Familienportal des Bundes Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern. In der Familienversicherung können Sie Familienangehörige mitversichern, wenn diese
einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,nicht selbst versichert sind,nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind,nicht hauptberuflich selbstständig sind undkein über einer bestimmten Grenze liegendes regelmäßiges Gesamteinkommen haben.
Weitere Informationen erhalten Sie beim, Wer ist familienversichert? Familienversichert sind Kinder, Pflegekinder, Adoptionspflegekinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, aber auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Wie lange ist die Familienversicherung möglich? Sie können Ihre Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Adoptionskinder zunächst nur bis zur Vollendung des 18.
- Lebensjahres beitragsfrei familienversichern.
- Die Familienversicherung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18.
- Lebensjahr hinaus weiter geführt werden, insbesondere wenn das Kind nicht erwerbstätig ist (bis zur Vollendung des 23.
- Lebensjahres) oder wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres). Kinder mit einer Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, sind ohne Altersgrenze familienversichert. Wann ist die Familienversicherung nicht möglich? Die beitragsfreie Mitversicherung Ihres Kindes ist ausgeschlossen, wenn:
Ihr mit dem Kind verwandter Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist,der Ehe- oder Lebenspartner der Hauptverdiener ist undsein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Die aktuelle Versicherungspflichtgrenze finden Sie auf .
Die Familienversicherung Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ist ausgeschlossen
während des Mutterschutzes beziehungsweise während der Elternzeit, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner vor dieser Zeit aufgrund einer Versicherungspflicht selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse oder Pflegeversicherung war. Er bleibt dann selbst Mitglied.Oder wenn dieser vor dem Mutterschutz beziehungsweise der Elternzeit nicht gesetzlich krankenversichert oder pflegeversichert ist.
Sind Sie und Ihr Ehepartner bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert, so können Sie wählen, bei welchem Elternteil Ihr Kind mitversichert sein soll. : Familienportal des Bundes
Wann endet die Familienversicherung bei der Krankenkasse?
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2023: 66.600 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (520 Euro monatlich) liegt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Kreis der Versicherungspflichtigen nach dem Gesichtspunkt der Schutzbedürftigkeit erweitert. Freiwillige Mitgliedschaft Eine freiwillige Mitgliedschaft ist grundsätzlich im Anschluss an eine bisher bestehende Pflicht- oder Familienversicherung sowie unter bestimmten Voraussetzungen bei einer erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung im Inland möglich. Kinder, Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Versichertengruppe | Zahl in Millionen | ||
---|---|---|---|
GKV-Mitglieder und beitragsfrei GKV-Versicherte | 73,8 | ||
GKV-Mitglieder | 57,9 | ||
Beitragsfrei GKV-Versicherte (mitversicherte Familienangehörige und Kinder) | 15,9 |
Von der Versicherungspflicht in der GKV werden insbesondere folgende Personengruppen erfasst:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 520 Euro monatlich beträgt, aber die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II), Auszubildende und Studierende unter bestimmten Voraussetzungen sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, Rentnerinnen und Rentner, sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind, Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente oder einer entsprechenden Hinterbliebenenleistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, Land- und forstwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Altenteiler in der Landwirtschaft, Menschen mit Behinderungen (in Werkstätten oder Wohnheimen), Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der GKV zuzuordnen sind.
Wenn pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Jahres mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, endet mit Ablauf des Kalenderjahres die Versicherungspflicht – allerdings nur dann, wenn ihr Arbeitsentgelt auch im folgenden Jahr die dann geltende Grenze überschreiten wird.
Diese Obergrenze wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2023 bei 66.600 Euro. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren (sogenannte Bestandsfälle der PKV), gilt eine abweichende Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie liegt bei 59.850 Euro im Jahr (Stand 2023) und wird ebenfalls jährlich angepasst.
Für Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und nachfolgenden Jahres überschreiten und für Selbstständige, die mit Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, bestehen zwei Möglichkeiten, sich gegen das Krankheitsrisiko abzusichern: als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben oder in eine PKV zu wechseln.
- Zunächst weist die Krankenkasse das Mitglied auf das Ende der Versicherungspflicht und die damit bestehenden Möglichkeiten zu Austritt und Weiterversicherung hin.
- Wird der Austritt innerhalb von zwei Wochen danach erklärt, ist ein sofortiger Wechsel in eine PKV möglich.
- Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die bisherige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse als freiwillige Mitgliedschaft fort.
Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von der Höhe ihres Einkommens mindestens einmal in ihrem Erwerbsleben die Chance auf eine GKV-Mitgliedschaft zu eröffnen, wurde eine Ausnahme von dem Grundsatz gemacht, dass eine freiwillige Mitgliedschaft grundsätzlich nur im Anschluss an eine vorangehende Pflicht- oder Familienversicherung möglich ist; Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, sind mit Beschäftigungsbeginn versicherungsfrei.
- Sie haben aber die Möglichkeit, der GKV als freiwilliges Mitglied beizutreten.
- Das gilt auch, wenn sie zuvor privat krankenversichert waren und die Vorversicherungszeiten nicht erfüllen.
- Schwerbehinderte Menschen nach Feststellung der Behinderung, wenn sie, ein Elternteil oder ihre Ehegattin oder ihr Ehegatte beziehungsweise ihre eingetragene Lebenspartnerin oder ihr eingetragener Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren.
Allerdings kann die Satzung der Krankenkasse das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland wieder eine Beschäftigung aufnehmen, die nicht zur Versicherungspflicht führt.
- Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) können innerhalb von drei Monaten nach Ende ihrer Dienstzeit der GKV als freiwilliges Mitglied beitreten.
- Damit haben ausgeschiedene SaZ die Wahl zwischen der GKV und einer PKV.
- Während des Bezugs der Übergangsgebührnisse erhalten sie einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen entweder für ihre Mitgliedschaft in der GKV oder in der PKV.
Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet.
Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Nach Beendigung der Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Versicherung fortgesetzt werden.
Während Mutterschutz und Elternzeit bleibt der Status des versicherungspflichtigen Mitglieds unverändert; es müssen in dieser Zeit aber keine Beiträge aus dem Elterngeld gezahlt werden. Der Versicherungsstatus bleibt also erhalten, sodass Eltern in dieser Zeit auch nicht familienversichert sein können.
Für ein freiwilliges Mitglied, das vor der Elternzeit beziehungsweise vor dem Elterngeldbezug versicherungsfrei war, weil sein regelmäßiges Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überstieg, gilt Folgendes: Es ist im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Dauer der Elternzeit beziehungsweise des Elterngeldbezuges beitragsfrei mitversichert.
Dies ist nur möglich, wenn dessen Ehepartnerin oder -partner Mitglied der GKV ist. Zudem muss «dem Grunde nach» (ohne die eigene freiwillige Mitgliedschaft) ein Anspruch auf Familienversicherung bestehen. Anderenfalls sind (Mindest-)Beiträge zu zahlen.
Selbstständige, die Elterngeld beziehen, müssen grundsätzlich weiterhin (Mindest-)Beiträge zahlen. Die Familienversicherung eines Kindes ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist und sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze übersteigt und regelmäßig höher ist als das des gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartners.
Kinder in Schul- oder Berufsausbildung sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert. Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist zeitlich begrenzt. Sie endet grundsätzlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, bei nicht erwerbstätigen Kindern mit der Vollendung des 23.
- Lebensjahres.
- Befindet sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder leistet es einen Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst – BFD; freiwilliges soziales Jahr – FSJ; freiwilliges ökologisches Jahr – FÖJ), dann endet die Familienversicherung mit Vollendung des 25.
- Lebensjahres.
- Wurde die Schul- oder Berufsausbildung durch einen Freiwilligendienst oder den freiwilligen Wehrdienst des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung über das 25.
Lebensjahr hinaus für die Dauer von höchstens zwölf Monaten. Ohne Altersgrenze sind Kinder nur versichert, wenn sie infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behinderung bereits zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem eine Familienversicherung bestanden hat.
Studierende sind nach dem Ende der Familienversicherung längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig. Dabei zahlen sie einen besonders niedrigen Beitrag von derzeit 76,85 Euro zur Krankenversicherung zuzüglich des Zusatzbeitrags, den die Krankenkassen von ihren Mitgliedern erheben können.
Fachschülerinnen und Fachschüler können der GKV nach Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitglieder beitreten und zahlen den gleichen Beitrag wie Studierende. Die Einkommensgrenze liegt bei 485 Euro monatlich (Stand 2023). Das Gesamteinkommen ist laut Gesetz die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.
- Dazu zählt vor allem das Arbeitseinkommen.
- Unterhaltszahlungen werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.
- Selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pflichtversichert.
Selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten zahlen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK), die andere Hälfte wird über die KSK durch einen Zuschuss des Bundes sowie eine Künstlersozialabgabe aufgebracht, die von Verwertern honorarabhängig zu zahlen ist.
Kann man mit 25 noch familienversichert sein?
Ab dem 25. Geburtstag sind Studierende nicht mehr familienversichert, sondern müssen sich selbstständig in einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung anmelden, da sie versicherungspflichtig werden. Studierende können jedoch aufatmen: Denn es gilt ein deutlich reduzierter Beitragssatz.
Wie lange ist man noch bei der Krankenkasse Nachversichert?
Der nachgehende Leistungsanspruch greift automatisch. Du musst nichts tun. Allerdings gilt die Nachversicherung für längstens einen Monat. Sobald Du länger ohne Job bist, musst Du ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Wer zahlt Krankenversicherung ab 23?
Krankenversicherung ab 23 ohne Einkommen – Die Altersgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung liegt, wenn kein Studium aufgenommen wird, bei Vollendung des 23. Lebensjahres, Ab dem 23. Geburtstag benötigt also jeder Jugendliche, wenn nicht schon vorher eine Ausbildung begonnen wurde, eine eigene Krankenversicherung. Jugendliche unter 25 Jahren (c) Martina Taylor / pixelio.de Im Falle von arbeitslosen Jugendlichen ab 23 Jahren ohne Einkommen übernehmen in der Regel die Eltern oder andere Verwandte die Beiträge. Denn eine eigene Unterkunft und damit eine eigene Lebensführung mit Anrecht auf Unterstützung wird vom Jobcenter erst ab 25 finanziert.
Für Jugendliche unter 25 übernehmen die Jobcenter nur dann die Krankenkassenbeiträge, wenn die Eltern finanziell überfordert sind eune einen Antrag auf Beihilfe zum Lebensunterhalt ( Hartz IV ) als Bedarfsgemeinschaft stellen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn nachgewiesen wird, dass ein Zusammenleben mit den Eltern nicht zumutbar ist, stimmt das Jobcenter auch bei Jugendlichen unter 25 einer eigenen Unterkunft zu.
Entscheidet sich der Jugendliche für ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst, übernimmt der jeweilige Träger die Kosten für die Krankenversicherung,
Was passiert nach dem Ende der Familienversicherung?
Weiterversicherung nach Ende der Familienversicherung – Nach dem Ende der Familienversicherung sind Betroffene automatisch weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert, sofern keine andere Pflichtversicherung greift. Versicherte können jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse ihren Austritt erklären, sofern sie eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen können – zum Beispiel eine private Krankenversicherung.
Wann muss ich mich selber versichern?
Ab wann bin ich als Beschäftigte oder Beschäftiger freiwillig versichert? | Die Techniker Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als 5.550,00 Euro pro Monat verdienen. Dieser Betrag ist die monatliche Versicherungspflichtgrenze für 2023.
