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Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin?

Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin
Apotheker, die in einer öffentlichen Apotheke angestellt sind, verdienen als Einstiegsgehalt durchschnittlich 3.463,00 Euro (nach Gehaltstarifvertrag ADA; nach Gehaltstarifvertrag TGL Nordrhein 3.409,00 Euro) bei einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden,

Hinzu kommen Notdienstbereitschaften, die von Apothekern geleistet werden müssen. Diese werden vom Apothekeninhaber festgelegt und dürfen die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag nicht überschreiten. Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) bzw.

der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) abgeschlossen. Bei der Vergütung angestellter Apotheker ist grundsätzlich zu klären, ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihren jeweiligen Tariforganisationen sind. Ist dies der Fall, besteht der Anspruch auf Leistungen nach dem Gehaltstarifvertrag, der zwischen ADEXA und dem ADA bzw.

Was braucht man alles um Apothekerin zu werden?

Um Apotheker zu werden, ist ein Pharmaziestudium Pflicht – Grundvoraussetzung, um Apotheker zu werden, ist ein Pharmaziestudium, Dieses Studium umfasst drei Staatsexamen und eine Approbation, die sich anschließt. Anschließend ist eine Weiterbildung zum Fachapotheker möglich oder eine Promotion.

  1. Um einen Studienplatz zu bekommen, ist das Abitur oder eine fachgebundene Hochschulberechtigung Pflicht.
  2. Seit 2020 ist die Studienplatzvergabe für die Pharmazie neu geregelt, heißt es unter pharmazeutische-zeitung.de,
  3. Bei Interesse musst du dich künftig auf hochschulstart.de online registrieren und kannst vier Studienstandorte als Wunsch-Orte angeben.

Im Wintersemester 2020/2021 wurde der Studiengang Pharmazie an 22 Hochschulen angeboten.1917 Studienplätze stellten sie zur Verfügung.10.013 Bewerber kämpften um die Studienplätze, was dem Studiengang einen recht hohen Numerus Clausus (NC) bescherte.

Grundstudium und erstes Staatsexamen. Nach dem Grundstudium legst du das erste von drei Staatsexamen ab. Die Prüfung erstreckt sich über die Prüfungsfächer Chemie, pharmazeutische Biologie, Humanbiologie, Physik, physikalische Chemie, Arzneiformenlehre und pharmazeutische Analytik. Zudem gehören acht Wochen Famulatur zum Grundstudium. Dahinter verbirgt sich ein Berufspraktikum. Mindestens vier Wochen des Praktikums musst du in einer Apotheke absolvieren. Hauptstudium und zweites Staatsexamen. Fünf mündliche Prüfungen von je einer halben Stunde Prüfungszeit beenden dein Hauptstudium mit dem zweiten Staatsexamen. Geprüft werden Inhalte in den Bereichen Chemie, Biologie und Technologie – immer mit dem Schwerpunkt Pharmazie. Auch Biopharmazie, Pharmakologie, Toxikologie und klinische Pharmazie sind prüfungsrelevante Themen. Praktisches Jahr und drittes Staatsexamen. Das PJ, das sogenannte praktische Jahr, schließt sich dem Hauptstudium an und bedeutet inhaltlich, mindestens sechs Monate lang in einer Apotheke zu arbeiten. Die anderen sechs Monate des praktischen Jahres sind frei wählbar. Ähnlich wie bereits beim Berufspraktikum im Grundstudium könnte hier eine Apotheke im Krankenhaus oder bei der Bundeswehr ein möglicher Einsatzort sein. Auch die industrielle Pharmazie oder eine Untersuchungsstelle für Arzneimittel wäre denkbar. Das PJ schließt mit dem dritten Staatsexamen.

Mit dem dritten Staatsexamen in der Tasche kannst du die sogenannte Approbation beantragen, die dich dann dazu berechtigt, dich Apotheker zu nennen. Das Pharmazie-Studium ist voller naturwissenschaftlicher Inhalte. Fachwissen aus den Bereichen Chemie, Physik und Biologie rüstet für die Aufgaben im Labor.

Wie lange arbeitet man in der Apotheke?

Arbeitszeit – Bei der Arbeitszeit angestellter Apotheker ist grundsätzlich zu klären, ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihren jeweiligen Tariforganisationen sind. Ist dies der Fall, dann gehen die Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Urlaub etc. auf den Rahmentarifvertrag zurück, der zwischen ADEXA und dem ADA bzw.

Die regelmäßige Arbeitszeit ohne Ruhepausen beträgt wöchentlich 40 Stunden. Eine Notdienstbereitschaft wird durch den Apothekeninhaber festgelegt. Die zur Ausübung der Notdienstbereitschaft berechtigten Mitarbeiter sind neben der regelmäßigen Arbeitszeit zur Notdienstbereitschaft verpflichtet. Dabei darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden am Tag nicht überschritten werden. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist üblich.

Welchen Notendurchschnitt braucht man um Apotheker zu werden?

Im Pharmaziestudium verknüpfst Du Wissen aus den Naturwissenschaften und der Medizin, um Medikamente in ihrer Wirkungsweise zu verstehen. Du gewinnst einen Einblick in die Erforschung von Arzneimitteln und ihrer sicheren Abgabe an Ärzte und Patienten.

Wenn Du gerne naturwissenschaftlich arbeitest und medizinisch interessiert bist, ist Pharmazie ein attraktiver Studiengang mit hervorragenden Berufschancen, Die Studieninhalte Deines Pharmaziestudiums sind gesetzlich vorgeschrieben und streng reglementiert, sodass Du nur bedingt Wahlfreiheit hinsichtlich Deines Studienplans und Deiner Lehrveranstaltungen hast.

Im Studienverlauf behandelst Du Themen aus Chemie, Mathematik, Physik und Biologie. Du lernst die pharmazeutische medizinische Terminologie kennen und befasst Dich mit unterschiedlichen Formen von Arzneimitteln, Zudem absolvierst Du Deine Famulatur, ein spezielles Praktikum, das zweimal jeweils 4 Wochen umfasst.

Pharmazeutische Technologie Pharmazeutische Chemie Pharmazeutische Biologie Klinische Pharmazie

Dein Pharmaziestudium gliedert sich in zwei Phasen, das Grund – und das Hauptstudium, Beide dauern zusammen 8 Semester und vereinen dabei wissenschaftliches Studium und praktische Ausbildung. Im Grundstudium eignest Du Dir das pharmazeutische Grundlagenwissen in Vorlesungen, Übungen und Seminaren an.

Du schreibst Hausarbeiten und Klausuren, fertigst Referate an und führst Laborexperimente durch. Nach 4 Semestern legst Du die Prüfung zum 1. Staatsexamen ab. Anschließend folgen weitere 4 Semester, in denen Du Dein Fachwissen vertiefst und weiter ausbaust. Das Pharmaziestudium beendest Du mit dem 2. Staatsexamen,

Falls Du nach Deinem Pharmaziestudium als Apotheker arbeiten möchtest, musst Du zudem eine praktische Ausbildung mit einem Umfang von einem Jahr absolvieren. Nach Vorgabe der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) nimmst Du anschließend noch an einer pharmazeutischen Prüfung teil.

  1. Bestehst Du diese, kannst Du Deine Approbation beantragen.
  2. In Österreich gliedert sich das Pharmaziestudium in Bachelor und Master.
  3. Um hier als Apotheker arbeiten zu können, musst Du nach Deinem Masterabschluss das sogenannte Aspirantenjahr absolvieren.
  4. Um ein Pharmaziestudium zu beginnen, musst Du ein gutes Abitur vorweisen und an einem zentralen Bewerbungsverfahren teilnehmen.

Das Portal Hochschulstart regelt die Vergabe der Studienplätze. Diese sind durch einen Numerus clausus (NC) beschränkt. In den letzten Jahren lag die Auswahlgrenze je nach Standort bei 1,4 bis 2,4. Wenn Dein Abischnitt nicht ganz so gut ist, hast Du aber auch über das Nachrückverfahren oder mit einigen Wartesemestern die Chance auf einen Studienplatz.

  • Ein hohes Lernpensum und ein intensiver Arbeitsaufwand über mehrere Jahre sollten Dich nicht abschrecken, denn das Pharmaziestudium gehört mit seinen naturwissenschaftlichen Inhalten zu den sehr anspruchsvollen Studiengängen.
  • Neben Durchhaltevermögen ist auch Deine Motivationsfähigkeit gefragt.
  • Für Deine Experimente benötigst Du eine gute Portion Neugier, eine analytische Denkweise und Spaß an der Laborarbeit.

Schulfächer, die Dir im Pharmaziestudium helfen, sind alle Naturwissenschaften und Informatik. Zudem ist es von Vorteil, wenn Du sichere Englischkenntnisse mitbringst. Pharmazeuten üben einen sehr verantwortungsvollen Beruf aus. Du solltest Dir also darüber im Klaren sein, dass Du für die Gesundheit anderer Menschen verantwortlich bist und stets diszipliniert und sorgfältig arbeiten.

Naturwissenschaftliches Verständnis 9/10

Wie in vielen naturwissenschaftlichen Fächern lohnt sich eine Promotion auch nach dem Pharmaziestudium. Ob Du Dich für eine Stelle im öffentlichen Dienst oder in der pharmazeutischen Industrie interessierst – der Doktortitel macht sich in jedem Fall auf dem Gehaltsscheck bemerkbar.

Besonders in den Bereichen der pharmazeutischen Entwicklung und Technologie erhöhst Du damit Deine Chancen auf eine steile Karriere in der Industrie. Denn als Industriedoktorant forschst Du an Produkten, die Dein Unternehmen auf den Markt bringen kann. Für Deine Arbeit unterstützen Dich die meisten großen Firmen mit einem Stipendium,

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Du kannst eine eigene Apotheke leiten, aber auch im Krankenhaus oder in Untersuchungsämtern sowie in der Verwaltung von Kliniken einen Job finden. Weitere Karriereoptionen ergeben sich zudem bei der Bundeswehr. Wenn Du gerne pharmazeutisch forschst und neue Arzneimittel entwickeln möchtest, ist die Arbeit an einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung oder bei einem Pharmaunternehmen das Richtige für Dich.

Bei einer Tätigkeit in der Apotheke kannst Du als Berufseinsteiger mit einem Monatsgehalt von 3.940 €¹ brutto rechnen. Nach einigen Jahren Berufserfahrung steigt Dein Einkommen auf durchschnittlich 4.630 €¹ brutto monatlich. Eine ähnlich hohe Entlohnung erwartet Dich im öffentlichen Dienst, etwa bei einem Ministerium oder einem Gesundheitsamt.

See also:  Was Verdient Man Bei Der Bundeswehr?

Hier beträgt der Einstiegsverdienst rund 4.462 €¹ brutto im Monat. In der Pharmaindustrie beläuft sich das Gehalt zu Beginn im Durchschnitt auf 4.150 €¹ brutto monatlich. Mit einer Promotion sind 5.000 €¹ möglich. Forschst Du selbst an der Entwicklung neuer Medikamente, kannst Du sogar auf 5.800 €¹ brutto pro Monat kommen.

Gerade in der forschenden Industrie sind die Gehaltsgrenzen je nach Größe des Unternehmens nach oben offen. Dein Pharmaziestudium kannst Du an zahlreichen Universitäten in ganz Deutschland beginnen. Besonders angesehen bei ihren Studierenden sind zum Beispiel die Universität Greifswald oder die Universität Kiel.

Was macht man in der Apotheke?

Apotheker /innen geben in Apotheken Arzneimittel gegen Rezept bzw. zur Selbstbehandlung ab und beraten ihre Kunden über die richtige Anwendung, Aufbewahrung, Wirkungsweise und Risiken. Daneben fertigen sie Arzneimittel in kleinen Mengen selbst an und verkaufen Kosmetika, Diätwaren oder Verbandsmaterial.

Was verdient eine apothekenhelferin in Deutschland?

Apothekenhelfer / Apothekenhelferin: – 1. Gehalt Als Apothekenhelfer liegt das deutschlandweite Gehalt bei 2.148 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 477 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 1.894 € beginnen, Apothekenhelfer in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 2.513 € und mehr verdienen können.

  • Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts.
  • So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 2.171 €.
  • Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 2.432 € rechnen.

Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei – wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land – zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Wie heißt der Beruf wenn man in der Apotheke arbeitet?

Berufe Zum pharmazeutischen Personal einer Apotheke gehören neben Apothekern auch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten. Es gibt aber auch nichtpharmazeutisches Personal, vor allem pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA), Apothekenhelfer und Apothekenfacharbeiter. Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin Apotheker sind Experten für Arzneimittel. Der Beruf ist anspruchsvoll und mit viel persönlicher Verantwortung verbunden. Apotheker Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin PTA sind ‚die rechte Hand‘ des Apothekers. In der Apotheke informieren und beraten sie – unter der Aufsicht eines Apothekers – den Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin PKA sind schwerpunktmäßig für Organisation und Marketing zuständig. Sie kümmern sich vor allem um die Warenwirtschaft, den Einkauf Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin Neben Apothekern, PTA und PKA gibt es in Apotheken noch weitere Berufsgruppen des pharmazeutischen und nichtpharmazeutischen Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin © contrastwerkstatt – Fotolia.com Engagierte Mitarbeiter sind in der Apotheke aber auch in den anderen pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern immer gesucht. Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin Apotheker sind Experten für Arzneimittel. Der Beruf ist anspruchsvoll und mit viel persönlicher Verantwortung verbunden. Apotheker arbeiten zumeist in Apotheken, aber auch im Krankenhaus, in Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin PTA sind ‚die rechte Hand‘ des Apothekers. In der Apotheke informieren und beraten sie – unter der Aufsicht eines Apothekers – den Patienten bei der Arzneimittelabgabe und stellen Rezepturen her. Sie Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin PKA sind schwerpunktmäßig für Organisation und Marketing zuständig. Sie kümmern sich vor allem um die Warenwirtschaft, den Einkauf und die Lagerung der Arzneimittel und der apothekenüblichen Waren. Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin Neben Apothekern, PTA und PKA gibt es in Apotheken noch weitere Berufsgruppen des pharmazeutischen und nichtpharmazeutischen Personals, die heute allerdings nicht mehr ausgebildet werden. So sind Wie Viel Verdient Man Als Apothekerin © contrastwerkstatt – Fotolia.com Engagierte Mitarbeiter sind in der Apotheke aber auch in den anderen pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern immer gesucht. Informationen über verfügbare Arbeitsstellen für die pharmazeutischen und : Berufe

Ist ein Apotheker ein freier Beruf?

Wie frei ist der Apotheker eigentlich? Der Apothekerberuf gehört zu den Freien Berufen. Ein Freiberufler erbringt auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Allgemeinheit.

  • Soweit die gängige enzyklopädische Definition.
  • Wichtig sind dabei die Wörter persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.
  • Zur Charakteristik der Freien Berufe gehören Professionalität, Gemeinwohlverpflichtung, Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit.
  • Der Apotheker erbringt darüber hinaus eine gewerbliche Leistung.

Er ist demnach nicht nur Freiberufler, sondern auch Gewerbetreibender. Er ist somit der einzige Freie Beruf, der auch Kaufmann ist und mit Waren handelt. In einem Urteil über die doppelte Pflichtmitgliedschaft eines Apothekers in der Industrie- und Handelskammer und in der Apothekerkammer heißt es z.B.: «Der besonderen Verantwortung des Apothekers für einen im Interesse der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung kundigen und vertrauenswürdigen Umgang mit Arzneimitteln wird indessen durch Vorschriften über Ausbildung, Zulassung und Beachtung der Berufspflichten Rechnung getragen, die für einen freien Beruf typisch sind.

Somit verbinden sich im Berufsbild des Apothekers gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit.» Und wie «frei» ist vor diesem Hintergrund der Apotheker heute noch? In der ABDA-Dialogveranstaltung mit den Protest-Apothekern blitzte diese Frage auf. Und ob man jungen Menschen vor diesem Hintergrund überhaupt noch empfehlen kann, Pharmazie zu studieren, geschweige denn, eine Apotheke zu eröffnen – angesichts der zahlreichen Auflagen, Verordnungen und Gesetze, die auf Unfreiheit hindeuten.

Die Frage zur Freiheit eines Apothekers könnte eine Dissertation werden, sie wird sich nicht in diesem Kommentar erschöpfend beantworten lassen. Nur ein paar Gedanken dazu:

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Was jeder selbst als Freiheit empfindet, ist individuell verschieden und nur schwer objektivierbar. Wer aus einem pseudodemokratischen oder diktatorischen Staat kommt, wird die beruflichen Freiheiten in Deutschland mehr schätzen als eine Person, die beispielsweise aus den USA kommt. Ein Freier Beruf im heutigen Sinn hat wenig mit dem Begriff Freiheit zu tun. Ich habe die Möglichkeit, den Apothekerberuf frei zu wählen, das Pharmaziestudium zu absolvieren, mich mit einer Apotheke niederzulassen, wenn ich die finanziellen Voraussetzungen habe oder wenn Banken mir das Geld geben. Ich kann betriebswirtschaftlich meine Apotheke nach meinen Vorstellungen führen, sofern ich die bestehenden Gesetze einhalte. Überhaupt Gesetze und Verordnungen: Die Apotheker haben Gemeinwohlpflichten. Sie haben den Auftrag, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Eine ordnungsgemäße Versorgung wird von Gesetzen und Verordnungen geregelt, die die Freiheit einschränken. Konkret: Als Apotheker muss ich mich dem Apothekengesetz, der Apothekenbetriebsordnung, dem Arzneimittelgesetz, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Ladenschlussgesetz und vielen anderen unterwerfen mit all ihren bürokratischen Anforderungen. Ich muss Rabattverträge erfüllen, ich muss beraten und Nachtdienst machen. Wie frei bin ich als Apotheker da noch? Auf der anderen Seite: Ich bin frei in meinen unternehmerischen Entscheidungen wie beispielsweise Dienstleistungen, Preisaktionen, Werbung, Mitarbeiterführung, Marketing, Einrichtung, Geräte usw. Im apothekenpflichtigen Sortiment habe ich die Freiheit, dieses oder jenes Präparat zu empfehlen.

Man sieht, es kommt darauf an, wie man die Freiheit definiert. Es ist meine freie Entscheidung, den Apothekerberuf zu wählen, als Angestellter zu arbeiten oder mich selbstständig zu machen. Habe ich mich entschieden, muss ich akzeptieren, dass die Freiheit eingeschränkt wird im Sinne des Gemeinwohls.

Bleibt als kleines Fazit: Der Apotheker ist ein freier Beruf mit vielen Auflagen und Pflichten, aber auch mit vielen Spielräumen in der Ausübung und in den Entscheidungen – ähnlich wie andere freie Berufe. Und diese Spielräume können viel Freude bereiten, wenn man sie richtig nutzt und wenn man die Chancen sieht, die sich aus dem Apothekerberuf als Heilberuf und als Kaufmann ergeben.

Jeder, der sich frei für den Apothekerberuf entscheidet, sollte wissen: In diesem Berufsbild steckt noch jede Menge Potenzial. Sind das nicht schöne freiheitliche Perspektiven?

Peter Ditzel

DAZ 2012, Nr.42, S.47 : Wie frei ist der Apotheker eigentlich?

Wie viele Apotheken darf man haben?

In Deutschland darf nur eine Apothekerin oder ein Apotheker in persönlicher Verantwortung eine Apotheke betreiben. Das gewährleistet eine von nicht fachkundigen Dritten unabhängige Patientenversorgung und dient der sicheren und ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. In Bayern stellen derzeit rund 3.100 öffentliche Apotheken, von denen ca.20 Prozent als Filiale geführt werden, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sicher – flächendeckend, zeit- und wohnortnah und rund um die Uhr. Das Honorar der meisten Apotheken wird wesentlich durch die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt. Für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhält die Apotheke einen pauschalen Festzuschlag, wobei sie den gesetzlichen

Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See), Ersatzkassen.

«>Krankenkassen einen Rabatt (Kassenabschlag) gewähren muss. Der Apothekenaufschlag deckt pauschal alle mit dem gesetzlichen Arzneimittelversorgungsauftrag verbundenen Dienstleistungspflichten ab (zum Beispiel Information und Beratung, Arzneimittelvorratshaltung). Die Zahl der Apotheken ist in Deutschland wie auch in Bayern rückläufig. Seit dem Höchststand 2009 gibt es heute ca.300 Apotheken weniger in Bayern. Gerade im ländlichen Raum führt diese Tendenz zu einer steigenden Arbeitsbelastung für die verbleibenden Apotheken und zu längeren Wegen bis zur nächsten Apotheke für die Patientinnen und Patienten. Im Flächenland Bayern ist eine flächendeckende Arzneimittelversorgung mit möglichst kurzen Wegen für die Patientinnen und Patienten unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsfürsorge. Dazu brauchen wir den freien Heilberuf des Apothekers bzw. der Apothekerin und die öffentliche Apotheke vor Ort. Um dem Rückgang der Apotheken in den ländlichen Gebieten des Freistaats entgegen zu wirken, hat sich die Bayerische Staatsregierung maßgeblich für die Einführung einer Nacht- und Notdienstpauschale eingesetzt. In der Folge erhalten deutsche Apotheken seit 2013 für einen vollständig erbrachten Notdienst, unabhängig von der Inanspruchnahme durch Patientinnen und Patienten, einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds. Die Vergütung wird damit gerade für Apotheken auf dem Land mit weniger Laufkundschaft gerechter. Landapotheken versorgen in der Regel weniger Patientinnen und Patienten während der Nacht- und Notdienstzeiten als Stadtapotheken und leisten zum Teil häufiger Nacht- und Notdienste. Die Pauschale kann dazu beitragen, die Existenz vieler Apotheken im ländlichen Raum zu sichern. Sie hilft, eine verlässliche Arzneimittelversorgung sowie eine angemessene persönliche Beratung der Bürgerinnen und Bürger zu jeder Tages- und Nachtzeit auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus fordert die Bayerische Staatsregierung ein Apothekenhonorar, das so hoch ist, dass die öffentlichen Apotheken ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag ohne zusätzliche Querfinanzierung erfüllen können. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege setzt sich für eine angemessene Honorierung der apothekerlichen Leistungen ein. Hierbei sollen heilberufliche und nicht kaufmännische Aspekte im Vordergrund stehen, damit auch in Zukunft eine hochqualitative und sichere flächendeckende Vor-Ort-Versorgung mit Arzneimitteln durch die öffentlichen Apotheken sichergestellt ist. Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelt unter anderem die Herstellung, Qualitätsprüfung, Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken. Eines der wesentlichen Ziele bei der Überarbeitung der ApBetrO im Jahr 2012 war, die Arzneimitteltherapiesicherheit, insbesondere durch verstärkte Information und aktive Beratung der Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke zu verbessern.

Das gilt auch für die Abgabe nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Insofern wurde diese Kernaufgabe von Apothekerinnen und Apothekern deutlich hervorgehoben und präzisiert und auf die notwendige Vertraulichkeit bei der Beratung in der Apotheke hingewiesen. Möchte eine Patientin oder ein Patient ein nicht-verschreibungspflichtiges Arzneimittel in der Apotheke kaufen, muss das pharmazeutische Personal feststellen, ob das gewünschte Arzneimittel zur Anwendung bei der vorgesehenen Person geeignet ist und in welchen Fällen ein Arztbesuch anzuraten ist.

Es ist nicht per se davon auszugehen, dass alle Patientinnen und Patienten, die bestimmte Arzneimittel mehr oder weniger regelmäßig anwenden, diese wirklich kennen. Möglicherweise kennen sie zwar die erwünschten Wirkungen, nicht aber die korrekte Anwendung (Menge, Zeitpunkt, Dauer, Kombination mit Lebensmitteln etc.) oder die Risiken (Neben- und Wechselwirkungen mit anderen Arznei- oder Lebensmitteln).

Es ist deshalb wichtig, bei der Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke auch über mögliche Neben- und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln zu beraten und zu informieren, die die Patientin bzw. der Patient beispielsweise auf ärztliche Verordnung anwenden muss. Auf das Angebot einer Beratung sollte eine Patientin bzw.

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ein Patient selbst bei einer Dauermedikation nicht verzichten. So können sich beispielsweise die Umstände bei der Patientin bzw. bei dem Patienten geändert haben, zum Beispiel durch zusätzlich aufgetretene Erkrankungen oder geänderte Ernährungsgewohnheiten.

  • Zudem ist der wissenschaftliche Erkenntnisstand in einem ständigen Fluss.
  • Auch bei langjährig verwendeten Arzneimitteln können sich Änderungen hinsichtlich der Anwendungsbereiche oder des empfohlenen Einnahmeverhaltens ergeben, zum Beispiel wegen neu erkannter Neben- oder Wechselwirkungen.
  • Hinzu kommt, dass apothekenpflichtige Arzneimittel missbräuchlich angewendet werden oder auch abhängig machen können.

Exemplarisch sei die missbräuchliche Verwendung von Abführmitteln, der durch Dauereinnahme von Schmerzmitteln bedingte Kopfschmerz oder der arzneimittelbedingte Schnupfen durch den Dauergebrauch bestimmter Schnupfenmittel genannt. Im Einzelfall kann das zur Folge haben, dass die Apothekerin bzw.

  • Der Apotheker die Abgabe des gewünschten Arzneimittels verweigern muss.
  • Gemeinsam mit den Verbraucher- und Patientenschutzverbänden fordert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine aktive, hochqualitative und vertrauliche Beratung bei jeder Abgabe von Arzneimitteln in einer Apotheke ein.

Dazu die Empfehlung: Nehmen Sie das Beratungsangebot Ihrer Apotheke an! Sehen Sie die Information und persönliche Beratung auch oder gerade in der Selbstmedikation als Beitrag zur Sicherheit Ihrer Arzneimitteltherapie, zum Erhalt Ihrer Gesundheit und zur Krankheitsprävention.

Wer bezahlt Apotheken?

Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln. Für verschreibungspflichtige Medikamente stellt der Arzt ein Rezept aus und der Patient erhält sie in der Apotheke.

Kostet ein Medikament 10 Euro, zahlt der Patient 5 Euro Kostet ein Medikament 75 Euro, zahlt der Patient 7,50 Euro Kostet es 400 Euro, zahlt er 10 Euro Kostet es 4,75 Euro, zahlt er 4,75 Euro

Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Internet-Apotheken. Wie in vielen anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch bei der Arzneimittel-Zuzahlung ein wichtiges Signal an die Familien: Kinder unter 18 Jahren sind von allen Arzneimittel-Zuzahlungen befreit.

  • Für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18.
  • Lebensjahr können in der Regel auch nicht rezeptpflichtige Medikamente von der Kasse bezahlt werden.
  • Damit durch Zuzahlungen niemand überfordert wird, gibt es die Belastungsgrenze: Sie liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent.

In diese Rechnung fließen jedoch nicht allein die Zuzahlungen für Arzneimittel ein, sondern auch der Eigenanteil für stationäre Behandlung und die Zuzahlung bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege. Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr bereits erreicht, bescheinigt das die Krankenkasse auf Antrag.

  1. Die Versicherten sind dann für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit.
  2. In unserem erfahren Sie mehr darüber.
  3. Patientinnen und Patienten, die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden und zur Behandlung nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, können diese Medikamente auf Kosten der Krankenkasse erhalten, sofern diese Arzneimittel nach medizinischen Gesichtspunkten Therapiestandard sind.

Es gibt Medikamente, für die auch erwachsene Patientinnen und Patienten gar nichts mehr zuzahlen müssen. Diese Zuzahlungsbefreiung soll ein Anreiz für Patientinnen und Patienten sein, sich für ein vergleichsweise günstiges Medikament zu entscheiden bzw.

  • Dem Apotheker die Auswahl eines solchen zu überlassen, wenn verschiedene geeignete Präparate zur Verfügung stehen und keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
  • Denn in Deutschland gibt es viele Arzneimittel mit vergleichbarer Wirkung und Qualität und zum Teil auch identischer Zusammensetzung, deren Preise aber sehr unterschiedlich sind.

