Abgabefrist für Grundsteuer A ist der 31. März 2023 – Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz ( Grundsteuer A ) haben für die Abgabe ihrer Erklärung noch ein wenig Zeit. Die Finanzämter werden voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnern.
- Eine Abgabe bis 31.
- März 2023 ist bei der Grundsteuer A daher ausreichend.
- Die Erklärungen können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden.
- Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat.
Die Bearbeitung und der Versand der Bescheide erstreckt sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025.
Wie lange habe ich Zeit um die Grundsteuer zu machen?
Gibt es eine weitere Fristverlängerung? – Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endete am 31.1.2023. Eine weitere Fristverlängerung für alle Grundstückseigentümer gibt es nicht. Ausnahme: Bayern. Grundstückseigentümer bekommen drei Monate länger Zeit, also bis Ende April.
In den anderen Bundesländern gibt es keine offizielle Fristverlängerung, es soll aber Kulanz herrschen. Es gibt auch die Möglichkeit, individuell beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Dafür genügt ein formloses Schreiben, in dem um Fristverlängerung gebeten wird und eine Begründung vorgebracht wird, warum die Fristverlängerung gebraucht wird.
Typische Fälle sind etwa, dass noch nicht alle Unterlagen vorliegen oder besorgt werden konnten, längere Krankheit oder beruflich bedingte Abwesenheit. Außerdem sollte man dem Finanzamt auch einen Termin nennen, zu dem man die Erklärung dann einreichen wird.
- Ob sich die Finanzämter bei der Grundsteuererklärung auf einen Antrag auf Fristverlängerung einlassen werden, bezweifeln wir allerdings – denn das Fristende wurde ja bereits von Ende Oktober 2022 auf den 31.1.2023 verschoben.
- Die Zeit sollte also ausgereicht haben, um alle Unterlagen zu besorgen.
- Und wer so lange beruflich unterwegs oder krank war, hatte Zeit, sich um eine Erledigung zum Beispiel durch einen Steuerberater zu kümmern.
Die Chancen auf eine Fristverlängerung stehen unseres Erachtens also schlecht. Versuchen kann man es aber natürlich.
Bis wann Grundsteuererklärung Baden-Württemberg?
Zum Inhalt springen Am 31. Januar 2023 endete die Abgabefrist für die Erklärung zur Grundsteuer B. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das nachholen. Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt. Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist am 31.
- Januar 2023 zu Ende gegangen.
- Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden.
- Insgesamt rund 94 Prozent digital.
- Eine Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch nach dem Fristende noch möglich.
- Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
- Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen.
Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal. Solange haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es deshalb nicht.
Wer meldet Grundsteuer um?
Alleine bindend für die Festsetzung der Grundsteuer. Wir können unsere Grundsteuerveranlagungen also erst dann auf den neuen Eigentümer umschreiben, wenn uns eine entsprechende Mitteilung des Finanzamts zugegangen ist.
Wo muss ich die Grundsteuererklärung in Bayern abgeben?
Grundsteuererklärung; Abgabe – BayernPortal Bitte beachten Sie: Die Frist zur Erklärungsabgabe ist bereits abgelaufen. Diejenigen, die die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, müssen diese so schnell wie möglich einreichen! Auch, wenn die Frist bereits abgelaufen ist, besteht weiterhin die Verpflichtung, die Grundsteuererklärung einzureichen.
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, d.h. für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes in Deutschland muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Grundsteuer wurde reformiert. Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen bzw.
den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Die Finanzverwaltung des Freistaates Bayern muss auf den Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) die Grundsteueräquivalenzbeträge für Grundstücke sowie den Grundsteuerwert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft feststellen.
- Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, mussten alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1.
- Januar 2022) von Grundstücken (z.B.
- Einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z.B.
auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Für die Feststellung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt.
Wenn sich das Grundstück oder der Betrieb auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt, ist die Erklärung bei dem Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk der wertvollste Teil liegt (Lagefinanzamt). Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern (siehe unter «Weiterführende Links») und der Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter 089 / 30 70 00 77.
: Grundsteuererklärung; Abgabe – BayernPortal
Was braucht man für die Grundsteuererklärung in BW?
In Baden-Württemberg werden für die Grundsteuererklärung das Aktenzeichen, die Eigentumsverhältnisse, die Lage des Grundstücks, Angaben zu Grund und Boden sowie der Bodenrichtwert benötigt.
Hat die Wohnfläche Einfluss auf die Grundsteuer in Baden-Württemberg?
Grundsteuerreform: Wie macht das Baden-Württemberg? – Bislang hat das Finanzamt für die Festsetzung der Grundsteuer Einheitswerte genutzt. Dieses Vorgehen hat das Bundesverfassungsgericht 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Die Konsequenz: Ab 2025 gilt die «neue» Grundsteuer.
Die baden-württembergische Landesregierung hat sich dafür entschieden, ein Bodenwertmodell umzusetzen. Ausschlaggebend für die Höhe der Grundsteuer ist also künftig der Bodenwert. Dafür sind zwei Faktoren entscheidend: der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche. Anders als beim Bundesmodell spielen Gebäudedaten wie Alter, Wohn- und Nutzflächen sowie Wohnlage keine Rolle.
Das baden-württembergische Modell soll weniger fehleranfällig, transparenter und unbürokratischer sein.
Wird die neue Grundsteuer in BW teurer?
Der Bodenrichtwert beträgt zum 1. Januar 2022 250 Euro pro Quadratmeter. Der neue Hebesatz der Gemeinde G, in der sich das Grundstück befindet, soll für die neue Grundsteuer bei 350 Prozent liegen. S müsste somit für ihr Einfamilienhaus 318,50 Euro Grundsteuer pro Jahr bezahlen (in der Regel in vier gleichen Beträgen).
Was kostet Grundsteuer in Baden-Württemberg?
Berechnungsschema der Grundsteuer beim Einfamilienhaus in Baden-Württemberg –
Fläche des Grundstücks (Quadratmeter) | 760 | |
Bodenrichtwert (Euro/Quadratmeter) | × | 285 |
Bodenwert | = | 216.600,00 € |
Bodenwert | 216.600,00 € | |
Steuermesszahl | x | 0,00091 |
Steuermessbetrag | = | 197,11 € |
Steuermessbetrag | 197,11 € | |
Hebesatz | × | 430,00% |
Grundsteuer | = | 847,56 € |
Was ist steuerlich günstiger ein oder Zweifamilienhaus?
Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung – Wo liegt der Unterschied? – Sowohl fachlich als auch baulich kann sich der Unterschied zwischen diesen Bauformen schon in kleinen Details zeigen. Typischerweise ist ein Zweifamilienhaus deutlich größer als ein Einfamilienhaus.
Dagegen ist ein Zweifamiliengrundstück tendenziell kleiner, da es zwischen zwei Parteien gleich aufgeteilt ist. Angesichts stetig steigender Baulandpreise ist dies ein nicht zu verachtendes Merkmal. Einfamilienhäuser nehmen im Schnitt 450 Quadratmeter und Doppelhaushälften etwa 330 Quadratmeter ein.Unter dem Strich sind Zweifamilienhäuser so gesehen die günstigere Variante.
Bauplanung und Erschließung kosten genauso viel wie bei einem Einfamilienhaus, jedoch bietet die Gestaltung letztlich Platz für zwei vollständige Wohneinheiten. Dementsprechend wird ein Zweifamilienhaus mehr Wohnfläche aufweisen als ein Einfamilienhaus, zumindest bei durchschnittlicher Größe.
Wie hoch ist die neue Grundsteuer in NRW?
Wie wird die Grundsteuer in NRW künftig berechnet? – Für die Ermittlung der Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) nach dem Bundesmodell sind drei Werte relevant
GrundsteuerwertGrundsteuermessbetragHebesatz
Entscheidend für den Grundsteuerwert sind der Bodenrichtwert und die statistische Nettokaltmiete. Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes. Wenn ihr wissen wollt, wie viel eure Immobilie tatsächlich wert ist, dann lasst sie hier kostenlos bewerten,
Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl. Diese richtet sich nach der Nutzungsart und wird euch vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Die Steuermesszahl für die Grundsteuer in NRW beträgt künftig 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke – und damit nur noch rund ein Zehntel vom aktuellen Wert.
Zuletzt entscheidet der Hebesatz der Gemeinde mit über die Höhe der Grundsteuer. Er liegt zwischen 0 und 1.050 Prozent. Lest hier mehr zum Thema Grundsteuer-Hebesatz,
Bis wann muss man in Bayern die Grundsteuer Erklärung abgeben?
Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz innerhalb der Kommune – Die Kommunen müssen den Finanzämtern die rechtlichen und tatsächlichen Umstände mitteilen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt geworden sind und die für die Feststellung von Äquivalenzbeträgen bzw.
Grundsteuerwerten oder für die Grundsteuer aller im Gemeindegebiet gelegene Grundstücke bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von Bedeutung sein können, § 228 BewG, Art.6 Abs.5 BayGrStG, § 19 GrStG, Art.7 Abs.2 BayGrStG. Grundsteuerreform in Bayern – Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet am 2.
Mai 2023! Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 21.03.2023 (PDF, 3 Seiten, 128 KB) Grundsteuerreform in Bayern – Die häufigsten Fehler bei der Abgabe der Grundsteuererklärung Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 22.02.2023 (PDF, 5 Seiten, 190 KB) Grundsteuerreform in Bayern – Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet am 31.
Januar 2023! Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 05.01.2023 (PDF, 2 Seiten, 110 KB) Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung Anlage zur Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 05.01.2023 (PDF, 3 Seiten, 142 KB) Grundsteuerreform in Bayern – Jetzt bis 31.
Januar 2023 Erklärung abgeben! Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 19.12.2022 (PDF, 2 Seiten, 123 KB) Grundsteuerreform in Bayern – Die häufigsten Fehler bei der Abgabe der Grundsteuererklärung Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 07.12.2022 (PDF, 4 Seiten, 171 KB) FÜRACKER: MEHR ZEIT FÜR DIE GRUNDSTEUERERKLÄRUNG! Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 13.10.2022 (PDF, 2 Seiten, 170 KB) GRUNDSTEUERREFORM IN BAYERN – FÜRACKER: STARTSCHUSS FÜR ABGABE DER GRUNDSTEUERERKLÄRUNGEN Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 27.06.2022 INFORMATIONEN ZUR GRUNDSTEUER VON FINANZMINISTER ALBERT FÜRACKER, MdL – VIDEO AUF YOUTUBE GRUNDSTEUERREFORM IN BAYERN – STARTSCHUSS FÜR DEN VERSAND DER INFORMATIONSSCHREIBEN Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 30.03.2022 (PDF, 2 Seiten, 247 KB) BAYERISCHES GRUNDSTEUERGESETZ – EINFACHES FLÄCHENMODELL FÜR BAYERN – PRESSEKONFERENZ AUF YOUTUBE Pressekonferenz vom 15.12.2021 BAYERNS GRUNDSTEUERMODELL VERHINDERT STEUERERHÖHUNGEN DURCH DIE HINTERTÜR Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 15.12.2021 (PDF, 2 Seiten, 272 KB) BAYERISCHE GRUNDSTEUER IST MUSTERBEISPIEL FÜR TRANSPARENZ UND ENTBÜROKRATISIERUNG Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 24.11.2021 (PDF, 2 Seiten, 157 KB)
Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche Grundsteuer Bayern?
Presseinformation Die neue Grundsteuer in Bayern Auf Haus- und Wohnungseigentümer kommt viel Arbeit zu Die gute Nachricht zuerst: Bayern hat sich bei der vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 2018 geforderten Neuregelung der Grundsteuer für das sog.
- Flächenmodell entschieden.
- Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist danach ausschließlich die Fläche des Grundstücks sowie die Flächen des Gebäudes und die Art der Nutzung.
- Wert und Lage des Grundstücks sowie Alter und Zustand des Gebäudes spielen keine Rolle.
- Flächenmodell kontra Bundesmodell Im Gegensatz dazu werden die wertabhängigen Modelle in anderen Bundesländern bei steigenden Immobilienpreisen zu laufenden Steuererhöhungen führen und infolge der ständigen Veränderung der Preise einen immensen Verwaltungsaufwand durch laufende Neubewertungen der Grundstücke erfordern.
Gerade weil es die Verwaltung schon bisher nicht geschafft hat, die insgesamt 36 Millionen Immobilien im Bundesgebiet neu zu bewerten, hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Grundsteuerregelung wegen den nicht aktualisierten und daher veralteten Werten für verfassungswidrig erklärt.
- Auch Mieter profitieren vom Flächenmodell Ferner hätte ein wertabhängiges Modell in Bayern zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer, in Gebieten mit hohen Bodenwerten wie z.B.
- Im Großraum München zu einer Vervielfachung geführt.
- Dies hätte auch die Mieter in Bayern stark belastet, da die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann.
Hauseigentümer und Mieter dürften sich daher darüber einig sein, dass das bayerische Flächenmodell die sozial verträglichere Alternative zum Bundesmodell ist. Die schlechte Nachricht: Auch in Bayern müssen sämtliche Grundstücke und Wohnungen neu bewertet werden.
Wann und auf welche Weise dies zu erfolgen hat, ist im Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10.12.2021 (GVBl 2021 S.638) festgelegt. Auf Hauseigentümer und Verwaltungsbehörden kommt damit viel Arbeit zu. Hauptfeststellung zum 01.01.2022 Obwohl die derzeitige Grundsteuer noch knapp drei Jahre bis zum 31.12.2024 gilt, wurde die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer einmalig zum Stichtag 01.01.2022 festgesetzt (sog.
Hauptfeststellung). Sie muss allerdings nur dann angepasst werden, wenn sich Flächengröße oder Grundstücksnutzung ändern (Art.6 Abs.1 BayGrStG). Änderungen der Verkehrswerte des Bodens oder des Gebäudes erfordern keine Anpassung. Die Aufforderung an die Eigentümer zur Abgabe der Feststellungserklärung durch das Bayerische Landesamt für Steuern wird voraussichtlich Ende März 2022 mittels Allgemeinverfügung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen (Art.6 Abs.5).
Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 01.07.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022. Welche Daten müssen angegeben werden? Anzugeben in der Erklärung ist die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes sowie die Art der Nutzung,
Die Fläche des Grundstücks ist i.d.R. dem Grundbuchauszug zu entnehmen; bei Eigentumswohnungen anteilig aus dem 1.000-Anteil laut Teilungserklärung zu errechnen. Die Fläche des Gebäudes ist bei Wohnnutzung die Wohnfläche i.S.d. Wohnflächenverordnung. Danach sind Wohnflächen alle Flächen innerhalb der Wohnung sowie Wintergärten, Balkone und Terrassen.
- Ferner gilt als Wohnfläche auch das häusliche Arbeitszimmer.
- Nicht zur Wohnfläche gehören grundsätzlich Kellerräume, Abstellräume, Waschräume, Heizungsräume u.Ä.
- Flächen über einer lichten Höhe von mindestens 2 m sind voll, Flächen unter einer lichten Höhe zwischen 1 m und 2 m sind zur Hälfte anzurechnen.
Balkon- und Terrassenflächen werden i.d.R. mit einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte der Wohnfläche zugerechnet. Wo findet man die Daten? Die maßgeblichen Wohnflächen können, soweit zwischenzeitlich keine baulichen Änderungen vorgenommen worden sind, der i.d.R.
- Dem Bauantrag beiliegenden Wohnflächenberechnung entnommen werden; bei Eigentumswohnungen sind sie i.d.R.
- In der Teilungserklärung genannt.
- Bei einer Nutzung nicht zu Wohnzwecken ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich.
- Die jeweiligen Flächen werden auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet (Art.2 Abs.5).
Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnung zu stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind, bleiben bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m² außer Ansatz (Art.2 Abs.1, 2). Daten im Internet Die Vermessungsverwaltung stellt vom 01.07.
Bis 31.12.2022 Daten der Flurstücke zum Hauptfeststellungszeitpunkt kostenlos über eine allgemein zugängliche Internetanwendung zur Verfügung u.a. die Flurstücksnummer, die amtliche Fläche sowie die tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen (Art.10 a Abs.2 S.1). Dabei hat der Eigentümer das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen gegen die Veröffentlichung von Daten seines Flurstücks Widerspruch einzulegen.
Widerspricht der Eigentümer, hat eine Veröffentlichung der entsprechenden Daten des Eigentümers durch die Vermessungsverwaltung in der Internetanwendung für die Zukunft zu unterbleiben (Art.10 a Abs.2 S.2, 3). Berechnung der Grundsteuer
Schritt : Berechnung des Äquivalenzbetrages (Art.1 Abs.3): Dieser errechnet sich aus einem fixen Betrag für Grund und Boden – 0,04 €/m² (Äquivalenzzahl gem. Art.3 Abs.1) multipliziert mit der Grundstücksfläche sowie einem weiteren fixen Betrag für Wohn- und Nutzflächen – 0,50 €/m² (Äquivalenzzahl gem. Art.3 Abs.2) multipliziert mit der maßgeblichen Gebäudefläche.
Schritt: Bestimmung des Grundsteuermessbetrages (Art.1 Abs.2): Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Äquivalenzbetrag (oben 1. Schritt) für Grund und Boden und der Grundsteuermesszahl (100 % gem. Art.4 Abs.1 S.1) und dem Äquivalenzbetrag der Wohn- und Nutzflächen (70 % für Wohnflächen gem. Art.4 Abs.1 S.2).
Schritt: Berechnung der Grundsteuer (Art.1 Abs.1 S.2): Die Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrages (oben 2. Schritt) und des von der Gemeinde bestimmten jeweiligen Hebesatzes. Die Grundsteuer ist ein Jahresbetrag und auf volle Cent nach unten abzurunden.
Hinweis: Sonderregelungen für die Ermittlung der Äquivalenz- und Grundsteuermesszahlen bestehen u.a. für Wohngebäude, bei denen die Grundstücksfläche mehr als das 10-Fache der Wohnfläche beträgt („kleines Haus auf großem Grund», Art.3 Abs.1 Nr.1), bei einer engen räumlichen Verbindung der Wohnflächen mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners (Art.4 Abs.2), für denkmalgeschützte Gebäude (Art.4 Abs.3) und Sozialwohnungen (Art.4 Abs.4 Nr.1).
- Beispiele: A) Doppelhaushälfte München, 400 m² Grund, 120 m² Wohnfläche 1.
- Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 400 m² Grund x 0,04 €/m² = € 16 120 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 60 2.
- Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 16 x 100 % = € 16 Wohnfläche: € 60 x 70 % = € 42 € 58 3.
- Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 58 x Hebesatz 535 % (München) = € 310 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 322 B) Mietshaus, München Haidhausen, 17 Wohnungen, 3 Gewerbeeinheiten, 380 m² Grundstücksfläche, 1093 m² Wohnfläche, 209 m² Nutzfläche (Laden Büro) 1.
Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 380 m² Grund x 0,04 €/m² = € 15,20 1093 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 546,50 209 m² Nutzfläche x 0,50 €/m² = € 104,50 2. Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 15,20 x 100 % = € 15,20 Wohnfläche: € 546,50 x 70 % = € 382,55 Nutzfläche: € 104,50 x 100 % = € 104,50 € 502,25 3.
- Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 502,25 x Hebesatz 535 % (München) = € 2.687 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 1.683 C) Mietshaus, München Maxvorstadt, 13 Parteien, 480 m² Grundstücksfläche, 999 m² Wohnfläche 1.
- Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 480 m² Grund x 0,04 €/m² = € 19,20 999 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 499,50 2.
Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 19,20 x 100 % = € 19,20 Wohnfläche: € 499,50 x 70 % = € 349,65 € 368,85 3. Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 368,85 x Hebesatz 535 % (München) = € 1973 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer 2.239 € D) Eigentumswohnung, München Sendling, 750 m² Grundstücksfläche – Miteigentumsanteil 68,26/1000 daraus folgt Grundanteil 51,2 m², 102 m² Wohnfläche 1.
- Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 51,2 m² Grund x 0,04 €/m² = € 2,05 102 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 51,00 2.
- Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 2,05 x 100 % = € 2,05 Wohnfläche: € 51 x 70 % = € 35,70 € 37,75 3.
- Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 37,75 x Hebesatz 535 % (München) = € 201 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 99 E) Eigentumswohnung, München Laim, 2057 m² Grundstücksfläche – Miteigentumsanteil 35,49/1000 daraus folgt Grundanteil 73 m², 84,61 m² Wohnfläche 1.
Schritt: Bestimmung des Äquivalenzbetrages: 73 m² Grund x 0,04 €/m² = € 2,92 84,61 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = € 42,31 2. Schritt: Grundsteuermessbetrag: Grund: € 2,92 x 100 % = € 2,92 Wohnfläche: € 42,31 x 70 % = € 29,62 € 32,54 3. Schritt: Berechnung der Grundsteuer: € 32,54 x Hebesatz 535 % (München) = € 174 jährliche Grundsteuer Zum Vergleich: Derzeitige Grundsteuer € 362 Achtung: Die vorstehenden Berechnungen basieren auf unveränderten gemeindlichen Hebesätzen.
- Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Städte und Gemeinden den Hebesatz so anpassen, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist.
- Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann sich aber dadurch die Höhe der Grundsteuer ändern.
- Die derzeitigen Hebesätze der einzelnen Städte und Gemeinden finden Sie unter: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/steuer-und-finanzpolitik/hebesaetze-56878 Voraussichtlich ab Ende Februar steht unseren Mitgliedern ein Grundsteuerrechner online auf unserer Homepage zur Verfügung (www.hug-m.de).
Rechtsanwalt Rudolf Stürzer Vorsitzender Haus + Grund München
Ist Garage Nutzfläche Grundsteuer Bayern?
3.2.2.1 – 1 Eine Garage ist eine meist abschließbare, überdachte oder überdeckte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge; ein nach mehreren Seiten offener Carport ist nicht als Gebäude anzusehen.2 Folglich bleiben offene Carports bei der Gebäudefläche unberücksichtigt.3 Nach der Wohnflächenverordnung ist die Gebäudefläche von Garagen keine Wohnfläche.4 Es handelt sich um Nutzfläche.5 Rampen, Fahrbahnen und Rangierflächen zwischen den Stellplätzen in Garagen gehören dabei nach der DIN 277 nicht zur Nutzfläche, sondern zur Verkehrsfläche.
Ist Garage Nutzfläche Grundsteuer NRW?
In der Grundsteuererklärung (Anlage Grundstück) ist für Wohngrundstücke im Bundesmodell anzugeben, wie viele Garagen-und Tiefgaragenstellplätze zur wirtschaftlichen Einheit gehören. Bei allen anderen Grundstücksarten (z.B. Geschäftsgrundstücke) sind Garagen separat zu erfassen.
Bis wann Grundsteuererklärung NRW?
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Hier finden Sie Informationen dazu, wie es nach der Abgabe der Grundsteuererklärung weitergeht. Wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung noch abgeben müssen, können Sie dies weiterhin über ELSTER erledigen.
Kann ich in NRW die Grundsteuererklärung in Papierform abgeben?
Achtung: – Für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen ist die Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Eine Erklärungsabgabe in Papierform ist damit grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in Härtefällen und auf Antrag ist ausnahmsweise eine Abgabe durch Übersendung der händisch ausgefüllten Formulare zulässig.
Was trage ich in Zeile 11 Grundsteuererklärung BW?
Der erste Anteil (Zeile 11) beschreibt, wie viel von dem Flurstück zu dem Grundstück gehört. Bei einem Einfamilienhaus ist dies meist 1/1.
Wie funktioniert Grundsteuererklärung Baden Württemberg?
Zum Inhalt springen Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Wer seine Erklärung bis dahin noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen. Erinnerungen versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.
Das Fristende für die Grundsteuererklärung naht: Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben (Grundsteuer B). Bislang sind rund 1,5 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen.
Wer seine Erklärung bis Ende Oktober noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.
Was ist der zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil?
Zähler & Nenner: „wirtschaftliche Einheiten» – Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil beschreibt den Anteil eines Eigentümers an einer Immobilie; also wie viele Bruchstücke eines Eigentums einer Person gehören. Gehört dem Eigentümer das Grundstück zu 100 Prozent, etwa bei einem Einfamilienhaus, ist der Zähler 1 und der Nenner ebenfalls 1,
Anders sieht es jedoch bei einer Eigentumswohnung aus. Hier geht es um den eigenen Anteil an der Fläche des Grundstücks. Diese Zahlen stehen im Notar- oder Kaufvertrag und können etwa so aussehen: 135/1000. Übrigens: In zwölf Bundesländern dürfen Eigentümer daraus auch noch den persönlichen Anteil der Fläche in Quadratmetern ausrechnen – und in der „ Anlage Grundstück » eintragen.
Im Hauptvordruck ist wiederum die ganze Fläche gefragt. Eine Ausfüllhilfe von Elster liefert ein Rechenbeispiel – und weist darauf hin, wo welche Zahl stehen muss. Mehr zur Grundsteuer: Wie Sie die Abgabefrist verlängern
Welche Daten brauche ich für die neue Grundsteuer in Niedersachsen?
Grundsteuer – Was ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer gehört zu den Objektsteuern. Das Objekt ist das Grundstück. Nur nach ihm richtet sich die Steuer. Das bedeutet, dass für die Höhe der Steuer die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Eigentümers keine Rolle spielen.
- Auch ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, wie hoch der Ertrag ist, den ein Grundstück abwirft (z.B.
- Vermietet oder Leerstand).
- Das Aufkommen an Grundsteuer steht in voller Höhe den Gemeinden zu (daher auch sogenannte „Realsteuer»).
- Was unterliegt der Grundsteuer in Niedersachsen? Steuerpflichtig ist der in Niedersachsen liegende Grundbesitz.
Dies sind im Wesentlichen alle bebauten und unbebauten Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Muss für jedes Grundstück eine Grundsteuererklärung abgegeben werden? Grundsätzlich müssen für alle unbebauten und bebauten Grundstücke Grundsteuererklärungen in elektronischer Form abgegeben werden.
Soweit Grundbesitz unverändert vollständig der Steuerbefreiung für bestimmte Rechtsträger nach § 3 Grundsteuergesetz (GrStG) oder unverändert vollständig der Steuerbefreiung nach § 4 GrStG unterliegt, wird auf die Abgabe einer Grundsteuererklärung verzichtet, wenn dieser Grundbesitz bisher nicht mit einem Aktenzeichen beim Finanzamt steuerlich erfasst ist.
Alle Eigentümer und Eigentümerinnen, deren Grundbesitz bereits beim Finanzamt steuerlich erfasst ist, werden zwischen Mai und Juni 2022 ein ausführliches Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes erhalten. Diese Fälle sind nicht von dem Verzicht auf die Abgabe einer Grundsteuererklärung betroffen mit der Folge, dass eine Grundsteuererklärung auch dann abzugeben ist, wenn der Grundbesitz vollständig steuerbefreit ist.
- die «Grundsteuer A» für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen und
- die «Grundsteuer B» für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke.
Was ist Grundsteuer C? Die Gemeinde hat die Möglichkeit, für baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen (Grundsteuer C). Wer ist Grundsteuerschuldner? Schuldner der Grundsteuer ist der bürgerlich-rechtliche bzw. wirtschaftliche Eigentümer des Grundbesitzes.
Die Grundsteuer gehört zu den laufenden öffentlichen Lasten und somit zu den Betriebskosten eines Grundstücks. Sie kann im Falle einer Grundstücksvermietung/-verpachtung auf den Mieter/Pächter umgelegt werden. Wer berechnet die Grundsteuer? Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in drei selbständigen, aufeinander folgenden Verfahrensstufen: Stufe 1: Zuerst werden die Äquivalenzbeträge ermittelt (Fläche des Grund und Bodens x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor, Fläche des Gebäudes x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor) ermittelt ( Feststellungsverfahren ), Stufe 2: Dann werden die Äquivalenzbeträge mit einer Grundsteuermesszahl multipliziert und der Grundsteuermessbetrag ermittelt ( Veranlagungsverfahren ) und schließlich in Stufe 3: auf den Grundsteuermessbetrag der von der Gemeinde festgelegte Hebesatz angewendet ( Grundsteuerfestsetzungsverfahren ).
Für die Feststellung der Äquivalenzbeträge und des Grundsteuermessbetrages ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt. Die eigentliche Festsetzung und die Erhebung der Grundsteuer wird anschließend von der Gemeinde vorgenommen.
- für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- für die in einer Gemeinde liegenden übrigen bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B).
- Die Gemeinde hat die Möglichkeit, für baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen (Grundsteuer C).
