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Was Verdient Ein Heilpraktiker?

Was Verdient Ein Heilpraktiker
Was verdient ein Heilpraktiker im Monat?/ Wie viel verdient ein Heilpraktiker? – Ein angestellter Heilpraktiker mit einer Vollzeitstelle kann monatlich ein durchschnittliches Gehalt von bis zu 3.200 Euro brutto verdienen. In der Selbstständigkeit können in einer eigenen Heilpraktiker-Praxis Einnahmen von bis zu 4.500 Euro brutto im Monat generiert werden.

Was nimmt ein Heilpraktiker die Stunde?

Was verdient ein Heilpraktiker eigentlich? – Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, was sich schon aus den sehr unterschiedlichen Arbeitszeiten ergibt.64 % der Heilpraktiker rechnen jedenfalls nach einem individuellen Stundensatz ab, 26 % richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und der Rest rechnet analog der GOÄ oder anders ab.

Die Spanne der individuellen Honorare reicht dabei von mindestens 40 Euro bis zu 150 Euro. Als durchschnittliches Honorar ergab sich aus der Umfrage ein Stundensatz von 60 bis 80 Euro. Der Durchschnitts-Heilpraktiker behandelt also 3 bis 4 Patienten am Tag und nimmt dabei zwischen 180 und 240 Euro/Tag ein.

Die Abweichungen nach oben und unten sind allerdings groß, bei 20 % fließen auch schon mal 500 bis 800 Euro am Tag in die Kasse. In der Umfrage ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 32.400 Euro bei 3 Praxistagen/Woche. Heilpraktiker, die 5 Tage pro Woche arbeiten, können aber auch auf bis zu 72.000 Euro/Jahr kommen.

Was brauche ich um eine Heilpraktiker Praxis zu eröffnen?

Unverzichtbar: Die Ausbildung zum Heilpraktiker – Wer eine Heilpraktiker Praxis eröffnen möchte, muss auf jeden Fall eine entsprechende Ausbildung absolvieren, um seine Fähigkeiten nachweisen zu können. Hierbei handelt es sich um eine amtsärztliche Prüfung, die jeder ablegen darf, der über 25 Jahre alt ist und mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen kann.

Darüber hinaus müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Gesundheitszeugnis besitzen. Die Heilpraktiker-Prüfung wird in aller Regel an speziellen Heilpraktiker-Schulen abgelegt. Wenn Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben, haben Sie häufig die Wahl zwischen einem Präsenz- und einem Fernstudium.

Welche Option die beste für Sie ist, hängt maßgeblich davon ab, was für ein Lern-Typ Sie sind. Viele Menschen wissen die Freiheiten eines Fernstudiums zu schätzen, weil Sie sich ihre Zeit gern flexibel einteilen. Andere benötigen hingegen den Druck der Anwesenheitspflicht, um die Ausbildung zum Heilpraktiker erfolgreich zu absolvieren.

Kann ein Heilpraktiker krank schreiben?

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für osteopathische Medizin § 1 Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Heilpraktiker als Verwender und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff.

BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde. § 2 Zustandekommen und Inhalt des Behandlungsvertrages 1) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet auch durch eine Terminvereinbarung.2) Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.3) Über die Diagnose und Therapiemöglichkeiten entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.

Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, wenn und soweit der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.4) Vielfach werden vom Heilpraktiker auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen.

  1. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet.
  2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
  3. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies dem Heilpraktiker gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.5) Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen bei gesetzlich Versicherten vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Vertraulichkeit der Behandlung 1) Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumständen und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte gegenüber Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten.

  • Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunftserteilung im Interesse des Patienten erfolgt und dessen mutmaßlichen Willen entspricht.2) Absatz1 findet keine Anwendung soweit der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet oder berechtigt ist.
  • Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker oder dessen Berufsausübung stattfinden.

§ 4 Einsicht in die Patientenakte 1) Der Heilpraktiker führt über jeden Patienten eine digitale Handakte. Eine Herausgabe dieser Akte an den Patienten ist ausgeschlossen.2) Auf Verlangen erstellt der Heilpraktiker für den Patienten kosten- und honorarpflichtig Kopien aus der Akte.

  • Hiervon ausgenommen sind solche Teile der Aufzeichnungen, die rein subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Heilpraktikers enthalten.
  • § 5 Kündigung des Behandlungsvertrages 1) Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.2) Eine Kündigung durch den Heilpraktiker zur Unzeit ist jedoch nur zulässig soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Patient erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn der Heilpraktiker aufgrund einer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Ihn in einen Gewissenskonflikt bringen könnten.

Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Honoraransprüche des Heilpraktikers bleiben von der Kündigung unberührt. § 6 Honorierung des Heilpraktikers 1) Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages z.B durch eine Terminvereinbarung entsteht der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten.

Diese liegen zwischen 60€ bis maximal 95€ pro Behandlung.2) Sofern zwischen Heilpraktiker und Patient ein Honorar nicht individuell vereinbart worden ist, gelten die Sätze der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) in der aktuellen Fassung.3) Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag.

Es obliegt dem Patienten sich vor der Behandlung über die jeweiligen Konditionen seiner Krankenversicherung zu informieren. Eine Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von einer Kostenübernahme.4) Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Termine werden voll berechnet.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, oder am Erscheinen zum vereinbarten Termin aufgrund eines Umstandes gehindert ist, den der Patient nicht zu vertreten hat.5) Die Honorare sind vom Patienten nach jeder Behandlung bar oder per EC-Karte gegen Erhalt einer Quittung oder, falls zwischen Heilpraktiker und Patienten gesondert vereinbart, nach Rechnungsstellung gemäß § 7dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.6) – Entfällt – 7) – Entfällt – 8) – Entfällt – 9) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 Gesetz übe den Verkehr mit Arzneimitteln) ist Heilpraktikern die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht gestattet.

Zulässig ist jedoch die Direktverabreichung solcher Arzneimittel durch den Heilpraktiker an den Patienten, da es sich hierbei nicht um eine Abgabe, sondern eine Verwendung handelt. Die Honorarforderung des Heilpraktikers umfasst auch die verwendeten Arzneimittel. Die Anwendung von Arzneimitteln, die vom Patienten mitgebracht wurden ist ausgeschlossen.10) Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten welche vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet werden, stellt ein Direktgeschäft zwischen Patient und Apotheke dar, auf welches diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zur Anwendung kommen.

Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die dem Patienten vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet werden und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.11) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.

Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden. §7 Rechnungsstellung 1) Neben den Quittungen gemäß § 6 Absatz 5 erhält der Patient auf Verlangen vierteljährlich, spätestens nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Honorarrechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist.2) Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Heilpraktikers, den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten.

Darüber hinaus enthält die Rechnung die Diagnose, den Behandlungszeitraum sowie die zu bezahlenden Honorare.3) Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen. § 8 Honorarerstattung durch Dritte 1) Soweit der Patient einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars gegen Dritte hat, wird der Honoraranspruch des Heilpraktikers gem.

§ 6 hiervon nicht berührt. Die Honorarabrechnung des Heilpraktikers erfolgt ausschließlich gegenüber dem Patienten. Eine Abrechnung direkt mit einem erstattungspflichtigen Dritten findet nicht statt. Eine Stundung des Honorar oder von Teilen des Honorars durch den Heilpraktiker in Erwartung einer möglichen Erstattung durch Dritte findet ebenfalls nicht statt.2) Soweit der Heilpraktiker dem Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich.

Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 6 Absatz 2. Der Umfang der Heilpraktikerleistung beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.3) Alle im Zusammenhang mit der Erstattung des Heilpraktikerhonorars durch Dritte notwendigen Auskünfte und Bescheinigungen werden auf Verlagen dem Patienten gegenüber erteilt.

  1. Diese Leistungen sind honorarpflichtig.
  2. Eine Auskunftserteilung an Dritte erfolgt nicht.
  3. § 9 Meinungsverschiedenheiten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patienten und dem Heilpraktiker aus dem Behandlungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden.
  4. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 10 Salvatorische Klausel 1) Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.2) Soweit Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Partei des Vertrages darstellen würde.

Was kostet 1 Std beim Heilpraktiker?

Wie läuft eine Behandlung beim Heilpraktiker ab und was kostet sie? – Wenn du das erste Mal zu mir kommst, nehme ich mir sehr viel Zeit für dich. Wir kümmern uns gemeinsam um den Grund deines Besuches und wühlen auch noch in den vergangenen Erkrankungen, Operationen, Medikamenten etc. rum. Wir sitzen wie 2 Detektive in einem Boot und suchen nach der Ursache. Das nennt sich Erstanamnese.

Die Erstanamnese ist sehr aufwendig und dauert in der Regel ca.1-2 Stunden. Sie kostet etwa zwischen 90 € bis 180€. Jeder Folgetermin von mindestens einer halben Stunde kostet dann nochmals etwa zwischen 45€ – 90€.

Ist ein Heilpraktiker teuer?

Preisinformation: – Der Preis für die Erstuntersuchung wird nach der Dauer und dem Aufwand für die Erstbehandlung berechnet. Im Allgmeinen brauche ich für die erste Untersuchung ca.1 1/2 bis 2 Stunden. Dabei liegen die Kosten der Erstanamnese zwischen € 150 (1 1/2 Stunden) und 180€ (2 Stunden).

  1. Bei großem Aufwand kann sich der Betrag erhöhen.
  2. Jede weitere Behandlung berechne ich Ihnen mit ca.€ 75,- pro Stunde, bei großem Aufwand oder der Verabreichung vieler homöopathischer Medikamente kann sich dieser Betrag entsprechend erhöhen.
  3. Der Rechnungsbetrag wird unmittelbar im Anschluß an die Behandlung mit dem Sumup-System kassiert.

Bitte denken Sie daran, Ihre EC-Karte mitzubringen. Rechnungen werden auf Wunsch erstellt. Sie orientieren sich an der Heilpraktiker-Gebührenordnung, können aber unter Umständen über den von der Versicherung festgelegten Höchstbeträgen liegen. Private Krankenkassen erstatten diese Rechnungen, sofern dies mit Ihrer Versicherung vereinbart wurde.

  • Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag oder über die Hotline Ihrer Versicherung.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick zum Thema Kostenerstattung hier.
  • Gerne helfe ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
  • Für gesetzlich Versicherte gibt es die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung für Heilpraktiker-Leistungen abzuschließen.

Bei außergewöhnlich hohen gesundheitlichen Kosten können Sie unter Umständen meine Abrechnungen als außerordentliche Ausgaben steuerlich geltend machen- bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater. Die Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure und die Behandlungen mit der Dracula-Therapie können nicht nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung abgerechnet werden und sind -je nach Aufwand-privat und in bar zu bezahlen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich Ihnen Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher telefonisch abgesagt wurden, mit dem vollständigen Stundenhonorar berechnen muß. Jeder Termin ist speziell für den einzelnen Patienten reserviert und kann nicht kurzfristig ersatzweise vergeben werden. Ich bitte Sie also in Ihrem eigenen Interesse um eine rechtzeitige Absage, sofern dies erforderlich sein sollte.

Ihre Heilpraktikerin Ulrike Böttcher

Wie viel Steuern müssen Heilpraktiker zahlen?

Endlich Heilpraktiker/in! Herzlichen Glückwunsch! Aber bitte beachten Sie die steuerlichen Besonderheiten! Die Heilpraktikerprüfung, dessen Durchfallquote höher als bei der Steuerberaterprüfung liegt, fordert von den Teilnehmern wahrlich Fleiß und Durchhaltevermögen.

  • Mit der bestandenen Prüfung und dem Traum von der eigenen Praxis steht der Existenzgründer aber oft vor neuen, unerwarteten Herausforderungen.
  • Hierauf möchte ich in diesem Blogbeitrag näher eingehen.
  • Streng zu unterscheiden ist zwischen der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer.
  • Thematik Umsatzsteuer: Der Beruf des Heilpraktikers umfasst eine Vielzahl von Behandlungsmöglichkeiten.
See also:  Was Verdient Ein Hauptmann Bei Der Bundeswehr?

Unabhängig davon sind die Heilbehandlungen des Heilpraktikers grundsätzlich gemäß § 4 Nr.14a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Dies bedeutet gleichzeitig, dass ein Vorsteuerabzug für jegliche Betriebsausgaben nicht möglich ist. Wesentlicher Vorteil hierbei ist jedoch, dass Sie sich, soweit Sie lediglich die klassischen Heilbehandlungen anbieten, um die Thematik Umsatzsteuer keinerlei Gedanken zu machen brauchen.

schriftstellerische Tätigkeit z.B. für eine Fachzeitschrift Vortragstätigkeit Lieferung von Hilfsmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln u.a. die Lehrtätigkeit kann ggf. nach § 4 Nr.21 umsatzsteuerbefreit sein

Für diese Umsätze kann allerdings die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Frage kommen. Soweit die Umsätze im vorangegangenen Jahr nicht 22.000 Euro* (17.500 Euro bis 31.12.2018) überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten werden, kann der Unternehmer auf die Anwendung der Regelbesteuerung verzichten.

Soweit die Umsatzsteuerpflicht gewählt wird, sind die Umsätze getrennt aufzuzeichnen, aus dem Einkauf und auch anteilig aus den weiteren Kosten ist dann ein Vorsteuerabzug möglich. Thematik Einkommensteuer: Die Ausbildungskosten sind vorweggenommene Betriebsausgaben und können entsprechend bereits in einem früheren Jahr steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie mit einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit erwarteten späteren Einnahmen aus dem Beruf stehen.

Die Einkünfte aus der Heilpraktikertätigkeit gehören zu den Katalogberufen gemäß § 18 ESTG und somit zu den freien Berufen. Die Ermittlung des Gewinns erfolgt normalerweise nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs.3 EStG. Dies bedeutet die Einnahmen/Ausgaben werden nach dem Zufluss/Abfluss Prinzip (Tag des Erhaltes) besteuert.

  1. Hier gilt allerdings noch die Ausnahmeregelung des § 11 EStG.
  2. Durch den Verkauf von Büchern, Nahrungsergänzungsmitteln u.a.
  3. Entstehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs.1 EStG.
  4. Wird der Verkauf nicht eindeutig räumlich wie organisatorisch von der Heilpraktikertätigkeit getrennt, erfolgt bei nicht nur geringem Anteil der Verkäufe eine Umqualifizierung aller Einkünfte in gewerbliche Einkünfte.

Bezüglich der Tätigkeit bei der Volkshochschule verweise ich auf meinen weiteren Wie immer im Steuerrecht weist auch die Tätigkeit des Heilpraktikers umfangreiche Besonderheiten in der Besteuerung auf, die nur individuell geklärt und besprochen werden können.

  1. Trotzdem hoffe ich, dass Sie durch die kleine Übersicht einen ersten Einblick in die Besteuerung erhalten konnten.
  2. Ein Vorteil in der Abrechnung der Heilpraktiker besteht sicherlich darin, dass zwischenzeitlich viele gesetzlich Versicherte eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, so dass Leistungen erstattungsfähig sind.

Viele privat Versicherte genießen schon lange die Möglichkeit die Leistungen über Ihre Krankenversicherung abzurechnen. Somit wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit. Bitte beachten Sie: Diese Information ist keine steuerliche Beratung. Aufgrund der Komplexität der Sachverhalte ist immer der Einzelfall zu betrachten und individuell zu beraten.

Wie fängt man als Heilpraktiker an?

Grundvoraussetzung: Die Heilpraktikerprüfung – Erst mit der erfolgreich bestandenen Heilpraktikerprüfung ist man berechtigt, als Heilpraktiker zu arbeiten. Ausbildung: Zur Prüfungsvorbereitung gibt es entweder ein Fernstudium oder aber der Besuch einer Heilpraktikerschule.

  1. Denkbar ist auch ein Selbststudium – doch ihr benötigt fundiertes medizinisches Detailwissen, um die Prüfung zu schaffen.
  2. Voraussetzungen für Prüfungszulassung: Ihr müsst mindestens 25 Jahren alt sein, mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen können und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Gesundheitszeugnisses vorlegen.

Abschluss: Mit der amtsärztlichen Überprüfung zum Heilpraktiker, kurz Heilpraktikerprüfung, garantiert ihr, dass ihr mit fundiertem Fachwissen und persönlicher Eignung den verantwortungsvollen Beruf des Heilpraktikers ausüben könnt. Die Prüfung wird zweimal im Jahr angeboten und hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Ist Heilpraktiker ein freier Beruf?

Heilpraktikerpraxis als Freiberufler – Als Heilpraktiker zählen Sie zu den sogenannten Katalogberufen, d.h. dem typischen Tätigkeitsbild dieser Berufsgruppe wird die Freiberuflichkeit zugeschrieben. Im Vergleich zu Gewerbetreibenden können Freiberufler zahlreiche Privilegien genießen, die Ihnen als Heilpraktiker im Gegensatz zu anderen Rechtsformen einige bürokratische Hürden ersparen.

Unter anderem sind Sie beispielsweise von der Gewerbesteuer befreit und Sie sind weder zur Mitgliedschaft bei der IHK noch zu einer doppelten Buchhaltung verpflichtet. Sie müssen sich einzig beim Finanzamt als Freiberufler einstufen lassen, um mit Ihrer Tätigkeit zu beginnen. Ob eine Tätigkeit insgesamt als freiberuflich eingestuft wird, muss in jedem einzelnen Fall vom Finanzamt geprüft werden.

Bevor Sie nun mit der weiteren Planung Ihrer Heilpraktiker-Praxis fortfahren, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Wenn Sie als freiberuflicher Heilpraktiker in die Selbständigkeit starten wollen, müssen Sie sich lediglich beim Finanzamt melden.

  • Eine Gewerbeanmeldung ist als freiberuflicher Heilpraktiker nicht nötig.
  • Beachten Sie aber, dass Sie ab einem bestimmten Umsatz und einem gewissen Tätigkeitsfeld gewerblich handeln und somit eine Gewerbeanmeldung benötigen.
  • Gegebenenfalls können Sie sich als Gewerbetreibender die Kleinunternehmerregelung verwenden.

Dafür darf seit 2020 der Jahresumsatz 22.000 Euro im aktuellen Jahr und im Folgejahr 50.000 Euro nicht überschreiten.

Wie seriös sind Heilpraktiker?

Wer in Deutschland als Arzt arbeitet, hat ein aufwendiges Studium abgeschlossen. Für eine Kassenzulassung kommt noch die mehrjährige Spezialisierung als Facharzt dazu. Und die Verpflichtung, sich regelmäßig fortzubilden. Wer in Deutschland als Heilpraktiker arbeitet, muss in einer Prüfung unter Beweis stellen, dass seine Ausübung der Heilkunde keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung und seiner Patienten darstellt.

Danach gilt er als «staatlich anerkannt». Eine Expertengruppe warnt, dass dieses Etikett bei Patienten den falschen Eindruck erwecken kann, es handle sich bei Ärzten und Heilpraktikern um gleichwertige Alternativen. Der «Münsteraner Kreis», in dem sich mehrere Ärzte und Wissenschaftler organisiert haben, fordert im «Ärzteblatt» eine umfassende Reform des Heilpraktikerberufs.

Gegen Pseudowissenschaft Die Gruppe klagt, dass im deutschen Gesundheitswesen zwei Parallelwelten existieren: Die Welt der akademischen Medizin, in der Methoden ihre Wirksamkeit beweisen müssen und die nach Fortschritt strebt. Und die Welt der Heilpraktiker, die «in der überwiegend unwissenschaftlichen Gedankenwelt der Komplementären und alternativen Medizin verankert ist».

Wir wollten ausloten, wie ein solidarisches Gesundheitswesen verantwortlich und fair mit dem Clash zwischen gefährlicher Pseudowissenschaft und Selbstbestimmung umgehen sollte. Um es deutlich zu sagen: Wir wollten den gegenwärtigen Irrsinn nicht länger hinnehmen», sagt Bettina Schöne-Seifert, Medizinethikerin an der Universität Münster.

Die Gruppe schlägt deshalb zwei mögliche Alternativen vor:

Den staatlich geschützten Beruf des Heilpraktikers abzuschaffen. Oder an Stelle des bisherigen Heilpraktikers verschiedene Fachheilpraktiker einzuführen. Dies könnte nur werden, wer bereits einen Heilberuf erlernt hat – also beispielsweise Ergotherapeuten, Krankenpfleger oder Logopäden.

Unterschrieben haben das Memorandum Experten aus verschiedenen Fachrichtungen, darunter Ärzte, Medizinethiker, Juristen, Historiker, Pflegeexperten und ein Journalist. Bisher können Heilpraktiker über fast alle Fachgebiete hinweg Therapien anbieten und zum Beispiel auch Injektionen setzen.

Sie dürfen aber unter anderem keine rezeptpflichtigen Arzneien verschreiben oder herstellen, nicht in der Zahnmedizin oder der Geburtshilfe tätig werden. Im Mai hatte sich der Deutsche Ärztetag dafür ausgesprochen, dass Heilpraktiker keine invasiven Maßnahmen vornehmen dürfen sowie keine Krebserkrankungen behandeln sollen.

Drei Tote nach Therapie mit experimentellem Wirkstoff «Gerade wegen der in Deutschland in nahezu allen Bereichen üblichen und erwartbar hohen Qualitätsstandards gehen Menschen hierzulande davon aus, dass solche Standards alle wichtigen Lebensbereiche regulieren – also auch die Gesundheitsversorgung durch Heilpraktiker», schreibt die Münsteraner Gruppe.

  • Umso größer sei die Gefährdung.
  • Als zugespitzten Vergleich schreiben sie: «Es wäre undenkbar, jemandem die Steuerung eines Flugzeugs anzuvertrauen, dessen ganze Kompetenz in einem erfolgreich absolvierten Workshop über die Sage des Ikarus besteht.» Im Juni 2016 starben drei krebskranke Patienten, kurz nachdem sie bei einem Heilpraktiker in Brüggen-Bracht Hilfe gesucht hatten.

Der Mann hatte ihnen einen experimentellen Wirkstoff gespritzt, Der Fall hatte eine Diskussion darüber angestoßen, das Heilpraktikerwesen zu reformieren, einige Änderungen gab es bereits. Gegen den Heilpraktiker wird seitdem wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Laut einem Bericht des «Sterns» praktiziert er bereits wieder – im Nachbarlandkreis. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte das «Münsteraner Memorandum». «Es ist überfällig, dass das Heilpraktikerrecht grundlegend reformiert wird.» Es fehlten einheitliche Standards. «So können Patienten kaum zwischen einem seriösen Anbieter und einem Scharlatan unterscheiden», sagte Vorstand Eugen Brysch.

Es dürfe nicht sein, dass es in Deutschland weiterhin einfacher ist, Heilpraktiker zu werden als Krankenpfleger.

Wird ein Heilpraktiker von der Krankenkasse bezahlt?

Zahlt die Krankenkasse die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung? – Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. So kann der Heilpraktiker auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben.

Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Bei privatversicherten und beihilfebrechtigten Patienten sieht die Erstattungssituation anders aus. Die entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet.

Da aber nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet werden, sollte evtl. der Kostenträger befragt werden. Im Wesentlichen werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.

Ist Heilpraktiker ein Titel?

Wer ist Heilpraktiker? – Heilpraktiker darf sich jede Person nennen, die eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 HeilprG besitzt. Es handelt sich um eine geschützte Berufsbezeichnung, Neben dem Mindestalter von 25 Jahren setzt die Zulassung das Bestehen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung voraus.

Kann ein Heilpraktiker Blut abnehmen?

Wer darf Blut abnehmen? Wer darf Blut am Patienten abnehmen? Und darf man die Blutabnahme auch ohne eine medizinische Vorbildung erlernen und später durchfühen? Wer in Deutschland Blut abnehmen darf, ist gesetzlich klar geregelt. Hierunter fallen vorrangig Berufsgruppen, die die Heilkunde ausüben dürfen – also z.B.

Kann ein Heilpraktiker auch DR Titel erhalten?

Der rechtliche Status des Heilpraktikers In der Bundesrepublik Deutschland gehört es zu den wesentlichen Freiheitsrechten eines jeden Bürgers, dass er in seiner Berufswahl und Berufsausübung frei ist ( Artikel 12 Abs.1 u.2 des Grundgesetzes ), soweit nicht ein Gesetz eine Einschränkung darstellt.

Die Naturheilkunde basiert auf einem Naturbegriff, der sich in der Tatsache des Lebens äußert. Die möglichst vollkommene Erhaltung des Lebens durch sich selbst organisierende Systeme und Ordnungsprinzipien scheint dem Heilpraktiker das Endziel der Schöpfung zu sein. Der Respekt vor diesen als sinnvoll anerkannten Gesamtzusammenhängen bestimmen sein Denken und Handeln.

Er sieht die wahrnehmbaren Veränderungen bei seinen Patienten als Ausdruck wechselnder äußerer und innerer Bedingungen und Ursachen und versucht, diese ganzheitlich in ihren Gesamtzusammenhängen zu erfassen, sie nach den Kriterien seines naturheilkundlichen Modells zu bewerten und zu ordnen.

Er wird den Patienten im Sinne der Ordnungstherapie über die Zusammenhänge seines Leidens aufklären, dessen Erkenntnis hierüber fördern und ihn nach dem naturheilkundlichen Modell (lege artis) therapieren. Es gibt einige Gesetze, die die Behandlungsfreiheit des Heilpraktikers einschränken, bzw. regeln : Der Heilpraktiker müssen Krankheiten nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes melden und dürfen nach § 24 Personen, die an einer der in § 6 Abs.1 Satz 1 Nr.1, 2 und 5 oder § 34 Abs.1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nicht behandeln.

Dies gilt entsprechend bei sexuell übertragbaren Krankheiten und für Krankheiten oder Krankheitserreger, die durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Abs.1 in die Meldepflicht einbezogen sind. Als Behandlung im Sinne der Sätze 1 und 2 gilt auch der direkte und Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit; § 46 gilt entsprechend.

Nach dem Arzneimittelgesetz darf der Heilpraktiker keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verschreiben und auch keine Arzneimittel herstellen.Eine Ausnahme bildet nur die direkte Applikation beim Patienten. Betäubungsmittel ( Anlagen I – III des Betäubungsmittelgesetzes ) dürfen durch Heilpraktiker weder verschrieben noch abgegeben werden.

Die Zahnheilkunde ist dem Heilpraktiker nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde verboten. Die Ausübung der Zahnheilkunde ist nach § 1 Abs.3 dieses Gesetzes definiert. „ Die Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.

» Der Begriff der zahnärztlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse ermöglicht dem Heilpraktiker durchaus die Behandlung einer Glossitis oder Stomatitis, wenn diese nicht als Folge z.B. einer Prothese oder einer Zahnfehlstellung zustande kommen. Die Geburtshilfe darf nach dem Gesetz für Hebammen und Geburtshelfer nur von Ärzten, Hebammen und Entbindungspflegern geleistet werden.

Die Geburtshilfe beginnt dabei mit den geburtsauslösenden Wehen und endet mit dem Ende des Puerperiums ( Wochenbett ). Dies bedeutet, dass eine schwangere Frau durchaus behandelt werden darf und auch die Leistung von erster Hilfe ist nicht verboten. Im Wesen der ersten Hilfe liegt es allerdings begründet, dass man die Geburtshilfe nicht vorausgeplant hat und sich bemüht, einen Arzt oder eine Hebamme zu verständigen.

  • Nach § 81 der Strafprozeßordnung sind Untersuchungen und Blutproben bei dem Verdacht von Straftaten nur vor Gericht verwendbar, wenn diese von einem Arzt vorgenommen werden.
  • Daher darf ein Heilpraktiker keine Untersuchungen dieser Art vornehmen.
  • Die Durchführung der Leichenschau und das Ausstellen von Totenscheinen sind nach der 3.
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Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens ebenfalls dem Arzt vorbehalten und dürfen nicht durch den Heilpraktiker durchgeführt werden. Die sichere Todesfeststellung ist gesetzlich dem Arzt vorbehalten. Bei absolut sicheren Todeshinweisen muss allerdings keine erste Hilfe in Form der Reanimation mehr geleistet werden.

Das Röntgen wird in § 23 der Röntgenverordnung geregelt. Um zu röntgen bedarf es eines besonderen Strahlenschutzsachkundenachweises. Mit diesem Sachkundenachweis, der von den zuständigen Behörden ausgestellt wird, ist auch sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt sind, also auch dem Heilpraktiker, gestattet zu röntgen.

Heilpraktiker, die ihre Erlaubnis nach dem 1.1.1988 erhalten haben, haben diese Möglichkeit aber grundsätzlich nicht mehr. Der Heilpraktiker unterliegt keiner Behandlungspflicht, kann also grundsätzlich selbst entscheiden, ob er jemanden behandeln will.

  1. Eine Ausnahme stellt lediglich die Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dar.
  2. Hier muss der Heilpraktiker im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe leisten, da er sich sonst nach § 323 c des Strafgesetzbuch ( StGB ) strafbar macht.
  3. Bei der ersten Hilfe wird im übrigen an den Heilpraktiker der gleiche Maßstab an die persönlichen Fähigkeiten gestellt wie an den praktischen Arzt.

Nach der Reichsversicherungsordnung ( RVO ) bzw. nach dem fünften Sozialgesetzbuch ( SGB V ) sind die Leistungen eines Heilpraktikers für Behandlungen nach der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung ( Kurbehandlungen ) und Unfallversicherung nicht erstattungsfähig.

Ein Heilpraktiker muss vor der Behandlung seine Patienten darauf hinweisen, damit er nicht Anschein erweckt, dass dies so wäre. Lediglich Privatkrankenkassen können, je nach Versicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen erstatten. Titel, Orden und akademische Grade dürfen von einem Heilpraktiker nur dann geführt werden, wenn sie rechtskräftig verliehen worden sind.

Bei akademischen Graden ist stets die vollständige Bezeichnung zu führen ( z.B. Dr. phil. oder Dr. rer.oek.) um die Assoziation mit einem medizinischen akademischen Grad zu vermeiden. Ausländische akademische Grade dürfen nur geführt werden, wenn diese von der zuständigen Behörde ( Innen- oder Bildunsgverwaltung ) genehmigt sind.

Heilpraktiker unterliegen der zivilrechtlichen Schweigepflicht aufgrund des Behandlungsvertrages nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) und nach der Berufsordnung für Heilpraktiker. Eine strafrechtliche Schweigepflicht gibt es nicht, da für den Beruf des Heilpraktikers keine geregelte Ausbildung Voraussetzung ist.

Trotzdem gebietet der hohe ethische Anspruch unseres Berufsstandes ein peinlich genaues Beachten der Schweigepflicht. Auch in Fachartikeln ist die Geschichte eines Patienten, falls dieser nicht vorher um Erlaubnis gefragt wurde, zu anonymisieren. Wenn Patientendaten in einer Kartei oder per EDV gespeichert werden, müssen allerdings die Schutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet werden.

Welche Medikamente darf ein Heilpraktiker geben?

Was darf der Heilpraktiker? – Der Heilpraktiker darf freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzneimittel verordnen. Sofern sie bei mehr als einem Patienten angewendet werden, darf er diese auch direkt in der Praxis verabreichen. Letzteres gilt zum Beispiel für homöopathische Arzneimittel, mehrfach verwendete Salben sowie Ampullen aus Mehrdosenpackungen zur Injektion.

  1. Ferner darf der Heilpraktiker homöopathische Arzneimittel aus verschreibungspflichtigen Urtinkturen ab einer Potenz von D 4 verordnen.
  2. Ab dieser Verdünnung entfällt die Verschreibungspflicht.
  3. Beispiele für verschreibungspflichtige Urtinkturen: Aconitum, Arsenicum album, Belladonna, Conium, Digitalis, Ignatia, Nux vomica, Phosphorus, Pulsatilla, Tuberkulinum.

Außerdem darf der Heilpraktiker Muster von apothekenpflichtigen Arzneimitteln abgeben.

Was kostet eine Spritze beim Heilpraktiker?

25 Injektionen, Infusionen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
25.2 Injektion, intramuskulär bis 5,20
25.3 Injektion, intravenös, intraarteriell bis 7,70
25.4 intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung 7,20 – 13,00
25.5 Injektion, intraartikulär 5,20 – 15,50

Warum zahlt die Krankenkasse keine Heilpraktiker?

Übernimmt die TK die Kosten bei einer Heilpraktikerin / einem Heilpraktiker? | Die Techniker

Nein, das tun wir nicht. Das liegt daran, dass es sich bei Heilpraktikerinnen / Heilpraktikern weder um Vertragsärztinnen / Vertragsärzte noch um medizinisches Hilfspersonal handelt. Was wir aber machen, um ganzheitliche Behandlungen zu unterstützen: Wir erstatten Kosten für ärztlich verordnete und bei bestimmten Ärztinnen und Ärzten,

Unser Kooperationspartner Envivas Krankenversicherung AG bietet Ihnen Zusatzversicherungstarife, die auch Leistungen bei einem Heilpraktiker abdecken: : Übernimmt die TK die Kosten bei einer Heilpraktikerin / einem Heilpraktiker? | Die Techniker

Wer zahlt Heilpraktiker Kosten?

Immer wieder gibt es Beschwerden über Rechnungen von Heilpraktikern. Diese Checkliste gibt Anhaltspunkte über den möglichen Rahmen der Gebühren und darüber, ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden müssen. Immer wieder gibt es Beschwerden über Rechnungen von Heilpraktikern.

Diese Checkliste gibt Anhaltspunkte über den möglichen Rahmen der Gebühren und darüber, ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden müssen. Off Höhe der Kosten Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung können sehr unterschiedlich ausfallen. Von den Heilpraktikerverbänden wurde ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstellt.

Dieses Gebührenverzeichnis ist jedoch veraltet und rechtlich nicht bindend. Dies hat den Nachteil, dass die Behandlungskosten letztendlich im Ermessen des Heilpraktikers liegen. Es hat jedoch auch den Vorteil, dass der Patient durch Verhandlung auf die Kosten Einfluss nehmen kann.

Wird keine Vergütung vereinbart, so gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker als übliche Vergütung im Sinne von § 612 Absatz 2 BGB, Als Grenze für einen angemessenen Preis wird oft der 2,3fache Satz einer vergleichbaren Leistung der Gebührenordnung der Ärzte angesehen. Wer trägt die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung? Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten so gut wie nie.

Es gibt jedoch Versicherungsunternehmen, die Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden anbieten. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung in der Regel. Es werden jedoch nicht in jedem Fall alle Kosten übernommen, weshalb man vor einer Behandlung Rücksprache mit seinem Versicherer halten sollte.

  1. Neben dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker gibt es noch das Hufelandverzeichnis für einzelne Leistungen des Heilpraktikers.
  2. Dieses Verzeichnis wird als Orientierungshilfe dafür eingesetzt, welche Leistungen Naturheilleistungen sind.
  3. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis stellt jedoch keine Gebührenordnung dar, mit dem man die Höhe Abrechnung der Leistung bestimmen könnte.

Es ist vielmehr ein Leistungsverzeichnis. Viele private Krankenkassen orientieren sich daran, um die Erstattungsfähigkeit von Leistungen dem Grunde nach zu beurteilen. Beamte sind hinsichtlich der Behandlungskosten meist beihilfeberechtigt, Siehe: Erstattung von Heilpraktikerleistungen für Beamte des Bundes,

  • Jedoch gilt auch hier, dass nicht immer alle Kosten getragen werden, so dass eine konkrete Nachfrage ratsam ist.
  • Rechtsprechung: Das OLG Köln sah es als nicht angängig an, dass dem Heilpraktiker eine beliebige Rechnungsstellung unter der Nennung von Gebührenpositionen gestattet sei, während Ärzte und Zahnärzte, die gegenüber dem Heilpraktiker eine langjährige Ausbildung durchlaufen würden, verpflichtet seien, auf Unterschiede der Sätze der Gebührenordnung und der in Rechnung gestellten Beträge hinzuweisen.

OLG Köln, Urteil vom 06.10.1997 – 5 U 45-97 Literatur Terbille, Münchener Anwaltshandbuch, Medizinrecht, 1.Auflage 2009, Rn.265f. Quaas/Zuck, Medizinrecht, 2.Auflage 2008; Rn 5-8. Beihilfenverordnung NRW, Verkündungsstand 21.03.2012.

Warum wird man Heilpraktiker?

Von Beruf Heilpraktiker – was heißt das? – Der Beruf des Heilpraktikers in Deutschland erfreut sich großer Beliebtheit. Aber was machst Du in diesem Beruf eigentlich? Als Heilpraktiker bist Du heilkundlich tätig. Du diagnostizierst und behandelst Krankheiten.

  • Dazu nutzt Du vor allem Methoden der Naturheilkunde, der Volksheilkunde und der Alternativmedizin.
  • So ergänzt Du das medizinische Angebot in Deutschland um die alternative Heilkunde.
  • Die Tätigkeitsbereiche, aber auch die Grenzen des Heilpraktikers, sind im Heilpraktikergesetz festgehalten.
  • Dieses regelt auch die Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um Dich Heilpraktiker nennen zu dürfen.

Denn die Berufsbezeichnung ist in Deutschland geschützt und darf nur mit staatlicher Erlaubnis ausgeübt werden. Diese erhältst Du, wenn Du die amtsärztliche Überprüfung, auch Heilpraktikerprüfung genannt, erfolgreich absolvierst. Die Rolf-Schneider-Akademie empfiehlt Heilpraktiker (Zertifikat) Du möchtest als Heilpraktiker Menschen zu einem gesünderen Leben verhelfen und sie dabei unterstützen, Krankheiten zu überstehen? Dann ist das Fernstudium zum Heilpraktiker der Rolf-Schneider-Akademie genau das Richtige für Dich, welches Du zeitlich flexibel und ortsunabhängig absolvierst! Weiterlesen Wie ist der menschliche Körper aufgebaut? Welche Infektionskrankheiten gibt es und wie steckt man sich damit an? Welche Untersuchungs- und Injektionstechniken wende ich wann und wie an? Mit diesen und noch mehr Fragen beschäftigst Du Dich in wahlweise 16 bis 24 Monaten.

  • Lerne, wann und wo immer Du willst! An der Rolf-Schneider-Akademie hast Du Zugang zu einer E‑Learning-Plattform, auf der Du Dir zeitlich flexibel beispielsweise Webinare oder Podcasts zum jeweiligen Themenbereich anhörst.
  • Darüber hinaus kannst Du Dein Heilpraktiker Fernstudium mit anderen Qualifikationen wie Ernährungsberatung, Homöopathie oder traditioneller chinesischer Medizin kombinieren und somit Dein berufliches Profil schärfen.

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Kann man den Heilpraktiker von der Steuer absetzen?

Rz.82 – Neben den typischen Krankheitskosten wie Aufwendungen für ärztliche Leistungen, zählen auch Ausgaben für Heilpraktiker, Krankengymnasten und auch Psychotherapeuten zu den abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen. Bei einem krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalt zählen Trinkgelder in üblicher Höhe für das medizinische Personal nicht mehr zu den abzugsfähigen Aufwendungen.M.E.

Was zahlt Debeka bei Heilpraktiker?

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren? – Das Hufelandverzeichnis wird nicht anerkannt. Die Abrechnung muss ausschließlich nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgen. Erstattet wird bis zum 2,3´fachen GOÄ Satz. : Debeka Versicherung Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif Debeka Versicherung EA

Was kostet ein Gespräch beim Heilpraktiker?

Die Kosten für ein Erstgespräch mit Anamnese betragen in Anlehnung an das GebüH 90,- bis 125,- € je nach Umfang, auf Wunsch incl. Iris- und Zungendiagnostik und Urinfunktionsanalyse sowie dem Erstellen eines Therapieplans.

Was kostet Blutuntersuchung beim Heilpraktiker?

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) Wie hoch sind die durchschnittlichen Honorare für Heilpraktiker? Welche Heilpraktikerleistung kostet in etwa wie viel? Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) gibt Ihnen Aufschluss darüber. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker listet zahlreiche Tätigkeiten und Behandlungsformen, die Heilpraktiker ausüben und gibt darüber hinaus Auskunft, in welchem von-bis-Bereich die Kosten dafür liegen.

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
1 Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung 12,30 – 20,50
2 Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie 15,40 – 41,00
3 Kurze Information, auch per Telefon, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers bis 4,50
4 Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird in der Regel als alleinige Leistung erstattet oder im Zusammenhang mit einer Leistung nach Ziffer 1 oder 17.1. 16,40 – 22,00
5 Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet. 8,20 – 20,50
6 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit. 17,00 – 24,50
7 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr 19,50 – 28,50
8 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und feiertags Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziff.6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeit stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält. 15,40 – 27,00

9 Hausbesuch, einschließlich Beratung

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
9.1 bei Tag 21,50 – 29,50
9.2 in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt) 24,00 – 32,00
9.3 bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen 27,50 – 26,50

10 Nebengebühren für Hausbesuche Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muss, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis zu zwei Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:

Ziffer Leistung Gebühr
10.1 für jede angefangene Stunde bei Tag bis 5,50
10.2 für jede angefangene Stunde bei NachtDas Wegegeld wird ersetzt bei einer Entfernung von 2 bis 25 Kilometern: bis 10,50
10.3 durch Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel
10.4 durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis. Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges für den zurückgelegten Kilometer
10.5 bei Tag bis 1,25
10.6 bei Nacht bis 2,50
10.7 Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden Anmerkung: Die Wegekilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet. Besucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt. bis 0,25
10.8 Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als sechs Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen. 10,50 – 20,50 pro Stunde

11 Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
11.1 Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten 3,60 – 15,50
11.2 Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben) 10,30 – 20,50
11.3 Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen Anmerkung: Die Vervollständigung vorgefertigter Diät- pläne ist nicht berechnungsfähig. 10,50 – 26,00

12 Chemisch-physikalische Untersuchungen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
12.1 Harnuntersuchungen qualitativ mittels bis zu Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich Anmerkung: Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker und Eiweiß sowie die Bestimmung des pH-Wertes und des spezifischen Gewichtes ist nicht berechnungsfähig. bis zu 3,10
12.2 Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z.B. Zucker usw.) bis zu 4,60
12.4 Harnuntersuchung, nur sediment bis zu 4,60
12.5 Carzinochrom-Reaktion (CCR) bis zu 17,90
12.7 Blutstatus (nicht neben Ziff.12.9, 12.10, 12.11) bis zu 18,00
12.8 Blutzuckerbestimmung bis zu 8,00
12.9 Hämoglobinbestimmung bis zu 5,50
12.10 Differenzierung des gefärbten Blutausstriches bis zu 7,70
12.11 Zählung der Leuko- und Erythrozyten bis zu 5,50
12.12 Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit (BKS) einschließlich Blutentnahme bis zu 6,00
12.13 Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro Untersuchung bis zu 9,50
12.14 Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z.B. Enzymdiagnostik, Nieren- chemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung) bis zu 10,50
12.15 Kristallographie, Photometrie, pro Einzeluntersuchung Anmerkung: Die Art der Untersuchung bei Ziff.12.13, 12.14 oder 12.15 ist anzugeben. bis zu 10,50

13 Sonstige Untersuchungen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
13.1 Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahren besonders schwieriger Art, z.B. ph-Messungen im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v. Bremer, Enderlein usw. Anmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben. 10,50 – 31,00

14 Spezielle Untersuchungen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
14.1 Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes 5,20 – 10,50
14.2 Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach Ziffer 1 oder Ziffer 4 berechnet werden. Leistungen nach Ziffer 14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander berechnet werden. 5,20 – 10,50
14.3 Grundumsatzbestimmung nach Read 5,20 – 8,00
14.4 Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung 10,30 – 26,00
14.5 Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung) 10,50 – 20,50
14.6 Elektrokardiogramm mit mindestens 9 Ableitungen 26,00 – 51,50
14.7 Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen 20,50 – 31,00
14.8 Oszillogramm-Methoden 5,20 – 25,50
14.9 Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen (Schellong) Anmerkung: Nicht neben Ziffer 1 oder 4 berechenbar. 10,50 – 25,50
14.10 Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zu peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessung bis 11,30

15 Photoaufnahmen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
15.1 Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken, Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar) 5,50 – 15,50
15.2 Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis berechnetAnmerkung: Photographische Aufnahmen der Iris oder andere photographische Aufnahmen, die zu diagnostischen Zwecken notwendig sind, sind zuvor mit dem Patienten zu vereinbaren. Photoaufnahmen, die Studienzwecken des Heilpraktikers dienen, kommen nicht zur Berechnung.

16 Bioenergetische Verfahren

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
16.1 Elektro Neural-Diagnostik 10,50 – 26,00
16.2 Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a. 5,20 – 20,50
16.3 Bioelektrische Funktionsdiagnostik 15,50 – 41,00
16.4 Hautwiderstandsmessungen Anmerkung: Art und Ziel der Untersuchung sind anzugeben. 5,20 – 26,00

17 Neurologische Untersuchungen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
17.1 Neurologische Untersuchung Anmerkung: Die neurologische Untersuchung wird grundsätzlich nur durchgeführt, wenn sie für den Heilzweck oder für die Sicherung der Diagnose oder die Beobachtung des Heilungsverlaufes erforderlich erscheint 5,20 – 26,00

18 Heilmagnetische Behandlungen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
18.1 Einfache heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten 5,50 – 10,50
18.2 Heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß überschreiten 8,00 – 26,00

19 Psychotherapie

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
19.1 Psychotherapie von halbstündiger Dauer 15,50 – 26,00
19.2 Psychotherapie von 50 bis 90 Minuten Dauer 26,00 – 46,00
19.3 Ausstellung eines psychodiagnostischen Befundes 15,50 – 38,50
19.4 Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite bis 15,50
19.5 Psychologische Exploration mit eingehender Beratung 15,50 – 46,00
19.6 Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.) 15,50 – 38,50
19.7 Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung Anmerkung: Die Honorare für eine ausgedehnte Spezialbehandlung von Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare für spezielle ausgedehnte Sprechlehrkurse, Kurse der Entwöhnungsbehandlung usw. sind besonders zu vereinbaren. 10,50 – 31,00
19.8 Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose 15,50 – 26,00

20 Atemtherapie, Massagen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
20.1 Atemtherapeutische Behandlungsverfahren 13,00 – 31,00
20.2 Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u.a. Spezialnervenmassage 8,00 – 15,50
20.3 Bindegewebsmassage 8,00 – 20,50
20.4 Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) 5,50 – 10,50
20.5 Großmassage 10,50 – 18,00
20.6 Sondermassagen – Unterwasserdruckstrahlmassage – Lymphdrainage – Schrägbettbehandlung u.a 10,50 – 20,50
20.7 Behandlung mit physikalischen oder medico-mechanischen Apparaten 10,50 – 26,00
20.8 Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut 5,50 – 8,00

21 Akupunktur

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
21.1 Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose 10,30 – 26,00
21.2 Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte 5,20 – 15,50

22 Inhalation

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
22.1 Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaturen in der Sprechstunde ausgeführt werden 5,50 – 13,00

23 Aerosole

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
23.1 Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw. Sauerstoffapparaten 5,20 – 15,50

24 Eigenblut, Eigenharn

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
24.1 Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme und Reinjektion 10,30 – 13,00
24.2 Eigenharninjektion 5,20 – 13,00

25 Injektionen, Infusionen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
25.1 Injektion, subkutan bis 5,20
25.2 Injektion, intramuskulär bis 5,20
25.3 Injektion, intravenös, intraarteriell bis 7,70
25.4 intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung 7,20 – 13,00
25.5 Injektion, intraartikulär 5,20 – 15,50
25.6 Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke 7,70 – 26,00
25.7 Infusion bis 8,70
25.8 Dauertropfinfusion Anmerkung: Für die bei Infusionen gegebenenfalls eingebrachten Medikamente werden nur die nachweisbaren Eigenkosten, unter Angabe von Art und Menge der verbrauchten Präparate, von den Leistungsträgern erstattet. bis 12,80
25.9 Gasgemischinjektionen (z.B. Ozon oder Sauerstoff), intramuskulär 7,70 – 13,00
25.10 Gasgemischinjektionen, intraarteriell 13,00 – 26,00
25.11 HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie) 26,00 – 51,50

26 Blutentnahmen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
26.1 Blutentnahme bis 3,60
26.2 Aderlaß bis 12,80

27 Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
27.1 Setzen von Blutegeln, ggf. einschließl. Verband 10,50 – 31,00
27.2 Skarifikation der Haut 5,50 – 10,50
27.3 Setzen von Schröpfköpfen, unblutig 5,20 – 8,00
27.4 Setzen von Schröpfköpfen, blutig 10,50 – 20,50
27.5 Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel 5,20 – 10,50
27.6 Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten 10,50 – 26,00
27.7 Setzen von Fontanellen 5,20 – 15,50
27.8 Setzen von Cantharidenblasen 5,20 – 10,50
27.9 Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8) 5,20 – 10,50
27.10 Anwendung von Pustulantien 5,20 – 10,50
27.11 Baunscheidtieren 10,30 – 20,50
27.12 Biersche Stauung 5,20 – 8,00

28 Infiltrationen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
28.1 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion 7,70 – 15,50
28.2 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen 10,30 – 20,50

29 Roedersches Verfahren

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
29.1 Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren 8,00 – 15,50

30 Sonstiges

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
30.1 Spülung des Ohres 8,00 – 15,50
30.2 Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff 10,30 – 36,00

31 Abszesse u.a.

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
31.1 Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses 5,20 – 13,00
31.2 Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung 5,20 – 10,50

32 Versorgung einer frischen Wunde

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
32.1 bei einer kleinen Wunde 5,20 – 10,50
32.2 bei einer größeren und verunreinigten Wunde 10,30 – 15,50

33 Verbände (außer zur Wundbehandlung)

Ziffer Leistung Gebühr
33.1 Verbände, jedesmal 5,20 – 15,50
33.2 elastische Stütz-, Tape- und Pflasterverbände 5,20 – 15,50
33.3 Kompressions- oder Zinkleimverband Anmerkung: Materialien kommen zum Gestehungspreis zur Berechnung. 5,20 – 13,00

34 Wirbelsäulenbehandlung

Ziffer Leistung Gebühr
34.1 Chiropraktische Behandlung 10,50 – 18,00
34.2 Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule Anmerkung zu Ziff.34.2: Bei einem mehr als dreimaligen gezielten Eingriff an der Wirbelsäule pro Behandlungsfall kann der Leistungsträger eine Begründung verlangen. 15,40 – 19,00

35 Osteopathische Behandlung

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
35.1 des Unterkiefers 7,70 – 15,50
35.2 des Schultergelenkes 15,40 – 26,00
35.3 der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel, der Vorderarme und der Fußgelenke 15,40 – 26,00
35.4 der Schlüsselbeine und der Kniegelenke 5,20 – 15,50
35.5 der Daumen 5,20 – 13,00
35.6 der Finger und Zehen 5,20 – 13,00

36 Hydro- und Elektrotherapie Medizinische Bäder und sonstige hydrotherapeutische Anwendungen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
36.1 Leitung eines ansteigenden Vollbades 5,20 – 15,50
36.2 Leitung eines ansteigenden Teilbades 5,50 – 8,00
36.3 Spezialdarmbad (subaquales Darmbad) 7,70 – 23,00
36.4 Kneippsche Güsse 5,50 – 8,00

37 Elektrische Bäder- und Heißluftbäder

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
37.1 Teilheißluftbad, z.B. Kopf oder Arm 5,50 – 8,00
37.2 Ganzheißluftbad, z.B. Rumpf oder Beine 8,00 – 10,50
37.3 Heißluftbad im geschlossenen Kasten 5,20 – 10,50
37.4 Elektrisches Vierzellenbad 8,00 – 13,00
37.5 Elektrisches Vollbad (Stangerbad) 7,70 – 13,00

38 Spezialpackungen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
38.1 Fangopackungen 8,00 – 15,50
38.2 Paraffinpackungen, örtliche 8,00 – 15,50
38.3 Paraffinganzpackungen 10,50 – 23,00
38.4 Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen, Prießnitz- und Schlenzpackungen Anmerkung: Alle nicht aufgeführten Bäder und Packungen evtl. unter Verwendung verschiedener Apparate werden nach vergleichbaren Positionen berechnet. 10,50 – 31,00

39 Elektro-physikalische Heilmethoden

Ziffer Leistung Gebühr in Euro
39.1 Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen 5,50 – 8,00
39.2 Ganzbestrahlungen 7,70 – 10,50
39.4 Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte) 5,50 – 15,50
39.5 Anwendung der Influenzmaschine 5,50 – 10,50
39.6 Anwendung von Heizsonnen (Infrarot) 5,50 – 8,00
39.7 Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen 5,20 – 10,50
39.8 Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit verschiedenen Apparaten 5,50 – 15,50
39.9 Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und Mikrowellenbehandlung 8,00 – 18,00
39.10 Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten 10,50 – 20,50
39.11 Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach Aufwand und Dauer) 5,50 – 31,00
39.12 Niederfrequente Reizstromtherapie, z.B. Jono Modulator 5,50 – 26,00
39.12 Ultraschall-Behandlung 5,50 – 15,50

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Wie viel kostet eine homöopathische Behandlung?

«In der Homöopathie steht den Ärzten ein medizinisches System zur Verfügung, das in der Lage ist, akute und chronische Krankheiten weitgehend nebenwirkungsfrei zu heilen.» Rita Süssmuth Die homöopathische Erstanamnese (2-3 Stunden) kostet einschließlich einer ausführlichen Auswertung (Repertorisation) je nach Umfang des Gespräches 200 – 260 EUR, wobei die Kosten bei Kindern in der Regel im unteren Bereich liegen.

Teilweise ist für eine gründliche Ermittlung des geeigneten homöopathischen Arzneimittels noch ein kurzer Folgetermin („Mittelgabe- Gespräch») erforderlich. Diese und weitere Konsultationen werden nach Zeitaufwand abgerechnet (z.B.30 min ca.50 EUR, 60 min ca.100 EUR). Wir rechnen grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Nachweislich ist die Homöopathie eine der preisgünstigsten Behandlungen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen. Unsere homöopathischen Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Für gesetzlich Krankenversicherte : ​Wir empfehlen Ihnen, eine Private Zusatzversicherung für ärztliche homöopathische Behandlungen abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker unsere ärztlichen Behandlungen nicht erstattet! Nähere Infos hierzu siehe : DZVhÄ / Zusatzversicherungen Für privat Krankenversicherte : ​Bei Privaten Krankenversicherungen übernimmt in der Regel die Kosten für unsere Behandlungen. ​ Nähere Infos hierzu siehe : DZVhÄ / Kostenerstattung der privatärztlichen Behandlung

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Homöopathischen Arztpraxen Celle

Wie viel kostet Naturheilkunde?

Rechenbeispiel für eine Heilpraktikerinnen- und Heilpraktiker-Ausbildung in Vollzeit. Ein Vollzeitstudium mit einem Umfang von knapp 1.500 Unterrichtsstunden mit Präsenzunterricht kostet an einer seriösen Schule zwischen 7.000 und 8.000€.