- Ihre freiwillige Versicherung beginnt zum 1.
- Januar des folgenden Jahres, wenn Ihr Arbeitsentgelt zu diesem Zeitpunkt immer noch über der dann aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt.
- Da der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze meist zum Jahreswechsel anhebt, kann sie dann etwas höher liegen als heute.
Wenn Sie eine neue Beschäftigung beginnen und direkt regelmäßig mehr als 5.550,00 Euro monatlich (Wert für 2023) verdienen, können Sie sich sofort freiwillig krankenversichern. Mehr zum Thema: : Ab wann bin ich als Beschäftigte oder Beschäftiger freiwillig versichert? | Die Techniker
Wann fliegt man als Student aus der Familienversicherung?
Die Familienversicherung – Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern beitragsfrei familienversichert sein. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Dauer eines freiwilligen Wehrdienstes, eines anerkannten Freiwilligendienstes (z.B.
- Bundesfreiwilligendienst) oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer, längstens jedoch um 12 Monate.
- Ist ein Elternteil des Studenten gesetzlich, der andere privat versichert und sind diese verheiratet, muss für die Familienversicherung des Kindes zusätzlich das Einkommen der Eltern geprüft werden.
- Eine beitragsfreie Mitversicherung ist auch über den Ehegatten (bzw.
Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) möglich, sofern die grundsätzlichen Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind. Eine Altersgrenze ist hierfür nicht vorgesehen. Um den Anspruch auf die Familienversicherung nicht zu verlieren, darf das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen des Studenten 485 Euro (2023) nicht überschreiten.
Was ändert sich mit 25 als Student?
Volle Leistung und günstige Beiträge in der Studenten Krankenversicherung – Wer nicht mehr familienversichert ist, kann dennoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten bleiben. Studenten zahlen dann einen besonders günstigen Beitrag für die studentische Krankenversicherung und haben gleichzeitig die vollen Leistungsansprüche der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der häufigste Fall sind Studenten, die mit Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mehr familienversichert sind. Sie werden versicherungspflichtig und können selbst eine neue Krankenkasse wählen. Ausnahme: Wer privat versichert war, kann während des Studiums nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Die Krankenversicherung für Studenten kann über diese Altergrenze von 30 Jahren hinaus verlängert werden, wenn die Geburt eines Kindes mit anschließender Betreuung, eine Behinderung, die Mitarbeit in Hochschulgremien oder die Betreuung Familienangehöriger mit Behinderung die Studiendauer verlängert haben.
Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes der Studenten kann auch in der Art der Ausbildung begründet liegen. Zu den Gründen zählen vor allem das Aufbaustudium sowie der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen auf dem zweiten Bildungsweg. Persönliche Gründe können sein: die Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren, der Wehr- oder Zivildienst sowie die Verpflichtung als Soldat auf Zeit oder im Bundesgrenzschutz oder die ehrenamtliche Mitwirkung in den Gremien der Hochschulen.
Die Mitgliedschaft in der Studentischen Krankenversicherung bleibt auch erhalten, solange Erziehungsgeld bezogen oder Wehr- oder Zivildienst abgeleistet wird. Bestimmte Kassen bieten ihren Kunden an, dass sie zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiterversichern können – wenn sie weiterhin fürs Studium eingeschrieben sind.
- Als Studentin oder Student werden nicht die Personen versichert, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind.
- Dies gilt ebenso für Personen, die kraft Gesetzes versicherungsfrei sind (Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr, Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften).
Die Wahl ist vom Versicherten spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Die gewählte Krankenkasse ist auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig. Günstigste Krankenkassen für Studenten (deutschlandweit geöffnet)
Krankenkasse | Krankenkassenbeitrag | Pflegeversicherungsbeitrag | Gesamtbeitrag pro Monat | Mitgliedsantrag |
---|---|---|---|---|
BKK firmus | 90,29 € | 24,77 € | 115,06 € | Antrag › |
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER | 90,29 € | 24,77 € | 115,06 € | Antrag › |
hkk Krankenkasse | 90,94 € | 24,77 € | 115,71 € | Antrag › |
IKK gesund plus | 91,92 € | 24,77 € | 116,69 € | Antrag › |
Techniker Krankenkasse (TK) | 92,73 € | 24,77 € | 117,50 € | Antrag › |
Audi BKK | 93,14 € | 24,77 € | 117,91 € | Antrag › |
Heimat Krankenkasse | 93,54 € | 24,77 € | 118,31 € | Antrag › |
HEK – Hanseatische Krankenkasse | 93,54 € | 24,77 € | 118,31 € | Antrag › |
BKK VerbundPlus | 93,95 € | 24,77 € | 118,72 € | Antrag › |
Bertelsmann BKK | 94,35 € | 24,77 € | 119,12 € |
Was kostet eine Krankenversicherung für Studenten ab 25?
Du bist noch keine 25 jahre alt ? Dann kannst du bei einem Elternteil kostenlos versichert sein (Familienversicherung), Du bist bereits über 25 und musst dich studentisch krankenversichern ! Du bist als Student bereist über 30 ? Dann kannst du dich freiwillig versichern,
- Wenn du zwischen 25 und 30 Jahre alt bist, kannst du in die studentische Krankenversicherung (KVdS),
- Dafür musst Du einen monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung bezahlen.
- Der studentische KV-Beitrag liegt derzeit bei monatlich 82,99 EUR + Zusatzbeitrag,
- Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse und liegt zwischen 3,25 EUR und 12,99 EUR im Monat betragen.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 27,61 EUR (für kinderlose Studenten über 23 Jahren) bzw.24,77 EUR (für alle anderen Studierenden) und ist bei allen Krankenkassen gleich. Neben den Beitragsunterschieden gibt es aber auch Unterschiede bei Service und Leistungen zwischen den einzelnen Krankenkassen.
