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Ab Wann Darf Man Hecken Schneiden?

Ab Wann Darf Man Hecken Schneiden
Beherzte Arbeiten erledigen Sie ab Oktober, leichte Pflegeschnitte und Schnitte zur Gesunderhaltung Ihrer Hecke ab März. So lautet die Vorschrift im Bundesnaturschutzgesetz.

Wann ist Formschnitt erlaubt?

Formschnitt und Pflegeschnitt: Der beste Zeitpunkt – Von März bis September ist gesetzlich nur ein Formschnitt von Hecken erlaubt. Ein schonender Pflegeschnitt vieler Heckenpflanzen ist im Sommer rund um den 24. Juni, dem, empfehlenswert. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem bei einigen Heckenpflanzen wie Buche und Ahorn der zweite Blattaustrieb beginnt.

Wird die Hecke zu diesem Zeitpunkt geschnitten, wächst sie nicht mehr stark nach und behält die gewünschte Form. Dabei sollte etwa ein Drittel des Neuaustriebs stehen bleiben. Wann und wie oft eine Hecke geschnitten werden sollte, ist abhängig vom jeweiligen Gehölz. Hainbuchenhecken werden beispielsweise am besten Ende Juli/Anfang August geschnitten.

Im Frühjahr blühende Pflanzen wie zum Beispiel Deutzien, oder Gartenjasmin sollten nicht im Winter, sondern nach der Blüte geschnitten werden. Wird zu spät im Sommer geschnitten, ist die Wundheilung meist schlecht. Das ist insbesondere bei ein Problem, sie bekommen braune Blattränder.

Wann darf man in Deutschland Hecken schneiden?

Nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar dürfen Sie Ihre Hecken im Garten schneiden oder roden. Beim Schnitt im Frühling und Sommer hingegen droht laut Bundesnaturschutzgesetz ein saftiges Bußgeld.

Wann darf man in Baden Württemberg Hecken schneiden?

Für den einen ein notwendiger Sichtschutz, für den anderen ein Ärgernis: Vor – und Nachteile von Hecken liegen für deren Eigentümer und den Nachbarn oft nahe beieinander. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Hecken vom 1. März bis zum 30.

September abzuschneiden. Gleichzeitig enthalten die Nachbarrechtsgesetze der Länder regelmäßig Bestimmungen darüber, wie hoch die an der Grenze stehende Hecke des Nachbarn maximal sein darf. Was aber ist, wenn die Hecke erst während der Vegetationsperiode die zulässige Höhe überschreitet. Muss sie dann schon vor dem 1.

März so weit gekürzt werden, dass sie auch nach diesem Datum die zulässige Höhe nicht überschreiten kann? Diese Frage hat das Landgericht Freiburg aktuell in einer Berufungsentscheidung verneint und damit eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben (Urteil vom 07.12.2017, Aktenzeichen 3 S 171/16).

Ein Kläger hatte sich an der Hecke des Nachbarn gestört, da ihm diese besonders im Sommer zu viel Licht wegnimmt. Er war der Meinung, die im konkreten Fall nach dem baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetz zulässige Höhe von 1,80 m dürfe an keinem Tag im Jahr überschritten werden, sein Nachbar vertrat hingegen die Auffassung, die Hecke dürfe nur von Anfang Oktober bis Ende Februar die zulässige Höhe nicht überschreiten, zwischen dem 1.

März und 30. September sei er zum Rückschnitt nicht verpflichtet. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht an und hat damit nicht nur einen zwischen Nachbarn, sondern auch juristisch umstrittenen Sachverhalt geklärt. Weder gebe es nach dem Nachbarrechtsgesetz eine Verpflichtung zu Form- oder Pflegeschnitten in der Vegetationsperiode noch sei der Nachbar verpflichtet, durch einen vorsorglichen Rückschnitt unter den Grenzwert während der Wintermonate sicherzustellen, dass die Hecke auch während der Wachstumsperiode die zulässige Höhe von 1,80 m nicht überschreitet.

