Wenn Sie als Logopäde/in arbeiten, verdienen Sie voraussichtlich mindestens 31.500 € und im besten Fall 40.200 €. Das Durchschnittsgehalt befindet sich bei 37.000 €.
Was verdient selbstständige Logopädin?
Der Verband der Ersatzkassen hat Selbstständigen Logopäden ein zu versteuerndes Einkommen von rund 65.000 € zugestanden und als angemessen bezeichnet. Dieser Betrag stellt bei Selbstständigen den betrieblichen Gewinn dar. Ein solches Bruttoeinkommen würde ein monatliches Netto von ungefähr 2.440 € bedeuten.
Wie viel kostet eine Stunde beim Logopäden?
Praxis für Logopädie Anne Zuber – Kosten Gesetzliche Krankenversicherung
Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist die Verordnung eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie zum 1. Termin mitbringen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, hier übernehmen sämtliche Kosten die Krankenkassen. Gleiches gilt selbstverständlich bei zuzahlungsbefreiten Erwachsenen. Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl.10 € Verordnungsgebühr leisten. Für ein Rezept mit 10 Therapieeinheiten liegt die Zuzahlung in der Regel zwischen 40 und 60 €.
Private Krankenversicherung
Hier existiert keine gesetzliche Gebührenordnung, auch die sog. Beihilfehöchstsätze ersetzen diese, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, nicht. Heilmittelerbringer können die Höhe der Vergütung bei privat Versicherten im Rahmen einer Honorarvereinbarung frei festlegen. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form Sie als Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen einen Kostenträger besitzen. Die Höhe der Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages. Haben Sie bspw. einen günstigeren Monatsbeitrag gewählt, werden die Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang übernommen. Die von den Kostenträgern festgesetzen individuellen «Höchstsätze» berühren aber nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Honorarvereinbarung zwischen logopädischer Praxis und Privatpatient. Unsere Gebühren für die Behandlung liegen derzeit beim 1,4fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen und schöpfen damit den möglichen Höchstsatz von 2,3fach bei weitem nicht aus. Die hohe Qualität unserer therapeutischen Leistungen, die auf langjähriger Berufserfahrung, vielfältigen Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen beruht, lässt uns die Preisgestaltung unserer Honorarvereinbarung als angemessen erscheinen
Beihilfe- Empfänger
Der Beihilfesatz ist als Mindestsatz zu sehen und deckt bei weitem nicht die realen Kosten einer therapeutischen Einheit. Als Orientierung für die Festsetzung unserer Vergütung dienen uns die jeweils aktuell gültigen Sätze der gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten liegen derzeit beim 1,4fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen, wobei der Basissatz aus den leicht divergierenden Sätzen gemittelt wurde. Sie liegen damit über den zurzeit (seit 1993 nicht erhöhten!!) Beihilfesätzen, schöpfen aber den möglichen Höchstsatz bei Weitem nicht aus. Sie werden zu Beginn der Behandlung über die anfallenden Behandlungskosten informiert und können diese bei der zuständigen Kasse auf Kostenübernahme prüfen lassen. Die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskosten in Höhe der Beilhilfehöchstsätze. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass bei der Beihilfe versicherte Patienten für den Differenzbetrag zu unseren Sätzen selbst aufkommen müssen, wenn dieser nicht durch eine private Zusatzversicherung zur „Ergänzung nicht beihilfefähiger Aufwendungen» aufgefangen werden kann. Das Bundesministerium des Inneren weist in einer Pressemitteilung vom 07.02.2004 schon darauf hin, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel nicht kostendeckend sind und dass aus Sicht des Dienstherren eine Eigenbeteiligung für den Versicherten unumgänglich ist.
Daher bitten wir Sie von möglichen Kostendiskussionen Abstand zu nehmen und Sie es sich wert sind, sich selbst und Ihren Kindern, eine qualitativ hohe Therapie in angenehmer Atmosphäre mit vielfältigen bereitgestellten Hilfsmitteln in Anspruch zu nehmen.
- Ausfallgühren: Unsere Praxis ist eine Bestell-/ Terminpraxis, d.h.
- Um für S ie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine.
- Diese Behandlungstermine sind ausschließlich für Sie reserviert.
- Mit Übergabe des Rezeptes gehen Sie mit uns einen Dienstvertrag für Heilleistungen ein, dessen erbrachten Leistungen bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen übernommen wird.
Bei versäumten Terminen – gleich aus welchem Grunde – bzw. nicht mind.24 Stunden vorher abgesagten Terminen haben wir keine Möglichkeit, die bereits reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Daher bitten wir Sie ausdrücklich Termine rechtzeitig abzusagen.
Wie viele Logopäden gibt es in Deutschland?
1. Ausbildung und Beruf – In den nachfolgenden Fragen finden Sie Informationen zu den derzeitigen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie und weiterführende Informationen zum Berufsfeld. Logopädinnen und Logopäden repräsentieren den Gesundheitsfachberuf zur Behandlung von Kommunikations- und Schluckstörungen. Logopädinnen und Logopäden arbeiten z.B. in den Bereichen Prävention, Früherkennung, Frühförderung, Rehabilitation und Palliation und sind dort für die Beratung, Diagnostik und Therapie zuständig. Immer mehr Logopädinnen und Logopäden arbeiten auch im Bildungsbereich (z.B. frühkindliche Sprachförderung, insbesondere Beratung und Fortbildung von Eltern und Erziehern, oder Therapie von Lese-Rechtschreib-Störungen). Im präventiven Bereich sind Logopädinnen und Logopäden beispielsweise in der Stimmprophylaxe für Menschen in Sprechberufen tätig. Das Statistische Bundesamt weist als „Beschäftigte im Gesundheitswesen >Berufe in der Sprachtherapie» (hier stellt die Berufsgruppe der Logopädinnen und Logopäden die übergroße Mehrheit dar) für das Jahr 2020 insgesamt 31.000 Beschäftigte aus (davon ca.13.000 in Vollzeit). Mehr als 90% der Berufsangehörigen sind weiblich. Seit Juni 2018 hat sich die Arbeitslage für Logopädinnen/Logopäden verändert. Die Engpassanalyse der Agentur für Arbeit ergab, dass auch für die Logopädie/Sprachtherapie ein Engpass besteht, der seitdem andauert. Die Logopädieausbildung ist auf Bundesebene durch das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO) geregelt. Diese wurden 1980 erlassen und im Herbst 2009 durch die sogenannte Modellklausel (siehe unten) ergänzt (§ 4 Absatz 5 LogopG). Seitdem wird Logopädie auch an einigen Hochschulen als primärqualifizierendes Studium angeboten. Zurzeit (Stand: Januar 2023) gibt es somit zwei Ausbildungsformen: die Ausbildung an Berufsfachschulen und das Hochschulstudium. Für beide gilt, dass das Examen im 6. Semester nach den Vorgaben der LogAPrO durchgeführt wird. (Für die Modellstudiengänge in der Logopädie gibt es die Möglichkeit, den theoretischen und praktischen Unterricht der Ausbildung zu ändern, Anlage 1 LogAPrO). Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Während die berufsfachschulische Ausbildung mit dem erfolgreich abgelegten Examen beendet ist, folgen bei den Studiengängen (je nach Studienkonzeption) noch ein bis zwei Semester, in denen die Bachelorarbeit geschrieben wird. Mit Abschluss des Studiums haben die Absolventinnen und Absolventen somit das staatliche logopädische Examen und den Bachelortitel erworben. Der Bachelortitel bei den Modellstudiengängen der Logopädie wird als Bachelor of Science (B. Sc.) vergeben. Unabhängig von der Ausbildungsform haben alle, die erfolgreich das Examen nach dem LogopG und der LogArO bestanden haben, das Recht, sich Logopädin/Logopäde zu nennen (§1 LogopG – Führung der Berufsbezeichnung). Ausbildung an Berufsfachschulen: Derzeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ca.75 staatliche oder private Berufsfachschulen für Logopädie. Alle Berufsfachschulen, egal in welcher Trägerschaft, müssen staatlich anerkannt sein. Ausbildung an Hochschulen: Im Herbst 2009 hat der Gesetzgeber das Logopädengesetz um eine Modellklausel ergänzt (§ 4 Abs.5 bis Abs.7 LogopG). Die Bundesländer haben dadurch die Möglichkeit, die Ausbildung an den Hochschulen durchzuführen, wie es in den anderen europäischen Ländern üblich ist. Die Modellklausel in den Berufsgesetz ist nunmehr bis zum 31.12.2024 gültig (siehe auch § 11 LogopG). Bis dahin wird eine Gesetzesnovellierung erwartet. Weitergehende Informationen zu den Themen Ausbildung und Studium finden Sie unter www.dbl-ev.de >Bildung>Ausbildung und Studium Nach dem LogopG bestehen für die Berufsfachschulausbildung folgende bundesweit geregelten Voraussetzungen: eine abgeschlossene Realschulausbildung oder eine andere, gleichwertige Ausbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Die Statistik zeigt jedoch, dass die überwiegende Mehrzahl der Logopädinnen über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt (über 90 %). Die Zugangsvoraussetzungen für die primärqualifizierenden Modell-Studiengänge der Logopädie entsprechen den allgemeinen Voraussetzungen für den Hochschulzugang. Die hohen Ansprüche der theoretischen Ausbildung führen dazu, dass von den Schulen in der Regel Bewerber*innen mit Abitur oder Fachabitur bevorzugt angenommen werden. Im Rahmen von Aufnahme- und Eignungsprüfungen und einer stimm-ärztlichen Untersuchung wird zudem die persönliche Eignung für diesen vielseitigen therapeutischen Beruf geprüft. Wichtige Aspekte sind: differenziertes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, keine Sprech- und/oder Sprachfehler, eine gute und belastungsfähige Stimme, ein gutes Gehör, Musikalität, Einfühlungsvermögen, hohe Aufmerksamkeits- und Teamfähigkeit sowie Interesse an Medizin, Psychologie und Pädagogik. Angesichts der zunehmenden Zahl von Patient*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind auch gute (oder sogar muttersprachliche) Kenntnisse in weiteren Sprachen sowie ausgeprägte interkulturelle Kompetenzen von Vorteil. Bei den Studiengängen kommt es zu unterschiedlichen Bewerbungsverfahren. Zum Teil erfolgt die Zulassung über einen Numerus Clausus, zum Teil über Auswahlverfahren, die sich an den o.g. Auswahlkriterien orientieren. Genauere Auskünfte sind über die Studiengänge und die entsprechende Studienberatungen zu erfahren. Wie viele Bewerber*innen es derzeit pro Ausbildungsplatz an Berufsfachschulen bzw. pro Studienplatz an Hochschulen mit einem einschlägigen Studiengang gibt, ist nicht bekannt. Externe Praktika werden außerhalb der Ausbildungsstätten durchgeführt: Studierende (dieses Begrifflichkeit umfasst alle Personen, die in der Ausbildung sind, unabhängig davon, ob es sich um eine schulische oder hochschulische Ausbildung handelt) gehen dazu beispielsweise in logopädische Praxen, Kliniken, Rehaeinrichtungen, Kindergärten oder Beratungsstätten. Die externen Praktika dienen der Hospitation und der Erweiterung und Vertiefung der bereits an den Ausbildungsstätten erworbenen praktischen Fähigkeiten in den Bereichen logopädische Diagnostik, Befunderhebung, Beratung, Therapieplanung und Therapiedurchführung. Externe Praktika sollen darüber hinaus den Studierenden einen Einblick in die Strukturen und Arbeitsabläufe unterschiedlicher logopädischer Arbeitsbereiche vermitteln. Die externen Praktika sind daher als eine Ergänzung zu sehen und bilden kein Ersatz für die praktische Ausbildung, die in den Berufsfachschulen bzw. Hochschulen selbst erfolgen soll (interne praktische Ausbildung). Die praktische Ausbildung findet unter Supervision und Praxisanleitung durch die Praktikumsverantwortlichen in Abstimmung mit der Ausbildungseinrichtung und den zuständigen Lehrkräften statt. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde im März 2018 vereinbart, dass die Ausbildung in den Gesundheitsberufen, so auch für die Logopädie, schulgeldfrei gestaltet werden müsse. Auf Bundesebene wurde dazu noch keine Regelung geschaffen. Dennoch hat sich in den vergangenen 4 Jahren viel getan. Die Bundesländer haben zum Teil landeseigene Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen, so dass –abhängig von den Bundesländern- das Schulgeld ganz entfällt, teilweise vom Land übernommen wird oder aber noch keine Regelungen in Bundesländern getroffen wurden. Genaue Angaben hierzu sind im Netz und/oder auf Anfrage bei den Schulen zu erhalten. Für die Dauer der Ausbildungszeit kann die Bundesausbildungsförderung (BAföG) beantragt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der dbl-Website unter https://www.dbl-ev.de/bildung/ausbildung-und-studium/foerderung-ausbildung-und-studium/, In einigen Ausnahmefällen erfolgt auch eine Ausbildungsvergütung während der Ausbildungszeit. Dies ist an einer geringen Anzahl von Schulen der Fall, da diese den entsprechend tarifgebundenen Krankenhäusern bzw. Kliniken angeschlossen sind. Die schulische Ausbildung dauert in der Regel sechs Semester bzw. drei Jahre. Es handelt sich um eine Vollzeitausbildung. In diesem Zeitraum werden – entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung – mindestens 1740 Stunden theoretische und 2100 Stunden praktische Ausbildung absolviert (eine genauere Stundenübersicht ist in der LogAPrO zu finden) Die hochschulische Ausbildung umfasst weitere Studienzeiten. Je nach Gestaltung des Studienganges schließen sich den drei Jahren noch ein bis zwei Semester an, in denen u.a. die Bachelorarbeit geschrieben wird. Damit liegt die Studiendauer bei 3,5 bis 4 Jahren. Zu den Inhalten der theoretischen Ausbildung gehören:
Theorie im medizinischen und sprachpathologischen Bereich (Anatomie, Physiologie, Pathologie, Logopädie, Phoniatrie, Audiologie incl. Pädaudiologie und Hörgeräteakustik, Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde, Aphasiologie, Pädiatrie und Neuropädiatrie, Neurologie und Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kieferheilkunde), Theorie im sozial- und sprachwissenschaftlichen Bereich (Psychologie, klinische Psychologie, Pädagogik, Sonderpädagogik, Soziologie, Linguistik, Phonetik, Berufs-, Staats- und Gesetzeskunde).
Die praktische Ausbildung untergliedert sich in:
Hospitationen in Logopädie, Phoniatrie und anderen fachbezogenen Bereichen, Praxis in der Zusammenarbeit mit den Angehörigen des therapeutischen Teams auf den Gebieten der Audiologie und Pädaudiologie und der Psychologie (einschließlich Selbsterfahrungstechniken). Hinzu kommt noch das Fach Musiktherapie.
Logopädinnen und Logopäden arbeiten in unterschiedlichen Einrichtungen, beispielsweise in Kliniken, in Rehabilitationseinrichtungen, in logopädischen Praxen, in Förderzentren und in Kindergärten, an Berufsfachschulen und an Hochschulen. Für Lehrende an Berufsfachschulen gelten zum Teil landesgesetzliche Bestimmungen, die die Voraussetzungen regeln. So gibt es einige Bundesländer, die die pädagogische Qualifikationen nachgewiesen haben wollen, andere ein Studium und andere Bundesländer haben keine Regelungen getroffen. Die Lehre an den Hochschulen richtet sich nach den landesgesetzlichen Bestimmungen im Hochschulrecht. Immer mehr Logopädinnen und Logopäden arbeiten auch außerhalb des medizinisch-therapeutischen Berufsfeldes, zum Beispiel im Bildungsbereich (in der Sprachförderung, insbesondere in der Beratung und Fortbildung von Eltern und Erziehern oder in der Lese-Rechtschreib-Therapie). Auch in der Prävention sind Logopädinnen tätig (z.B. Stimmprophylaxe für Menschen in Sprechberufen). Behandelt werden Menschen aller Altersstufen, wobei Kinder einen großen Anteil der Patient*innen ausmachen. Aufgrund der demografischen Entwicklung nimmt seit einigen Jahren die Zahl der älteren Patient*innen stetig zu. Im Mittelpunkt der Arbeit der Logopädinnen und Logopäden steht die logopädische Diagnostik und Befunderhebung, die therapeutische Behandlung sowie die Beratung der Patient*innen und ihrer Angehörigen. Behandelt werden Störungen der Stimme, der Sprache, des Sprechablaufs, des Hörens, des Redeflusses, des Schluckvorgangs und der Nahrungsaufnahme. Diesen Störungen liegen verschiedene Krankheitsbilder zugrunde: z.B. Stimmstörungen organischer, funktioneller oder seelischer Art, Störungen nach einer Kehlkopfoperation (mit Erlernen einer Ersatzstimme), spezifische Störungen der Sprachentwicklung bei Kindern, Verzögerungen der Sprachentwicklung unterschiedlicher Ursachen, Störungen der Sprache, des Sprechens oder des Schluckens nach neurologischen Erkrankungen oder Unfällen, Sprach- und Sprechstörungen aufgrund von Hörstörungen und Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern). Ja, Logopädinnen und Logopäden unterliegen als Angehörige eines Heilberufes der Schweigepflicht gemäß § 203 des Strafgesetzbuches (StGB). Dies gilt auch für Studierende in der Ausbildung. Für eine erfolgreiche logopädische Arbeit sind auch nach Abschluss der Berufsausbildung kontinuierliche Fortbildungen unumgänglich. Es werden zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen in den verschiedenen Störungsbereichen angeboten. Diese beziehen sich beispielsweise auf spezifische und/oder neu entwickelte Therapiemethoden und Diagnostiken oder auf wichtige neue Erkenntnisse der logopädischen Forschung. Relevant sind aber auch Fortbildungen zur Beratungsarbeit, zur Prävention, zur Rehabilitation oder zur Gesprächsführung. Für freiberuflich Tätige sind darüber hinaus Fortbildungen zum Qualitäts- und Praxismanagement wichtig. Auch für Tätigkeiten außerhalb des medizinischen Bereichs werden zahlreiche einschlägige Weiterbildungen angeboten. Für Lehrende in logopädischen Ausbildungsstätten hat der dbl ein Zertifikat entwickelt, siehe unter Bildung/Lehrlogopäd*innen und Lehrende/Zertifizierungen. Die Voraussetzungen, an Ausbildungsstätten für Logopädie zu unterrichten, richten sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen; dies gilt ebenso für Lehrende an Hochschulen (Hochschulgesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes). Als Heilmittelerbringer*innen unterliegen Logopädinnen und Logopäden der Fortbildungspflicht auf der Grundlage des Versorgungsvertrages nach § 125 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer*innen und den Verbänden der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Diese Vorschriften gelten ausschließlich für zugelassene Inhaber*innen logopädischer Praxen und für Fachliche Leiter*innen von Einrichtungen mit gültiger Kassenzulassung zur Behandlung gesetzlich versicherter Patient*innen. Der Umfang der notwendigen Fortbildung wird in Punkten ausgedrückt. Dabei entspricht ein Fortbildungspunkt (FP) einer Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten. Die Fortbildungsverpflichtung beträgt 60 FP in 4 Jahren. Dabei sollten möglichst 15 Punkte jährlich erworben werden. Die Praxisleitung hat des Weiteren dafür Sorge zu tragen, dass die in der Praxis tätigen Logopäd*innen innterhalb von 4 Jahren Fortbildungen absolvieren, zu deren Nachweis 20 Fortbildungspunkte für diese Zeit gesammelt werden müssen. Einige Hochschulen bieten Studiengänge an, die auf eine Berufsfachschulausbildung aufbauen und unterschiedliche, hochschulische Weiterqualifikationen ermöglichen. So bereiten manche Hochschulstudiengänge auf Leitungsfunktionen in der Lehre, in privaten Krankenhäusern oder in Praxen vor. Andere Studiengänge sind interdisziplinär ausgerichtet und vertiefen dabei auch das logopädischen Wissen. Weitere Informationen über Studiengänge und Studienmöglichkeiten finden Sie unter www.dbl-ev.de >Bildung>Ausbildung und Studium>Studiengangsübersicht Die Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs angestellter Logopädinnen und Logopäden sind derzeit noch begrenzt. Häufig handelt es sich dabei um Leitungsstellen in klinischen Einrichtungen, Fachleitungsstellen in Praxen oder Stellen in der Lehre (an Ausbildungsstätten). Die primärqualifizierende Hochschulausbildung kann, insbesondere im Bereich von Wissenschaft und Forschung, die beruflichen Möglichkeiten in der Logopädie deutlich verbessern. Selbständige und Angestellte in logopädische Praxen Selbständige Logopädinnen und Logopäden, die freiberuflich Inhaber*innen einer logopädischen Praxis sind, haben verschiedene Einnahmequellen. Ärztlich verordnete Diagnostik und Therapie werden z.B. durch die gesetzliche Krankenversicherung, die Privatkassen und Kooperationspartner (z.B. Kliniken) vergütet. Daneben bieten zunehmend präventive Leistungen (z.B. Stimmschulung) sowie Teilhabeleistungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Training) weitere Angebotsfelder. Insbesondere die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen basiert auf vertraglichen Preisvereinbarungen, die 2019 durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ganz neu geregelt wurden. So wurden z.B. bundeseinheitliche Preise für die Diagnostik und Behandlungen vereinbart, die auf den Höchstpreisen fußen. Geregelt werden alle Bestimmungen für gesezlich Versicherte und der Umfang der logopädischen Leistung in dem Versorgungsvertrag (seit Mitte März 2021). Die Mehrheit der angestellten Logopädinnen und Logopäden arbeitet in logopädischen Praxen. Deren Verdienstmöglichkeiten richten sich nach der oben genannten Finanzierung der Praxen, die die Basis für die Lohnkalkulation bildet. Es gibt keinen Tarifvertrag. Eine Spezialisierung oder Leitungsfunktion kann die Verdienstmöglichkeiten leicht erhöhen. Angestellte in tarifgebundenen Einrichtungen Im öffentlichen Dienst, bei kirchlichen Trägern und in vielen anderen großen klinischen Einrichtungen werden angestellte Logopädinnen und Logopäden nach entsprechenden Tarifverträgen (TVöD, TV-L, AVR, Haustarifverträge) vergütet. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gilt als Leittarif für die Entlohnung, jedoch sind Abweichungen in anderen Tarifverträgen möglich. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes auf Bundes- und Landesebene werden insgesamt in 15 Entgeltgruppen unterteilt (EG1 bis EG15), die in 6 Stufen unterteilt sind. Logopädinnen und Logopäden werden in das Tarifsystem nach ihrer aktuellen Tätigkeit eingruppiert. Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine neue Eingruppierungsordnung, in der Logopädinnen und Logopäden im TVöD mindestens in der Entgeltgruppe 7 eingestuft werden – bei besonders anspruchsvollen Tätigkeiten können auch die Stufen 9b bzw.9a erreicht werden. Zunehmende Berufserfahrung wird über eine Stufenentwicklung innerhalb einer Entgeltgruppe honoriert. Für Leitungskräfte und deren Stellvertreter/innen gelten im Gesundheitsbereich besondere Eingruppierungen (EG9b bis EG12). Bei der Eingruppierung von Lehrkräften im Gesundheitsbereich ist neben der Art der Tätigkeit auch die jeweilige Qualifikation von Bedeutung Die Preise für die Patient*innen privaten Krankenversicherungen werden nicht zentral verhandelt, sondern von den Praxisinhaber*innen selbst festgelegt. Das außerordentlich breite logopädische Behandlungsspektrum, der wissenschaftliche Fortschritt in der logopädischen Forschung und in den Bezugsdisziplinen, die wachsende logopädische Fachexpertise, der Trend zu medizinischen Versorgungssystemen (Stichwort: Disease Management) und die immer wichtiger werdende Qualitätssicherung befördern die beruflichen Spezialisierung von Logopädinnen und Logopäden auf spezifische Therapieschwerpunkte. Auch die Entwicklung der Fallzahlen in einzelnen Störungsbereichen (zum Beispiel die aufgrund der demographischen Entwicklung wachsende Zahl von Patient*innen mit neurologisch bedingten Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen sowie mit multimorbiden und chronischen Krankheitsbildern) und die zunehmende sprachlich-kulturelle Vielfalt der Patient*innen sprechen für eine Spezialisierung in der Logopädie. Die Spezialisierung in der Logopädie wird jedoch nicht als spezielle Leistung vergütet. Nach wie vor haben die Logopädinnen und Logopäden nach erfolgreich absolvierter Ausbildung den Anspruch auf Zulassung als Heilmittelerbringer*innen nach § 124 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Damit geht einher, dass sie alle Störungsbilder der Logopädie, die in der Heilmittelrichtlinie und dem Heilmittelkatalog aufgeführt sind, behandeln. Nach Abschluss der Ausbildung bzw. des primärqualifizierenden Studiums der Logopädie nach dem LogopG können sich Logopädinnen und Logopäden selbständig machen. Gemäß § 124 SGB V besteht für sie der Anspruch auf eine Vollzulassung als Heilmittelerbringer*innen. Wer seine logopädischen Leistungen als Selbständige/r mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will, braucht diese Kassenzulassung nach § 124 SGB V. Die Einzelheiten sind in dem Versorgunsvertrag, Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen, geregelt. Zur Grundausstattung einer logopädischen Praxis gehören in der Regel neben geeigneten Räumen zwei Computer (für therapeutische Zwecke und für die Verwaltung), Geräte zur akustischen und visuellen Aufzeichnung (beispielsweise von Diagnostiken und Therapie) sowie eine übliche Büroausstattung. Hinzu kommen die Kosten für logopädisches Diagnostik- und Therapiematerialien, die, je nach Therapieschwerpunkt und ausgewähltem Material, unterschiedlich ausfallen können. Mittlerweile werden auch Therapiematerialien mehr und mehr digital angeboten, so dass z.B. Tabletts in der Therapie und bei Hausbesuchen genutzt werden. In dem Versorgungsvertrag für die Logopädie sind u.a. Bestimmungen für die Ausstattung logopädischer Praxen aufgenommen. Die Anforderungen an eine qualitätsgesicherte patientenorientierte Ausbildung wachsen ständig. So insbesondere auch durch den demographischen Wandel und die Veränderung des Krankheitsspektrums (Anwachsen chronischer Erkrankungen, Mulitimorbidität). Die in allen Gesundheitsbereichen immer stärker in den Blickpunkt rückenden Qualitätsanforderungen in Diagnostik und Therapie, die Gewährleistung einer auch zukünftig adäquaten Gesundheitsversorgung haben dazu geführt, dass der Deutsche Bundesverband für Logopädie seit Jahren fordert, die Ausbildung der Logopädinnen und Logopäden – wie in allen anderen Ländern der Europäischen Union – an den Hochschulen anzusiedeln. Die Akademisierung der Ausbildung ist nicht zuletzt die zentrale Voraussetzung für die dringend notwendige breitere Etablierung einer eigenständigen logopädischen Forschung in Deutschland. Diese ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung evidenzbasierter Praxis, die insbesondere von den Kostenträgern im Gesundheitswesen zunehmend eingefordert wird. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten im Juli 2009 durch den Deutschen Bundestag hat die Logopädie diesem Ziel einen Schritt nähergebracht. Im Herbst 2009 fand diese Klausel Eingang in die Berufsgesetze, so dass Hochschulen seitdem. primärqualifizierende Studiengänge einrichten können. Die Erprobung der Modellklausel war zunächst bis zum Jahr 2017 begrenzt. Mittlerweile wurde sie zweimal verlängert und wird nun zum 31.12.2024 enden (§ 11 LogopG). Der dbl hat die Einführung der Modellklausel als ersten wichtigen und richtigen Schritt in Richtung einer unverzichtbaren Vollakademisierung der logopädischen Ausbildung begrüßt. Weitere Informationen zur Forderung des dbl zur Hochschulausbildung für die Logopädie sind hier zu finden: • dbl-ev.de >der-dbl >Positionspapiere >Positionspapier „Primärqualifizierende Hochschulausbildung» • dbl-ev.de >Bildung >Ausbildung und Studium >FAQ zur Akademisierung der Logopädie
Ist Logopädie ein Lehrberuf?
Ablauf der Lehre Logopäde findet in Form einer schulischen Ausbildung statt. Den größten Teil der Ausbildungszeit verbringst du deshalb in einer Berufsfachschule. Selbstverständlich absolvierst du aber auch Praktika in logopädischen Praxen, Reha-Zentren oder Kliniken, um Einblicke in den Arbeitsalltag zu erhalten.
Was tut man als Logopädin?
Logopäden und Logopädinnen entwickeln in enger Zusammenarbeit mit Ärzten und Ärztinnen individuelle therapeutische Konzepte für Patienten jeden Alters, deren Sprach-, Sprech- und Schluckfähigkeit beeinträchtigt ist, z.B. aufgrund von Entwicklungsstörungen, Unfällen, Atem- und Stimmproblemen oder Hörstörungen.
Warum sollte ich Logopädin werden?
Logopäden hören zu, analysieren und diagnostizieren – Als Logopäde arbeitest du mit Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen. Dank der guten berufspraktischen Ausbildung bist du in der Lage, Defizite, die auf Fehlleistungen, Erkrankungen oder andere Störungen im Sprech- und Stimmapparat, zu erhören und auch zu diagnostizieren.
Was lernt man bei Logopädie?
Was macht man in der Ausbildung als Logopäde? – Sprachstörungen können sowohl einen physischen als auch einen psychischen Auslöser haben. Du lernst während deiner Ausbildung zum Logopäden daher zum einen den Aufbau der Sprech- und Stimmorgane sowie die Grundlagen der Hals- Nasen und Ohrenheilkunde kennen und erfährst zum anderen alles über den richtigen pädagogischen Umgang mit deinen Patienten und die logopädischen Behandlungsverfahren.
- Während der dreijährigen Ausbildung zum Logopäden bist du sowohl in der Berufsschule, als auch in therapeutischen Einrichtungen anzutreffen.
- Die Berufsschule unterscheidet sich kaum von der allgemeinbildenden Schule.
- Du bist Teil deines Klassenverbandes und ihr lernt gemeinsam die theoretischen Grundkenntnisse, die du als künftiger Logopäde benötigst.
Zurzeit gibt es rund 70 staatliche und private Berufsfachschulen für Logopädie in Deutschland. Praktisch wird es dann in den therapeutischen Einrichtungen. Es kann sich dabei um ein Krankenhaus, eine Fachklinik, eine logopädische Praxis oder eine Reha-Klinik handeln.
Wie wird man zum Logopäden?
Die Logopädie -Ausbildung dauert drei Jahre. Sowohl die Ausbildung der theoretischen Unterrichtsfächer als auch die praktische Ausbildung mit Patientinnen und Patienten findet an der Berufsfachschule statt. Praktika können in Kliniken, Kindergärten und Praxen absolviert werden.
Was kosten 45 Min Logopädie?
Neulich in einer Praxis unterhielten sich zwei Mütter und eine Logopädin über die Erstattung von Logopädiebehandlungen der beiden Söhne (5 und 6 Jahre alt). Dabei war der eine Sohn, nennen wir ihn Max, gesetzlich krankenversichert und der zweite, Moritz privat in der privaten Krankenversicherung des Vaters.
- Zunächst sollte klar sein was Logopädie ist.
- Schauen wir uns hierbei einmal die Definition (Quelle: Wikipedia) an: Das Interesse der Logopädie ist auf das konkrete Handeln (Vorbeugung, Beratung, Erfassung, Behandlung) gerichtet.
- Die Klientel umfasst alle Altersgruppen,
- Im frühkindlichen Bereich überwiegen die Behandlungen von Störungen der Sprachentwicklung auf den sprachlichen Ebenen Wortschatz, Grammatik und Phonologie,
Neben den expressiven Auffälligkeiten werden insbesondere auch Störungen des Sprachverständnisses behandelt. Während des Kindergartenalters und des Vorschulalters findet man gehäuft Probleme im Rahmen einer Sprachentwicklungsverzögerung bzw. -störung,
- Darunter fallen zum Beispiel Dysgrammatismus (Störungen des Satzbaus und Störungen der Wortflexion, also z.B.
- Anwenden des Plurals), Dyslalie (reine Artikulationsstörung), Auslassungen, Ersetzungen sowie Veränderungen einzelner Laute und Lautverbindungen (Phonologische Störung),
- Logopäden behandeln außerdem Balbuties (Stottern), Poltern, ein myofunktionelles Muskelungleichgewicht und Stimmstörungen.
Ebenso behandeln Logopäden Patienten mit Sprachstörungen nach einem Schlaganfall oder anderen neurologischen Beeinträchtigungen/Unfallfolgen (Aphasie), Sprechapraxie (Planung der Artikulationsbewegung ist gestört ohne Schädigung eines Fazialnerves), Dysarthrie (Ausführung von Artikulationsbewegungen ist gestört, auf Grund einer neurologischen Beeinträchtigung (zum Beispiel Beschädigung eines Nervs); besser Dysarthropneumophonie: da meist auch die Sprechatmung und/oder der Stimmklang betroffen ist) und Schluckstörungen.
- Neuerdings behandeln Logopäden auch immer häufiger Kinder im Schulalter, die aufgrund einer früheren Sprachentwicklungsstörung als Folgesymptomatik Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb entwickeln (Schriftspracherwerbsstörung oder früher auch Legasthenie, LRS, Dyslexie, Dysgrafie).
- Die logopädischen Maßnahmen umfassen das Erstellen einer Diagnose, Beratung und die Therapie von Störungen des Sprachverständnisses, der gesprochenen und geschriebenen Sprache, des Sprechens, der Atmung, der Stimme, der Mundfunktion, des Hörvermögens, des Schluckens und der Wahrnehmung.
Darüber hinaus werden vor allem im Bereich der Stimme auch präventive Maßnahmen angeboten. Die regelmäßige und ausführliche Beratung der Angehörigen (Eltern/Partner/Kinder) gehört vor allem bei Kindern und bei schwergestörten Erwachsenen zum Tätigkeitsfeld, da nur so eine Veränderung der Kommunikationsfähigkeit im Alltag erreicht werden kann.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt (GKV), insbesondere bei Kinder, die umfangreiche und ggf. langandauernde Therapie (fast) ohne große Beschränkungen. Laut Auskunft der Logopädin werden bei diesen Kindern mit so genannter » multipler Dyslalie » (das Kind kann also mehr als 2 Laute wie «S», «Sch» etc. nicht richtig oder vollständig aussprechen, problemlos bis zu 100 Sitzungen gezahlt.
Eine generelle Aussage wie lange eine solche Behandlung dauert ist nicht zu treffen. Aus Erfahrung dieser Logopädin bedarf es aber schon 30-50 Sitzungen. Nun gibt es jedoch private Krankenversicherer die in den Tarifen Leistungen für die Logopädie ausschließen oder diese nur erbringen wenn diese von Ärzten durchgeführt wird.
- Das passiert in der Praxis aber eben nicht, da es dafür ja die Logopäden gibt.
- Doch über welche Kosten reden wir hier eigentlich? Die Kosten sind zunächst nicht festgelegt und der Behandler vereinbart diese mit seinem (Privat-)Patienten.
- Jedoch kann als Orientierung die Beihilfevorschrift des Bundes mit den dort genannten Sätzen herangezogen werden.
Auf Seite 47 heißt es hier: Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen a) Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten = 31,70 EUR b) Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten = 41,50 EUR c) Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten = 52,20 EUR Bei Kindern werden üblicherweise 45 Minuten angesetzt.
Ausgehend von einem Mittelwert von 40 Sitzungen kommen hier schnell (inkl. Befunderhebung und weiteren Kosten) 1.700 – 2.000 EUR Kosten zusammen. Bei Patienten nach einem Schlaganfall oder nach Unfällen ist das (wieder-)erlernen der Sprache deutlich aufwändiger und erfordert oftmals dreistellige Sitzungszahlen,
Da sehen Sie schon, welches Kostenrisiko sich aus einem so kleinen Bestandteil der Bedingungen ergibt. Dabei ist es mit völlig unverständlich, wie Kunden Tarife abschließen können, welche diese/ solche Leistungen nicht in Ihren Bedingungen enthalten haben oder es zumindest nicht ausdrücklich nennen und so «Interpretationsspielraum lassen» ( Debeka PN/PNE z.Bps.
Aber auch Tarife vieler anderer Gesellschaften). Nur weil so ein Tarif einfach billig zu sein scheint, kann es im Leistungsfall schnell teuer werden. Beachten sollten Sie hierbei auch: Sind Sie selbst in einem solchen Tarif und hat der Versicherer keine verbesserten Regelungen, so kann auch hier nur der identische (oder schlechtere) Schutz für das Neugeborene ( ohne Risikoprüfung ) abgeschlossen werden,
Somit hat auch das Kind keine Leistungen. Bedenken Sie dieses bitte bei der Auswahl des richtigen, für Sie passenden Krankenversicherungsschutzes. Weiterführende Informationen: Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung Leitfaden zur privaten Krankenversicherung Kriterienfragebogen als pdf
Wie lange wird Logopädie bezahlt?
Wer bezahlt die logopädische Behandlung? – Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen, bei volljährigen Patienten ist eine 10%ige Zuzahlung zu leisten.
Wer bezahlt Logopädie bei Kindern?
Wer bezahlt den Logopäden? – Die Logopädie wird meist von der Krankenkasse bezahlt, eine Ausnahme davon ist, wenn Sie zu einem Wahllogopäden gehen wollen. Bei einem Wahllogopäden tragen Sie die Kosten anfangs selbst und bekommen einen Teil zurückerstattet. Sollten Sie eine private Krankenversicherung haben, so übernimmt diese die gesamten Kosten.
Sind Logopäden Pädagogen?
Der Logopäde: Mediziner, Pädagoge und Therapeut in Einem Der Sumpfschlumpf schlumpft sich durch den Schlumpfsumpf, während Bierbrauer Bauer braunes Bier braut. Im Kampf gegen das Stottern und Lispeln sind Zungenbrecher oft hilfreich. Der Beruf des Logopäden verlangt jedoch einiges mehr. Wir erklären Ihnen, warum Logopäden zugleich gute Mediziner, Pädagogen und Psychologen sein müssen.
Wie viele Kinder bekommen Logopädie?
Insgesamt nehmen 9,6 % der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahren innerhalb eines Jahres phy siotherapeutische Leistungen in Anspruch. Die Inan spruchnahme von Logopädie liegt mit 6,1 % im gleichen Zeitraum etwas niedriger, für Ergotherapie beträgt sie 4,0 %.
Welche Branche ist Logopädie?
Die Sozialgesetzgebung hat gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung den Begriff Heilmittel definiert. Danach handelt es sich bei Heilmitteln um Maßnahmen (Behandlungen), die durch einen Therapeuten persönlich erbracht werden. Dies beinhaltet eine ganze Reihe von Tätigkeiten, allerdings sind bei den gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich folgende Heilmittelerbringer zugelassen:
Physikalische Therapie (Physiotherapie, Krankengymnastik)Podologische TherapieStimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie)Ergotherapie
Was kostet eine logopädische Praxis?
Kosten
- Kostenübernahme der logopädischen Therapie
- Eine logopädische Diagnostik und Therapie darf nur auf Weisung eines Arztes erfolgen.
- Ist Ihr Kostenträger die Gesetzliche Krankenkasse, gilt:
Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die logopädische Therapie wird als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr voll erstattet.
- Gestzlich Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung (in der Regel werden 10 Therapien verordnet) eine Rezeptgebühr von 10 EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung von 10%.
- Ist Ihr Kostenträger die Private Krankenversicherung, gilt: Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre Behandlung von der Privaten Krankenversicherung übernommen, wenn Sie die Kostenübernahme für logopädische Therapie im Versicherungsvertrag festgelegt haben.
In den meisten Fällen ist die Therapie Teil des Vertrages. Wenn Sie sicher gehen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung. üVon uns erhalten Sie in der ersten Behandlung einen Kostenvoranschlag, der bei der Versicherung eingereicht werden kann, um abklären zu können, ob Sie evt.
- Kosten für die Trainings
- Einzeltraining a 30 Minuten 50,00 €
- Einzeltraining a 45 Minuten 70,00 €
- Einzeltraining a 60 Minuten 80,00 €
- Gruppentrainings je nach Angebot
- Alle Vorgespräche der Trainings sind kostenlos.
- Kosten für Prävention und Beratung
- 30 Minuten 50,00 €
- 45 Minuten 70,00 €
- ► : 10 x Einzeltraining a 30 Minuten 300,00 €
- 10 x Training in der Kleingruppe zu zweit a 45 Minuten 200,00 € pro Kind
: Kosten
Ist ein Logopäde ein Freiberufler?
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit LogopädInnen erzielen mit ihren nach ärzt- licher Verordnung erbrachten Leistungen Einkünfte aus einer selbständigen freiberufli- chen Tätigkeit. Diese Einkünfte sind einkom- men- aber regelmäßig nicht gewerbesteuer- pflichtig.
Wie groß muss eine logopädische Praxis sein?
Für die Kassenzulassung einer Heilmittelpraxis gibt es genaue Vorgaben. Alles zur Praxisausstattung haben wir für Dich zusammengestellt. – Was es genau mit der Kassenzulassung für Heilmittelerbringer*innen auf sich hat, das konntest Du im letzten Teil unserer Serie zur Gründung einer Heilmittelpraxis lesen.
- Heute stellen wir Dir einen wichtigen Part der Kassenzulassung vor: die Vorgaben der Praxisausstattung.
- Denn die Gesetzlichen Krankenkassen geben vor, wie die Mindestausstattung einer Physiotherapiepraxis, einer Ergotherapiepraxis oder einer Praxis für Logopädie, Podologie oder Ernährungsberatung ausschauen muss.
Werden die Mindestanforderungen an die Praxisräume, Arbeitsgeräte und Materialien nicht eingehalten, darfst Du keine Kassenleistungen anbieten und abrechnen. Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über die Anforderungen an die Räumlichkeiten. Orientiere Dich an diesen Mindestanforderungen für Deine Heilmittelpraxis Im letzten Part unserer Praxisgründungs-Serie hast Du bereits die Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands kennengelernt. Mindestanforderungen für eine Physiotherapiepraxis Eine Physiotherapiepraxis muss aus mindestens einem Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 m² (großer Behandlungsraum) und zwei Behandlungsbereichen mit je einer Behandlungsliege bestehen.
- Falls Du gerätegestützte Krankengymnastik anbieten möchtest, musst du innerhalb der Praxis einen zusätzlichen Behandlungsbereich von mindestens 30 m² einplanen (je nach Anzahl der Geräte auch mehr).
- Die Behandlungsbereiche dürfen i.d.R.
- Keine Durchgangsräume sein.
- Die Vorgabe gelten für bis zu zwei zeitgleich tätige Vollzeit-Therapeut*innen.
Sollen in Deiner Physiotherapiepraxis noch weitere Therapeut*innen zeitgleich arbeiten, dann musst du entsprechend mehr Behandlungsräume einplanen. Mindestanforderungen für eine Ergotherapiepraxis Eine ergotherapeutische Praxis braucht mindestens eine Therapiefläche von 20m². Davon musst Du mindestens einen Behandlungsraum mit einer Mindesttherapiefläche von 12 m² einplanen. Außerdem müssen die Behandlungsräume hoch genug sein (mindestens 2,40 Meter). Mindestanforderungen für eine Logopädiepraxis Eine Logopädiepraxis benötigt mindestens einen Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 m². Jeder weitere Behandlungsraum muss mindestens 12 m² umfassen. Die Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die Du nicht für den Praxisbetrieb benötigst. Mindestanforderungen für eine Podologiepraxis Im Gegensatz zu den anderen Heilmittelbereichen gibt es keine festen Vorgaben zu den Raumgrößen. Der Behandlungsraum ist laut den Zulassungsempfehlungen so zu bemessen, dass ein*e Podolog*in auf der Fußseite des höhenverstellbaren Patientenstuhls ausreichend freie Bewegungsfläche hat. Mindestanforderungen für eine Ernährungstherapiepraxis Deine Ernährungstherapiepraxis benötigt mindestens einen Behandlungsraum, der mindestens 12 m² Therapiefläche bietet. Auch ist wichtig, dass Behandlungsräume / Behandlungsbereiche keine Durchgangsräume sein – es sein denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
barrierefrei sein einen Wartebereich mit ausreichend Sitzgelegenheiten bieten, ein Toilette haben (inkl. Handwaschbecken sowie Möglichkeit zur Handdesinfektion).
Planst Du, dass die Praxis in Deiner Privatwohnung integriert ist? Das ist selbstverständlich möglich – nur gilt dazu folgende Vorgabe der GKV-Zulassungsempfehlung: „Die Praxis muss öffentlich zugänglich, von privaten Bereichen räumlich getrennt und auf die Abgabe von therapeutischen Leistungen aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern im Bereich der jeweiligen Heilmitteldisziplin (z.B.
Prävention, Therapie, Rehabilitation) ausgerichtet sein. Die Praxisräume sollen zusammenhängend sein.» (Auszug aus der GKV-Zulassungsempfehlung für Physio, Ergo, Podologie und Stimm-, Sprech-, und Sprachtherapie; Teil 1, § 8.2) Die umfassenderen Vorgaben zu den räumlichen Mindestanforderungen findest du in den Zulassungsempfehlungen.
Du möchtest bauen? Beachte die baurechtlichen Vorschriften! Auch abseits der GKV-Zulassungsempfehlungen gibt es diverse Vorgaben, die eingehalten werden müssen – insbesondere dann, wenn Du für deine Praxis baust. Beachte, dass es je nach Bundesland auch baurechtliche Vorschriften gibt, die umgesetzt werden müssen. Tipps für Pächter Du hast für Deine Heilmittelpraxis die perfekte Immobilie gefunden? Dann solltest Du mit dem Mietvertrag idealerweise noch solange warten, bis die Finanzierung steht. Benötigst Du zum Beispiel ein Darlehen oder eine Förderung zur Gründung, solltest Du erst diese abwarten.
Ideal wäre ein Vormietvertrag, der an eine erfolgreiche Finanzierung geknüpft ist. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) empfiehlt außerdem, darauf zu achten, dass die Laufzeit eines Mietvertrags möglichst lang ist. Immerhin hast Du ja schon viel Zeit investiert, um den perfekten Standort und die perfekten Räumlichkeiten für Deine neue Heilmittelpraxis zu finden – da wäre es ärgerlich, sollte der Vermieter zeitnah einen anderen Pächter finden (der möglicherweise mehr zahlt oder besser abgesichert ist).
Möbel, Geräte, Hilfsmittel: Die Mindestanforderungen an die Ausstattung Deiner Praxis Die Zulassungsempfehlung des GKV-Spitzenverbands geben auch vor, welche Mindestanforderungen an Geräte, Hilfsmittel und anderem Equipment. Dieses Thema solltest Du nicht unterschätzen: Je nach Größe Deiner Praxis sind möglicherweise viele Geräte und Möbel notwendig, die die Kosten ordentlich in die Höhe treiben – und zwar, noch bevor Du die ersten Patient*innen behandelt und abrechnet hast.
- Berücksichtige also die Anschaffung sämtlicher Gegenstände in der Kostenkalkulation Deines Businessplans.
- Während bei einigen Heilmittelbereichen die Anforderungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen eher übersichtlich sind, sind diese bei anderen etwas umfassender.
- Beispielsweise für Physiotherapeut*innen sind mehrere Behandlungsliegen, eine Sprossenwand, diverse Geräte zur Wärmetherapie und vieles mehr verpflichtend.
Unter anderem muss auch eine Notrufanlage für jene Behandlungsräume eingeplant werden, in denen Deine Patient*innen ohne die ständige Präsenz von Therapeut*innen Übungen machen können. Verglichen dazu haben beispielsweise Logopäd*innen eher geringe Vorgaben zur Mindestausstattung.
- Diese benötigen lediglich Matten oder Liegen zur Entspannungstherapie, Aufnahmegeräte, einen Artikulationsspiegel sowie diverse Materialien zu therapeutischen Arbeit (wie beispielsweise Bildmaterial).
- Für die genauen Angaben zu den Mindestanforderungen an die Ausstattung solltest du ebenfalls die GKV-Zulassungsempfehlung studieren.
Wenn Du Dich an diese Vorgaben hältst, steht einer Kassenzulassung nichts mehr im Weg. Natürlich gibt es abseits der Vorgaben der Gesetzlichen Krankenkassen noch viel mehr Dinge, die bei einer Praxisgründung notwendig sind. Im nächsten Part unserer Blogserie stellen wir alle weiteren wichtigen Beantragungen, Versicherungen und Mitgliedschaften gebündelt vor.