Seit Ende 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro auszahlen, um die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Die Regelung zur sogenannten Inflationsausgleichsprämie gilt bis Ende 2024. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun zu Einzelfragen Stellung genommen.
Wer bekommt den 3000 € Bonus?
Azubis, Teilzeitbeschäftigte, Minijobber und arbeitende Rentner: Wer bekommt die Inflationsausgleichsprämie? – Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten – ganz gleich, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Demnach können auch Minijobber, Auszubildende und arbeitende Rentner die unversteuerte Prämie erhalten.
Wer bekommt die 3000 € steuerfrei?
Liste: Ausgewählte Unternehmen und Arbeitgeber, die eine Inflationsprämie zahlen –
Bertelsmann will Beschäftigten mit einem Bruttogehalt von bis zu 75.000 Euro in zwei Tranchen einen Inflationsprämie in Höhe bis zu je 1500 Euro zahlen. Insgesamt also 3000 Euro. Die erste Tranche sollen die Angestellten im November oder Dezember 2022 erhalten. Beschäftigte mit mehr als 75.000 Euro brutto, erhalten je Tranche 1000 Euro – insgesamt 2000 Euro. Die Caritas zahlt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Inflationsprämie, In den Jahren 2023 und 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte aus allen Bereichen der Caritas 3.000 Euro unter Ausschöpfung der gesetzlichen Regelung der Steuer- und Abgabenfreiheit. Auszubildende bei der Caritas werden 1.000 Euro bekommen. Davon profitieren rund 650.000 Beschäftigte des Wohlfahrtsverbandes. ING : Vollzeitmitarbeitende erhalten mit dem Dezember-Gehalt einen zusätzlichen Ausgleich von 1500 Euro. Teilzeitmitarbeitende bei der ING erhalten mindestens 1000 Euro. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sollen 500 Euro steuerfrei erhalten. Die Targobank will bis zu 3000 Euro auszahlen. Die Prämie wird in zwei Tranchen ausgezahlt – im Dezember und im kommenden Jahr. Auszubildende und Werkstudierende erhalten demnach je Tranche 1000 Euro, also insgesamt 2000 Euro. Porsche will seinen Beschäftigten eine Inflationsprämie zahlen, wie die Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten berichten. Die Beschäftigten sollen bis zu 3000 Euro erhalten, je nach Voll- oder Teilzeitstatus sowie Betriebszugehörigkeit. Die Schwarz Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, zahlt seinen Beschäftigten 250 Euro Inflationsprämie, geringfügig Beschäftigte erhalten 75 Euro Airbus zahlt seinen Beschäftigten in Deutschland, Frankreich und Spanien 1500 Euro Inflationsprämie Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Caritas erhalten 2023 bis zu 1240 Euro Einmalzahlung In der Chemisch-Pharmazeutischen Industrie erhalten die Beschäftigten eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro (s. oben), durch den Abschluss profitieren Beschäftigte unter anderem in diesen DAX-Konzerne von den Sonderzahlungen:
BASF Bayer Beiersdorf Continental Covestro Fresenius Henkel Merck
Durch den Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie profitieren Beschäftigte verschiedener DAX-Konzerne von der Sonderzahlung, dazu zählen unter anderem
BMW Mercedes Volkswagen Siemens MTU
Autovermieters Sixt zahlt weltweit an alle Beschäftigten 1700 Euro Sonderbonus als Inflationsausgleich bis zum Ende des Jahres zusätzlich Ventilatoren-Hersteller EBM Papst zahlt seinen 6000 Beschäftigten eine freiwillige Sonderzahlung von 500 Euro RWE zahlt eine Prämie in Höhe von 3000 Euro in zwei Tranchen aus. Der Schraubenhersteller Würth will seinen Beschäftigten 3000 Euro Prämie zahlen. Das gab der Unternehmensgründer in einem Interview mit dem Handelsblatt bekannt. Anfang Dezember hatte des Unternehmen bereits eine Sonderzahlung von 1000 Euro angekündigt.
Quelle: Handelsblatt, Pressemeldungen der Konzerne und Gewerkschaften, eigene Recherche / Alle Angaben ohne Gewähr
Wann kommt die Einmalzahlung von 3000 Euro?
Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.
Wer bekommt die Inflationsprämie?
Bekommen Menschen mit Minijob die Inflationsprämie? – Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten – unabhängig davon, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Demnach kann die Inflationsprämie auch Minijobberinnen und Minijobbern ausbezahlt werden.
Wann bekomme ich den Teuerungsbonus?
Anti-Teuerungspaket: So kommen Sie zu Ihrem Geld! Für Bezieher:innen der Familienbeihilfe gibt es eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 € pro Kind. Dieses Geld wird im August ausgezahlt. Der Familienbonus soll schon im Jahr 2022 auf 2.000 € pro Kind bzw.650 € für Kinder über 18 Jahre erhöht werden.
Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen. Parallel dazu wird der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 auf 550 € erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.
Diese Notfallmaßnahme soll Menschen nützen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jenen, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen.
- Die Auszahlung sollte im September automatisch mit der jeweiligen Leistung (z.B.
- AMS-Geld) erfolgt sein.
- Der Klimabonus soll 2022 einheitlich auf 250 € pro Person (statt wie bisher 100 bis 200 € regional gestaffelt) erhöht werden.
- Inder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte.
- Ausgezahlt wird der Klimabonus im September oder Oktober.
Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt, die man bei Partnerunternehmen einlösen kann. Für Fragen hat das Klimaministerium eine eigene eingerichtet. Gleichzeitig mit dem Klimabonus kommt der Teuerungsbonus von einmal 250 € pro Person,
Inder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 € wird der Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50% steuerpflichtig. In diesem Fall sind die 250 € über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen zu erklären. Pensionist:innen erhalten von ihrem Pensionsversicherungsträger im September 2022 eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung von bis zu 500 €.
Parallel dazu werden die bestehenden Absetzbeträge für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen für 2022 einmalig um bis zu 500 € erhöht (Teuerungsabsetzbetrag). Den Teuerungsabsetzbetrag erhalten Sie automatisch mit der Arbeitenehmer:innenveranlagung.
Pensionist:innen mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag. Die in der Corona-Krise 2020/21 beschlossene Regelung, dass zusätzlich geleistete Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer:in und Jahr steuerfrei ausbezahlt werden, wird auf 2022/23 verlängert.
Mit dem Zusatz, dass ein Drittel nur auf Grundlage einer lohngestaltenden Vorschrift (zum Beispiel Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) ausgeschöpft werden kann. Unter kalter Progression versteht man den Anstieg der Steuerbelastung durch den jährlichen Inflationsausgleich bei Löhnen und Pensionen.
Bislang wurde die Steuerbelastung durch regelmäßige Steuerreformen ausgeglichen. Künftig soll der Steuertarif jährlich angepasst werden. Dazu werden Steuerstufen und Absetzbeträge mit 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet die Politik. Der Gruppe der Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen bringt diese Maßnahme etwa 300 Mio € pro Prozentpunkt Inflation.
Ausgezahlt wird über die Lohnverrechnung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung. Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe und Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld sollen ab sofort laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden.
Wie viel Steuern muss man bei 3000 Euro zahlen?
Netto bei 3000 Euro Brutto nach Steuerklasse – Wie viel Nettogehalt von Ihrem 3000 Euro Bruttolohn übrig bleibt, kommt unter anderem auf Ihre Steuerklasse an. In Steuerklasse 3 können Sie mit ungefähr 2.258,59 Euro das meiste Nettogehalt bekommen. Das wenigste bleibt mit 1.648,85 Euro Netto in Steuerklasse 6 übrig. DSGVO sichere Serververbindung
Ist die Inflationsprämie beschlossen?
Inflationsprämie für Beschäftigte: Auszahlung bis zum 31. Dezember 2024 möglich – Grundlage für die Inflationsprämie ist das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz». Es wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1.
- Oktober 2022 in Kraft, teilt die Bundesregierung mit.
- Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist aber, dass die Prämie tatsächlich als Unterstützungsleistung zur Abmilderung der finanziellen Folgen durch die Inflation gezahlt wird.
- Entsprechend eindeutig muss die Lohnart in der Gehaltsabrechnung deklariert sein.
Auch entsprechende Sachleistungen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, etwa Gutscheine fürs Tanken, Waren- und Essensgutscheine, berichtet die Tagesschau. Diese Punkte wurden von den regierenden Parteien SPD, FDP und Grüne außerdem beschlossen:
Was ändert sich für Arbeitnehmer ab 2023?
Elektronische Bescheinigung an die Arbeitsagentur (BEA) – Mit Stichtag 1. Januar 2023 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber folgende Bescheinigungen grundsätzlich nur noch digital, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermitteln:
Arbeitsbescheinigung EU-Arbeitsbescheinigung Nebeneinkommensbescheinigung
Die Pflicht, Bescheinigungen nur noch online zu übermitteln, gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, können die Bescheinigungen noch in Papierform oder maschineller Form einreichgereicht werden.
Wie funktioniert das mit den 3000 Euro?
Der Staat zahlt nicht – Der Name trifft es schon gut: Die Inflationsausgleichsprämie soll die Menschen in Zeiten der Inflation finanziell unterstützen, Die Prämie wurde am 26. Oktober 2022 von Bundestag und Bundesrat abgenickt und tritt rückwirkend zum 1.
- Oktober in Kraft.
- Sie besagt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bis zu 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen dürfen.
- Bezahlt wird die Inflationsausgleichsprämie von den arbeitgebenden Unternehmen, nicht vom Staat.
- Sie wird auch nicht rückerstattet, wie es bei der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro im September 2022 der Fall war,
Rechtlich ist das vertretbar, da es sich bei der Inflationsausgleichsprämie um eine freiwillige Auszahlung handelt. Das bedeutet, dass Mitarbeitende keinen Anspruch auf das Geld haben, Unternehmen, die sich wirtschaftlich dazu in der Lage fühlen, können also auf freiwilliger Basis bis zu 3000 Euro an ihre Arbeitnehmer*innen ausschütten.