihres Gesamteinkommens.

Grundsätzlich werden die Nettorenten in vollem Umfang auf die Grundsicherungsleistungen als Einkommen angerechnet. Eine Ausnahme besteht seit 2021, sofern Sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten gemäß des ab 2021 in Kraft tretenden § 76g Absatz 2 SGB VI erreicht haben. Geben Sie bitte Ihre monatlichen Einkünfte aus Betriebsrenten, Riesterrenten, Rürup-Renten oder anderen privaten Renten an. Dazu gehört auch der Teil der gesetzlichen Rente, der aus freiwilligen Beitragszahlungen resultiert. Also auch Ausgleichsbeträge für Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt,

  1. Diese Einkünfte werden nicht in vollen Umfang auf die Grundsicherungs­leistungen angerechnet – nicht zuletzt, um die private Altersvorsorge attraktiv zu halten.
  2. Denn seit dem 1.
  3. Januar 2018 bleibt im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ein Betrag von 100 Euro monatlich anrechnungsfrei.
  4. Übersteigen die hier aufgeführten Renten diese 100 Euro, werden zusätzlich 30 Prozent des darüberliegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt.

Das dürfen 2023 aber höchstens 251 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) sein. Geben Sie bitte Ihr bereinigtes Erwerbseinkommen aus abhängiger oder selbstständiger Tätigkeit an. Dies entspricht Ihrem monatlichen Netto abzüglich folgender Positionen:

Erforderliche Fahrtkosten Beiträge zu Berufsverbänden Kosten für Arbeitsmittel

Sofern Ihnen für die Arbeitsmittel entsprechende Kostennachweise fehlen, können Sie auch eine Arbeitmittelpauschale in Höhe von 5,20 Euro abziehen. Sofern Sie privat krankenversichert sind, bringen Sie bitte die Beiträge in Höhe des Basistarifs in Abzug.

Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter bringen Sie bitte Ihren Beitrag in Abzug. Um den Anreiz zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu wahren, wird dieses bereinigte Erwerbseinkommen bei der folgenden Berechnung nur zum Teil auf die Grundsicherung angerechnet. Denn pauschal werden 30 Prozent des bereinigten Einkommens, das Sie aus einer nicht­selbstständigen Tätigkeit, z.B.

einem Minijob oder einer selbstständigen Tätigkeit erhalten, nicht mit einbezogen (höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1), also aktuell maximal 251 Euro je Person. Geben Sie bitte Ihre sonstigen Einkünfte abzüglich etwaiger Steuern an. Diese werden in vollem Umfang auf die Grundsicherungs­leistungen angerechnet.

Wer bekommt die 5000 Euro für Rentner?

DDR-Zusatzrenten: Einmalzahlung bis zu 5000 Euro für Rentner auf Antrag möglich – Ehemalige Bürger der DDR, die im Jahr 2023 bedürftig sind, können jetzt Hilfen von mindestens 2500 Euro (ggf sogar 5000 Euro) aus einem sogenannten Härtefallfonds beantragen. Wann Bekommt Ein Rentner Grundsicherung Fahrzeuge des Modells „Trabant 601″ auf einem Ostmobil-Meeting. © Peter Gercke/dpa Laut dpa sollen die Hilfen aus dem Härtefallfonds vor allem für „Zusatzrenten zum Beispiel für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen» gedacht sein.

Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?

Während es sich bei der Grundsicherung um eine Sozialleistung handelt, ist die neue Grundrente eine gezielte Aufstockung ganz bestimmter Renten. Wer das eine bekommt, kriegt noch lange nicht auch das andere.