Ab Wann Gibt Es BüRgergeld?

Ab Wann Gibt Es BüRgergeld
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Unter anderem sind die Regelbedarfe für Menschen in der Grundsicherung erheblich angestiegen. Arbeitslose und Menschen in der Grundsicherung haben im Juli 2022 eine Einmalzahlung bekommen.

Wann habe ich Anspruch auf Bürgergeld?

1. Was ist das Bürgergeld? Das Grundgesetz garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch, während das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern.

Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist somit eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Darüber hinaus werden die erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten von den Jobcentern bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt.

Mit Einführung des Bürgergeldes rücken langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahmen stärker in den Fokus. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeld-Bonus werden neue finanzielle Anreize für Weiterbildung eingeführt.

  • Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft.
  • Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.2.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld.

  1. Die Jobcenter können hierzu beraten.
  2. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld.
  3. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1.
  4. Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld.3.
  5. Wer erbringt die Leistungen des Bürgergelds? Die Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht.

Es ist Ansprechpartner für die Bürgergeld-Berechtigten, zahlt die Leistungen aus und erbringt die notwendigen Hilfen. Im Jobcenter arbeiten in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit und die Kommune zusammen, die beiden Behörden, die für die Leistungen letztlich verantwortlich sind.

Die Arbeitsagenturen verantworten die Zahlungen der Regelbedarfe sowie eventuell erforderliche Mehrbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederungsleistungen. Den Kommunen obliegt die Verantwortung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie besondere einmalige Leistungen wie die Erstausstattung einer Unterkunft.

Daneben sind sie verantwortlich für die Erbringung der zusätzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket) für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den flankierenden Eingliederungsleistungen. Das Jobcenter zahlt die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf sowie evtl.

  1. Erforderliche Mehrbedarfe einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) grundsätzlich in einem monatlichen Gesamtbetrag aus.
  2. Als Ausnahme zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nimmt rund ein Viertel der Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben in alleiniger kommunaler Verantwortung wahr (zugelassene kommunale Träger).4.

Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld? Der Antrag auf Bürgergeld kann einfach und bequem online gestellt werden. Nachweise und Unterlagen können digital eingereicht werden. Hierfür können Sie das Portal Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld oder Sozialplattform nutzen.

Bei Bedarf können Antragsformulare in Papierform (verfügbar im Internet oder im Jobcenter) verwendet werden. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich.5. Welche Unterlagen benötige ich dafür? Wenn Sie Bürgergeld beantragen wollen, benötigt das Jobcenter Informationen zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit.

Leben Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Welche Anlagen Sie ausfüllen und übermitteln müssen, steht im Antrag oder erfahren Sie von Ihrem Jobcenter.

Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)Anlage zum Vermögen (VM)

Wichtige Nachweise sind zum Beispiel:

Gültiges Ausweisdokument, wie z.B. Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder AufenthaltstitelNachweis über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen oder Versicherungsbeiträge)Mietvertrag, Heiz- und NebenkostennachweisNachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen, die Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) oder die Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)

Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln. Reichen Sie sie aber bitte so schnell wie möglich nach. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nachfolgende Kommunen zur alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgergeldes zugelassen.

Landkreis BiberachBodenseekreisEnzkreisLandkreis LudwigsburgOrtenaukreisOstalbkreisStadt PforzheimLandkreis RavensburgLandeshauptstadt StuttgartLandkreis TuttlingenLandkreis Waldshut

Bayern

Landkreis AnsbachStadt ErlangenLandkreis GünzburgStadt IngolstadtStadt KaufbeurenLandkreis MiesbachLandkreis MünchenLandkreis OberallgäuStadt SchweinfurtLandkreis Würzburg

Brandenburg

Landkreis HavellandLandkreis OberhavelLandkreis Oder-SpreeLandkreis Ostprignitz-RuppinLandkreis Potsdam-MittelmarkLandkreis Spree-NeißeLandkreis Uckermark

Hessen

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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Niedersachsen