Gesetzliche Regelungen machen es möglich, dass es heute mehrere tausend zuzahlungsfreie Arzneimittel gibt. Grundlage sind die sogenannten Festbeträge für Arzneimittel und die Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Das bedeutet: Die Krankenkassen zahlen nicht automatisch jeden Preis, sondern grundsätzlich nur bis zum Festbetrag. Diese werden für Arzneimittelgruppen mit denselben oder vergleichbaren Wirkstoffen und für Arzneimittelgruppen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung festgesetzt. Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 30 Prozent günstiger als der Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden.

Knapp 3.967 Arzneimittel enthält die Liste der Medikamente, die von den Krankenkassen von der Zuzahlung befreit sind (Stand 1. April 2022). Darin enthalten sind Generika ebenso wie patentgeschützte Wirkstoffe. In einer regelmäßig aktualisierten Liste werden alle zuzahlungsbefreiten Arzneimittel erfasst.

Ein geringer Anteil der Festbetragsarzneimittel wird mit einem Preis über dem Festbetrag angeboten. Zum 01. April 2022 gab es 6.225 aufzahlungspflichtige Fertigarzneimittelpackungen. Der Anteil aufzahlungspflichtiger Packungen am gesamten Festbetragsmarkt beträgt 17,3 Prozent. Der Anteil aufzahlungspflichtiger Verordnungen am gesamten Festbetragsmarkt beträgt 7,0 Prozent (qua Verordnungsjahr 2021).

Verschreibt die Ärztin / der Arzt dem Patienten ein Medikament mit einem Preis über dem Festbetrag, ist er verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Der Patient kann sich dann über aufzahlungsfreie Verordnungsalternativen informieren lassen. Diese stehen in der Regel zur Verfügung.

  1. Bei einer Entscheidung für das teurere Arzneimittel zahlt die Patientin oder der Patient in der Apotheke den Differenzbetrag plus normaler Zuzahlung grundsätzlich selbst.
  2. Die Festbeträge werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelmäßig angepasst.
  3. Rankenkassen können mit Arzneimittelherstellern Preisrabatte aushandeln.

Durch solche Rabattverträge zum Beispiel für Arzneimittel, die oft verordnet werden, können die Kassen bei den Arzneimittelkosten sparen. Diese Einsparungen können sie an die Versicherten in Form von teilweisen oder vollständigen Zuzahlungsbefreiungen weitergeben.

  • Beim Abschluss von Rabattverträgen ist der Vielfalt der Anbieter Rechnung zu tragen.
  • Schon seit 2007 gilt: Die Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben, also ein von der Ärztin oder vom Arzt verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, es sei denn, die Ärztin oder der Arzt schließt den Austausch ausdrücklich aus.

Ist ein rabattiertes Arzneimittel bei Vorlage der ärztlichen Verordnung nicht verfügbar, ist die Apotheke unmittelbar zur Abgabe eines lieferbaren wirkstoffgleichen Arzneimittels berechtigt. Ist bei einer Abgabe kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse die Mehrkosten.

identischer Wirkstoff identische Wirkstärke gleiches Anwendungsgebiet gleiche oder austauschbare Darreichungsform gleiche Packungsgröße

So ist sichergestellt, dass die Dosierung und die Modalitäten der Einnahme des Arzneimittels gleich bleiben, selbst wenn die Krankenkasse einen neuen Vertrag schließt und die Patientin oder der Patient in der Apotheke ein anderes Rabattarzneimittel ausgehändigt bekommt. Zur Klarstellung der Rechtslage ist die bereits vorher gängige Praxis zum 1. Januar 2011 gesetzlich geregelt worden:

Verordnetes und abgegebenes Arzneimittel müssen ein gleiches Anwendungsgebiet haben. Es ist nicht erforderlich, dass alle zugelassenen Anwendungsgebiete übereinstimmen. Denn wenn ein bestimmter Wirkstoff für ein bestimmtes Anwendungsgebiet geprüft und zugelassen ist, wirkt auch das wirkstoffgleiche Präparat eines anderen Herstellers in dieser Indikation. Packungen mit dem gleichen «N»-Kennzeichen (Packungsgröße) sind austauschbar. Es ist nicht erforderlich, dass die Zahl der Tabletten identisch ist.