Neben rechtlichen Überlegungen hat das Landgericht sein Urteil auch mit praktischen Erwägungen begründet. Eine Verpflichtung zum vorsorglichen Rückschnitt für den Eigentümer des Heckengrundstücks wäre nämlich mit der besonderen Schwierigkeit verbunden, dass das künftige Pflanzenwachstum kaum vorhersehbar ist, so dass unklar bleibt, in welchem Maße vorsorglich gekürzt werden müsste, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte auch während der Vegetationsperiode eingehalten werden.

Ein entsprechende Verpflichtung sei damit auch überhaupt nicht vollstreckbar. § 12 des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes lautet: „(1) Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.

2) 1Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden.2Das gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird (Innerortslage).

(3) Der Besitzer der Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.» § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes lautet (auszugsweise): „Es ist verboten, () Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1.

Was versteht man unter Formschnitt?

Hecken richtig schneiden Während der kalten Jahreszeit leidet der lebendige Sichtschutz im Garten und gerät aus der Form. Mitte Februar bis Anfang März ist der richtige Zeitpunkt zum Hecken schneiden und sie so zu alter Schönheit zurückzuführen. Und auch wenn der Winter einigen Gehölzen derart zugesetzt hat, dass sie nicht überlebt haben und entfernt werden müssen, ist Handeln früh im Jahr angesagt.

  • Denn der Gesetzgeber gestattet den, da später Vögel unter anderem Hecken bevorzugt als Brutplatz auswählen.
  • Eine wichtige Unterscheidung gleich zu Beginn: Auf der einen Seite gibt es den sogenannten Formschnitt.
  • Hierbei werden lediglich herauswachsende Äste korrigiert.
  • Obwohl er gesetzlich während des ganzen Jahres erlaubt ist, sollte er bis spätestens Ende September erfolgen.
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Sonst kann es zu Frostschäden kommen. Auf der anderen Seite steht der Rückschnitt. Hierbei wird die Hecke radikaler zurück gestutzt als beim Formschnitt, beziehungsweise auf den Stock gesetzt. Auf den Stock setzen heißt, dass die Hecke zwischen handbreit bis etwa 20 cm über dem Boden zurück geschnitten wird.

  • Dieser starke Rückschnitt ist nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar gestattet.
  • Warum muss die Hecke denn geschnitten werden? Schließlich dient sie meist als Sichtschutz.
  • Ist es dann nicht gut, wenn sie wild wächst – solange sich keine Nachbarn beschweren? Das ist so aber nicht richtig.
  • Denn Hecken bleiben nur wirklich blickdicht, wenn sie regelmäßig geschnitten werden.

Das Wachstum der Gehölze wird angekurbelt: Erst durch den passenden Schnitt verzweigen sich die Äste im entsprechenden Umfang. Die Hecke wächst schön dicht und es entstehen keine störenden Löcher. Und man sorgt nebenbei dafür, dass niemand einen Grund zur Beschwerde hat.

Weder Nachbarn oder Fußgänger fühle sich durch die Hecke behindert. Die Hecke auch bereits im Februar in Form schneiden? Im Gegensatz zum Rückschnitt ist der Formschnitt zwischen März und September ja erlaubt. Ja, denn die Triebe befinden sich noch halb im Winterschlaf und stehen nicht voll im Saft. Deshalb können sie den Schnitt zu diesem Zeitpunkt besser verkraften.

Ein weiterer Vorteil: Es dauert eine Weile, bis neue Triebe wieder deutlich zu sehen sind. So behält die Hecke ihre Form mit etwas Glück bis in den späten Frühling. Im August / September empfiehlt es sich, erneut zur Schere zu greifen. Die Form lässt sich damit dauerhaft wahren.

  1. Überprüfen Sie aber unbedingt vorher, ob sich in der Hecke Nester oder Wildtiere befinden! Achten Sie auf die Außentemperatur und das Wetter, wenn Sie Ihre Hecke nicht unnötig schädigen wollen.
  2. Schneiden Sie nur, wenn das Thermometer mehr als – 5° Celcius anzeigt.
  3. Darunter sollten Sie die Finger von der Schere lassen, sonst verheilt der Schnitt nicht sauber.

Ähnliches gilt bei zuviel Sonnenschein: Die Schnittflächen können austrocknen und die Hecke droht zu verwelken. Warten Sie mit dem Schnitt also auf trübe Tage. Nicht nur der passende Zeitpunkt und das perfekte Wetter spielen eine Rolle. Wichtig ist auch, welche Form Sie Ihrer Hecke geben.

Um gesund zu bleiben und somit blickdicht, benötigt die Hecke neben genug Feuchtigkeit auch ausreichend Sonnenlicht. Wenn Sie das gewährleisten und unschöne kahle Löcher vermeiden wollen, dann entscheiden Sie sich für den Trapezschnitt. Das bedeutet, dass Sie die Basis der Hecke breiter, die Krone schmaler schneiden.

So verdeckt der obere Teil nicht den unteren und Ihre Hecke bekommt auch unten genügend Sonnenlicht.

Was darf man nicht schneiden?

Natur- und Artenschutz: Darf ich nach dem 01. März Gehölze schneiden? 6. März 2023 Geschrieben von Klaus Diehl, Hessische Gartenakademie Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich den (radikalen) Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze.

  • Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden.
  • Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das genannte Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 69 Abs.3 Nr.13 BNatSchG).
  • Demzufolge kommt es regelmäßig zur Empörung (insbesondere auch in verschiedenen Foren sozialer Medien) bis hin zu Anzeigen seitens besorgter und naturverbundener Bürger, wenn auf städtischen Grünflächen oder in Gärten nach dem Stichtag trotzdem Schnittmaßnahmen oder gar Baumfällungen vorgenommen werden.

Doch verstoßen derartige Maßnahmen gegen das Naturschutzgesetz?

Kann man eine Thuja zurückschneiden?

Sie sollten die Thuja nicht radikal zurückschneiden, da sie danach nicht mehr austreibt. Ratsamer ist es, Ihre Thuja regelmäßig in Form zu schneiden. Zudem sollten Sie bedenken, dass es laut dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, zwischen März und September Hecken auf den Stock zu setzen.

Wie hoch dürfen Sträucher an der Grundstücksgrenze sein Baden-Württemberg?

Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten. Mit Hecken die höher als 1,80 m sind, ist ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Grenzabstand einzuhalten. Beispiel: Heckenhöhe 2,30 m, Grenzabstand 1,00 m; Heckenhöhe 2,80 m, Grenzabstand 1,50 m.

Wie hoch darf die Hecke in Schleswig-Holstein sein?

Der Schleswig-Holsteinische Landtag beschließt heute ein neues Nachbarrechtsgesetz (TOP 3). Dabei geht es zum einen um Verjährungsfristen bei der zulässigen Höhe der nachbarlichen Hecke, Des Weiteren soll eine Wärmedämmung an einer Grenzwand erlaubt werden, die die Grundstücksgrenze um nicht mehr als 0,25 m überschreitet.

Diese Regelungen kritisierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, scharf: „Der Landtag verschlimmbessert heute das Schleswig-Holsteinische Nachbarrechtsgesetz. Dessen Regelungen sollen eigentlich dazu dienen, Streit zwischen Nachbarn zu vermeiden.

Zum Beispiel ist im Nachbarrechtsgesetz die Höhe der nachbarlichen Hecke an der Grundstücksgrenze geregelt. Die Idee des federführenden Justizministeriums, die Verjährungsfristen zu verlängern und damit dem Rechtsfrieden zwischen dem Nachbarn zu dienen, ist praxisfern und vollkommen ungeeignet,

  • Bislang verjährte der Anspruch, dass der Nachbar die Hecke zurückschneidet, in zwei Jahren (§ 40 Absatz 1 Nachbarrechtsgesetz).
  • Diese Frist wird jetzt auf vier Jahre verlängert.
  • Damit wird der Rechtsfrieden, den eine Verjährung erreichen will, verzögert.
  • Ein Streitfall wird künftig ein teures „Vergnügen».
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Kein Richter wird ohne ein aufwendiges Sachverständigengutachten beurteilen können, seit wann die zulässige Höhe der Hecke überschritten und somit die Verjährung eingetreten ist. Wie schnell eine Hecke wächst, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Licht, Boden, Pflege und Art der Hecke.

Es ist unbegreiflich, warum der Landtag den pragmatischen Vorschlag von Haus & Grund nicht aufgegriffen hat. Der Grundeigentümerverband hatte gefordert, dass eine Hecke 1,80 m hoch werden darf, so wie die typischen Holzlattenzäune aus dem Baumarkt. Die zulässigen Heckenhöhe beträgt nach dem Nachbarrecht lediglich 1,20 Meter (§ 37 Absatz 1 Nachbarrechtsgesetz).

Daran stört sich erfahrungsgemäß niemand. Streit entsteht erst, wenn die Hecke übermannshoch wird und das Nachbargrundstück verschattet. Zäune dürfen nach § 6 Absatz 7 Nr.5 der Landesbauordnung hingegen 1,50 Meter hoch sein; nach § 6 Absatz 1 Landesbauordnung ist auf einer Länge von 5 Metern auch 2 Meter Höhe erlaubt.

Die regelmäßige Verjährung beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre. Es staunt der Fachmann und der Laie wundert sich, warum das jetzt in der Gesetzesnovelle nicht vereinheitlicht worden ist. Das alles klingt nach einem Schildbürgerstreich. Die neue Regelung, dass eine Wärmedämmung die Grundstücksgrenze um bis zu 0,25 Meter überschreiten darf, ist aus unserer Sicht verfassungswidrig,

Zu diesem Ergebnis kommt auch das Landgericht Köln (Urteil vom 14. Mai 2020 – Aktenzeichen 29 S 223/19; nicht rechtskräftig; Entscheidung beim Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 115/20) ist für den 15. Oktober 2021 terminiert.). Dem Land fehlt schlicht und ergreifend die Gesetzgebungskompetenz, da der sogenannte Überbau bereits in § 912 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist.

Das Land will Eigentümern einer Grenzwand ermöglichen, diese nachträglich mit einer Wärmedämmung zu versehen. Aus Sicht von Haus & Grund ist dieser Eingriff in die Eigentumsrechte des Nachbarn, dessen Grundstück überbaut wird, unverhältnismäßig. Zusammenfassend lassen sich diese vollkommen überflüssigen Änderungen des Nachbarrechts wie folgt beschreiben: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen! Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 70.000 Mitglieder.

Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien. Kontakt: Alexander Blažek

Wie hoch darf mein Nachbar seine Bäume wachsen lassen Schleswig-Holstein?

Bei Anpflanzungen von über 1,20 m Höhe – ist ein solcher Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, dass für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen.

Das heißt, wenn eine Anpflanzung 3 Meter hoch ist, beträgt in dieser Höhe der vorgeschriebene Abstand zur Grundstücksgrenze 1 Meter. Gemessen wird dabei von der Grenze bis zu denen am nächsten zur Grenze befindlichen Teilen der Anpflanzung. Bitte Beachten: Es wird nicht vom Stamm aus gemessen. Übrigens unterscheidet der Gesetzgeber hier nicht zwischen, Stauden, Sommerblumen oder Gehölzen.

ohne Gewähr. : Grenzabstände in Schleswig-Holstein

Welche Bäume darf man in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung fällen?

(1) – Geschützt sind:

  • Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm;
  • langsamwachsende Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm. Als langsamwachsende Arten gelten Eibe (Taxus spec.), Mehlbeere (Sorbus spec.), Weißdorn (Crataegus spec.), Rotdorn (Crataegus spec.), Schwarzdorn (Prunus spinosa), Stechpalme (Ilex) und Feldahorn (Acer campestre).
  • mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 1 m beträgt;
  • Baumgruppen, wenn deren Einzelbäume auf einer Fläche von höchstens 3 m Durchmesser stehen, wenn der Umfang der einzelnen Bäume mindestens 30 cm und die Summe der Umfänge mindestens 1,20 m betragen.
  • Ersatzpflanzungen nach § 8 ohne Rücksicht auf den Stammumfang Maßgebend ist der Stammumfang in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz niedriger als 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes ausschlaggebend.