Ist es strafbar wenn man nicht krankenversichert ist?
Die wichtigsten Fragen zur europäischen Krankenversicherung –
Jeder sollte das Anrecht auf eine gute und günstige Krankenversicherung haben. Doch leider ist die deutsche Rechtsprechung von diesem Zustand weit entfernt. In Folge sind zahlreiche Deutsche ohne Krankenversicherung, teilweise bereits seit Jahren. Denn einmal raus aus dem System, ist die Rückkehr in eine gesetzliche bzw. private Krankenversicherung oftmals kaum mehr möglich, schon allein aufgrund der hohen Nachzahlungen für die Zeit, in der sie nicht krankenversichert waren. So bleiben Sie ohne einen Versicherungsschutz – nicht wissend, dass es eine gute Alternative gibt: eine europäische Krankenversicherung, kurz EUKV. Und genau auf diese besondere und besonders günstige private Krankenversicherung haben wir uns als Tutario GmbH spezialisiert. Wir versichern Selbständige, Deutsche im Ausland und Ausländer in Deutschland. Wir versichern Digitalnomaden und Expats weltweit. Dazu bieten wir passende Krankenversicherungen für unsere ausländischen Gäste an, welche den Visa Bestimmungen entsprechen müssen. | Ebenso bieten wir Lösungen für ältere Menschen in Deutschland an, die für ihre Rentenbeantragung eine Krankenversicherung nachweisen müssen. Zu unseren Kunden zählen Aussteiger und Weltenbummler, erfolgreiche Freiberufler und Existenzgründer gleichermaßen. Eine europäische Krankenversicherung stellt oftmals die einzige Lösung dar, um wieder Krankenversicherungsschutz in Deutschland zu erhalten. Eine europäische Krankenversicherung ist zeitgleich eine internationale Krankenversicherung, welche optimal alle anderen Menschen versichert, die sich beruflich oder privat im Ausland aufhalten. Eine europäische Krankenversicherung bietet einen sehr günstigen Versicherungsschutz, bei einem gleichzeitig umfangreichen Leistungskatalog. Doch überzeugen Sie sich selbst: mit dem Tarifvergleich für europäische Krankenversicherung. |
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Wir haben als marktführender Anbieter für die oben genannten Personengruppen Sonderlösungen geschaffen um unseren Kunden ohne Strafbeiträge wieder ins Deutsche Krankenversicherungssystem zu bringen. Einige deutsche gesetzlichen und private Versicherungsgesellschaften akzeptieren für unsere Kunden die europäische Krankenversicherung als Vorversicherung, obwohl Sie nicht der Versicherungspflicht in Deutschland entspricht, und ermöglicht Ihnen so die Rückkehr ins deutsche Krankenversicherungssystem.
- Sie nutzen quasi eine europäische Krankenversicherung als Sprungbrett, um sich wieder nach deutschem Krankenversichungsgesetz zu versichern.
- Wir haben viele Kundenanfragen von Interessenten, die über 60 Jahre alt sind und in ein paar Jahren die Rente beantragen wollen/müssen.
- Um einen Antrag auf eine deutsche gesetzliche Rente stellen zu können, muss eine Krankenversicherung und eine Pflegeversicherung vorgewiesen werden.
Hier bietet Ihnen eine europäische Krankenversicherung die Möglichkeit des Versicherungsschutzes im Alter an. Die europäischen Krankenversicherungen, welche wir unseren Kunden anbieten reichen als Nachweis aus, um einen Antrag auf Rente stellen zu können.
- Alle Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen, welche wir Ihnen anbieten, reichen Stand heute aus, um Ihren Antrag auf Erteilung der gesetzlichen Altersrente vom deutschen Staat zu erhalten.
- Zur Zeit gibt es in Deutschland nur zwei Anbieter, die Ihnen Krankenversicherungsschutz anbieten können.
Möglichkeit 1: Morgan Price, Bedingung ist: Sie dürfen nicht älter als 74 Jahre alt sein, ab 55 Jahren müssen umfassende gesundheitliche Angaben gemacht werden, der BMI darf nicht größer 34 sein, sonst besteht eine generelle Ablehnung. Bei einem BMI größer 29 -33,9 gibt es einen Risikozuschlag von 20%.
- Besteht bei einem erhöhten BMI größer 29 noch ein weiteres Krankheitsbild, wie z.B.
- Bluthochdruck lehnt Morgan Price meist auch direkt ab oder erhebt einen höheren Risikozuschlag.
- Bestehende chronische Erkrankungen wie Bluthochdruck, Krebs, Allergien, Bandscheibenvorfälle, psychische Leiden oder andere chronische Erkrankungen sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ist man jünger als 55 Jahre, besteht eine vereinfachte Risikoprüfung mit einem sogenannten Moratoriums Antrags Modell. Morgan Price besteht bei Vertragsabschluss generell auf eine Wartezeit von 6 Monaten, außer bei Unfall. Vorsorgeuntersuchungen werden erst nach 1 Jahr bezahlt und Zahnleistungen sind nicht mitversichert und gesondert über eine Zahnzusatzversicherung der Allianz Krankenversicherung mit abzusichern.
Dieser Versicherer bietet momentan die günstigsten Prämien auf dem Markt an. Möglichkeit 2: ALC, altersunabhängige Antragsannahme, keine Wartezeit, um Versicherungsschutz zu erhalten, keine Ablehnung/Risikozuschlag wegen Übergewicht. Chronische Erkrankungen sind bei ALC wie bei Morgan Price ausgeschlossen vom Versicherungsschutz, wenn Sie schon zur Antragsstellung bestanden.
Eine Wartezeit von 1 Jahr für Vorsorgeuntersuchungen besteht. Zahnleistungen sind bei ALC wie bei Morgan Price nicht im Versicherungsschutz enthalten und müssen gesondert über die Allianz Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge von ALC sind im Verhältnis zu Morgan Price bei Personen über 40 Jahren im Schnitt 5-10% teurer, dafür gibt es keine Ablehnungen, Risikozuschläge oder Altersbeschränkungen.
Gerne helfen Ihnen unsere Experten hier telefonisch oder auch per E-Mail weiter, um zu überprüfen, welche Gesellschaft für Sie die optimale Lösung darstellt oder Sie vergleichen Ihre Tarifmöglichkeiten direkt über unseren Tarifrechner eigenständig innerhalb von 2 Minuten und generieren Ihren Antrag direkt online.
Hier geht es zum Vergleichsrechner! Bei fehlender Krankenversicherung sind Sie selbst zur Begleichung Ihrer Rechnungen verpflichtet. Bei finanziellen Problemen können Sie sicher mit dem Arzt oder Krankenhaus eine Ratenzahlung vereinbaren. Bei extremen Notlagen zahlt unter Umständen auch das Sozialamt.
Beugen Sie hier rechtzeitig vor, es gibt günstige Alternativen bei internationalen und europäischen Krankenversicherungen, mit denen Sie zumindest das finanzielle Risiko minimieren können. Der Abschluß erfolgt unkompliziert ohne Gesundheitsprüfung und ohne Bonitätsprüfung. Wenn Sie arbeitslos werden und gesetzlich krankenversichert waren, dann können die Beiträge für Ihre bisherige Krankenversicherung vom Arbeitsamt übernommen werden.
Es ist auch möglich, sich freiwillig zu versichern oder eventuell über die Familienversicherung. Nach einem Auslandsaufenthalt ist die Dauer der Abwesenheit und der berufliche Status ausschlaggebend für die Wiederaufnahme der deutschen Versicherung. Wer im Ausland als Arbeitnehmer tätig war, kann in der Regel problemlos wieder in seine alte gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
- Zuvor Privatversicherte müssen sich wieder privat versichern, dies kann aber aufgrund des höheren Beitrittsalters teuer werden, sofern keine Anwartschaft beantragt wurde.
- Außerdem besteht die Gefahr einer Ablehnung, falls im Ausland gravierende Erkrankungen aufgetreten sind.
- Sollte der Weg in die Deutsche Krankenversicherung nicht möglich sein, bieten verschiedene europäische und internationale Krankenversicherer eine günstige Alternative zur Absicherung Ihrer medizinischen Versorgung.
Nein, es ist trotz Versicherungspflicht keine Straftat, wenn Sie sich nicht versichern. Allerdings gehen Sie damit ein hohes finanzielles Risiko ein, zum einen, weil Sie Ihre Arztrechnungen selbst zahlen müssen. Zum anderen, weil hohe Strafbeiträge drohen, wenn Sie später eine Versicherung abschließen wollen oder müssen – zum Beispiel weil Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job antreten möchten. AUSGEZEICHNET Basierend auf 40 Bewertungen Ich wurde super aufgeklärt, danke! Josefine Stewart 18/10/2021 Vielen herzlichen dank für ihre Unterstützung. Kann ich nur weiterempfehlen. Es wurde sich für die Beratung ausgiebig Zeit genommen, sehr professionell! Ich fühle mich rundum gut aufgehoben.
Mega Service.100% ige Weiterempfehlung meinerseits! Vielen Dank für die tolle Beratung! Fonteyne Augenstein 28/06/2021 Das Team drängt auf keinen Abschluss und rät im Zweifelsfall sogar davon ab. Ich bin sehr zufrieden, weiter so! Wichtiger Hinweis zur Europäischen Krankenversicherung! Die Tarife ausländischer EWR-Dienstleister bieten eine umfassende Absicherung der Kosten im Krankheitsfall.
Alle angebotenen Krankenversicherer sind gem. §193 VVG. als EWR Dienstleister und damit für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland zugelassen. Diese Tarife sind ausschließlich für gänzliche Unversicherte, Auslandsrückkehrer oder für befristete Aufenthalte in Deutschland geeignet.
- Die Tarife sind nicht geeignet, um damit eine bereits bestehende deutsche Krankenversicherung zu ersetzen (keine substitutive Krankenversicherung).
- Bis zum 69.
- Lebensjahr ist eine Antragstellung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ab dem 70.
- Lebensjahr erfolgt eine obligatorischen Gesundheitsprüfung, die unter Umständen zur Ablehnung eines Antrages führen kann.
* Preisbeispiel. Der Preis der Krankenversicherung richtet sich nach dem Alter der zu versichernden Person, dem Tarif sowie dem gewählten Selbstbehalt und ggf. zusätzlich gewählter Versicherungsbausteine. © 2021 diegesundheitsexperten.de
Wie muss ich mich versichern Wenn ich nicht arbeite?
Wer dauerhaft kein Einkommen bezieht und kein Vermögen besitzt, von dem er leben kann, hat in der Regel Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dann übernimmt das Jobcenter oder Sozialamt die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.
Wie hoch ist der krankenkassenbeitrag Wenn ich nicht arbeite?
Ich bin nicht erwerbstätig und freiwillig versichert. Wie hoch ist mein Beitrag? | Die Techniker Als nicht erwerbstätige Person erhalten Sie kein Arbeitslosengeld und leben von Erspartem oder sonstigen Einkünften. Ihr individueller Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung hängt von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab.
- Falls Sie keine laufenden Einkünfte haben, zahlen Sie den Mindestbeitrag.
- Dieser beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 206,53 Euro.
- Wenn Sie über 23 Jahre alt und kinderlos sind, beträgt der Mindestbeitrag 210,49 Euro.
- Wenn Sie keine eigenen Einkünfte haben Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 172,01 Euro (2023).
