Als Psychotherapeut/in können Sie ein Durchschnittsgehalt von 56.000 € erwarten. Die Gehaltsspanne als Psychotherapeut/in liegt zwischen 48.100 € und 66.800 €.
Wie lange kann man Therapie machen?
Antragsstellung von Kurz- und Langzeittherapie – Formulare und Bericht: Wer unterschreibt was? Antragstellerin oder Antragsteller für eine Psychotherapie ist immer die Patientin oder der Patient. Entsprechend unterschreibt die Patientin oder der Patient (und ggf.
- Die gesetzlichen Vertreter) das Formular PTV 1.
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterstützen bei der Antragstellung, geben weitere Daten zum Antrag im Formular PTV 2 an und unterschreiben das Formular PTV 2.
- Bei Aus- oder Weiterbildungskandidatinnen oder -kandidaten muss das Formular auch von der zuständigen Ambulanzleitung unterschrieben werden (weitere Informationen zum Ausfüllen des PTV 2).
Aus den Antragsunterlagen und/oder aus dem Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter muss eindeutig hervorgehen, wer die Psychotherapie tatsächlich durchführt und in welcher Konstellation die Durchführung erfolgt (z.B. Ausbildungskandidatin an einer Ausbildungsambulanz mit Supervisor/in oder Sicherstellungsassistenz in inhabergeführter Praxis).
Bei Psychotherapien, die im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung erfolgen, muss zudem ersichtlich werden, wer die Fallverantwortung hat (z.B. zuständige Supervisorin oder zuständiger Supervisor). Um das Begutachtungsprocedere zu beschleunigen, sind Anmerkungen auf dem PTV2, auf einem Beiblatt oder durch Angaben im Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter empfehlenswert; beispielsweise auch dann wenn sich die Namen oder Kontaktdaten der behandelnden Psychotherapeutin oder des behandelnden Psychotherapeuten von den Angaben des Praxisstempels unterscheiden.
Bei Gutachten und Zweitgutachten : Handelt es sich um einen gutachtenpflichtigen Psychotherapie-Antrag, muss der Bericht an die Gutachterin oder an den Gutachter von der behandelnden Psychotherapeutin bzw. vom behandelnden Psychotherapeuten unterschrieben werden; dies gilt auch, wenn die Behandlung beispielsweise als Sicherstellungsassistent, Weiterbildungsassistent oder Ausbildungskandidat durchgeführt wird.
- Bei Aus- und Weiterbildungskandidatinnen bzw.
- Kandidaten ist darüber hinaus eine Unterschrift entweder durch die Ambulanzleitung oder durch die zuständige Supervisorin bzw.
- Des zuständigen Supervisors erforderlich.
- Tipp: Geben Sie Ihre Kontaktdaten auch im Bericht an.
- Es ist empfehlenswert eine Telefonnummer, Erreichbarkeitszeiten und eine E-Mail-Adresse für etwaige Rückfragen durch die Gutachterin oder den Gutachter im Bericht anzugeben.
Dies erleichtert die gegenseitige Kontaktaufnahme. Bei Aus- bzw. Weiterbildungskandidatinnen und -kandidaten sollten aus dem Bericht zusätzlich die Kontaktdaten der Ambulanzleitung und der zuständigen Supervisorin bzw. des zuständigen Supervisors hervorgehen.
- Was ist auf dem PTV 2 mit „Therapieeinheiten» gemeint? Auf dem Formblatt PTV 2 – den Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten –müssen Sie seit dem 1.
- April 2017 die Therapieeinheiten angeben, die Sie beantragen.
- In der Regel sind damit die Therapiestunden gemeint.
- Denn eine „Therapieeinheit» entspricht in der Einzeltherapie 50 Minuten, in der Gruppentherapie 100 Minuten.
Das ist so in der Psychotherapie-Vereinbarung geregelt. Unabhängig von dieser Festlegung muss eine Sitzung nicht immer 50 oder 100 Minuten dauern. Bei einer Kurzzeittherapie (Einzeltherapie) in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zum Beispiel sind auch 25-minütige Termine möglich.
- Eine Therapieeinheit wären in diesem Fall zwei Sitzungen à 25 Minuten.
- Dennoch würden Sie 12 Therapieeinheiten beantragen, könnten den Patienten aber bis zu 24 Mal in die Praxis bestellen.
- Wichtig beim Ausfüllen des Antragsformulars ist, dass Sie maximal so viel Therapieeinheiten beantragen, wie die Psychotherapie-Richtlinie vorsieht, zum Beispiel für eine Verhaltenstherapie bei einem Erwachsenen bei einem Erstantrag maximal 60, bei einer Verlängerung maximal 20 zusätzliche Therapieeinheiten.
Bitte beachten Sie: Der Patient muss nicht das Maximalkontingent innerhalb eines Bewilligungsschritts der Psychotherapie-Richtlinie beantragen, wenn es aus therapeutischer Sicht nicht erforderlich ist. Wie beantrage ich eine Kurzzeittherapie 1? Sie können den Antrag auf eine Kurzzeittherapie 1 (KZT 1, bis zu 12 Therapieeinheiten) bereits während der Probatorik stellen und zwar, sobald der Termin für die zweite probatorische Sitzung feststeht.
- Der Patient füllt dann das Formular PTV 1 aus.
- Sie leiten den Antrag zusammen mit Ihren Angaben (PTV 2) weiter an die Krankenkasse des Versicherten.
- Diese prüft den Antrag und schickt dem Patienten eine Mitteilung über die Bewilligung.
- Bleibt eine Mitteilung der Krankenkasse aus, gilt die Therapie drei Wochen nach Eingang des Antrags bei der Krankenkasse als bewilligt.
Was ist, wenn die Kurzzeittherapie nicht ausreicht? In diesem Fall können Sie ein weiteres Kurzzeittherapiekontingent (KZT 2, nochmals bis zu 12 Therapieeinheiten) beantragen. Möglich ist das bereits nach sieben Kurzzeittherapieeinheiten. Wie bei der KZT 1 füllt der Patient das PTV 1 aus, und Sie reichen den Antrag zusammen mit Ihren Angaben (PTV 2) bei der Krankenkasse des Patienten ein.
Diese prüft den Antrag und schickt dem Patienten eine Mitteilung über die Bewilligung. Bleibt eine Mitteilung der Krankenkasse aus, gilt die Therapie drei Wochen nach Eingang des Antrags bei der Kasse als bewilligt. Alternativ kann nach der KZT 1 auch ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt werden. Wie wird eine Langzeittherapie beantragt? Eine Langzeittherapie kann während der probatorischen Sitzungen als Erstantrag beantragt werden.
Möglich ist auch die Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie. Der Erst- und der Umwandlungsantrag auf eine Langzeittherapie sind gutachterpflichtig. In beiden Fällen schicken Sie an die Krankenkasse des Patienten folgende Unterlagen:
das vom Patienten ausgefüllte Muster PTV 1 Ihre Angaben auf Muster PTV 2 einen verschlossenen Umschlag (PTV 8) mit dem Bericht an den Gutachter nach Leitfaden PTV 3, einer Durchschrift des PTV 2 und gegebenenfalls ergänzenden Befundberichten; Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten fügen außerdem eine Kopie des ärztlichen Konsiliarberichts bei
Die Krankenkasse teilt dem Versicherten und Ihnen die Entscheidung formlos mit. Mit dem Erstantrag auf Langzeittherapie im Einzelsetting können für Erwachsene in der Systemischen Therapie bis zu 36 Therapieeinheiten, in der Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bis zu 60 Therapieeinheiten und bei analytischer Psychotherapie bis zu 160 beantragt werden.