Nicht geschützt sind:

  • Weiden, Pappeln und Birken,
  • Obstbäume, mit Ausnahme von Schalenobstbäumen, wie Eßkastanien und Nußbäumen;
  • Nadelgehölze, mit Ausnahme der Eibe und des Ginkgo-Baumes,
  • Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die dem Erwerbszweck dieser Betriebe dienen;
  • auf natürliche Weise abgestorbene Bäume.

Was heißt Hecke auf den Stock schneiden?

Vergreiste Hecken auf den Stock setzen Ist Ihre alte Hecke aus Laubgehölzen mit den Jahren zu massiv oder unansehnlich lückig geworden? Dann können Sie sie jetzt mit einem radikalen Rückschnitt verjüngen. © BGL Unter «auf den Stock setzen» versteht man das Abschneiden von Sträuchern auf einer Höhe von etwa 10 bis 20 cm.

Geeignete Gehölze Nicht alles auf einmal Quelle: BGL

Besonders einheimische Gehölze wie Hainbuche, Haselnuss oder Holunder vertragen dies sehr gut und treiben aus den sogenannten schlafenden Augen des verbliebenen Stammrestes verjüngt wieder aus. Man erreicht damit, dass die Sträucher und naturnahe Hecken auch im unteren Bereich langfristig schön dicht bleiben und wieder vermehrt Blüten und Früchte tragen.Natürlich ist es nicht unbedingt sinnvoll, gleichzeitig alle Sträucher im Garten oder innerhalb einer Hecke herunter zu schneiden, denn das wäre in der ersten Zeit danach ein doch zu trostloser Anblick.

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Wie pflegt man eine Hecke?

Pflegeschnitt – Bei immergrünen Hecken sollte ein Pflegeschnitt im Jahr, optimal zwischen Mai und August, ausreichen, um sie in Form zu bringen. Sommergrüne Hecken schneidest du am besten zwei Mal im Jahr, im Frühjahr und im Spätsommer bzw. Frühherbst.

  • Beim zweiten Schnitt im Jahr solltest du idealerweise den Hauptaustrieb abwarten, dann sind die neu gewachsenen Triebe ausgereift und die Hecke wächst nicht mehr so stark nach.
  • So hast du länger etwas von der neu geschnittenen Form.
  • Beim Schneiden sind trockene, frostfreie Tage mit bewölktem Himmel ideal.

Bei starker direkter Sonneneinstrahlung können die Triebe einen „Sonnenbrand» bekommen. Bei Form- und Pflegeschnitten genügt eine Heckenschere mit einem geringen Messerabstand, da hauptsächlich junge und dünne Äste geschnitten werden müssen. Idealerweise solltest du deine Hecke leicht trapezförmig schneiden, d.h.

Welche Äste darf man schneiden?

Äste und Seitentriebe auf Astring schneiden Deshalb sollten Sie Äste und Zweige stets auf Astring schneiden, also nicht direkt am Stamm. An dieser stark belasteten Stelle hat der Ast außerdem die Aufgabe, für die nötige Stabilisierung zu sorgen und darf folglich nicht verletzt werden.

Wann darf man die Haare nicht schneiden?

Kein guter Zeitpunkt – Vermeiden sollte man Friseurtermine an Tagen, in den der Mond im Tierkreiszeichen Wasser (Fische, Krebs und Skorpion) steht. In dieser Phase sollen die Haare vermehrt Schuppen bilden und stumpf werden.

Welche Gehölze eignen sich für Formschnitt?

Formschnitt an Ziergehölzen

Formschnitt an Ziergehölzen

Nach dem groben Gestaltungsschnitt im Frühjahr müssen Formschnittgehölze im Juli zum zweiten Mal zurückgeschnitten werden, damit sie ihre gepflegte Form behalten. Hecken brauchen mindestens einmal im Jahr einen Formschnitt. Wie man die grünen Wände schneidet und dabei ein perfektes Ergebnis erzielt, zeigt Ihnen Gartenexperte Dieke van Dieken in diesem Praxisvideo Credits: MSG/CreativeUnit/Kamera: Kevin Hartfiel, Schnitt: David Hugle Ob Kugel, Pyramide oder dekorative Figur – bis Anfang August sollten die letzten Korrekturen an Buchs, Liguster und Lorbeer abgeschlossen sein, damit die Triebe bis zum Winter wieder gut ausreifen und keinen Frostschaden erleiden.