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Nordrhein-Westfalen

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Rheinland-Pfalz

Landkreis KuselLandkreis Mainz-BingenLandkreis Mayen-KoblenzLandkreis SüdwestpfalzLandkreis Vulkaneifel

Saarland

Landkreis SaarlouisSaarpfalz-KreisLandkreis St. Wendel

Sachsen

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Sachsen-Anhalt

Altmarkkreis SalzwedelLandkreis Anhalt-BitterfeldBurgenlandkreisLandkreis HarzSaalekreisSalzlandkreis

Schleswig-Holstein

Kreis NordfrieslandKreis Schleswig-Flensburg

Thüringen

Landkreis GreizLandkreis EichsfeldStadt JenaLandkreis Schmalkalden-Meiningen

6. Wer unterstützt mich bei der Suche nach einer Arbeit? Im Jobcenter werden Sie von der für Sie zuständigen Ansprechperson bei der Arbeitssuche begleitet. In Beratungsgesprächen erarbeiten Sie gemeinsam eine Strategie zu Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und besprechen, welche weitere Unterstützung Sie hierbei vom Jobcenter oder ggf.

  • Auch von anderer Stellen erhalten können.
  • Auch für junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig.
  • Vielerorts sind jedoch die örtlichen Arbeitsagenturen mit der Ausbildungsstellenvermittlung beauftragt.
  • Auskunft hierzu gibt Ihnen das zuständige Jobcenter.7.

Bekomme ich Bürgergeld, wenn mein Arbeitslosengeld nicht zum Lebensunterhalt reicht? Ja. Wenn Sie trotz Anspruches auf das Arbeitslosengeld noch hilfebedürftig und erwerbsfähig sind, können Sie ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als aufstockendes Bürgergeld beantragen.8.

  • Was passiert, wenn das Arbeitslosengeld endet? Wenn Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausläuft, ohne dass Sie eine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind und einen Antrag gestellt haben, das Bürgergeld.9.
  • Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen? Mit Ablauf eines jeden Bewilligungszeitraumes müssen Sie die Leistungen erneut beantragen.

Das Bürgergeld wird regelmäßig für zwölf Monate bewilligt. Ausnahmsweise können die Leistungen auch für kürzere Zeiträume, in der Regel für sechs Monate, bewilligt werden. Das ist der Fall bei vorläufigen Leistungsbewilligungen ( z.B. bei schwankendem Arbeitslohn).10.

Mein Antrag wurde abgelehnt. Kann ich Widerspruch einlegen? Ja. Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich. Wo und innerhalb welcher Frist steht auf Ihrem Bescheid. Im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs können Sie vor dem Sozialgericht klagen.11. Habe ich Anspruch darauf, dass mein minderjähriges Kind betreut wird? Ja.

In Deutschland ist bundesgesetzlich geregelt, dass jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung (und Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege) hat.

Der konkrete Betreuungsumfang hängt vom Einzelfall ab und richtet sich unter anderem danach, in welchem Umfang die Betreuung erforderlich ist, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Die Kommunen helfen Ihnen bei der Suche nach einer Betreuung für Ihr Kind.12. Ich beziehe Bürgergeld. Kann ich in den Urlaub fahren? Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Ortsabwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die Jobcenter prüfen, ob die Abwesenheit eine berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt. Zusätzlich zu den drei Wochen kann das Jobcenter in Einzelfällen einer Ortsabwesenheit für drei weitere Wochen zustimmen.

  • In diesen Fällen wird Bürgergeld aber nur in den ersten drei Wochen der Abwesenheit gezahlt.
  • Eine Zustimmung zu einer länger als sechs Wochen dauernden Abwesenheit aus dem näheren Bereich ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Bitte beachten Sie: Der Wegfall des Bürgergeldes beinhaltet nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Kosten der Unterkunft und kann sich unter bestimmten Umständen auch auf Ihren Krankenversicherungsstatus auswirken.

Siehe Frage 9 «Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen?» Wer wegen eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins zur Arbeitsuche verreisen muss und hierzu eine Zustimmung des Jobcenters erhalten hat, bekommt das Bürgergeld natürlich weitergezahlt.13.

  • Ann ich während meiner Ausbildung Bürgergeld bekommen? Grundsätzlich sind Sie als Auszubildende oder Auszubildender leistungs­berechtigt, wenn Sie eine Ausbildungsvergütung oder BAföG erhalten oder die BAföG-Stelle noch nicht über Ihren BAföG-Antrag entschieden hat.
  • Allerdings haben Studierende außerhalb des Elternhaushalts und internatsmäßig unter­gebrachte Personen in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keinen Anspruch auf Bürgergeld.

In bestimmten Lebenssituationen können aber dennoch ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für ansonsten von Leistungen ausgeschlossene Personen ( z.B. Studierende außerhalb des Elternhaushalts) erbracht werden, wenn die Auszubildenden oder Studierenden die Bedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen decken können.

In diesen Fällen sind z.B. ergänzende Leistungen bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, bei aus gesundheitlichen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung sowie für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe möglich. Zudem können einmalige Leistungen zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen.

Diese Leistungen sind beim Jobcenter zu beantragen. In besonderen Härtefällen können Auszubildenden, die ansonsten keinen Leistungsanspruch haben, Leistungen als Darlehen gewährt werden.14. Haben Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, Anspruch auf Bürgergeld? Nein.

Wer in stationären Einrichtungen untergebracht ist, ist vom Bürgergeld nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nach § 42a SGB XII, Ausnahmen gelten aber für Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation untergebracht sind sowie für Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind.15.

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Wer ist für Obdachlose zuständig? Auch für obdachlose Menschen sind die Jobcenter zuständig, denn auch diese sollen die Möglichkeit haben, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern, ihre persönliche Situation zu stabilisieren und letztlich auch wieder sesshaft zu werden.

Es soll vermieden werden, dass Menschen allein aufgrund ihrer atypischen Lebensgewohnheiten von einer Förderung ausgeschlossen werden. Ist bei einer oder einem Obdachlosen kein gewöhnlicher Aufenthaltsort vorhanden, wird die Zuständigkeit im Zweifel am tatsächlichen Aufenthaltsort bestimmt.16. Wie können die Jobcenter meine Angaben überprüfen? Im Wege eines automatisierten Datenabgleichs werden die Daten aller Bürgergeld-Berechtigten quartalsweise daraufhin abgeglichen, ob parallel zum Bürgergeld-Bezug andere Einkünfte, z.B.

Zinseinkünfte, Renten und Arbeitslosengeld bezogen werden. Außerdem werden im Monatsrhythmus Datenabgleiche im Hinblick auf Einkünfte aus sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen durchgeführt. Die Jobcenter können anlassbezogen unter anderem Ihre Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln, um den Kfz -Halter zu ermitteln.

  1. So kann z.B.
  2. Die Angemessenheit des genutzten Kraftfahrzeuges beurteilt werden.
  3. Weiter werden Überprüfungen von Meldedaten ermöglicht.
  4. Dies kann u.a.
  5. Wichtig sein zur Beurteilung der Frage des ständigen Wohnsitzes des Bürgergeld-Beziehenden und ihrer oder seiner Bedarfsgemeinschaft.
  6. Auch können im Einzelfall Anfragen nach weiteren als den angegebenen Konten an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet werden.

Das ist für eine korrekte Vermögensermittlung von Bedeutung. Dritte ( z.B. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber) sind gegenüber dem Jobcenter zur Auskunft verpflichtet. Alle Jobcenter haben außerdem einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.

  1. Dieser kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskünfte jeder Art einholen, sich vor Ort einen Eindruck von der Situation verschaffen, Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen.17.
  2. Ich habe Bürgergeld beantragt, meine Ehepartnerin oder mein Ehepartner ist nicht berufstätig.
  3. Muss sie oder er sich auch um Arbeit kümmern, wenn ich Bürgergeld bekomme? Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist also verpflichtet, sich ebenfalls um Arbeit zu bemühen, wenn Sie – und damit auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner – Bürgergeld bekommen. Sie oder er muss jedes zumutbare Job-Angebot annehmen.

Wie viel Bürgergeld würde mir zustehen?

Bürgergeld-Leistungen für Kinder: Wie viel gibt es pro Kind? – Wie hoch die Leistungen für Kinder beim Bürgergeld ausfallen, richtet sich nach dem Alter des Kindes beziehungsweise der Kinder. Folgende Sätze sind 2023 monatlich vorgesehen:

0 bis sechs Jahre: 318 EUR sechs bis unter 14 Jahre: 348 EUR 14 bis unter 18 Jahre: 420 EUR

Neben den Regelsätzen für Kinder gibt es außerdem ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, Alleinerziehende erhalten darüber hinaus einen Mehrbedarfszuschlag,

Was kommt nach 2 Jahren Bürgergeld?

Mehrbedarfe – Im Einzelfall haben Bürgergeldberechtigte aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf, der nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird. Folgende Mehrbedarfe werden berücksichtigt:

Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Der Mehrbedarf wird bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, gewährt.Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.

Beispiele für die Höhe des Mehrbedarfs (jeweils bezogen auf den maßgebenden Regelbedarf):

Alter Prozent
1 Kind unter 7 Jahren 36 Prozent
1 Kind über 7 Jahren 12 Prozent
2 oder 3 Kinder unter 16 Jahren 36 Prozent
2 Kinder über 16 Jahren 24 Prozent
4 Kinder 48 Prozent
ab 5 Kindern 60 Prozent

ul> Für erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderungen wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ( SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe) tatsächlich gewährt werden.Bei Bürgergeldberechtigten, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe berücksichtigt.Soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht – z.B. Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem Kind -, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Mehrbedarf anerkannt. Besteht ein einmaliger besonderer Bedarf, ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar ist.Soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen (Durchlauferhitzer) erzeugt wird, wird – bezogen auf die jeweils maßgebenden Regelbedarfe – ein pauschaler gestaffelter Mehrbedarf anerkannt. Höhere Aufwendungen werden nur berücksichtigt, soweit sie durch eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden.Für voll erwerbsgeminderte Bürgergeld-Empfänger wird ab Vollendung des 15. Lebensjahres ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt, wenn sie Inhaber eines Schwerbehinderten­ausweises mit dem Merkzeichen G sind.

Wer soll das Bürgergeld bekommen?

Was ist das neue Bürgergeld? – Das Bürgergeld ist ein Vorhaben der Ampel-Regierung, um das bestehende Sozialsystem anzupassen. Millionen Bedürftige in Deutschland sollen mit dem Bürgergeld ab 1. Januar mehr Geld und eine bessere Betreuung erhalten. In einer zweiten Stufe werden weitere Elemente des Gesetzes umgesetzt.

  • Das geschieht zum 1.
  • Juli 2023.
  • Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
  • Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden.
  • Wer aktuell Hartz IV bekommt, wird automatisch im Januar das Bürgergeld erhalten.
  • Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht.
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Sie können ergänzende Unterstützung erhalten. Wer kann das Bürgergeld erhalten?

„ Erwerbsfähige » Personen ab 15 Jahren Hilfebedürftige unter 15 und über 65 JahrenPersonen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine decken könnenPersonen, deren Leistung nach ALG I auslaufen

Kann man als Rentner Bürgergeld beantragen?

Das Bürgergeld können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze der Regelaltersrente. noch nicht erreicht haben. Das Bürgergeld kommt in Frage, wenn kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) besteht oder wenn der ALG-I-Anspruch erschöpft ist.

Wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld?

Sie können den Antrag auf Bürgergeld einfach und bequem online übermitteln. Rufen Sie dazu die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf. Navigieren Sie zum Antrag auf Bürgergeld. Folgen Sie den Anweisungen und Ausfüllhinweisen und füllen Sie den Antrag direkt am Rechner aus.

