Pflicht zur Steuererklärung: Auch Rentner, Anleger und Beamte müssen teilweise eine Steuererklärung abgeben – Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald ihr Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag. Für Alleinstehende beträgt dieser im Jahr 2023 10.908 Euro pro Jahr – bei Verheirateten ist er doppelt so hoch.
Auch Menschen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, dem Gewerbebetrieb oder Selbstständige müssen immer eine Steuererklärung abgeben. Zusätzlich müssen jene Anleger eine Steuererklärung abgeben, die auf Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachentrichten müssen. Auch ausländische Erträge, die noch zu versteuern sind, verpflichten zur Abgabe einer Steuererklärung.
Gleiche Erklärungspflicht gilt unter Umständen auch für Menschen mit Zinseinnahmen, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde. Beamte dagegen sind zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihre Vorsorgepauschale für das Beamtengehalt höher ist als ihre tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Berufsgruppe | Muss eine Steuererklärung verpflichtend abgegeben werden? |
Angestellte ohne zusätzliche Einkünfte | Nein |
Angestellte mit zusätzlichen Einkünften | Ja |
Beamte | Nein, außer: Die Vorsorgepauschale für das Beamtengehalt ist höher als die tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge |
Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft | Ja |
Personen mit Einkünften aus dem Gewerbebetrieb | Ja |
Rentner | Nein, außer: Ihr Einkommen ist höher als der Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro für Alleinstehende) |
Selbstständige | Ja |
Studierende | Nein, außer: Ihr Einkommen ist höher als der Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro für Alleinstehende) |
Mehr : Diese neuen Fristen gelten für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022
Wer muss eine Steuererklärung machen und wer nicht?
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, oder muss ich nicht? Eine Frage, die viele Menschen beschäftigt. Wir klären Sie rund um das Thema „Pflichtveranlagung» auf. Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben.
Was ist wenn man einfach keine Steuererklärung macht?
Ja, das sind genau die Fragen, über die ich mich immer so freue. Als ich meinem alten Schulfreund Christoph darauf völlig ernst antwortete, dass bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren fällig wird, war Schluss mit lustig.
Denn: Er glaubte mir das aufs Wort (obwohl es natürlich gelogen war). Für mich Grund genug, mich noch mal genauer mit Abgabefristen, dem Stichtag und Abgabeverpflichtungen zu beschäftigen – und damit, was wirklich bei verspäteter Abgabe droht. Wer ist eigentlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Wohl fast jeder hat schon mal vom 31.
Juli als Stichtag für die Steuererklärung gehört. Und das ist auch laut Abgabenordnung richtig so, jedoch hat der Gesetzgeber aufgrund der Corona-Krise die Frist verlängert. Für die Steuererklärung 2022 ist die Abgabefrist nun der 30. September 2023, (weil der 30.
- September in diesem Jahr ein Samstag ist, reicht auch noch der 2.
- Oktober.) Aber: Der Stichtag gilt nur für die, die auch zur Abgabe verpflichtet sind.
- Und wer ist das nun? Prinzipiell erstmal jeder, der als Single mehr als den Freibetrag von aktuell 10.908 Euro (Ehepaare 21.816 Euro) im Jahr einnimmt.
Aber keine Angst, es gibt jede Menge Ausnahmen, klar doch, wir sind ja im Steuerrecht So sind Arbeitnehmer zur Abgabe verpflichtet, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (Kurzform):
Ehepaare mit den Steuerklassen III und V oder IV-Faktor und IV-Faktor Lohn von mehreren Arbeitgebern vom Finanzamt eingetragene Freibeträge außerordentliche Einkünfte (etwa eine Abfindung ) Erhalt von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld) über 410 Euro neben dem Gehalt Geschiedene, die wieder heiraten Verlustvortrag aus Vorjahren
Zudem werden immer mehr Rentner vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Übrigens: Das Thema Rentner und Steuern greife ich in meinem nächsten Blog-Beitrag ausführlich auf. Wer darf sich mehr Zeit lassen? Ich habe es hier schon geschrieben.
- Auch wer keine Erklärung abgeben muss, sollte es trotzdem tun.
- Freiwillige» können bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben – und müssen dabei nicht mal mit einer Nachzahlung rechnen.
- Sollte das Finanzamt diese nämlich fordern, ziehen Sie einfach die Erklärung zurück. Fertig.
- Abgabepflichtige» können den Abgabetermin nach hinten schieben, indem sie das entweder beim Finanzamt beantragen oder einen Steuerberater nehmen.
Der hat dann für die Steuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024 Zeit. Allerdings können Sie in diesem Fall Ihre Steuererklärung nicht mehr mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen. Wäre doch schade, oder? Strafe muss sein Und nun zur Eingangsfrage: Wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur das Leben.
- Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird.
- Maximal werden 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig.
- Berücksichtigen sollen die Finanzbeamten dabei unter anderem die Dauer der Fristüberschreitung.
Wer denkt, dann gebe ich doch lieber jetzt gar nichts ab und warte, bis das Finanzamt mich darum bittet, denkt übrigens falsch. Das Finanzamt kann Ihr Einkommen schätzen, die Steuer berechnen und oben drauf den Verspätungszuschlag setzen. Lassen Sie es lieber nicht dazu kommen. Franziska begeistert nicht nur mit ihrem Temperament, sie beeindruckt auch mit ihrem Fachwissen Kunden und Partner. Durch ihr Studium des internationalen Informationsmanagements schafft sie es, die komplexe Steuermaterie spannend aufzubereiten und für Kunden und Presse perfekt in Szene zu setzen.
Was passiert wenn man ein Jahr keine Steuererklärung macht?
Höhe des Verspätungszuschlags – Während die Beamten und Beamtinnen früher selbst festlegen konnten, wie hoch der Verspätungszuschlag ausfällt, ist er seit 2019 gesetzlich festgelegt. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat.
Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig. Ein Beispiel: Thomas muss voraussichtlich 300 Euro Steuern nachzahlen. Er zögert deshalb die Abgabe seiner Steuererklärung immer weiter hinaus. Als er sich letztlich dazu durch ringt, ist es leider deutlich zu spät und es wird automatisch der Verspätungszuschlag fällig.
Da Thomas mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat zahlen muss, werden ihm für drei verspätete Monate insgesamt 75 Euro Verspätungszuschlag berechnet. Damit steigt seine Steuernachzahlung von 300 Euro auf 375 Euro. Der Verspätungszuschlag wird im Steuerbescheid automatisch zu einer Steuerschuld hinzugerechnet oder von einer Steuererstattung abgezogen.
Wie lange darf Finanzamt prüfen?
Wie lange darf die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt dauern? – Leider gibt es keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss! Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann.
Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken. Wichtig: Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen.
Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs.1 Satz 2 AO). Bewertungen des Textes: Wie lange darf die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt dauern? 5.00 von 5 Anzahl an Bewertungen: 2