Die Hebesätze werden für ein oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt und können bei den Gemeinden erfragt werden. Für welchen Zeitraum wird die Grundsteuer festgesetzt? Die Grundsteuer wird in der Regel für ein Kalenderjahr festgesetzt. Hat die Gemeinde jedoch den Hebesatz für mehrere Jahre festgelegt, kann sie die Grundsteuer auch für mehrere Jahre im Voraus festsetzen.
Wann ist die Grundsteuer zu zahlen und an wen? Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Die Grundsteuer ist stets an die Gemeinde zu zahlen.
Welche Angaben muss ich in der Grundsteuererklärung machen? In Niedersachsen müssen neben den Angaben zum Eigentümer im Regelfall nur die Grundstücksgröße und die Wohn- und/oder Nutzflächen der Gebäude angegeben werden und ob eine Wohnnutzung vorliegt.
- Den Lage-Faktor trägt die Finanzverwaltung ohne Ihre Mithilfe bei.
- Sie besitzen eine Eigentumswohnung? Dann bildet Ihre Wohnung ein Grundstück.
- Nur hierfür sind die (Mit-)Eigentümerinnen bzw.
- Mit-)Eigentümer zu erklären.
- Wird die zu zahlende Grundsteuer steigen? In welcher Höhe wird dann Grundsteuer zu zahlen sein? Das Aufkommen aus der Grundsteuer soll insgesamt gleichbleiben (Aufkommensneutralität).
Eine Erhöhung des Aufkommens insgesamt wird mit der Reform der Grundsteuer nicht bezweckt. Gleichwohl wird es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Das kann sowohl ein Mehr als auch ein Weniger sein. Denn die Belastungsverteilung nach den alten Werten ist im Laufe der Zeit unzutreffend geworden und wird durch die Reform, die für alle einen neuen Maßstab festlegt, ersetzt.
- Ab wann wirken sich Grundstücksveränderungen aus? Die Grundsteuer wird gemäß dem Stichtagsprinzip stets nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres (1.1.) festgesetzt.
- Grundstücksveränderungen (z.B.
- Neu-, An- oder Umbau; Abriss) und Nutzungsveränderungen während des Kalenderjahres wirken sich demnach erst auf die Höhe der Grundsteuer des nächsten Jahres aus.
Für die Hauptfeststellung sind die Verhältnisse am 1. Januar 2022 entscheidend. Gibt es eine Verbindung zwischen der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 und der Feststellungserklärung für die Grundsteuer ab 2025? Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken müssen im Zeitraum vom 1.
- Juli bis 31.
- Januar 2023 Grundsteuererklärungen abgegeben.
- Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer ().
- Die Grundsteuererklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig.
- Aus Datenschutzgründen können die Erhebungen nicht zusammengelegt werden.
- Die erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung werden ausschließlich für die Belange des Zensus 2022 verwendet und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anonymisiert.
Sie werden nicht für die Kontrolle der bei der Grundsteuer gemachten Angaben genutzt. Dies ist durch das sogenannte Rückspielverbot gewährleistet, das eine Weitergabe von Daten, die im Zuge der Zensuserhebung 2022 erhoben wurden, an andere staatliche Stellen untersagt.
Welche Daten brauche ich für die neue Grundsteuerreform in Hessen?
Angaben zum Grundstück (Fläche des Grund und Bodens (= amtliche Fläche bzw. Grundstücksgröße), Gemarkung und deren Nummer, Flur/Flurstück, Grundbuchblattnummer ): Diese Angaben finden Sie im Sonderkatasterauszug HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Welche Daten benötige ich für die Grundsteuererklärung Berlin?
Nichtwohngrundstücke – Im Sachwertverfahren sind Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke zu bewerten. In der Feststellungserklärung sind insbesondere folgende Angaben zu machen: Grundstücksart, Grundstücksfläche, bei Teileigentum der Miteigentumsanteil, Bodenrichtwert, Gebäudeart(en), Baujahr und Bruttogrundfläche(n).
Wie hoch ist die neue Grundsteuer in Niedersachsen?
So beläuft sich der Grundsteuermessbetrag für ein Haus mit 160 qm auf einem 320 qm Grundstück bei einem BRW von 600 Euro und einem Lage-Faktor von 1,03 auf 70,86 Euro. Bei einem Hebesatz von 300% beträgt die neue Grundsteuer ab 2025 dann 212,58 Euro.