Bei einer Umwandlung von Kurz- in Langzeittherapie werden die Therapieeinheiten der Kurzzeittherapie auf das Kontingent angerechnet, das gleiche gilt für eine vorher durchgeführte Akutbehandlung. Was muss ich tun, wenn die Krankenkasse bei einem Antrag auf Psychotherapie einen Bericht an den Gutachter verlangt? Wird die Verlängerung einer Langzeittherapie beantragt, kann die Krankenkasse einen Gutachter beauftragen oder den Antrag ohne Gutachterverfahren bewilligen.
In Einzelfällen gilt dies auch für die Kurzzeittherapie. Wird ein Gutachter eingeschaltet, informiert Sie die Krankenkasse umgehend und fordert einen Bericht an. Für Sie heißt das: Sie verfassen den Bericht an den Gutachter nach dem Leitfaden PTV 3. Den Bericht legen Sie in einen verschlossenen Briefumschlag (PTV 8) für den Gutachter – zusammen mit der Durchschrift des PTV 2 sowie gegebenenfalls ergänzenden Befundberichten und der Durchschrift des Konsiliarberichts.
Anschließend senden Sie den verschlossenen Umschlag mit einer Kopie des PTV 2 (außerhalb des Umschlags, damit die Krankenkasse den Bericht dem ursprünglichen Antrag zuordnen kann) so schnell wie möglich an die Krankenkasse des Patienten. Muss eine Rezidivprophylaxe extra beantragt werden? Eine Rezidivprophylaxe kann nicht isoliert beantragt werden.
Die Beantragung erfolgt mit dem Erst-, Umwandlungs- oder Fortführungsantrag für eine Langzeittherapie. Dafür ist es wichtig, dass Sie bei der Frage „Soll nach Abschluss der Behandlung eine Rezidivprophylaxe durchgeführt werden» auf dem PTV 2 beim letzten Antrag einer Langzeittherapie „ja» oder „noch nicht absehbar» ankreuzen.
Nur dann ist eine Rezidivprophylaxe nach Therapieende möglich. Der Patient hat bereits eine Akutbehandlung erhalten. Wie läuft das Antragsverfahren für eine Kurz- oder Langzeittherapie ab? Beim Antragsverfahren gibt es eine Besonderheit: Auf dem PTV 2 geben Sie die bereits durchgeführten Therapieeinheiten (vollendete 50 Minuten) der Akutbehandlung an.
Der Grund ist, dass die Stunden der Akutbehandlung mit den Stunden der Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen sind. Ansonsten läuft das Antragsverfahren genauso ab. Auch hier sind zunächst mindestens zwei probatorische Sitzungen nötig. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen kann der Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie gestellt werden, sobald der Termin für die zweite Sitzung feststeht.
Wie viel kostet ein Psychologie Studium in Deutschland?
Was kostet ein Psychologie Studium? – An staatlichen Universitäten kostet das Studium nichts; du zahlst lediglich die Semestergebühren der Uni. An privaten Hochschulen kannst du mit Studienkosten zwischen 20.000 und 30.000 Euro rechnen. Private Anbieter sind vor allem spannend, wenn dein Notenschnitt nicht dem geforderten NC genügt.
Was denken Therapeuten über Patienten?
Lebensqualität von Psychotherapeuten: Ständige emotionale Beanspruchung Wissenschaftler untersuchen derzeit die Gründe für die relativ hohen Suizidraten bei Psychiatern und Psychotherapeuten. An die Persönlichkeit und Integrität von Psychiatern und Psychotherapeuten werden hohe Anforderungen gestellt. Denn sie sind stark persönlich gefordert und ohne Unterlass allen Qualitäten seelischen Leidens ihrer Patienten ausgesetzt: Sie müssen geduldig zuhören, aufnehmen, annehmen, verstehen, akzeptieren, standhalten und konstruktiv bleiben.
Die Ausübung dieser Helferberufe setzt daher ein dauerhaftes psychisches Gleichgewicht voraus. Denn nur ein gesunder, emotional unabhängiger und stabiler Therapeut kann seine Kunst ausüben und zugleich dem Patienten gewährleisten, dass er seine Macht und die Abhängigkeit von ihm und seinen Hilfsangeboten nicht missbraucht.
Hohe Suizidraten bei Psychologinnen Auch Therapeuten erleiden Schicksalsschläge, haben Bedürfnisse und Leidenschaften und geraten an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Trotz ihres Wissens und der Techniken, die ihnen ihre Profession zur Verfügung stellt, können sie sich nicht immer selbst helfen.
- Da Psychotherapeuten ihren eigenen Berufsstand nur selten zum Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen machen, gibt es nur wenige Erkenntnisse über das Schicksal hilfsbedürftiger Psychiater und Psychotherapeuten.
- Die wenigen existierenden Studien rütteln jedoch auf: So zeigen beispielsweise Studien aus den Neunzigerjahren, dass innerhalb der Berufsgruppe der Ärzte die Psychiater, gefolgt von den Anästhesisten, am häufigsten den Freitod suchen.
Vergleichsweise hohe Suizidraten sind auch bei Psychologinnen zu finden. Die Gründe hierfür sind bislang kaum erforscht. Prof. Dr. med. Christian Reimer, Leiter der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie der Universität Giessen, und Dr. Harald Jurkat, Dipl.-Psych., gehen zurzeit im Rahmen einer größeren, repräsentativ angelegten Untersuchung diesen Gründen nach.
- Die Forscher schließen nach Sichtung der spärlichen Literatur zur Lebensqualität von Psychiatern und Psychotherapeuten auf berufliche und persönliche Ursachen.
- Durch ihren Beruf sind Psychiater und Psychotherapeuten ständig mit Krankheit, Leid und Schmerz konfrontiert», sagt Reimer.
- Beide Berufsgruppen beschäftigen sich mehr als andere Helfer mit persönlichen, privaten und emotionalen Qualitäten von Störungen.
Sie erleben täglich bei ihren Patienten Neigungen zur Negativität, Verleugnungen, Entwertung, Sucht, Suizidalität, Wut, Hass, Perversion, Depression und vieles mehr. Der ständige Umgang mit diesen negativen Aspekten kann sehr belastend für den Behandler sein und dessen Lebensqualität mindern.
- Aber auch die Therapeut-Patient-Beziehung birgt Gefahren für das innere Gleichgewicht des Therapeuten.
- So erleben Therapeuten beispielsweise eine ständige Bedrohung ihrer Grenzen und Integrität durch grenzgestörte Patienten.
- Die Patienten regen außerdem eigene Erinnerungen an unangenehme biografische Details an.
Auch muss sich der Therapeut darauf gefasst machen, dass er Gemeinsamkeiten zum Patienten entdeckt, die ihm nicht angenehm sind. Darüber hinaus kommt es zu Rückfällen, Stagnation oder Therapieabbrüchen. Vollständige Heilung ist hingegen selten. Das Therapieren vermittelt daher kaum Erfolgserlebnisse, sondern relativ häufig Enttäuschungen und Kränkungen.
Die ständige emotionale Überbeanspruchung kann krank machen und zu Anspannung, Verspannungen, Erschöpfung, Müdigkeit, Schlafstörungen, Substanzmissbrauch und Burn-out führen. Darüber hinaus entwickeln die Betroffenen aggressive Gefühle gegenüber ihren Patienten, die sich in Feindseligkeit, Wut und Desinteresse äußern.
Viele Helfer fühlen sich aber auch hilflos, depressiv, ohnmächtig, resigniert und erschöpft. Für die therapeutische Beziehung und den Prozess haben solche Affekte fatale Folgen. Denn die Affekte drücken sich in Gegenübertragungsreaktionen aus, vor allem in unbewusster Feindschaft und Feindseligkeit, die zu einem machtorientierten, sadistischen Umgang mit Patienten führen können.
- Sie treten häufig gegenüber solchen Patienten auf, die sich den Wirkmöglichkeiten des Therapeuten entziehen und bei ihm Frustration, Angst, Ablehnung provozieren.
- Beispielhaft dafür sind Sucht- und Suizidpatienten, aber auch die so genannten Vorwurfspatienten.
- Deren nicht enden wollende Anklagen, Beschuldigungen und Entwertungen können heftige Gegenübertragungsgefühle auslösen.
Feindseligkeiten sind ein häufiges Phänomen in psychotherapeutischen Behandlungen. Dennoch gelingt es nach Reimer selbst erfahrenen Psychotherapeuten nicht immer, sadistische Projektionen und Feindseligkeit rechtzeitig zu erkennen und mit ihnen adäquat umzugehen.
- Auch die Persönlichkeit bestimmt die Berufswahl Neben den berufsbedingten Belastungen können auch persönliche Probleme die Lebensqualität von Psychiatern und Psychotherapeuten beeinträchtigen.
- Die Forscher nehmen an, dass sich ganz bestimmte Persönlichkeiten zu diesen Berufen hingezogen fühlen.
- Es sind häufig Individualisten, sensible und verletzte Menschen – oft auch mit Persönlichkeitsstörungen – die selbst Hilfe suchen.
Ob sie diese in der Ausbildung auch finden, bleibt fraglich. Persönliche Probleme können Therapeuten dazu verleiten, ihre Bedürftigkeiten an den Patienten auszuleben. So laufen Therapeuten Gefahr, sich entgangene Akzeptanz und Zuwendung bei den Patienten zu holen.
Einsamkeit und Unzufriedenheit kann dazu verleiten, in Patienten Partner und Freunde zu sehen oder nach Liebespartnern und sexuellen Beziehungen zu suchen. Auch akute und chronische Lebenskrisen, Mangel an sozialen Kontakten und Zustände erhöhter Verletzbarkeit bei Therapeuten können zu Missbrauch und vielfältigen Verstrickungen führen.
Beruf nicht zum Lebensinhalt machen Zur Prävention solcher Probleme raten Reimer und Jurkat dazu, innere Distanz zu wahren, Berufliches und Privates nicht zu vermischen und den Beruf nicht zum Lebensinhalt zu machen. Auch eine gesunde Lebensführung mit genügend Zeit für Entspannung und die Pflege nichtberufsbezogener Aktivitäten und Beziehungen gehört zur Psychohygiene für diese Berufsgruppen.
Anders als beispielsweise in den USA gibt es in Deutschland jedoch weder Selbsthilfegruppen noch Anlaufstellen für gefährdete, hilfsbedürftige Therapeuten. Daher fordern die Forscher eine regelhafte, verpflichtende und schulenübergreifende Vermittlung von ethischen Fragen und Problemen in psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen.
Hilfreich und sinnvoll sind nach Meinung der Autoren außerdem regelmäßige Selbsterfahrung, Intervision und eine kontinuierliche professionelle Unterstützung – auch nach Abschluss der Weiterbildung. Dr. phil. Marion Sonnenmoser Literatur Reimer C, Jurkat HB: Lebensqualität von Psychiatern und Psychotherapeuten.
Wie sollte ein guter Therapeut sein?
3. Zugewandtheit – Ein guter Therapeut ist dir emotional zugewandt, aber er redet dir nicht nach dem Mund. Er wird dich also freundlich – aber doch deutlich – mit Dingen konfrontieren, die dir vielleicht nicht angenehm sind. Dafür sollte er sich bei dir aber vorher die Erlaubnis einholen.
Natürlich darf er sich nicht im Ton vergreifen. Du solltest mit seinem Sprachstil gut zurechtkommen. Zugewandt bedeutet, dass er sich nicht hinter seinem Laptop verkriecht oder aufs Handy schaut. Das ist tabu. Er hat dir die ganze Zeit seine volle Aufmerksamkeit zu widmen. Zugewandt bedeutet auch, dass er versucht zu verstehen und nachfragt, was du genau meinst.
Du musst dich also sehr verstanden fühlen. Wenn er viel von seinen persönlichen Erlebnissen, oder Familie, oder gar über andere Klienten spricht, ist Vorsicht angesagt.