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Inflations Bonus 3000 Euro Wann?

Inflations Bonus 3000 Euro Wann
Teilbeträge – Die Steuerbefreiung gilt bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro im gesamten Begünstigungszeitraum. Das heißt, sie kann bis Ende 2024 zum Beispiel auch in mehreren Teilbeträgen gewährt werden. Auch eine monatliche Auszahlung innerhalb des Begünstigungszeitraums ist möglich.

Wann kommt die 3000 € Inflations Prämie?

Inflationsausgleichsgeld im öffentlichen Dienst: Schlichtungskommission schlägt 3000 Euro vor – Die Schlichtungskommission für den öffentlichen Dienst hat Mitte April eine Empfehlung abgegeben, wie das Tarifergebnis aussehen könnte. Zentraler Bestandteil des Vorschlags ist eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro.

  • Im Papier der Kommission heißt es: „Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023,
  • In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet.

Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.» Am 22. April werden die Tarifparteien über den Vorschlag verhandeln. Dann wird sich zeigen, ob beide Seiten den Vorschlag annehmen.

Wer zahlt wieviel Inflationsprämie?

Wer zahlt die Prämie? – Die Inflationsprämie ist keine Pflicht. Als Arbeitgeber können Sie die Prämie an Ihre Mitarbeiter zahlen, müssen es aber nicht. Das gilt auch für Minijobber und Beschäftigte in Privathaushalten.

Warum sollten Arbeitgeber Inflationsprämie zahlen?

Mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wird eine Inflationsprämie eingeführt. Dieser Inflationsausgleich soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer:innen sicherer durch die Inflation kommen. Dafür muss die Inflationsausgleichsprämie von den Arbeitgeber:innen bezahlt werden. Wie hoch die Inflationsprämie ist und welche Bedingungen damit verbunden sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Für wen gibt es die Inflationsprämie?

Wer erhält die Inflationsprämie für Arbeitnehmer? – Neben speziellen Entlastungspaketen für einzelne Gruppen sollen nun insbesondere Arbeitnehmer im Fokus stehen. Davon sollen auch Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit und Minijobs profitieren. Geplant ist diese Prämie als Einmalzahlung.

Zwar sind alle Bürger derzeit von der Inflation betroffen, besonders hart jedoch Geringverdiener, Besonders für sogenannte „Aufstocker», also Arbeitnehmer, die noch Sozialleistungen erhalten, könnte sich die Inflationsprämie rechnen. Denn auch hier ist eine abgabenfreie Auszahlung der Prämie geplant.

Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die geldwerte Vorteile vom Arbeitgeber erhalten. Da die Inflationsprämie für jedes Arbeitsverhältnis gilt, können Arbeitnehmer mit mehreren Jobs theoretisch mehrfach in den Genuss kommen. Wichtig zu wissen: Es besteht kein Anspruch auf die Inflationsprämie.