Gehaltsstufe Jahr Monat Zweimal wöchentlich Woche Tag Stunde Wie viel verdient man als Teilzeit in Deutschland? Basierend auf 10000 Gehältern Das durchschnittliche teilzeit Gehalt in Deutschland ist € 27 113 pro Jahr oder € 13.90 pro Stunde. Einstiegspositionen beginnen bei € 23 987 pro Jahr, während die meisten erfahrenen Mitarbeiter ein € 48 750 pro Jahr erhalten.
Wie viel kann man bei Teilzeit verdienen?
Im Bereich Teilzeit in Deutschland kannst du ein durchschnittliches Gehalt von 30153 Euro pro Jahr verdienen. Das Anfangsgehalt in diesem Bereich liegt bei 10085 Euro.
Wie viel verdient man bei 30 Stunden Woche?
Bei einer 30 Stunden Vollzeitstelle ist es dagegen eine 100% Stelle. Das Gehalt kann variieren. Bei einer Teilzeitstelle erhältst du in der Regel 75% einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Bei einer 30 Stunden Vollzeitstelle sind die vollen Bezüge vorgesehen.
Ist 30 Stunden voll oder Teilzeit?
Gilt die 30-Stunden-Woche als Teilzeit- oder als Vollzeit-Job? – Das kommt ganz auf die Bezahlung an. Bei vollem Lohn gilt die 30-Stunden-Woche als Vollzeitjob. Wird das Gehalt an die verringerten Stunden angepasst, gilt es als Teilzeitjob.
Wie viele Stunden muss man in Teilzeit arbeiten?
Arbeitszeit: Wie viele Stunden muss ich pro Woche arbeiten? – Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, wie viele Stunden du in der Woche arbeiten sollst. Meistens arbeiten Teilzeikräfte an zwei bis fünf Tagen in der Woche. Die Stundenanzahl muss hierbei nicht unbedingt insgesamt 20 Stunden betragen.
- Es können auch 37 oder fünf Stunden pro Woche vereinbart werden.
- Stehen in deinem Arbeitsvertrag beispielsweise fünf Stunden und du arbeitest doch jede Woche Woche um die 15 Stunden, so hast du Anspruch auf eine Vertragsanpassung.
- Ist in deinem Vertrag keine Pflicht zu Überstunden vermerkt, musst du diese auch nicht leisten.
Nur wenn du dich in dem Vertrag zu einer bestimmten Mindestanzahl an Überstunden verpflichtet hast, musst du diese leisten. ► Wo die Grenze bei Überstunden liegt und wie sie vergütet oder abgebaut werden, kannst du hier nachlesen, Oft ist es auch möglich, deine Arbeitszeit im Home Office, also Zuhause, zu verrichten.
Wie viele Stunden ist Teilzeit pro Woche?
Wie viele Stunden beinhaltet ein Teilzeitjob? – Da eine Teilzeitstelle in Relation zu einer Vollzeitstelle steht, ist die Frage nach der Stundenanzahl nicht pauschal zu beantworten. Laut Gesetz liegt Teilzeit vor, wenn die Arbeitsstunden pro Woche weniger sind als bei einer Vollzeitstelle.
- Diese volle Stelle zum Vergleich muss im selben Unternehmen und von der Arbeit her vergleichbar sein.
- Arbeiten alle Angestellten normalerweise 40 Stunden, sind 39 Stunden theoretisch bereits eine Teilzeitstelle.
- Deswegen gibt es den Begriff vollzeitnahe Teilzeit, der allgemein eine Teilzeitstelle mit 30 oder mehr Stunden pro Woche beschreibt.
Nach § 12 TzBfG gibt es die Möglichkeit, Arbeit auf Abruf zu verrichten. Teilzeitmitarbeiter kommen dann, wenn Arbeit anfällt. Auch hier ist eine wöchentliche Stundenanzahl vereinbart oder es gilt die gesetzliche von 20 Stunden. Ein Arbeitgeber muss solche Mitarbeiter mindestens vier Tage im Voraus über ihre Arbeitstage benachrichtigen.
Sind 16 Stunden Teilzeit?
Das heißt, wenn die Vollzeit-Durchschnittswoche bei 35 Stunden liegt, könnten Sie bereits mit 30 Stunden in Teilzeit arbeiten. Manchmal reicht schon eine Differenz von nur einer Wochenstunde aus. Auch geringfügig Beschäftigte mit einer 15-Stunden-Woche gelten vor dem Gesetz als in Teilzeit arbeitend.
Ist 12 Euro Mindestlohn Brutto oder netto?
Tarifbindung macht den Unterschied – Besser bezahlt werden würden auch Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Diese sind derzeit nämlich rund dreimal so häufig von Löhnen unter 12 Euro betroffen wie Beschäftigte, die nach Tarif bezahlt werden. Rund 30 Prozent der Beschäftigten, die in ihrem Hauptjob nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, arbeiten momentan noch für weniger als 12 Euro pro Stunde.
- Mit Tarifvertrag sind es lediglich 9,5 Prozent.
- Zu diesen Ergebnissen ist eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung gekommen.
- Die Studie zeigt auch, dass die große Mehrzahl der Beschäftigten ihr Haupteinkommen aus ihrem Lohn erzielen, der derzeit noch bei unter 12 Euro in der Stunde liegt.
Das betrifft insgesamt 7,3 Millionen von ihnen, etwa 1,3 Millionen gehen einer Nebentätigkeit nach. Bereits vor zwei Jahren kamen Löhne unter 12 Euro am häufigsten im Einzelhandel, dem Gesundheitswesen, der Gebäudebetreuung, der Gastronomie und dem Sozialwesen vor.
- Unter den Berufen waren unter anderem Fachkräfte in Gastronomie und Hauswirtschaft, Verkäuferinnen und Verkäufer, medizinische Fachangestellte, Köche oder Berufskraftfahrende stark betroffen.
- Zudem Hilfskräfte in Reinigung, Hauswirtschaft, Küchen und Logistik.
- Auch auf europäischer Ebene wird die Tarifbindung zukünftig eine wichtigere Rolle spielen, um Löhne und Gehälter armutsfest zu machen.
Das EU-Parlament hat sich am 7. Juni, der EU-Ministerrat schließlich am 15. Juni auf Standards zur Mindestlohn-Festlegung geeinigt, die Mindestlohnhöhe legen die jeweiligen Staaten dabei weiterhin selbst fest. Gesetzliche Mindestlöhne, heißt es in der Einigung weiter, müssen alle zwei Jahre durch die EU-Länder aktualisiert werden.
Ausgenommen davon sind Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden. Für sie soll eine Frist von vier Jahren gelten. Zudem hat das europäische Parlament sich darauf verständigt, die Tarifbindung in der Europäischen Union zu stärken. Länder, in denen die Quote der Tarifbindung unter 80 Prozent liegt – und hierzu zählt auch Deutschland –, sollen demnach Aktionspläne festlegen, um diese zu steigern.
Aus ver.di-Sicht ist damit ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Mindestlöhnen und Tarifvertragssystemen gemacht. „Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss einen Aktionsplan zu einer Verbesserung der Tarifbindung vorlegen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür auf den Weg bringen», so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
1. Was ist ein Mindestlohn? Unter einem Mindestlohn versteht man einen Lohn, der durch ein Gesetz oder einen von Gewerkschaften ausgehandelten Tarifvertrag festgelegt wird. Dieser Mindestlohn darf dann nicht mehr unterschritten werden. Dabei kann sich die Regelung über einen Mindestlohn entweder auf den Stundenlohn oder den Monatslohn beziehen. Bevor zum 1.1.2015 in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, gab es bereits für einige Branchen einen sogenannten Branchenmindestlohn. So zum Beispiel in folgenden Branchen: Abfallwirtschaft, Pflege, Bauhauptgewerbe, Bergbauspezialarbeiten, Wäschereidienstleistungen, Objektkundengeschäft, Dachdecker-, Elektro-, Gebäudereiniger- sowie Maler- und Lackiererhandwerk. Bereits 1970 hatte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) eine Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen Festlegung von Mindestlöhnen beschlossen. Im Jahr 2000 hatten erst 51 der 181 ILO-Mitgliedsstaaten eine solche Absichtserklärung zur Einführung von Mindestlöhnen in Kraft gesetzt. Inzwischen gibt es laut der ILO in über 90 Prozent ihrer Mitgliedsstaaten Mindestlöhne.
- 2. Welche Personengruppen sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen? Anders als bei unseren europäischen Nachbarn, die prozentuale Abstufungen für einen Jugendmindestlohn geltend machen, sind Minderjährige in Deutschland komplett vom Mindestlohn ausgenommen. Auch für Auszubildende und junge Leute in Einstiegsqualifizierungen (egal, ob öffentlich gefördert oder tariflich vereinbart) oder Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums gilt der Mindestlohn nicht, da es sich hierbei um ein Lernverhältnis handelt. Azubis erhalten tariflich ausgehandelte Auszubildendenvergütungen. Auch wenn ein Auszubildender über 18 Jahre alt sein sollte, besteht im Ausbildungsverhältnis kein Anspruch auf Mindestlohn, wohl aber für einen Nebenjob. Menschen, die ein freiwilliges Orientierungs-Praktikum (vor Ausbildung oder Studium) machen, haben erst nach einer Dauer von drei Monaten Anspruch auf den Mindestlohn. Für alle Praktika gilt aber, dass die Vertragsinhalte vom Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden müssen, insbesondere die Lern- und Ausbildungsziele. Langzeitarbeitslose, die seit über einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind, haben erst sechs Monate nach Wiederaufnahme einer Tätigkeit das Recht auf einen Mindestlohn. Auch diese Regelung haben die Gewerkschaften von Anfang an kritisiert, weil Drehtüreffekte zu befürchten sind: Nach dem Motto „Heuern und Feuern» könnten Arbeitgeber alle sechs Monate einen neuen Langzeitarbeitslosen einstellen, um so die Zahlung des Mindestlohns zu vermeiden. 3. Erhalte ich bei ehrenamtlicher Tätigkeit den gesetzlichen Mindestlohn? Nein. Ein Ehrenamt ist in der Regel als freiwilliges öffentliches Amt zu verstehen, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Insofern erhalten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, auch keinen Lohn, sondern allenfalls eine Entschädigung für den entstandenen Aufwand. Nach § 22 Abs.3 des Mindestlohngesetzes ist ehrenamtliche Tätigkeit somit vom Mindestlohn ausgenommen. Der Gesetzgeber hat aber klargestellt, dass nur ehrenamtliche Tätigkeit im engeren Sinn darunter fällt. Es darf nicht die Erwartung der finanziellen Gegenleistung im Vordergrund stehen und die Tätigkeit muss auf das Allgemeinwohl ausgerichtet sein. Wenn dies gegeben ist, können auch mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt werden. Der Gesetzgeber will damit vor allem die Arbeit von Vereinen, im Sportbereich, Musikgruppen usw. nicht beinträchtigen. Die Vergütung dieser Tätigkeiten erfolgt häufig über die sogenannte Übungsleiterpauschale bzw. den Ehrenamtsfreibetrag. So müssen sogenannte „ehrenamtliche» Tätigkeiten etwa in der Altenpflege, im Gesundheitswesen oder in der Erziehung, die im Rahmen eines Minijobs verrichtet werden, mindestens mit 8,50 Euro pro Stunde vergütet werden, weil es sich eben nicht um ein Ehrenamt handelt. Wer Übungsleiterpauschalen bekommt, wird steuerlich begünstigt. Ob auch Anspruch auf Mindestlohn besteht, kommt auf den Einzelfall an. Auch wenn diese Tätigkeit aus steuerlichen Gründen als ehrenamtlich bezeichnet wird, kann sie eine Arbeitstätigkeit sein. 4. Für wen gelten tarifliche Mindestlöhne? In einigen Branchen ist es den Gewerkschaften gelungen, tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz durchzusetzen. Diese Löhne wurden von der Bundesregierung per Rechtsverordnung für die Beschäftigten einer Branche allgemein verbindlich erklärt. Arbeitnehmer*innen in diesen Branchen, die persönlich unter den Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrags fallen, dürfen zwingend keinen geringeren Stundenlohn erhalten – unabhängig davon, ob sie von inländischen Arbeitgebern beschäftigt werden oder von Arbeitgebern aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland entsandt worden sind. 5. Haben Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? Ja, auch Volljährige mit geringfügiger Beschäftigung (bis zu 450 Euro im Monat) haben Anspruch auf den gesetzlich gültigen Mindestlohn, unabhängig davon, wie viele Stunden pro Woche sie arbeiten. Auch sogenannte Kleinunternehmer (die im Rahmen der Steuergesetze von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind) müssen ihren Beschäftigten den geltenden Mindestlohn zahlen. 6. Wie wird kontrolliert, dass die Unternehmen tatsächlich den gesetzlichen Mindestlohn zahlen? Zuständig für die Einhaltung des Gesetzes ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die beim Zoll angesiedelt ist. Sie hat auch bisher schon die Branchenmindestlöhne auf Einhaltung kontrolliert. Um die neuen Aufgaben bewältigen zu können, hat die Regierung bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns angekündigt, dass das Personal bei der FKS um 1.600 Stellen aufgestockt werden soll. Allerdings waren bereits in der Vergangenheit rund 500 Stellen nicht besetzt, zudem müssen Beschäftigte mit dieser spezifischen Aufgabe immer auch ausgebildet werden. Die nötigen Kontrollen waren daher mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2015 noch nicht gewährleistet. Inzwischen wurden aber wiederholt Verstöße gegen das Gesetz festgestellt. In Betrieben mit Betriebsräten achten diese nach Kräften auf die Einhaltung des Mindestlohns. 7. Wann wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht? Wer ist dafür zuständig? Die Mindestlohnkommission berät nachlaufend zu den Tarifverhandlungen alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns. Die Kommission besteht aus Vertreter*innen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Sachverständigen aus der Wissenschaft. Am Ende befindet die Bundesregierung darüber, ob sie den gefundenen Kompromiss per Rechtsverordnung in Kraft setzt. Erstmals hat die Kommission im Jahr 2016 getagt und über die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 beraten. Für die Zeitungszusteller wurde seinerzeit eine Erhöhung der 8,50 Euro Mindestlohn pro Stunde allerdings erst nach einer Übergangsfrist ab 2018 in Aussicht gestellt. Und auch für Branchen mit einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag konnte der Mindestlohn von 8,50 Euro erst ab dem Jahr 2018 erhöht werden. 8. Sind Rentner*innen vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, wenn sie jobben? Nein. Auch Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf den geltenden Mindestlohn, wenn sie sich zu ihrer Rente etwas dazuverdienen. 9. Gilt der Mindestlohn auch in Ostdeutschland? Ja. Der gesetzliche Mindestlohn wird nicht nach Regionen differenziert. 10. Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für ausländische Beschäftigte? Ja, alle Beschäftigten, die in Deutschland arbeiten, haben seit dem 1. Januar 2015 grundsätzlich Anspruch auf den geltenden Mindestlohn. Das gilt auch, wenn die Beschäftigten oder die Unternehmen, bei denen sie angestellt sind, aus dem Ausland kommen. 11. Haben Taxifahrer*innen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? Ja. Wie alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben auch Taxifahrer*innen Anspruch auf den Mindestlohn. Anders sieht es bei den Selbstständigen aus – egal in welcher Branche: Für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. 12. Sind Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für bestimmte Tätigkeiten geregelt? Der Gesetzgeber hatte eine Ausnahme für Zeitungszusteller*innen festgelegt. Sie hatten seit dem 1. Januar 2015 mindestens Anspruch auf 75 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns (6,38 Euro) und ab dem 1. Januar 2016 auf 85 Prozent (7,23 Euro). Ab dem 1. Januar 2017 haben sie dann auch mindestens 8,50 Euro pro Stunde erhalten. Seit 2018 bekommen die Zeitungszusteller*innen den Mindestlohn, der von der Mindestlohnkommission jeweils beschlossen wird. Was bedeutet das? Seit 2018 gilt ein einheitlicher Mindestlohn für alle. 13. Seit wann gilt der gesetzliche Mindestlohn? Wie hoch ist er? Ab Januar 2015 hatten alle Beschäftigten grundsätzlich 8,50 Euro brutto pro Stunde erhalten. Zum 1. Juli 2021 wird er um 10 Cent auf 9,60 Euro pro Stunde steigen, ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro, ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro. 14. Gelten in bestimmten Branchen noch Übergangsfristen für Abweichungen vom Mindestlohn? Während einer Übergangsfrist zwischen 01.01.2015 und 31.12.2016 konnte über Tarifverträge, die für allgemein verbindlich erklärt wurden, von den 8,50 Euro nach unten abgewichen werden. Allgemein verbindliche Tarifverträge gelten immer für alle Beschäftigten einer Branche, unabhängig davon, ob der einzelne Betrieb selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Von den 2015 eingeführten 8,50 Euro Mindestlohn abweichende Tarifverträge gab es zum Beispiel bei Friseuren, Beschäftigten in der Fleischindustrie, in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Allgemein verbindliche Branchenmindestlöhne, die bereits existierten und höher als 8,50 Euro lagen (z.B. im Bauhauptgewerbe) hatten natürlich weiterhin Bestand. 15. Erhalten auch Saisonbeschäftigte den Mindestlohn? Beschäftigte, die befristet in einer Saison – zum Beispiel im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in der Landwirtschaft – arbeiten, erhalten den Mindestlohn. Wenn die Saisonbeschäftigung weniger als 50 Tage im Jahr ausgeübt wird, muss für diese Tätigkeit keine Sozialversicherung gezahlt werden. Das gilt aber nur, wenn die Beschäftigung nur gelegentlich und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das heißt, diese Tätigkeit darf nicht allein für die Sicherung des Lebensunterhalts bestimmend sein. Deswegen können Personen, die arbeitslos sind, diese Ausnahme nicht in Anspruch nehmen. Da weder Arbeitgeber noch Beschäftigte für die saisonale Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge zahlen, stellt sich die Frage, wer die soziale Sicherung übernimmt. Es sollte in jedem Fall sichergestellt sein, dass eine Kranken- und Unfallversicherung besteht. Dies muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Arbeitgeber können zudem Kosten für Essen und Unterkunft in angemessenem Rahmen vom Mindestlohn abziehen. Auch ein Wegegeld kann unter bestimmten Umständen vom Mindestlohn abgezogen werden. 16. Mein Chef sagt, dass er den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen kann oder will. Was tun? Jede*r muss sich an das Gesetz halten, sonst drohen Strafen/Bußgelder. Zunächst sollte der Vorgesetzte auf das Mindestlohngesetz hingewiesen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert über den Mindestlohn. Telefonisch gibt das Bürgertelefon des BMAS montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 030/60 28 00 28 zum Thema Mindestlohn Auskunft. Kommt es hart auf hart, muss leider jede*r einzelne betroffene Beschäftigte den Arbeitgeber auf Zahlung des Mindestlohns verklagen. Gewerkschaftsmitglieder können sich bei ihrer Gewerkschaft kostenlos rechtlich beraten lassen und erhalten im Ernstfall Rechtsschutz. 17. Was spricht für einen Mindestlohn? Gegner branchenspezifischer Mindestlöhne und eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns führen immer wieder an, sie würden Arbeitsplätze vernichten. Tatsächlich haben weder Branchenmindestlöhne noch der gesetzliche Mindestlohn zum Abbau von Beschäftigung geführt. Vielmehr hat sich die Einkommenssituation von Millionen Beschäftigten im Niedriglohnsektor deutlich verbessert. Über 80 Prozent der Bevölkerung sprechen sich längst für einen Mindestlohn aus. Vor allem ver.di und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben über die Jahre, in denen sie sich für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland eingesetzt haben, dafür gesorgt, dass der Öffentlichkeit bewusst geworden ist, dass viel zu viele Menschen für Löhne schuften müssen, die zum Leben nicht reichen. Sie haben öffentlich gemacht, dass Niedriglöhne vor allem ein lohnendes Geschäftsmodell für Arbeitgeber sind, das wir alle über unsere Steuergelder mitfinanzieren. 18. Wie hoch ist der Mindestlohn in anderen Ländern? Existenzsichernde Lohnuntergrenzen, also Mindestlöhne, gibt es auch in vielen anderen Ländern.18 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne zum Jahreswechsel 2023 erhöht, mehrere zudem auch während des Jahres 2022. Der mittlere Zuwachs (Medianwert) in der Europäischen Union betrug gegenüber dem 1. Januar 2022 nominal 12 Prozent. Das ist der mit Abstand höchste Wert seit dem Jahr 2000. Durch den sprunghaften Anstieg der Verbraucherpreise lag die inflationsbereinigte Steigerung im EU-Mittel aber nur bei 0,6 Prozent. Dabei ist die Spreizung zwischen vielen Mitgliedsländern sehr groß: Sie reicht von einem realen Zuwachs von 12,4 Prozent beim Spitzenreiter Deutschland bis zu einem Verlust von 6,7 Prozent beim Schlusslicht Estland.
Wie viele Stunden ist Teilzeit pro Woche?
Wie viele Stunden beinhaltet ein Teilzeitjob? – Da eine Teilzeitstelle in Relation zu einer Vollzeitstelle steht, ist die Frage nach der Stundenanzahl nicht pauschal zu beantworten. Laut Gesetz liegt Teilzeit vor, wenn die Arbeitsstunden pro Woche weniger sind als bei einer Vollzeitstelle.
Diese volle Stelle zum Vergleich muss im selben Unternehmen und von der Arbeit her vergleichbar sein. Arbeiten alle Angestellten normalerweise 40 Stunden, sind 39 Stunden theoretisch bereits eine Teilzeitstelle. Deswegen gibt es den Begriff vollzeitnahe Teilzeit, der allgemein eine Teilzeitstelle mit 30 oder mehr Stunden pro Woche beschreibt.
Nach § 12 TzBfG gibt es die Möglichkeit, Arbeit auf Abruf zu verrichten. Teilzeitmitarbeiter kommen dann, wenn Arbeit anfällt. Auch hier ist eine wöchentliche Stundenanzahl vereinbart oder es gilt die gesetzliche von 20 Stunden. Ein Arbeitgeber muss solche Mitarbeiter mindestens vier Tage im Voraus über ihre Arbeitstage benachrichtigen.