Unser Zusatzbeitrag ist darin bereits enthalten. Wenn Sie eigene Einkünfte haben Höchstens wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von 4.987,50 Euro pro Monat (2023) errechnet, selbst wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden jedoch 1.131,67 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt – auch wenn Sie weniger Einkommen haben.
Unterschiedliche Beitragssätze Beim Beitrag zur Krankenversicherung gibt es eine Besonderheit bei freiwillig Versicherten: Es gelten unterschiedliche Beitragssätze, je nachdem, welcher Art Ihr Einkommen ist. Für die meisten Einkommensarten gilt der ermäßigte Beitragssatz von 15,2 Prozent. Darin ist der TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent bereits enthalten.
Der ermäßigte Beitragssatz wird zum Beispiel bei folgenden Einkommensarten angewendet:
Beamtenbezüge,Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,Einnahmen aus Kapitalvermögen, Aktien und Ähnlichem,Unterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss – also etwa der von geschiedenen Ehepartnern.
Sie zahlen monatlich mindestens 172,01 Euro und höchstens 758,10 Euro. Der allgemeine Beitragssatz von 15,8 Prozent – inklusive TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent – gilt zum Beispiel für folgende Einkommensarten:
Renten, Pensionen, Betriebsrenten und andere VersorgungsbezügeWaisengeldEinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die Sie neben einer Rente oder einem Versorgungsbezug erwirtschaften
Ihr monatlicher Beitrag liegt bei mindestens 178,80 Euro und höchstens 788,03 Euro. Für ausländische gesetzliche Renten beträgt der Beitragssatz nur 7,3 Prozent plus dem halben Zusatzbeitragssatz der TK von 0,6 Prozent. Wenn Sie unterschiedliche Einkunftsarten haben, kann es sein, dass Sie auf einen Teil Ihres monatlichen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz bezahlen, auf einen anderen Teil den allgemeinen Beitragssatz.
Aber keine Sorge – das errechnen wir für Sie und weisen es in Ihrem Beitragsbescheid genau aus. So können Sie erkennen, wie Ihr Beitrag zustande kommt. Sie sind verheiratet und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist nicht gesetzlich (zum Beispiel privat) versichert? Dann gibt es bei der Berechnung der Beiträge zu beachten.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent, also einen monatlichen Beitrag von mindestens 34,52 Euro und höchstens 152,12 Euro. Kinderlose über 23 Jahre zahlen den erhöhten Beitragssatz von 3,40 Prozent. Das ergibt einen monatlichen Beitrag von mindestens 38,48 Euro und höchstens 169,58 Euro.
Kann man in der Familienversicherung bleiben wenn man auszieht?
Die Privat-Haftpflicht – Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann einen erheblichen Schaden verursachen und im schlimmsten Fall das ganze Leben verändern. Damit auf eine kleine Achtlosigkeit nicht der finanzielle Ruin folgt, gibt es die private Haftpflichtversicherung,
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn einem Versicherungsnehmer nach einem Schadenfall Schadenersatzansprüche durch Dritte drohen. Haben die Eltern eine Familienpolice, genießen auch alle minderjährigen Kinder den Versicherungsschutz. Während einer Schul- und Berufsausbildung (Studium/Lehre) besteht dieser in der Regel weiterhin, auch wenn der Nachwuchs für das Studium oder für die Ausbildung aus dem elterlichen Haushalt auszieht.
Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, oder ob ein Student für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen muss. Entscheidend ist hingegen, ob die Berufsausbildung eine Erstausbildung ist.
Kann ich wieder zurück in die Familienversicherung?
3. Gibt es eine Altersgrenze für die Familienversicherung? – Ja, sofern Du über Deine Eltern familienversichert sein musst, so geht das während des Studiums nur bis zum bis zu Eurem 25. Geburtstag, Nein, wenn Du verheiratet und über deinen Ehepartner famiienversichert sein kannst, weil dieser gesetzlich krankenversichert ist.
Die Möglichkeit der Familienversicherung als StudentIn verlängert sich um Zeiten (höchstens 12 Monate) „durch den freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes, einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes» ( SGB V § 10 Abs.2 Nr.3 ). Bist Du auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage, Dich selbst finanziell zu versorgen, so gilt die Altersgrenze nicht. Die Behinderung und die daraus resultierende Unmöglichkeit, dich selbst zu unterhalten, muss vorgelegen haben, bevor die Altersgrenze erreicht wird ( § 10 Absatz 2 Nr.4 SGB V ). Dies muss durch ärztliche Bescheinigungen und/oder die Feststellung des Versorgungsamtes nachgewiesen werden!
Wer sich nicht in Ausbildung befindet, kann nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres familienversichert bleiben. Das gilt z.B. nach Studienabbruch und Exmatrikulation in jenen Monaten, bis wieder ein Studium oder eine andere Ausbildung aufgenommen wird.
Wo bin ich versichert wenn ich kein Arbeitslosengeld bekomme?
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Infos | AOK Beitrag zur Krankenversicherung für Arbeitslose Wer übernimmt den Beitrag zur Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit? Was ist sonst noch zu beachten? Generell gilt: Auch wenn Sie arbeitslos werden, bleiben Sie weiterhin krankenversichert.
- Prinzipiell müssen Arbeitslose den Beitrag zur Krankenversicherung nicht selbst bezahlen.
- Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, meldet Sie der Leistungsträger als versicherungspflichtiges Mitglied bei der AOK an.
- Für Empfänger von Arbeitslosengeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Das gilt auch, wenn Sie zu Beginn der Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Für Empfänger von Bürgergeld zahlt das Jobcenter die Beiträge. Sind Sie privat versichert und arbeitslos, dann können Sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Vorausgesetzt Sie erhalten Arbeitslosengeld und sind unter 55 Jahre alt. Bei Bezug von Bürgergeld ist dies leider nicht möglich. Erhalten Sie weder Arbeitslosengeld noch Bürgergeld, sind Sie trotzdem krankenversichert: Entweder kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auf Antrag bei der privaten Krankenversicherung – je nachdem, wo Sie zuletzt versichert waren.
Sie können sich, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls müssen Sie sich und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter informiert die AOK automatisch über den Leistungsbezug von Arbeitslosengeld.
- Auch Ihr ehemaliger Arbeitgeber muss uns über das Ende der Beschäftigung informieren.
- Dabei kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
- Wir empfehlen Ihnen daher, uns so schnell wie möglich zu informieren, sobald Sie arbeitslos werden.
- Schnell und einfach unser Onlineformular ausfüllen und Mitglied werden.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie? : Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Infos | AOK
Bin ich noch familienversichert wenn ich arbeite?
Gibt es Einkommensgrenzen für die Familienversicherung? Ja, wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2023 insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 485 Euro, ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 520 Euro.
Wie oft muss die Familienversicherung geprüft werden?
Die TK ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Familienversicherung weiterhin bestehen bleiben kann. Dies geschieht normalerweise einmal im Jahr. Bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr und bei Ehe- oder Lebenspartnern ab 65 Jahren ist die Prüfung nur alle drei Jahre nötig.
Wie viel darf ich als Selbstständige verdienen um familienversichert zu bleiben?
Familienangehörige: Einkommensgrenze beachten – Damit der Familienangehörige beitragsfrei familienversichert sein kann, darf sein monatliches Einkommen – das sogenannte Gesamteinkommen – nicht mehr als 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2023: 485 Euro) betragen.
Kann ich im Ausland leben und in Deutschland krankenversichert sein?
Was gilt bei Langzeitaufenthalten im europäischen Ausland? – Bei längerfristigen Auslandsaufenthalten innerhalb der Europäischen Union bleibt der Versicherungsstatus in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich bestehen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie im Ausland neue Leistungsansprüche bekommen (z.B.
- Aus einer Beschäftigung).
- Der Leistungsumfang richtet sich jedoch nach den sozialrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes.
- Daher sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland abgedeckt und welche Ärzt:innen dort zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen sind.
Wichtig ist ebenfalls, die eigene Krankenkasse rechtzeitig über den Wohnortwechsel zu informieren, damit diese das so genannte «Portable Document S1» ausstellen kann, mit dem Sie fürs EU-Ausland eine Krankenversicherungskarte erhalten.
Ist man automatisch familienversichert?
Kann ich familienversichert bleiben? Nein. Wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie sich selbst versichern, entweder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, oder als Selbstständige oder Selbstständiger. Es sei denn, Ihr Job ist ein Minijob und Sie verdienen maximal 520 Euro im Monat.
Wie prüft die Krankenkasse Einkommen?
Gesundheit und Soziales – Einkommensnachweise für die Krankenkasse Zu Zwecken der Beitragsermittlung oder der Überprüfung der Zuzahlungsbefreiung sind die Krankenkassen auf die Erhebung bestimmter Daten angewiesen. Doch nicht alles müssen die Versicherten preisgeben. Quelle: ©hkmedia – stock.adobe.com Für die gesetzlich Pflichtversicherten werden die erforderlichen Daten zur Berechnung der Beitragshöhe über die Einzugsstelle für die Sozialversicherung vom Arbeitgeber mit den Meldungen zur Sozialversicherung nach den an die Krankenkasse übermittelt.
Bei freiwillig Versicherten oder zur Prüfung der Voraussetzungen einer Zuzahlungsbefreiung sind die Krankenkassen jedoch auf die Erhebung relevanter Daten angewiesen. Grundsätzlich ist dies datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, der Erforderlichkeitsgrundsatz setzt den Krankenkassen hierbei jedoch Grenzen.
So sind sie verpflichtet, den Betroffenen mitzuteilen, welche Daten zur Beitragsermittlung erforderlich sind; nicht benötigte Daten können von den Versicherten stets geschwärzt werden. Regelmäßig werden die Versicherten keine andere zuverlässige Möglichkeit haben, als ihre Einkommensverhältnisse mit ihren Einkommenssteuerbescheiden glaubhaft darzulegen; folglich darf die Krankenkasse die Vorlage der Einkommenssteuerbescheide verlangen.
- Zur Feststellung des relevanten Einkommens sind sämtliche Angaben des Steuerbescheids erforderlich, die das Bruttoeinkommen nachweisen.
- Auch bei Zusammenveranlagung von Ehegatten sind die Krankenkassen auf die Vorlage des Steuerbescheids angewiesen.
- Für den Fall, dass Ehepartner in unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, prüft die Krankenkasse, bei der der Antrag auf Befreiung von Zuzahlung zuerst gestellt wird, diesen Antrag für beide Versicherte.
Das Ergebnis ihrer Berechnung sendet sie an ihren Versicherten und den anderweitig versicherten Ehepartner. Diese können dann bei der Krankenkasse des Ehepartners den Teilerstattungsbetrag anfordern. Durch dieses für die Versicherten transparente Verfahren tauschen die Krankenkassen untereinander nur in geringem Umfang Sozialdaten der Versicherten aus.
Nach bedient die Behörde sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Dabei kann sie insbesondere auch Auskünfte einholen oder Urkunden und Akten beiziehen. Dieser Ermessensspielraum wird durch die „Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)» des GKV -Spitzenverbandes weiter eingeschränkt bzw.
konkretisiert. Nach § 6 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler hat die Krankenkasse zur Feststellung der Beitragspflicht einen aktuellen Nachweis über die beitragspflichtigen Einnahmen zu verlangen, die nicht durch Dritte gemeldet werden. Ebenso sind diese Einnahmen zur Feststellung von Änderungen regelmäßig zu überprüfen (spätestens nach 12 Monaten).
Wie hoch ist der krankenkassenbeitrag Wenn ich nicht arbeite?
Ich bin nicht erwerbstätig und freiwillig versichert. Wie hoch ist mein Beitrag? | Die Techniker Als nicht erwerbstätige Person erhalten Sie kein Arbeitslosengeld und leben von Erspartem oder sonstigen Einkünften. Ihr individueller Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung hängt von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab.
Falls Sie keine laufenden Einkünfte haben, zahlen Sie den Mindestbeitrag. Dieser beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 206,53 Euro. Wenn Sie über 23 Jahre alt und kinderlos sind, beträgt der Mindestbeitrag 210,49 Euro. Wenn Sie keine eigenen Einkünfte haben Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 172,01 Euro (2023).
Unser Zusatzbeitrag ist darin bereits enthalten. Wenn Sie eigene Einkünfte haben Höchstens wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von 4.987,50 Euro pro Monat (2023) errechnet, selbst wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden jedoch 1.131,67 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt – auch wenn Sie weniger Einkommen haben.
- Unterschiedliche Beitragssätze Beim Beitrag zur Krankenversicherung gibt es eine Besonderheit bei freiwillig Versicherten: Es gelten unterschiedliche Beitragssätze, je nachdem, welcher Art Ihr Einkommen ist.
- Für die meisten Einkommensarten gilt der ermäßigte Beitragssatz von 15,2 Prozent.
- Darin ist der TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent bereits enthalten.
Der ermäßigte Beitragssatz wird zum Beispiel bei folgenden Einkommensarten angewendet:
Beamtenbezüge,Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,Einnahmen aus Kapitalvermögen, Aktien und Ähnlichem,Unterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss – also etwa der von geschiedenen Ehepartnern.
Sie zahlen monatlich mindestens 172,01 Euro und höchstens 758,10 Euro. Der allgemeine Beitragssatz von 15,8 Prozent – inklusive TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent – gilt zum Beispiel für folgende Einkommensarten:
Renten, Pensionen, Betriebsrenten und andere VersorgungsbezügeWaisengeldEinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die Sie neben einer Rente oder einem Versorgungsbezug erwirtschaften
Ihr monatlicher Beitrag liegt bei mindestens 178,80 Euro und höchstens 788,03 Euro. Für ausländische gesetzliche Renten beträgt der Beitragssatz nur 7,3 Prozent plus dem halben Zusatzbeitragssatz der TK von 0,6 Prozent. Wenn Sie unterschiedliche Einkunftsarten haben, kann es sein, dass Sie auf einen Teil Ihres monatlichen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz bezahlen, auf einen anderen Teil den allgemeinen Beitragssatz.
Aber keine Sorge – das errechnen wir für Sie und weisen es in Ihrem Beitragsbescheid genau aus. So können Sie erkennen, wie Ihr Beitrag zustande kommt. Sie sind verheiratet und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist nicht gesetzlich (zum Beispiel privat) versichert? Dann gibt es bei der Berechnung der Beiträge zu beachten.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent, also einen monatlichen Beitrag von mindestens 34,52 Euro und höchstens 152,12 Euro. Kinderlose über 23 Jahre zahlen den erhöhten Beitragssatz von 3,40 Prozent. Das ergibt einen monatlichen Beitrag von mindestens 38,48 Euro und höchstens 169,58 Euro.
Kann man in der Familienversicherung bleiben wenn man auszieht?
Die Privat-Haftpflicht – Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann einen erheblichen Schaden verursachen und im schlimmsten Fall das ganze Leben verändern. Damit auf eine kleine Achtlosigkeit nicht der finanzielle Ruin folgt, gibt es die private Haftpflichtversicherung,
- Die Privathaftpflicht springt ein, wenn einem Versicherungsnehmer nach einem Schadenfall Schadenersatzansprüche durch Dritte drohen.
- Haben die Eltern eine Familienpolice, genießen auch alle minderjährigen Kinder den Versicherungsschutz.
- Während einer Schul- und Berufsausbildung (Studium/Lehre) besteht dieser in der Regel weiterhin, auch wenn der Nachwuchs für das Studium oder für die Ausbildung aus dem elterlichen Haushalt auszieht.
Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, oder ob ein Student für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen muss. Entscheidend ist hingegen, ob die Berufsausbildung eine Erstausbildung ist.
Wie lange kann ich als Student familienversichert bleiben?
Die Familienversicherung – Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern beitragsfrei familienversichert sein. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Dauer eines freiwilligen Wehrdienstes, eines anerkannten Freiwilligendienstes (z.B.
Bundesfreiwilligendienst) oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer, längstens jedoch um 12 Monate. Ist ein Elternteil des Studenten gesetzlich, der andere privat versichert und sind diese verheiratet, muss für die Familienversicherung des Kindes zusätzlich das Einkommen der Eltern geprüft werden. Eine beitragsfreie Mitversicherung ist auch über den Ehegatten (bzw.
Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) möglich, sofern die grundsätzlichen Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind. Eine Altersgrenze ist hierfür nicht vorgesehen. Um den Anspruch auf die Familienversicherung nicht zu verlieren, darf das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen des Studenten 485 Euro (2023) nicht überschreiten.
Wie viel darf ich als Selbstständige verdienen um familienversichert zu bleiben?
Selbstständigkeit – Für selbstständige Angehörige gilt bei der Familienversicherung ebenfalls die Verdienstgrenze von 485 Euro im Monat. Da bei einer selbstständigen Tätigkeit die Einnahmen oft schwanken, schätzt die Krankenkasse die Einkünfte für die Zukunft basierend auf dem gezwölftelten Jahreseinkommen des letzten Einkommensteuerbescheids.