Die HU-Motorrad kostet zwischen 65 und 75 Euro. Die Kosten variieren je nach Bundesland und Prüfstelle. Ist der Motorrad-TÜV abgelaufen, riskieren Sie bei einer Verkehrskontrolle 15 bis 65 Euro Bußgeld und ggf. einen Punkt in Flensburg.
Wie oft muss ein 125er Roller zum TÜV?
Vorbereitung zur Motorrad-HU Alle zwei Jahre steht für Motorräder und Motorroller die Hauptuntersuchung an © stock.adobe.com/ghazii Motorräder und Motorroller müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Wer vor der Fahrt zu einer der autorisierten Prüforganisationen sein Fahrzeug selbst checkt, kann sich vor unliebsamen Überraschungen schützen sowie Zeit und Geld sparen.
Welche Roller müssen zum TÜV?
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Roller Benötige ich einen Führerschein zum fahren eines Rollers?
50ccm: Sie benötigen einen Führerschein.Für einen Roller bis 50 ccm benötigen Sie entweder den Führerschein Klasse M / 4 oder einen PKW-Führerschein – Klasse B / 3.125 ccm: Für einen Roller bis 125 ccm benötigen Sie entweder den Führerschein Klasse A1 / 1B, oder einen PKW-Führerschein Klasse B / 3 mit Ausstellungsdatum vor dem 01.04.1980 (jeweils mit Leistungsbeschränkung auf max.11 KW). über 125 ccm:Für einen Roller mit mehr als 125 ccm bzw. mehr Leistung als 11 KW benötigen Sie den Motorrad-Führerschein A / 1, Mofa: Das fahren eines Mofas ist führerscheinfrei. Personen die nach dem 01.04.1965 geboren sind benötigen lediglich eine „Prüfbescheinigung» und müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Muss ich meinen Roller versichern bzw. anmelden/zulassen?
Jeder Roller muss mindestens Haftpflicht versichert werden.50 ccm: Bei einem Roller bis 50 ccm genügt das so genannte „Moped-Kennzeichen». Diese Roller brauchen weiterhin weder polizeilich zugelassen oder angemeldet werden. Das Moped-Kennzeichen ist immer gültig ab dem Tag der Ausstellung (frühestens 1. März) bis zum letzten Tag im Februar. über 50 ccm: Alle Roller mit mehr als 50 ccm müssen auf der Zulassungsstelle angemeldet werden und bekommen ein ganz „normales» Kennzeichen. Zur Anmeldung/Zulassung benötigen Sie einen Versicherungsnachweis von einer Versicherung.
Muss ich für einen Roller Steuern zahlen?
50 ccm: Alle Roller bis 50 ccm sind steuerfrei. über 50 ccm: Roller über 50 ccm sind grundsätzlich steuerpflichtig. In den meisten Kommunen werden aber für Roller bis 125 ccm derzeit keine Steuernerhoben. Steuern für einen Roller bis 125 ccm belaufen sich derzeit auf 9,- Euro/Jahr.
Muss ich meinen Roller regelmäßig zur Inspektion bringen?
Ja. Es gibt für jeden Roller, vom Hersteller festgelegte, Inspektionsintervalle. An die Einhaltung dieser Intervalle knüpfen viele Hersteller ihre Garantiebedingungen. Damit die Garantie nicht erlischt müssen Sie die vorgegebenen Intervalle einhalten. Bei Nichteinhaltung erlischt Ihr Garantieanspruch. Auch nach Ablauf der Garantie sollten Sie zur eigenen Sicherheit, zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit und zur Verlängerung der Nutzungs-/Lebensdauer Ihres Rollers die Inspektionsintervalle weiterhin einhalten. Dies ist wichtig um einem Defekt, einem versagen der Bremsen oder gar einem schwerem Motorschaden vorzubeugen bzw. zu vermeiden. Es geht hier vor allem um Ihre Sicherheit. In der Regel liegen die Inspektions-/Serviceintervalle bei einem guten Markenroller zwischen 4.000 und 6.000 km bzw. bei 1 pro Jahr. Bei etlichen PEUGEOT Modellen gibt es sogar nur 10.000 km Intervalle. Die vorgegebenen Inspektionsintervalle für Ihren Roller finden Sie in Ihrer Bedienungsanleitung oder in Ihrem Inspektions- / Garantieheft. Sollten Sie dort keine Angaben finden fragen Sie einfach bei uns nach.
Muss mein Roller zum TÜV?
bis 50 ccm: Mofas und Roller bis 50 ccm unterliegen keiner Haupt- oder Abgasuntersuchungspflicht. über 50 ccm: Zulassungspflichtige Roller unterliegen unabhängig von den Inspektions- / Werkstatt- intervallen einer regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht.
Muss ich als Rollerfahrer/in einen Helm tragen?
Ja, jeder Mofa oder Rollerfahrer ist verpflichtet einen zugelassenen Helm zu tragen.
Darf ich auch auf dem Radweg- oder Fußweg fahren?
Nein, als Mofa- oder Rollerfahrer dürfen Sie nur auf der Strasse fahren und dürfen weder Fuß- noch Radwege befahren
Was darf/muss ich für Benzin tanken? E10-Kraftstoff?
In der Regel reicht Normalbenzin aus, wobei jedoch immer mehr moderne Rollermotoren Superbenzin verlangen. Die Benzinsorte variiert daher von Roller zu Roller. Entsprechende Herstellervorgaben für Ihren Roller entnehmen Sie bitte der Bedienungs- oder Betriebsanleitung Ihre Rollers oder Sie fragen uns. Achtung – E10! Mittlerweile haben Peugeot, Kymco und Vespa für Ihre Roller (ab Baujahr 2000) die Benzinsorte E10 unter bestimmten Bedingungen freigegeben. Näherere Infos finden Sie auf den Herstellerseiten bzw. beim DAT. Wir, als Roller-Point-Dresden, raten von der Nutzung der Kraftstoffsorte E10 grundsätzlich ab. SYM,TGB- & Daelim-Roller sind vom Hersteller/Importeur zur Zeit noch nicht für E10-Kraftstoffe freigegeben!
Wie hoch ist der Benzinverbrauch eines Rollers?
Der durchschnittliche Verbrauch liegt ca. zwischen 3 und 4 Litern auf 100 km.
Was kann ich von einem Roller erwarten?
Elektrischer Starter Kaltstartautomatik Helmfachstufenloses Automatikgetriebe Staumöglichkeit / Helmfach
Was ist beim Rollerkauf zu beachte ?
Benötige ich Platz für zwei Personen oder bin ich vor allem allein unterwegs Sie sollten den Roller unbedingt Probesitzen da sich die Rollermodelle in der Sitzergonomie stark unterscheiden. Kleinere Personen sollten auf eine niedrige Sitzhöhe des Rollers achten, damit Sie den Roller auch im Stand sicher handhaben können. Großgewachsene Personen sollten besonders auf die Beinfreiheit achten, damit Sie mit den Knien nicht am Lenker festklemmen. Machen Sie mit dem Roller Ihrer Wahl eine Probefahrt ! Nur so können Sie feststellen ob Sie zueinander passen bzw. ob Sie mit dem Roller zurechtkommen. Nur bei einer Probefahrt können Sie die Unterschiede zwischen verschiedenen Rollermodellen kennen lernen und herausfiltern. Informieren Sie sich über die Inspektionsintervalle, diese lassen erkennen wie hoch die zu erwartenden Unterhaltskosten sind. Achten Sie auf den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. So mancher Verkäufer ist hier nicht sattelfest oder ehrlich. Nicht das sich eine vermeintliche Garantie doch nur als Gewährleistung entpuppt. PEUGEOT bietet Ihnen 24 Monate Herstellergarantie, die auf 36 Monate verlängerbar ist.
Wie kann ich mein Kind auf dem Roller mitnehmen?
Je nach Alter und Größe des Kindes benötigen Sie eine Kindersitz sowie Fußschlaufen. Der Roller-Point-Dresden bietet nicht nur eine Rollervermietung, sondern auch eine Kindersitz – Vermietung ! Ausführliche Informationen finden Sie in der folgenden pdf-Broschüre vom Institut für Zweiradsicherheit e.V. (IFZ).
Wie schnell dürfen 125er Roller fahren?
Gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit – Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die maximale Geschwindigkeit der 125 ccm Roller auf 110 km/h festgelegt. Das bedeutet, dass auch bei Testfahrten alle Roller 125ccm im Test nicht schneller als eben diese 110 km/h fahren dürfen.
Warum brauchen Roller keinen TÜV?
Müssen Kleinkrafträder zur Hauptuntersuchung? – Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit, Sie müssen daher das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. Sie sind aber natürlich trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sind. Das gilt sowohl für Kleinkrafträder mit zwei als auch mit drei Rädern. Für Kleinkrafträder gilt eine Helmpflicht © iStock.com/Dimensions
Kann man mit 13 E Roller fahren?
Braucht man für E-Scooter einen Führerschein und gibt es ein Mindestalter? – Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller (Elektrokleinstfahrzeug) liegt bei 14 Jahren.
Kann man e Roller im Schnee fahren?
Elektroroller im Frühling, Sommer, Herbst und Winter: Unser Fazit. Trotz aller technischen Neuerungen lässt sich festhalten: Bei extremen Bedingungen wie Schnee, Eis und Glätte sollten Sie den E-Scooter stehen lassen und Wege in der Großstadt lieber zu Fuß oder über öffentliche Verkehrsmittel zurücklegen.
Wer darf HU abnehmen?
Nicht nur der Tüv macht den «Tüv» Die Preise für eine TP-HU legt der Gesetzgeber mit Minimal- und Maximalwerten in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest. (Foto: imago/Bildwerk) Das Auto muss zum Tüv. Was umgangssprachlich so einfach klingt, ist in der Praxis komplizierter.
Denn die Hauptuntersuchung darf nicht nur der Tüv machen, auch Dekra, GTÜ oder KÜS sind dazu befugt. Und dann sind da noch die Technischen Prüfstellen. Mancher Autofahrer mag sich beim Blick auf die Rechnung für die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) schon gewundert haben, warum vielleicht der Nachbar bei einer anderen Organisation dafür weniger bezahlt hat.
Wie kann das sein? «Für die HU ist der Markt liberalisiert», erklärt Vincenzo Lucà vom Tüv Süd. Jeder akkreditierte Sachverständige von amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (ÜO) wie Tüv, Dekra, GTÜ oder KÜS kann die HU anbieten und den Preis dafür frei kalkulieren.
Wie schnell fährt eine 125er mit 12 PS?
Wie ist die Leistung eines 125 cm³ Rollers? – Trotz dem begrenzten Hubraum von 125 cm³ sind motorisierte Zweiräder perfekt für den Stadtverkehr geeignet, da sie leicht zwischen die Autos passen. Zusätzlich zu diesem Vorteil bieten 125er-Roller die Vorteile eines bequemen Sitzes, einer komfortablen Höchstgeschwindigkeit, eines Automatikgetriebes, eines Antiblockiersystems (ABS) etc., für maximale Sicherheit.
- Darüber hinaus locken günstigere Beiträge zur Versicherung im Vergleich zu denen anderer Kraftfahrzeuge.
- Was die Leistung anbelangt, so kann die Höchstgeschwindigkeit der 125er 100 km/h übersteigen – bis zu einem Höchstwert von 110 bis 115 km/h.
- So kann sich der Fahrer unbesorgt auch auf die Straße außerhalb der Stadt begeben.
Was den Motor betrifft, so handelt es sich in der Regel um einen leisen Viertakt-Einzylindermotor, der so zuverlässig ist, wie der eines Autos. Peugeot 125er Roller FAQ Übersicht
Wie oft muss ein Roller zur MFK?
Diese für die Sicherheit wichtige Kontrolle des Fahrzeugzustands erfolgt (wie bei Personenwagen) erstmals 5 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach 3 Jahren und schliesslich alle 2 Jahre.
Kann man 125 Roller mit Autoführerschein fahren?
125er fahren mit dem Autoführerschein Mit B196-Schein ohne Prüfung Motorrad fahren – Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.
Wir erklären Ihnen, wie das geht, was das kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder – unter bestimmten Voraussetzungen – mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Diese Regelung gilt seit Januar 2020.
Wir geben hier einen Überblick, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie viel das kostet und wie erfolgreich die neue Führerscheinregelung bereits angenommen wird – und von wem.
Warum müssen Roller nicht zum TÜV?
Kleinkrafträder eignen sich optimal, um gerade, kurze Strecken zu überbrücken. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass weniger Platz für das Parken erforderlich ist. Diese Regeln gelten.
Versicherungskennzeichen ist erforderlich Man benötigt die Führerscheinklasse AM Kleinkrafträder müssen nicht zum TÜV
Kleinkrafträder gibt es mit zwei Rädern sowie mit drei Rädern. In beiden Fällen beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, bei Elektromotoren beträgt die Nenndauerleistung maximal 4 kW,
Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen bei Benzinern einen Hubraum von ebenfalls maximal 50 cm³ haben. Bei anderen Verbrennungsmotoren bestimmt das Gesetz nicht ausdrücklich die Größe des Motors, die Nutzleistung darf jedoch maximal 4 kW betragen. Handelt es sich um einen Elektromotor, beträgt die maximale Nenndauerleistung ebenfalls 4 kW,
Unter die Bezeichnung Kleinkraftrad fällt z.B. der allseits bekannte 50er-Roller, der höchstens 45 km/h erreicht.
Hat ein neues Motorrad 3 Jahre TÜV?
Hauptuntersuchung Zur Hauptuntersuchung (HU) müssen Autos und Motorräder von Privatpersonen in der Regel alle zwei Jahre, Neuwagen müssen erstmalig nach drei Jahren „zum TÜV». Wer den „TÜV-Termin» verpasst, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen.
Der Gesetzgeber regelt : „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.» Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland f ür Kraftfahrzeuge vorgeschrieben, Durch die Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund auch einfach nur „TÜV» genannt – soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter,
Wann Ihr Fahrzeug zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und i m Fahrzeugschein, Die Abgasuntersuchung ist bei allen Kraftfahrzeugen – für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 – und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 – Teil der Hauptuntersuchung.
Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B.2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. Oktober). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen. Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe rosa, ist das Fahrzeug im Jahr 2023 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.
Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können. Unsere unabhängigen Fachleute überprüfen u.a.:
Fahrwerk Bremsen Räder/Reifen Rahmen/Karosserie Auspuffanlage Lenkung Beleuchtung/elektrische Anlage Scheiben/Spiegel Ausrüstung wie Warndreieck/Warnleuchte/Verbandkasten/Unterlegkeile Pedale/Sitze/Sicherheitsgurte Elektronische Sicherheitssysteme
Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüferinnen und Prüfer oder Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen. Vertrauen Sie, wenn es um die technische Sicherheit Ihres Fahrzeugs geht, auf die Kompetenz von TÜV NORD Mobilität. Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren, Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren,
Der HU-Bericht wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen. Der Untersuchungsbericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Untersuchungsbericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen,
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) – früher AU genannt – darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden.
Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Das bedeutet, alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Fahrzeugs sind in Ordnung. Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Mängel möglichst schnell beheben zu lassen.
Werden im Rahmen der Hauptuntersuchung Abweichungen und Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt, werden diese auf der Vorderseite des HU-Untersuchungsberichts dokumentiert. Die TÜV relevante Mängel Liste unterscheidet dabei in folgende Befunde:
Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel» auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt.
Hinweise gelten nicht als Mängel. In den Hauptuntersuchungsbericht können Hinweise auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion o.ä.) aufgenommen werden. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt,
Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Sie müssen die festgestellten Mängel unverzüglich und vollständig beheben lassen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung zu erwarten ist Allerdings besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!
Wenn Ihr Fahrzeug einen oder mehrere „erhebliche Mängel» aufweist, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand informiert Das Fahrzeug muss auf fremder Achse (d.h. auf einem Anhänger oder einem Abschleppwagen) in die nächste Werkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Ein abgelaufener Verbandskasten im Auto wird beim TÜV derzeit nicht als Mangel eingestuft. Sie erhalten lediglich einen Hinweis „Verbandkasten Inhalt überaltert». Bevor Sie mit Ihrem Fahrzeug zum TÜV kommen, prüfen Sie sicherheitshalber das Verfallsdatum Ihres Verbandskastens.
Werden an Ihrem Fahrzeug gefährliche Mängel festgestellt, müssen diese unbedingt behoben werden. Bis dahin darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen wir Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen! Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden.
Haben Sie das Original eines Untersuchungsberichts für eine amtliche Fahrzeugprüfung verloren oder ist es unbrauchbar geworden, können Sie eine Zweitschrift erstellen lassen, Näheres zur Zweitschrift und ein Anforderungsformular finden Sie unter Wie oft ein Fahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung muss, ist abhängig von der Fahrzeugart.
- Hier finden Sie den Überblick für die Häufigkeit der Hauptuntersuchungen für Autos, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger.
- Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.
- Unser Tipp: Mit unserer Hauptuntersuchung TÜV Checkliste können Sie selbst schon im Vorfeld Hinweise auf eventuelle Mängel erhalten und beheben lassen.
Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:
Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind
Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt für
Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft. Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten – wie das Antiblockiersystem (ABS) – geprüft. Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben. Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.
: Hauptuntersuchung