Wie hoch ist das Bürgergeld für Verheiratete?

Das Wichtigste zur Grundsicherung für Ehepaare in Kürze – Wie viel Grundsicherung erhält ein Ehepaar? Die Höhe des Regelsatzes für ein Ehepaar beträgt 902 Euro. Wie verhält es sich mit gleichzeitigem Bezug von Rente und Grundsicherung? Die Rente wird von der Grundsicherung abgezogen.

Wer hat kein Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld auch für ausländische Staatsbürger – Ausländer haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Bürgergeld unter den gleichen Voraussetzungen auf wie deutsche Staatsbürger. Ausländer haben dann jedoch keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt.

  • Kein Wohnsitz und gewöhnlichenr Aufenthalt in Deutschland,
  • Darunter fallen etwa Touristen oder Saisonarbeiter, – keine Besitz einer Arbeitserlaubnis, auch nicht die Möglichkeit, eine zu erhalten.
  • Die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung vorbehaltlich einer Zustimmung der Agentur für Arbeit nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes (Arbeitsmarkt- bzw.

Vorrangprüfung) aufzunehmen, reicht hingegen für einen Anspruch aus. – keine Erwerbstätigkeit. Ausländischen Familienangehörigen haben keinen Bürgergeld – Anspruch für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland. Ausnahme: Sie besitzen einen Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.

Wer soll das Bürgergeld bekommen?

Hinweis zu Anträgen, Bescheiden und Schreiben – Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann sein, dass darin zunächst die Begriffe „Arbeitslosengeld II» und „Sozialgeld» noch auftauchen. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Die Bescheide Schreiben und Formulare sind dennoch gültig und werden sobald als möglich auf das Bürgergeld umgestellt.

  • Weitere Informationen finden Sie bei der Frage: Sie können Bürgergeld online beantragen,
  • Den Online-Antrag und alle Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite,
  • Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.
  • Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben. Ab Wann Gibt Es BüRgergeld Allen, die es erhalten, soll das Bürgergeld mehr finanzielle Sicherheit geben. Die Regelungen rund um das Bürgergeld sind so gestaltet, dass vor allem in der Anfangszeit die Arbeitsuche im Vordergrund stehen kann. Die Regelbedarfe der Grundsicherung sind pauschale Geldbeträge, mit denen alltägliche Ausgaben abgedeckt werden sollen.

Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Lebensmittel und Kleidung. Die Regelbedarfe wurden mit der Einführung des Bürgergeldes am 1. Januar 2023 erhöht. Die Kosten der Unterkunft umfassen die Ausgaben für Ihre Wohnung, also zum Beispiel Miete und Nebenkosten. Mit Einführung des Bürgergeldes werden die Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr vollständig berücksichtigt (Karenzzeit).

Etwas anderes gilt jedoch, wenn bereits in der Vergangenheit nur die angemessenen Kosten übernommen wurden. Dann werden weiterhin ausschließlich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt. Die Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Hinweis : Stromkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten. Bis zum 31. Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, Bürgergeld für einen Monat zu erhalten, wenn Sie hohe Nachzahlungen bei den Heizkosten oder hohe Ausgaben für Brennstoffe haben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bürgergeld wird nur gezahlt, wenn Sie den Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können.

Zu diesen Mitteln zählen neben dem Einkommen auch Vermögen. Mit dem Bürgergeld wird seit dem 1. Januar 2023 eine Karenzzeit für Vermögen für die ersten 12 Monate eingeführt. Das bedeutet: Ihr Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn die Summe 40.000 Euro für die Antragstellerin oder den Antragsteller übersteigt. Ab Wann Gibt Es BüRgergeld Eine Ausbildung oder Weiterbildung sind zentral für eine erfolgreiche Stellensuche. Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes können Sie dafür Unterstützung und Förderungen durch das Jobcenter erhalten. Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist das bei Bedarf auch über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich.