Wie Viel Verdient Man In Teilzeit?

Wie Viel Verdient Man In Teilzeit
Gehaltsstufe Jahr Monat Zweimal wöchentlich Woche Tag Stunde Wie viel verdient man als Teilzeit in Deutschland? Basierend auf 10000 Gehältern Das durchschnittliche teilzeit Gehalt in Deutschland ist € 27 113 pro Jahr oder € 13.90 pro Stunde. Einstiegspositionen beginnen bei € 23 987 pro Jahr, während die meisten erfahrenen Mitarbeiter ein € 48 750 pro Jahr erhalten. Wie Viel Verdient Man In Teilzeit

Wie viel kann man bei Teilzeit verdienen?

Im Bereich Teilzeit in Deutschland kannst du ein durchschnittliches Gehalt von 30153 Euro pro Jahr verdienen. Das Anfangsgehalt in diesem Bereich liegt bei 10085 Euro.

Wie viel verdient man bei 30 Stunden Woche?

Bei einer 30 Stunden Vollzeitstelle ist es dagegen eine 100% Stelle. Das Gehalt kann variieren. Bei einer Teilzeitstelle erhältst du in der Regel 75% einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Bei einer 30 Stunden Vollzeitstelle sind die vollen Bezüge vorgesehen.

Ist 30 Stunden voll oder Teilzeit?

Gilt die 30-Stunden-Woche als Teilzeit- oder als Vollzeit-Job? – Das kommt ganz auf die Bezahlung an. Bei vollem Lohn gilt die 30-Stunden-Woche als Vollzeitjob. Wird das Gehalt an die verringerten Stunden angepasst, gilt es als Teilzeitjob.

Wie viele Stunden muss man in Teilzeit arbeiten?

Arbeitszeit: Wie viele Stunden muss ich pro Woche arbeiten? – Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, wie viele Stunden du in der Woche arbeiten sollst. Meistens arbeiten Teilzeikräfte an zwei bis fünf Tagen in der Woche. Die Stundenanzahl muss hierbei nicht unbedingt insgesamt 20 Stunden betragen.

  • Es können auch 37 oder fünf Stunden pro Woche vereinbart werden.
  • Stehen in deinem Arbeitsvertrag beispielsweise fünf Stunden und du arbeitest doch jede Woche Woche um die 15 Stunden, so hast du Anspruch auf eine Vertragsanpassung.
  • Ist in deinem Vertrag keine Pflicht zu Überstunden vermerkt, musst du diese auch nicht leisten.

Nur wenn du dich in dem Vertrag zu einer bestimmten Mindestanzahl an Überstunden verpflichtet hast, musst du diese leisten. ► Wo die Grenze bei Überstunden liegt und wie sie vergütet oder abgebaut werden, kannst du hier nachlesen, Oft ist es auch möglich, deine Arbeitszeit im Home Office, also Zuhause, zu verrichten.

Wie viele Stunden ist Teilzeit pro Woche?

Wie viele Stunden beinhaltet ein Teilzeitjob? – Da eine Teilzeitstelle in Relation zu einer Vollzeitstelle steht, ist die Frage nach der Stundenanzahl nicht pauschal zu beantworten. Laut Gesetz liegt Teilzeit vor, wenn die Arbeitsstunden pro Woche weniger sind als bei einer Vollzeitstelle.

  1. Diese volle Stelle zum Vergleich muss im selben Unternehmen und von der Arbeit her vergleichbar sein.
  2. Arbeiten alle Angestellten normalerweise 40 Stunden, sind 39 Stunden theoretisch bereits eine Teilzeitstelle.
  3. Deswegen gibt es den Begriff vollzeitnahe Teilzeit, der allgemein eine Teilzeitstelle mit 30 oder mehr Stunden pro Woche beschreibt.

Nach § 12 TzBfG gibt es die Möglichkeit, Arbeit auf Abruf zu verrichten. Teilzeitmitarbeiter kommen dann, wenn Arbeit anfällt. Auch hier ist eine wöchentliche Stundenanzahl vereinbart oder es gilt die gesetzliche von 20 Stunden. Ein Arbeitgeber muss solche Mitarbeiter mindestens vier Tage im Voraus über ihre Arbeitstage benachrichtigen.

Sind 16 Stunden Teilzeit?

Das heißt, wenn die Vollzeit-Durchschnittswoche bei 35 Stunden liegt, könnten Sie bereits mit 30 Stunden in Teilzeit arbeiten. Manchmal reicht schon eine Differenz von nur einer Wochenstunde aus. Auch geringfügig Beschäftigte mit einer 15-Stunden-Woche gelten vor dem Gesetz als in Teilzeit arbeitend.

Ist 12 Euro Mindestlohn Brutto oder netto?

Tarifbindung macht den Unterschied – Besser bezahlt werden würden auch Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Diese sind derzeit nämlich rund dreimal so häufig von Löhnen unter 12 Euro betroffen wie Beschäftigte, die nach Tarif bezahlt werden. Rund 30 Prozent der Beschäftigten, die in ihrem Hauptjob nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, arbeiten momentan noch für weniger als 12 Euro pro Stunde.

  • Mit Tarifvertrag sind es lediglich 9,5 Prozent.
  • Zu diesen Ergebnissen ist eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung gekommen.
  • Die Studie zeigt auch, dass die große Mehrzahl der Beschäftigten ihr Haupteinkommen aus ihrem Lohn erzielen, der derzeit noch bei unter 12 Euro in der Stunde liegt.

Das betrifft insgesamt 7,3 Millionen von ihnen, etwa 1,3 Millionen gehen einer Nebentätigkeit nach. Bereits vor zwei Jahren kamen Löhne unter 12 Euro am häufigsten im Einzelhandel, dem Gesundheitswesen, der Gebäudebetreuung, der Gastronomie und dem Sozialwesen vor.

  1. Unter den Berufen waren unter anderem Fachkräfte in Gastronomie und Hauswirtschaft, Verkäuferinnen und Verkäufer, medizinische Fachangestellte, Köche oder Berufskraftfahrende stark betroffen.
  2. Zudem Hilfskräfte in Reinigung, Hauswirtschaft, Küchen und Logistik.
  3. Auch auf europäischer Ebene wird die Tarifbindung zukünftig eine wichtigere Rolle spielen, um Löhne und Gehälter armutsfest zu machen.
See also:  Wie Viel Verdient Ein Abgeordneter Im Bundestag?

Das EU-Parlament hat sich am 7. Juni, der EU-Ministerrat schließlich am 15. Juni auf Standards zur Mindestlohn-Festlegung geeinigt, die Mindestlohnhöhe legen die jeweiligen Staaten dabei weiterhin selbst fest. Gesetzliche Mindestlöhne, heißt es in der Einigung weiter, müssen alle zwei Jahre durch die EU-Länder aktualisiert werden.

Ausgenommen davon sind Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden. Für sie soll eine Frist von vier Jahren gelten. Zudem hat das europäische Parlament sich darauf verständigt, die Tarifbindung in der Europäischen Union zu stärken. Länder, in denen die Quote der Tarifbindung unter 80 Prozent liegt – und hierzu zählt auch Deutschland –, sollen demnach Aktionspläne festlegen, um diese zu steigern.

Aus ver.di-Sicht ist damit ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Mindestlöhnen und Tarifvertragssystemen gemacht. „Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss einen Aktionsplan zu einer Verbesserung der Tarifbindung vorlegen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür auf den Weg bringen», so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

1. Was ist ein Mindestlohn? Un­ter ei­nem Min­dest­lohn ver­steht man einen Lohn, der durch ein Ge­setz oder einen von Ge­werk­schaf­ten aus­ge­han­del­ten Ta­rif­ver­trag fest­ge­legt wird. Die­ser Min­dest­lohn darf dann nicht mehr un­ter­schrit­ten wer­den. Da­bei kann sich die Re­ge­lung über einen Min­dest­lohn ent­we­der auf den Stun­den­lohn oder den Mo­nats­lohn be­zie­hen. Be­vor zum 1.1.2015 in Deutsch­land der ge­setz­li­che Min­dest­lohn ein­ge­führt wur­de, gab es be­reits für ei­ni­ge Bran­chen einen so­ge­nann­ten Bran­chen­min­dest­lohn. So zum Bei­spiel in fol­gen­den Bran­chen: Ab­fall­wirt­schaft, Pfle­ge, Bau­haupt­ge­wer­be, Berg­bau­s­pe­zi­al­ar­bei­ten, Wä­sche­rei­dienst­leis­tun­gen, Ob­jekt­kun­den­ge­schäft, Dach­decker-, Elek­tro-, Ge­bäu­de­r­ei­ni­ger- so­wie Ma­ler- und La­ckie­rer­hand­werk. Be­reits 1970 hat­te die In­ter­na­tio­na­le Ar­beits­or­ga­ni­sa­ti­on (I­LO) ei­ne Ab­sichts­er­klä­rung zur Ein­füh­rung von Ver­fah­ren zur ver­trag­li­chen Fest­le­gung von Min­dest­löh­nen be­schlos­sen. Im Jahr 2000 hat­ten erst 51 der 181 ILO-Mit­glieds­staa­ten ei­ne sol­che Ab­sichts­er­klä­rung zur Ein­füh­rung von Min­dest­löh­nen in Kraft ge­setz­t. In­zwi­schen gibt es laut der ILO in über 90 Pro­zent ih­rer Mit­glieds­staa­ten Min­dest­löh­ne.

    2. Welche Personengruppen sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen? An­ders als bei un­se­ren eu­ro­päi­schen Nach­barn, die pro­zen­tua­le Ab­stu­fun­gen für einen Ju­gend­min­dest­lohn gel­tend ma­chen, sind Min­der­jäh­ri­ge in Deutsch­land kom­plett vom Min­dest­lohn aus­ge­nom­men. Auch für Aus­zu­bil­den­de und jun­ge Leu­te in Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­run­gen (e­gal, ob öf­fent­lich ge­för­dert oder ta­rif­lich ver­ein­bar­t) oder Pflicht­prak­ti­ka im Rah­men ei­ner Aus­bil­dung oder ei­nes Stu­di­ums gilt der Min­dest­lohn nicht, da es sich hier­bei um ein Lern­ver­hält­nis han­del­t. Azu­bis er­hal­ten ta­rif­lich aus­ge­han­del­te Aus­zu­bil­den­den­ver­gü­tun­gen. Auch wenn ein Aus­zu­bil­den­der über 18 Jah­re alt sein soll­te, be­steht im Aus­bil­dungs­ver­hält­nis kein An­spruch auf Min­dest­lohn, wohl aber für einen Ne­ben­job. Men­schen, die ein frei­wil­li­ges Ori­en­tie­rungs-Prak­ti­kum (vor Aus­bil­dung oder Stu­di­um) ma­chen, ha­ben erst nach ei­ner Dau­er von drei Mo­na­ten An­spruch auf den Min­dest­lohn. Für al­le Prak­ti­ka gilt aber, dass die Ver­trags­in­hal­te vom Ar­beit­ge­ber schrift­lich mit­ge­teilt wer­den müs­sen, ins­be­son­de­re die Lern- und Aus­bil­dungs­zie­le. Lang­zeit­ar­beits­lo­se, die seit über ei­nem Jahr bei der Bun­de­s­agen­tur für Ar­beit ge­mel­det sin­d, ha­ben erst sechs Mo­na­te nach Wie­der­auf­nah­me ei­ner Tä­tig­keit das Recht auf einen Min­dest­lohn. Auch die­se Re­ge­lung ha­ben die Ge­werk­schaf­ten von An­fang an kri­ti­sier­t, weil Drehtür­ef­fek­te zu be­fürch­ten sin­d: Nach dem Mot­to „Heu­ern und Feu­ern» könn­ten Ar­beit­ge­ber al­le sechs Mo­na­te einen neu­en Lang­zeit­ar­beits­lo­sen ein­stel­len, um so die Zah­lung des Min­dest­lohns zu ver­mei­den. 3. Erhalte ich bei ehrenamtlicher Tätigkeit den gesetzlichen Mindestlohn? Nein. Ein Eh­ren­amt ist in der Re­gel als frei­wil­li­ges öf­fent­li­ches Amt zu ver­ste­hen, das nicht auf Ent­gelt aus­ge­rich­tet ist. In­so­fern er­hal­ten Per­so­nen, die ein Eh­ren­amt aus­üben, auch kei­nen Lohn, son­dern al­len­falls ei­ne Ent­schä­di­gung für den ent­stan­de­nen Auf­wan­d. Nach § 22 Ab­s.3 des Min­dest­lohn­ge­set­zes ist eh­ren­amt­li­che Tä­tig­keit so­mit vom Min­dest­lohn aus­ge­nom­men. Der Ge­setz­ge­ber hat aber klar­ge­stell­t, dass nur eh­ren­amt­li­che Tä­tig­keit im en­ge­ren Sinn dar­un­ter fäll­t. Es darf nicht die Er­war­tung der fi­nan­zi­el­len Ge­gen­leis­tung im Vor­der­grund ste­hen und die Tä­tig­keit muss auf das All­ge­mein­wohl aus­ge­rich­tet sein. Wenn dies ge­ge­ben ist, kön­nen auch meh­re­re Tä­tig­kei­ten ne­ben­ein­an­der aus­ge­übt wer­den. Der Ge­setz­ge­ber will da­mit vor al­lem die Ar­beit von Ver­ei­nen, im Sport­be­reich, Mu­sik­grup­pen us­w. nicht bein­träch­ti­gen. Die Ver­gü­tung die­ser Tä­tig­kei­ten er­folgt häu­fig über die so­ge­nann­te Übungs­lei­ter­pau­scha­le bzw. den Eh­ren­amts­frei­be­trag. So müs­sen so­ge­nann­te „eh­ren­amt­li­che» Tä­tig­kei­ten et­wa in der Al­ten­pfle­ge, im Ge­sund­heits­we­sen oder in der Er­zie­hung, die im Rah­men ei­nes Mi­ni­jobs ver­rich­tet wer­den, min­des­tens mit 8,50 Eu­ro pro Stun­de ver­gü­tet wer­den, weil es sich eben nicht um ein Eh­ren­amt han­del­t. Wer Übungs­lei­ter­pau­scha­len be­komm­t, wird steu­er­lich be­güns­tig­t. Ob auch An­spruch auf Min­dest­lohn be­steht, kommt auf den Ein­zel­fall an. Auch wenn die­se Tä­tig­keit aus steu­er­li­chen Grün­den als eh­ren­amt­lich be­zeich­net wird, kann sie ei­ne Ar­beit­stä­tig­keit sein. 4. Für wen gelten tarifliche Mindestlöhne? In ei­ni­gen Bran­chen ist es den Ge­werk­schaf­ten ge­lun­gen, ta­rif­li­che Min­dest­löh­ne nach dem Ar­beit­neh­mer-Ent­sen­de­ge­setz durch­zu­set­zen. Die­se Löh­ne wur­den von der Bun­des­re­gie­rung per Rechts­ver­ord­nung für die Be­schäf­tig­ten ei­ner Bran­che all­ge­mein ver­bind­lich er­klär­t. Ar­beit­neh­mer*in­nen in die­sen Bran­chen, die per­sön­lich un­ter den Gel­tungs­be­reich des Min­dest­lohn-Ta­rif­ver­trags fal­len, dür­fen zwin­gend kei­nen ge­rin­ge­ren Stun­den­lohn er­hal­ten – un­ab­hän­gig da­von, ob sie von in­län­di­schen Ar­beit­ge­bern be­schäf­tigt wer­den oder von Ar­beit­ge­bern aus an­de­ren eu­ro­päi­schen Län­dern nach Deutsch­land ent­sandt wor­den sin­d. 5. Haben Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? Ja, auch Voll­jäh­ri­ge mit ge­ring­fü­gi­ger Be­schäf­ti­gung (bis zu 450 Eu­ro im Mo­nat) ha­ben An­spruch auf den ge­setz­lich gül­ti­gen Min­dest­lohn, un­ab­hän­gig da­von, wie vie­le Stun­den pro Wo­che sie ar­bei­ten. Auch so­ge­nann­te Klein­un­ter­neh­mer (die im Rah­men der Steu­er­ge­set­ze von der Zah­lung der Um­satz­steu­er be­freit sin­d) müs­sen ih­ren Be­schäf­tig­ten den gel­ten­den Min­dest­lohn zah­len. 6. Wie wird kontrolliert, dass die Unternehmen tatsächlich den gesetzlichen Mindestlohn zahlen? Zu­stän­dig für die Ein­hal­tung des Ge­set­zes ist die Fi­nanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS), die beim Zoll an­ge­sie­delt ist. Sie hat auch bis­her schon die Bran­chen­min­dest­löh­ne auf Ein­hal­tung kon­trol­lier­t. Um die neu­en Auf­ga­ben be­wäl­ti­gen zu kön­nen, hat die Re­gie­rung bei Ein­füh­rung des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns an­ge­kün­dig­t, dass das Per­so­nal bei der FKS um 1.600 Stel­len auf­ge­stockt wer­den soll. Al­ler­dings wa­ren be­reits in der Ver­gan­gen­heit rund 500 Stel­len nicht be­setz­t, zu­dem müs­sen Be­schäf­tig­te mit die­ser spe­zi­fi­schen Auf­ga­be im­mer auch aus­ge­bil­det wer­den. Die nö­ti­gen Kon­trol­len wa­ren da­her mit In­kraft­tre­ten des Ge­set­zes am 1. Ja­nu­ar 2015 noch nicht ge­währ­leis­tet. In­zwi­schen wur­den aber wie­der­holt Ver­stö­ße ge­gen das Ge­setz fest­ge­stell­t. In Be­trie­ben mit Be­triebs­rä­ten ach­ten die­se nach Kräf­ten auf die Ein­hal­tung des Min­dest­lohns. 7. Wann wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht? Wer ist dafür zuständig? Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät nach­lau­fend zu den Ta­rif­ver­hand­lun­gen al­le zwei Jah­re über ei­ne An­pas­sung des Min­dest­lohns. Die Kom­mis­si­on be­steht aus Ver­tre­ter*in­nen der Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer so­wie Sach­ver­stän­di­gen aus der Wis­sen­schaft. Am En­de be­fin­det die Bun­des­re­gie­rung dar­über, ob sie den ge­fun­de­nen Kom­pro­miss per Rechts­ver­ord­nung in Kraft setz­t. Erst­mals hat die Kom­mis­si­on im Jahr 2016 ge­tagt und über die Er­hö­hung des Min­dest­lohns zum 1. Ja­nu­ar 2017 be­ra­ten. Für die Zei­tungs­zu­stel­ler wur­de sei­ner­zeit ei­ne Er­hö­hung der 8,50 Eu­ro Min­dest­lohn pro Stun­de al­ler­dings erst nach ei­ner Überg­angs­frist ab 2018 in Aus­sicht ge­stell­t. Und auch für Bran­chen mit ei­nem für all­ge­mein­ver­bind­lich er­klär­ten Ta­rif­ver­trag konn­te der Min­dest­lohn von 8,50 Eu­ro erst ab dem Jahr 2018 er­höht wer­den. 8. Sind Rentner*innen vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, wenn sie jobben? Nein. Auch Rent­ne­rin­nen und Rent­ner ha­ben An­spruch auf den gel­ten­den Min­dest­lohn, wenn sie sich zu ih­rer Ren­te et­was da­zu­ver­die­nen. 9. Gilt der Mindestlohn auch in Ostdeutschland? Ja. Der ge­setz­li­che Min­dest­lohn wird nicht nach Re­gio­nen dif­fe­ren­zier­t. 10. Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für ausländische Beschäftigte? Ja, al­le Be­schäf­tig­ten, die in Deutsch­land ar­bei­ten, ha­ben seit dem 1. Ja­nu­ar 2015 grund­sätz­lich An­spruch auf den gel­ten­den Min­dest­lohn. Das gilt auch, wenn die Be­schäf­tig­ten oder die Un­ter­neh­men, bei de­nen sie an­ge­stellt sin­d, aus dem Aus­land kom­men. 11. Haben Taxifahrer*innen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? Ja. Wie al­le so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Be­schäf­tig­te ha­ben auch Ta­xi­fah­rer*in­nen An­spruch auf den Min­dest­lohn. An­ders sieht es bei den Selbst­stän­di­gen aus – egal in wel­cher Bran­che: Für sie gilt der ge­setz­li­che Min­dest­lohn nicht. 12. Sind Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für bestimmte Tätigkeiten geregelt? Der Ge­setz­ge­ber hat­te ei­ne Aus­nah­me für Zei­tungs­zu­stel­ler*in­nen fest­ge­leg­t. Sie hat­ten seit dem 1. Ja­nu­ar 2015 min­des­tens An­spruch auf 75 Pro­zent des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns (6,38 Eu­ro) und ab dem 1. Ja­nu­ar 2016 auf 85 Pro­zent (7,23 Eu­ro). Ab dem 1. Ja­nu­ar 2017 ha­ben sie dann auch min­des­tens 8,50 Eu­ro pro Stun­de er­hal­ten. Seit 2018 be­kom­men die Zei­tungs­zu­stel­ler*in­nen den Min­dest­lohn, der von der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on je­weils be­schlos­sen wird. Was be­deu­tet das? Seit 2018 gilt ein ein­heit­li­cher Min­dest­lohn für al­le. 13. Seit wann gilt der gesetzliche Mindestlohn? Wie hoch ist er? Ab Ja­nu­ar 2015 hat­ten al­le Be­schäf­tig­ten grund­sätz­lich 8,50 Eu­ro brut­to pro Stun­de er­hal­ten. Zum 1. Ju­li 2021 wird er um 10 Cent auf 9,60 Eu­ro pro Stun­de stei­gen, ab 1. Ju­li 2022 auf 10,45 Eu­ro, ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro. 14. Gelten in bestimmten Branchen noch Übergangsfristen für Abweichungen vom Mindestlohn? Wäh­rend ei­ner Überg­angs­frist zwi­schen 01.01.2015 und 31.12.2016 konn­te über Ta­rif­ver­trä­ge, die für all­ge­mein ver­bind­lich er­klärt wur­den, von den 8,50 Eu­ro nach un­ten ab­ge­wi­chen wer­den. All­ge­mein ver­bind­li­che Ta­rif­ver­trä­ge gel­ten im­mer für al­le Be­schäf­tig­ten ei­ner Bran­che, un­ab­hän­gig da­von, ob der ein­zel­ne Be­trieb selbst einen Ta­rif­ver­trag ab­ge­schlos­sen hat. Von den 2015 ein­ge­führ­ten 8,50 Eu­ro Min­dest­lohn ab­wei­chen­de Ta­rif­ver­trä­ge gab es zum Bei­spiel bei Fri­seu­ren, Be­schäf­tig­ten in der Flei­sch­in­dus­trie, in der Lan­d- und Forst­wirt­schaft und im Gar­ten­bau. All­ge­mein ver­bind­li­che Bran­chen­min­dest­löh­ne, die be­reits exis­tier­ten und hö­her als 8,50 Eu­ro la­gen (z.B. im Bau­haupt­ge­wer­be) hat­ten na­tür­lich wei­ter­hin Be­stan­d. 15. Erhalten auch Saisonbeschäftigte den Mindestlohn? Be­schäf­tig­te, die be­fris­tet in ei­ner Sai­son – zum Bei­spiel im Ho­tel- und Gast­stät­ten­ge­wer­be oder in der Land­wirt­schaft – ar­bei­ten, er­hal­ten den Min­dest­lohn. Wenn die Sai­son­be­schäf­ti­gung we­ni­ger als 50 Ta­ge im Jahr aus­ge­übt wird, muss für die­se Tä­tig­keit kei­ne So­zi­al­ver­si­che­rung ge­zahlt wer­den. Das gilt aber nur, wenn die Be­schäf­ti­gung nur ge­le­gent­lich und nicht be­rufs­mä­ßig aus­ge­übt wird. Das heißt, die­se Tä­tig­keit darf nicht al­lein für die Si­che­rung des Le­bens­un­ter­halts be­stim­mend sein. Des­we­gen kön­nen Per­so­nen, die ar­beits­los sin­d, die­se Aus­nah­me nicht in An­spruch neh­men. Da we­der Ar­beit­ge­ber noch Be­schäf­tig­te für die sai­sona­le Be­schäf­ti­gung So­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zah­len, stellt sich die Fra­ge, wer die so­zia­le Si­che­rung über­nimm­t. Es soll­te in je­dem Fall si­cher­ge­stellt sein, dass ei­ne Kran­ken- und Un­fall­ver­si­che­rung be­steht. Dies muss mit dem Ar­beit­ge­ber ge­klärt wer­den. Ar­beit­ge­ber kön­nen zu­dem Kos­ten für Es­sen und Un­ter­kunft in an­ge­mes­se­nem Rah­men vom Min­dest­lohn ab­zie­hen. Auch ein We­ge­geld kann un­ter be­stimm­ten Um­stän­den vom Min­dest­lohn ab­ge­zo­gen wer­den. 16. Mein Chef sagt, dass er den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen kann oder will. Was tun? Je­de*r muss sich an das Ge­setz hal­ten, sonst dro­hen Stra­fen/­Buß­gel­der. Zu­nächst soll­te der Vor­ge­setz­te auf das Min­dest­lohn­ge­setz hin­ge­wie­sen wer­den. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ar­beit und So­zia­les (B­MAS) in­for­miert über den Min­dest­lohn. Te­le­fo­nisch gibt das Bür­ger­te­le­fon des BMAS mon­tags bis don­ners­tags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr un­ter 030/60 28 00 28 zum The­ma Min­dest­lohn Aus­kunft. ­Kommt es hart auf har­t, muss lei­der je­de*r ein­zel­ne be­trof­fe­ne Be­schäf­tig­te den Ar­beit­ge­ber auf Zah­lung des Min­dest­lohns ver­kla­gen. Ge­werk­schafts­mit­glie­der kön­nen sich bei ih­rer Ge­werk­schaft kos­ten­los recht­lich be­ra­ten las­sen und er­hal­ten im Ernst­fall Rechts­schutz. 17. Was spricht für einen Mindestlohn? Geg­ner bran­chen­spe­zi­fi­scher Min­dest­löh­ne und ei­nes all­ge­mei­nen ge­setz­li­chen Min­dest­lohns füh­ren im­mer wie­der an, sie wür­den Ar­beitsplät­ze ver­nich­ten. Tat­säch­lich ha­ben we­der Bran­chen­min­dest­löh­ne noch der ge­setz­li­che Min­dest­lohn zum Ab­bau von Be­schäf­ti­gung ge­führ­t. Viel­mehr hat sich die Ein­kom­mens­si­tua­ti­on von Mil­lio­nen Be­schäf­tig­ten im Nied­rig­lohn­sek­tor deut­lich ver­bes­ser­t. Über 80 Pro­zent der Be­völ­ke­rung spre­chen sich längst für einen Min­dest­lohn aus. Vor al­lem ver­.­di und die Ge­werk­schaft Nah­rung-Ge­nuss-Gast­stät­ten (NG­G) ha­ben über die Jah­re, in de­nen sie sich für die Ein­füh­rung des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns in Deutsch­land ein­ge­setzt ha­ben, da­für ge­sorg­t, dass der Öf­fent­lich­keit be­wusst ge­wor­den ist, dass viel zu vie­le Men­schen für Löh­ne schuf­ten müs­sen, die zum Le­ben nicht rei­chen. Sie ha­ben öf­fent­lich ge­macht, dass Nied­riglöh­ne vor al­lem ein loh­nen­des Ge­schäfts­mo­dell für Ar­beit­ge­ber sin­d, das wir al­le über un­se­re Steu­er­gel­der mit­fi­nan­zie­ren. 18. Wie hoch ist der Mindestlohn in anderen Ländern? Existenzsichernde Lohnuntergrenzen, also Mindestlöhne, gibt es auch in vielen anderen Ländern.18 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne zum Jahreswechsel 2023 erhöht, mehrere zudem auch während des Jahres 2022. Der mittlere Zuwachs (Medianwert) in der Europäischen Union betrug gegenüber dem 1. Januar 2022 nominal 12 Prozent. Das ist der mit Abstand höchste Wert seit dem Jahr 2000. Durch den sprunghaften Anstieg der Verbraucherpreise lag die inflationsbereinigte Steigerung im EU-Mittel aber nur bei 0,6 Prozent. Dabei ist die Spreizung zwischen vielen Mitgliedsländern sehr groß: Sie reicht von einem realen Zuwachs von 12,4 Prozent beim Spitzenreiter Deutschland bis zu einem Verlust von 6,7 Prozent beim Schlusslicht Estland.

    Wie viele Stunden ist Teilzeit pro Woche?

    Wie viele Stunden beinhaltet ein Teilzeitjob? – Da eine Teilzeitstelle in Relation zu einer Vollzeitstelle steht, ist die Frage nach der Stundenanzahl nicht pauschal zu beantworten. Laut Gesetz liegt Teilzeit vor, wenn die Arbeitsstunden pro Woche weniger sind als bei einer Vollzeitstelle.

    Diese volle Stelle zum Vergleich muss im selben Unternehmen und von der Arbeit her vergleichbar sein. Arbeiten alle Angestellten normalerweise 40 Stunden, sind 39 Stunden theoretisch bereits eine Teilzeitstelle. Deswegen gibt es den Begriff vollzeitnahe Teilzeit, der allgemein eine Teilzeitstelle mit 30 oder mehr Stunden pro Woche beschreibt.

    Nach § 12 TzBfG gibt es die Möglichkeit, Arbeit auf Abruf zu verrichten. Teilzeitmitarbeiter kommen dann, wenn Arbeit anfällt. Auch hier ist eine wöchentliche Stundenanzahl vereinbart oder es gilt die gesetzliche von 20 Stunden. Ein Arbeitgeber muss solche Mitarbeiter mindestens vier Tage im Voraus über ihre Arbeitstage benachrichtigen.