  1. Lassen Sie sich kompetent beraten und machen Sie mehr aus Ihrem Garten! Mit mehr Blüten, mehr Bienen und den heyOBI Vorteilen, mit denen Sie mehr sparen.
  2. Wer seine in Form bringen will, sollte sich vorher Gedanken machen, welche Wirkung mit dem Schnitt erzielt werden soll.
  3. Würfel und Quader sind einfach zu schneiden, wirken aber durch die geometrische Form eher statisch und kühl.

Spiralen und unsymmetrische Linien strahlen Dynamik aus, sind aber schwieriger zu schneiden und daher eher etwas für Profis. Beim Zierschnitt mehrerer Pflanzen im selben Bereich sollte der Form- und Höhenkontrast zwischen den Pflanzen stimmig sein. In Form geschnittene Solitärpflanzen fallen besonders ins Auge.

Je nachdem, wie exakt Ihr Ziergehölz bereits der Wunschfigur entspricht, muss nach dem groben im Frühjahr den Sommer über mehr oder weniger häufig nachgeschnitten werden. Der Fachmann spricht hier vom Erhaltungsschnitt. Anfänger kürzen lieber pro Schnitt nicht zu viel ein, damit keine unschönen Löcher entstehen und Nachkorrekturen möglich sind.

Wenn die Pflanze noch wachsen soll, die Triebe nur kürzen. Ist die gewünschte Form bereits erreicht, müssen regelmäßig sämtliche Triebe entfernt werden. Generell gilt: Je häufiger nachgeschnitten wird, umso dichter wachsen die Pflanzen. Entsprechend muss natürlich gegossen und gedüngt werden, damit die Pflanze nicht an Kraft verliert.

  1. Beim Schnitt von Ziergehölzen gilt es, wie bei vielen Tätigkeiten, den richtigen Tag und die richtige Witterung abzupassen.
  2. Gehölze niemals bei praller Sonne schneiden, da an den Schnittstellen Pflanzensaft austritt und die und dann leicht verbrennen können.
  3. Am Besten nimmt man den Schnitt abends in Angriff, oder, bei größeren Anpflanzungen wie zum Beispiel einer bei bedecktem Himmel.

Auch auf das richtige Arbeitsmaterial sollte geachtet werden. Verwenden Sie keine stumpfen Scheren und Sägen, da diese die Pflanze stark verletzen können und kein sauberer Schnitt entsteht. Für ältere, verholzte Teile und kleinblättrige Sorten kann eine manuelle oder elektrische verwendet werden.

  1. Werden häufig junge, weiche Triebe geschnitten, empfiehlt sich die Anschaffung einer Spezialschere, wie einer Schafschurschere.
  2. Bei großblättrigen Gehölzarten eignet sich der Schnitt mit einer Garten- oder, wodurch großflächige Verletzungen an den Blättern vermieden werden.
  3. Nach dem Schnitt die Klingen und Schneiden ordentlich reinigen um die Schärfe zu erhalten und eine mögliche Krankheitsübertragung zu verhindern.

Für Anfänger empfiehlt es sich, zum Schneiden aus Draht oder gespannten Fäden zu verwenden, oder aber man schneidet sich eine Schablone aus Karton, denn das Augenmaß täuscht leicht. Wer keine Lust hat, nach einer größeren Schnittaktion tonnenweise Laub und Astschnipsel aufzusammeln, kann vor dem Schnitt ein sogenanntes Formschnitt-Tuch unter der Pflanze ausbreiten.

  1. Die Schnittabfälle lassen sich dann ganz einfach zusammenfassen und entsorgen.
  2. Bei kleineren Gehölzen tut es auch ein großes Tuch oder Bettlaken, um das Gröbste aufzufangen.
  3. Gehölze, die sich besonders gut für Formschnitt eignen sind zum Beispiel: Eibe, Thuja, Azaleen, Liguster, Ginko, Rhododendron, Lorbeer, Olivenbaum, Rosmarin, Glyzine, Wacholder, Feuerdorn, Forsythien, Weißdorn, Berberitze, Lavendel.

: Formschnitt an Ziergehölzen