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Wann Beginnt Der Mutterschutz?

Wann Beginnt Der Mutterschutz
Rechtsgrundlage – Mutterschutzfrist: Schutzfrist nach der Geburt: Der ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Hierzu gehören der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz verbunden mit einem Anspruch auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen (Gesundheitsschutz mit Teilhabeanspruch), der besondere Schutz vor Kündigung (Kündigungsschutz), das Beschäftigungsverbot und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots (Einkommensschutz).

  • Dieser Schutz gilt vor und nach der Geburt.
  • Mit einigen Besonderheiten gilt dieser Schutz auch für Schülerinnen und Studentinnen.
  • Die Mutterschutzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen.
  • Umgangssprachlich ist dieser Zeitraum gemeint, wenn man sagt, eine Frau sei im „Mutterschutz».

Dieser beginnt normalerweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Damit umfasst die Mutterschutzfrist in der Regel einen Zeitraum von 14 Wochen. Für die Schutzfrist vor der Entbindung gibt es eine Besonderheit: In dieser Zeit dürfen Sie – wenn Sie dies ausdrücklich wünschen – weiter beschäftigt werden.

Wann beginnt und endet der Mutterschutz?

Rechtsgrundlage – Mutterschutzfrist: Schutzfrist nach der Geburt: Der ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Hierzu gehören der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz verbunden mit einem Anspruch auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen (Gesundheitsschutz mit Teilhabeanspruch), der besondere Schutz vor Kündigung (Kündigungsschutz), das Beschäftigungsverbot und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots (Einkommensschutz).

  • Dieser Schutz gilt vor und nach der Geburt.
  • Mit einigen Besonderheiten gilt dieser Schutz auch für Schülerinnen und Studentinnen.
  • Die Mutterschutzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen.
  • Umgangssprachlich ist dieser Zeitraum gemeint, wenn man sagt, eine Frau sei im „Mutterschutz».

Dieser beginnt normalerweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Damit umfasst die Mutterschutzfrist in der Regel einen Zeitraum von 14 Wochen. Für die Schutzfrist vor der Entbindung gibt es eine Besonderheit: In dieser Zeit dürfen Sie – wenn Sie dies ausdrücklich wünschen – weiter beschäftigt werden.

Wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Beschäftigung nach 22 Uhr – Eine Beschäftigung nach 22 Uhr ist hingegen normalerweise verboten und nur in besonderen Einzelfällen nach einer vorherigen Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig. Auch für eine Beschäftigung nach 22 Uhr müssen die vorgenannten Voraussetzungen (Ihre ausdrückliche Erklärung, ärztliches Zeugnis, Ausschluss unverantwortbarer Gefährdung) vorliegen.

  • Das ärztliche Beschäftigungsverbot wird von einer Ärztin oder einem Arzt festgelegt, zum Beispiel bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
  • Dabei kommt es darauf an, ob Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes gefährdet ist, wenn Sie die Arbeit weiter ausüben.
  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt prüft, ob Sie während der Schwangerschaft oder in den ersten Monaten nach der Entbindung arbeiten können.

Das Attest sollte möglichst genaue und allgemein verständliche Angaben enthalten, auch darüber, ob Sie leichtere Arbeiten übernehmen können oder ob Sie mit verkürzten Arbeitszeiten arbeiten können. Für Ihren Arbeitgeber sollte erkennbar sein, inwiefern Sie und Ihr Kind gefährdet sind, wenn Sie weiterhin arbeiten.

  1. Ihr Arbeitgeber muss sich an das Beschäftigungsverbot halten.
  2. Sie erhalten ein ärztliches Beschäftigungsverbot, wenn das Arbeiten Ihre Gesundheit oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet.
  3. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen dann ein Attest aus.
  4. Darin steht, dass Sie ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen.
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Dieses Attest kann jede Ärztin bzw. jeder Arzt ausstellen, also nicht nur Gynäkologen, sondern beispielsweise auch Orthopäden oder Neurologen sind hierzu berechtigt. Wenn Sie dagegen krank sind, stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine normale Krankschreibung aus.

  • Die Kosten für das Attest übernimmt in der Regel die Krankenkasse.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber bezweifelt, dass das ärztliche Zeugnis stimmt, dann kann er eine Nachuntersuchung verlangen.
  • Er kann aber nicht verlangen, dass eine bestimmte Ärztin oder ein bestimmter Arzt die Nachuntersuchungen vornimmt, zum Beispiel der Werksarzt.

Sie haben das Recht auf freie Arztwahl. Wenn Ihr Arbeitgeber eine Nachuntersuchung verlangt, dann muss er die Kosten dafür tragen. : Welche Beschäftigungsverbote gibt es?

Was bekommt man nach der Geburt an Geld?

Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? Die Höhe Ihres Elterngelds hängt von folgenden Fragen ab:

Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?Wie viel hatten Sie bisher?Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?

Je nach Einkommen beträgt

Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich undElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie Zuschläge bekommen, zum Beispiel bei oder bei, Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.

In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.

Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt. Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten, bekommen Sie mehr Elterngeld. Denn dann steigt der Prozentsatz, den Sie von Ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Je weniger Netto-Einkommen Sie hatten, desto größer ist der Prozentsatz:

Wenn Sie zwischen 1.240 und 1.200 Euro hatten, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter.Wenn Sie zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro hatten, bekommen Sie 67 %.Wenn Sie weniger als 1.000 Euro hatten, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 %. Je 2 Euro, die Ihr Einkommen unter 1.000 Euro lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommen Sie 67,1 %, bei 996 Euro bekommen Sie 67,2 % und so weiter.

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Sie bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag, auch wenn Sie gar kein Einkommen hatten. Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall sein könnte, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem, Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld.

  1. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten.
  2. Diese Grenze nennt man «Deckelungsbetrag».
  3. Dafür können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
  4. Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Sie können sich also beispielsweise für ElterngeldPlus entscheiden, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Sie Elterngeld bekommen. Ihr Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt. ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben – zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.

Netto-Einkommen nach der Geburt 0 Euro monatlich
Einkommens-Unterschied 2.000 Euro monatlich
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) 1.300 Euro monatlich
davon die Hälfte («Deckelungsbetrag») 650 Euro monatlich
ElterngeldPlus 650 Euro monatlich

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Basiselterngeld für maximal 12 Monate Summe 12 mal 1.300 Euro = 15.600 Euro

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ElterngeldPlus für maximal 24 Monate Summe 24 mal 650 Euro = 15.600 Euro

Basiselterngeld und ElterngeldPlus: 500 Euro Einkommen nach der Geburt

Art des Verdiensts / des Elterngelds Betrag
Netto-Einkommen vor der Geburt 2.000 Euro monatlich
Netto-Einkommen nach der Geburt 500 Euro monatlich
Einkommens-Unterschied 1.500 Euro monatlich
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) 975 Euro monatlich
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) 1.300 Euro monatlich
davon die Hälfte («Deckelungsbetrag») 650 Euro monatlich
ElterngeldPlus 650 Euro monatlich

Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn 65 % vom Einkommens-Unterschied liegen höher als der Deckelungsbetrag. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie der Deckelungsbetrag. Weil das ElterngeldPlus doppelt so lange bezogen werden kann, erhalten die Eltern am Ende trotzdem mehr Elterngeld, wenn sie sich für ElterngeldPlus entscheiden:

Basiselterngeld für maximal 12 Monate Summe
12 mal 975 Euro 11.700 Euro

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ElterngeldPlus für maximal 24 Monate Summe 24 mal 650 Euro 15.600 Euro

Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem, Basiselterngeld und ElterngeldPlus: 1.200 Euro Einkommen nach der Geburt

Art des Verdiensts / des Elterngelds Betrag
Netto-Einkommen vor der Geburt 2.000 Euro monatlich
Netto-Einkommen nach der Geburt 1.200 Euro monatlich
Einkommens-Unterschied 800 Euro monatlich
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) 520 Euro monatlich
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) 1.300 Euro monatlich
davon die Hälfte («Deckelungsbetrag») 650 Euro monatlich
ElterngeldPlus 520 Euro monatlich
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Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel nicht durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn der Deckelungsbetrag ist höher als 65 % vom Einkommens-Unterschied. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kann es doppelt so lange bezogen werden. Dadurch erhalten die Eltern am Ende insgesamt doppelt so viel Elterngeld:

Basiselterngeld für maximal 12 Monate Summe
12 mal 520 Euro = 6.240 Euro

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ElterngeldPlus für maximal 24 Monate Summe 24 mal 520 Euro = 12.480 Euro

Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das bedeutet: Sie bekommen als Basiselterngeld mindestens 300 Euro, auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder auch wenn bei Ihnen nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil Sie weiter in gleicher Teilzeit arbeiten.

Wenn Sie vor der Geburt Einkommen hatten und die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt, bekommen Sie ebenfalls den Mindestbetrag. ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Mehr Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie haben. Dazu können Sie zum Beispiel unseren verwenden.

Den, Mit dieser Variante können Sie genau planen, wann Sie welche Elterngeld-Variante bekommen möchten. So können Sie ausprobieren, wie sich Elterngeld und ElterngeldPlus für Sie am sinnvollsten kombinieren lassen. Außerdem können Sie unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall voraussichtlich sein wird.

  • Weitere Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle.
  • Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.
  • Welche Elterngeldstelle dies ist, können Sie mithilfe der Postleitzahl herausfinden.
  • Nein, wie hoch Ihr ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben – zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.

Nur wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben, ist das monatliche ElterngeldPlus halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Dafür können Sie es doppelt so lang bekommen. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen.

  • Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten «Progressionsvorbehalt».
  • Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird.
  • Das kann dazu führen, dass Sie einen höheren Steuersatz bekommen.
  • Dann müssen Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen.
  • Deshalb müssen Sie das Elterngeld auch in Ihrer Steuererklärung angeben.

Beachten Sie: Haben Sie noch nie eine Steuererklärung eingereicht, so verpflichtet Sie der Elterngeldbezug dazu, eine Steuererklärung für den Zeitraum der bezogenen Leistung abzugeben. Zur Steuererklärung verpflichtet sind Sie auch, wenn Sie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen.

Was kostet eine Schwangere den Arbeitgeber?

Wie hoch ist der Zuschuss, den der Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld zahlt? Arbeitgeber zahlen pro Kalendertag einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt.