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Was Verdient Ein Zugbegleiter?

Was Verdient Ein Zugbegleiter
Als Zugbegleiter/in können Sie ein Durchschnittsgehalt von 35.000 € erwarten. Die Gehaltsspanne als Zugbegleiter/in liegt zwischen 31.000 € und 39.100 €.

Was braucht man um Zugbegleiter zu werden?

Wie ist der Ablauf der Ausbildung zum Zugbegleiter? – Um als Zugbegleiter (m/w/d) arbeiten zu dürfen, ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Kaufmann / Kauffrau für Verkehrsservice erforderlich. Mit einer entsprechenden Umschulung beziehungsweise Weiterbildung ist jedoch auch der Quereinstieg denkbar.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist in diesem Fall vorteilhaft. Die kaufmännische Ausbildung im Bereich Transport und Verkehr dauert drei Jahre. Wenn Du einen Realschulabschluss vorweisen kannst, lässt sich die Ausbildungszeit auf 2,5 Jahre verkürzen. Abiturienten können von einer Verkürzung auf zwei Jahre profitieren.

In der Regel handelt es sich um eine duale Ausbildung, welche im Ausbildungsbetrieb das Praxiswissen und die Theorie in der Berufsschule vermittelt. Typische Themenbereiche sind Kunden- und Verkaufsberatung, Projekt Management, Marketing, Serviceleistung, Fern- und Regionalverkehr, Verkaufssysteme, Verkaufs- und Kundenberatung sowie Kommunikations- und Informationssysteme.

Was verdient ein Lokführer in Deutschland?

Wenn Sie als Lokführer/in arbeiten, verdienen Sie voraussichtlich mindestens 36.800 € und im besten Fall 46.700 €. Das Durchschnittsgehalt befindet sich bei 41.100 €. Für Arbeitnehmer, die einen Job als Lokführer/in suchen, gibt es einige offene Stellenangebote in Berlin, Hamburg, Hannover.

Wie viel verdient ein Zugbegleiter in der Schweiz?

Wie funktioniert der Rechner? – Unser Rechner berechnet auf Basis angezeigten Bruttolohns des aktuell gewählten Landes den um die Kaufkraft bereinigten Lohn der jeweiligen anderen Länder. Beispiel : Für einen beispielhaften Beruf mit abgeschlossener Ausbildung wird auf lohnanalyse.de für Deutschland ein Brutto-Jahreslohn von 32.400 EUR angezeigt.

Mit diesem Lohn ist eine gewisse Kaufkraft bzw. ein gewisser Lebensstandard verbunden. Möchten Sie diesen Standard als Angestellter in der Schweiz halten, müssten Sie dort mindestens 55.728 CHF Brutto im Jahr verdienen. Darüber hinaus wird für das jeweilige andere Land auch der passende Lohn für den gewählten Beruf angezeigt.

So können Sie direkt prüfen, inwiefern der jeweilige Lohn von der rechnerischen Empfehlung abweicht oder mit dieser übereinstimmt. Als Zugbegleiter/in verdienen Sie zwischen 50.000 CHF und 91.000 CHF Brutto im Jahr,

  • Das ist ein Monatsverdienst zwischen 4.167 CHF und 7.583 CHF Brutto.
  • Im Durchschnitt liegt das Jahresgehalt als Zugbegleiter/in damit bei 63.358 CHF Brutto.
  • Die Hälfte der erhobenen Löhne und Gehälter liegen überhalb von 63.000 CHF Brutto, das bedeutet einen Monatsverdienst von 5.250 CHF Brutto.

Fangen Sie als Zugbegleiter/in gerade erst an, können Sie mit einem Bruttoverdienst von durchschnittlich 64.111 CHF pro Jahr rechnen. Das sind im Monat 5.343 CHF Brutto. Je nach Berufserfahrung ergeben sich folgende Verdienstmöglichkeiten: Verdienst nach Berufserfahrung

Berufserfahrung Jahresgehalt (Brutto)
1 64.111 CHF
2 74.286 CHF
3 63.024 CHF
4 68.293 CHF
5 0 CHF
6 0 CHF
7 0 CHF
8 0 CHF
9 0 CHF
10 0 CHF
11 0 CHF
12 0 CHF
13 0 CHF
14 0 CHF
15 0 CHF
16 0 CHF
17 0 CHF
18 0 CHF
19 0 CHF
20 0 CHF
21 0 CHF
22 0 CHF
23 0 CHF
24 0 CHF
25 0 CHF
26 70.476 CHF
27 0 CHF
28 0 CHF
29 0 CHF
30 0 CHF
31 0 CHF
32 0 CHF
33 0 CHF
34 0 CHF
35 0 CHF
36 0 CHF
37 88.780 CHF

Je nach Alter ergeben sich Unterschiede beim Lohn und Gehalt für den Beruf als Zugbegleiter/in. In jungem Alter können Sie mit einem Bruttoverdienst von durchschnittlich 64.195 CHF pro Jahr rechnen. Mit steigendem Alter verändert sich der der Verdienst und liegt bei 88.780 CHF Brutto. Das entspricht einer Veränderung von 38%, Je nach Alter ergeben sich folgende Verdienstmöglichkeiten:

Alter Jahresgehalt (Brutto)
19 64.195 CHF
20 68.293 CHF
21 0 CHF
22 0 CHF
23 0 CHF
24 0 CHF
25 0 CHF
26 0 CHF
27 0 CHF
28 0 CHF
29 0 CHF
30 0 CHF
31 0 CHF
32 0 CHF
33 0 CHF
34 0 CHF
35 62.857 CHF
36 0 CHF
37 0 CHF
38 0 CHF
39 0 CHF
40 0 CHF
41 0 CHF
42 74.286 CHF
43 0 CHF
44 0 CHF
45 0 CHF
46 0 CHF
47 0 CHF
48 70.476 CHF
49 0 CHF
50 0 CHF
51 0 CHF
52 0 CHF
53 0 CHF
54 0 CHF
55 0 CHF
56 0 CHF
57 0 CHF
58 0 CHF
59 0 CHF
60 0 CHF
61 0 CHF
62 0 CHF
63 88.780 CHF

Je nach Arbeitsort ergeben sich Unterschiede beim Lohn und Gehalt für den Beruf als Zugbegleiter/in. In Zug, Luzern und Bern haben Sie die höchsten Verdienstmöglichkeiten, Einbußen beim Lohn müssen Sie dafür in den Bundesländern Aargau, Solothurn und Basel-Stadt hinnehmen. Verdienst nach Bundesland

Bundesland Jahresgehalt (Brutto)
Aargau 46.154 CHF
Bern 65.559 CHF
Basel-Stadt 59.538 CHF
Graubünden 60.000 CHF
Luzern 77.538 CHF
St. Gallen 61.200 CHF
Solothurn 58.154 CHF
Zug 84.000 CHF
Zürich 61.127 CHF

Die Gehälter für den Beruf Zugbegleiter/in unterliegen einem Rückgang von durchschnittlich -7% über die letzten 5 Jahre, Dies bedeutet eine Lohnminderung von -5.426 CHF Brutto im Jahr bzw. -452 CHF pro Monat. Männer und Frauen profitieren hierbei unterschiedlich von einer Gehaltssteigerung.

Jahr Jahresgehalt (Brutto)
2018 Männer: 88.780 CHF Frauen: 63.024 CHF
2019 Männer: keine Angabe Frauen: keine Angabe
2020 Männer: 74.286 CHF Frauen: 65.505 CHF
2021 Männer: keine Angabe Frauen: keine Angabe
2022 Männer: 70.476 CHF Frauen: keine Angabe

Der Arbeitsort von Zugbegleiter sind Züge. Zugbegleiter werden auch Schaffner oder Mitarbeiter Zugpersonal bei den Schweizer Regionalzügen genannt. Ihre Aufgabe ist es für einen problemlosen Verlauf der Zugreise zu sorgen. Sie beraten und betreuen Fahrgäste im und am Zug, kontrollieren und verkaufen Fahrscheine.

Was macht man als Zugbegleiter?

Zugbegleiter/innen betreuen Fahrgäste auf Bahnfahrten. Sie kontrollieren Fahrausweise, erteilen Auskünfte und sorgen für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in den Zügen. Zugbegleiter/innen stehen Bahnreisenden als Ansprechpartner/innen im Zug zur Verfügung.

Wie viele Zugbegleiter im Zug?

Deutsche Bahn : Ein Tag im Leben eines ICE – 19. Mai 2017, 18:56 Uhr Lesezeit: 6 min Der Tag des ICE 402 018 beginnt 0:55 Uhr in München und endet 23:19 Uhr in Nürnberg. (Foto: Getty Images) Ein ausgeklügeltes Organisations-System soll den Schnellzug über eine 24-Stunden-Schicht fit halten – und den Fahrgästen eine angenehme Reise bescheren.

Das gelingt nicht immer. Reportage von Marco Völklein Etwa 740 Fernverkehrszüge rollen täglich durch Deutschland und befördern im Schnitt 380 000 Reisende.4200 Zugbegleiter und 2400 Mitarbeiter in der Gastronomie sorgen dafür, dass der Betrieb läuft. Hinzu kommen zahllose weitere Stellen. Was alles rund um einen ICE geschieht, das zeigt eine Fahrt mit Zug 402 018 an einem ganz normalen Werktag.0.55 Uhr, München.

André Lindner ist zufrieden. Drei Stunden war Fahrzeug 402 018 im ICE-Werk in Laim. Ein Trupp hat die Innenräume gereinigt, ein anderer die Toiletten abgepumpt sowie die Frischwassertanks aufgefüllt. Größere Schäden hat die Instandhaltungsmannschaft um Fachwerksmeister Lindner, 42, nicht gefunden.

  1. Der lässt noch Sand nachfüllen und die Besandungsanlage einstellen, die für Brems- und Anfahrmanöver gebraucht wird, falls die Gleise rutschig sind.
  2. Dann meldet Lindner den Zug abfahrtsbereit.4.50 Uhr, Frankfurt.
  3. Auch in der Verkehrsleitung von DB Fernverkehr sind sie zufrieden.402 018 kann wie geplant eingesetzt werden.

Mehrere Disponenten überwachen hier rund um die Uhr den Fernverkehr – auch wenn gerade kein Zug fährt. Jeder Zug muss regelmäßig in die Wartung, bei Problemen müssen Ersatzzüge gestellt werden. All das koordinieren die Planer in der Zentrale in Frankfurt, außerdem gibt es bundesweit sechs regionale Leitstellen.9.40 Uhr, München.

Wie viel zahlt die Deutsche Bahn?

Basierend auf 9539 Gehaltsangaben beträgt das durchschnittliche Gehalt bei Deutsche Bahn AG zwischen 13.100 € für die Position „Lehrling’ und 135.300 € für die Position „Senior Program Manager; IT’. Die Gehaltszufriedenheit liegt bei 3.5 von 5 und damit 9% über dem Branchendurchschnitt.

Wie viel verdient man in Zug?

Wie hoch ist der Durchschnittslohn im Kanton Zug? – Der Kanton Zug gehört zu den beliebtesten Regionen in der Schweiz, um einen Job zu finden. Und das nicht umsonst, denn der Medianlohn in Zug beträgt CHF 84 787 und ist somit höher als in allen anderen Regionen der Schweiz.

Wie viel Geld bekommt man bei der Bahn?

Deutsche Bahn Gehalt nach der Ausbildung – Hast du deine Ausbildung abgeschlossen und trittst den beruflichen Alltag bei der Bahn an, kannst du dich natürlich auf ein deutlich besseres Gehalt freuen. Jetzt bist du immerhin eine vollwertige Arbeitskraft, die dementsprechend auch bezahlt werden muss.

Lokführer : Einstiegsgehalt zwischen 1.800 und 2.400 Euro / Spitze über 2.700 Euro Gleisbauer : Einstiegsgehalt rund 2.250 Euro / Spitze über 3.000 Euro Elektroanlagenmonteur : Einstiegsgehalt zwischen 1.700 und 2.300 Euro / Spitze über 3.000 Euro Fachkraft im Fahrbetrieb : Einstiegsgehalt zwischen 2.000 und 2.300 Euro / Spitze über 2.700 Euro Industriemechaniker : Einstiegsgehalt rund 2.500 Euro / Spitze über 4.500 Euro

Hinweis Wie viel du bei der Bahn verdienst, hast du ein Stück weit auch selbst in der Hand. Das Unternehmen bietet dir zahlreiche Möglichkeiten für Fort- und Weiterbildungen, was sich nach einem beruflichen Aufstieg natürlich auch positiv auf dein Deutsche Bahn Gehalt auswirkt.

Wie viel verdient man als Zugbegleiter in Österreich?

Einstiegsgehalt: € 2.130,- bis € 2.750,- ZugbegleiterInnen betreuen Bahnreisende während der Fahrt. Sie kontrollieren und verkaufen Fahrscheine, erteilen Auskünfte und helfen den Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen sowie bei der Gepäckverwahrung.

Wie viel verdient man bei der SBB?

Anzahl der Gehaltsangaben –

86420

Ø 111.800 CHF

84.500 CHF146.400 CHF

Das Gehalt kann abhängig von verschiedenen Faktoren zwischen 84.500 CHF und 146.400 CHF liegen, die meisten Gehaltsangaben bewegen sich zwischen 96.880 CHF und 109.260 CHF,

Was ist der Unterschied zwischen Schaffner und Zugbegleiter?

Schaffner im öffentlichen Personenverkehr – Zurückgehend auf Zeiten beamteter Eisenbahner wird heutzutage mit Schaffner allgemein ein Mitarbeiter des Zugpersonals bei der Eisenbahn und übertragen auch Mitarbeiter anderer öffentlicher Verkehrsunternehmen ( Straßenbahn, Bus ) assoziiert, ohne noch eine offizielle Berufsbezeichnung zu sein.

  1. Zu den typischen Aufgaben eines Schaffners gehören die Kontrolle der Fahrkarten und das Erheben des Beförderungsentgeltes respektive das Einsammeln einer im stationären Vorverkauf ausgegebenen Fahrmarke,
  2. Er übermittelt auch die Fertigmeldung (Abfahrbereitschaft) aus hinteren Fahrzeugteilen oder Beiwagen an den Zugführer (oder Lokführer/Straßenbahnfahrer) und hat damit Sicherheitsaufgaben.

Durch den vermehrten Einsatz von Fahrscheinautomaten und automatische Türschließ- und -sicherungseinrichtungen ( Lichtschranken, Trittsensoren) liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit des Schaffners, sofern sie im öffentlichen Personennahverkehr überhaupt noch ausgeübt wird, eher bei der Fahrausweiskontrolle und im Kundenservice.

  • Lassischen Schaffnerdiensten im Nahverkehr begegnet man heute am ehesten bei touristisch ausgerichteten Sonderlinien.
  • Im schaffnerlosen Betrieb wird die Fahrscheinkontrolle durch eigenes Personal ausgeübt, das ausschließlich Schwarzfahrer ausfindig zu machen sucht und bei Erfolg die Vertragsstrafe einfordert.

Diese oft in engem Kontakt mit den Sicherheitskräften (beispielsweise bei der Bundespolizei ) Tätigen werden jedoch nicht als Schaffner bezeichnet. In Deutschland werden sie unter anderem als Fahrausweisprüfer (FAP) bezeichnet. Je nach Einsatzort als Straßenbahn-, Eisenbahn-, Fahrkarten-, Fahrscheinkontrolleure, in der Schweiz als Billettkontrolleur, in Österreich auch Kontrollor, in Wien nach der Farbe ihrer Uniform umgangssprachlich als Schwarzkappler,

  1. Vor allem im Stadtverkehr arbeiten sie oft ohne Uniform in Zivil.
  2. Bei Regionalzügen wurden „Schaffner» durch Zugbegleiter (Zub) und Kundenbetreuer im Nahverkehr (KiN, DB ) ersetzt.
  3. Verkauften diese früher auch Fahrkarten, so sind heutzutage immer mehr Strecken flächendeckend oder auch Züge mit Fahrscheinautomaten ausgestattet.

Das Personal darf reguläre Fahrkarten meist nur beim Versagen der Automaten ausstellen und beschränkt sich neben den sicherheitstechnischen und organisatorischen Aufgaben nur mehr auf die Fahrscheinkontrolle. Außerhalb des Nahverkehrs werden als „Schaffner» die Zugbegleiter und Kundenbetreuer bezeichnet, die dem Zugführer (auch Oberschaffner genannt) unterstellten Mitglieder des Zugbegleitpersonals.

Das Zugbegleitpersonal besteht somit aus dem Zugführer und den Schaffnern, Wegen seiner Aufgaben im Servicebereich wird der Zugschaffner in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG Zugbetreuer genannt. Diese teilen sich wiederum in die Bezeichnung Erster Betreuer und Betreuer auf. Der Erste Betreuer verfügt über den gleichen Ausbildungsstand und die gleichen Berechtigungen wie ein Zugchef (Zugführer) und ist in den ICE-Zügen federführend für die Kunden der 1.

Klasse verantwortlich, dort stellt er neben der Fahrausweiskontrolle auch alle Serviceaufgaben sicher. Für die Serviceaufgaben wird er bei hohem Fahrgastaufkommen durch eigens ausgebildete 1.-Klasse-Stewards unterstützt. Zeitweise betrieb bei sehr geringem Fahrgastaufkommen der Erste Betreuer auch selbständig das Bordbistro.

Wie alt muss man sein um Schaffner zu werden?

Altersregelungen für Fahrer und Schaffner im Linienverkehr und im Güterverkehr Erl äuterungen zu Artikel 5 der 561/2006/EG. Im neuen Artikel 5 VO (EG) 561/2006 wurden die Vorschriften aus Artikel 5 der (EWG) 3820/85 zum Mindestalter der Fahrer nicht übernommen.

Allerdings gelten Übergangsfristen nach Artikel 15 Absatz 1 Richtlinie 2003/59/EG bi8s zu en dort genannten Terminen für Artikel 5 Absätze 1, 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr.3820/85. Die Regelungen in Bezug auf Beifahrer und Fahrzeugbegleiter wurden dagegen beibehalten und in Artikel 5 VO (EG) Nr.561/2006 deutlicher dargelegt.

Für Beifahrer und Schaffner wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, wobei das Mindestalter für Beifahrer auf 16 Jahren herabgesetzt werden kann, sofern der Umkreis von 50 Km vom Fahrzeugstandort aus erfolgt. Durch § 18 Abs.2 der FPersV wurde in der Bundesrepublik Deutschland für Beförderungen in einem Umkreis von 50 Km vom Standort des Fahrzeugs das Mindestalter der Beifahrer zum Zwecke der Berufsbildung auf das vollendete 16.

1.) Das Mindestalter der im Güterverkehr eingesetzten Fahrer wird festgelegt: 1a ) bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger gegebenenfalls inbegriffen – auf das vollendete 18. Lebensjahr; 1 b) bei den übrigen Fahrzeugen auf- das vollendete 21. Lebensjahr oder – das vollendete 18 Lebensjahr, falls der Fahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedsstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr ist. 2) Die im Personenverkehr eingesetzten Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Die im Personenverkehr im Umkreis von mehr als 50 Km um den Standort des Fahrzeugs eingesetzten Fahrer müssen außerdem a) mindestens ein Jahr lang die Tätigkeit eines im Güterverkehr eingesetzten Fahrers von Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ausgeübt haben oder- b) mindestens ein Jahr lang die Tätigkeit eines Fahrers ausgeübt haben, der im Personenverkehr im Umkreis von bis zu 50 Km um den Standort des Fahrzeugs oder in anderen Arten der Personenbeförderung eingesetzt war, die nicht unter dieses Verordnung fallen, aber nach Auffassung der zuständigen Behörde die erforderliche Erfahrung verliehen haben, oder- c) Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedsstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Personenverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr sein.

4) Die im Personenverkehr eingesetzten Fahrer brauchen die in Absatz 2 Buchstaben a), b) und c) genannten Bedingungen nicht zu erfüllen, wenn sie ihre Tätigkeit vor dem 1. Oktober 1970 mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben. Voraussetzung für die Verkehrssicherheit im Personen –und Güterverkehr ist nicht nur, dass eine Übermüdung des Fahrpersonals vermieden wird.

Die Fahrer müssen auch den besonderen Anforderungen zur Führung derartiger Fahrzeuge gewachsen sein. Die Befähigung zum Lenken eines Lastwagens und eines Omnibusses setzt daher neben einem Führerschein für die entsprechende Klasse zusätzlich die notwendige Reife und erforderlichenfalls zusätzliche Erfahrung voraus.

Während für die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer für Fahrzeuge für die Güterbeförderung mit über 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse einheitliche Vorgaben gelten, wird beim Mindestalter nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht unterschieden. Für Fahrzeuge von über 3,5 t bis 7,5 t zulässiger Höchstmasse schreibt die VO (EG) Nr.561/2006 nur ein Mindestalter von 18 Jahren ohne sonstige Voraussetzungen vor.

Dies entspricht den Bedingungen der Fahrerlaubnisverordnung (Registernummer 14 c) § 10 mit Führerscheinklasse C. Bei Fahrzeugen mit über 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht fordert die Verordnung grundsätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren. Für Fahrten, die den EG-Sozialvorschriften unterliegen, gilt somit ein um drei Jahre höheres Mindestalter, als nach der Fahrerlaubnis – Verordnung vorgeschrieben (s.a.

§ 10 Abs.1 letzter Satz Fahrerlaubnis-Verordnung). Entsprechend der zweiten Alternative reicht ein Mindestalter von 18 Jahren, wenn eine Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach der Berufskraftfahrer – Ausbildungsverordnung vom 19.04.2001 (BGB I.

  1. I S.642) durchgeführt, die u.a.
  2. In § 3 Nr.7 i.V. mit lfd.
  3. Nr.7 der Anlage auch Kenntnisse über sicheres und gewandtes Führen von Fahrzeugen und Zügen der Klasse CE mit einer Mindestlänge von 16 m oder der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11.80 m in verschiedenen Verhältnissen, also in beschränktem Umfang Fahrpraxis, zu Inhalt hat.

: Altersregelungen für Fahrer und Schaffner im Linienverkehr und im Güterverkehr

Wie nennt man eine Schaffnerin?

Der Begriff Schaffner ist die (mittlerweile umgangssprachliche) Bezeichnung für einen Zugbegleiter bzw. eine Zugbegleiterin, Zu erkennen sind sie an ihrer Dienstkleidung bzw. Uniform, zu der – abhängig vom Unternehmen – eine Schirmmütze gehört, Schaffnerinnen und Schaffner werden in Deutschland im Regional- und im Fernverkehr eingesetzt.

Hier haben sie die Aufgabe, die Fahrkarten der Fahrgäste zu kontrollieren oder, wenn nötig, auszustellen. Zudem betreuen sie die Fahrgäste während der Fahrt und an den Bahnhöfen, indem sie unter anderem Informationen über Ankunftszeiten oder über Anschlusszüge weitergeben. Insbesondere während der Fahrt sind sie die direkten Ansprechpartner und -partnerinnen der Gäste und beantworten gerne Fragen zu Zügen, Tickets und (Sonder-)Angeboten.

Darüber hinaus fallen sicherheitstechnische und organisatorische Aufgaben in ihren Verantwortungsbereich. Unter anderem signalisieren sie dem Lokführer bzw. der Lokführerin, wann sie losfahren können. Während der Arbeit sind sie den sogenannten Zugführern bzw.

  • Führerinnen bzw.
  • Zugchefs oder -chefinnen unterstellt, welche die verschiedenen Mitarbeitenden an Bord eines Zuges koordinieren.
  • Schaffnerinnen und Schaffner zeichnen sich durch eine besondere Kundenorientierung aus.
  • Immerhin sind sie für die Dauer der Fahrt auch eine Art Gastgeberin bzw.
  • Gastgeber und repräsentieren nicht nur ihren Arbeitgeber, sondern gestalten auch das Gesamterlebnis „Reisen mit der Bahn».

Dazu gehört, dass sie mit den unterschiedlichsten Kundinnen und Kunden gleichermaßen umgehen können, wie z.B. Familien auf dem Weg in den Urlaub, Pendlerinnen und Pendler oder auch Fußballfans auf dem Weg zu einem Spiel. Ebenso gefragt sind Eigenschaften wie Durchsetzungsvermögen und Kompetenz beim Lösen von Problemen an Bord eines Zuges oder bei der Schlichtung von Unstimmigkeiten zwischen Fahrgästen.

Wer ist der Chef im Zug?

Die Zugchefin, auch Zugführer bzw. Zugführerin genannt, trägt in einem Eisenbahnunternehmen die Verantwortung für die Sicherheit und ordnungsgemäße Abwicklung einer Zugfahrt. Der Zugführer ist nicht der Lokführer und fährt daher nicht den Zug. Lokführerinnen können jedoch die Aufgaben einer Zugchefin übernehmen.

Wie heißt die Person die den Zug fährt?

Wissenswertes – In der öffentlichen Berichterstattung wird der Begriff Zugführer regelmäßig verwechselt. Der Zugführer ist nicht immer die Person, die den Zug fährt. Dabei handelt es sich korrekterweise um den Triebfahrzeugführer oder Lokführer,

Wie viele Zugfahrten täglich?

Der DB-Konzern auf einen Blick – Der DB-Konzern ist ein Mobilitäts- und Logistikunternehmen und agiert weltweit in über 140 Ländern. Kern des Unternehmens ist das Eisenbahngeschäft mit über 7,3 Millionen Kunden deutschlandweit pro Tag im Personenverkehr und über eine Millionen Tonnen beförderter Güter pro Tag durch Deutschland und Europa.

Insgesamt fahren auf unserem modernen, über 33.300 Kilometer langen und für Wettbewerb geöffneten Streckennetz täglich rund 40.000 Züge. Die Anzahl der Personenbahnhöfe beträgt 5.700. Im Netz der Deutschen Bahn fahren ganz unterschiedliche Zugtypen. Unsere Intercity-Express (ICE) -Züge sind die schnellsten, modernsten und komfortabelsten Züge im DB Netz.

Mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 320 km/h setzen sie hohe Maßstäbe an Geschwindigkeit, Technik und Komfort. Unsere Intercity (IC) – und Eurocity (EC) -Züge sind als überregionale Fernzüge im Einsatz und verbinden die wichtigsten deutschen und europäischen Städte regelmäßig miteinander.

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So hilft unser Servicepersonal auf Bahnhöfen beim Ein-, Um- und Aussteigen. Egal, ob Sie als mobilitätseingeschränkter Reisender Beratung bei der Reiseplanung, eine Sitzplatzreservierung oder eine Fahrplanauskunft benötigen – wir stehen Ihnen bei allen Ihren Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ontaktinformationen zur Mobilitätsservice-Zentrale für unseren Ein-, Um- und/oder Aussteigeservice, den Kauf von Fahrkarten sowie die Reservierung von Sitz- und Rollstuhlstellplätze finden Sie hier, Die Anmeldung kann auch per Fax oder online erfolgen. Telefonische Hilfe bei Reisen erhalten Sie auch über die DB Service-Nummer.

Nennen Sie nach der Begrüßung einfach nur das Stichwort: «Betreuung» und Sie werden umgehend mit einem/einer unserer kompetenten MitarbeiterInnen verbunden. Soziales Engagement / Green Travel Mit uns sind Sie Umweltschützer Die Zeit des Zögerns ist vorbei.

  1. Der Klimawandel ist mit Händen zu greifen.
  2. Wir alle tragen deshalb die Verantwortung jetzt zu handeln und den Planeten für nachfolgende Generationen lebenswert zu überlassen.
  3. Wir als Deutsche Bahn stellen uns dieser Aufgabe und nehmen unsere Verantwortung für die Umwelt und das Klima wahr.
  4. Dafür steht unsere Strategie #starkeschiene.

Denn nur wenn massiv Verkehr auf eine grüne starke Schiene verlagert wird, kann Deutschland und Europa seine Klimaziele erreichen. Denn kein Verkehrsmittel ist so klimafreundlich wie unsere Züge. So fahren heute schon rund 140 Millionen Reisende im Fernverkehr mit 100 Prozent Ökostrom.

Bis 2038 sollen sogar alle Züge mit Ökostrom unterwegs sein. Und bis zum Jahr 2050 werden wir als Deutsche Bahn CO2-frei sein. Umweltschutz heißt für uns auch, ein gesundes Ökosystem zu erhalten. Deshalb schaffen wir Lebensräume für bedrohte Tiere und Pflanzen und engagieren uns für die Artenvielfalt. Auch gehen wir sorgsam mit Ressourcen um: Bis 2020 wollen wir mehr als 95 Prozent der eingesetzten Rohstoffe recyceln.

Mehr Fahrgäste und Güter für eine grüne Schiene zu gewinnen heißt für uns aber auch, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen: Deshalb machen wir unsere Züge kontinuierlich leiser und entwickeln innovative Maßnahmen für eine leisere Bahn.

Welchen Abschluss braucht man für Check In?

Kein Abschluss erforderlich. Sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse. Mindestalter 18 Jahre.

Wie alt muss man sein um Schaffner zu werden?

Altersregelungen für Fahrer und Schaffner im Linienverkehr und im Güterverkehr Erl äuterungen zu Artikel 5 der 561/2006/EG. Im neuen Artikel 5 VO (EG) 561/2006 wurden die Vorschriften aus Artikel 5 der (EWG) 3820/85 zum Mindestalter der Fahrer nicht übernommen.

Allerdings gelten Übergangsfristen nach Artikel 15 Absatz 1 Richtlinie 2003/59/EG bi8s zu en dort genannten Terminen für Artikel 5 Absätze 1, 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr.3820/85. Die Regelungen in Bezug auf Beifahrer und Fahrzeugbegleiter wurden dagegen beibehalten und in Artikel 5 VO (EG) Nr.561/2006 deutlicher dargelegt.

Für Beifahrer und Schaffner wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, wobei das Mindestalter für Beifahrer auf 16 Jahren herabgesetzt werden kann, sofern der Umkreis von 50 Km vom Fahrzeugstandort aus erfolgt. Durch § 18 Abs.2 der FPersV wurde in der Bundesrepublik Deutschland für Beförderungen in einem Umkreis von 50 Km vom Standort des Fahrzeugs das Mindestalter der Beifahrer zum Zwecke der Berufsbildung auf das vollendete 16.

1.) Das Mindestalter der im Güterverkehr eingesetzten Fahrer wird festgelegt: 1a ) bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger gegebenenfalls inbegriffen – auf das vollendete 18. Lebensjahr; 1 b) bei den übrigen Fahrzeugen auf- das vollendete 21. Lebensjahr oder – das vollendete 18 Lebensjahr, falls der Fahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedsstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr ist. 2) Die im Personenverkehr eingesetzten Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Die im Personenverkehr im Umkreis von mehr als 50 Km um den Standort des Fahrzeugs eingesetzten Fahrer müssen außerdem a) mindestens ein Jahr lang die Tätigkeit eines im Güterverkehr eingesetzten Fahrers von Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ausgeübt haben oder- b) mindestens ein Jahr lang die Tätigkeit eines Fahrers ausgeübt haben, der im Personenverkehr im Umkreis von bis zu 50 Km um den Standort des Fahrzeugs oder in anderen Arten der Personenbeförderung eingesetzt war, die nicht unter dieses Verordnung fallen, aber nach Auffassung der zuständigen Behörde die erforderliche Erfahrung verliehen haben, oder- c) Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedsstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Personenverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr sein.

4) Die im Personenverkehr eingesetzten Fahrer brauchen die in Absatz 2 Buchstaben a), b) und c) genannten Bedingungen nicht zu erfüllen, wenn sie ihre Tätigkeit vor dem 1. Oktober 1970 mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben. Voraussetzung für die Verkehrssicherheit im Personen –und Güterverkehr ist nicht nur, dass eine Übermüdung des Fahrpersonals vermieden wird.

Die Fahrer müssen auch den besonderen Anforderungen zur Führung derartiger Fahrzeuge gewachsen sein. Die Befähigung zum Lenken eines Lastwagens und eines Omnibusses setzt daher neben einem Führerschein für die entsprechende Klasse zusätzlich die notwendige Reife und erforderlichenfalls zusätzliche Erfahrung voraus.

Während für die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer für Fahrzeuge für die Güterbeförderung mit über 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse einheitliche Vorgaben gelten, wird beim Mindestalter nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht unterschieden. Für Fahrzeuge von über 3,5 t bis 7,5 t zulässiger Höchstmasse schreibt die VO (EG) Nr.561/2006 nur ein Mindestalter von 18 Jahren ohne sonstige Voraussetzungen vor.

  1. Dies entspricht den Bedingungen der Fahrerlaubnisverordnung (Registernummer 14 c) § 10 mit Führerscheinklasse C.
  2. Bei Fahrzeugen mit über 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht fordert die Verordnung grundsätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren.
  3. Für Fahrten, die den EG-Sozialvorschriften unterliegen, gilt somit ein um drei Jahre höheres Mindestalter, als nach der Fahrerlaubnis – Verordnung vorgeschrieben (s.a.

§ 10 Abs.1 letzter Satz Fahrerlaubnis-Verordnung). Entsprechend der zweiten Alternative reicht ein Mindestalter von 18 Jahren, wenn eine Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach der Berufskraftfahrer – Ausbildungsverordnung vom 19.04.2001 (BGB I.

  1. I S.642) durchgeführt, die u.a.
  2. In § 3 Nr.7 i.V. mit lfd.
  3. Nr.7 der Anlage auch Kenntnisse über sicheres und gewandtes Führen von Fahrzeugen und Zügen der Klasse CE mit einer Mindestlänge von 16 m oder der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11.80 m in verschiedenen Verhältnissen, also in beschränktem Umfang Fahrpraxis, zu Inhalt hat.

: Altersregelungen für Fahrer und Schaffner im Linienverkehr und im Güterverkehr

Wie werde ich Schaffnerin?

Wie werde ich.? Schaffner/in 15. Mai 2015, 16:10 Uhr Lesezeit: 3 min Dortmund (dpa/tmn) – Natürlich hat Moritz Zacke als Schaffner keine Zeit, dauernd aus dem Fenster zu gucken. Sein Augenmerk gilt den Gästen. Aber eine Lieblingsstrecke hat er trotzdem: «Von Köln in Richtung Mainz, das Mittelrheintal entlang, ist es wirklich schön», sagt der 20-Jährige aus Dortmund.

  • Direkt aus dem dpa-Newskanal Dortmund (dpa/tmn) – Natürlich hat Moritz Zacke als Schaffner keine Zeit, dauernd aus dem Fenster zu gucken.
  • Sein Augenmerk gilt den Gästen.
  • Aber eine Lieblingsstrecke hat er trotzdem: «Von Köln in Richtung Mainz, das Mittelrheintal entlang, ist es wirklich schön», sagt der 20-Jährige aus Dortmund.

Zacke ist Zugbegleiter bei der Deutschen Bahn (DB). Er ist im Fernverkehr tätig, fährt an Bord von ICE und Intercity quer durch, Egal ob die Bahn pünktlich kommt oder nicht: Zugbegleiter sind immer an Bord der Züge. Sie kontrollieren nicht nur Fahrkarten.

Sie machen auch den Service und achten auf die Sauberkeit in den Waggons. Bei Verspätungen und schlecht gelaunten Fahrgästen ist außerdem ein kühler Kopf gefragt. Die Bahn fährt zu allen Tageszeiten, mitunter auch in der Nacht. Entsprechend müssen Zugbegleiter bereit sein, Schicht zu arbeiten. Zackes Arbeitszeiten variieren zwischen sechs und zehn Stunden.

Schichtdienst nach Fahrplan – denn ohne ihn und seine Kollegen rollen keine Züge aus den Bahnhöfen. Manchmal übernachtet Zacke auch in anderen Städten. Das ist je nach Einsatzstelle etwa einmal pro Woche der Fall, erläutert Simon von Bartenwerffer. Er arbeitet bei der Deutschen Bahn als Personalreferent.

Anders ist es im Regionalverkehr: «Dort schlafen unsere Zugbegleiter in der Regel im eigenen Bett.» Wer den Beruf ausüben will, braucht Flexibilität und Bereitschaft zum Schichtdienst. Außerdem darf man nicht auf den Mund gefallen sein. Schließlich sind Schaffner den ganzen Tag über mit den Fahrgästen in Kontakt.

Auch gute Englisch-Kenntnisse sind Pflicht, erzählt Anke Kock vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Angehende Zugbegleiter machen in der Regel eine zum Kaufmann für Verkehrsservice. Darin beschäftigen sie sich mit Themen wie Rechnungswesen, Marketing und Personalwesen.

Sie können zwischen zwei Ausbildungsschwerpunkten wählen: Verkauf und Service sowie Sicherheit und Service. Beim Verkauf geht es um den Vertrieb von Produkten sowie um das Marketing. Auch eine Sprechausbildung gehört dazu, erklärt Sascha Sandner. Er ist Ausbildungsberater bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main.

Auszubildende trainieren zum Beispiel, vor größeren Gruppen zu sprechen und Durchsagen – wie Verspätungen – durchzugeben. Im Bereich Sicherheit stehen Themen wie Videoüberwachung und Unfallprävention auf Bahnhöfen im Vordergrund. Es geht zum Beispiel darum, was im Umgang mit größeren Personengruppen zu beachten ist, erläutert Sandner.

  1. Moritz Zacke hat seine Lehre in einem der DB-Reisezentren gemacht.
  2. Dort lag der Fokus auf den Bereichen Ticketverkauf und Beratung.
  3. Nach der Ausbildung absolvierte er dann drei Monate lang eine Schulung zum Zugbegleiter.
  4. Das System sei durchlässig, sagt DB-Personaler von Bartenwerffer.
  5. Umgekehrt könnten Azubis, die ihre Lehre mit Schwerpunkt Zugbegleitung gemacht haben, ins Reisezentrum oder an die Infoschalter in den Bahnhöfen wechseln.

Unter den Zehntausenden, die täglich mit Zügen fahren, gibt es gelegentlich Leute, die Probleme machen, wie Alkoholisierte oder Schwarzfahrer. «In solchen Fällen braucht man Fingerspitzengefühl», erzählt Zacke. Auf den Kunden eingehen und freundlich bleiben, ist dann die Devise.

In speziellen Konfliktmanagement-Seminaren lernen angehende Zugbegleiter das richtige Verhalten in brenzligen Situationen. Die Ausbildung ist auf drei Jahre ausgelegt, kann je nach Schulabschluss aber auf bis zu zwei Jahre verkürzt werden. Laut Kock haben knapp zwei Drittel der Azubis die mittlere Reife, gut jeder Vierte hat Abitur oder Fachabitur.

Je nach Lehrjahr und Ausbildungsort bekommen angehende Kaufleute für Verkehrsservice laut BIBB zwischen 669 und 825 Euro pro Monat Vergütung. Neben der Deutschen Bahn bilden etwa die regional ansässigen Stadtverkehrsgesellschaften in dem Beruf aus. Zugbegleiter verdienen nach Zahlen der Bundesagentur für zwischen 1900 und 2200 Euro brutto.

Bei der DB liegt das durchschnittliche Jahresgehalt von Zugbegleitern laut Unternehmensangaben bei 32 000 bis 42 000 Euro brutto, inklusive aller Zulagen. Wer die Ausbildung macht, kann übrigens nicht nur im Zug oder am Bahnhof arbeiten. Auch in Busunternehmen, Reisebüros oder am Flughafen finden Kaufleute für Verkehrsservice Jobs.

Mit Fortbildungen – etwa zum Betriebswirt für Verkehr und Logistik, Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität oder Fachwirt für Bahnbetrieb – kann man in seiner Firma aufsteigen und mittlere Führungspositionen übernehmen. : Wie werde ich.? Schaffner/in

Wie nennt man einen Zugbegleiter?

Fahrkartenkontrolleur im Zug, 1988 Als Schaffner (auch Eisenbahnschaffner, Fahrkartenkontrolleur oder Zugbegleiter ) werden im allgemeinen Sprachgebrauch Personen bezeichnet, die in öffentlichen Verkehrsmitteln Fahrkarten verkaufen und kontrollieren.